Monat: Juni 2018

  • ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    Überforderte Ämter brauchen Hilfe – Kommunen fehlt Gebührentabelle – Stillstand!

    Informationsstand: 7. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Es klingt nach einem oder gleich mehreren schlechten Witzen, ist aber momentan die erlebte Realität in vielen deutschen Amtsstuben. Man hat die „amtlichen Prostitutionsbeauftragten“ zwar gefunden, diesen aber zu wenig „Schulungsmaterial“ zur Verfügung gestellt, um sich in die sehr komplexe Materie einzuarbeiten! Wenn man nicht alle Abteilungen einer Ordnungsbehörde „durchlaufen“ hat oder dies eben Jahre zurück liegt, ist es zunächst schwierig alle Aspekte des Prostituiertenschutzgesetzes auf den „Schirm“ zu bekommen! Womöglich muss man erst einmal intensiv in Gewerberechtsforen „surfen“, um sich einen Überblick zu verschaffen! Ohne Vorbereitung und spezifische Ausbildung, ist es kaum möglich einen „Konzessionsantrag“ erfolgreich und abschließend zu bearbeiten!

    Es ist zwar inzwischen allgemein bekannt, dass ein „Laufhaus“ ein stehendes Gebäude und kein laufendes „Prostitutionsfahrzeug“ (KFZ) ist, aber was die Begriffe „sachgemäß“ und „geeignet“, die im Gesetzestext vermehrt vorkommen, im Detail bedeuten, ist nach wie vor ein Rätsel! Gibt man sich aus „Kulanz“ mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufrieden oder entscheidet man sich für das größte gemeinsame Vielfache? Will man sich viel Arbeit machen oder ist man mit den „Basics“ zufrieden?

    Ich betreue aktuell über 40 Erlaubnis-Anträge in verschiedenen Bundesländern und mache dabei ganz unterschiedliche Erfahrungen mit den Behörden. Es gibt einige Vorzeige-Ordnungsämter, wie z.B. das der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo man sich sehr frühzeitig vorbereitet hat und wo Nachbarkreise regelmäßig nachfragen, wenn etwas hakt; es gibt aber auch Ämter, wo man die Akten über Monate einfach „parkt“ und die Antragsteller vertröstet! Grund: Ahnungslosigkeit, wie man das Verfahren bewältigen soll! Bei Alt-Betrieben ist das ja nicht so schlimm, da man sein Gewerbe ja solange weiterführen  darf, bis das Amt „in die Pötte“ kommt, aber wenn man „Neu-Gründer(in)“ ist und das Gewerbe erst aufnehmen darf, wenn die amtliche Erlaubnis vorliegt, wird es mehr als kritisch!

    Wie kann sein, dass ein Amtsleiter einem Antragsteller in NRW mitteilt, dass er dessen Antrag nicht bearbeiten kann, weil er keine Ahnung von „Escort-Services“ hat? Der zweite Teiler Aussage ist zumindest „grundehrlich“, nützt dem Mandanten aber wenig, da sich sein Antrag ja nun mal nicht „selbst genehmigen“  wird, da man die „Genehmigungsfiktion“ (also die automatische Genehmigungserteilung 3 Monate nach vollständiger Antragsstellung) für neue Prostitutionsgewerbe ausgeschlossen hat! Eine „Untätigkeitsklage“ macht auch nur bedingt Sinn, da der Beamte ja nicht untätig ist, sondern lediglich mit seinen „Mitteln“ nicht zum Ziel kommt! Hier müssten pragmatische Lösungen her, nach denen ich noch suche!

    Eher amüsant ist eine Information aus der hessischen Metropole Frankfurt am Main, wo das Ordnungsamt durchaus in der Lage ist Betriebskonzepte zu prüfen! Allerdings wurde dem Amt von den übergeordneten Stellen noch keine Gebührenordnung zur Verfügung gestellt! Daher können bereits bearbeitet Anträge noch nicht abschließend gestempelt werden, da die in ihrer Höhe noch unbekannte Verwaltungsgebühr in der Regel vor Überlassung der Genehmigungsurkunde gezahlt werden muss! Wer will dem Leiter dem Ordnungsbehörde hier einen Vorwurf machen? Er kann nicht handeln und die Gebührenordnung wird womöglich erst nach den Sommerferien in Ratsgremien diskutiert?

