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  • Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz

    Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz

    Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
    Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz

    Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz

    Das Kaufmich-Magazin hat mich im Rahmen eines Online-Interviews zu meiner Publikation und zu meinen Einschätzungen zum Thema befragt und ich war natürlich gerne bereit mich diesen Fragen umfassend zu stellen:

    Der Publizist Howard Chance hat soeben ein Buch verfasst, das aufrütteln soll. Schließlich geht es um die zukünftige Existenzsicherung von SexarbeiterInnen, Escorts, Hobbyhuren und Betriebe, wenn das Prostitutiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Unter dem Titel „Das neue Prostitutionsschutzgesetz – Todesstoss für das Rotlicht Gewerbe?“ hat er die einzelnen Verordnungen, die das neue Gesetz beinhalten, einem kritischen Blick unterzogen und kommt zu dem Schluss, dass wenn sich die Branche nicht rechtzeitig auf das neue Gesetz einstellt, man mit der Schließung vieler Betriebe in der Rotlichtbranche rechnen muss. Er kennt die Branche laut eigener Aussage sehr gut, auch weil er in der Vergangenheit selbst als Club Manager gearbeitet hat. Er verfügt über Hintergrundwissen und Kontakte in die Berliner Politik, wie er im Vorwort schreibt, und hat bislang als Chefreporter eines Lifestyle-Magazins gearbeitet und weitere Bücher publiziert. Ziel seiner Publikation ist es, von möglichst vielen Personen, die im Erotik-Business arbeiten, gelesen zu werden. Auf seiner Homepage findet man weitere Informationen und Bezugsquellen zu seinem Buch, einschließlich Pressetext. Zusammen mit anderen Weggefährten aus dem Bereich Erotik-Marketing und Anwälten ist geplant, ein Berater-Netzwerk zu gründen, um Geschäftsmodelle im Hinblick auf das geplante Gesetz anzupassen, um Schließungen zu vermeiden.

    Wenn man sich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandersetzt, muss man zu der Einschätzung kommen, dass nichts mehr so bleibt wie es ist. Das Gesetz betrifft ja alle, die in der Branche tätig sind: SexarbeiterInnen und ihre Kunden und natürlich alle Betriebe – Laufhäuser, Clubs, Bordelle, Terminwohnungen, Wohn-Mobile, Escort Agenturen, Studios usw. – sowie Webportale, die vom Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken und Sex mit Schwangeren betroffen sein werden. Es betrifft auch Event-Veranstalter, da ja auch Gangbang-Parties und sog. Flatrate Modelle/Pauschalclubs verboten werden.

    Ich habe deshalb dem Autor Howard Chance einige Fragen gestellt.

    Hallo Howard! Du hast Dich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandergesetzt, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Insbesondere widmest Du Deine Aufmerksamkeit auch den Bordellen und anderen sog. Prostitutionsstätten, die davon betroffen sein werden. Wie kommst Du zu Deiner Einschätzung, dass viele Betreiber noch nicht über das Gesetz ausreichend informiert sind? Erlaubnispflicht ist ja schon seit einigen Jahren Thema, auch der UEGD hatte Vorschläge dazu ausgearbeitet, da man davon ausging, dass eine Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben unabwendbar war.

    Ich habe Anfang 2016 mit meinen intensiven Buch-Recherchen begonnen und dabei schnell festgestellt, dass es gar nicht so einfach war, an brauchbares Informationsmaterial zum geplanten neuen Gesetz zu kommen. Es liefen ja noch diverse Anhörungen und Beratungen in den zuständigen Bundestags-Ausschüssen und die endgültige Beschluss-Vorlage war erst im Mai über investigative Umwege zu bekommen. Die entsprach dann nicht mehr dem, was noch ein Jahr vorher in den Medien angekündigt worden war. In 2007 wurde das Gesetz bereits in Angriff genommen und über sage und schreibe 9 Jahre verhandelt. Den Entstehungsprozess haben nur ganz wenige aus der Branche dauerhaft verfolgt. In Gesprächen mit Betreibern von Wohnungsbordellen, aber auch im Kontakt mit Inhabern von Großbetrieben, stellte ich sogar noch nach Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juni 2016 fest, dass so gut wie niemand den genauen Inhalt kannte. Selbst auf den Webseiten der Fach-Ministerien standen zu diesem Zeitpunkt noch veraltete Beschluss-Empfehlungen und auch die Presse-Kollegen hatten Mühe, an den beschlossenen Gesetzestext zu kommen.

    Den Großbetrieben war längst klar, dass die Konzessionspflicht für ihre Betriebe kommen wird und dementsprechend hat der Branchenverband UEGD hier auch schon früh vorbereitend gearbeitet. In den Kleinbetrieben hat man aber wohl bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz einfach nicht kommen wird oder man hat einfach die Augen vor der Entwicklung verschlossen. Wenn ich in meine Mails der vergangenen Wochen schaue, bin ich total überrascht, was vom neuen Gesetz überhaupt bei den Betroffenen angekommen ist und was eben nicht! – Auch wenn meine Beobachtungen nicht empirisch repräsentativ sind, behaupte ich dennoch, dass der Wissensstand in der Branche noch sehr unzureichend ist. Die Bestimmungen für die Sexworker (Anmeldepflicht und Co.) sind ja noch relativ leicht zu vermitteln, aber die umfangreichen Regulierungsbestimmungen für die Betreiber von Prostitutionsstätten haben es in sich und die sind auf Anhieb in ihrer Dimension und Tragweite nur schwer zu überschauen. Selbst als Kenner der Materie und mit umfangreichen juristischen Kenntnissen ausgestattet, hatte ich Mühe in die inhaltlichen Tiefen vorzudringen und abzuschätzen, was die neuen Paragraphen wirklich bedeuten! Das waren 4 Wochen intensive Arbeit nur am Gesetzestext, nur um zu verstehen, was sich darin alles verbirgt und in welchem Kontext die einzelnen Bestimmungen zu betrachten sind.

    Gute Arbeitsbedingungen vs. unfaire, ausbeuterische Bedingungen in Prostitutionsstätten sind auch Thema vieler Sexarbeit AktivistInnen. Wie ist Deine Einschätzung: waren die Arbeitsbedingungen bislang aus Deiner Sicht „fair“? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten? Schließlich gibt es Betriebe, wo auf Sicherheit geachtet wird und die Sexworker ihre Konditionen, die sie mit dem Kunden aushandeln, selbst bestimmen.

    Die Frage kann man in der Tat nicht pauschal beantworten. Es gibt Betriebe, wo es durchaus fair zugeht. Dabei denke ich an Wohngemeinschaften von Huren, die gemeinsam ein Wohnungsbordell betreiben und sich einfach die Kosten für Miete, Nebenkosten und Werbung teilen. Es gibt Hostessen-Wohnungen, die für halbwegs normale Wochen- und Tages-Mieten zur Verfügung stehen und Escort-Services, die lediglich 25 – 30% Vermittlungsprovision verlangen und dafür aber auch eine intensive erfolgreiche Vermarktung bieten oder Saunaclubs, wo die Dienstleisterinnen lediglich einen pauschalen Eintritt zu entrichten haben, ohne den Betreiber zusätzlich an den Umsätzen beteiligen zu müssen. Aber es gibt natürlich auch nach wie vor die Prostitutionsstätten, die eher auf Ausbeutung ausgerichtet sind, in denen für kleine schmuddelige Zimmer oder Schrott-Wohnwagen Wuchermieten und diverse Nebenkosten verlangt werden oder wo beim Flat-Rate-Sex gerade unanständige „Stichpauschalen“ von 7,50 € gezahlt werden. Es gibt Betriebe mit ordentlicher Ausstattung und sicheren Strukturen, andererseits aber auch üble Spelunken mit geradezu unterirdischer Bewirtschaftung und fragwürdigen Gestalten in leitenden Positionen, wo das Wohl der Sexarbeiter(innen) überhaupt kein Rolle spielt, sondern lediglich ans „Haus“ gedacht wird, das ja Kasse machen muss. Den Regelfall gibt es nicht; es gibt vielmehr unzählige Einzelfälle, die eine statistische Auswertung kaum möglich machen.

    Wenn Du über Anpassung von Geschäftsmodellen schreibst: in welcher Hinsicht gibt es besonders Nachholbedarf? Und wie kannst Du als Berater dabei helfen?

    Anpassung von Geschäftsmodellen bedeutet zunächst zu überprüfen, ob die bislang ausgeübte unternehmerische Tätigkeit mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die Anpassung der einzige Weg in 2017 weiter im Rotlichtgewerbe aktiv sein zu können. Die Geschäftsmodelle müssen dem zuständigen Amt nämlich ab Mitte 2017 in Form eines schriftlichen Konzepts ausführlich präsentiert werden. Wenn man aber nicht exakt weiß, was nach dem neuen Gesetz erlaubt und was verboten ist, kann ein voreilig verfasstes Konzept zum Eigentor werden. Wenn ich dem Amt durch Unwissenheit oder Fehlinterpretation selbst die Munition für die scharfe Flinte liefere, darf ich mich nicht wundern, wenn dann der tödliche Schuss fällt und mich unvorbereitet trifft. Nur mit einem umfangreichen Wissensstand oder entsprechender Beratung, ist diese hohe Hürde zu nehmen. Das ist nicht anders als bei einem komplizierten Bauantrag oder einem komplexen Rechtsstreit, wo man ja auch auf Beratung und Unterstützung angewiesen ist. Als Berater kann man hier den Geschäftsbetrieb per Check-up überprüfen, dann gemeinsam mit dem Kunden ein „sauberes“ Konzept entwickeln und dieses dann dem Amt ansprechend präsentieren. Zum Glück ist ja noch ausreichend Zeit sich vorzubereiten, denn es gibt ja auch noch Übergangsfristen, die prinzipiell bis Dezember 2017 laufen. Nachholen ist also kein Problem, wenn man denn aktiv wird!

    Das Thema Ausbeutung wird auch im Zusammenhang mit hohen Mieten thematisiert. Häufig arbeiten Sexworker in Häusern, wo hohe Tagesmieten üblich sind. Woanders sind die Tagesmieten niedriger (sog. Eintrittspreis plus Pauschalsteuer) oder man zahlt nur einen Anteil, der sich nach der verbrachten Zeit mit einem Gast richtet. Welches Abrechnungsmodell ist für Dich überzeugender und kann in der Zukunft Bestand haben?

    Einen Teil dieser Frage habe ich ja schon unter Punkt 2) beantwortet. In Eros-Centern und Laufhäusern haben wir oft unglaublich hohe Tagesmieten, wo man erst nach 5 billigen Nummern im Plus ist und auch noch für Werbeumlagen oder Hausessen zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Solche „Konzepte“ kann man sehr wohl als Wucher betrachten und bei strenger Anwendung der neuen Vorschriften, dürfte hierfür von amtlicher Seite keine Erlaubnis erfolgen! Beim „Eintrittsmodell“ dürfte es die wenigsten Probleme geben, wobei die in der Frage erwähnte Pauschalsteuer (Düsseldorfer Modell) übrigens eine rein freiwillige „Vorauszahlung“ ist, die von vielen Sexworkerinnen völlig falsch interpretiert wird, was aber ein ganz anderes Thema ist. Das Anteilsmodell, durchaus auch bekannt als „50/50“, findet man auch noch immer bundesweit, obwohl es eigentlich verboten ist und lange Zeit als Indiz für Zuhälterei gewertet wurde. Es hat den Vorteil, dass die Dienstleister(in) nicht vorab in Miete oder Eintritt investieren muss und man sich mit dem Betreiber einfach den entstehenden Umsatz teilt. Wenn keine Kunden kommen, macht man kein Minus, wenn man viele Gäste hat, muss man aber eben viel abgeben. Ein wenig Lotterie, aber eben prinzipiell nicht erlaubt. Als Betreiber-Konzept kann man so etwas jedenfalls unmöglich beim Amt präsentieren, ohne was aufs Dach zu bekommen. Die rechtskonforme Alternative kann darin bestehen, für die Nutzung von Zimmern pauschale Gebühren zu entrichten: wenn ich mit einem Gast ein Zimmer nutze, zahle ich Summe X für eine definierte Zeit und alles ist gut. Das ist ja auch als Stundenzimmer-Vermietung vielerorts üblich und aus meiner Sicht rechtlich einwandfrei, wenn die Mietpreise nicht unangemessen sind!

    Du rechnest damit, dass die Zahl von Prostituierten abnehmen wird und prognostizierst eine „Marktbereinigung“. Was meinst Du genau damit? Kannst Du das näher erläutern? Worauf stützt Du Deine Prognose?

    Die Anzahl der „Hobbyhuren“ ist, bedingt durch die immer weitere Verbreitung des Internet, unglaublich in die Höhe geschossen. Fast die Hälfte der Prostituierten in Deutschland soll zu dieser Gruppe gehören, wobei das schöne Wort „privat“ scheinbar Türen und Tore geöffnet hat. Ich gehe „privat“ ficken! Das klingt doch viel besser, als wenn ich „in den Puff gehe“. Ein wenig Illusion muss sein und Freier lieben einfach die Legende von der geilen Nachbarin! Es ist so ein Bereich entstanden, wo man im Nebenerwerb anschaffen gehen kann oder in dem man seine durchaus gewerblichen Interessen schön kaschieren und auch bei der Steuerpflicht recht flexibel verfahren kann. Was man im Chat vereinbart erfährt ja niemand und die Erträge lassen sich so auch kaum ermitteln. Doch das neue Gesetz betrachtet das Hobby eben nicht (mehr) als solches, sondern verlangt Gesundheitsberatung und Registrierung. Statt Hobby-Anbieter werde ich durch die Anmeldepflicht zum Profi-Anbieter. Das dürfte vielen zu denken geben und ich rechne damit, dass sich eine große Anzahl von Damen und Herren rechtzeitig zurückziehen wird, um nicht in der amtlichen Kartei zu landen. Manche Hobbyhure macht „es“ heimlich und der Partner weiß davon nichts. Andere bekommen Geld vom Amt und fürchten die Entlarvung beim automatischen Datenabgleich. Oder wir betrachten die Beamtin, die sich am Wochenende als Hobby-Domina anbietet, diesen Nebenjob aber laut Arbeitsvertrag ihrer Behörde melden müsste. Alles schwerwiegende Gründe, um sich aus der Sexarbeit zu verabschieden.

    Auch ist zu erwähnen, dass ergänzend zum neuen Prostitutionsgesetz auch der „Menschenhandel“ strafrechtlich neu geregelt wurde. Für kriminelle Akteure in diesem Bereich wird Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das „El Dorado“ sein, zumal unsere Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau arbeiten und nur selten der Korruption verfallen sind. Hier könnte durchaus eine zunehmende „Abwanderung der fragwürdigen Elemente“ entstehen, was die ordentlich arbeitenden Sexworker sicher durchaus begrüßen würden.

    Du schreibst vom Unterschied zwischen den „gebildeten Eliten des Rotlichts“, die durch Berufsverbände repräsentiert sind und ideologisch nichts mit dem Thema „Zwangsprostitution“ anfangen können. Können sie das denn überhaupt? Bedeutet selbstbestimmte Sexarbeit nicht das Gegenteil von Zwang?

    Berufsverbände werden in der Regel immer von „Eliten“ repräsentiert: die besten Kräfte stehen wie in Politik und Wirtschaft an der Spitze und geben die Marschrichtung vor. Das ist beim Thema Prostitution nicht anders! Gebildete Prostituierte haben die Verbände schließlich ins Leben gerufen. Aber schauen wir uns doch einmal an, wie viele Mitglieder die verschiedenen Verbände haben: es sind nach meinen Informationen insgesamt nur einige Hundert und daraus lässt sich natürlich kein Vertretungsanspruch für Hunderttausende ableiten. Ich stelle nicht in Abrede, dass diese Verbände ehrenwerte Ziele haben und auch eine wichtige Arbeit leisten, aber die Leute, die hier öffentlich in Erscheinung treten, sind nicht repräsentativ für Sexworker als solches, sondern Bildungsbürger(innen), die man als Otto-Normalbürger gar nicht dem Rotlicht zuordnet. Migrantinnen vom Strassenstrich und Zwangsprostituierte sieht man in den Verbänden logischerweise nicht. Dass die „Eliten“ keine Reglementierung und keinen Schutz brauchen, weil sie selbstbestimmt arbeiten und gesetzliche Vorschriften zu deuten wissen, steht auch völlig außer Frage. Wenn die „Eliten“ allerdings den Schutzaspekt, aus der eigenen Perspektive betrachtet, eindeutig ablehnen, schwächen sie damit natürlich automatisch die Schutzfunktion, die von den ausgebeuteten und unterdrückten Sexworkern aber unbedingt benötigt wird. Ein Interessenkonflikt, den ich mit dem Begriff „Klassengesellschaft im Rotlicht-Gewerbe“ bezeichne. Die unterschiedlichen Interessen sind einfach nicht unter einen Hut zu bringen.

    Selbstbestimmte Sexarbeit und Zwang? Das sind eigentlich klare Gegensätze: ein Zwang nötigt mich, etwas zu tun, was ich eigentlich nicht tun will. Nun könnte man sagen, dass Geldnot beispielsweise einen persönlichen Zwang zur Sexarbeit bedeuten könnte und ich eine bewusste Entscheidung treffe, zur Behebung der Geldnot nun der Prostitution nachzugehen. Das wäre dann durchaus selbstbestimmt, weil ich mich selbst dafür entschieden habe. Kritisch wird es, wenn andere Personen einen Zwang ausüben, mich also in die Sexarbeit treiben, um davon zu profitieren. Der Gesetzgeber betrachtet das Thema sicher primär unter fremdem Zwang und weniger unter dem Zwang, der bei mir selbst entsteht.

    Leute, die in der Rotlicht-Branche tätig sind, haben nach meiner Einschätzung keine starke Lobby. Was könnte man nach Deiner Meinung am besten tun, um möglichst viele in der Branche über die Konsequenzen des Gesetzes zu informieren? Auch hast Du auf Deiner Website einen Pressetext vorbereitet, der den Inhalt Deines Buches wiedergibt. Hast Du Dich damit an die Presse gewandt? Hast Du schon Anstrengungen unternommen, um Kooperationspartner zu finden, um auf das Thema aufmerksam zu machen?

    Mangels Existenz einer starken Lobby, kommen die Inhalte des Gesetzes nur sehr spärlich an Frau und Mann im Milieu und man merkt auch, dass Deutschlands meinungsbildende Medien nicht unbedingt intensiv zum Thema berichten. Da sind Zuhälter und Rocker im Rotlicht viel interessanter: Sex and Crime bringt Leser und Zuschauer, Huren-Schicksale nimmt man auch noch als „Home-Story“ ins Programm, aber soziologische Fragen zum Prostitutionsgewerbe interessieren nun mal nur ganz wenige. Ist ja auch nicht verwunderlich: Medien wollen ein interessantes Produkt verkaufen und dementsprechend wählt man Inhalte aus, die eben ankommen und Quote schaffen. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das ja einen Bildungsauftrag hat, hört man wenig zum Thema Prostitutionsgesetz. Die großen deutschen Erotikportale haben allerdings mit der „Aufklärung“ bereits begonnen und auf ihren Webseiten Basis-Informationen veröffentlicht, die sicher von den Inserenten und Kunden aufmerksam gelesen werden. Doch das wird vermutlich nicht ausreichen, da es für konkrete Rückfragen noch keine kompetenten Ansprechpartner gibt. Die fallen ja nicht vom Himmel und sind auch auf den Ämtern und Behörden, die das Gesetz dann nächstes Jahr umsetzen müssen, bislang noch nicht zu finden. Auch da ist es völliges Neuland.

