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  • Howard Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Howard Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Howard Chance - Projekte aktuell - August 2018 - Beratung, Buch, SeminarHoward Chance – Projekte aktuell – August 2018 – Beratung, Buch, Seminar

    Prostitution 2018 – Zukunft Rotlicht – Heißer Sommer und heißer Herbst – ProstSchG

    Es war klimatisch heiß und meine Arbeitsleistung hat in den vergangenen 14 Tagen deutlich gelitten! Ohne Klimatisierung ging nichts und ich bin froh, dass es inzwischen ein wenig abgekühlt hat! Die Kundenprojekte sind ja nicht vom Wetter abhängig und wollen fristgemäß erledigt werden! Sonst schimpfen die Kunden und zahlen die Rechnungen am Ende nicht!

    Momentan bin ich vielfältig „belastet“, wobei sich dies den ganzen Monat über auf drei völlig unterschiedliche „Geschäftsbereiche“ bezieht:

    1. MH-Consulting / Beratungen / Konzepte / Baurecht und Co.

    Während ich von erholsamen „Klausurwochen“ unter Palmen träumte (Aktion „Dicke Männer in Badehosen“), haben mich aus verschiedenen Regionen der schönen Republik „Hilferufe“ ereilt, die sich zu laufenden Projektierungen gesellten: amtliche Post war eingetroffen und oftmals ging und geht es um die so beliebten „Baugenehmigungen“, die ja zum „Erlaubnisantrag“ gemäß § 12 ProstSchG vorzulegen sind. In den Bauakten finden sich dann „Beschreibungen“, die nicht zu dem passen, was man im „Betriebskonzept“ dargelegt hat. Ein Büro ist keine erotisches Massagestudio und Wohnraum mit eingezeichneten Kinderzimmern eignen sich selten für eine „gewerbliche Zimmervermietung“. Das „Baurecht“ ist sehr unbarmherzig und „Nutzungsänderungen“ sind oft gar nicht möglich! Wir helfen mit unserem „Netzwerk“ natürlich wo wir können, sagen aber auch klar, wenn Dinge einfach nicht funktionieren! Ich rate hier übrigens dazu amtliche Post nicht bin letzten Tag einer Frist unbeachtet zu lassen, denn dies raubt einem einfach Möglichkeiten, die man bei rechtzeitigem Agieren noch hat! MH-Consulting hilft … gerade wenn es brennt!

    2. Buchprojekt Prostitution 2018 – Zukunft Rotlicht – Autorentätigkeit

    Wenn man im Oktober 2018 zur Buchmesse Frankfurt und zur Venus-Erotikmesse in Berlin ein Buch herausbringen möchte, sollte man Mitte August schon das Material sortiert haben und zumindest den groben Rahmen-Entwurf fertiggestellt haben! Meine vergangenen Publikationen entstanden innerhalb weniger Tage und das kreative Chaos führte mir die Feder. Da ich diesmal über 20 Interviews führe, auswerte und dann editiere, werde ich diesmal erheblich mehr Zeit brauchen, um ein ansprechendes „Machwerk“ zu gestalten. Daher sind im August und September jeweils eine Arbeitswoche der Autorentätigkeit vorbehalten. Infos zum aktuellen Buchprojekt gibt es unter „Projektseite Buch by Howard“. So ist jedenfalls jetzt der Plan, der natürlich jederzeit durch „Hilferufe“ aus der Republik unterbrochen werden kann! Hier bin ich natürlich froh, dass mein Kollege Christoph Rohr von der „Rotlicht-Akademie“ ebenfalls auf den Sommerurlaub verzichtet und wir uns hier die „Bälle“ konstruktiv zuspielen können, wenn irgendwo ein amtlicher „Elfmeter“ droht!

    Womit wir dann schon beim 3. und letzten Punkt sind:

    3. Das Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ 13. Oktober 2018 in Berlin / Messestand Venus

    Auch der Oktober ist schnell da und wir haben uns, wie bereits berichtet, mit der „Veranstaltergemeinschaft Zukunft Rotlicht“ entschlossen, in Berlin ein neuerlich großes Tagesseminar in Kooperation mit BerlinIntim zu veranstalten und außerdem einen Informationsstand auf der Venus-Erotikmesse zu platzieren. Hier laufen die Vorbereitungen auch schon auf Hochtouren: wir gestalten ein ansprechendes Messe-Magazin und die Infoflyer zum Seminar sind bereits in der Verteilung an unsere Werbepartner. Wir werben deutschlandweit und freuen uns viele von Ihnen / Euch in Berlin zu treffen! Informationen gibt es unter nachfolgendem Link:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

    Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main, wo ich in den kommenden Tagen verweile, sendet

    Howard Chance

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Aktuelle Meldungen – News – Informationen – Prostituiertenschutzgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Kundschaft!

    Zeit für einige aktuelle Informationen aus der „erotischen Republik“ … mein aktueller Newsletter mit Datum 16. Juli 2018:

    Recht aktive Ordnungsämter … und das bei diesen hohen Temperaturen!

    Es ist merklich warm in Deutschland und dennoch müssen sich gerade jetzt einige Zeitgenossinnen und Zeitgenossen im übertragenen Sinn „warm anziehen“, denn die Ordnungsbehörden sind in den Bundesländern, die das ProstSchG wirklich umsetzen, in den vergangenen Tagen sehr aktiv geworden!

    Ich hatte zahlreiche Anrufe aus NRW und Niedersachsen, wo Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung „plötzlich“ einzeln oder auch gemeinschaftlich unterwegs waren. Das extra markierte „plötzlich“ steht für die Überraschung der „Betroffenen“, die in den mir vorliegenden Fällen „einfach“ vergessen hatten, ihren erotischen Betrieb nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu melden! Keine „Anzeige“ zum 1. Oktober 2017 und dementsprechend auch keine Einreichung des vollständigen Erlaubnisantrags bis zum 31. Dezember 2017! Nun betreibt man also ein „illegales Prostitutionsgewerbe“ und man bekommt ein Bußgeld von bis zu 10.000 € angedroht!

    Zwar kann man ein solch hohes „Knöllchen“ in den meisten Fällen noch verhindern, aber in der Regel ist die Bude erst mal zu, bis man einen ordentlichen Antrag eingereicht hat und dieser genehmigt wurde! Eine Zwangspause, die in jedem Fall durch die „Betriebsunterbrechung“ recht teuer wird!

    Den ganzen Sommer über steht natürlich der gemeinschaftliche Notdienst von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting bereit, wenn irgendwo in der Republik etwas „anbrennt“! Versprochen!


    Howard Chance zu Gast im „Kaufmich-Magazin“ – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Ich werde von der lieben SUSI (Kaufmich-Redakteurin) regelmäßig zu den Auswirkungen des ProstSchG befragt. Nun war ja gerade das erste „Jubiläum“ und daher gibt es heute ein neues umfangreiches Interview zu 7 aktuellen Fragen. Ich freue mich über den guten Kontakt und gebe immer wieder gerne meinen „Senf“ dazu:

    https://www.kaufmich.com/magazin/ein-jahr-prostituiertenschutzgesetz-7-fragen-an-howard-chance/

     


    Runder Tisch NRW / Runder Tisch Niedersachsen / Tour Rhein-Ruhr bis Hannover

    Vom 30.07. bis 02.08. bin ich mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie auf einer gemeinschaftlichen Rundreise, die uns an Rhein und Ruhr und dann nach Hannover führen wird. Wir besuchen erotische Betriebe, Kundinnen und Kunden und haben gleich zwei
    „Runde Tische“ initiiert, die als „fachliche Gesprächsrunden“ ausgerichtet sind:

    Dienstag, 31.07., 14 bis 18 Uhr – Runder Tisch ProstSchG NRW – Düsseldorf
    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf
    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    Donnerstag, 02.08., 18 bis 22 Uhr – Runder Tisch ProstSchG – Hannover
    Ollie´s Büro, Großer Kolonnenweg 5a, 30163 Hannover
    https://www.massageclub-hannover.de/

    Bei beiden Veranstaltungen ist die Teilnahme kostenlos! Im Brauhaus Düsseldorf müssen lediglich die Speisen und Getränke bezahlt werden und bei Ollie steht ein Sparschwein für die Kaffeespende bereit! Für beide Veranstaltungen bitten wir um frühzeitige Anmeldung, da die Plätze speziell in Hannover begrenzt sind! Meldungen bitte per E-Mail, WhatsApp direkt an mich! Infos zum NRW-Tisch gibt es auch in der diesbezüglichen Facebook-Gruppe.


    Howard´s Projekte Juli / August 2018

    Yes, der Sommer 2018 wird arbeitsreich! Ich werde in der kommenden Woche mal wieder eine „Klausurwoche“ und „Kurwoche“ einlegen, und dabei mein „Fachbuch Prostitution“ updaten, da scheinbar nach wie vor Bedarf daran besteht. Dabei werde ich u.a. die diversen Landesverordnungen „einarbeiten“ und das Buch um einige praktische Arbeitshilfen ergänzen. Zum 1. August 2018 wird die „Neuausgabe“ am Start sein und dann über den Buchhandel erhältlich sein.

    Ein zweites Buchprojekt, nämlich mein Sittengemälde unter dem Arbeitstitel „Zukunft Rotlicht? – Sexarbeit im Jahr 2018“ wird zum 1. Oktober 2018 erscheinen und wird u.a. bei der „Venus Berlin“ Mitte Oktober vorgestellt werden. Das Buch schreibe ich diesmal „unter Palmen“, also in entspannter Urlaubs-Atmosphäre Ende August 2018. Ich freue mich übrigens noch über „Gast-Beiträge“, wie man der „Buch-Projekt-Info-Seite“ entnehmen kann!

    Abschließend wünsche ich wünsche allen eine schöne Ferienzeit und freue mich auf die neuen Projekte und auf die Treffen mit Ihnen / mit Euch

    Howard Chance mit Grüßen aus Düsseldorf

     

  • Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution - Stichtag 1. Juli 2018 - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzProstitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Regulierung vor Schutz – Bestandsaufnahme und Prognose by Howard Chance

    „Stichtag“ bleibt „Stichtag“ … auch im übertragenen Sinne

    Der Begriff „Stichtag“ besitzt beim Thema „Prostitution“ die von mir absolut geliebte „Doppeldeutigkeit“! Schließlich gehört der „Stich“ zum gepflegten Vokabular der altdeutschen „Luden“ und wurde stets gerne bei der telefonischen Abfrage der „Tagesumsätze“ verwendet. Je mehr „Stiche“, desto mehr Umsatz wurde gemacht und bei der damaligen „50:50-Verteilung“ war ein erstes Hinweis darauf gegeben, was man(n) verdient hatte. Stiche mit „Extras“ waren natürlich noch besser, wenn man die „Zusatzleistung“ auch noch „teilte“ und die Dienstleisterin um „Ehrlichkeit“ bemüht war! Im „Flate-Rate-Club“ wurden die „Stiche“ summiert und dann eine tägliche „Auszahlungsquote“ ermittelt, wobei die einzelne „Nummer“ dann unter Umständen nur 5 € Vergütung bedeutete! Einige dieser Betriebe ordneten sogar „Pflicht-Stiche“ an, also eine vorgegebene Mindest-Anzahl von „Geschlechtsverkehren“, die gegenüber den Kunden zu erbringen waren, um überhaupt weiter im Club tätig sein zu dürfen! Unglaublich, aber leider wahr!

    Nun soll sich die Lage in den „deutschen Landen“ ja maßgeblich geändert haben: seit genau einem Jahr, seit dem 1. Juli 2017, gilt schließlich das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG), das die Sexarbeiter(innen) nun umfänglich schützt und wo den Betreiberinnen und Betreibern schwerstes Ungemach droht, wenn „Weisungen“ erteilt, „Stich-Quoten“ angeordnet und „Ausbeutung“ stattfindet! Wucherei bei Zimmermieten soll es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben und „Menschenhandel“ soll, auch in Kombination mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandel“ von 2016, wirksam geahndet werden! Die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll sich verbessern und es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf schriftliche Vereinbarungen, deren unbedingte Gesetzeskonformität vom Staat auf „Herz und Nieren“ geprüft werden soll! Zudem gibt es nun verpflichtende Beratungen, die natürlich primär dem Schutz dienen und die Sexworker(innen) gewissermaßen für ihre Tätigkeit „professionalisieren“!

    So oder eben so ähnlich wurde von staatlicher Seite argumentiert! Doch wenn man in der gelebten Realität nun den Schutz sucht, wird man selten fündig! Die gesundheitliche Beratung und die „Befragungen“ auf den Ordnungsämtern scheinen in erster Linie ein ganz anderes Ziel zu verfolgen, der dem eigentlichen Titel des Gesetzes schon eher gerecht wird:

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    Erkennen Sie die maßgebliche Reihenfolge: Erst Regulierung, dann Schutz? Haben Sie einmal geprüft, wie viel Regulierung im Gesetz vorhanden ist und wieviel Schutz? Ich wundere mich, dass der Kurztitel „ProstSchG“ (Prostituiertenschutzgesetz) lautet, obwohl an dieser Stelle „ProstRegG“ (Prostitutionsregulierungsgesetz“ viel treffender wäre! Der Staat bringt sich mit der Begrifflichkeit selbst in die Bredouille, da sich die Proteste der Betroffenen gegen ein „Schutzgesetz“ richten, das ganz klar ein „Regulierungsgesetz“ ist!

    Man will die in Deutschland tätigen „Prostituierten“ aufspüren und erfassen! Man will von ihnen Steuern und Abgaben und will die Gesellschaft vor ihnen, den Sexarbeitern, schützen! So bekommt der Schutzgedanke dann doch noch eine Bedeutung, allerdings ganz anders, als man dies zuvor naiv vermutet hatte! Der Gesetzestitel ist eine „Mogelpackung“, wo man erst beim Auspacken entdeckt, was sich in der netten bunten Schachtel verbirgt!

    Man darf sich seit einem Jahr in Deutschland nur noch prostituieren, wenn man dies dem Staat gemeldet hat und wenn dieser eine „Registrierung“ vorgenommen hat! Es gibt nun ein bundesweites „Huren-Register“, aus welchem man nur schwer wieder heraus kommt! Denn: die erhobenen Daten gehen an weitere Behörden, wie zum Beispiel an das Finanzamt, wo man auf Lebenszeit „Steuerbürger“ bleibt! Daten, die bei mehren Behörden im „Umlauf“ sind, verschwinden vermutlich nie, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird und im Bereich der Prostitution ist auch das deutsche „Steuergeheimnis“ nichts wert, wenn Steuerfahnder ihre Erkenntnisse mit Polizei und Ordnungsämtern teilen! Das passiert jeden Tage, ohne das dabei ein „schlechtes Gewissen“ entsteht! Sexworker(innen) und Bordellbetreiber darf man halt nicht mit Samthandschuhen anfassen! Die verstehen das schon und verzichten auf Gegenmaßnahmen, da sie ja mehr oder weniger alle „Dreck am Stecken“ haben! Alle in einen Sacke und drauf! Das sich die Branche gewandelt hat, scheint den meisten Leutchen entgangen zu sein!

    Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Konfliktvermeidung ist ratsam!

    In der Tat und in der Regel versuchen sowohl die Sexworker(innen) wie auch die Betreiber(innen) „Konflikte“ mit amtlichen Stellen zu vermeiden! Wenn man nämlich die Öffentlichkeit sucht, Missstände in den Medien anprangert und in Konfrontation geht, lässt der „amtliche Hammer“ nicht lange auf sich warten! Denken Sie an dieser Stelle beispielsweise an „Pascha Hermann Müller“, der durch „Aufmüpfigkeit gegen das System“ die volle Aufmerksamkeit des Staates erlangte und noch immer gegen die „Windmühlen“ kämpft!

    Prostitution 2018: Gemeinsame Lobbyarbeit? Leider totale Fehlanzeige! Premium- oder Armutsprostitution? Kasten-Denken?

    Es gibt oder gab (?) ein ehernes (ewig währendes) Gesetz der Rotlicht-Branche im „Verborgenen“ zu agieren! Die erfolgte „Entkriminalisierung von Prostitution“ (ProstG von 2002) wurde hier jedoch von nicht wenigen Betreiberinnen und Betreibern missverstanden! Zwar werden „Prostitutionsgewerbe“ inzwischen sogar als „normale Gewerbe“ charakterisiert, sie werden aber nach wie vor nicht so behandelt! Vorurteile sind die Regel! Weder die Sexarbeit als solches, noch das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, gereichen zu „Ruhm und Ehre“! Es ist jede Menge „Bargeld“ im Spiel, die Protagonistinnen und Protagonisten sind, bei vermuteten 80% Osteuropäerinnen an der Prostitutionsfront, für die Behörden von eher „zweifelhaftem Charakter“! Prostitution ist auch keine „Wissenschaft“, wie es einige elitäre Prostitutionsverbände mitunter unterschwellig propagieren: neben den durchaus vorhandenen selbstbestimmten Sexworkerinnen (20%?), die einen durchaus hohen Bildungsstand besitzen und genau wissen, was sie tun und darüber auch schon mal in schwülstigen „populären“ Büchern berichten, ist der überwiegende Anteil (über 50%?) nicht so privilegiert und in der öffentlichen Diskussion auch kaum vertreten! Während es den einen um ihre „Bürgerrechte“ geht, versuchen andere einfach irgendwie zu „überleben“! Dazwischen gibt es dann die, die weder „Fisch“ noch „Fleisch“ sind (20%?) und sich selbst trefflich organisieren, darüber aber keine großen Worte verlieren! Drei Gruppen, die nicht so einfach zusammenfinden können oder wollen und deren Ziele höchst unterschiedlich sind! Dies erschwert natürlich einen gemeinschaftlichen „Kampf“ auf politischer Ebene!

    Man will vermeintlich das Gleiche, legt den Schwerpunkt aber auf die Unterschiede? Merkwürdig!

    Die Verbände der Sexworker(innen) haben ja durchaus Gemeinsamkeiten, verfolgen aber unterschiedliche „Ideologien“: einige, wie z.B. „Dona Carmen e.V. Frankfurt, lehnen das Gesetz gänzlich ab und verweigern folgerichtig auch die Kooperation bei dessen Umsetzung, andere versuchen sich zu „arrangieren“ oder lassen sich sogar vom Staat fördern, was dann natürlich Abhängigkeiten schafft! Das schöne Zitat „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!“ kann man hier nicht gänzlich ignorieren! Das „Bündeln“ gemeinsamer Interessen schlägt fehl und so bleibt der erforderliche „Lobbyismus“ Stückwerk! Man setzt sich nicht an einen großen gemeinsamen Tisch und politische Erfolge bleiben leider aus! Die letzte Hoffnung liegt nach wie vor in der von Dona Carmen e.V. innitierten Verfassungsbeschwerde, die noch in diesem Jahr in Karlsruhe verhandelt werden soll! Hier muss ich der Fairness halber erwähnen, dass sich an dieser wichtigen Beschwerde auch Beschwerdeführer aus anderen Verbänden „persönlich“ beteiligt haben, aber ohne das federführende Engagement von Juanita Henning und ihren Mitstreitern wäre wahrscheinlich nichts passiert! Siehe hierzu auch: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/05/03/sexworkerinnen-verbaende-portale-betreiberinnen-solidaritaet-fehlanzeige/

    Sisters & Co. – Die Prostitutionsgegner(innen) formieren sich und finden Mitstreiter(innen), die über das Ziel hinaus schießen!

    Im vergangen Jahr haben sich auch die Gegner(innen) jeglicher Prostitution neu formiert! Während sich Alice Schwarzer nach wie vor über „Emma“ artikuliert, zieht es die „Sisters“ sogar auf die Strassen und vor die Saalbauten der Republik! „Rotlicht aus“ steht auf Plakaten, die in deutschen Fussgängerzonen hängen und die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ hatte die engagierten Damen in Frankfurt auch schon „live“ vor der Tür! Die Argumentation mit „Staatsversagen“ bei Prostitution bezieht sich dabei nicht auf die „mangelhafte Umsetzung des ProstschG“, nein, die „Sisters“ wollen ein komplettes Prostitutionsverbot und agieren dabei „plakativ“, wobei die Grenzen zwischen Engagement und Manie schon mal verwischen. Wenn man öffentlich wahrgenommen werden will, muss man halt den „Marktschreier“ geben und darf nicht zimperlich sein! Solange die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden und niemand wieder besseren Wissens „verunglimpft“ wird, habe ich damit kein Problem! Freies Land! Freie Bürger! Und natürlich eine geltende Gesetzgebung, an der sich vermutlich nicht viel ändern wird! Deutlich befremdlicher war da der Marsch von einer singenden Schar von „Jesus-Erweckungs-Schwestern“, die ich am 1. Juni 2018 im Frankfurter Bahnhofsviertel erlebte, als diese mit „He´s got the whole world in his hand“ und „Swing low, sweet charoit“ an den Eroscentern vorbei zogen und wo der Paradeweg durch die Frankfurter Polizei von „Drogensüchtigen“ vorab „gesäubert“ wurde!

    Skandal? Keine Allianz der Betreiberinnen und Betreiber erkennbar! Eigene Suppe statt Gemeinschaftsverpflegung?

    Anderes Thema: Wenn man die „Betreiberseite“ betrachtet, so stellt man fest, dass auch hier die „Gemeinsamkeit“ und das „gemeinschaftliche Handeln“ nicht zu erkennen ist! Es gibt keinen repräsentativen Verband, der Interessen bündelt und das „klein, klein“ vermittelt kein politisches Signal! Wie auch? Persönliche Initiativen zu einer Verbandsgründung schlagen regelmäßig fehl! Wer will sich auch viel Arbeit machen, wenn die Unterstützung der anderen möglicherweise sehr rudimentär sein wird? Der Aufruf des Kollegen Michael Beretin beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 zu Frankfurt am Main verhallte auch ungehört? Oder sind „gewerbliche Verbände“ eine Alternative, wo sich der „Vorstand“ sein Handeln „ansprechend“ bezahlen lässt? Von so etwas habe ich schon einmal etwas vernommen.

    Prostitution 2018: Eine persönliche Kurz-Bilanz! Howard Chance berichtet!

    Ich bin ja nun schon seit eineinhalb Jahren bundesweit beratend und betreuend unterwegs und habe für eine nicht kleine Anzahl an Mandanten bereits „Genehmigungen“ erlangt und zwar in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Hessen befinden sich eine Reihe „meiner“ Akten noch in Bearbeitung: hier gibt es noch keine Gebührenordnung und dementsprechend noch keine Genehmigungen. Auch in Berlin habe ich Akten eingereicht, die Bearbeitung ist aber noch nicht erfolgt und auch im Saarland sind die Anträge noch „schwebend“. Die „Bearbeitungs-Bilanz“ ist ein Jahr nach „Gesetzeswirkung“ im Sinne der Rechtsordnung erschreckend! Eine flächendeckende Bearbeitung gibt es aus meiner Sicht momentan lediglich in NRW, selbst in Bayern gibt es deutliche regionale Unterschiede. Der Osten (sogenannte neue Bundesländer) befindet sich „umsetzungstechnisch“ noch in den „Kinderschuhen“ und jetzt kommen ja wieder die berühmten „Ferienmonate“, in denen bekanntlich behördlich wenig geschieht! Gibt es dann einen „heißen Herbst“? Damit hatten wir an der Beraterfront bereits im Herbst 2017 gerechnet! Geschehen ist prozentual ganz wenig! An einem einheitlichen „Leitfaden“ für alle Bundesländern hapert es noch immer, wahrscheinlich wird es einen solchen auch gar nicht geben! Der Föderalismus ermöglicht eben unterschiedliche Handhabung und viele Köche kochen eben keinen schmackhaften Brei!

    Direkte Auswirkung: Wo sind bloß die Mädels hin, wo sind sie geblieben? Im Puff brennt Licht, aber die Zimmer sind leer?

    Was durch die neue Gesetzgebung hingegen gelungen ist, sehen wir deutlich bei der „Personalfrage“: unglaublich viele Sexworker(innen) sind seit Jahresbeginn verschwunden! Ab 1. Januar 2018 war der „Huren-Pass“ theoretisch deutschlandweit Pflicht und diese Pflicht wurde dann doch als „Bürde“ empfunden. Ich persönlich schätze, das ein Drittel der Sexarbeiter(innen) „verschollen“ sind. FKK-Clubs und Großbordelle haben sehr wenig Damen und auch in Wohnungsbordellen werden händeringend Mädels gesucht! Bei mäßigem Angebot bleiben natürlich auch viele Gäste aus und so mancher Club arbeitet bereits nicht mehr kostendeckend! Die „Marktbereinigung“ hat auch ohne amtliche Kontrollen bereits eingesetzt! Der Begriff „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ ist gar nicht abwegig, sondern konkret durchaus passend!

    Wenn nun die Sexarbeiter(innen), die sich registriert haben, durch Datenübermittlung an die Finanzbehörden unter Umständen zeitnah in die „Steuerfalle“ tappen, wird die Zahl der „Aussteiger(innen“ sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Auch die Arbeit in der Illegalität wird schwieriger, seit die Behörden „Kontaktanzeigen-Märkte“ ins Visier genommen haben und hier effektiv ermitteln! Die digitale Welt des Internets ist eben doch gut kontrollierbar, wenn man sein Geld ausschließlich bei „Face-to-Face“ bzw. bei „Body-to-Body“-Kontakt verdient! Jedes Treffen wird dabei zum Risiko, da der „Freier“ ja das Amt sein kann! Ein total unentspanntes Arbeit

    Nach Rückblick und aktueller Situationsbeschreibung fehlt nun noch der Ausblick! Heute stehen wir vor dem Abgrund … morgen sind wir einen Schritt weiter?

    Ich habe mich am vergangenen Wochenende mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie getroffen, mit dem mich eine intensive und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet! Wir haben die Lage analysiert und intern einmal zusammengetragen, was im Laufe des vergangenen Jahres alles so passiert ist. Bezogen auf vermutete 200.000 bis 400.000 Sexworker(innen) in Deutschland und mindestens 20.000 erotische Betriebe (vom Großbordell bis zur Einzelunternehmerin) ist statistisch betrachtet „Nichts“ passiert! Sind die Schätzungen der Anzahl der Personen völlig verkehrt, nämlich übertrieben hoch? Warum prostituieren sich noch immer zahllose Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung selbst in Gegenden, wo man die Lage „eigentlich“ im Griff hat? Warum sind AO-Angebote noch überall zu finden?

    Einfache Antwort? Weil es bislang so gut wie keine Kontrollen gibt! Selbst in NRW, wo die Ämter am Drücker sind, überwiegt gerade noch die „Schreibtisch-Arbeit“. Huren-Ausweise, Betriebskonzepte, interne Schulungen! Bevor man nach den „schwarzen Schafen“ sucht, will man die Aktenberge bewältigen! So hat es mir ein nicht zu nennender Verwaltungsleiter in NRW berichtet, der an regelmäßigen Zusammenkünften der Ordnungsämter in NRW teilnimmt. Als erstes will man die „Pass-Frage“ regeln, danach sind die eingereichten Betriebskonzepte dran und im quasi dritten Schritt wird dann die „Fahndung“ nach den schon erwähnten „Übeltätern“ einsetzen. Je nach Größe der Städte oder Kreise wird letzteres früher oder später passieren. Das man der amtlichen Kontrolle aber gänzlich entgeht, ist zumindest in NRW nahezu ausgeschlossen! Wenn man irgendwo mit Werbung in Erscheinung tritt und nicht nur bereits vorhandene Stammkunden betreut, ist die Entdeckung ungenehmigter Machenschaften sehr wahrscheinlich! Einfach eine Frage der Zeit!

    Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bundesland die Umsetzung des Gesetzes komplett „vergisst“, ist nicht sonderlich hoch! Irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen, um nicht in die Kritik des Bundes oder anderer Länder zu geraten. Klar, man kann unterschiedliche Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber eine komplette „Verweigerung“ ist kaum denkbar!

    Das Feuer wurde am 1. Juli 2017 angezündet, aber die Flamme züngelt noch verhalten. der Großbrand ist aber nach wie vor sehr wahrscheinlich!

    Information und Austausch ist wichtig und in diesem Sinn werden die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting weiter arbeiten! Wir werden weiter informieren und beraten! Neue Projekte, wie beispielsweise die geplanten „Runden Tische“, aber auch ein „Herbst-Kongress“ von „Zukunft Rotlicht“ sind gerade in Vorbereitung. Die Zustellanschrift.de wird um Funktionalitäten erweitert und auch beim Thema „Hurensteuer“ gibt es demnächst neue hilfreiche Produkte. Ich selbst werde den Sommer 2018 für ein neues Buchprojekt nutzen, eine Stapel neuer „Betriebskonzepte“ auf den Weg bringen und „Spezialprojekte“ bearbeiten, während Christoph Rohr neue Partnerschaften entwickelt und etabliert. Unser Netzwerk wird immer größer, da die Anforderungen der Kundschaft stetig zunehmen. Steuerfragen sind immer brandaktuell, es kommen Fragen nach Versicherungen für Bordellbetriebe und auch beim Thema günstige wie effektive Notrufsysteme tut sich viel. Christoph und ich sind immer am Puls der Zeit und wir können uns nicht über mangelnde Arbeit beschweren!

    Die Erotikbranche war und ist weiter im Umbruch! Lassen Sie uns gemeinsam an „Zukunft Rotlicht“ arbeiten! Denn: gemeinsam sind wir stärker!

    In diesem Sinne grüßt an einem sonnigen Sonntag aus Frankfurt am Main

    Ihr / Euer Howard Chance

    Kontextartikel – Leidartikel vor einem Jahr by Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/leidartikel-juli-2017-howard-chance/

     

  • Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 - Howard, was machst Du eigentlich alles? - Dolce vita?Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Howard Chance – Bohemien oder Multitasker? Eine kurze Beschreibung!

    Bei Symposien und sonstigen Zusammenkünften werde ich immer wieder gefragt, wie ich so meinen Tag verbringe und welche Aufgaben ich als Publizist und Unternehmensberater habe. Die einen vermuten, dass ich den halben Tag in Turbo-Whirlpools verbringe und dabei attraktive Damen aus dem Rotlicht-Gewerbe im Arm habe; andere denken, dass ich dringend Aufträge suche, um mich im Rotlicht weiter zu etablieren oder um Chef-Lobbyist der deutschen Bordellwirtschaft zu werden. Beide Vermutungen sind falsch und ich möchte heute einmal versuchen, damit aufzuräumen!

    Am Anfang der „Howard-Story“ stand im September 2016 das prophetische Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe“, das ich im Eigenverlag bei BoD veröffentlicht habe und das sich trotz eines relativ hohen Preises erfreulich gut verkaufte. Das Buch war pünktlich zur Gesetzesverabschiedung im Handel, viele Prognosen traten ein, einige aber natürlich auch nicht, da meine „Kugel“ natürlich nicht in die Zukunft schauen konnte! Ein Buch mit veraltetem Inhalt zu verkaufen, entspricht nicht meinen Vorstellungen und deswegen wurde die Promotion Anfang des Jahres eingestellt:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/15/prostitution-2018-warum-ist-howards-buch-aus-dem-handel/

    Gleichzeitig zur Veröffentlichung des Buches startete ich mit meinem Blog Prostitution 2017 und mit der Unternehmensberatung MH-Consulting. Ich bereiste von Januar bis Dezember 2017 fast die gesamte Bundesrepublik und veröffentlichte bis heute um die 500 Artikel zum neuen Prostituierten(schutz)gesetz. Ich klärte Rotlicht-Unternehmen über die Inhalte des neuen Gesetzes auf und unterstützte dann immer umfangreicher bei der Entwicklung und Erstellung von notwendigen Betriebskonzepten. Der Dezember wurde stressig, da ja der 31. Dezember 2017, zumindest in NRW, verbindlicher Abgabetermin war. Aber auch in anderen Bundesländern wurde ich aktiv und ich veranlasste auch „pünktliche Einreichungen“ in Gegenden, wo man es mit der Frist des Bundesgesetzes „nicht so ernst“ nahm, weil einfach Umsetzungsverordnungen gänzlich fehlten. Ohne Verordnung keine Umsetzung! Da hatten die zuständigen Behörden, die rein formal noch gar nicht zuständig waren, natürlich recht!

    Ich hatte vermutet, dass es nun, also im Januar 2018, deutlich ruhiger werden würde! Aber da sollte ich mich täuschen: nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber hatten die Frist völlig übersehen, bekamen nun Anfang 2018 von Behörden den „diskreten Hinweis“ doch mal an die Unterlagen zu denken! Diese „Aufmunterungen“ halten bis heute an und ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie kulant die meisten Behörden sind! So fertige ich nach wie vor noch Betriebskonzepte, überarbeite aber auch „Eigenproduktionen“, die bei den Ämtern keinen Gefallen fanden! Regelmässig bin ich auch mit Mandanten bei Behörden oder mache im Auftrag ein wenig „Dampf“, wenn bewusst verzögert oder „verweigert“ wird!

    Mir ist gerade alles andere als langweilig, da ich mich ja gemeinsam mit dem Kollegen Rohr auch um die Problematiken der Postzustellung kümmere und mit Fachanwälten und Steuerberatern diverse entstehende Problematiken diskutiere, für die wir Lösungen entwickeln werden! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting arbeiten bei diese Projekten eng zusammen und wir suchen weitere sinnvolle  „Allianzen“! Egal, worum es geht: wir haben schon sehr viele spezielle Fragen gehört: sei es Finanzierung, Versicherung, Investment, Unternehmensverkauf oder Interims-Geschäftsführung. Auch Ersteller von Fachgutachten und erfahrene Bauexperten vermitteln wir gerne. Und wenn ein Anwalt nötig wird, haben wir kompetente Partner an Bord oder im Verteiler!

    Das nahezu komplette Leistungsspektrum ist der Seite von MH-Consulting zu entnehmen. wobei sich gerade immer wieder neue Fragen ergeben, mit denen wir uns gerne beschäftigen:

    http://mhconsulting.online

    Und nicht zuletzt arbeiten wir an bundesweiten „Runden Tischen“, die für die Branche einen großen Nutzen haben könnten!

    Der Whirlpool (natürlich sittenstreng!) bleibt weiter die Ausnahme, zumal ich ja heute ein neues Buchprojekt durchdacht und bereits in Angriff genommen habe:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/09/neues-buchprojekt-prostitution-2018-by-howard-chance/

    Wer mich faul nennt, könnte sich irren! In diesem Sinne eine gute Zeit und viele Grüße aus dem sommerlichen Dortmund! Die Sonnencreme sei mit Euch! So, die Arbeit ruft auch am Sonntag und in der kommenden Woche komme ich wieder „auf Touren“!

  • Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt "Prostitution 2018" by Howard ChanceNeues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Situationsbericht und Sittengemälde – Protagonistinnen und Protagonisten gesucht

    Wenn es mir meine Zeit erlaubt, arbeite ich gerne auch mal wieder als Publizist und das natürlich zum Thema „Prostitution in Deutschland! Momentan ist mein Tisch noch recht voll mit „Betriebskonzepten“, die überarbeitet, ergänzt oder neu erstellt werden müssen, ich habe jede Woche im Kundenauftrag Behördentermine, erfreuliche und leider auch unerfreuliche Dispute und muss mir durch meine deutschlandweite Tätigkeit als Berater auch immer wieder neue Erlasse, Veröffentlichungen und Entscheidungen „reinziehen“, um am Puls der Zeit zu bleiben! Das gut organisierte „Back-Office“ ist unerlässlich und bedarf der intensiven Pflege!

    Für August 2018 plane ich jetzt eine publizistische Deutschlandreise, bei der ich die aktuelle „Stimmung“ im deutschen „Rotlicht-Gewerbe“ und in der „Sexarbeit“ aufnehmen möchte. „Aufnehmen“ heißt: mit Protagonistinnen und Protagonisten ins Gespräch kommen und daraus eine neue Publikation erstellen, die im Oktober 2018 „ungeschminkt“ auf den Markt kommen soll. Bei dem Projekt geht es primär nicht um die ungehemmte Verbreitung meiner eigenen „Schlauheiten“, sondern um die Erstellung eines „Sittengemäldes 2018“, bei der die Branche selbst in ihrer Vielfältigkeit zu Wort kommen soll!

    Welche Formen von Sexarbeit gibt es anno domini 2018 in Deutschland, wie hat sich der „Markt“ entwickelt und welchen Einfluss hat das neue Prostituiertenschutzgesetz konkret? Soll Deutschland „sauber“ werden? Haben wir es mit einem Gesetz zur „Prostitutionsverhinderung“ zu tun? Gibt es neben den „Gesetzesgegnern“ auch „Befürworter“ in der Branche, die mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten? Ist Prostitution noch zeitgemäß oder ist „käufliche Lust“ in der jetzigen Form ein „Auslaufmodell“? Wie wird Sexarbeit verkauft? Gebärdet sich der Staat als „Tugend- und Moralwächter“ oder geht es bei dem „Schutzgesetz“ eigentlich um „Monetarisierung“: um die Generierung von Steuergeldern und um die „Erziehung von Steuerpflichtigen“?

    Es geht  ganz klar auch um Politik, um Feminismus, der in befürwortender und ablehnender Form „gelebt“ wird und um die Frage, ob Frauen oder Männer im Gewerbe „das Sagen“ haben, ob das Angebot die Nachfrage schafft oder ob eher die reziproke Betrachtung richtig ist! Es geht um die Präsentation eines breiten „Meinungsbilds“, aber absolut nicht um eine strenge wissenschaftliche Arbeit!

    Es ist auch nicht an eine „Wertung“ gedacht! Eine solche kann jede Leserin und jeder Leser selbst vornehmen! Gibt es womöglich Gemeinsamkeiten bei „Prostitutionsbefürwortern“ und „Prostitutionsgegnern“ und wie gestaltet sich der (öffentliche) Dialog?

    Während ich meine eigenen Publikationen in der Regel innerhalb weniger Tage per Diktat erstelle, wird es beim Buchprojekt „Prostitution 2018“ anders sein: hier werde ich intensive Interviews führen und „Fremde“ wie „Freunde“ zu Wort kommen lassen! Auch „kühne Thesen“ sind dabei zulässig und es ist natürlich auch möglich in anonymer Form teilzunehmen, da „Outings“ in der heutigen Zeit schwerwiegende Folgen haben können!

    Heute beginne ich, neben meiner eigentlichen Arbeit, mit der Projektplanung und rufe schon wieder zur Mitwirkung auf! Wer möchte sich zum Thema äußern, wer hat Themen „auf Lager“, die schon immer einmal „präsentiert“ werden sollten? Wer von Ihnen / Euch ist bereit bei einem von Howard´s Interviews mitzuwirken?

    Natürlich sind auch „Unterstützer“ und „Werbepartner“ willkommen, wobei es in erster Linie nicht um „Rubel“ geht, sondern eben um „Support“ und um den Zugang zu „medialen Kanälen“, die unerlässlich erscheinen! Powered by „Deutsche Bordellindustrie“ würde ein „Geschmäckle“ haben und den Inhalt als angewandten oder unterstellten „Lobbyismus“ sofort diskreditieren. Also müssen andere „Wege“ her!

    Ich werfe diese Anfrage heute einmal „lose“ in die Runde und freue mich über Ihre / Eure Rückmeldungen!

    Howard Chance, wie immer erreichbar unter howard.chance@t-online.de

    Alternativ ist auch jederzeit gerne Kontakt über meine diesbezügliche Facebook-Seite zum „Buchprojekt Prostitution 2018“ möglich: https://www.facebook.com/Buchprojekt-Zukunft-Rotlicht-Prostitution-2018-2108383912567472/

  • Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) –  Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) - Solidarität Fehlanzeige?Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Wann zieht die Branche endlich an einem Strang? Wäre wichtig!

    Informationsstand: 11. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.

    Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!

    Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!

    Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!

    Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!

     

     

  • Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen - Praxis versus Amt!Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Warum Kondome beschädigungssicher gelagert werden sollten!

    Informationsstand: 2. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Im neuen Prostituiertenschutzgesetz (auch ProstSchGesetz genannt) wird sogenannten „Prostitutionsstätten“ (was ja fast nach Wallfahrtsorten klingt) die Bereitstellung von Kondomen gesetzlich vorgeschrieben! Die Vorschrift klingt sinnvoll und ist es auch! Frier haben selten eigene „Lümmeltüten“ dabei und Dienstleisterinnen können den Besuch im Drogeriemarkt ja mal vergessen haben oder hatten ein so gutes Geschäft, dass die schützenden Gummis mitten in der Nacht ausgingen. Nun war es in der Praxis eigentlich immer schon so, dass Erotik-Betriebe immer über eine „Not-Ration“ verfügten: im Wirtschafter-Büro der großen Eroscenter gab es immer die große Tüte, wobei die Verkaufspreise dann schon mal deftig waren! Aber egal, Sicherheit geht vor und selbst der „wuchernde“ Euro pro Präservativ ist eine gute Investition in die eigene Gesundheit!

    Der dumme Spruch aus den 1980-er Jahren „Junge, sei mutig, Junge, sei stark! Mach´s ohne Gummi! Spar Dir die Mark!“ hat durch das neue Gesetz im Rotlicht-Gewerbe seinen Sinn verloren, da „Verkehr ohne“ im Gewerbe unter Strafe gestellt ist! Stets vorhandene Kondome und Hinweisschilder auf die „Kondompflicht“ sind jetzt eine wichtige amtliche Grundanforderung an alle Betriebe, die Lust verkaufen bzw. Räume dafür zur Verfügung stellen! Der Hinweis, dass dieser Pflicht genügt wird, sollte in keinem Betriebskonzept fehlen!

    Einigen Behörden genügt aber das reine „Vorhandensein“ nicht aus! Mir liegen Dokumente vor, in denen Ämter von den Betrieben verlangen Kondome in allen Bereichen, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden, auszulegen! Im Gesetz wird die Bereitstellung gefordert, es steht aber nirgendwo, dass diese „unentgeltlich“ erfolgen muss! Da die Großhandelspreise für die Tüten nicht wirklich hoch sind, kann man das jetzt als Haarspalterei betrachten, aber da zudem auch die Bereitstellung von Gleitmitteln gesetzlich gefordert wird, ist der Kostenfaktor für Großbetriebe dann doch beachtlich, denn die Flutschbeschleuniger sind kostenintensiv und statt den ausreichenden 3-4 Tropfen, kippen manche Zeitgenossinnen und Zeitgenossen gleich die halbe Flasche auf den montierten Präser! Halbe Flasche = 2 bis 3 Euro für eine einzige „Einführung“ und dabei muss man auch an die schönen Spuren in Bettbezug und Matratzen denken, die bei zu üppiger Verwendung zwangsläufig entstehen. Aber darum geht es mir nur am Rande!

    Ich sehe das Problem aus einer anderen Sicht und blicke dabei auf meine langjährigen Erfahrungen im „Swingergeschäft“ zurück, wo die bunten „Präserschalen“ ja allgegenwärtig waren. Mal rutschten die Schalen beim wilden Gruppensex unter die Heizung, mal trampelten Damen mit ihren Heels hinein und im schlimmsten Fall kam es zu angeblich spaßigen „Lochungen“ durch verwirrte Gäste!

    Die ungeschützte Auslage der Hygieneartikel ist nicht ungefährlich und Gleitgelflaschen und deren Inhalt sind natürlich auch hervorragende „Bakterien-Träger“: man fummelt an der Muschi oder am Hintereingang und greift mit der gleichen Hand dann zur Flasche oder Tube und die „Substanzen“ mischen sich zwangsläufig! Coeli meets Silikon! Eine risikoreiche Freundschaft! Die Damen im Gewerbe nehmen lieber ihre eigenen Kondome, die in Handtasche oder Spind gelagert werden! Genauso verhält es sich mit der Flutschgels, bei denen man ja auch auf mögliche allergene Stoffe achten muss!

    Woher soll die Dame oder der Herr vom Ordnungsamt von diesen Umständen wissen? Daher werden die „bunten Schalen“ momentan gerne in der „Betriebserlaubnis“ verankert und die Betreiberinnen und Betreiber wollen hier aus strategischen Gründen meistens nicht diskutieren! Aber: von sachgerechter Bereitstellung kann man wirklich nicht sprechen, zumal es inzwischen auch innovative Unternehmen gibt, die ein neues „Cabrio-Kondom“ im Einsatz haben, das nur den Schaft umschließt, aber der Nille frische Luft gönnt! An welcher Stelle im Gesetz steht denn, dass „intakte Kondome“ verwendet werden müssen? Böse, böse!

  • Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Howard Chance - Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 - Regionen und ThemenHoward Chance – Arbeitsschwerpunkte Mai 2018 – Regionen und Themen

    Auch im Mai wieder schwer beschäftigt! Büro und diverse Reisen!

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Alles neu, macht der Mai? Sicher nicht! Meine Kollegen und ich sind eher mit den „alten Themen“ konfrontiert, müssen aber in verschiedenen Bereichen im kommenden Monat noch weiter „aufrüsten“, da sich einige neue Anforderungen ergeben haben, die direkt oder auch „nur“ indirekt mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu tun haben. Nachfolgend die Liste der brandaktuellen Themen:

    1. Die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

    Ab dem 25. Mai 2018 wird die DSGVO europaweit gelten! Damit werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit vereinheitlicht! Da die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des neuen Prostituiertenschutzgesetzes absolut als „Verarbeitung personenbezogener Daten“ gewertet werden müssen, sollten sich alle Betriebe, die Daten „erheben“ unbedingt mit den Erfordernissen der DSGVO beschäftigen und dabei auch die mögliche Relevanz für das „Betriebskonzept“ im Auge haben! Worum es bei der DSGVO genau geht und wie man den Erfordernissen entsprechen kann, werde ich in den kommenden Wochen ausarbeiten und den entsprechenden Bericht meiner Kundschaft zur Verfügung stellen!

    2. Der Trend geht zur „Verbindlichen Auskunft“?

    Ich bin im Kundengespräch, aber auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ mehrfach auf die „Verbindliche Auskunft in Steuersachen“ angesprochen worden, ein Verfahren bei dem es um eine „verbindliche Beurteilung eines zukünftig geplanten Sachverhalts“ geht. Ja, eine schön schwammige Formulierung! So ist das im „Recht“ öfters! In den meisten Fällen, die mir geschildert wurden, geht es um das Thema Umsatzsteuer und deren mögliche „Zurechnung“. Wenn meine Geschäftspartner (z.B. Sexworkerinnen) keine Umsatzsteuer zahlen, dies aber eigentlich wegen nicht erfolgter „Optierung“ oder wegen der Umsatzhöhe tun müssten, kommt es immer wieder vor, dass „ich“ vom Finanzamt in Haftung genommen werde. Zwar ist der „eigentliche“ Steuerschuldner der Geschäftspartner, aber wenn dieser keinen Wohnsitz im Inland hat oder nicht zahlen kann, dann kann es schwierig werden. Ich arbeite gerade mit meinen Partnern an einem „Lösungsszenario“! Kann ein wenig dauern, aber ich habe da schon sehr konkrete innovative Ideen!

    3. Betriebskonzepte und deren „Korrektur“

    Nicht jedes selbst erstellte und eingereichte „Betriebskonzept“ entspricht den „amtlichen Erwartungen“! Oft kommt es zu Rückfragen oder sogar zur Aufforderung das Konzept komplett neu zu erstellen und dafür vorbereitete amtliche Formulare zu verwenden! Zwar steht dies so nicht wörtlich im Gesetz, aber wer will schon auf Konfrontation mit einer Behörde gehen? Kann ich nicht empfehlen, da sich eine „Zusammenarbeit“ mit möglichst „gemeinsamem Ziel“ viel angenehmer gestaltet. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, bin ich natürlich gerne zur Stelle, um gemeinsam mit Ihnen Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen! Vergessen Sie nicht: das Betriebskonzept ist ab sofort Ihre „Firmenbibel“ und sollte unbedingt „gelebte Wahrheit“ enthalten! Was ich damit konkret meine, erläutere ich gerne im persönlichen Gespräch!

    4. Reiseplanung Howard Chance – Der emsige Berater auf Tour!

    In dieser Woche (30.04. bis 06.05.) bin ich in Nordrhein-Westfalen und beschäftige mich intensiv mit „offenen Akten“, die dringend bearbeitet werden müssen! Die nachfolgende Woche (07. bis 13.05.) führt mich zunächst an den Niederrhein, nach Frankfurt/Main, in die Pfalz, nach Stuttgart, Nürnberg, Hof und München. Mal wieder volles Programm! Howard kommt mit Schwung in die gesamte Republik!

    Aktuelle Termine – Howard Chance

  • 3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Themen, Fakten und Notwendigkeiten
    Kongress „Zukunft Rotlicht“ – Saalbau Gallus

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    Der große Kongress der Rotlicht-Branche in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 28. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!

    In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!

    In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.

    Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.

    Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!

    Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!

    Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!

    Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
    Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
    Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!

    Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!

    Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!

    Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind!  Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!

    Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!

    Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!

    Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.

    Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!

    Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten

    Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!

    Sexworker(innen): Zustellprobleme? Lösung vorhanden!

    Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.

    Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.

    Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!

    Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/praesentationen-und-dokumente-by-howard-chance/

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/25/kongress-bericht-zukunft-rotlicht-rechtskonformes-arbeiten-in-schwieriger-zeit/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/24/zukunft-rotlicht-das-prostituiertenschutzgesetz-und-seine-folgen/

     

     

  • Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 - Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Wir reden über den „Todesstoß für das Rotlichtgewerbe?“, nämlich meine Publikation zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, die  im September 2016 erschien und die sich im Handel sehr gut verkaufte. Ich war jedenfalls hoch zufrieden! Im vergangenen Jahr wurde dann und wann bei Beratungstermin angemerkt, dass wohl einige Inhalte meines Buches „überholt“ seien! Das ist natürlich kein Wunder, da die Publikation quasi „prophetisch“ entstand und bereits fertig editiert war, bevor der Bundesrat dem Gesetz am 23. September 2016 abschließend zustimmte. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Umsetzverordnungen der Länder, keine Druckvorlagen für die Huren-Pässe, sondern lediglich den Gesetzestext und einen Kommentar der Bundesregierung, in der die vermeintlichen „Absichten“ verkündet wurden. Auch war zu diesem Zeitpunkt noch keine „Verfassungsbeschwerde“ angedacht!

    Wenn man nun mein Portal www.prostitution2017.de nicht parallel verfolgt hat und das Buch Mitte 2017 erworben hat, stellte man sich zu Recht die Frage, warum wesentliche Informationen in der Druckausgabe fehlen und viele haben den Zeitpunkt der Ausgabe nicht berücksichtigt und mir als Autor dann „lückenhafte Arbeit“ unterstellt. Dabei war das gesamte Projekt so angedacht, mit der gedruckten Ausgabe den Informationsreigen zu eröffnen und den Diskurs dann im Portal zu starten. Nachdem dann im Herbst 2017 immer mehr Bundesländer ihre Landesverordnungen präsentierten und zusätzliche Bestimmungen zum „Huren-Pass“ formuliert wurden, war es an der Zeit über eine „Neuausgabe“ nachzudenken. Doch der richtige Zeitpunkt war dann nicht zu finden: zum einen war ich durch meine Reisen überaus beschäftigt, andererseits veränderte sich die „Lage“ ständig und ich wollte abwarten, bis die Regeln für alle Bundesländer endlich klar definiert sein würden!

    Da dies bis zum heutigen Tag abschließend noch nicht der Fall ist, habe ich das Vorhaben der „Neuausgabe“ noch einmal „auf Eis gelegt“. Bis zum Kongress in Frankfurt wird es nichts werden, zumal die Inhalte ja jetzt neben der allgemein notwendigen Information auch pragmatische Vorgehensweisen erläutern sollte. Deswegen wird es statt einer „Neuauflage“ eher ein völlig neues „Handbuch“ werden, das einen praktischen Nutzen haben soll und das eben die Entwicklungen berücksichtigt, die im September 2016 prophetisch einfach nicht zu leisten waren.

    Ich stelle jedenfalls heute einmal das „alte Manuskript“ meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ als PDF-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung:

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Untertitel: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?

  • MH-Consulting – Beratungen aktuell – Howard in eigener Sache

    MH-Consulting – Beratungen aktuell – Howard in eigener Sache

    MH-Consulting - Beratungen aktuell - Howard in eigener SacheMH-Consulting – Beratungen aktuell – Howard in eigener Sache

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Ich habe ja in meinem gestrigen Leitartikel „Betriebskonzepte, Beratung, Kongress und Kooperationen“ bereits sehr umfangreich über meine derzeitigen Arbeitsschwerpunkte berichtet. Wohin geht die Reise, was ist jetzt zu tun und worauf sollte man achten? Immer mit Schwung und Elan! Garantiert!

    Neben meiner selbst auferlegten Pflicht zur „Information der Branche“ und meiner Autorentätigkeit für den Blog und weitere Portale, ist die Beratung zum Gesetz mein forderndes Tagesgeschäft. Inzwischen gibt es sehr komplexe Aufgabenstellungen, bei denen externe Fachleute bemüht werden müssen, weil ich als Berater einfach nicht alles können kann und manchmal auch nicht machen darf! Ich bin vielmehr die Schnittstelle zwischen den „Fakultäten“, bereite erforderliche Maßnahmen weitreichend vor und bringe diese dann gemeinsam mit meinen Anwälten und meinem Steuerberater an den Start!

    Erfreulicherweise wurden in meinem Kerngebiet NRW bereits eine ganze Reihe von „Betriebskonzepten“, an denen ich maßgeblich mitgewirkt habe, amtlich genehmigt! Wenn man gut präpariert ist, muss man die Ämter nicht unbedingt fürchten! Auch bei den „Nachbesserungen“ von Konzepten, sind die Probleme meistens lösbar! Die Ämter sind überraschenderweise oft kooperativ und haben keinerlei „Terminator-Ambitionen“! Dies gilt zumindest für die nicht wenigen Fälle, die ich aktuell betreue!

    Im Monat April werde ich mich besuchstechnisch den Regionen widmen, die mit der Umsetzung des neuen Gesetzes noch nicht ganz so weit sind und meinen Fokus auch ganz bewusst auf den Frankfurter Kongress „Zukunft Rotlicht“ legen, wo „Rotlichter“ aus allen Regionen des Landes dabei sein werden! Die Anmeldeliste ist bereits lang und füllt sich jeden Tag mehr!

    Howard im April: Berlin, Sachsen und Thüringen stehen auf dem Plan! Frankfurt am Main ist gesetzt, aber auch die Projektbetreuung in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erfordert wieder meine ganze Energie! Bevor ich Ende Mai mein 50. Lebensjahr vollende, will ich für die Kundschaft viel erreichen und über Arbeitsmangel werde ich mich sicher auf lange Sicht nicht beklagen können! Eine Arbeit, die fordert, macht ja auch Freude und wenn die Ergebnisse stimmen, ist diese Freude natürlich noch größer!

    Allen, die in den kommenden Wochen Beratungsleistungen benötigen oder Konzepte nachbessern müssen oder wollen, empfehle ich eine frühzeitige Terminvereinbarung über die üblichen Kanäle: howard.chance@t-online.de oder Phone 0151-71885164.

    Man hört sich, man liest sich, man sieht sich? Glück auf!

  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de