Monat: September 2022

  • Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 25.09.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 25.09.2022

    Newsletter – Howard Chance – MH-Consulting – 25.09.2022

    Die Energiekrise setzt der Branche schon jetzt (indirekt) zu!

    Kaum ein Tag ohne Horrormeldung zu Strom- und Gaspreisen. Russland liefert kein Gas mehr, französische Kernkraftwerke arbeiten mit halber Kraft, deutsche Kernkraft wird abgeschaltet und Flüssiggas ist noch nicht ausreichend verfügbar. Obwohl die deutschen Gasspeicher für den Winter bereits außergewöhnlich gut gefüllt sind, geistern bereits wilde Geschichten von „Black Outs“ und Netzzusammenbrüchen durch das Netz. Abschläge für Energie haben sich verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht und man hat als Betreiberin oder Betreiber momentan überhaupt keine Planungssicherheit. Prostitutionsstätten müssen wegen vorhandenen „nackten Tatsachen“ gerade im Winter gut beheizt sein und über den Betrieb von Saunas oder Pools will man da gar nicht erst nachdenken. Wer kennt nicht die Damen, die in Terminwohnungen die Heizung auf 5 drehen und dabei die Fenster geöffnet halten, weil es in der Bude zu warm ist? Was ist mit den elektrischen Heizlüftern im Reisegepäck, die eingesetzt werden, wenn der Vermieter die Thermostate mit einer Sperre versehen hat, um Energie zu sparen? Auch das warme bis heiße Wasser aus dem Durchlauferhitzer bringt den Turbogang in den Stromzähler! Die Heizsaison wird selbst bei einem milden Winter, auf den wir natürlich alle hoffen, zu einer teuren Angelegenheit und hier darf man ja auch nicht vergessen, dass die Kunden für den privaten Energieverbrauch zuhause viel tiefer als bisher in die Tasche packen müssen. In vielen Familien wird man bei den Weihnachtsgeschenken sparen müssen und als logische Konsequenz wird in den Wintermonaten auch weniger Geld für die „käufliche Lust“ zur Verfügung stehen. Die Umsatzerholung, die nach Corona zumindest ein wenig einsetzte, wird sich vermutlich jetzt nicht fortsetzen und der „Krisenmodus“ wird die Erträge wohl deutlich schmälern. Für die Branche heist es mal wieder, wie so oft: Durchhalten!


    Prostitutionswerbung in Spanien verboten … der Exodus beginnt!

    Vor einigen Monaten wurde in Spanien die Werbung für sexuelle Dienstleistungen verboten und momentan gibt es in Spanien einen Gesetzentwurf, der Sexarbeit stark reglementieren würde und einem weitgehenden Prostitutionsverbot gleich käme. Ohne dies jetzt im Detail genau erläutern zu wollen, ist bereits jetzt ein Exodus festzustellen. Sexarbeiterinnen aus Spanien, die ihre eigentlichen Wurzeln oft in Lateinamerika haben, haben bereits das europäische Ausland im Blick und hier ist Deutschland wegen des Preisgefüges oft erste Wahl. Für die Branche in Deutschland kann diese Entwicklung durchaus positiv sein. Schließlich sind Dienstleisterinnen nach wie vor Mangelware und Latinas haben im Gegensatz zu vielen Damen aus Osteuropa einen recht guten Ruf. Mit spanischen Papieren hat man auch keine Probleme einen Hurenpass zu erhalten, da die EU-Freizügigkeit gilt.


    Verstärkte Kontrollen in den vergangenen Monaten

    Dem „Wildwuchs“, den Corona in der Branche auslöste, wird inzwischen verstärkt begegnet. Ordnungsbehörden, Polizei und Zoll sind in den vergangenen Monaten recht aktiv geworden, um illegalen Aktivitäten Paroli zu bieten. Im Fokus stehen unter anderem chinesische „Wanderbetriebe“, die sich im gesamten Bundesgebiet ausgebreitet haben und die per WhatsApp oder anderen Messager-Diensten regelmäßig eindeutige „AO-Angebote“ versenden. Man nutzt private Wohnungen so lange es geht und zieht zur nächsten Wohnung weiter, wenn Ordnungsamt oder Zoll vor der Tür stehen. Selbst Zugriffe erschrecken die Betreiber wenig und die Karawane zieht munter weiter. Die Illusion von einem „sauberen Rotlicht“ bleibt weiter eine reine Fiktion und die legalen Betriebe werden nur selten staatlich vor den illegalen Betreibern geschützt.


