Monat: September 2017

  • Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe „anhängig“ ist, die vom Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. initiiert wurde, ist keine Neuigkeit, weil viele Portale und die Medien in Deutschland davon im Juni / Juli 2017 umfangreich berichtet haben. Zum Verfahrensstand habe ich keine Informationen und die Mühlen von Deutschlands höchstem Gericht mahlen bekanntlich sehr langsam.

    Nun macht eine weitere Initiative von sich reden, die gerade unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier (Düsseldorf) eine Verfassungsbeschwerde besonders gegen die „Kondompflicht“ plant, die bereits seit dem 1. Juli 2017 gilt und die Kunden von Sexworkerinnen (die sogenannten „Freier“) mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € droht, wenn diese bei der sexuellen Betätigung im „Gewerbe“ auf Präservative verzichten!

    Die Kondompflicht stellt einen gravierenden ungerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen dar.

    So lesen wir es in der Mitteilung der Initiative und weiter wird auch gegen das Verbot von bestimmten „Prostitutionsveranstaltungen“ wie „Rape-Gang-Bang“ opponiert und abschließend die mögliche Ausweiskontrolle in Bordellbetrieben gerügt.

    Kunden, aber auch Sexworkerinnen, haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 99 € sogenannte „Beschwerdeführer“ zu werden, die sich dann kollektiv an der geplanten Verfassungsbeschwerde beteiligen, die Ende Oktober 2017 eingereicht werden soll.

    Die Vorgehensweise ist recht ungewöhnlich, aber die Information oder besser der Aufruf wird inzwischen in diversen Erotikportalen geteilt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich hier genügend „Beschwerdeführerinnen“ und „Beschwerdeführer“ finden, die sich namentlich (und dies ist im Verfahren nötig) dem Verfahren anschließen.

    Während die Sexworkerinnen ja durch die neue Gesetzgebung eh mehr und mehr ihre Anonymität verlieren, ist öffentliche Auftreten nicht das ganz große Problem, aber beschwerdeführende Freier wird es sicher recht wenig geben, zumal wenn es vornehmlich um den „Kondomverzicht“ geht, den man schon den „Normalbürgern“ nur schwer vermitteln kann.

    Eine weitere rechtliche Würdigung kann ich hier jetzt nicht anbieten, da dies zum einen nicht meine Profession ist und mir zudem der genaue Inhalt der Beschwerde unbekannt ist.

    Informationen zur Initiative findet Ihr / finden Sie unter:
    http://www.gegen-kondompflicht.de/

  • Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Am 26.09.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung „endlich“ eine wenig überraschende Umsetzungsverordnung zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz erlassen, dass die Kommunen nun in die Pflicht nimmt. Details und Fristen sucht man vergeblich in dem knapp bis abstrakt verfassten Text der Landesregierung, den ich nachfolgend 1:1 veröffentliche (Quelle: Presseportal der Landesregierung Niedersachsen):

    Niedersachsen: Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung – Bordelle benötigen künftig Zulassung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entspre­chende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prü­fung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begrün­dete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Men­schenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestim­mung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispiels­weise Rockerbanden das Handwerk zu legen.

    Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („ProstSchG„) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der nieder­sächsischen Verordnung waren intensive Gespräche mit den Kommunen vorausgegangen. Mit dem Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es soll dazu beitragen, ge­fährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitu­tion (wie Menschenhandel oder Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten) zu bekämpfen.

    Das Gesetz enthält verschiedene Meldepflichten. So werden Bordell-Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, eine behördliche Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe wird vorge­schrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die „Zuverlässigkeit“ der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Zudem müssen laut §10 des Gesetzes alle Prostituierten eine Gesundheitsberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird von den Gesundheitsämtern vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei ange­boten. Lediglich für die Anmeldebescheinigung selbst und künftige Verlängerungen werden moderate Gebühren in Höhe von jeweils 15 Euro erhoben. Die umfassende Beratung im Rahmen des Anmeldeverfahrens dient dem Schutz der Prostituierten – gerade auch derer, die möglicherweise nicht selbst in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten.

    Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Nieder­sachsen wird auf deren themenübergreifende Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsbe­ratung, Gewerberecht und Ordnungsrecht zurückgegriffen. Zudem wurde so – aufgrund der Präsenz der Kommunen in der Fläche – eine bürgerfreundliche Regelung gewählt. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem

    • die Prüfung der Anmeldungen der Prostituierten samt Ausstellung bzw. Versagung einer entsprechenden Bescheinigung,
    • Information, allgemeine sowie gesundheitliche Beratung der Prostituierten,
    • Prüfung und Erlaubnis von Prostitutionsgewerben sowie
    • Überwachung des Prostitutionsgewerbes

    https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-prostituierte-erhalten-in-den-kommunen-eine-gesundheitsberatung–bordelle-benoetigen-kuenftig-zulassung-158172.html

  • Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen
    Screenshot FNP

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Bekanntlich gibt es ja vielerorten Probleme mit Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Wer macht was und wie und wo und warum? So kann man es grob zusammenfassen. Die Bayern und die Nordrhein-Westfalen haben inzwischen vorgemacht, wie man so etwas organisiert. Doch in Frankfurt am Main, wo das Thema „Prostitution“ ja sehr präsent, um nicht zu sagen omnipräsent ist, hat es jetzt zwischen der Stadt und dem Land Hessen richtig gekracht, wie die „Frankfurter Neue Presse“
    jetzt berichtet.

    Die Stadt behauptet vom Land nicht ausreichend informiert worden zu sein und hat die erforderlichen Strukturen nicht wirklich geschaffen. Aber ausreichend nachgefragt hat man scheinbar auch nicht und so nahm das verwaltungstechnische Unglück seinen Lauf. Zwar habe ich selbst bei einem (dienstlichen) Besuch in einem der großen Eroscenter schon vor Monaten Infoflyer der Stadt Frankfurt zum neuen Gesetz gesehen, aber scheinbar war mit der Info dann Schluss!

    Scheinbar ist die Gesundheitsberatung und die Anmeldeverwaltung beim Ordnungsamt noch ziemlich „notleidend“ und was mit den Genehmigungsverfahren für die Betreiber von Prostitutionsstätten ist und wer hier die Zügel in die Hand hat, scheint auch eher unklar! Nun ist es ja nicht so, dass noch niemand beim Ordnungsamt vorgesprochen hat. Schon am 2. Juli 2017 war eine Bordellbetreiberin aus dem Bahnhofsviertel mit der Bild-Zeitung beim Amt, um den Betrieb sehr frühzeitig zur Genehmigung anzumelden. Aber dies war in Frankfurt wohl kein Signal, um die Weichen zu stellen und so pocht man weiter auf eine umfangreiche „Verordnung des Landes“ und lässt die „Kundschaft“ einstweilen vor die Wand laufen.

    Das Land sieht die Sache natürlich anders und hat wahrscheinlich auf Eigeninitiative der Städte und Gemeinden vertraut. Pustekuchen: ohne konkrete Anweisung kein geordnetes Handeln in der Prostitutionsmetropole am Main! Basta!

    Wenn dann im Dezember 2017, passend zum Weihnachtsmarkt und Weihnachtsfest, einige Tausend Sexarbeiterinnen nach dem „Huren-Pass“ verlangen, wird es sicher lustig auf den Fluren der Frankfurter Ämter. Ach was, dann verschiebt man die „Ausweis-Pflicht“ eben auch nach hinten, ohne zu bedenken, das dabei Sexworkerinnen und Betreiber in Bedrängnis geraten können. Die Frage lautet dann stetig: „Wer kann in Deutschland überhaupt zum Stichtag einen Huren-Pass haben und woher soll ich die Information überhaupt erhalten?“

    Zustände wie im alten Rom und eine gewisse Bockigkeit, die zeigt, was die Beamten von der neuen „Aufgabe“ halten! Bäm!

  • Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Die Würfel sind wohl gefallen, wenn man den aktuellen Prognosen traut, bei denen zwar prozentuale Abweichungen möglich sind, die sich aber in einem statistisch bestimmbaren Rahmen bewegen. Der Trend ist völlig klar: alte und neue Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland wird „Mutti Merkel“ sein und werden und der bemühte Herausforderer Martin Schulz-Würselen, der sich ständig als neuen Kanzler proklamiert, wird am kommenden Sonntag seine Niederlage einräumen und sogleich andere Töne anstimmen!

    Der Wahlkampf war leicht durchschaubar: Angela Merkel machte souverän Wahlkampf mit ruhiger Hand, verzichtete weitestgehend auf Auseinandersetzungen mit dem „politischen Gegner“ und wusste immer wieder geschickt auf die gute Zusammenarbeit in der GroKo hinzuweisen, was dem „eifrigen Martin“ natürlich prompt die Luft aus dem Segel nahm!

