Schlagwort: Betriebskonzepte

  • Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018
    Rotlicht trifft Blaulicht 2018 – Berlin

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rotlicht mit Seminarangebot und Messestand in Berlin

    Große Ereignisse werfen bereits jetzt ihre umfangreichen Schatten voraus: am Samstag, dem 13. Oktober 2018 (also am diesjährigen Venus-Wochenende) findet in Berlin die 6. Ausgabe von „Rotlicht trifft Blaulicht“ statt! Die Veranstaltungsreihe wurde von BERLINintim erfunden und war in den vergangenen Jahren stets sehr gut besucht. Informationen zum ProstSchG, steuerliche Fragen, ordnungsrechtliche Aspekte und die Sorgen und Nöte von Sexworkern und Betreibern standen und stehen im Mittelpunkt, wobei jeweils Experten aus unterschiedlichen Bereichen informierten und referierten.

    In diesem Jahr, wo die Umsetzung des Gesetzes nun merklich voranschreitet und ordnungsrechtliche Maßnahmen deutlich zunehmen, haben sich die Macher von „Rotlicht trifft Blaulicht“ mit den Erfindern von „Zukunft Rotlicht“ vereinigt, um im Oktober 2018 ein großes bundesweit angelegtes Tagesseminar anzubieten, das vom Kondomhersteller „London“ präsentiert wird.

    Die Veranstaltung findet auch in diesem Jahr im zentral gelegenen Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstr. 4-6, 13629 Berlin statt, wobei das Seminar-Raumangebot stark erweitert wurde, um möglichst vielen Betreiberinnen und Betreibern sowie Sexworkerinnen und Sexworkern die Möglichkeit zur Teilnahme ermöglichen zu können.

    Der Termin wurde bewusst auf das Wochenende gelegt, am dem die „Venus Erotikmesse“ in den Hallen unter dem Funkturm stattfindet! Die Veranstaltergemeinschaft ist dort auch mit einem informativen Messestand vertreten. Auf der Venus gibt es Informationsmaterial zum ProstSchG und zu dessen Umsetzung und auch eine brandaktuelle Berliner „Rotlicht-Fibel“! So lassen sich auch der Messe-Besuch und die Teilnahme am Seminar sinnvoll verbinden, zumal es für den Termin auch attraktive Hotel-Angebote gibt!

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Beim Tagesseminar im Mercure-Hotel Berlin City West werden am 13. Oktober 2018 u.a. folgende Referenten erwartet:

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018

    • Stephanie Klee (Berlin)
      Diplom-Verwaltungswirtin, Sexarbeiterin, Dozentin ProstSchG / Sexarbeit und 1. Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
    • Guntram Knop (Frankfurt/Main)
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dozent ProstSchG
    • Andreas Ramisch (Forchheim)
      Jurist, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent Gewerbe- und Ordnungsrecht
    • Christoph Rohr (Ulm)
      Berater Rotlicht-Akademie, Zustellanschrift.de
    • Howard Chance (Köln)
      Unternehmensberatung ProstSchG / MH-Consulting

    Folgende Themen stehen momentan auf der Agenda:

    • Betriebskonzepte und Nutzungsvereinbarung und deren „Nachbesserung“!
    • Rotlicht & Steuer: Achtung Steuerfallstricke! – Umsatzsteuer-Hinzurechnung
    • Baurecht: Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen existenzvernichtend?
    • Aufzeichnungspflichten im laufenden Betrieb / Korrekte Konzeptumsetzung?
    • Bordell-Fachwirt … ein Beruf mit Zukunft?
    • Schutzlos als Sexworker(in)? Anmeldepflichten und deren Auswirkung!
    • Problematiken der Sexarbeit: Datenschutz, Steuern, Stigmatisierung
    • Erotikwerbung ohne negative Folgen! Wie macht man das?

    Natürlich haben wir aktuelle Entwicklungen stets im Blick und werden dazu auch in Berlin berichten, wenn es beispielsweise Neuigkeiten zur anhängigen Verfassungsbeschwerde geben sollte oder wenn neue Landesverordnungen kurzfristig entstehen sollten! Aktualität ist uns wichtig und wir sind immer am Puls der Zeit!

    Teilnahmegebühr: nur 80 € pro Person inkl. Umsatzsteuer, Seminargetränken, Snacks und Unterlagen. Begrenzte Teilnehmerplätze! Frühzeitige Buchung wird empfohlen!

    Den aktuellen Infoflyer können als PDF herunterladen: Info-Flyer Rotlicht trifft Blaulicht 2018

    Das Anmeldeformular kann ebenfalls als PDF geladen werden: Anmeldeformular

    Weitere Informationen zur Veranstaltung und Informationen zum Kartenerwerb / Anmeldung finden Sie regelmäßig aktualisiert unter www.rotlicht-akademie.de

    Unsere Partner:

  • Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Großer Rückstau und dazu noch große Unwissenheit bei vielen Ämtern

    Informationsstand: 30. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für „bestehende Erotikbetriebe“ war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer „Genehmigungsfiktion“ zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen „Feierlichkeiten“ zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!

    Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% „meiner Fälle“ kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar „auf Eis“ oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn „schwebende Verfahren“ ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal  nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende „System“ nicht ganz im Blick! Denn:

    Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi „eingefroren“ ist!

    Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das „große Warten“ ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue „Erwägungen“ zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:

    Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich „interpretiert“. Oft „erfinden“ Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im „Rotlicht“ zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! „Schweben und Warten“ heißt die Devise!

    Besonders kompliziert wird es dann bei „Neugründungen“, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine „vorläufigen Genehmigungen“ wie im Gastronomiebereich und man darf das „erotische Gewerbe“ erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden „Praxis“ in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!

    In 3/4 der Bundesländer findet „Bearbeitung der Akten“ momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern „Brücken bauen“ und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder „Schwung“ in die Sache kommen wird! So meine Prognose!

    Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das „große Warten“, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!

    „Durchhalten“ heißt also das Motto der Stunde, denn das „Warten“ geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen