Monat: August 2017

  • Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!
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    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen! Daher werde ich Mitte September 2017 „temporär sesshaft“ und beziehe ein Büro in der Kanzlei meines Beratungspartners in Oberhausen. Howard Chance in der Steuerkanzlei, um Beratungsleistungen zu zentralisieren und um im engen Austausch mit dem gewieften Partner eine „ganzheitliche Versorgung“ für die erotische Branche zu gewährleisten.

    Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass steuerliche Fragen für die Erstellung von Betriebskonzepten geklärt werden müssen und dass sich diese „Entscheidungen“ und „Anpassungen“ auch auf die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden auswirken.

    Ist das in NRW übliche „Düsseldorfer Verfahren“ weiter das „Modell der Wahl“ oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die das Risiko der „steuerlichen Verfolgung“ minimieren? Was passiert, wenn mein Betriebskonzept in 2018 in Kopie beim Finanzamt landet? Leiste ich womöglich Beihilfe zu Steuerstraftaten und dokumentiere ich dies möglicherweise sogar im Rahmen meiner Aufzeichnungspflichten?

    Fragen, die nur der Fachmann beantworten kann und die beim Consulting aus rechtlichen Gründen des zugelassenen Fachmanns bedürfen! Natürlich bin ich selbst weitreichend im Thema, aber die Feinheiten des Steuerrechts und dessen Handhabung hat sind Themen, mit denen sich mein spezialisierter Partner tagtäglich befasst! Hier entstehen wechselseitig Synergien, die der Kundschaft ganz sicher erweiterten Nutzen bringen!

    Beratungsleistungen sind sowohl für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, aber natürlich auch für Sexworkerinnen vorgesehen, die durch die neuen gesetzlichen Vorschriften zwangsläufig mit Themen wie Steuernummer, Steuererklärungen und Kassenbuch-Führung konfrontiert werden!

    Auch die Bearbeitung von notwendigen Konzeptunterlagen für „Prostitutionsgewerbe“ wird nach meiner gegenwärtigen Planung hauptsächlich in der neuen Dependance in Oberhausen stattfinden. Hier stehen Besprechungsräume, ein Sekretariat und diverse moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung, mit denen auch Video-Konferenzen und Skype-Events möglich sind.

    Howard Chance 4.0? Innovativ und erfolgsorientiert! Lassen Sie sich überraschen! MH-Consulting in neuem Gewand und mit klarem Konzept für die Zukunft des „Gewerbes“!

    Sobald die Büro-Organisation abgeschlossen ist, was natürlich einige Wochen in Anspruch nehmen wird, werde ich zum Thema noch im Detail berichten und dann auch darstellen, welche partnerschaftlichen Leistungen zu welchen Tarifen angeboten werden.

    Aber, Howard wäre nicht Howard, wenn er nicht auch reisen würde: die Republik ist groß und nicht jeder kann und will in die neue „Zentrale“ nah Oberhausen kommen. So sind nach wie vor bundesweit Termine vor Ort möglich und weitere wichtige temporäre „Standorte“ sind in Frankfurt/Main, Hannover und Berlin vorgesehen!

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
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    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Prostitution 2017 – Serverfehler – Keine Abschaltung – Läuft wieder …

    Prostitution 2017 – Serverfehler – Keine Abschaltung – Läuft wieder …

    Prostitution 2017 - Serverfehler - Keine Abschaltung - Läuft wieder ...
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    Prostitution 2017 – Serverfehler – Keine Abschaltung – Läuft wieder …

    Serverfehler tragen sich immer dann zu, wenn man gerade unterwegs ist und keine Möglichkeit hat, direkt einzugreifen! So zierte gestern eine knatschgelbe „Meldung“ den Aufruf der Seite www.prostitution2017.de. Sehr schön, denn schon nach wenigen Minuten kamen die ersten Mails von Freunden und Kunden, die „schlimme Dinge“ befürchteten. Ein russischer Hack? Abschaltung durch das BKA? Rechnung nicht bezahlt?

    Nein, alles falsch! Bei einem automatischen WordPress-Update wurde eine Datei überschrieben, die das Stammverzeichnis des Webs definiert. Nicht mehr und nicht weniger, aber eben völlig ausreichend, um eine unschöne Provider-Meldung zu verursachen! Nun ist wieder alles im Lot und es sind auch keine Informationen verloren gegangen, weil es ja nur eine Zuordnung war, die fehlerhaft war.

    Also ab sofort wieder „Regelbetrieb“ auf dem Server und bei Onkel Howard!

  • Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in VorbereitungNeues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Am 2. September 2016, also vor fast einem Jahr ist die Erstausgabe meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 –  Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ erschienen, Ende 2016 gab es eine revidierte 2. Ausgabe und die Verkaufszahlen haben mich angenehm überrascht: zwar liegt „Harry Potter“ nach wie vor in den Verkaufscharts uneinholbar vor mir,
    aber das ist ja bei einem Fachbuch nicht wirklich verwunderlich! Howard ist sehr zufrieden!

    Nun hat das vorliegende Buch natürlich durch die frühe „Entstehung“ das Problem der „Fiktion“ und der auf die Zukunft ausgerichtete Sprache: es ist schließlich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfasst und veröffentlicht worden und viele neue Entwicklungen, die nach der Veröffentlichung eingetreten sind, konnten so verständlicherweise nicht berücksichtigt werden. Nur Jesus konnte sowas! Oder?

    Im Herbst 2016 war es durchaus schwierig vorauszusehen, was Mitte 2017 passieren wird! Ich denke aber, dass ich mit vielen „Prognosen“ sehr nah an der „Wahrheit“ war und das viele meiner Hinweise zu etwas taugten. Doch das ist nun, wo man mit dem Gesetz arbeiten muss, nicht mehr genug! Der alten Ausgabe fehlt es an praktischen Arbeitshilfen, was besonders den Bereich der „Konzepterstellung“ und die „Arbeit mit den Behörden“ anbelangt!

    Ich habe daher jetzt beschlossen, im Oktober 2017 zum einen eine revidierte Neuauflage des Buches vorzulegen und zum anderen ein ergänzendes Arbeitshandbuch zu erstellen, mit dessen Hilfe man sich auf die notwendigen Konzepte vorbereiten kann, die Ende des Jahres eingereicht werden müssen. Die Zeit drängt also ein wenig!

    Das neue „Arbeitshandbuch Prostitution 2017“ hat aus zeitlichen Gründen absolute Priorität und soll Ende Oktober 2017 vorliegen; die Revision des Erstlingswerks wird dann etwas später folgen. So wird der Monat September wieder ein „Monat der Arbeit“ für den lieben Howard, der immer noch nach der berühmten „vollbusigen Sekretärin“ sucht, die ihm ein wenig Arbeit abnimmt! – Bewerbungen? Leider Fehlanzeige!

  • Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 - Lübeck - Absurde fehlerhafte Berichterstattung!
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    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Recherche sollte zum journalistischen Handwerk gehören, aber diese „Tugend“ ist leider nicht allen Kolleginnen und Kollegen gegeben. So kommen „Fake-News“ in die Welt und man tut damit niemandem einen Gefallen. Ganz im Gegenteil: man versetzt Leute unnötig in Unruhe und stellt sich ein Armutszeugnis aus, weil die kühnen „Behauptungen“ eben keiner Überprüfung standhalten! Operation Deichbruch!

    Die „Lübecker Nachrichten“ berichten zum Thema „Neues Gesetz – Lübeck zählt jetzt die Bordelle in der Stadt“ (31.07.2017), dass Bordellbetreiber bis Ende Oktober 2017 Zeit haben, Ihre Bordelle bei der Stadt zu melden. Wenn dies nicht geschieht, müssen Strafen bis zu 50.000 Euro gezahlt werden!

    Gleich zwei fette „Fehler“, denn die „Meldung“ muss bis zum 1. Oktober 2017 vorliegen und das Mega-Bußgeld, was keine Strafe sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es „nur“ für Verstöße von Freiern gegen die Kondompflicht! Unglaublich!

    Weiter wird von separaten Toiletten für Freier und Sexworkerinnen gesprochen, die zwar mal in einem Gesetzesentwurf von 2015 vorkamen, aber im geltenden Gesetz überhaupt nicht mehr vorgeschrieben sind! Im Gesetz steht etwas von „geeigneten sanitären Anlagen“: nicht mehr und nicht weniger!

    Bei soviel „Falschinformation“ darf man auch daran zweifeln, dass man in Lübeck erst in 2018 mit Kontrollen beginnen will. Ich hoffe, dass die „Lübecker Betreiber“ unter uns durch diesen unfundierten Bericht nicht in Panik geraten, sondern weiter den Fakten folgen und sich Informationen aus „erster Hand“ besorgen, nämlich bei der in Schleswig-Holstein eingerichteten Zentralstelle des Landes, wo man den tollen „Pressebericht“ sicher auch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen hat!

    Laut örtlichem Gewerbeamt, gibt es in Lübeck 45 „Betriebe“, von denen die meisten „Mini-Bordelle“ sind: auch ein Begriff, den ich noch nie gehört habe. Mini-Job, Mini-Bordell? In jedem Fall aber Mini-Recherche. Kompliment!

    Das einzig „gute“ an dem Bericht ist das ausdrucksstarke Foto, dass die Voyeure lieben werden, was aber der inhaltlichen Qualität nichts nützt.

    Mehr Fakten und weniger Titten ist hier meine Devise!

  • Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 - Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? - Risiko!
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    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Ich habe heute morgen die Information erhalten, dass geschätzte Kollegen aus NRW die „Kundschaft“ auf bestehende „steuerliche Risiken“ bei der Anmeldung als Sexworkerin und Betrieb im Bereich der Prostitution hinweisen. Dies habe ich in meinem Buch ja auch bereits getan, ohne die genauen „Möglichkeiten“ aber exakt zu spezifizieren. Der Hinweis der Kollegen ist allerdings in der jetzigen Phase sehr hilfreich, da inzwischen (zumindest in NRW) amtliche Gespräche und Datenerhebungen stattfinden.

    Die „Mein Name ist Hase“-Methode war Jahrzehnte lang üblich und das „Schweigen“ machte ja auch Sinn, wenn man sein Bargeld hortete und die „Erklärung“ vermied. Und niemand kann übersehen, dass unser „Schutzgesetz“ neben der „Regulierung“ auch ganz klar  Aufspürung von „Steuerdelikten“ zum Inhalt hat. Man könnte als Überschrift hier schreiben:

    Prostitutionsgesetz 2017 – Dem Schwarzgeld (rückwirkend) auf der Spur!

    Wenn man als Sexworkerin beim Beratungsgespräch erwähnt, schon mehrere Jahre in der Branche tätig zu sein, kann diese Information beim Finanzamt landen, das sich dann wundert, dass weder über das „Düsseldorfer Verfahren“ noch sonst Steuern erklärt oder gezahlt worden sind. Klassische Steuerhinterziehung – Starker Anfangsverdacht mehr oder weniger durch indirekte „Selbstanzeige“, die aber hier nicht „befreiend“ wirkt!

    Der Hinweis der Kollegen, dass die Angaben von Sexworkern auch den Betrieben schaden können, ist überhaupt nicht abwegig, sondern leider eine durchaus bedenkliche Möglichkeit, denn die Art und Weise, wie zum Beispiel beim 50/50-Modell Umsätze geteilt werden, ist bezogen auf die immer mitschwebende Umsatzsteuer ein Fallstrick!

    Welche Dame hat schon eine Umsatzsteuernummer? Umsatz gerne – Steuer nein!

    Akzeptiert man bei der Berechnung von Einkommensteuer bei Sexworkerinnen schon mal „Märchen-Zahlen“ oder gibt man sich sogar mit den freiwilligen „Düsseldorfer Abgaben“ zufrieden, so ist es bei der Umsatzsteuer schon anders. Hier wird gerne versucht, den Betreiberinnen und Betreibern die komplette Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Was die Lady nicht zahlt, wird dem Betreiber auferlegt und das kann richtig teuer werden!

    Gibt es keine klaren und am besten vom fachkundigen Steuerberater erstellten Konzepte, können jederzeit unangenehme Briefe eintreffen und bei der Betriebsprüfung entstehen Ergebnisse, die Haus und Hof kosten können. Und strafbar kann die lasche Praxis auch noch sein! Glückwunsch!

    Wenn nun die Beamten der Ordnungsämter Abrechnungsarten und ähnliches beim Beratungsgespräch mit den Sexworkerinnen dokumentieren, diese Aufzeichnungen dann „irgendwie“ beim zuständigen Finanzamt landen, gerät „Holland womöglich schnell in Not!“ Und wer weiß schon, was die eigenen „Mitarbeiterinnen“ im lockeren Plausch arglos postulieren?

