Kategorie: Beratungs-Themen

  • Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen - Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten
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    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Kennen Sie Aschersleben, kennen Sie Gera? Ich muss zugegeben, dass ich ersteren Ort bislang nicht kannte, während ich Gera noch aus meiner Frühzeit bei „Aufbau Ost“ 1991 kannte. An diesem Wochenende war ich zu zwei Beratungs-Terminen einbestellt, bei denen es natürlich um das neue Prostitutionsgesetz ging und um die Frage. wie man seinen Betrieb darauf vorbereitet. Manchmal liegen, die Lösungen nah, manchmal ist es kompliziert und manchmal ist eben auch abzusehen, dass ein existentes Konzept keine Erfolgsaussichten für die Zukunft haben kann, was man dann eben auch akzeptieren muss.

    Wenn diese Feststellung der Unmöglichkeit des „weiter so“ eine Existenzangst schürt oder merklich bekräftigt, ist das einfach so und man muss die Tatsachen akzeptieren, anschließend selbstgerecht resignieren oder eben innovativ neue Wege suchen, die es in den meisten Fällen auch gibt, wenn man denn flexibel ist und nicht konservativ auf die eigenen überholten Prinzipien beharrt!

    Ohne hier Menschen direkt kompromitieren zu wollen, hatte ich im kühlen Gera einen Termin, an den ich (leider) noch sehr lange zurückdenken werde, da man mich gleich mit dummen Sprüchen empfing (Ah, da kommt die Wanderhure!) und von mir erwartete, mich innerhalb von Minuten durch einen Haufen amtlicher Korrespondenz zu lesen, während ich gleichzeitig mit Meinungen und Fragen bombadiert wurde. Es wurden sofortige Lösungen erwartet, die anhand der Unterlagen nicht mal im entferntesten sichtbar waren, weil sich eine eindeutige Rechtslage darstellte, an denen auch Deutschlands beste Fachjuristen nur wenig ändern könnten. Über den genauen Inhalt der Unterlagen hatte man mich vorab übrigens auf die Details bezogen im Unklaren gelassen und mir natürlich die Korrespondenz (trotz Nachfrage) nicht zugemailt.

    Superman braucht doch keine Unterlagen! Der macht schnipps und alles ist geregelt.

    Punkt! Ergebnis der groben Auswertung: Ein Konzept, was einfach komplett zu scheitern verurteilt ist, was die aufgebrachte Mandantin aber einfach nicht einsehen wollte und will. Hinweise auf mögliche andere Lösungen und denkbare Konzeptanpassungen wurden harsch zurückgewiesen. Alles soll so bleiben wie es ist und Howard hat versprochen, dass er und seine Kollegen das hinbekommen! Basta! Keine Diskussion! Mach mal, Du Experte!

    An einem solchen Punkt muss ich dann gedanklich bereits das Handtuch werfen und auf solche Mandate hat man auch gar keine Lust, da der Ärger vorprogrammiert ist und es einfach Leute gibt, mit denen keine konstruktive Arbeit möglich ist. Doch bevor ich selbst die Zusammenarbeit aufkündigen konnte, wurde ich bereits hyänenhaft als Betrüger, Hochstapler und Wessi-Abzocker betitelt, der keine Ahnung von der Sache hat und nur gekommen ist, um „Geschäftsleuten“ Angst zu machen. Ich sollte mich schämen, weil ich doch angedeutet hätte, alle Gesetze aushebeln zu können! Bitte, was, wie?

    Ja klar, ich fahre Stunden bei Sturm Egon über Land, um mir dann einen Spaß daraus zu machen, Leute von der Unmöglichkeit ihres Vorhabens zu unterrichten. Macht ja total Sinn, aber die Meinung der resoluten Dame war dahingehend nicht zu ändern und sie scheute selbstverständlich auch nicht davor zurück, das vereinbarte Honorar nicht zu zahlen, sondern einfach frech zu prellen! Chapeau, aber wir sind ja zum Glück nicht in rechtsfreien Raum! So war Gera eine wirkliche „Lehrfahrt“, weil ich eben was gelernt habe und ich zudem meine Reisekosten, Übernachtung und Spesen unter den Verlusten buchen musste. Hurra!

    So war mein Abend in Gera sehr unerfreulich und ich bin innerlich noch immer ein wenig dabei, den Kopf zu schütteln. Zum Glück gab es dann am gestrigen Nachmittag in Ascherleben ein Treffen mit einer charmanten wie engagierten Unternehmerin, mit der man sofort eine Ebene hatte und mit der sich die Arbeit sofort konstruktiv gestaltete. Hier wurden keine Wunder erwartet, sondern es wurde intensiv zusammen gearbeitet, um dem neuen Gesetz Mitte des Jahres schon jetzt ein wenig den Schrecken zu nehmen und dabei einvernehmliche Lösungen mit den zuständigen Ämtern ins Vorhaben zu integrieren. Innerhalb weniger Stunden waren wir auf dem Punkt und beschlossen den Abend in gemütlicher wie unterhaltsamer Runde in einem örtlichen Spezialitäten-Restaurant.