    Wie will man gegen eine Politik kämpfen, die man partnerschaftlich entwickelt und getragen hat und welchen Sinn hat da der „Ruf nach Gerechtigkeit“?

    Nach meiner persönlichen Meinung, hat die SPD und hier vor allem Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel den aufrechten Genossen Martin Schulz „verheizt“ und im Ergebnis, bezogen auf die Kanzlerschaft, zum „Ritter von der traurigen Gestalt“ gemacht, der sympathisch wirkt, engagiert kämpft, aber gegen die Ikone Angela nicht die Spur einer Chance hat!

    Aufbruch mit mehr Gerechtigkeit versus Deutschland geht es gut! Was will der Bürger wohl hören? Bei welcher Phrase fühle ich mich wohl?

    Aber egal: auch wenn ich inhaltlich eine sehr fundierte politische Meinung habe, ist das heutige Thema „Wahlempfehlung“ ein ganz anderes, da ich dies unter dem Aspekt der Prostitution betrachte:

    Welche Partei ist gut für die Sexworkerinnen und Sexworker, welche ist gut für die Betreiberinnen und Betreiber?

    Die bundesweite Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit.Respekt“ hat dazu eine Untersuchung der Wahlprogramme der diversen Parteien veröffentlicht, deren Ergebnis ich hier einmal sehr gestrafft wiedergebe:

    CDU/CSU und die SPD haben das neue Gesetz „gebastelt“ und beschlossen. Grüne und Die Linken waren dagegen, FDP und AfD waren, da im Bundestag nicht vertreten, weder an der Entstehung des Gesetzes, noch am Beschluss beteiligt! Das Thema „Prostitution“ kommt auch nur in den Wahlprogrammen von Grünen und Linken vor, alle anderen Parteien ignorieren das Thema völlig, weil es womöglich nicht „massentauglich“ ist?

    Die genauen Untersuchungen und Fragestellungen der Kampagne finden Sie im Detail unter:
    https://www.sexarbeit-ist-arbeit.de/

    Nun gibt es in Deutschland nicht nur Kritiker des neuen Prostitutionsgesetzes: ich habe im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Sexworkerinnen und Betreibern getroffen, die sich vom neuen Gesetz eine wirkliche Regulierung des „Gewerbes“ erhoffen. Tenor:

    Wenn die ganzen illegalen Sexworker und die illegalen Betriebe vom Markt verschwinden, dann steigen die Preise und die Gewinne der genehmigten Betriebe!

    Außerdem haben die Grünen und die Linken, selbst wenn Sie in Koalitionen eintreten sollten (ob nun rot-rot-grün oder das exotische Jamaica-Bündnis) kaum Möglichkeiten, das Thema Prostituiertenschutzgesetz erneut ins Parlament zu bringen. Ein zentraler Inhalt eines möglichen Koalitionsvertrags wird das Thema sicher nicht sein!

    Jetzt als Sexworkerin oder Betreiber „nur“ wegen der Haltung zur Prostitution grün oder links zu wählen, hat somit nur „symbolischen Charakter“ und man muss abwägen, ob die weiteren
    politischen Inhalte zu einem selbst passen.

    Ich selbst gebe natürlich aus Gründen der journalistischen Neutralität keine Wahlempfehlung
    geben, wollte das Thema aber dennoch kurz beleuchten. Die Schlüsse ziehe jede und jeder für sich selbst!

    Wer die Wahl hat, hat die Qual und wer nicht wählt, kann später nicht fröhlich mitmeckern!

  • Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober
    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Die laufende Woche stand ganz im Zeichen der „Anzeigepflicht 1. Oktober 2017“ und die meisten meiner Kundinnen und Kunden, die zur Anzeige verpflichtet sind, haben die entsprechenden „Meldungen“ bereits frühzeitig und damit natürlich fristgemäß verschickt. Ich habe mehrere Anschreiben und Infomails verschickt, informativ telefoniert und aus meiner Sicht alles getan, um versehentliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Die von mir provokant gestellte „Gretchenfrage“, haben hoffentlich alle Betreiberinnen und Betreiber für sich selbst oder nach Rücksprache mit Experten beantwortet?

    An diesem Wochenende (22. – 24.9.) bin ich zu Kundenbesuchen und zu etwas Büroarbeit im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Dortmund, Essen) unterwegs und bereite mich langsam aber sicher auf die Erstellung von Betriebskonzepten vor, die ja bekanntlich bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden müssen. Dazu entwickele ich interaktive PDF-Dokumente, die auch in mein neues „Handbuch“ eingehen werden, das Ende des Monats Oktober fertiggestellt sein soll.