    Ich halte es zwar für ein Gerücht, dass die deutschen Finanzbehörden die städtischen Ordnungsämter gezielt als „Hilfsfahnder“ ausgebildet haben, dennoch sind entstehende „Zufallstreffer“ sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle komme ich auf Pontius Pilatus zurück, den ich in meinem Buch bereits einschlägig erwähnte:

    Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wenn ein Beamter im „dienstlichen Umgang“ Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten findet, kann er weitere Schritte einleiten (Opportunitätsprinzip); entdeckt oder vermutet er aber Straftaten, was bei Steuerhinterziehung der Fall ist, „muss“ er weitere Maßnahmen einleiten (Legalitätsprinzip).

    Das Ordnungsamt wird durch das neue Gesetz hier eindeutig zur „Ermittlungsbehörde“, die den eindeutigen gesetzlichen Auftrag hat, „Missstände“, gleich welcher Art, aufzuspüren! Erstaunlich finde ich, dass es wohl auch bei der „Gesundheitsberatung“ merkwürdige Fragen gibt, deren Antworten aber auch Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen. Hier sollte eine „Vertraulichkeit“ oberste Maxime sein!

    Aber da sind wir bei dem berühmten Pferd, dass sich vor der Apotheke erbrach … nebst der Moral von der Geschicht: „Reden ist Silber; Schweigen ist Gold?“

    Aber was nützt es mir als Betreiberin oder Betreiber, wenn ich mich zurückhalte, meine „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ aber gerne plaudern? Darauf habe ich keinen Einfluss und wenn ich darauf aktiv Einfluss nehmen, hätte dies äußerst negative Folgen und ich hätte sogar den „Vorsatz“ auf dem Zettel!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/27/prostitution-steuerfahndung-frankfurt-main/

  • Prostitution 2017 – Tschechische Impressionen – Game over!

    Prostitution 2017 – Tschechische Impressionen – Game over!

    Prostitution 2017 - Tschechische Impressionen - Game over!
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    Prostitution 2017 – Tschechische Impressionen – Game over!

    Eine Woche Kur, eine Woche im idyllischen Franzensbad, neigt sich Ihrem Ende zu. Im Böhmerland steht die Zeit merklich still: Moorbad, Massage, Kuranwendungen und abends Folklore in der Kneipe, wo die meist ergrauten Herrschaften ins zünftige Schunkeln geraten. Heile und leicht spießige Welt, die man sich dann und wann mal geben kann. Ich nutze die ruhigen „Zustände“, um Akten zu lesen und auf der Terrasse des Hotels Strategien zu entwickeln. Interessanterweise grinsen meine Kolleginnen und Kollegen immer, wenn ich von meinen Reisen nah Tschechien berichte:

    Warum fährt der Howard in die tschechische Provinz? Na, der versucht sich doch sicher als Sextourist! In Tschechien gibt es doch billigen Sex an jeder Ecke und Bordelle ohne Ende! Da kann man es für kleines Geld so richtig krachen lassen!

    Pustekuchen, meine Damen und Herren! Weit gefehlt! Hier in Tschechien ist das Thema gewerblicher Sex total durch! In jeder deutscher Kleinstadt gibt es 100 mal mehr Angebote, um sich gegen „Liebestaler“ zu vergnügen. Mit einem langjährigen Freund, der in der Nähe von Marienbad lebt, machte ich mich Mitte der Woche auf Erkundungstour im Grenzgebiet und in den vermeintlichen Hochburgen der billigen Erotik.

    In und um Cheb, was man in Deutschland als Eger kennt, gab es vor 10 Jahren Hunderte von Damen, die am Straßenrand, im Gebüsch an der Landstraße und in Dutzenden von „Clubs“ preiswerten Sex offerierten. Man sah bei Einbruch der Dunkelheit Kolonnen von Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen, die auf der Suche nach Dienstleisterinnen waren. Kein Waldweg, wo es nicht irgendwie zur Sache ging. Rustikal und ziemlich geschmacksarm!

    Doch die ausufernde „Szene“ gibt es nicht mehr. Von bestimmt 20 Clubs, die es im Distrikt Cheb gab, sind noch ganze 3 übrig geblieben, in denen gelangweilte ältere Damen aus der Ukraine auf Kundschaft warten.

    Mal kommt einer, mal kommt keiner!

    So schildert uns eine freundliche Lady in einer der letzten Nachtbars die aktuelle Situation. In der Bar waren in den guten Zeiten bestimmt 15 Damen gut beschäftigt, am vergangenen Mittwoch war „Cleo“ aus der Ukraine gleichzeitig Thekenkraft und Dienstleisterin und eben die einzig anwesende Dame im viel zu großen Haus! Gäste: Fehlanzeige!

    Auf den „Strichstrassen“ ebenfalls totale Ruhe und in Nähe des Bahnhofs lediglich 2-3 Damen, die dem Gewerbe nachgehen könnten. Der Markt ist offensichtlich nicht mehr existent und ein lokaler Kenner, der früher „in Bordellen machte“, klärte uns staunende Besucher schließlich auf:

    Die Damen, die früher in Tschechien ihr Glück versuchten, haben sich gen Westen orientiert und sind heutzutage in Deutschland, Spanien und der Schweiz anzutreffen, weil die Tarife dort eben höher sind und man so zudem dem heimischen kriminellen Milieu entgehen konnte, wo russische Banden recht aktiv waren.

    Gerade Deutschland ist ja liberal und bietet nach wie vor beste Möglichkeiten! Erotische Republikflucht! Im Böhmerwald, da bleibt die Hose richtig kalt!

    Bis auf einige teure Escortdamen und diskret russische VIP-Clubs in den Kur-Metropolen Karlsbad und Marienbad, ist die Region „puffologisch“ verstorben und der Lustreisende hat kaum Möglichkeiten „etwas“ zu erleben! Da ist es ja gut, dass „Howard“ solchen „Schweinkram“ nicht im Kopf hat, sondern ohne Ablenkung zu Werke gehen kann! So steigt die Effizienz und davon haben dann alle etwas!

     

  • Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Prostitution 2017 - Betriebskonzepte / Inhalte - Was kostet die Erstellung?
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    Prostitution 2017 – Betriebskonzepte / Inhalte – Was kostet die Erstellung?

    Das Thema „Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe“ kommt in nahezu jeder zweiten Email vor, die ich momentan erhalte. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass jede und jeder unter diesem Konzept etwas anderes versteht. Die einen sind der Meinung, dass man auf dem Amt einen unterhaltsamen erotischen Kurzroman lesen möchte, die anderen denken an einen „Business-Plan“, wie man ihn bei einer Unternehmensgründung bei IHK und Hausbank einreicht!

    Aber ist es es wirklich dass, was der Gesetzgeber fordert?

    Ich habe in meinem Buch ja bereits vor einem Jahr lustig prognostiziert, wie solche Anträge aussehen können, wenn man sich nach einer oder zwei Pullen Bier abends an den Tisch setzt und einfach mal loslegt … unter dem Motto „was ich dem Amt immer schon mal schreiben wollte!“ Dabei kam folgendes raus:

    „Ich heiße Rudi Meier, bin am 24. Oktober 1958 in Köln geboren, und betreibe seit 1984 einen privaten Club in meinem Eigenheim bei Bickendorf, in dem Chantal, Elvira und meine liebe Frau Margitta anschaffen gehen. Täglich außer sonntags kommen zwischen 10 und 18 Uhr Herren zu uns, die in den sauberen Räumen mit den Damen Geschlechtsverkehr haben. Saubere korrekte Duschen habe ich auch und zwar gleich 3 Stück im Parterre.

    Ich kaufe ein (auch gute Kondome!), halte das Haus in Ordnung, fotografiere die Frauen und schalte für diese Annoncen im Internet, ohne dabei zu schmutzige Wörter zu verwenden. Ich stelle den Damen gegen eine Tagesmiete von 100 € Räume zur Verfügung, in denen sie ihre Kunden bedienen können. Das machen die natürlich alle freiwillig und ich mache denen keine Vorschriften, wie sie zu arbeiten haben (geht ja gar nicht!).

    Ich prüfe immer, ob die Damen einen Huren-Ausweis und eine Gesundheits-Beratungs-Bescheinigung dabei haben. Da ich auch immer den Personalausweis einsehe, kann ich sicherstellen, das alle Damen über 18 sind, was ja wichtig ist. Wenn ich den Verdacht habe, das eine Dame einen Zuhälter hat, schicke ich sie grundsätzlich weg. Auch bei Gästen, die mir zu jung erscheinen, lasse ich mir immer den Ausweis zeigen.

    Wegen dem Kondomgesetz habe ich letzte Woche überall große Schilder aufgehängt: „Achtung Kondompflicht! 50.000 Euro Bußgeld droht!“ Ich habe mir noch nichts großartiges (außer Falschparken) zu schulden kommen lassen, bin immer korrekt zu den Damen und habe natürlich ein Gewerbe angemeldet. Beim Finanzamt zahle ich immer pünktlich und mein kleines Werbeschild im Garten wurde vom Bauamt der Stadt Köln genehmigt.

    Einen Feuerlöscher gibt es auch und rauchen ist auch nicht erlaubt. Ich versichere das Gesetz gelesen und verstanden zu haben und habe es auch meinen Damen kopiert, damit die auch Bescheid wissen. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen sie mir schnell die Erlaubnis zum Betreiben meines Prostitutionsgewerbes! Danke! Meier, Rudi!“

    Obwohl unser Rudi viele wesentliche Dinge aufführt, die er beachtet, wird man auf dem Amt mit einem solchen „Bierdeckel-Antrag“ nicht viel anfangen können. Zwar wird man Rudi wohl bescheinigen, dass er einen gewissen Humor besitzt, aber vom amtlichen Genehmigungs-Stempel ist der erfundene Protagonist noch recht weit entfernt!

    Ich habe ja bereits einige Konzepte für NRW zur Bearbeitung auf dem heimischen Tisch und musste feststellen, dass ein Konzept bei einem „normalen“ Prostitutionsgewerbe mit Räumlichkeiten schnell 80 Seiten Unterlagen „produziert“, was damit 79 Seiten über das Konzept von Rudi hinausgeht. Überraschung? Nein, einfach nur Bürokratie!

    Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen ja ein Muster-Formular entwickelt, dass durchaus hilfreich ist, aber die „Ausfüllerin“ oder den „Ausfüller“ auch zu Angaben verleitet, die sich später rächen können! Wenn man z.B. beschreibt, wie man seine „Akten“ lagert und in welcher Form man „Überwachungsvideos“ speichert, kann man erheblich mit gesetzlichen Regelungen kollidieren, an die man nicht im entferntesten gedacht hat. Und wenn man die Frage nach „Kleidungsvorschriften“ und „Dienstplänen“ falsch beantwortet, gerät man in den Bereich der „unzulässigen Weisungen“.  Über baurechtliche Belange wollen wir hier gar nicht erst reden, da dieses Thema abendfüllend ist!

    Das Konzept wird 2018 zum „Betriebs-Verfassungs-Gesetz“: alles, was darin steht ist verbindlich und Abweichungen bedürfen der neuerlichen amtlichen Genehmigung!

    Stellt das Amt irgendwann fest, das man anders als beschrieben „arbeitet“, ist ein Widerruf der erteilten Erlaubnis möglich! Daher sollte man hier sehr sorgfältig vorgehen und kein „Märchenbuch“ fertigen, bei dem man selbst später der Depp oder der Seppel ist! Im Rotlicht-Milieu nimmt man ja vieles „locker“, aber im neuen Verfahren sollte man vorsichtig sein und nicht unnötig „reizen“!

    Man kann Steuererklärungen selbst machen, man kann aber auch einen Steuerberater beauftragen. Vor dem Amtsgericht kann man auf einen Anwalt verzichten, aber auch aus Gründen der Sicherheit einen Advokaten mandatieren!

    So ist es beim „Betriebskonzept“ natürlich auch! Und Geld einsparen ist ja durchaus eine deutsche Tugend. Geiz ist geil, aber manchmal eben auch dumm! Wenn man den Punkt erreicht, wo man einen toten Esel mit Vitamin-Tabletten füttert, wird es bedenklich?

    MH-Consulting hat es sich zur Aufgabe gemacht, „ordentliche Konzepte“ zu erstellen oder aber „selbst gefertige Unterlagen“ zu überprüfen. Dabei sind auch ergänzende Testate unseres Rechtsanwaltes möglich, die natürlich in der Amtsstube zusätzliches Gewicht haben.