    Skurril wird es auch, wenn in einer anderen Region des Landes Neu-Anträge innerhalb weniger Wochen bearbeitet und genehmigt werden und gleichzeitig Alt-Anträge in der gleichen Dienststelle nach 7-monatiger Lagerung bereits vergilben! Hier scheint nicht der chronologische Akteneingang zu zählen und man hat den Eindruck, dass die Reihenfolge im Losverfahren ermittelt wird! Ganz zu schweigen von den verwegenen Ämtern, die Erlaubnis-Anträge und Betriebskonzepte überhaupt nicht annehmen und die Votanten nach Hause schicken. Ergebnislos ist auch oft die Suche nach „verschwundenen Bauakten“ in Großbehörden, was regelmäßig zu „Vertagungen“ führt: „Ach, kommen Sie einfach in 6 Monaten wieder!“ Ich frage mich, wie die geschredderten Akten dann wieder auferstanden sein sollen!

    Über die „Zustände“ bei der „Sexworker-Anmeldung“ will ich hier gar nicht schreiben, da ich zwar viel höre, mit den Vorgängen als solchen aber eigentlich nichts zu tun habe! Unzählige Anschreiben im Betreiberauftrag reichen aus, um meinen Büroalltag zu versüssen! Klar: ich werde für meine Arbeit gut bezahlt, aber dennoch möchte ich Erfolge „spüren“ und Akten erfolgreich „ad acta“ legen! Ob das demnächst einmal zeitnah gelingen wird?

  • Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? - Aufruf!Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Es wird Zeit gemeinsam zu handeln im Rotlicht-Gewerbe

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Die Idee ist alles andere als „neu“, aber der Bedarf zum Informationsaustausch und zur Diskussion ist groß! Ich erlebe bei Zusammenkünften und Ortsterminen immer wieder Betreiberinnen und Betreiber, die sich gerne mit anderen „Betroffenen“ austauschen möchten, andererseits aber von sich aus nicht unbedingt den Kontakt zu Kollegen suchen. Vorbehalte, Konkurrenz-Situation oder auch gebremste Energie sind Gründe, warum Dialoge nicht wirklich entstehen! Über das mangelnde gemeinsame Nachdenken und Handeln wurde
    auch bei der Veranstaltung von Dona Carmen e.V. in Frankfurt gesprochen:

    Es gibt nach wie vor keinen wirklich großen Branchenverband, der eine nennenswerte Anzahl von Betrieben vertritt. Einen solchen wird es wahrscheinlich auch mittel- bis langfristig nicht geben! Die „eigene Suppe“ steht zu hoch im Kurs und „Führungspersönlichkeiten“, die von einer Mehrzahl der Betreiber akzeptiert werden würden, scheint es auch nicht zu geben! Selbst die Sexworker(innen)-Verbände, die ja selbst in der Summe gesehen nur einen verschwindend kleinen Teil der „Branche“ repräsentieren, sind in vielen Detailfragen über Kreuz, was in der Öffentlichkeit nicht gerade als „an einem Strick ziehen“ wahrgenommen wird! So hat es der „Gegner“ natürlich leicht, seine, nämlich die staatlichen Interessen durchzusetzen. Ohne Widerstand, der unbedingt auch „politisch“ sein muss, passiert eben
    nichts!

    Meine Idee, die ich auch am Wochenende mit Christoph Rohr diskutiert habe, ist daher nicht die Gründung eines Verbandes, sondern die Etablierung von regionalen „Runden Tischen“, bei denen man miteinander konstruktiv ins Gespräch kommen kann! Kein aufwendiger Kongress, sondern Tagestreffen in regionalen Versammlungsräumen, bei denen der Kostenrahmen überschaubar ist! Wenn man dies noch in 2018 in jedem Bundesland „errichten“ könnte, wäre das doch eine gute Sache … wenn ich mich nicht irre! OK bei 16 Bundesländern klingt das natürlich verwegen, aber man kann ja erst einmal „klein“ starten und das Projekt dann stetig ausbauen!

    Erste Schritte (bedingt durch Dringlichkeit): ein „Runder Tisch“ in NRW (Düsseldorf oder Köln) im Juli 2018! NRW ist ganz stark in der amtlichen Umsetzung! Hier wird in der Regel keine Betreiberin und kein Betreiber vergessen und man kann von „flächendeckender“ Bearbeitung sprechen! Die meisten meiner „Mandate“ habe ich zwangsläufig in NRW und da NRW für mich „Heimat“ ist, kann ich auch ganz sicher eine geeignete günstige „Lokalität“ organisieren! Dies wäre dann ein erstes Angebot speziell für „NRWler“ bei denen die landesspezifischen Themen dominieren würden!

    Aber auch in anderen Landesteilen kann man so etwas organisieren, wenn sich „Helfer“ vor Ort finden. Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sind als kooperativer Verbund in nahezu allen Bundesländern vernetzt! Dazu gibt es jede Menge Kolleginnen und Kollegen, die uns unterstützen. Ein wenig „Research“ wird noch notwendig sein, aber die „Sache“ könnte langfristig durchaus ein Erfolg werden!

    Ich habe heute eine Facebook-Gruppe „Runder Tisch ProstSchGesetz NRW“ gegründet, um mit Interessentinnen und Interessenten in Kontakt zu kommen. Wer beitreten möchte, kann dies gerne über den folgenden Link tun:

    https://www.facebook.com/groups/222278038502162/

    Natürlich könnten Sie / könnt Ihr mir auch eine Mail schreiben, wenn Sie / Euch das Thema interessiert: howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 - Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/MainProstitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main

    Verfassungsbeschwerde, politische Arbeit, Situation ProstSchGesetz, Steuerrechts-Referat

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Am vergangenen Wochenende war ich gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie in Frankfurt am Main zu Gast, um neue gemeinsame Projekte zu besprechen, um ein wenig am Main zu entspannen und, last but not least, um an einer Veranstaltung von Dona Carmen e.V. teilzunehmen, die am Freitag, dem 1. Juni 2018 in der Beratungsstelle Elbestrasse stattfand.

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie steht es um die anhängige Verfassungsbeschwerde? 

    Nach der Begrüßung durch Juanita Henning, berichtete Franziska Funk zum gegenwärtigen Stand der Verfassungsbeschwerde, die ja vom Bundesverfassungsgericht angenommen und auf die Agenda des Gerichts gesetzt wurde. Wurde zunächst vermutet, dass die numerische Aktenzeichen-Nummer für eine eher späte Verhandlung im Herbst oder Winter 2018 stehen könnte, sind die Nummern nach Auskunft des Verfassungsgerichts keine chronologische Festlegung! Es kann also sein, dass die Beschwerde aus möglicherweise erkannten Gründen der Dringlichkeit früher im Jahr verhandelt wird! Bei Dona Carmen e.V. ist man zuversichtlich, hat aber zusätzlich auch noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Planung, falls man in Karlsruhe scheitern sollte! Mit Prognosen für das Beschwerdeverfahren war man vorsichtig, da in Deutschland Rechtssprechung und Politik oft nahe beieinander sind und die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ja auch von der Regierung ins Amt berufen werden. Zwar gibt es eine Gewaltenteilung, aber gegenüber Gesetzen der Regierung sind die Verfassungsrichter(innen) womöglich zurückhaltender? Außerdem gibt es ja noch den bekannten Spruch zu Ereignissen „vor Gericht und auf hoher See“, wo es durchaus Überraschungen geben kann! Justizia ist nun mal nicht blind, sondern zum Glück oder leider, je nachdem auf welcher Seite man gerade steht, auch menschlich! Entscheidungen folgen also nicht nur der juristischen wertfreien Logik, sondern ein Stück weit auch der persönlichen Ethik und Emotion! Daher kann man nur abwarten, was noch in 2018 passiert! Die unpopulistische Darstellung von Dona Carmen e.V. war hier wohltuend und auch absolut seriös.

    In diesem Zusammenhang sei hier auch die Pressemitteilung des Vereins zum „Internationalen Welthurentag“ erwähnt, die Sie unter folgendem Link finden:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-internationaler-hurentag-2018-behoerden-vertuschen-ausmass-der-illegalisierung-von-sexarbeit-durch-prostituiertenschutzgesetz/#more-2020

    Der Verein Dona Carmen e.V. bezeichnet das „Prostituiertenschutzgesetz“ nach wie vor als „Schandgesetz“ (Zitat Juanita Henning) und hat sich daher bewusst entschieden nicht bei der Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken! „Man kann ja nicht einerseits gegen ein Gesetz kämpfen und gleichzeitig die Umsetzung unterstützen!“ Diese klare Position vertritt Dona Carmen e.V. im Gegensatz zu vielen anderen Beratungsorganisationen und Sexworker-Verbänden, die sich gewissermaßen mit den Umständen „arrangiert“ haben oder sogar durch öffentliche Fördermittel „beeinflusst“ wurden! Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing?

    Dona Carmen-Vorstandsmitglied Gerhard Walentowitz machte hier aus seiner persönlichen Verärgerung über den bisweilen erkennbaren „Opportunismus“  keinen Hehl und Juanita Henning betonte nochmals die Wichtigkeit des politischen Protests, der die juristischen Maßnahmen unbedingt begleiten muss! Wird es möglicherweise eine Sternfahrt nach Karlsruhe geben, wenn das Beschwerdeverfahren dort stattfindet? Lassen sich überhaupt Sexworker(innen) und Betreiber in größerer Zahl mobilisieren oder bleibt die Last auf einigen wenigen Schultern liegen? Wie kommt das Thema wieder in den Blick der Öffentlichkeit? Die Branche erscheint „bequem“, und „konsumiert“ gerne Information, wird aber nicht wirklich „aktiv“, selbst dann nicht, wenn es um die eigene Existenz geht? Juanita Henning regte die Gründung eines „Betreiber-Verbandes“ an, der dringend erforderlich sei, um Interessen zu bündeln und um gemeinsam etwas zu erreichen! Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie ist die aktuelle Lage im Bereich der Prostitution? Wo und wie wird das Gesetz in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?

    Gerhard Walentowitz hatte für die Veranstaltung eine umfangreiche Excel-Präsentation entwickelt, die verdeutlichte wie unterschiedlich die „Lage“ in den Bundesländern ist. Es gibt Bundesländer mit Umsetzungverordnungen, in einigen fehlt sie noch! Mal werden Sexworkerinnen an einer zentralen Stelle beraten, mal gibt es hierfür viele kleine Einheiten. Bayern, NRW und Niedersachsen machen bereits „ernst“, anderenorts wartet man noch ab. Eine Bund-Länder-Kommission tagt im Hintergrund und es werden womöglich umfangreiche
    Prüf-Szenarien geplant und gemeinsame „Ziele“ formuliert? Spekulationen, aber vielleicht nicht so abwegig! Mir persönlich behagt dieses „Freund-Feind-Bild“ nicht, da ich schon viele sehr positive Behördenkontakte hatte und den generellen „Vernichtungswillen“ nicht erkennen kann, aber unter Umständen bin ich da ein wenig naiv? Die momentan noch herrschende Ruhe ist jedenfalls trügerisch, denn wir stehen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erst am Anfang der „Regulierung“, die unweigerlich erfolgen wird!

    Da (sehr) viele in der Branche noch nicht „direkt“ betroffen sind und auf bundesweite Sicht ein Großteil der „Sexworkerinnen“ noch nicht erfasst und der überwiegende Teil der „Betriebe“ noch keinen Konzessionierungs-Antrag gestellt hat (so die Vermutung), wird es in nicht ferner Zukunft sicher zu erheblichen „Überraschungen“ für die kommen, die davon ausgehen, dass das Gesetz irgendwie an ihnen vorüber geht! Wenn die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht greift, wird es nach und nach überall „unromantisch“ im Gewerbe! Da sind sich die Experten sicher!

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Steuerliche Aspekte für Sexworker(innen) und Betreiber – Fachvortrag

    Während der erste Teil des Tagesseminars vornehmlich der Situationsbeschreibung diente und Dona Carmen e.V. bewusst keine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes gab, sich also nicht mit Betriebskonzepten und ähnlichem befasste, war der zweite Teil deutlich praxisorientierter.

    Es ging um die Definition von „Selbstständigkeit“ in der Sexarbeit, um Umsatzsteuer und darum, wer diese warum zu entrichten hat. Alles Fachthemen, die auch ohne das neue Prostituiertenschutzgesetz von Bedeutung sind und waren, die nun aber durch die „Zwangsregistrierung“ einer ganzen Branche ganz erhebliche Massnahmen auslösen. Zehntausende von Sexworker(innen) haben wahrscheinlich keine Steuernummer; Steuervorauszahlungen wurden, wenn überhaupt, lediglich im „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet. Nun werden „Erfassungsbögen“ verschickt, die eindeutig das Ziel haben, neue „Steuerbürger(innen)“ zu generieren und auch der Blick in die „steuerliche Vergangenheit“ ist sehr wahrscheinlich.

    Viele steuerliche Regeln kollidieren sogar mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, das „Düsseldorfer Verfahren“ ist umstritten, aber momentan noch notwendig? Wohnsitz-Finanzämter und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer Verfahren“ verwaltet, buhlen um die Taler für die Staatskasse? Eine merkwürdige Situation, auf die man sich aber einstellen sollte, bevor man ins Visier der Finanzermittler gerät! Der Wille zu einer „gewissen Steuerehrlichkeit“ sollte stets vorhanden sein und man sollte sein „steuerliches Konzept“ eben frühzeitig entwickeln.

    Prof. Dr. Thomas Zacher (Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln) erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation, wie Finanzbehörden den „Selbstständigkeits-Status“ im „Rotlicht“ prüfen und welche Folgen es hat, wenn „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt oder vorliegen könnte! Wer zahlt die Umsatzsteuer? Wer ist überhaupt wann und wie umsatzsteuerpflichtig und warum sollte man unterschiedliche „Konstellationen“ überdenken? Denn das „Steuermodell“ muss auch im Betriebskonzept des Betreibers dargelegt werden und die „selbstständigen Dienstleisterinnen“ sollten wissen, warum sie „selbstständig“ sind! Prof. Dr. Zacher erläuterte charmant und sachkundig und beantwortete auch viele Fragen aus dem sehr wissbegierigen Publikum! Wie Finanzbehörden und Ordnungsbehörden zusammenfinden werden, ist noch ziemlich unklar, aber die „Allianz“ wird für alle gefährlich, die „unsauber“ arbeiten. Die staatlichen „Forscher“ arbeiten mit modernster Technik und dabei regelmäßig sehr effektiv! Und: der Staat fordert konkrete Ergebnisse, nämlich umfangreiche neue Einnahmen für die hungrige Staatskasse. Weniger Moral, mehr Geld?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Entdeckte Gemeinsamkeiten – Visionen – Ziele

    An dieser Stelle danke ich, sicher auch im Namen von Christoph Rohr, dem gesamten Team von Dona Carmen e.V. für die Einladung zur Veranstaltung in Frankfurt am Main. Es war für uns wichtig Gemeinsamkeiten zu entdecken und ein Stück weit den Schulterschluss zu suchen, der in unserer Arbeit essentiell ist! Zwar sind wir als gewerblich tätige Berater immer wieder in der Kritik, weil wir ja Geld für unsere Dienstleistungen nehmen, aber ich glaube, dass wir mit einigen Vorurteilen aufräumen konnten?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Afterparty im „Leierkasten“ – Die Berater zu Gast bei Freundinnen und Freunden

    Der Frankfurter „Leierkasten“ ist legendär und dies nicht erst seit der Zeit, wo Tommy (genannt die Zofe) im Auftrag der Familie Schütz im Haus das „Mädchen für alles“ war. Eine In-Kneipe im „Crazy Sexy-Laufhaus“ mit Außengastronomie, wo es Touristen, schwere Jungs und leichte Mädels aus dem Kiez hinzieht. Nur einen Katzensprung vom Dona-Carmen-Domizil entfernt, gab es dort am Freitagnachmittag die inoffizielle „Afterparty“, wo geklönt und nochmals fleissig diskutiert wurde. Franziska war da, der „Frankfurter Wolfgang“, Annette als langjährige Betreiberin, eine Kollegin aus München und weitere Protagonisten. Eine illustre Runde, in der wir uns wohlfühlten. Neue Kontakte und möglicherweise neue Projekte, die Christoph und ich im Biergarten des „MainNizza“ und bei einer gemeinsamen Schifffahrt auf dem Main andachten. Es lebe die Kooperation und der Austausch: vielleicht bald bei einem „Runden Tisch Prostitution Deutschland„? Dazu weitere Informationen in Kürze! Glück auf!