Monat: Dezember 2020

  • Prostitution 2020 – Der Newsletter – 01. Dezember 2020

    Prostitution 2020 – Der Newsletter – 01. Dezember 2020

    Prostitution 2020 – Der Newsletter – 01. Dezember 2020

    Liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren,

    heute mein aktueller Newsletter, der sich mit den aktuellen politischen Entwicklungen beschäftigt und der aus Analysen resultiert, die ich am vergangenen Wochenende vorgenommen habe:

    Die neuen Corona-Schutz-Verordnungen der 16 Bundesländer

    Seit dem heutigen 1. Dezember 2020 sind in den 16 Bundesländern neue „Corona-Schutz-Verordnungen“ in Kraft getreten, die den „Lockdown-Light“ bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängern und unsere Branche damit „geschlossen“ halten. Nach wie vor ist die persönliche Prostitution nicht in allen Bundesländern verboten, die Prostitutionsstätten sind es aber bundesweit. Einige Verordnungsgeber sehen also in der persönlichen Prostitution wohl keine „direkte Corona-Gefahr“, während Betriebe, die sogar die 1:1-Konstellation gewährleisten können, zumindest „abstrakt gefährlich“ sind? Das verstößt gegen jegliche Gesetze der Logik, lässt sich aber ohne neuerliche „Klagen“ vermutlich nicht ändern? Ich wähle an dieser Stelle bewusst das „?“, weil ich den Denkstrukturen nicht mehr folgen kann und mich frage, in welchem Gehirn die Störung vorliegt? Ich stelle damit nicht die Gefährlichkeit von „Corona“ in Frage, sondern lediglich die Art der ergriffenen „Schutzmaßnahmen“, bei denen es für den Bereich der Prostitution in einigen Ländern so ist, dass man die „riskanteste Form“, nämlich die ungeschützte wie unkontrollierte persönliche Prostitution ohne Kontaktnachverfolgung und Dokumentation, „zulässt“ oder zumindest „duldet“, während die „schützenden Betriebe“ geschlossen sind und sich eben, wie ich, am Kopf kratzen. Die Regierungen wissen, dass sich Prostitution immer einen Weg sucht und da die meisten Sexarbeiterinnen keine Rücklagen und keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder staatliche Überbrückungshilfen haben, ist es mehr als klar, dass in der Grauzone „gewerkelt“ wird, weil es in vielen Fällen ums „Überleben“ geht. Hier stellt sich im Ergebnis die Frage, ob der Staat und seine Organe nicht grob gegen ihre Pflicht verstoßen und durch das Verbot der Prostitutionsstätten nicht das „Corona-Risiko“ erhöhen, statt es zu senken. Ähnlich ist es ja auch mit den „verordneten“ Weihnachtsöffnungen, bei denen man für etwas mehr als eine Woche die erfolgsversprechenden „Kontakt-Limitierungen“ aufhebt, um „romantisch“ Weihnachten zu feiern. Dass es dann im Januar wieder höhere Zahlen geben wird, steht für Experten außer Frage. Oder macht das Corona-Virus auch „Weihnachts-Ferien“? Entweder habe ich eine ernste Lage und ziehe den Lockdown solange durch, bis die Werte merklich sinken und die Impfungen einsetzen, oder ich sorge dafür, dass die Bundesrepublik noch möglichst lange mit der Pandemie zu kämpfen hat! Frohes Fest, ungemütliches Frühjahr 2021! – Die Übersicht mit den aktuellen Verordnungen finden Sie / findet Ihr unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.info/2020/12/01/prostitution-2020-lockdown-light-fortsetzung-und-folgen/

    Klagen gegen die aktuelle Verordnung oder besser warten?