    Gleichzeitig beginnt in NRW die „Poststellen-Arbeit“ in Oberhausen und unsere „private Sozialarbeiterin“ wird ihre Arbeit bei der Sexworkerinnen-Anmeldung in NRW ebenfalls zeitnah beginnen: die „Huren-Ausweise“ müssen ja bis Ende 2017 her und viele Behörden tun sich da noch sehr schwer, den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen!

    Mein Zeitplan für Oktober ist sehr eng gesteckt, da ich ja auch noch außerhalb der gewerblichen Erotik umfangreiche Projekte betreue. Es ist aber durch die neuen Mitarbeiter und durch die Ansiedlung von MH-Consulting in der Oberhausener Steuerkanzlei absolut sichergestellt, dass alle vorliegenden Kundenakten zeitnah bearbeitet werden und das die Betriebskonzepte garantiert Ende Dezember vorliegen!

    Der Terminkalender Howard Chance / MH-Consulting, den Sie natürlich stets tagaktuell hier vorfinden, ist für den Monat Oktober weitestgehend fertig und nennt auch die Regionen, in denen ich im Oktober anzutreffen bin. Mit den Kundinnen und Kunden von MH-Consulting stehe ich ohnehin im ständigen Kontakt per Mail, WhatsApp und Telefon.

    Da sich durch die nun oder spätestens Ende nächster Woche erfolgten „Anzeigen“ bei den Behörden auch sehr schnell „Verwaltungsakte“ ergeben können, werde ich meinen Rechtsanwaltskollegen am Wochenende schon einmal „sensibilisieren“. Wir haben in jedem Fall ein schlagkräftiges Team, das jederzeit schnell handeln kann, wenn denn „die Hütte brennt“! Versprochen!

     

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?

  • Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?
    Bildquelle: Pixabay

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    In etwas mehr als einer Woche, exakt am 1. Oktober 2017, läuft die im neuen Prostitutionsgesetz bestimmte Anzeigepflicht für Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsgewerben, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen ab, die ihr Gewerbe nachweislich bereits vor dem 1. Juli 2017 betrieben haben. Trotz meist vorhandener alten Gewerbeanmeldung und trotz einer Bordellgenehmigung, die viele Betriebe bereits seit Jahren haben, muss nun durch das neue Gesetz alles in die neuerliche strenge Prüfung!

    Wer die Frist versäumt und die Anzeige nicht rechtzeitig (also bis zum 1. Oktober 2017) beim zuständigen Amt einreicht, verliert das Recht den Antrag auf Genehmigung eines Prostitutionsgewerbes innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu stellen. Ein verspätet eingehender Antrag kann zu einer Betriebsuntersagung führen und der Betrieb kann dann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Antrag irgendwann abschließend bearbeitet wurde. Angesichts der Komplexizität der Angelegenheit, kann dies bei nicht vorbereiteten Behörden durchaus Monate dauern!

    Man hüte sich, aus Nachlässigkeit den Termin zu versäumen und dem Amt den Ball auf den Elfmeter-Punkt zu legen!

    Interessanterweise zeigen sich die „zuständigen Behörden“ in vielen Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Bayern, recht entspannt und unwissend. Es wird von nicht geklärter Zuständigkeit gesprochen, von der Anzeigepflicht hat man nichts gehört und welches Amt der Adressat der wichtigen fristgebundenen Meldung ist, weiß man auch vielerorts nicht!

    Wenn man als Betreiberin und Betreiber solche amtliche Antworten bekommt, wähnt man sich in Sicherheit und schimpft womöglich auf Leute wie mich, die den Finger frühzeitig warnend erhoben haben.

    Auch wenn es der angesprochene Sachbearbeiter vor Ort gar nicht böse meint, sprechen wir im Ergebnis von einer versäumten Frist, die man nur schwerlich „heilen“ kann. Der Umstand „passiert ist passiert“ nützt später wenig und man sollte sich nicht abwimmeln lassen! Wenn gar nichts anderes mehr hilft, sollte man als gesetzestreuer Betreiber das Dokument in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Kreis an den Verwaltungsleiter (Oberbürgermeister, Kreisdirektor etc.) zustellen und dies natürlich per „Einschreiben mit Rückschein“, damit man die Zustellung später zweifelsfrei dokumentieren kann.

    Die Situation ist völlig absurd und durch den angewandten Föderalismus und wirklich ungeklärte Zuständigkeiten kann man „am Ende des Tages“ absolut im Regen stehen!

    Soweit meine Ausführungen zu den „Betrieben“ und „Stätten“, die bau- und gewerberechtlich genehmigt sind! Doch bezogen auf die Anzeigepflicht, beschäftigt mich und meine Kollegen eine viel schwerwiegendere Frage:

    Was machen Betreiberinnen und Betreiber, deren Objekte und Betriebe „nur geduldet“ sind und deren amtliche Genehmigung damit ziemlich in den Sternen steht?

    Wenn ich dem Amt schriftlich erkläre, dass ich, Herr/Frau YX bereits vor dem 1. Juli 2017 an einem Ort XY ein genehmigungspflichtiges Prostitutionsgewerbe betrieben habe und auch weiter betreibe, lege ich ja ein umfangreiches entlarvendes „Geständnis“ ab!

    Die „Duldung“, die ja juristisch als das (vorübergehende) Nichteinschreiten gegen bekannte Missstände gewertet werden kann, begründet in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung und zudem können Ämter zur Not auch das „Nichtwissen des Umstands“ behaupten. In den seltensten Fällen wird man die „Duldung“ als amtliches Schriftstück vorliegen haben.

    Bezichtige ich mich nun in dieser „Grauzone“ durch meine eindeutige „Anzeige“ eines ordnungsrechtlichen Verstoßes, wenn ich beispielsweise Wohnraum „zweckentfremdet“ habe, ist mein selbst gefertigtes Schriftstück ein Beweismittel, das ich nie wieder aus der Akte bekomme und das dem Amt weitreichende Möglichkeiten bietet! Selbstmord mit Ansage?

    Zwar gibt es in diesem Zusammenhang auch Urteile, die aus jahrelanger „Duldung“ ein Gewohnheitsrecht ableiten, aber es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, die nicht repräsentativ sind!

    Noch schwieriger wird die Angelegenheit, wenn nicht klar zu erkennen ist, ob ich z.B. automatisch Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes werde, wenn ich lediglich (möblierte) Zimmer vermiete, die sowohl dem Wohnen als auch der Prostitution dienen. Gerade große Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften mit umfangreichem Wohnungsbestand, wissen manchmal gar nicht, zu welchem besonderen erotischen Zweck angemieteter Wohnraum verwendet wird.

    Wenn ich hingegen möblierte Appartements öffentlich bewerbe und gezielt  als „Räume für Prostitutionszwecke“ offeriere, kann ich mich nur schwer „herausreden“!

    Viele Vermieterinnen und Vermieter machen sich nun, eine Woche vor Ablauf der Anzeigepflicht, nochmals intensive Gedanken und versuchen die Abwägung zwischen Pest und Cholera. Geht man auf Risiko und lässt allem seinen Lauf oder meldet man unklare Verhältnisse schriftlich und unterwirft sich damit gänzlich dem amtlichen Wohlwollen?

    Den „goldenen Mittelweg“ gibt es wohl nicht und die Entscheidung ist sehr kompliziert, weil möglicherweise unglaublich folgenreich! Letztendlich kann kein Anwalt oder Berater diese Entscheidung treffen! Der Anwalt kann als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ unmöglich zu „schrägen Methoden“ raten und an Präzedenzfällen mangelt es absolut. Quo vadis?

  • Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 - Düsseldorf - Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit intensiv mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe in den vergangenen Monaten einige Beratungsgespräche gehabt, bei denen es auch immer wieder um die sogenannten „Wohnungsbordelle“ ging, die nach jahrelanger Duldung nun auf dem Prüfstand stehen! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben „Hausbesuche“ gemacht und den Betreiberinnen und Betreibern die „neue Rechtslage“, die eigentlich gar nicht neu ist, sondern jetzt nur neu „interpretiert“ wird, unmissverständlich erklärt: in der Stadt Düsseldorf keine Genehmigung bei fehlender baurechtlicher Nutzungserlaubnis, die in NRW ja zwingend zum Betriebskonzept gehört!

    Das Auftreten des Amtes war zwar freundlich, im Ergebnis aber doch ernüchternd. Alle, die gehofft hatten, dass der „Mega-Gau“ ausbleibt, wurden enttäuscht, wobei man aber von Seiten der Stadt gerne auf „Zwangsmaßnahmen“ verzichten möchte und daher die Betreiberinnen und Betreiber von „illegalen Betrieben“ geraten hat, die „Gewerbe“ zeitnah aufzugeben oder neue genehmigungsfähige Objekte zu suchen. Welchen Zeitrahmen es hier genau gibt, wurde nicht verkündet und ob Rechtsmittel greifen könnten, falls es doch zu Verwaltungsakten kommen sollte, kann man nicht sagen! Hier zählt jeweils der Einzelfall und dieser bedarf dann, wenn es „brennt“ unbedingt der anwaltlichen Prüfung!