    Aktuelle Angebote – Betriebe und Dienstleistungen

    Ich erhalte regelmäßig Anfragen von Betreibern, die Objekte suchen, Objekte abgeben wollen und auch Sexarbeiterinnen melden sich oder werden dringend gesucht! Daher heute einige aktuelle „Fälle“:

    1. In der Hansestadt Hamburg ist ein gut eingeführtes Erotik-Massagestudio abzugeben. Der Betrieb ist baurechtlich genehmigt, die jetzige Inhaberin hat eine Konzession nach dem ProstSchG und eine Übernahme ist kurzfristig möglich.
    2. In der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf wird ab Mitte Oktober 2022 eine Erotik-Massagekraft gesucht, die eine längere Urlaubsvertretung übernehmen möchte. Wohnen im Betrieb ist dabei möglich.
    3. Eine erfahrene Dienstleisterin aus der Erotikbranche mit umfangreichen Branchen-Kenntnissen sucht eine Tätigkeit als Hausdame oder ähnliches im Großraum Frankfurt am Main.
    4. In Hamburg wird eine Hausdame für ein Massagestudio gesucht.
    5. Im Raum Kaiserslautern ist ein bekannter Privatclub inklusiv Immobilie demnächst aus Altersgründen abzugeben. 

    Rückfragen beantworte ich unter Einhaltung der üblichen Diskretion jederzeit gerne per E-Mail oder per WhatsApp/Anruf: 0176-77080604.


    Buch-Projekt: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis – Subskription

    Bei der Subskriptions-Ankündigung für mein neues Buch kam es zu technischen Problemen mit dem Shop, der zeitweise als einzige Bestellmöglichkeit „PayPal“ anzeigte. Dieser Fehler ist nun behoben und es geht auch Bestellung mit der Option „IBAN“, wobei nicht online bezahlt werden muss. Danke für die ersten Bestellungen!

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Bestellungen sind natürlich auch jederzeit „manuell“ per E-Mail oder WhatsApp 0176-77080604 möglich. Und persönliche „Widmung“ ist auch gerne möglich!


    Herzliche Grüße

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

  • Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen PraxisBuch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Die Subskription-Aktion bis zum 15. Oktober 2022 – Sonderpreis für Frühbesteller – 31,90 € statt 39,90

    2017 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstschG) eingeführt, dass der Ausübung von Prostitution und Prostitutionsgewerben einen sehr engen rechtlichen Rahmen gesteckt hat und gerade Betreiberinnen und Betreibern, aber auch Sexarbeiter(innen) vielfältige Pflichten auferlegt hat.

    Ordnungs- und Verwaltungsrecht, Bau- und Steuerrecht und weitere Verordnungen mehr, gilt es zu beachten und bei der Umsetzung des ProstSchG kommt es zu föderalistisch bedingten Problemen und oft zu Fragen nach Handhabung, Hierarchien und den Zuständigkeiten.

    Bereits Ende 2016 erschien mit meinem Titel „Prostituiertenschutzgesetz 2017- Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“, der aufgrund fehlender Aktualität nicht mehr im Handel ist, eine umfangreiche Prognose, die nun Stand Herbst 2022, wo auch gerade die Evaluation des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gestartet wurde, mit den bislang eingetretenen „Realitäten“ abgeglichen wird.

    Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? – Wurden vermeintliche politische Ziele des ProstSchG erreicht? – Wie hat sich die Situation der Branche unter und nach Corona entwickelt? – Welche Schwierigkeiten treten in der betrieblichen Praxis immer wieder auf? – Welche (neuen) Geschäftsmodelle gibt es und welche Aussagekraft haben amtliche Statistiken?

    Wie kann es sein, dass ein zunehmender illegaler Graumarkt toleriert wird, während man die offiziellen Betriebe intensiv beobachtet und kontrolliert? – Warum ist die Umsetzung des Gesetzes bundesweit nicht einheitlich? – Warum ist selbst die Handhabung in einem Bundesland stark abweichend?

    Welche Auswirkungen hat das vorliegende baurechtsbezogene Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, mit dem Einzelfallprüfung statt Typisierung bei erotischen Betrieben im Mischgebiet notwendig wird?

    Hat das „Düsseldorfer Verfahren“ weiter Bestand und was hat es mit der „Umsatzsteuer-Hinzurechnung“ der Finanzbehörden auf sich, die Existenzen bereits nachhaltig zerstörte?

    Was hat „Corona“ angerichtet und wie kann sich die Branche davon wieder erholen? Was sollten Betreiberinnen und Betreiber vom Staat jetzt oder zukünftig einfordern? Waren die Überbrückungshilfen ausreichend und wurde hier zukunftsorientiert investiert?

    Anhand von Fällen aus der Beratungspraxis der vergangenen 5 Jahre gehe ich diesen und weiteren damit verbundenen Fragen nach und versuche ein temporäres Gesamtbild darzustellen.

    Auch das Thema „Sexkaufverbot/Nordisches Modell“ wird behandelt und natürlich die Frage, ob und wie es Sinn macht in Deutschland ein Prostitutionsgewerbe (weiterhin) zu betreiben. Ist eine Existenzgründung noch zu empfehlen oder sollte man besser „verkaufen“, solange es noch geht?


    Geplanter Ablauf der Veröffentlichung:

    Die noch verbleibende Zeit im Monat September 2022 wird in mehreren intensiven Arbeitsphasen der Edition dienen. Ein Großteil der Texte ist bereits vorbereitet, jedoch ist es notwendig eine möglichst schlüssige Didaktik zu entwickeln, die dem neuen Werk eine Struktur geben soll und muss. Wie beim „Vorgänger-Buch“ von 2016 werde ich mich wieder einer lockeren verständlichen Sprache bedienen, die Fachwissen vermitteln soll, dabei aber nicht wissenschaftlich kompliziert angelegt sein soll. Die Themen Prostitution, Prostitutionsausübung und Prostitutions-gewerbe sind komplexer, als man auf den ersten Blick denkt und jede publizistische Darstellung ist temporär und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise schon wieder „dem Wandel“ unterworfen.

    Als offizieller Veröffentlichungs-Termin ist der 31. Oktober 2022 geplant. Bis zum 15. Oktober 2022 ist die Subskription des Buches als Printausgabe gemäß den Regeln der deutschen Buchpreisbindung über meinen Shop möglich. Der Versand der Bücher erfolgt dann in der ersten November-Woche.

    Eine Ebook-Version wird ebenfalls im November 2022 erscheinen. Hierzu gibt es allerdings kein Subskriptionsangebot.


    Zum Buchshop:

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  • Zukunft Rotlicht unterstützt „Weg mit der Freierbestrafung“

    Zukunft Rotlicht unterstützt „Weg mit der Freierbestrafung“

    Zukunft Rotlicht unterstützt „Weg mit der Freierbestrafung“

    Wir unterstützen die Kampagne des BSD e.V., mit der eine Verfassungsbeschwerde gegen § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Unter https://www.bringt-das-in-ordnung.de gibt es die Möglichkeit eine Petition zu unterstützen. Zudem gibt es dort weitere Informationen zum Thema.

    Menschen vermeintlich präventiv oder vorsorglich unter einen diffusen Generalverdacht zu stellen, ist ein Unding und des deutschen Rechtsstaats absolut unwürdig!



    Howard Chance – Berater und Publizist

     

     

  • Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

    Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

    Energieeinsparverordnung ab 1. September ohne Kontrolle?

    Auch die Rotlicht-Branche ist betroffen! – Werbelichter aus zwischen 22 und 16 Uhr? – Bußgelder nicht angedacht?

    Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Energieeinsparverordnung, mit der in den kommenden Monaten massiv Energie eingespart werden soll, gilt seit heute. Die Rotlicht-Branche ist von der Verordnung in Bezug auf Werbebeleuchtung etc. betroffen. In der Verordnung lesen wir dazu:

    Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. 

    Interessanterweise gibt es bislang keinen Bußgeld-Katalog und daher wissen die Städte und Gemeinden bundesweit auch nicht, wie die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen aussehen soll. Also eine Verordnung, die rein auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger setzt und so ihr Ziel automatisch verfehlt? Wo leben wir?

    Details zu diesem Thema unter nachfolgendem Link:

    https://www.swr.de/swraktuell/faq-energiesparverordnung-100.html#Bussgelder

  • Zukunft Rotlicht – Update Kontaktinfo – Howard Chance

    Zukunft Rotlicht – Update Kontaktinfo – Howard Chance

    Zukunft Rotlicht – Update Kontaktinfo – Howard Chance

    Ich habe seit Mitte August eine neue Telefonnummer, die nun auch mit meinem WhatsApp-Profil verknüpft ist:

    0176-77080604

    Während ich dachte, dass WhatsApp automatisch weiter funktioniert, wurde ich nun eines Besseren belehrt: man muss als Nachrichten-Empfänger die Rufnummer updaten. Sorry für die Unannehmlichkeiten!