Neue NRW-Verordnung liegt vor – Gilt ab Freitag 20.08.2021
Ab Freitag, den 20.08.2021 gilt in Nordrhein-Westfalen für Bordellbetriebe, Swingerclubs und die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen folgendes:
- Die bisherigen Inzidenz-Stufenpläne treten in NRW außer Kraft! Es gibt nur noch den Wert von 35! Die nachfolgenden Einschränkungen gelten bei 7-Tage-Inzidenz von über 35.
- Die geschlossenen Betriebe können am Freitag, 20.08.2021 0 Uhr wieder öffnen, dürfen aber nur Personen einlassen, die nachweislich geimpft oder genesen sind oder aber einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist! Dies gilt natürlich auch für die arbeitenden selbständigen Dienstleisterinnen!
- „PCR-Testpflicht“. Diese Tests sind leider kostenpflichtig und teuer! Selbst- und Schnelltests sind nicht mehr zulässig!
- Die Kontakt-Nachverfolgung entfällt!
Howard Chance