    Mit dieser Frage haben sich diverse „Zoom-Meetings“ und auch „unsere Branchen-Anwälte“ in der vergangenen Woche befasst. Die erst Phase des Lockdowns ist ja bereits vorbei und die Bundesregierung ist gerade dabei die „Novemberhilfen“ auszuschütten, die für viele Betreiberinnen und Betreiber wohl momentan „das bessere Geschäft“ sein dürften. Selbst wenn man öffnen dürfte, hätte man das Problem kurzfristig Dienstleisterinnen und auch Gäste zu finden. Die „Panikmache“ ist im vollem Gang und zudem ist es gerade auch extrem schwierig abgelaufene Papiere zu verlängern. Die 75% Umsatzkompensation, die es ja auch im Dezember nochmals geben soll, ist da für viele die bessere Option, zumal die Aussichten mit Klagen kurzfristig Erfolge zu erzielen als gering eingeschätzt werden. Der Blick auf die Inzidenzzahlen verheißt vielerorts nichts Gutes und die Gerichte sind momentan sehr zögerlich bei der Ermöglichung von Öffnungen. Im abgelaufenen November hat im Bereich der Prostitutionsstätten nicht ein Gericht in Deutschland einem Öffnungsbegehren im Eilverfahren zugestimmt, was aber nicht bedeutet, dass die noch anhängigen „Hauptverfahren“ auch scheitern werden. Dass sind sehr komplexe juristische Themen, die für den einen oder anderen Kläger bezogen auf möglichen „Schadenersatz“ wichtig erscheinen mögen, die aber für eine baldige Öffnung wenig Relevanz haben. Im Kontext stellt sich ohnehin die ethische Frage, ob man öffentlich die Öffnung von Bordellen einfordern sollte, wenn gleichzeitig über „Verschärfungen“ nachgedacht wird, weil das Gesundheitssystem schwere Schwächen hat. Die berühmte „Puff-uff-These“ wird die Öffentlichkeit, die jetzt auf Weihnachten programmiert ist, eher verärgern und womöglich ein Echo auslösen, was der Branche dann nachhaltig schadet? Auch hier wieder mein „Fragezeichen“! Natürlich sind „die Anwälte“ weiter am Ball und spätestens wenn die staatlichen Hilfen Anfang 2021 reduziert werden oder die Infektionszahlen merklich sinken, wird zu prüfen sein, wie der Staat mit „uns“ umgeht. Auch unter dem neuen Pandemie-Gesetz bleibt der Rechtstaat erhalten und Unrecht bleibt Unrecht, wenn unbegründete Benachteiligungen stattfinden. Und nur unter diesem Aspekt wurden im vergangenen Jahr Öffnungen erzielt, nicht etwa wegen des „Parlaments-Vorbehalts“, der wegen der neuen Gesetzgebung nun eine untergeordnete Rolle spielen dürfte!

    Wie viel Verschwörung ist erträglich? – Die sozialen Medien entgleiten?

    Unsere Branche ist auf Facebook vertreten, auch WhatsApp-Gruppen sind weit verbreitet und dem täglichen „Overkill“ an Informationen sind keine Grenzen gesetzt. Wir haben das hohe Gut der Meinungsfreiheit. Doch was uns im „Web“ so alles begegnet, ist kaum noch zu bewerten oder zu prüfen. Die deutschen Leitmedien werden von einigen Zeitgenossen als „gleichgeschaltete Lügenpresse“ dargestellt, es werden „Studien“ aus fremden Ländern präsentiert, die beispielsweise vor dem „Corona-Risiko beim Ausstoß von Flatulenzen“ warnen. Der Staat wird in harten Form kritisiert, Doktoren wird unterstellt, keine zu sein und „quere Gedanken“ sind mittlerweile „hip“. Die Impfgegner formieren sich ebenso wie die Bürger mit dem „Aluhut“, der den „5-G-Strahlen“ entgegenwirkt, die angeblich das Virus zusätzlich beflügeln. Zwangsimpfungen per „Chemtrail“ soll es geben und es wird dann nur noch eine Frage der Zeit sein, bis unsere Gesellschaft „zombisiert“ wird? Die geheime Weltregierung macht einen guten Job und der „Overkill“ sorgt dafür, dass wir alle jeglichen Überblick verlieren. Wenn wir bei den Spielen der Deutschen Nationalmannschaft 10 Millionen heimliche Bundestrainer haben, ist es nicht verwunderlich, wenn jetzt 10 Millionen Hobbyvirologen die Bühne betreten. Nun gut: Gedankenspiele und Analysen sind notwendig, sollten aber nicht zu einer neuen „Religion“ werden. Dann versinken wir nämlich im Chaos und das gesellschaftliche Leben wird immer bizarrer werden. Doch ob der Appell an den „gesunden Menschenverstand“ nutzen wird? Ein weiteres „Fragezeichen“!