    Fest steht jedenfalls, dass Düsseldorf „klare Kante zeigt“ und von dieser sicher unpopulären Entscheidung nicht gerade wenige „Wohnungs-Betriebe“ betroffen sein dürften. Die so gern angeführte „einfache Wohnungsprostitution“, wo sich eine mit Wohnsitz angemeldete Sexworkerin in der eigenen Wohnung „etwas dazu verdient“, steht übrigens in der Landeshauptstadt nicht auf dem Prüfstand. Ich habe von Fällen gehört, wo das Ordnungsamt fast fürsorglich ein „Downgrade“ empfahl, um eben nicht zur genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“ zu werden.

    Schon jetzt ist erkennbar, dass sich das „erotische Düsseldorf“ in den kommenden Monaten einschneidend verändern wird: nach Sperrgebiet am Hauptbahnhof, Schließung der bekannten Wollersheim-Bordelle in der Rethelstraße, geht es nun den vielen gemütlichen wie gewerblichen „Hostessen-Wohnungen“ an den Kragen und auch so manche „Asia-Massage“ wird es wohl bald nicht mehr geben, wenn das Amt, wie es nun aussieht, etwas genauer hinschaut. Ich selbst habe, als Kenner der Düsseldorfer Szene, schon festgestellt, dass einige asiatische Klingeln in Derendorf nicht mehr läuten und dass eine Reihe von Annoncen aus den bekannten Erotikforen gänzlich verschwunden sind!

    Sicher kein Zufall, sondern der „erfolgreichen“ Arbeit des örtlichen Ordnungsamtes zu verdanken, ein Amt, dass man absolut nicht unterschätzen sollte!

  • Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Zwischen Oktober und Dezember 2017 beginnt die „Hoch-Zeit“ der Gesundheitsberatungen und Registrierungen für die Sexworkerinnen in Deutschland. Dabei ist eine Zustelladresse von entscheidender Bedeutung, da der „Huren-Pass“ und weitere amtliche Dokumente auf dem Postweg zugestellt werden. Dies gilt natürlich auch für steuerliche Erfassungsbögen und für die Zuteilung von Steuernummern durch die deutschen Finanzbehörden.

    Während die „normale Postzustellung“ im Prinzip an jede deutsche Anschrift mit Briefkasten erfolgen kann, wenn die Sexworkerin es so wünscht, ist es bei Finanzamtspost durchaus ratsam, einen Steuerberater zu bevollmächtigen, der sich um Anträge und Abwicklung fachmännisch kümmert. Da ich seit kurzem mein NRW-Büro in einer Oberhausener Steuerberatungskanzlei betreibe und mit dem dortigen Steuerberater eng kooperiere, sind beide Dienstleistungen quasi in einem zu bewerkstelligen.

    MH-Consulting organisiert den zuverlässigen bevollmächtigen „Postservice“ und die spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft übernimmt auf Wunsch das steuerliche Handling und auch die unter Umständen notwendige steuerliche Erst- oder Folgeberatung!

    Was wird nun konkret angeboten?

    1. Basis-Leistungen

    Bereitstellung einer Post-Zustelladresse für den Versand des „Huren-Ausweises“ und für den
    Erhalt von steuerlichen Erfassungsbögen am Standort Oberhausen. Aus organisatorischen Gründen nehmen wir vornehmlich Kundschaft aus Nordrhein-Westfalen an, die den Standort
    auch persönlich erreichen können.

    2. Plus-Leistungen (optional)

    Steuerliche Erst- und Folgeberatung durch den Steuerberater und Verhandlungen mit den zuständigen Finanzbehörden in NRW möglicherweise auch unter dem Aspekt des „Düsseldorfer Verfahren“, dass ja in Nordrhein-Westfalen umfangreich betrieben wird. Auch mögliche „Selbstanzeigen“ wegen Verstössen gegen diverse Steuerpflichten können natürlich mit den Experten diskutiert werden.

    3. Premium-Leistungen (optional)

    Betreuung des gesamten Meldeprozesses Gesundheitsberatung / Registrierung inklusive notwendiger Terminvereinbarung und Koordinierung mit den jeweils zuständigen Behörden in NRW. Hierzu wird es ab Mitte Oktober eine „private Sozialarbeiterin“ geben, die sich um diese speziellen Belange im Auftrag kümmern wird.

    Die Ankündigung dieses neuen Services erfolgt heute rein informativ. Die genauen Tarife legen wir in den kommenden Wochen in der Kanzlei fest und informieren dann hier im Blog und mit unserem wöchentlichen Newsletter.

    Der gleiche Service wird womöglich auch in unserem Standort Frankfurt/Main Mitte Oktober angeboten werden. Hier müssen allerdings noch einige organisatorische Notwendigkeiten erledigt und vorbereitet werden.

    Alle Sexworkerinnen, die sich für den Service in NRW oder Hessen (Frankfurt) interessieren, können sich gerne bereits jetzt per Mail bei uns melden: howard.chance@t-online.de

  • Howard´s Newsletter – 14.09.2017 – Die Spannung steigt gewaltig!

    Howard´s Newsletter – 14.09.2017 – Die Spannung steigt gewaltig!

    Howard´s Newsletter - 14.09.2017 - Die Spannung steigt gewaltig!
    Bildquelle: Pixabay

    Howard´s Newsletter – 14.09.2017 – Die Spannung steigt gewaltig!

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde der erotischen Zunft!

    Vor genau einem Jahr habe ich, nach der Veröffentlichung meines Buches, meinen Infoblog eröffnet, der einen erfreulich hohen Besuch aufweist und hoffentlich wertvolle Informationen geliefert hat und hoffentlich auch weiter liefern wird!

    Die Fragestellungen zum neuen Gesetz sind kompliziert und wir befinden uns nach wie vor in einem Wirrwarr von widersprüchlichen Informationen. Je nachdem wo und in welchem Bundesland man sich befindet, geht es mal lasch und mal bürokratisch streng zu.

    Es gibt Behörden, die sich wohlwollend kümmern, Ämter die vertrösten und natürlich selbsternannte Obersheriffs, die Chancen zur Selbstverwirklichung sehen. Ich habe bereits viel erlebt und es gibt bei Beratungsterminen immer wieder neue Überraschungen.

    Langweilig wird es sicher nicht und man muss sich immer wieder neuen Gegebenheiten anpassen und die „Brains“ immer wieder neu ordnen. Nicht einfach und eine stetig anspruchsvolle Aufgabe.

    Im Monat September bin ich schwerpunktmässig mit den notwendigen „Anzeigen“ für
    Prostitutionsstätten beschäftigt, parallel gibt es aber, gerade nach dem „Fall Müller“ viele Anfragen zur Neuordnung von steuerlichen Belangen, die mein Kollege Steuerberater in Oberhausen bearbeitet.

    Nicht zu verschweigen sind hier die u.U. notwendigen „Nachmeldungen“ von Sexworkern, denen die Steuerfahnder bundesweit auf der Spur sind. Offensichtlich sind hier Daten diverser Werbeportale in Finanzamts-Kreisen im „Umlauf“, mit denen nun die Fahndung arbeitet. Ja, alles unerfreulich, aber eben oft selbst verschuldet.

    In den kommenden Wochen werden wir, also mein Steuerberatungskollege und ich, einige Analysen zur „Steuerpflicht im Rotlicht-Gewerbe“ vorlegen, die für die gesamte Branche interessant sein dürfte. Da ist einfach sehr viel angebrannt und das Feuer lodert weiter.

    Last but not least … ich bin unter einer neuen Rufnummer zu erreichen:

    0151-71885164

    Meine Neigung zum Handy-Verlust ist inzwischen schon legendär, aber in jedem Fall sehr unerfreulich!

    Einen freundlichen Gruß in die Runde sendet heute

    Howard Chance
    http://www.prostitution2017.de

  • Prostitution 2017 feiert Geburtstag – 1 Jahr Informationsportal für die Branche

    Prostitution 2017 feiert Geburtstag – 1 Jahr Informationsportal für die Branche

    Prostitution 2017 feiert Geburtstag - 1 Jahr Informationsportal für die Branche
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 feiert Geburtstag – 1 Jahr Informationsportal für die Branche

    Wie schnell doch so ein Jahr vergeht! – Vor ziemlich genau einem Jahr, habe ich unter der Domain www.prostitution2017.de mein Informationsportal für die Erotikbranche eröffnet und seitdem über. 300 Artikel zu Prostitution, Prostitutionsgesetz und dessen Handhabung veröffentlicht. Statistisch war das fast ein Artikel pro Tag und das Portal hat inzwischen einen nicht zu unterschätzende Reichweite. Klar, für viele Damen und Herren aus der Branche, ist das neue Prostitutionsgesetz von großer Bedeutung, da ja Existenzen bedroht sind und sich die amtlichen Stellen viel Zeit lassen, bevor konkrete Informationen bekundet werden!