    Ich persönlich hatte schon eine Vielzahl von Anfragen: Huren, Bordell-Betreiber, Erotik-Portale und Kollegen von Kollegen, die mich um meine Einschätzung zu der einen oder anderen Frage gebeten haben und auch über meine Aktivitäten berichten. Diverse Kooperationen sind angedacht, ebenso eine umfangreiche Berichterstattung mit dem klaren Ziel, die Branche mit möglichst viel Information zu versorgen. Hier ärgere ich mich momentan auch über Leute, die mir eine Profil-Neurose oder Geschäftemacherei vorwerfen. Auf meiner Webseite gibt es sehr weitreichende kostenlose Informationen und niemand wird gezwungen, mein Buch zu kaufen. Und ob man sich mit „Prostitution“ wirklich profilieren will? Was würde das für einen Sinn machen?

    Wie ist Deine Erfahrung mit Fachverbänden als Kooperationspartner? Glaubst Du nicht, dass sie ihre Mitglieder über das Gesetz aufgeklärt haben und noch tun?

    Die Verbände werden ihre Mitglieder sicher informieren und haben dies in vielen Fällen auch schon getan. Direkte Kooperationen haben sich leider noch nicht ergeben, da ja auch jeder gerne sein eigenes Süppchen kocht und ich ja nicht unbedingt als „Aktivist“ in Erscheinung treten möchte. Damit würde ich mich nämlich auch selbst „stigmatisieren“ und womöglich meinen eigenen Interessen schaden. In einem Sexworker-Portal aus Österreich bekam ich durch bloßen Hinweis auf meine neue Publikation vom Portal-Manager gleich die rote Karte mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass „meine Person“ im Forum absolut unerwünscht sei.

    Es folgten Postings, die mich als Ex-Zuhälter bezeichneten, die mich als üblen Geschäftemacher und Besserwisser darstellten, ohne das jemand mich persönlich kannte oder meine Publikation zuvor gelesen hatte. Da ging es zu wie bei „Emma“, wo die liebe Alice auch gerne kräftig austeilt und willkürlich in vermeintlich passende Schubladen einordnet. Es scheint sehr schändlich zu sein, fundierte Information für einen angemessenen Preis zu verkaufen und ich habe mich aus solchen reaktionären Foren schleunigst zurückgezogen, um nicht meine gute Laune zu verlieren. Hatte ich mir als konstruktiven Dialog gewünscht, ging aber leider völlig in die Hose! Nennen wir es einfach „Künstlerpech“! So bleibe ich lieber Beobachter und Chronist und vermeide Einmischungen in „heilige Grale“, wo scheinbar Meinungsvielfalt ein Problem geworden ist.

    Betreiber haben die Verantwortung, Sexworker in ihren Betrieben über die kommenden Änderungen aufzuklären oder? Wie kommst Du zu der Auffassung, dass insbesondere Migrantinnen erst bei Kontrollen über die Neuregelungen stolpern werden?

    Die Betreiber werden diesbezüglich sogar vom Gesetz in die Pflicht genommen, werden aber schon im Eigeninteresse ihrer Informationspflicht nachkommen. Man will ja keinen Ärger haben! Wie qualifiziert und umfangreich die Informationen sein werden, lassen wir mal offen. Bei den Migrantinnen sehe ich das Sprachproblem an erster Stelle: wenn man der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig ist, sind juristische Texte kaum zu bewältigen. Und ob man den Betreiber richtig versteht, ist doch auch fraglich. In meinem Buch habe ich dargelegt, dass Migrantinnen auf dem Straßenstrich vom neuen Gesetz wahrscheinlich überhaupt nichts erfahren werden, da dort ja niemand aufläuft, um mehrsprachige Broschüren zu verteilen. Oder doch? Vielleicht kommt irgendwann ein städtischer Sozialarbeiter mit Lektüre vorbei. Juri und Oleg, meine Musterluden, werden die Aufklärungsarbeit kaum leisten können oder wollen. Die haben ganz andere Probleme und müssen aufpassen, nicht demnächst wegen Menschenhandel und ähnlichem eingelocht zu werden.

    Sexworker müssen sich ab nächstes Jahr als Prostituierte registrieren und beraten lassen, wenn sie in der Prostitution (weiter-) arbeiten wollen. Betreiber haben die Pflicht, sich die erfolgte Anmeldung vorlegen zu lassen. Viele Sexworker haben aber Angst, sich zu outen, auch weil sie nicht wissen, was mit ihren Daten, die irgendwo gesammelt werden, passiert. Wie bewertest Du diese Registrierungspflicht und welche Auswirkungen sind Deiner Einschätzung nach damit auch für die Betreiber verbunden?

    Die Entscheidung zur Anmeldepflicht ist gefallen! Ob es den Sexworkern nun passt oder auch nicht. Klar ist eine amtliche Erfassung immer unerfreulich und die Daten werden nun mal nicht nur gesammelt, sondern beispielsweise auch an die Finanzbehörden geschickt. Steuersünden fallen so schnell auf und können selbstverständlich verfolgt werden. Im Bundesrat erklärte Staatsministerin Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) in der vergangenen Woche, dass die Anmeldepflicht nicht dem Schutz der Prostituierten dienen würde, sondern lediglich zur Kontrolle geeignet sei. Anonymität sei auch Schutz und dieser würde bald wegfallen. Bundesministerin Schwesig konterte, dass Personen, die man nicht lokalisieren und zuordnen kann, nicht zu schützen sind, da man mit ihnen eben nicht in Kontakt kommt. Völlig konträre Positionen und Auffassungen, die keine gemeinsame Basis haben. Wie soll man das bewerten? Es kommt auf den persönlichen Standpunkt an und eben auf die Frage, ob man geschützt werden muss oder eben nicht! Fakt ist, dass die Registrierung kommt und man sich entscheiden muss, ob man weiter der Prostitution nachgehen möchte und sich registriert oder ob darauf besser, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Den Betreibern bleibt auch keine Wahl: sie dürfen nur mit Sexworkern zusammenarbeiten, die über den „Ausweis“ verfügen. Alles andere wäre grob fahrlässig und gesetzeswidrig!