    Gruppen-Aktivitäten – Zoom-Meeting & Co.

    Nach umfangreichen Erörterungen im Zoom-Meeting von vergangenem Freitag hat die „Kerngruppe“, also etwa 25 Personen, die regelmäßig am offenen Meeting teilnehmen, angeregt eine neue geschlossene Gruppe zu errichten, bei der alle Mitglieder(innen) geprüft werden sollen. Es besteht der Verdacht, dass es eine gewisse Unterwanderung geben könnte, bei der unsere „Arbeit“ ausspioniert und der „Gegenseite“ damit wichtige Informationen zugehen. Das ist alles noch „abstrakt“, führt jetzt aber dazu, dass ich mit dem Kollegen Christoph Rohr intensiv darüber nachdenke, wie man ein System schaffen kann, wo wir „geschützt“ miteinander kommunizieren. Über das „wie“ und „wo“ werde ich Ende der Woche mit einem Sondernewsletter berichten. Die Woche ist sehr arbeitsintensiv, zumal ich am morgigen Mittwoch, 01.12.2020, gemeinsam mit dem Kollegen „Wulf Gang“ an der TU München virtuell zum Thema „De Puff muss uff! – Bordellerie 2.0“ referiere. Das Thema werden wir dann demnächst auch in den Gruppen aufgreifen. Beitrag ohne „Fragezeichen“

    Ich wünsche allen einen hoffentlich gesegneten Advent und weiterhin viel Gesundheit!

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance – Consultant

    Phone: 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

    https://zukunft-rotlicht.info

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht – Die Betreiber

    https://mhconsulting.online

  • Prostitution 2020 – Lockdown light – Fortsetzung und Folgen

    Prostitution 2020 – Lockdown light – Fortsetzung und Folgen

    Prostitution 2020 - Lockdown light - Fortsetzung und FolgenProstitution 2020 – Lockdown light – Fortsetzung und Folgen

    Am heutigen Montag, 30.11.2020, endet der von der Regierung verordnete „Lockdown light“. Wer aber nun mit Lockerungen gerechnet hatte, wurde bereits in der vergangenen Woche eines besseren belehrt: der Lockdown wird nun ab morgen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und sogar in Bezug auf Kontakte deutlich verschärft, um die immer noch massiv hohen Neuinfektionszahlen wirksam zu bekämpfen.

    So hat es die „Bund-Länder-Runde“ beschlossen, wobei sich bereits wieder „Sonderwege“ abzeichnen, da einige „Landesfürsten“ in Teilbereichen ihre „Autonomie“ wahren möchten. Die Lage ist verwirrend und unübersichtlich! Besonders die angekündigte temporäre „Weihnachtsöffnung“, die in der Weihnachtswoche erfolgen soll, wird inzwischen von vielen Bürgern als „wenig sinnvoll“ betrachtet, da diese „Vergünstigung“ eine weitere „Welle“ im Januar auslösen kann, was sicher nicht sinnvoll ist und die Situation dann unnötigerweise weiter verschärfen würde! Wo bleibt hier die Logik? So fragt man sich gerade öfters.

    Es ist nun natürlich nicht meine Aufgabe, hier den gesamten Maßnahmen-Katalog zu listen. Ich habe mich mit meinem „Online-Lehrstuhl der Puffologie“ darauf spezialisiert die Folgen der neuen Verordnungen für das Berufsfeld der Bordellbetreiberinnen und -betreiber und der Sexarbeiter(innen) zu analysieren, liefere aber nachfolgend erst einmal die Links zu allen Landesverordnungen, die mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen und die ich bereits soweit möglich am Wochenende analysiert habe.

    Bei Besonderheiten, die etwas mit „körpernah“ zu tun haben, habe ich jeweils einen Kurzkommentar hinzugefügt, wobei aber völlig offen ist, was nach Ablauf der jetzt geltenden Verordnungen geschieht: werden die Verordnungen nach dem 20.12.2020 bezüglich „körpernah“ und „Prostitution“ verlängert oder nicht? Wird anhand der dann existenten Inzidenzwerte entschieden oder muss sich unsere Branche auf einen „langen Winter“ einstellen? – Wir wissen es leider nicht!

    Die 16 Landesverordnungen mit Stand vom 30.11.2020

    Baden-Württemberg

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

    Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.


    Bayern

    https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/

    Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.


    Berlin

    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

    Verbot des Betreibens von Prostitutionsstätten etc. und das Verbot der persönlichen Prostitution tritt am 22. Dezember 2020 außer Kraft!


    Brandenburg

    https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8913

    Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 21.12.2020.


    Bremen

    https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_11_30_GBl_Nr_0134_signed.pdf

    Beschränkung zum Betrieb von Prostitutionsstätten etc. endet am 20.12.2020.


    Hamburg

    https://www.hamburg.de/verordnung/14687880/2020-11-27-rechtsverordnung/

    Verbot für Prostitutionsgewerbe und Ausübung der persönlichen Prostitution endet am 20.12.2020.


    Hessen

    https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-11-26-auslegungshinweise_cokobev_korrektur2_0.pdf

    In Hessen wurde die Öffnung von Prostitutionsstätten vor dem 2. Lockdown nicht wieder erlaubt. Zwar läuft die Verordnung für die 2. Phase des 2. Lockdowns am 20.12.2020 ab, es gibt aber noch eine weitere Verordnung die bis 31. Januar 2021 gilt und in der die Öffnung von Prostitutionsstätten untersagt ist! Spezialfall!


    Mecklenburg-Vorpommern

    https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

    Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Prostitution und der Betrieb von Prostitutionsstätten seit dem 1. Lockdown im März nicht wieder erlaubt. Was nach dem Ablauf der Verordnung am 20.12.2020 passiert ist ungewiss!


    Niedersachsen

    https://www.niedersachsen.de/download/161342

    Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.


    Nordrhein-Westfalen

    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschutzverordnung_-_coronaschvo_vom_30.11.2020.pdf

    Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.


    Rheinland-Pfalz

    https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/13._CoBeLVO.pdf

    Die Verordnung läuft am 20.12.2020 ab.


    Saarland

    https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-11-27.html

    Achtung: Im Saarland sind körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Prostitution laut Verordnung wieder erlaubt! Eine Klage könnte erfolgreich sein! Dies kann erst recht der Fall sein, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind!


    Sachsen

    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223

    Die Verordnung des Freistaats Sachsen läuft bis zum 28.12.2020!


    Sachsen-Anhalt

    https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/3_AEVO_Achte_SARS-CoV-2-EindV-Lesefassung_27112020_nachKabinett.pdf

    Verordnung momentan nur als „Entwurf“ veröffentlicht!


    Schleswig-Holstein

    https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201129_Landesverordnung_Corona.html

    Achtung: In Schleswig-Holstein sind körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Prostitution laut Verordnung wieder erlaubt! Eine Klage könnte erfolgreich sein! Dies kann erst recht der Fall sein, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind! Verordnung läuft am 20.12.2020 ab!


    Thüringen

    https://corona.thueringen.de/verordnungen

    Verordnung gilt bis 20.12.2020.


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