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  • Prostitution 2018 – Nachruf – Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorben

    Prostitution 2018 – Nachruf – Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorben

    Prostitution 2018 - Nachruf - Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorbenProstitution 2018 – Nachruf – Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorben

    Der Verfasser der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz ist tot

    Heute morgen erreichte mich die mehr als traurige Nachricht, dass der Rechtsanwalt und Verfassungsrichter des Landes Berlin, Herr Meinhard Starostik nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren verstorben ist. Das Aktionsbündnis „digitalcourage.de“ würdigt den „Freund und Mitstreiter“ mit einem Nachruf unter der Überschrift

    „Die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen vertreten“

    einen Nachruf, den ich nachfolgend im kompletten Wortlaut zitiere:

    „Unser Freund und Mitstreiter Meinhard Starostik hat sich bis zum letztem Atemzug für Grundrechte eingesetzt. Er war Verfassungsrichter des Landes Berlin und hat als Rechtsanwalt mehrere Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. 2010 und 2016 gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen die Bestandsdatenauskunft, gegen Videoüberwachung, gegen ELENA) vertreten. So hat er das erste Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Er ist gegen die Protokollierung des Surfverhaltens anhand von IP-Adressen und gegen die Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Auch hat er sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen eingesetzt und mit der Verwertungsgesellschaft C3S eine Alternative zur Gema aufgebaut. Jüngst gründete er die pEp-Genossenschaft, die Werkzeuge für einfache Verschlüsselung unterstützen soll.“

    Meinhard Starostik sagte zu seiner Arbeit: „Es ist eigentlich immer mein Thema gewesen, die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen zu vertreten. Dass die technische Revolution des Internets, die ja unser aller Leben völlig umgestaltet, eben auch dazu führt, dass alte Überwachungswahnvorstellungen hochkommen und uns tatsächlich bedrohen in unserer Freiheit. Also ich sehe die größten Gefahren für die persönliche Freiheit darin, dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können.“


    „Meinhard Starostik hat sich um die Freiheitsrechte verdient gemacht. Durch seine freundliche, kompetente und stets hilfsbereite Art hat er sich allseits Respekt und Anerkennung erworben. Er wird der Bürgerrechtsbewegung sehr fehlen. Wir werden seine Arbeit weiter führen.

    Digitalcourage e.V.
    Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“

    Quelle: https://digitalcourage.de/2018/06/12/pm-nachruf-auf-meinhard-starostik-die-ohnmaechtigen-gegen-die-maechtigen-vertreten


    Ich habe Herrn Starostik nie persönlich kennengelernt, stand mit ihm aber mehrfach im Mailverkehr, als er an seinem wohl letzten großen Projekt, der Verfassungsbeschwerde gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ arbeitete, die inzwischen in Karlsruhe angenommen wurde! Beim Informations-Seminar bei Dona Carmen e.V, am 1. Juni 2018, fehlte Herr Starostik aus gesundheitlichen Gründen. Doch niemand hat wohl mit seinem Ableben gerechnet und die Bestürzung wird auch in der Erotikbranche groß sein! Möge Meinhard Starostik in Frieden ruhen!

    Abschließend ein „prophetisches“ Gedicht von Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719 – 1803):

    An meinen Tischler

    Macht meinen Sarg von Tannenbrettern,
    Von euren dünnsten, Meister Dill,
    Weil ich in Marmor nicht, gleich unsern Erdengöttern,
    Zur Erde wieder werden will!
    Man liegt in ihm zu lange still,
    Ist guter Samen nicht, in Erden
    Des guten Säemanns, ists in unfruchtbarem Stein:
    Ich will, sobald ich kann, zur Erde wieder werden,
    Um nützlich wieder bald zu sein!
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  • Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 - Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-AgendaProstitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Informationsstand: 24. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Soeben hat mich die Mitteilung erreicht, dass die vom Verein Dona Carmen e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde, die im Sommer vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde, inzwischen bei Gericht auf der „Agenda 2018“ steht!

    Das Verfahren hat die Nr. 1 BvR 1534/17 und trägt die Ordnungsnummer 28 in der Berichterstattung der BVRin Dr. Ott. Damit steht fest, dass die Beschwerde angenommen wurde und nun vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes bearbeitet wird:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

    Die „kühne These“, die im Forum sexworker.at verbreitet wurde, dass über die Beschwerde noch im Jahr 2018 entschieden würde, ist aber reine Spekulation, da sich Verfahren ja ziehen können und noch nicht feststeht, welche Verfahrensschritte stattfinden und wie groß die Intervalle zwischen möglichen Terminen sein werden. In der Vorschau des 1. Senats stehen momentan 32 Verfahren für 2018 und ich gehe davon aus, dass die Chronologie eingehalten wird. Das Verfahren ProstSchGesetz landet also, wenn chronologisch vorgegangen wird, mit Nr. 28 am Jahresende?

    Wie auch immer: die Annahme an sich ist schon einmal ein erster Erfolg, an dem aber auch kaum gezweifelt werden konnte, da der beauftragte Rechtsanwalt Starostik ja ein juristisches Schwergewicht ist und die Unterlagen sicher „konform“ eingereicht hat.

    Leider werden bis Ende des Jahres zahlreiche Existenzen bereits vernichtet sein, Zehntausende von Sexworkerinnen werden dann bereits „registriert“ und steuerlich „erfasst“ sein und der dann entstandene „Schaden“ wird nicht reversibel sein, selbst wenn dass Bundesverfassungsgericht einige oder auch mehrere Paragraphen des angegriffenen Prostituiertenschutzgesetzes rügen oder aufheben sollte!

    Unter diesem gewichtigen Aspekt, hat die Entscheidung des Gerichtes dann rückwirkend keinen praktischen oder entlastenden Nutzen, sondern kann lediglich die Weichen für eine Zukunft des „Milieus“ in 2019 eventuell neu stellen. In der Konsequenz nutzt den aktuellen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die gerichtliche Entscheidung selbst nur sehr wenig, der Nutzen haben aber eventuelle nachfolgende Generationen!

    Durch die nicht vorliegende „Eilbedürftigkeit“ in 2017 war klar, dass diese Situation entstehen würde und meine „Prophetie“, die vielmals angegriffen wurde, war einfach nur Logik, deren Stichhaltigkeit sich nun bestätigt. Sorry!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

    Meine 2017er-Artikel zum Thema finden Sie zur Lektüre unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/verfassungsbeschwerde-keine-einladung-zum-kindergeburtstag/


    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance: