Grosse Aufregung in NRW – Swingerparties verboten – Prostitution nicht!

Grosse Aufregung in NRW – Swingerparties verboten – Prostitution nicht!

In einer “Nacht-und-Nebel-Aktion” hat die Landesregierung am gestrigen Abend eine geänderte Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die wenige Stunden nach der Veröffentlichung, nämlich seit heute morgen um 0 Uhr ihre Wirkung entfaltet.

Seit 30.12.2021 0 Uhr ist der Betrieb von Swingerclubs in NRW, aber auch die Veranstaltung von Swingerparties in Bordellen und Prostitutionsstätten untersagt.

Wichtig: Prostitution und der “normale Betrieb” von Prostitutionsstätten sind in Nordrhein-Westfalen definitiv nicht untersagt!

Zum Hintergrund: in diversen Swingerforen waren für den Silvesterabend Swingerparties in Swingerclubs aber auch in Bordellbetrieben (Untervermietung für Swingerparty) mit sehr hohen Anmeldezahlen veröffentlicht worden. Mehrere Discotheken-Betreiber hatten sich dann wegen Ungleichbehandlung beim Land NRW beschwert. Das Land handelte mit Verordnungs-Update, nachdem die Swingerclubs natürlich schon für Silvester eingekauft hatten.

Die aktuelle Verordnung findet sich unter:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211229_coronaschvo_ab_30.12.2021_lesefassung.pdf


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