Schlagwort: Behörden

  • Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Ich habe es momentan im Bereich der Unternehmensberatung immer öfter mit Behörden zu tun, die mit aggressivem Verhalten versuchen, Neugründer im Bereich Prostitution / Prostitutionsstätte „indirekt“ daran zu hindern, ihr Gründungsvorhaben zu verwirklichen.

    Fragt man bei einem Bauamt nach nutzbaren Flächen für die Prostitution an, bekommt man oft die Antwort: „solche Flächen gibt es in unserer Stadt / Gemeinde nicht!“ Die Auskunft stimmt in vielen Fällen nicht, sondern ist ganz einfach eine vorgegebene Standard-Antwort, um jegliche „Ferkel“ abzuschrecken.

    Auch bei „Nutzungsänderungen“ runzelt man automatisch die Stirn und stellt selbst in Gebieten, wo es eine Genehmigungsfähigkeit gibt, diese salvatorisch in Frage. Bloss keine Neuansiedlung, weitere „Erotik“ unbedingt vermeiden!

    Bei den Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG gibt es auch immer mehr Irritationen: wenn man einen genehmigten Betrieb übernehmen will, muss dieser erst geschlossen werden, bevor ein neuer Antrag bearbeitet werden kann? Soll nach Auskünften eines Landkreises so im ProstSchG stehen! Die Passage konnte ich nicht finden! Angeblich wird dies in § 37 ProstSchG vorgeschrieben. Stimmt aber überhaupt nicht! Was soll´s! Die Behörde hat auch ohne Beleg recht und man kann ja, wenn man will und Zeit hat, Beschwerde führen. Sehr unerfreulich und zeitraubend!

    „Verfristung“ wird bei Widersprüchen bemüht, obwohl wirksame Zustellnachweise vorliegen und es werden „Zusatzbestimmungen“ zum ProstSchG schlichtweg „erfunden“, um Verwirrung zu stiften und abzuschrecken.

    Solche Vorgehensweisen habe ich den letzten 3 Jahren selten bemerkt, nun sind sie aber deutlich auf dem Vormarsch. Ob dies auf „Vorgaben“ beruht oder ob sich dieses Reaktionen „natürlich“ entwickeln, kann ich nicht sagen, aber das es im Alltag „rauher“ zugeht, muss ich an dieser Stelle eindeutig feststellen!

    Nicht entmutigen lassen und die Rechte wahren! Zur Not eben über Rechtsmittel und Beschwerden!

    Meint

    Howard Chance

     

  • Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Howard Chance - Jetzt 50 und weise? - Amtstermine, DSGVO, SaarlandHoward Chance – Jetzt 50 und weise? – Amtstermine, DSGVO, Saarland

    Ein halbes Jahrhundert alt! Auch das noch! Geburtstag auf Reisen!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Relativ unbemerkt, weil im Facebook-Account unterdrückt, habe ich am 22. Mai 2018 in Berlin meinen 50. Geburtstag „in aller Stille“ begangen. Mit 50 ist man ja bekanntermaßen schon „weise“, zumindest aber „lebenserfahren“ und an der einen oder anderen Stelle bereits etwas „knackig“: was dem Hintern fehlt, hat der Rücken doppelt? Aber ich will mich nicht beschweren: außer dem ein oder anderen Zipperlein geht es mir gut und wenn ich in diesem Jahr meinen Nikotin-Konsum noch in den Griff bekomme und „in Bewegung“ bleibe, gibt es nichts zu klagen! Meine Arbeit macht mir nach wie vor Spaß und die Anforderungen sind gerade wieder sehr vielfältig:

    Ich befasse mich aktuell in mehreren „Verfahren“ mit vermeintlichem amtlichen „Schlendrian“, verbessere und ergänze Betriebskonzepte und bin mit Ämtern und Behörden in der gesamten Republik im konstruktiven Dialog! Im Juni 2018 wird es der Prognose nach in vielen „meiner Fälle“ zu Genehmigungen kommen. Haben mir Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter jedenfalls zugesagt und ich hoffe, im Sinne der Kundschaft, auf baldigen Abschluss der Genehmigungsverfahren!

    Die DSGVO hat mich nicht etwa kalt erwischt, denn ich weiß seit Monaten, dass hier, auch für mich persönlich etwas zu tun ist, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen. Aber der Faktor Zeit hat unbarmherzig zugeschlagen und ich komme erst 2 Tage vor Inkrafttreten der Verordnung dazu meine eigenen Blogs und Webseiten quasi in letzter Minute anzupassen. Aus diesem Grund muss ich meine geplante Reise in den Süden auch auf nächste Woche verschieben und einige Tage den Bürokraten geben!

    Etwas überraschend kam übrigens in den vergangenen Tagen eine Nachricht aus dem Saarland, wo man von der zielgerichteten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nur wenig vernommen hatte! Jetzt wurden dort alle den Behörden bekannte Betriebe aufgefordert, bis spätestens 30. Mai 2018 einen Genehmigungsantrag zu stellen. Eine eigene „amtliche Frist“ des zuständigen Regionalverbandes Saarbrücken, der die Frist des Bundesgesetzes „nachbessert“? Merkwürdig, aber gelebte Realität! Offenbar will man den Betrieben, die die Frist 31.12.2017 nachhaltig verpasst haben, noch eine letzte Chance geben! Interessant! Denn die sofortige Schließung nebst saftigem Bußgeld wäre auch problemlos möglich!

