Schlagwort: brandschutz

  • Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Kaum schreibe ich einen Artikel über Brandschutz in Prostitutionsstätten, schon schlägt das Schicksal in der Nähe meiner letzten Behausung gnadenlos zu! Nach einer Mitteilung von Radio Hochstift, ist der über die Region OWL hinaus bekannte Saunaclub Harem in Bad Lippspringe bereits seit vergangenem Donnerstag, dem 6. April 2017, amtlich geschlossen, weil u.a. die Brandmeldeanlage defekt war.

    Dies bedeutet, dass im Falle eines Brandes womöglich die Brandmeldung per Haussirene und/oder die automatische Alarmauslösung bei der zuständigen Feuerwache ausbleibt. Auch automatische Brandschutztüren, die Brandabschnitte automatisch abriegeln, könnten den Dienst verweigern, wenn die steuernde Anlage den Dienst verweigert. Aber es würde auch schon ausreichen, wenn nur einige Brandsensoren, von denen es im Objekt sicher eine große Anzahl gibt, den Ermüdungstod gestorben sind.

    Aus eigener Erfahrung in einem großen Betrieb weiß ich, dass Brandmeldezentralen nur bei regelmässiger Wartung zuverlässig funktionieren. Da diese Wartungen bei zugelassenen Fachbetrieben recht teuer sein können, wenn man nicht zielführend verhandelt, wird hier oft am falschen Ende gespart oder sogar selbst ein wenig gebastelt, was dann im Brandfall gleich auch noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, wenn nämlich ein Gutachter Manipulationen erkennen sollte!

    Was nun im „Harem“ vorlag, entzieht sich meiner Kenntnis, aber eine einwöchige Schliessung kostet richtig Taler und ist zudem noch mit einem ziemlichen Imageschaden verbunden. Zum Glück kann man Schäden an Brandmeldeanlagen in der Regel schnell reparieren und das Team vom Harem bekommt übermorgen (Donnerstag 13. April 2017) die Chance, dem untersuchenden Amt die reparierte Anlage erneut zu präsentieren. Ist alles OK, kann der Club umgehend wieder öffnen!

    Interessant war der im Pressebericht erwähnte „anonyme Hinweis“, der zur amtlichen Kontrolle führte: der Tippgeber muss ein Experte gewesen sein, der sich mit der Funktionsweise solcher Anlagen gut auskennt. Denn eine technische Störung sieht man eigentlich nur auf dem Anlagen-Display, wenn diese optisch eine Störung vermeldet. Ein defekter Senor selbst macht keine Töne und es wird wohl niemand alte Socken in die Alarm-Sirenen gesteckt haben, um akustische Signale zu unterdrücken.

    Ich tippe hier eher auf einen (ehemaligen) Mitarbeiter, der um die Probleme wußte und den Betreibern, aus welchem Grund auch immer, eins auswischen wollte, was ja nun auch eindruckvoll gelungen ist! Prost, Mahlzeit!

    Mit Bränden kenne ich mich leider sehr gut aus! Nicht, weil ich ständig Brand, also großen Durst habe, sondern vor einigen Jahren Opfer eines Brandanschlags wurde, wo eine intakte Brandmeldeanlage nichts mehr nützte, weil der Täter Brandbeschleuniger benutzte, der innerhalb von Minuten ein wahres Inferno erzeugte. Aber auch ohne kriminelle Energie und Hilfsstoffe, sind defekte Brandmeldeanlagen natürlich ein absolutes „no go“!

  • Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Prostitution 2017 - Seminar in Herford - Das Baurecht bereitet große Sorgen
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Seminar in Herford – Das Baurecht bereitet große Sorgen

    Am gestrigen Samstag, dem 8. April 2017, fand im Hotel am Waldesrand in Herford das Informationsseminar von OWL Erotik in Kooperation mit MH-Consulting statt, zu dem sich etwa 20 Betreiberinnen und Betreiber aus der erweiterten Region eingefunden hatten, um aktuelle Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz zu erhalten.

    Fast alle Anwesenden sind in der „erotischen Zimmervermietung“ aktiv und beschrieben die allgemeine wirtschaftliche Situation im Prostituionsgewerbe als deutlich rückläufig: große Gewinne, wie in früheren Jahren, werden nicht mehr erzielt und das neue Gesetz wird als neue Bürde verstanden, als eine Bürde, die womöglich zu Investitionen führen wird.