    Die Frage nach dem „Preis“ ist momentan „heiß“ und daher nenne ich die durchschnittlichen Tarife einmal in Kürze:

    Die „Überprüfung“ von „eigenen Werken“ schlägt mit ca. 300 bis 500 € zu Buche, die „Neuentwicklung“ berechnen wir je nach Umfang mit 500 bis 1.500 €. Ein zusätzlich gewünschtes fachanwaltliches Testat ist von Aufwand und vom Einzelfall abhängig.

    Natürlich gehören bei der „Neuentwicklung“ Gespräche und Bestandsaufnahmen vor Ort zum Leistungsspektrum, ebenso Gespräche mit den beteiligten Behörden und Analysen mit unseren Experten (Recht – Steuer – Bau).

    Bestandskunden, die bereits von uns beraten wurden, bekommen übrigens gesonderte Angebote, da die Basis-Informationen bereit erfasst wurden!

    Übrigens müssen die Konzepte bei bestehenden Betrieben erst bis zum 31.12.2017 eingereicht werden! ich erwähne dies, weil einige Behörden fälschlicherweise den 1. Oktober 2017 als „Stichtag“ angegeben haben! Bis zu diesem Tag muss aber lediglich die „Anzeige“ erstattet worden sein, dass man ein „Prostitutionsgewerbe“ ausübt. Dass geht mit einem schriftlichen „Zweizeiler“ oder einem vorhandenen „Kurzformular“!

    MH-Consulting by Howard Chance – Jederzeit dienstbereit! – Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution 2017 – Bildcontent gesucht für neues Portal-Projekt

    Prostitution 2017 – Bildcontent gesucht für neues Portal-Projekt

    Prostitution 2017 - Bildcontent gesucht für neues Portal-Projekt
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    Prostitution 2017 – Bildcontent gesucht für neues Portal-Projekt

    Wie einige von Ihnen / Euch wissen, bin ich neben meiner Tätigkeit als staatlich unerkannter „Prostitutionsfachwirt“ auch immer noch als Journalist und Redakteur tätig. Während MH-Consulting die Branche umfassend berät, ist „Howard Chance“ auch als Medien-Partner der „Erotik-Industrie“ unterwegs und auf längere Sicht in die redaktionelle Weiterentwicklung eines großen Portals eingebunden. Darum heute eine spezielle Anfrage in eigener Sache:

    Ich suche für die Bebilderung von redaktionellen Themen Bildmaterial, bei dem die Rechte klar nachgewiesen werden können, wo also der Fotograf oder das Modell Rechteinhaber ist und einzelne Motive gegen eine Nutzungsgebühr an das Portal vergibt.

    Die Themen sind zum Teil recht allgemeiner Natur (Beispiele: Prostitution, Seitensprung, Fetischspiele, Sextoys, Bordell, Eroscenter, Sex in der Natur), unter Umständen aber was den Jugendschutz anbelangt auch leicht „grenzwertig“ (Beispiele: Gangbang, Analsex, Quirting, Gruppensex). Die Bilder müssen weitestgehend „jugendfrei“ sein und dürfen in keinem Fall FSK 18 sein, weil wir sie dann unmöglich verwenden können!

    Zeig mal Deine Möpse? Nicht wirklich!

    Da es im Lauf des kommenden Jahres um ca. 250 Artikel mit jeweils bis zu 3 Bildern geht, sind möglicherweise auch themenbezogene Shootings denkbar, bei denen ich gerne mit ambitionierten Fotografen zusammen arbeiten möchte. Ich suche bewußt keinen „Free Content“, sondern Bilder, die wenn möglich „unique“ oder eben sehr sparsam verwendet sind, da der Portalbetreiber dies so fordert. Diesen Vorgaben möchte ich natürlich weitestgehend entsprechen!

    Die Bilder müssen sicher kein „Penthouse-Niveau“ haben, sollten aber eine gewisse Hochwertigkeit haben, um die Artikel-Aussagen optisch und erotisch zu unterstützen.

    Wer sich als Modell oder ambitionierten Fotograf angesprochen fühlt, die oder der möge mich bitte per Mail kontaktieren: howard.chance@t-online.de

    Treffen zu konkreten Absprachen sind von meiner Seite noch im August 2017 denkbar. Die Artikelserien starten dann im September 2017. Im Rahmen der diesjährigen „Venus“ in Berlin sind natürlich auch Zusammenkünfte möglich, da ich dort wie immer in verschiedenen Funktionen vertreten sein werde.