    Noch immer gibt es kaum Klarheit, was mit „geduldeten“ Bordellen demnächst geschieht und wie sich die Behörden im Genehmigungsverfahren verhalten werden. Von lascher Handhabung bis hin zur strengsten Anwendung des Gesetzes ist alles möglich und man darf nach wie vor den „politischen Willen“ nicht unterschätzen, der von Ort zu Ort einen sehr unterschiedlichen „Tenor“ haben kann!

    Mir ist es wichtig, von den jeweils aktuellen Entwicklungen zu berichten und dabei auch auf Problemstellungen hinzuweisen, die sich aus meiner praktischen Arbeit als Unternehmensberater im Rotlicht ergeben. Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch die Arbeit der Finanzbehörden stehen im Fokus und hier hat sich bereits gezeigt, dass bereits in der Übergangsfrist durchaus mit harten Bandagen gekämpft wird!

    Der Fall „Pascha Müller“ hat gezeigt, dass steuerliche Fragen auch ohne Prostitutionsgesetz
    einschneidend sein können und „Nutzungsuntersagungen“ für bislang geduldete Bordellbetriebe sind baurechtlich auch schon immer möglich! Es ist viel Bewegung in der Szenen und eine ganze Reihe von Sexworkerinnen ist bereits auf „Republikflucht“, um der Registrierung gänzlich auszuweichen. Besser in die Schweiz oder nach Spanien, wo die Behörden angeblich nicht so neugierig sind! Ob das die Lösung ist?

    Nur wer sich informiert, hat eine Chance ab die neuen Gegebenheiten zu reagieren und die“Kopf-in-den-Sand-Taktik“ zerstört nicht nur die Frisur, sondern womöglich auch die Existenz!

    Wenn in den vergangenen Wochen die Anzahl der Portal-Beiträge etwas spärlicher ausfiel, war dies dem Umstand geschuldet, dass ich durch den enormen Beratungsbedarf eher beim Kunden als im Büro war. Prioritäten wurden gesetzt, wobei ich den Portal-Betrieb aber dennoch aufrecht erhalten konnte.

    Bis zum Jahresende und wahrscheinlich weit darüber hinaus, stehen die Zeichen auf Sturm und da ich bundesweit arbeite, ist der Zeitaufwand durch die vielen Reisen durch die Republik beträchtlich. Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Zum einjährigen Jubiläum grüße ich Sie und Euch alle herzlich und freue mich auf weiterhin
    intensive Kontakte!

    Stuttgart, den 14.09.2017                 Howard Chance

  • Neue Rufnummer – Howard Chance – 2. Handyverlust in einem Jahr!

    Neue Rufnummer – Howard Chance – 2. Handyverlust in einem Jahr!

    Neue Rufnummer - Howard Chance - 2. Handyverlust in einem Jahr!
    Bildquelle. Pixabay

    Neue Rufnummer – Howard Chance – 2. Handyverlust in einem Jahr!

    Einigen von Ihnen / Euch haben wahrscheinlich bemerkt, dass meine Rufnummer in den vergangenen Tagen nicht erreichbar war und dass ich Whatspp-Nachrichten ebenfalls nicht beantwortet habe! Howard Chance abgetaucht? Nein, aber sein Handy blieb in einem ICE der Deutschen Bahn liegen und wurde bis jetzt nicht gefunden! Nach dem dreisten Diebstahl am
    Hamburger Hansaplatz vor einem halben Jahr, eine neuerliche Kommunikations-Katastrophe!

    Zwar wird die Ersatz-SIM-Karte in einigen Tagen kommen, aber ich habe mir natürlich eine Ersatznummer zugelegt, um in der Zwischenzeit kommunizieren zu können. Unter nachfolgender Rufnummer bin ich telefonisch und über WhatsApp zu erreichen:

    0151-71885164

    Ich hoffe wir finden auf diesem Weg wieder kommunikativ zueinander! Hurra und Danke für Ihr / Euer Verständnis! Ich muss dringend besser auf meine Sachen aufpassen: sagt meine Frau Mutter!