    Du schreibst, dass EU-Bürger, die der EU-Freizügigkeits-Regelung unterliegen und Bürger aus Dritt-Staaten, die mit einem EU Bürger verheiratet sind und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen können, weiterhin in der Prostitution legal arbeiten dürfen. Wenn Du doch Kontakte zur Berliner Politik hast, wie Du schreibst: ist der Regierung das Schicksal jener egal, die diese aufenthaltsrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen?

    EU-Bürger können grundsätzlich in Deutschland der Prostitution nachgehen. Bürger aus Drittstaaten, also Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, ist dies nur erlaubt, wenn sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Sind solche Ausländer mit einem EU-Bürger verheiratet, gibt es die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Regel automatisch. Wenn ich weder mit einem EU-Bürger verheiratet bin, noch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitze, bin ich eindeutig „illegal“ im Land. Der Aufenthalt ist nicht gestattet und folglich kann ich auch keinen Huren-Ausweis bekommen. Ein Grenzfall ist die Asyl-Gesetzgebung, wo es eine Aufenthaltserlaubnis, aber eben keine Arbeitserlaubnis gibt. So können Asylanten auch nicht in den „Genuss“ eines Huren-Ausweises kommen. Was das Schicksal und die Haltung der Berliner Politik anbelangt, bedarf es nicht vieler Worte: illegaler Aufenthalt kann und wird zwar ein Schicksal sein, ist aber juristisch gesehen eine Straftat. Hier kann die Politik keine Brücke bauen und es wäre auch gesellschaftlich sicher nicht wünschenswert, wenn man den „Illegalen“ einen legalen Zugang zur Prostitution verschaffen würde. Illegal schließt legal einfach völlig aus!

    MigrantInnen wird es schon jetzt schwierig gemacht, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Ist Dir bekannt, dass dies durch die geplante Pflicht zur Gesundheitsberatung erleichtert werden soll?

    Zu dem Thema bin leider kein Experte und muss ausnahmsweise passen! – Sorry!

    Die Rotlicht-Branche hat zwar keine Lobby. Bei Anhörungen im Vorfeld kamen aber Sachverständige, InteressenvertreterInnen und Berufsverbände und all jene zu Wort, die beruflich mit dem Thema Prostitution zu tun haben. Das Gesetz scheint das Resultat dieser Beratungen zu sein. Hältst Du persönlich das Gesetz für gerechtfertigt? Schliesslich erwähnst Du in Deinem Buch auch Missstände.

    Als „Bürger“ bin ich der Meinung, dass das Prostitutionsgewerbe in irgendeiner Form reguliert werden musste, da sich ja Entwicklungen ergeben haben, die gesellschaftlich nicht zu tolerieren sind. Wenn man Deutschland als das „Freudenhaus Europas“ bezeichnet, ist es ja schon weit gekommen! Wenn wir zum Tummelplatz für kriminelle Banden werden, die Frauen aus armen Ländern verschleppen und hier zum tabulosen Sex zwingen, wird mir ganz übel! Das erwarte ich in Bananen-Republiken, aber doch nicht in meinem Heimatland. Doch zur Bewältigung dieses Problems gibt es ja die neuen Menschenhandels-Pararaphen im Strafgesetzbuch und die Zuhälterei etc. hat man daraus auch nicht gestrichen. Dass man die Regulierung des Gewerbes mit einem zusätzlich Monster-Gesetz deutsch-gründlich anpackt, verwundert mich nicht und ich sehe schon die Berge von Papier, die dies verursachen wird. Ob das so sein musste? Die Frage lass ich einmal zwinkernd offen, da ich ja geschäftlich von diesem Gesetz durchaus profitiere und mir keine Verlogenheit unterstellen lassen möchte.

    In Kanada gibt es Sexwork Aktivisten, die die Rolle von sog. „Dritten Parteien“ in der Prostitution untersucht haben. Gemeint ist das Management in der Sexindustrie, wozu Prostitutionsbetriebe und Dienstleistungen rund um Prostitution zählen. Diese wurden befragt. Es geht hier vor allem um Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle der SexarbeiterInnen. Gesprochen wird von einem „ethischen Unternehmertum“. Wäre das nicht auch ein Thema im Rahmen Deiner Beratung? Du hast ja die Gründung einer Unternehmensberatung angekündigt, die u.a. helfen soll, Geschäftsmodelle anzupassen.

    Meine „Anpassung von Geschäftsmodellen“ hat schon gewisse ethische Ansprüche. Ich sehe mich nicht als „Lückenfinder“, der gesetzliche Regeln geschickt aushebelt und damit das Recht etwas beugt. Leute, die so etwas tun, wird es sicher geben, aber ich denke, dass deren Erfolg eher von kurzer Dauer sein wird. Wenn man Modelle schafft, mit denen alle gut, sicher und ertragreich leben und arbeiten können, wäre doch viel gewonnen. Wenn man gegen das Gesetz provokativ rebelliert, wird man feststellen, dass der Staat ganz unemotional am längeren Hebel sitzt. Wenn man sich mit dem Gesetz arrangiert und sich vielleicht sogar mit den Behörden informativ austauscht, sind die Chancen auf ein friedliches Miteinander viel größer. Offener Dialog beseitigt nämlich Misstrauen und wenn man das „Gesicht“ vom Amt kennt und freundlich interagiert, gibt es möglicherweise dann eher amtliche Hinweise statt Bußgeldbescheide.

    Du bietest ja dann auch Beratungsleistungen für Prostituierte an?! Glaubst Du, dies ist notwendig? Schliesslich kann man sich an Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden oder an Berufsverbände, die mit dem Gesetz vertraut sein dürften und sicher die ersten sind, die darüber informiert werden, wo und wie die verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung erfolgen soll.

    Meine angebotenen Beratungsleistungen für Prostituierte beziehen sich grundsätzlich auf solche Fälle, wo eine Prostituierte durch das Gesetz zur Betreiberin einer Prostitutionsstätte wird. Hier kommen dann Konzepte, Zuverlässigkeitsprüfungen etc. in den Blick, die unter dem Aspekt der Unternehmensberatung zu betrachten sind. Basis-Informationen für Sexworker halte ich übrigens kostenfrei bereit. Die „normale“ Beratung werden die üblichen Fachberatungsstellen, die ich für sehr kompetent halte, sicher übernehmen. Die können natürlich keine Unternehmensberatung bieten, da dies nicht ihr Fachgebiet ist und es wohl auch nicht zum Selbstverständnis passt. Ob es hier Symbiosen gibt, wird sich zeigen. In jedem Fall bekommt jede und jeder, die oder der mich anschreibt oder anruft, eine Antwort auf seine Frage und in meinem Netzwerk, zu dem auch einige Juristen und Steuerberater gehören, gibt es für die meisten Fällen einen geeigneten Ansprechpartner, falls denn entsprechender Bedarf entsteht.

    Auch die Kunden werden in die Pflicht genommen: es werden Geldstrafen bis zu 50.000€ für Kondom Verweigerer angedroht, Haftstrafen bis zu 5 Jahren im Kontakt mit ‚Zwangsprostituierten‘. Zwei Fragen dazu hab ich: Was glaubst Du, was Betreiber tun können, um die Kondompflicht durchzusetzen? Und wie sollen Kunden, aber auch Betreiber Zwang und Fremdbestimmung feststellen? Hast Du auch dafür Beratung?

    Das Gesetz verlangt von den Betreibern lediglich auf die Kondompflicht hinzuweisen! Dem Gesetz dürfte Genüge getan sein, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Webseite vorhanden ist und im Bordell entsprechende Schilder angebracht werden. Die Durchsetzung ist nicht unbedingte Pflicht des Betreibers, da er ja beim „Vollzug“ des Aktes selten zugegen ist. Wenn er natürlich erfährt, dass in seinem Betrieb ohne Gummi verkehrt wird, muss er zum Eigenschutz einschreiten und die „Wüstlinge“ zur Ordnung rufen. Denn wenn er es fortlaufend duldet, kann man ihm daraus natürlich eine Lampe bauen oder sogar unterstellen, dass er ein solches Verhalten aus geschäftlichem Interesse sogar fördert. Wäre dies so, könnte seine Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte schnell in Gefahr sein.

    Was die Zwangsprostitution und deren Wahrnehmung anbelangt, sind wir ein wenig auf hoher See: man guckt Menschen immer nur vor den Kopf und hinter einer sympathischen Fassade können sich durchaus Abgründe verbergen. Sexworker sind nun mal begnadete Schauspieler, sonst hätten sie in ihrem Beruf auch keinen Erfolg. Wer täglich Lust und Leidenschaft suggerieren kann, dem wird es auch nicht wirklich schwer fallen, bestehenden Zwang zu überspielen und den Zuhälter zu verleugnen. Deswegen ist es für Betreiber und Freier schwer, Zwangsprostituierte zu identifizieren. Der Betreiber kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass ihm ein gültiger Huren-Ausweis vorgelegt wurde und er so davon ausgehen kann, dass die Prostituierte amtlich beraten und geprüft wurde. Wenn das Amt die Fremdbestimmung nicht erkannte, wie sollte es dem Betreiber dann gelingen? Und der Freier wird doch alle belastenden Indizien ausblenden, wenn er dem Modell seiner Träume begegnet und sich dann auch sicher mit seiner fehlenden Auffassungsgabe herausreden. Wie will man ihm auch das Gegenteil beweisen? Wenn eine Frau einen Betreiber oder einen Freier nicht konkret um Hilfe bittet, wird wohl nichts passieren. Selbst wenn sie sich offenbart, ist wahrscheinlich nur vom Betreiber Hilfe zu erwarten; der Freier, so er denn Frau und/oder Familie hat, wird schnell verschwinden, um nicht in polizeilichen Akten zu landen, denen häusliche Dramen folgen könnten.

    Du schreibst auch, dass das Erotik-Marketing (Printbereich, Online Werbung) von dem Gesetz betroffen ist. Was würdest Du Webportalen als erstes raten, wo sexuelle Dienstleistungen beworben werden?

    Die Portale müssen sich in Hinsicht auf Erotikwerbung, die den deutschen Markt betrifft, intensive Gedanken machen. Ab Juli 2017 sind Begrifflichkeiten wie AO, FO, Sex mit Schwangeren und Flat-Rate-Ficken im gewerblichen Bereich verboten. Prostituierte, ob nun haupt- oder nebenberuflich tätig, dürfen solche Praktiken nicht mehr anbieten und in ihren Werbetexten auch nicht mehr veröffentlichen. Printmagazine und Internet-Portale, die in Deutschland ansässig sind, und damit eindeutig dem deutschen Recht unterliegen, könnten wegen Beihilfe zu einem Gesetzesverstoß belangt werden, wenn sie rechtswidrige Anzeigen drucken oder online stellen sollten. Ähnlich wie beim Jugendschutz, werden sich die Profis in der Branche rechtssicher aufstellen und ihre Kunden auch entsprechend informieren.

    Vielen Dank für das Interview!

    (Quelle: Kaufmich-Magazin / Susi):

    kmmagazin

  • Prostitution 2017 – Rotlicht-Milieu, Prostitution und Finanzamt

    Prostitution 2017 – Rotlicht-Milieu, Prostitution und Finanzamt

    Gewaltige Steuerhinterziehung im deutschen Rotlicht-Gewerbe
    Bildquelle: Pixabay

    Gewaltige Steuerhinterziehung im deutschen Rotlicht-Gewerbe?

    Zum Thema Steuern gibt es viel Sprengstoff im neuen Gesetz! – Der Bundesfinanzminister sitzt beim neuen Prostitutionsgesetz natürlich einnehmend mit im Boot, denn nach unserer Abgabenordnung sind für alle Umsätze und Gewinne Steuern zu entrichten und auch viele Gemeinden sind bereits seit längerem mit lokalen „Sex-Steuern“ am Start, mit denen sie auch ein Stück vom erotischen Kuchen abbekommen möchten. Auch wenn der Kuchen in den letzten Jahren immer kleiner geworden ist, soll dieser möglichst „gerecht“ geteilt werden, damit all satt werden. Bei Geld hört bekanntlich die Moral auf!

    Gib dem Schäuble, was des Schäubles ist!

    Die deutschen Finanzbehörden werden auf sehr geschickte Art und Weise ins neue Gesetz mit integriert, indem sie über die Anmeldungen der Sexworker(innen)  und auch über die Erlaubnisanträge der Betreiber von Prostitutionsstätten automatisch und damit sehr schnell per elektronischem Datenaustausch informiert werden. Während die Betreiber in den meisten Fällen sicher bereits ein angemeldetes Gewerbe besitzen und dementsprechend steuerlich erfasst sein dürften, ist die Lage bei den Prostituierten und speziell bei den Gelegenheits-Prostituierten vermutlich eine ganz andere:

    Eine Neuanmeldung löst zwar zunächst einmal „nur“ die mögliche Steuerpflicht für die Zukunft aus, weil die Tätigkeit ja erst nach der Anmeldung aufgenommen wird und  somit steuerpflichtige Einnahmen logischerweise erst nach einer Aufnahme der Tätigkeit entstehen können. Soweit richtig! – Aber eine Neuanmeldung muss ja gar nicht bedeuten, dass man „neu“ in der Prostitution unterwegs ist, sondern, dass man vielleicht nach vielen Jahren des „Schaffens“ nun gezwungen ist, sich „ordnungsrechtlich“ anzumelden.

    Das Finanzamt interessiert sich aber nicht nur für die Einnahmen, die nach dem Datum der Prostitutions-Anmeldung entstehen, sondern kann auch gezielt die Frage stellen, was denn in den vorherigen Jahren so verdient wurde. Bei einer Steuerhinterziehung kann man im schlimmsten Fall über 10 Jahre zurück belangt werden, was stets mit einer Nachzahlung der nichtgezahlten Steuer verbunden ist, zu der sich noch eine zusätzliche empfindlichen Strafe hinzugesellen kann.

    Wird die amtliche Anmeldung also für manche zum fiesen Fallstrick?

    Das „Anschaffen“ ist ja einer der wenigen Geschäftsbereiche, wo das Bargeld dominiert und wo die Kunden keinen Wert auf eine ordnungsgemäße Quittung legen, weil diese zu Hause bei „Mutti“ aufgefunden werden könnte und auch die Höhe des gezahlten „Hurenlohns“ ist im nachhinein kaum feststellbar. Dies eröffnet natürlich „Gestaltungsmöglichkeiten“ und zwar gerade dann, wenn noch nicht einmal die Identität der Sexworkerin zu ermitteln ist. Eine Steueroase, die ausnahmsweise mal nicht in Liechtenstein oder Panama liegt, sondern in privaten deutschen Schlafzimmern, wo gegen Bares ein bisschen „private Sünde“ angeboten und über kostenfreie Anzeigen propagiert wird.


    Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/03/was-bringt-eigentlich-die-sexsteuer-ein-die-bilanz-in-nrw-fuer-2015/

  • My Kink Magazin – SM & Recht – Gastbeitrag von Howard Chance

    My Kink Magazin – SM & Recht – Gastbeitrag von Howard Chance

    My Kink Magazin - SM & Recht - Gastbeitrag von Howard Chance
    My Kink Magazin – SM & Recht – Gastbeitrag von Howard Chance

    „Dominas aufgepasst, ab 2017 gelten neue Gesetze“

    Seit vielen Jahren bin ich mit dem Herausgeber bekannt, der inzwischen die 64. Ausgabe seiner gedruckten Branchen-Information für die SM- und Fetisch-Szene präsentiert. Partytermine, Conventions, Produktvorstellungen und redaktionelle Berichte von Events in ganz Europa sind im „My Kink“ zu finden. Die Broschüre, die inzwischen auf 80 Seiten angewachsen ist, wird 2-monatlich mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren an Fetisch-Shops, Domina-Studios, Partyveranstalter und Brancheninteressierte versandt und hat sich einen Namen gemacht. Gute Arbeit!

    In der neuen Ausgabe, die am 8. Dezember 2016 erschienen ist, bin ich mit einem Gastbeitrag vertreten, der sich in die neue redaktionelle Serie „SM & Recht“ eingliedert, und in dem ich mich mit den Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes auf die gewerbliche BDSM-Szene befasse, für die das Gesetz natürlich gelten wird!

    Sobald nämlich eine Domina den Genitalbereich eines Kunden „berührt“, sei es nun mit der Hand oder aber der Peitsche, gilt dies als sexuelle Handlung, die, wenn man Geld dafür nimmt, als sexuelle Dienstleistung im Sinne des neuen Prostitutionsgesetzes gilt. Daraus resultiert, dass Dominas sich als „Sexworker“ anmelden müssen und SM-Studios, wenn dort weitere Damen arbeiten, eine Erlaubnis zum Betreiben einer „Prostitutionsstätte“ benötigen! Unerfreulich, aber leider nicht zu ändern! So will es nun einmal der deutsche Gesetzgeber!

    Den kompletten Beitrag finden Sie in der PDF-Ausgabe des My-Kink-Magazins, das sie unter folgender URL öffnen, lesen und downloaden können: My-Kink-Dezember 2016

    My Kink finden Sie online unter https://www.my-kink.de/ und selbstverständlich auch auf Facebook: https://www.facebook.com/sven.geh.3?fref=ts

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    Prostitutionsgesetz - Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?
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    Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?

    Beitragsdatum: 8. Dezember 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Deutsche Gesetze werden in deutscher Sprache verfasst. Klar! Und die deutsche Juristen-Sprache ist nun einmal recht kompliziert und viele Sexworkerinnen in Deutschland haben Probleme, den Gesetzestext im Detail zu verstehen, da Deutsch für sie eben eine Fremdsprache ist. Nach statistischen Erhebungen sollen ja 75% der Sexworkerinnen nicht in Deutschland geboren worden sein und so sind gravierende kommunikative Probleme absolut vorprogrammiert.

    Auch in der Beratung kam es schon vor, dass man mich nicht ausreichend verstand, was nicht auf Dummheit zurückzuführen war, sondern einfach an der vorhandenen Sprachbarriere lag. Deutsch ist meine Muttersprache, Englisch spreche ich verhandlungssicher und französisch funktioniert auch recht gut, aber in osteuropäischen und asiatischen Sprachen bin ich leider (nach wie vor oder noch) eine völlige Niete!

    So sind dann und wann Übersetzer gefragt, die mir durch glückliche Umstände nach vorheriger Absprache zur Verfügung stehen. Wer also in seiner Landessprache beraten werden möchte, kann mir dies gerne mitteilen und ich werde mich kreativ um Lösungen bemühen!

    Für Bürgerinnen und Bürger aus russischsprachigen Gefilden gibt es Möglichkeiten, ebenso für Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Hier ist lediglich ein gewisser Vorlauf zu beachten, da entsprechende Übersetzer organisiert werden müssen.

    Eine lustige Frage war in der vergangenen Woche, ob es mein Buch auch auf thailändisch übersetzt gibt! Leider nein, denn der Aufwand wäre viel zu beträchtlich und die Zielgruppe einfach viel zu klein! Aber wenn es jemanden gibt, der eine solche Übersetzung kostenneutral übernehmen will, der möge mich bitte ansprechen.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    Prostitutionsgesetz - Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!
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    Prostitutionsgesetz – Ich möchte lieber von einer Frau beraten werden!