    Die Feierlichkeiten sind beendet … frisch ans Werk! Howard grüßt aus der Hauptstadt und packt später bereits wieder seinen Koffer!

  • Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 - Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? - Risiko!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Ich habe heute morgen die Information erhalten, dass geschätzte Kollegen aus NRW die „Kundschaft“ auf bestehende „steuerliche Risiken“ bei der Anmeldung als Sexworkerin und Betrieb im Bereich der Prostitution hinweisen. Dies habe ich in meinem Buch ja auch bereits getan, ohne die genauen „Möglichkeiten“ aber exakt zu spezifizieren. Der Hinweis der Kollegen ist allerdings in der jetzigen Phase sehr hilfreich, da inzwischen (zumindest in NRW) amtliche Gespräche und Datenerhebungen stattfinden.

    Die „Mein Name ist Hase“-Methode war Jahrzehnte lang üblich und das „Schweigen“ machte ja auch Sinn, wenn man sein Bargeld hortete und die „Erklärung“ vermied. Und niemand kann übersehen, dass unser „Schutzgesetz“ neben der „Regulierung“ auch ganz klar  Aufspürung von „Steuerdelikten“ zum Inhalt hat. Man könnte als Überschrift hier schreiben:

    Prostitutionsgesetz 2017 – Dem Schwarzgeld (rückwirkend) auf der Spur!

    Wenn man als Sexworkerin beim Beratungsgespräch erwähnt, schon mehrere Jahre in der Branche tätig zu sein, kann diese Information beim Finanzamt landen, das sich dann wundert, dass weder über das „Düsseldorfer Verfahren“ noch sonst Steuern erklärt oder gezahlt worden sind. Klassische Steuerhinterziehung – Starker Anfangsverdacht mehr oder weniger durch indirekte „Selbstanzeige“, die aber hier nicht „befreiend“ wirkt!

    Der Hinweis der Kollegen, dass die Angaben von Sexworkern auch den Betrieben schaden können, ist überhaupt nicht abwegig, sondern leider eine durchaus bedenkliche Möglichkeit, denn die Art und Weise, wie zum Beispiel beim 50/50-Modell Umsätze geteilt werden, ist bezogen auf die immer mitschwebende Umsatzsteuer ein Fallstrick!

    Welche Dame hat schon eine Umsatzsteuernummer? Umsatz gerne – Steuer nein!

    Akzeptiert man bei der Berechnung von Einkommensteuer bei Sexworkerinnen schon mal „Märchen-Zahlen“ oder gibt man sich sogar mit den freiwilligen „Düsseldorfer Abgaben“ zufrieden, so ist es bei der Umsatzsteuer schon anders. Hier wird gerne versucht, den Betreiberinnen und Betreibern die komplette Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Was die Lady nicht zahlt, wird dem Betreiber auferlegt und das kann richtig teuer werden!

    Gibt es keine klaren und am besten vom fachkundigen Steuerberater erstellten Konzepte, können jederzeit unangenehme Briefe eintreffen und bei der Betriebsprüfung entstehen Ergebnisse, die Haus und Hof kosten können. Und strafbar kann die lasche Praxis auch noch sein! Glückwunsch!

    Wenn nun die Beamten der Ordnungsämter Abrechnungsarten und ähnliches beim Beratungsgespräch mit den Sexworkerinnen dokumentieren, diese Aufzeichnungen dann „irgendwie“ beim zuständigen Finanzamt landen, gerät „Holland womöglich schnell in Not!“ Und wer weiß schon, was die eigenen „Mitarbeiterinnen“ im lockeren Plausch arglos postulieren?

    Ich halte es zwar für ein Gerücht, dass die deutschen Finanzbehörden die städtischen Ordnungsämter gezielt als „Hilfsfahnder“ ausgebildet haben, dennoch sind entstehende „Zufallstreffer“ sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle komme ich auf Pontius Pilatus zurück, den ich in meinem Buch bereits einschlägig erwähnte:

    Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wenn ein Beamter im „dienstlichen Umgang“ Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten findet, kann er weitere Schritte einleiten (Opportunitätsprinzip); entdeckt oder vermutet er aber Straftaten, was bei Steuerhinterziehung der Fall ist, „muss“ er weitere Maßnahmen einleiten (Legalitätsprinzip).

    Das Ordnungsamt wird durch das neue Gesetz hier eindeutig zur „Ermittlungsbehörde“, die den eindeutigen gesetzlichen Auftrag hat, „Missstände“, gleich welcher Art, aufzuspüren! Erstaunlich finde ich, dass es wohl auch bei der „Gesundheitsberatung“ merkwürdige Fragen gibt, deren Antworten aber auch Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen. Hier sollte eine „Vertraulichkeit“ oberste Maxime sein!

    Aber da sind wir bei dem berühmten Pferd, dass sich vor der Apotheke erbrach … nebst der Moral von der Geschicht: „Reden ist Silber; Schweigen ist Gold?“

    Aber was nützt es mir als Betreiberin oder Betreiber, wenn ich mich zurückhalte, meine „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ aber gerne plaudern? Darauf habe ich keinen Einfluss und wenn ich darauf aktiv Einfluss nehmen, hätte dies äußerst negative Folgen und ich hätte sogar den „Vorsatz“ auf dem Zettel!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/27/prostitution-steuerfahndung-frankfurt-main/