    Die eine oder der andere mag sich nun fragen. warum ich dieses Wechselbad der Gefühle hier im Blog präsentiere. Ich werde in den kommenden Wochen fast täglich Termine an verschiedenen Plätzen der Republik haben und ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal klarstellen, wie meine Arbeitsweise aussieht, was ich verspreche oder nicht verspreche und wie ich mir dabei den Umgang miteinander vorstelle:

    Wunder und Rechtsbeugung sind nicht mein Metier, dafür bin ich stark in der Analyse und im Lesen zwischen den Zeilen. Ich möchte nicht mit dem deutschen Recht kollidieren und mich nachhaltig strafbar machen, sondern suche den Weg immer im rechtlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Bewertung von Konzepten bin ich ehrlich und werde nie schwarz für weiß erklären, auch wenn es der Kundschaft nicht passen sollte! Ich bin nicht allwissend und muss mich manchmal auch erst extern befragen, um keinen Fehlinformationen in die Welt zu setzen, die möglicherweise wirtschaftliche Schaden anrichten! Ich begegne den Menschen grundsätzlich mit Respekt und Höflichkeit und freue mich, wenn dies entsprechend erwidert wird. Das sollte eigentlich normal sein und ist es in der Regel auch: alle bisher wahrgenommenen Termine (und es waren wahrlich nicht wenige) waren angenehm und in den meisten Fällen auch konstruktiv. Eine krasse Ausnahme bestätigte so einfach die Regel!

    Ich gebe in der Sache natürlich weiter Gas und werde Sie hoffentlich auch weiterhin überzeugen können, dass mir Ergebnisse am Herzen liegen und das ich nicht in irgendeiner betrügerischen Weise als „Wanderhure“ herumreise. Der lustige Titel fehlte mir noch!

     

  • Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Prostitution 2017 - Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche - Brainstorming
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    Prostitution 2017 – Kostenlose Problemlösungen für die Erotik-Branche – Brainstorming

    Probleme sind solange Probleme, bis sie gelöst sind: dies ist nun in 2017 meine Aufgabe und die entsprechende Motivation ist trotz der eisigen Kälte im Land schon vorhanden. Zwar kommen die Leute in nah und fern im Januar (wie immer) nicht sofort in Schwung, aber für mich hat es den Vorteil im stillen Kämmerlein und mit meinem virtuellen Flip-Chart bei einem Glas Glühwein diverse Problemstellungen noch einmal intensiv zu überdenken. Diese durchaus kreative Phase führt in den vergangenen Tagen immer wieder zu Überraschungen, weil ich durch Forenbeiträge, Gespräche und intensives Nachschlagen im Gesetz ständig Aspekte „zwischen den Zeilen“ entdecke, die mir so noch nicht aufgefallen waren.

    Als ich im August/September 2016 mein Buch geschrieben habe, hatte ich Unmengen von internen Berliner Dokumenten auf dem Tisch, durch die ich mich über Wochen mühsam hindurch gekämpft habe: was ist noch Entwurf, welche ergänzenden Unterlagen könnten wichtig sein, welche Stellungnahmen von Ausschüssen gibt es? Zum Zeitpunkt der Bucherstellung gab es das neue Gesetz nämlich noch nicht in der letzten Fassung und ich musste Dokumente sorgfältig zusammenführen, um keinen Mist zu veröffentlichen, über den die Branche dann hinterher lacht.

    Dieses Vorgehen hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass ich durch viele inhaltliche Gegenüberstellungen das Gesetz sehr intensiv „aufnahm“. Man könnte fast von einer Art Auswendiglernen ausgehen, wobei aber dennoch hier und da durchaus Verständnislücken zurückblieben, die ich jetzt durch Impulse von innen uns außen nach und nach schließe.

    Hatte ich etwas zuviel Glühwein? – Nein, absolut nicht! – Ich bin einfach nur dabei, den gesetzlichen Rahmen zu verinnerlichen und suche dabei nach „Lösungen“, die den Rahmen respektieren, die aber es aber auch zulassen den Rahmen möglicherweise zu „vergrößern“. Was steht im Gesetz unumstößlich drin und an welcher Stelle gibt es nutzbare „Freiräume“, die meinen Mandanten möglicherweise helfen?

    Und: Überraschung! Es gibt in der Tat eine Reihe von Entdeckungen, die meine Wahrnehmung durchaus verändert haben und die in 2017 noch wichtig werden könnten!

    Beim Thema Wohnungsprostitution habe ich ja schon frech behauptet, dass es in 50% der Fälle Möglichkeiten gibt, der neuen amtlichen Klassifizierung als „Prostitutionsstätte“ möglicherweise entgehen zu können. Aber auch zu den Themen „Gangbang“ und „HÜ-Party“ gibt es interessante und bedenkenswerte Ansätze, ebenso bei der „Prostitutionsvermittlung“ und der „Mietwucher“, die besonders den Bereich der Eros-Center betrifft.

