Prostitution 2021 – Eilmeldung: Testpflicht für Geboosterte entfällt! – Flöte gepfiffen!
Achtung Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 14.12.2021 wurde Stand heute 20.12.2021 nur in 4 von 16 Bundesländern umgesetzt!
Eine Nachricht, die wohl dafür sorgt, dass in den erotischen Betrieben wieder mehr Kunden auflaufen werden: die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, dass für Personen die geboostert sind, zukünftig die 2-G-Regel gelten wird und kein zusätzlicher Test beigebracht und vorgewiesen werden muss.
Achtung: als geboostert und zusätzlich immunisiert gilt man, wenn die Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Ab dem 15 Tag nach der dritten Impfung gilt die Testpflichtbefreiung und dies wohl bundesweit. Ausgenommen könnten evtl. Hochinzidenz-Hotspots sein. Für Pflegeeinrichtungen und ähnliches gilt die Testbefreiung übrigens nicht! Zum Glück ist Erotik nicht Pflege im Sinn dieser Vereinbarung.
Es ist wie immer ratsam abzuwarten, wie die vereinbarte Regelung in Länderrecht umgesetz wird. Obacht! Abweichungen sind leider stets möglich! So war es! – Es wurde Stand 20. Dezember 2021 lediglich in 4 von 16 Bundesländern umgesetzt!