    Während man sich bei Zuverlässigkeitsprüfungen und neuen organisatorischen Notwendigkeiten nur wenig Sorgen macht, wurde das Thema „Baurecht“, mit dem sich das Seminar umfangreich befasste, als durchaus existenzbedrohend betrachtet, schließlich müssen gewerbliche betriebene „Prostitutionsstätten“ besondere baurechtliche Bestimmungen erfüllen: der 2. Fluchtweg, solide Treppenhäuser und der Brandschutz müssen, völlig unabhängig vom neuen Prostitutionsgesetz, bereits jetzt eingehalten werden.

    Holztreppenhäuser sind nicht zulässig, aber vielerorts noch vorhanden. Ausgewiesene Fluchtwege und Brandschutz-Elemente wie T 30-Brandschutztüren und schützende Wände in F 90, gibt es in vielen Objekten nicht und offensichtlich hat auch selten jemand vom Amt danach gefragt. Klar, ohne Antrag auf Nutzungsänderung oder allgemeine bauliche Maßnahmen, finden Ortstermine und Überprüfungen nur sehr selten statt, was sich nun aber durch die Erlaubnispflicht für Bordellgewerbe schlagartig ändert.

    Wenn man nämlich im Herbst 2017 seine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine automatische baurechtliche Bewertung vor. Die Bauakte, die durchaus schon mal Jahrzehnte im amtlichen Keller schlummerte, kommt auf den Tisch und wird für Überraschungen sorgen und möglicherweise intensive Nachprüfungen auslösen!

    Nun kann es ja durchaus sein, dass der Bauamts-Mitarbeiter es nicht so genau nimmt und kleine Mängel wohlwollend übersieht, zumal er ja auch in Erklärungsnot könnte und alte Versäumnisse einräumen müsste. Aber spätestens, wenn erhebliche Mängel im Bezug auf Brandschutz erkennbar werden, ist ganz sicher Schluß mit lustig, da sich erhebliche Haftungsrisiken ergeben können.

    Wenn man am Brandschutz scheitert, sollte man vorerst keine baurechtlichen Anträge stellen!

    Das war die Feststellung, die wir gestern beim Herforder Seminar treffen konnten. Denn wenn man schlafende Hunde oder Schimmel weckt, verursacht man Verwaltungsakte, die dann nicht mehr zu stoppen sind. Wehe, wer unvorbereitet in diese Mühle gerät!

    Auch wenn der Baurechtsexperte von MH-Consulting sehr klare Worte fand und die Anwesenden dazu aufforderte „auf das allgemeine Jammern zu verzichten“, zeichnete er dennoch kein Untergangsszenario, sondern appellierte an die Vernunft und beschwor das Gesetz des Handelns:

    „Lassen Sie das Jammern, werden Sie aktiv, lassen Sie sich von Experten beraten, nehmen Sie ein bisschen Geld in die Hand und regeln Sie die Dinge, die seit Jahren vernachlässigt wurden!“

    Klare Worte, die die Anwesenden zunächst überraschten, die aber dann zu einer lebhaften kontruktiven Diskussion führten. Baurecht war bei vielen überhaupt nicht im Focus, da es ja im neuen Gesetz nur ganz am Rande vorkommt. Die wirklich Bedrohung wurde und wird, nach wie vor, verkannt oder wohlwollend übersehen.

    Ich werde meine Kunden auf diese Problematik in den kommenden Wochen ansprechen und habe mit meinem Baurechts-Kollegen bereits die weiteren Maßnahmen in diesem Bereich besprochen: wir werden einen im Rotlicht erfahrenen Architekten mit ins Boot nehmen, der diesen wichtigen Bereich ab Mai 2017 abdecken wird!

    Da Seminar war sehr positiv, wobei sich die Anwesenden jedoch wunderten, dass bestimmt 75 % der Betreiber aus der Region nicht anwesend waren und damit womöglich wichtige Impulse verpasst haben! Aber. man kann ja niemanden zur Teilnahme zwingen!

    Dirk Niederkleine wird, als lokales „Ohr“, Ansprechparnter für die Region sein und wichtige Informationen jederzeit an die Branche weitergeben. Möglicherweise wird es im Frühsommer ein weiteres Seminar geben und MH-Consulting steht bei Beratungsbedarf jederzeit bereit und das mit ständig erweitertem Experten-Netzwerk.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/04/11/baurechts-offensive-fruehjhr-2017-mh-consulting/