    Wer nun denkt, dass ich meine „Weisheiten“ nun einfach so per Blog, Facebook und Twitter zum fröhlichen „konsumieren“ verbreite, der hat sich leider geirrt, da bekanntlich jegliche Arbeit ihren Lohn fordert und es völlig schwachsinnig wäre, wertvolle Information einfach so zu verschleudern.

    Kein Bäcker verschenkt einfach so seinen Kuchen und keine Sexworkerin bietet ihren Service kostenlos an … oder kennen Sie da jemanden, der solches tut?

    Im Internet gibt es ja vermeintlich alles irgendwie und irgendwo umsonst und es soll ja Leute geben, die aus reiner Eitelkeit informieren, beraten und posten. Ich kann mich da nicht von ausnehmen, da ich mich auch immer freue, wenn ich mehr weiß als andere … zwinker. Aber dies führt nun sicher nicht dazu, dass ich mein Wissen wahllos verschleudere und am Ende des Tages genauso viel oder wenig Geld auf dem Konto habe, wie am frühen Morgen.

    Wenn man täglich bis zu 12 Stunden Arbeit in ein Projekt investiert, wenn man recherchiert, hinterfragt und sich kostenpflichtig mit Fachleuten berät, kann das daraus resultierende Produkt nicht zum Faktor 0 weitergegeben werden. Es wäre auch gänzlich ungerecht, von einigen Leuten Geld für Beratung zu nehmen und viele andere gleichzeitig kostenfrei mit nahezu den gleichen Tipps zu versorgen!

    Natürlich gebe ich aus Idealismus und Überzeugung viele Basis-Informationen weiter kostenfrei weiter und berichte natürlich auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen, gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich Einzelfall-Analysen und individuelle Lösungen nur nach erteiltem kostenpflichtigen Auftrag in Angriff nehme! Ich trinke sicher gerne mal ein informativen Kaffee und plausche auch mal gerne am Telefon, lasse mir dabei aber keine „Geheimnisse“ entlocken. Dafür gibt es dann eben den Bereich meiner gewerblichen Unternehmensberatung, der inzwischen stark nachgefragt ist und wo Leute eben bereit sind, für umfangreiche Arbeit einen angemessenen Obolus zu entrichten.

    Ja, es ist wie im richtigen Leben: es gibt den kostenlosen Basis-Bereich, wo es Information umsonst gibt und eben die Plus- und Premium-Bereiche, wo individuelle Leistung eben einfach Geld kostet, auch wenn man sich von solchem nur ungern trennt.

    Wer jetzt sagt: „Howard, das ist aber doof!“, die oder den könnte ich ja bei einem Rollentausch durchaus verstehen, aber mir fehlen sowohl Zeit und Wille, mein System zu ändern, da auch ich meine Brötchen verdienen muss und meine Anwälte „komischerweise“ Rechnungen schreiben. Was ist bloß in die gefahren? … Prust … Kicher … Grins.

  • Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Prostitution 2017 - Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?
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    Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?

    Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit werde ich mit immer wiederkehrenden Problemstellungen konfrontiert. Zwar unterscheiden sich die Details von Ort zu Ort durchaus, aber die generelle Problematik ist oftmals die gleiche. Ich befasse mich daher im Laufe der kommenden Wochen in meinen Artikeln mit exemplarischen Problemen, die nahezu flächendeckend vorhanden sind und zu denen Lösungen gefunden werden müssen.

    Wohnungsprostitution in Deutschland – ein Auslaufmodell?

    „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“

    So steht es in der Bibel und fast könnte man schon meinen, dass der Gesetzgeber diesen Heilsspruch ins neue Prostitutionsgesetz übertragen hat, denn generell entsteht nach dem Gesetz eine erlaubnispflichtige „Prostitutionsstätte“, wenn mehr als eine Person in einer Wohnung der Prostitution nachgeht. Das wird zumindest in diversen Foren behauptet und soll so auch im Gesetz stehen, das uns allen ja inzwischen zur Verfügung steht und das wir sicher alle intensiv gelesen haben? Wenn man nun einmal unterstellt, dass die Information richtig ist, werden mehrere Tausende solcher Wohnungen in Deutschland ab Juli 2017 möglicherweise in akute bis finale Existenznot geraten.

    Man vermutet (und ich teile durchaus diese Einschätzung), dass etwa 75 – 80% der sexuellen Dienstleistungen in Deutschland in sogenannten Modellwohnungen und Hostessen-Appartements erbracht werden. Nun haben diese Wohnungen aber mit Einführung des neues Gesetzes unter Umständen das Problem, von den zuständigen Ämtern bau- und gewerberechtlich neu betrachtet zu werden. Wenn z.B. eine private Wohnung, die nach Bebauungsplan eben dem „Wohnen“ gewidmet ist, nun durch mehrere dort tätige Sexworkerinnen automatisch zur „Prostitutionsstätte“ wird, hat dies bei seriöser Betrachtung sicherlich keinen „Wohncharakter“, sondern stellt eine „Zweckentfremdung“ dar und kann dementsprechend vom Amt durchaus wirksam verboten werden. Dies geschieht übrigens schon jetzt in mehreren Orten der Republik, weil geltendes Bau- und Ordnungsrecht ein solches Vorgehen auch ohne neues Prostitutionsgesetz schon hergibt.

    Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes verschärft die Situation aber erheblich, weil es eben durch Anmeldepflichten und durch die Entstehung von „Prostitutionsstätten“ kraft Gesetzes unweigerlich zu amtlichen Überprüfungen und Einschätzungen kommen wird. Wenn man nämlich eine Erlaubnis benötigt, kann der die Erlaubnis erteilende Beamte vor Ort nur nach den Vorschriften des Gesetzes vorgehen und nicht einfach fragwürdige Zustände weiter „dulden“, wie es momentan noch üblich ist. Sie oder er (die Beamtin oder der Beamte) würden dann nämlich das Recht vorsätzlich beugen, was keineswegs ein Kavaliersdelikt ist!

    Die Angst in der Branche, das beim Thema „Wohnungsprostitution“ etwas gewaltig „anbrennen“ kann, ist durchaus berechtigt und in einigen mir bekannten Konstellationen, fallen einem dazu auch keine Patentlösungen ein, aber ich behaupte, dass es für bestimmt 50% der jetzt existenten deutschen „Wohnungsbordelle“ rechtskonforme Möglichkeiten der Konzeptanpassung gibt, mit denen man einer amtliche Klassifizierung als Prostitutionsstätte Mitte 2017 wirksam entgehen kann. Und das nicht etwa durch irgendeine Arglist,Gaunerei oder einen Taschenspielertrick, sondern durch aufmerksame Lektüre von Gesetzen und ein wenig mehr querdenken.

    Wer sich dafür interessiert und das noch fiktive Konzept näher kennenlernen möchte, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und befragen. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen sehr gerne: howard.chance@t-online.de

    Wichtiger neuer Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – Expertenrunde zum neuen Prostitutionsgesetz in Berlin

    Am Samstag, dem 4. März 2017, findet in Berlin auf Einladung von Berlin Intim ein Tagesseminar zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017 statt: Sexworker und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ befragen Experten zum Thema, es gibt Fachvorträge, offene Diskussionen und Gesprächsrunden zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Es ist schon jetzt abzusehen, dass die neue Gesetzgebung die gesamte Branche durcheinander bringen wird und das viele Erotikbetriebe sogar in ihrer Existenz bedroht sind, da sich verschiedene Geschäftsmodelle einfach nicht gesetzeskonform anpassen lassen oder aber baurechtliche Aspekte das geschäftliche „Aus“ bedeuten können. Noch immer sind viele Sexworker nur unzureichend informiert oder aber der verwegenen Meinung, dass eine Verfassungsklage das Gesetz noch im letzten Moment stoppen wird.

    Wie ist die Lage wirklich? – Warum ist es 5 vor 12? – Was ist zu tun und zu lassen? – Was wird wann passieren? – Wie bereite ich mich persönlich vor? – Welche unbekannten Überraschungen stecken im neuen Gesetz?

    Fragen über Fragen, mit denen sich eine Expertenrunde eingehend beschäftigen wird. Dabei wirken u.a. folgende Branchenexperten mit:

    • Holger Rettig, Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland)
    • Marko Doerre, Rechtsanwalt
    • Howard Chance, Publizist
    • Uwe Kaltenberg, Bundesverband Erotikhandel
    • Stephanie Klee Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

    Außerdem sind verantwortliche Mitarbeiter der Berliner Polizei oder der Verwaltung eingeladen.

    Termin: Samstag, 4.3.2017 ab 10:00 Uhr in Berlin-Charlottenburg.

    Ort: Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstraße 4-6, 13629 Berlin

    Anmeldung: Für dieses Seminar ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Gebühren für das Seminar sind im Voraus zu entrichten.

    Die Teilnahmegebühren betragen: 60 € für alle Teilnehmer (inkl. 19 % MwSt)

    Die Zahl der Gäste ist auf 60 Personen beschränkt. Wenn wir alle Plätze voll haben, besteht keine Möglichkeit mehr, sich für dieses Seminar zu registrieren. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen inklusive: Fingerfood, Informationen, Unterlagen, Kaffee/Getränke. Aufgrund der erheblichen Kosten für das den Veranstaltungsort, können Anmeldungen nicht mehr storniert werden.

    Bitte melden Sie sich per Mail web@berlinintim.de oder telefonisch (030/28509754) an.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Seminarreihe:
    http://www.rotlicht-trifft-blaulicht.de/

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    Prostitutionsgesetz - Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?
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    Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    Beitragsdatum: 8. Dezember 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Deutsche Gesetze werden in deutscher Sprache verfasst. Klar! Und die deutsche Juristen-Sprache ist nun einmal recht kompliziert und viele Sexworkerinnen in Deutschland haben Probleme, den Gesetzestext im Detail zu verstehen, da Deutsch für sie eben eine Fremdsprache ist. Nach statistischen Erhebungen sollen ja 75% der Sexworkerinnen nicht in Deutschland geboren worden sein und so sind gravierende kommunikative Probleme absolut vorprogrammiert.

    Auch in der Beratung kam es schon vor, dass man mich nicht ausreichend verstand, was nicht auf Dummheit zurückzuführen war, sondern einfach an der vorhandenen Sprachbarriere lag. Deutsch ist meine Muttersprache, Englisch spreche ich verhandlungssicher und französisch funktioniert auch recht gut, aber in osteuropäischen und asiatischen Sprachen bin ich leider (nach wie vor oder noch) eine völlige Niete!

    So sind dann und wann Übersetzer gefragt, die mir durch glückliche Umstände nach vorheriger Absprache zur Verfügung stehen. Wer also in seiner Landessprache beraten werden möchte, kann mir dies gerne mitteilen und ich werde mich kreativ um Lösungen bemühen!

    Für Bürgerinnen und Bürger aus russischsprachigen Gefilden gibt es Möglichkeiten, ebenso für Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Hier ist lediglich ein gewisser Vorlauf zu beachten, da entsprechende Übersetzer organisiert werden müssen.

    Eine lustige Frage war in der vergangenen Woche, ob es mein Buch auch auf thailändisch übersetzt gibt! Leider nein, denn der Aufwand wäre viel zu beträchtlich und die Zielgruppe einfach viel zu klein! Aber wenn es jemanden gibt, der eine solche Übersetzung kostenneutral übernehmen will, der möge mich bitte ansprechen.


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    Prostitutionsgesetz - Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!
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    Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    Das Patriarchat in der Beratung? … Howard Chance bietet Alternativen!

    Es kommt vor, dass Sexworkerinnen Probleme mit „männlicher Beratung“ haben! – Schlechte Erfahrungen im Job sind oftmals die Ursache und diese übertragen sich manchmal sehr massiv ins Unterbewusstsein.

    Zu viele „Ansager“ im Leben und man entwickelt eine Aversion gegen männliche Selbstdarsteller, die einem die Dinge erklären wollen!

    Außerdem gibt es in der Tat Themen, wo ein Gespräch unter Frauen einfach besser läuft, weil ein Mann nun eben mal wie ein Mann denkt und eine Frau wie eine Frau. Kein Problem und auch in der persönlichen Beratung durchaus lösbar!

    Da ich diesen Umstand recht früh erkannt habe, stehen ab Anfang 2017 auch weibliche und branchenerfahrene Ladies für Basis-Beratungen zur Verfügung. Bei der Auswahl dieser Kolleginnen war es mir wichtig, dass man das Thema „Sexworking“ aus eigener Erfahrung gut kennt, aber auch einen gewissen Abstand zur aktiven Sexarbeit gewonnen hat. Als „Mitbewerberin“ auf dem erotischen Markt, ist man nämlich gedanklich nicht unabhängig, was aber für eine objektive Beratung immens wichtig ist!

    Auch wenn MH-Consulting eher Rotlicht-Unternehmen berät, halte ich es für wichtig, auch Ansprechpartnerinnen für einzelne Sexworker zu haben, die ja durch das neue Gesetz in 2017 womöglich automatisch zu Betreiberinnen von „Prostitutionsstätten“ werden. Hier kann aus einer personenbezogenen Beratung auch eine Unternehmensberatung werden, die das Ziel hat, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

    Wenn Sie also lieber von einer Lady beraten werden möchten: teilen Sie mir dies einfach mit und ich werde es gerne arrangieren!

    Die neuen freiberuflichen Mitarbeiterinnen, werde ich Ihnen im kommenden Jahr in dieser Webpräsenz vorstellen. Bereits aktiv tätig ist „Ariane“ aus Berlin, die zum Thema umfangreich publizistisch tätig ist, selbst viele Jahre im Erotikbereich gearbeitet hat und mit allen Problemen der Sexworker intensivste Erfahrungen besitzt.

    Ariane wird zukünftig auch bei Seminaren und Workshops dabei sein und mit ihren Erfahrungen zur Verfügung stehen, was für mich als „Nicht-Sexworker“ eine große Bereicherung ist, da ich mich ja nur sehr spärlich in die weibliche Denkweise hinein versetzen kann und hier oft auf die zweite Meinung angewiesen bin.


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Was kostet denn eine Basisberatung bei Ihnen?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Was kostet denn eine Basisberatung bei Ihnen?

    Prostitution 2017: Was kostet die persönliche Beratung von Howard Chance?
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    Prostitution 2017: Was kostet die persönliche Beratung von Howard Chance?

    Da diese Frage immer wieder gestellt wird, möchte ich im Rahmen meiner FAQ-Rubrik darauf nochmal eingehen:  Kurze allgemein gehaltene Fragen beantworte ich gerne kostenfrei in einem kurzen Telefonat, wobei dabei natürlich nicht ins Detail gegangen werden kann. Typische Kurzfragen sind beispielsweise:

    • Gilt das neue Prostitutionsgesetz für mich überhaupt?
    • Muss ich mich als Sexworker(in) registrieren?
    • Werde ich durch das Gesetz automatisch Betreiber einer Prostitutionsstätte?
    • Sind Probleme mit dem Bauamt zu erwarten?
    • Welche Möglichkeiten gibt es, sich auf das neue Gesetz vorzubereiten?

    Diese und ähnliche Fragen kann ich in der Regel sofort beantworten oder zumindest eine Tendenz entdecken, die aber in den meisten Fällen einer Detailprüfung und der Sichtung von diversen Unterlagen bedarf, die nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs vor Ort erfolgen kann. Wer etwas anderes behauptet, arbeitet meiner Meinung nach nicht seriös, da eine Vielzahl von Aspekten  bei der fachlichen Beurteilung eine Rolle spielen kann und man bei der Komplexität des Themas keine Falschauskünfte geben sollte.

    Für die persönliche 2 – 3 stündige Erst-Beratung vor Ort, der dann immer meine schriftliche Kurzbeurteilung der Situation folgt, berechne ich eine pauschale Gebühr von 300 €. Wir besuchen Sie in Ihrem Unternehmen, Ihrem Betrieb, Ihrer Wohnung oder einem Ort nach Wahl und analysieren mit Ihnen gemeinsam die aktuelle Situation und die Bedeutung des neuen rechtlichen Rahmens für Ihr vorhandenes Betriebskonzept. Wir beantworten grundsätzliche Fragen und weisen auf mögliche Problemstellungen hin. Zudem erhalten Sie unsere umfangreiche Informationsmappe mit dem kompletten Gesetzestext und meinen dazugehörigen Erläuterungen zur weiteren persönlichen inhaltlichen Vertiefung.

    Durch starke Nachfrage und begrenztes Zeitkontingent, empfehle ich, Termine frühzeitig zu vereinbaren: meine derzeitigen Termin-Planungen laufen bereits bis April 2017, da ich ja bundesweit unterwegs bin und zeitliche Schwerpunkte in verschiedenen Regionen lege.

    Informationen zu den Beratungsleistungen von MH-Consulting finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

    Meine Termine werden auf der dafür vorgesehenen Terminseite wöchentlich aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/termine-howard-chance/


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

    FAQ - Prostitutionsgesetz - Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?
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    FAQ – Prostitutionsgesetz – Howard, kann ich auch in Naturalien bezahlen?

    Tja, auch skurille Dinge kommen im Beratungsalltag schon mal vor und es gibt in der Tat fast nichts, was es nicht gibt, stelle ich immer wieder fest. Es gab in einem Erotikportal mal eine Rubrik „Sex gegen Arbeit“, wo man für Handwerksleistungen gegen Erotik anbieten konnte und wo man eine Dienstleisterin auch mit Brennholz für den Winter oder mit einem neuen Auspuff-Topf bezahlen konnte. Auch (geklaute) Smartphones gelten in manchem Eros-Center und auf dem Straßenstrich durchaus als Bargeld-Ersatz.

    Eine Massage-Künstlerin aus dem norddeutschen Raum, die über eine Konzessionierung ihrer Räume in 2017 intensiv nachdenken muss, weil sie dort mit mehreren Damen sehr erotische Dienstleistungen anbietet und auch noch nach dem 1. Juli 2017 anbieten will, stutzte bei meinem Angebot: 250 € für eine etwa 3-stündige Beratung, bewegten sich für sie in einem Bereich, der geradezu utopisch erschien.

    Obwohl in ihrem Institut 150 € für eine einstündige Massage üblich sind und das Geschäft nach eigenen Angaben auch sehr gut läuft, hatte die Dame nicht die Absicht meine Beratung mit Talern oder per Überweisung zu zahlen. Ich vermutete gleich einen Igel in ihrer Tasche, der durch seine Stacheln stechenden Schmerz verursacht, wenn man hineingreift.

    So wurde mir bei der telefonischen Terminvereinbarung statt eines Honorars eine 2-stündige Luxus-Massage angeboten, bei der ich sicher meinen Spaß haben würde! Und das tollste daran wäre, dass ich ja sogar noch 50 € sparen würde, weil die vorgeschlagene Massage ja sogar 300 € kosten würde. Und falls in 2017 weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten, könnten wir doch ähnlich verfahren und einfach Dienstleistung gegen Dienstleistung tauschen. Hurra!

    Die Idee fand ich durchaus lustig, dennoch willigte ich nicht ein: mein Benzin an der Tankstelle und die oft notwendigen Hotel-Übernachtungen kann ich schließlich nicht zahlen, indem ich dem Tankwart einen runterhole oder das Hotel-Zimmermädchen verwöhne und zudem sollte man solche geschäftlichen „Verschmelzungen“ grundsätzlich vermeiden. Wenn mal etwas hakt oder man später einmal Probleme in der Zusammenarbeit bekommt, ist es ganz schlecht, wenn man sich zuvor als Lustmolch gebärdet hat. Außerdem mache ich mich eher ungern zum Freier, weil dies nicht meinem üblichen Selbstverständnis entspricht.

    Aber: Überraschung! – Nachdem ich das Tauschgeschäft freundlich aber bestimmt abgelehnt
    hatte, muss dann schlagartig der Igel gestorben sein! -Denn: der Termin wurde zu meinen Konditionen vereinbart und plötzlich waren auch normale Euros im Gespräch, was gerade in
    der teuren Weihnachtszeit mein Gemüt erfreut.

    Übrigens gehe ich nach einigen negativen Erfahrungen auch nicht mehr auf „Raten-Zahlung“ ein. Ein Schlaumeier aus dem Süden hatte nämlich im Lexikon etwas falsch interpretiert: er war und ist der Meinung, das man bei dieser Zahlungsart als Dienstleister raten muss, wann der Kunde zahlt! – Nochmal ein Hurra!


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  • Wohnungsprostitution und das neue Prostitutionsgesetz

    Wohnungsprostitution und das neue Prostitutionsgesetz

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    Droht den Wohnungsbordellen in Deutschland in 2017 das Ende?

    In diversen Presse-Artikeln aus der vergangenen Woche, wurde berichtet, dass es im kommenden Jahr besonders den weit verbreiteten Wohnungsbordellen und den sogenannten Hostessen-Wohnungen bundesweit an den Kragen gehen soll, weil diese nach dem neuen Prostitutionsgesetz nicht mehr zulässig sein sollen. Stimmt das oder ist es nur eine weitere Panikmache, die Sexworker verunsichern soll?

    Pauschal kann man die Frage so nicht beantworten, aber es gibt einige Merksätze, die ich zu diesem Thema hier einmal in den Raum stelle:

    1. Wenn eine Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung alleine arbeitet und Gäste empfängt, gilt die Wohnung nicht als Prostitutionsstätte und benötigt dementsprechend keine Konzession, also kein Betriebskonzept und keine amtliche Erlaubnis!

    2. Arbeiten mehr als eine Person als Prostituierte in einer Wohnung, wird diese Wohnung, auch wenn sie nur zum Teil für die Prostituion genutzt wird, durch das neue Gesetz automatisch zur Prostitutionsstätte und wird damit genehmigungspflichtig.

    Obwohl die einzelne Sexworkerin in ihrer eigenen Wohnung auch Gelder einnimmt, wird die Wohnung dadurch nicht zu einem Gewerbebetrieb; bei mehreren Prostituierten (also einfach mehr als eine) entsteht ein Bordellbetrieb, der umfangreiche amtliche Auflagen zu erfüllen hat. Hier lauern diverse baurechtliche Vorschriften und Zuverlässigkeitsprüfungen. Zudem muss ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden!

    Wir räumen jetzt den Tempel aus, und machen draus ein Freudenhaus?

    Die Annahme, dass im kommenden Jahr das „große Sterben“ der Wohnungsbordelle einsetzt, setzt dabei wohl vorwiegend am „Baurecht“ an, wo in den meisten Bundesländern Bordellbetriebe in reinen Wohnbezirken nicht zulässig sind. Da die genannten Wohnungen mit mehr als einer Sexworkerin bislang amtlich nicht als Bordellbetriebe gelten, gibt es momentan eigentlich nur dann Probleme, wenn die Nachbarschaft belästigt oder die Jugend direkt gefährdet wird.

    Reicht man aber nun im kommenden Jahr ein Konzept für eine solche Wohnung ein, die dann nach dem neuen Gesetz als Bordellbetrieb gilt, ist grundsätzlich auch mit einer neuen baurechtlichen Prüfung zu rechnen, bei der das Amt dann unter Umständen aus rein baurechtlichen Gründen eine Genehmigung verweigert. Ein Bestandschutz ist natürlich nicht vorgesehen und ohne vorliegende Genehmigung ist die Ausübung des Gewerbes dann nicht mehr möglich!

    Ob das Baurecht entsprechend streng angewendet wird, ist sicher von Ort zu Ort verschieden, außerdem differieren die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland, da es keine bundeseinheitliche Regelung dazu gibt. Außerdem sind die Wohnungsbordelle in nicht wenigen Städten Sexsteuer-Zahler, die den städtischen Kassen Einnahmen bescheren.

    Tötet man die Kuh, die man noch melken will?

    Bitte verstehen Sie diesen Artikel nur als sehr reduzierte Basis-Betrachtung, denn es gibt noch eine Menge weiterer gesetzlicher Aspekte, die beim Wohnungsbordell Anwendung finden und mit denen man sich als Betreiber beschäftigen sollte.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

    Wer davon betroffen ist, dem empfehle ich dazu die Lektüre meiner umfangreichen Fachpublikation zum Thema und verweise zudem auf meine Beratungsangebote:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Nachgefragt: Was hat es mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ auf sich?

    Nachgefragt: Was hat es mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ auf sich?

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    Das „Düsseldorfer Verfahren“ oder „Düsseldorfer Modell“ für Sexworker:

    Wenn man sich mit der Besteuerung von Sexworkern beschäftigt, hört man sehr oft die Begriffe „Düsseldorfer Verfahren“ oder auch „Düsseldorfer Modell“. Was es aber genau damit auf sich hat, wissen nur die wenigsten in der Branche und selbst diejenigen, die Steuern nach diesem „Verfahren“ seit Jahren entrichten, können meistens nicht genau erklären, was da genau passiert und wie die rechtlichen Regelungen diesbezüglich sind. Also schauen wir uns doch einmal an, was sich dahinter verbirgt:

    Das „Düsseldorfer Verfahren“ wurde in den 1970er Jahren von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf entwickelt, da es kaum gelang Prostituierte steuerlich zu erfassen. Die Damen waren einen Tag in Düsseldorf, in der nächsten Woche in Köln und dann plötzlich im Raum München tätig und man konnte quasi nie festmachen, wo und wann die Steuer entrichtet werden würde. Welches Finanzamt ist zuständig, gibt es einen Wohnsitz oder lebt die Sexworkerin mal hier und mal da und hat keinen Briefkasten für amtliche Zustellungen?

    Aus dieser Situation entstand die Idee, die Sexworkerinnen zur freiwilligen Zahlung einer täglichen Pauschale zu bewegen, mit der sie eine Vorauszahlung auf die später entstehende Einkommensteuer entrichten. Dabei ist das Wort „freiwillig“ sehr entscheidend, da das Verfahren nicht gesetzlich verankert ist und sich dementsprechend auch niemand daran beteiligen muss. Dass dies in den Orten, wo das Verfahren praktiziert wird, aus amtlichem Mund ganz anders anhört, ist nicht verwunderlich: der Staat will zumindest ein wenig Geld einnehmen und unterstellt daher gerne die Pflicht zu den pauschalen Vorauszahlungen, die es aber rechtlich gar nicht gibt!

    Wenn mich ein Finanzbeamter bei einer Kontrolle in einem Bordellbetrieb zur Vorauszahlung auffordert und den Eindruck erweckt, dass dies meine gesetzliche Pflicht wäre, ist das durchaus als Rechtsbeugung zu verstehen, denn ich kann gegen kein Gesetz oder gegen keine Verordnung verstoßen, die es gar nicht gibt!

    Allerdings fürchten sowohl die Sexworker wie auch die Bordellbetreiber natürlich mögliche Repressalien in Form von häufigen Kontrollen und regelmäßigen Betriebsprüfungen, die sich aus einer Weigerung zur Mitwirkung am „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich „zufällig“ ergeben können. Schließlich kann die Finanzbehörde bei einer Weigerung vermuten, dass man die Absicht hat seine Einnahmen auch später nicht zu erklären. Die reine Vermutung kann ausreichen, um immer wieder ein wenig genauer hinzuschauen. Keine Frage!

    Übrigens sind die meisten Sexworker der Meinung, dass sie mit der täglichen Pauschale, die wohl zwischen 20 und 30 Euro pro Arbeittag liegt und zwischen den Bundesländern, wo das Modell Anwendung findet, leicht differiert, ihrer Steuerpflicht Genüge getan haben.

    Das ist völlig falsch! – Die selbständige Sexworkerin (davon sprechen wir in der Regel) ist wie jeder andere selbständige deutsche Steuerbürger natürlich dazu verpflichtet, ein jährliche Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, aus der sich die real zu zahlende Steuer ergibt. Dabei werden dann die bereits geleisteten Vorauszahlungen angerechnet.

    Dazu mal ein einfacher Rechenexempel: Bei angenommenen 300 Arbeitstagen im Jahr zahlt eine Sexworkerin fiktiv 20 Euro Vorauszahlung pro Tag. So entstehen 6.000 Euro in der Summe. Wenn die Gute täglich im Schnitt 150 Euro „verdient“, sind das auf der Einnahmenseite 45.000. Dafür wären nach Steuertabelle überschläglich etwas mehr als 25% Steuer fällig (abweichend je nach Steuerklasse), was gerundeten 10.000 Euro entsprechen würde. Es müssten also 4.000 Euro nachgezahlt werden. Dies alles, wie schon erwähnt, alles stark vereinfacht dargestellt, wobei ich eventuell fällige Umsatzsteuer und ähnliches überhaupt nicht berücksichtigt habe.

    Nach meinen derzeitigen Informationen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ momentan in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen angewendet.


    Wer detaillierte Informationen wünscht, dem empfehle ich einen Besuch auf der Webseite einer Kanzlei meines Vertrauens, auf der es einen umfangreichen Artikel eines Kölner Fachanwalts für Steuerrecht gibt, der sehr ausführlich ins Thema eingestiegen ist:

    LHP – Rechtsanwälte Köln – Dr. Peter Steinberg zum Thema


    Kontext-Thema:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/