    Das Patriarchat in der Beratung? … Howard Chance bietet Alternativen!

    Es kommt vor, dass Sexworkerinnen Probleme mit „männlicher Beratung“ haben! – Schlechte Erfahrungen im Job sind oftmals die Ursache und diese übertragen sich manchmal sehr massiv ins Unterbewusstsein.

    Zu viele „Ansager“ im Leben und man entwickelt eine Aversion gegen männliche Selbstdarsteller, die einem die Dinge erklären wollen!

    Außerdem gibt es in der Tat Themen, wo ein Gespräch unter Frauen einfach besser läuft, weil ein Mann nun eben mal wie ein Mann denkt und eine Frau wie eine Frau. Kein Problem und auch in der persönlichen Beratung durchaus lösbar!

    Da ich diesen Umstand recht früh erkannt habe, stehen ab Anfang 2017 auch weibliche und branchenerfahrene Ladies für Basis-Beratungen zur Verfügung. Bei der Auswahl dieser Kolleginnen war es mir wichtig, dass man das Thema „Sexworking“ aus eigener Erfahrung gut kennt, aber auch einen gewissen Abstand zur aktiven Sexarbeit gewonnen hat. Als „Mitbewerberin“ auf dem erotischen Markt, ist man nämlich gedanklich nicht unabhängig, was aber für eine objektive Beratung immens wichtig ist!

    Auch wenn MH-Consulting eher Rotlicht-Unternehmen berät, halte ich es für wichtig, auch Ansprechpartnerinnen für einzelne Sexworker zu haben, die ja durch das neue Gesetz in 2017 womöglich automatisch zu Betreiberinnen von „Prostitutionsstätten“ werden. Hier kann aus einer personenbezogenen Beratung auch eine Unternehmensberatung werden, die das Ziel hat, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

    Wenn Sie also lieber von einer Lady beraten werden möchten: teilen Sie mir dies einfach mit und ich werde es gerne arrangieren!

    Die neuen freiberuflichen Mitarbeiterinnen, werde ich Ihnen im kommenden Jahr in dieser Webpräsenz vorstellen. Bereits aktiv tätig ist „Ariane“ aus Berlin, die zum Thema umfangreich publizistisch tätig ist, selbst viele Jahre im Erotikbereich gearbeitet hat und mit allen Problemen der Sexworker intensivste Erfahrungen besitzt.

    Ariane wird zukünftig auch bei Seminaren und Workshops dabei sein und mit ihren Erfahrungen zur Verfügung stehen, was für mich als „Nicht-Sexworker“ eine große Bereicherung ist, da ich mich ja nur sehr spärlich in die weibliche Denkweise hinein versetzen kann und hier oft auf die zweite Meinung angewiesen bin.


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  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Was kostet denn eine Basisberatung bei Ihnen?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Was kostet denn eine Basisberatung bei Ihnen?

    Prostitution 2017: Was kostet die persönliche Beratung von Howard Chance?
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    Prostitution 2017: Was kostet die persönliche Beratung von Howard Chance?

    Da diese Frage immer wieder gestellt wird, möchte ich im Rahmen meiner FAQ-Rubrik darauf nochmal eingehen:  Kurze allgemein gehaltene Fragen beantworte ich gerne kostenfrei in einem kurzen Telefonat, wobei dabei natürlich nicht ins Detail gegangen werden kann. Typische Kurzfragen sind beispielsweise:

    • Gilt das neue Prostitutionsgesetz für mich überhaupt?
    • Muss ich mich als Sexworker(in) registrieren?
    • Werde ich durch das Gesetz automatisch Betreiber einer Prostitutionsstätte?
    • Sind Probleme mit dem Bauamt zu erwarten?
    • Welche Möglichkeiten gibt es, sich auf das neue Gesetz vorzubereiten?

    Diese und ähnliche Fragen kann ich in der Regel sofort beantworten oder zumindest eine Tendenz entdecken, die aber in den meisten Fällen einer Detailprüfung und der Sichtung von diversen Unterlagen bedarf, die nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs vor Ort erfolgen kann. Wer etwas anderes behauptet, arbeitet meiner Meinung nach nicht seriös, da eine Vielzahl von Aspekten  bei der fachlichen Beurteilung eine Rolle spielen kann und man bei der Komplexität des Themas keine Falschauskünfte geben sollte.

    Für die persönliche 2 – 3 stündige Erst-Beratung vor Ort, der dann immer meine schriftliche Kurzbeurteilung der Situation folgt, berechne ich eine pauschale Gebühr von 300 €. Wir besuchen Sie in Ihrem Unternehmen, Ihrem Betrieb, Ihrer Wohnung oder einem Ort nach Wahl und analysieren mit Ihnen gemeinsam die aktuelle Situation und die Bedeutung des neuen rechtlichen Rahmens für Ihr vorhandenes Betriebskonzept. Wir beantworten grundsätzliche Fragen und weisen auf mögliche Problemstellungen hin. Zudem erhalten Sie unsere umfangreiche Informationsmappe mit dem kompletten Gesetzestext und meinen dazugehörigen Erläuterungen zur weiteren persönlichen inhaltlichen Vertiefung.

    Durch starke Nachfrage und begrenztes Zeitkontingent, empfehle ich, Termine frühzeitig zu vereinbaren: meine derzeitigen Termin-Planungen laufen bereits bis April 2017, da ich ja bundesweit unterwegs bin und zeitliche Schwerpunkte in verschiedenen Regionen lege.

    Informationen zu den Beratungsleistungen von MH-Consulting finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

    Meine Termine werden auf der dafür vorgesehenen Terminseite wöchentlich aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/termine-howard-chance/


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • Prostitution 2017- Glossar – Werbeverbote Prostitution

    Prostitution 2017 - Glossar
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    Das Verbot spezieller sexueller Praktiken

    Beitragsdatum: 15. November 2016 – Autor: Howard Chance (Publizist)

    Neben dem „Sex ohne Gummi“ und dem bald ebenfalls untersagten „Sex mit Schwangeren“, hat der Gesetzgeber noch weitere bislang üblichen „sexuellen Dienstleistungen“ indiziert. Diese „Tabus“ findet man in den Bestimmungen für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Partyveranstalter. Darin werden u.a. „Flat-Rate-Sex“, „Gangbang“ und „Rape“ als „Themen“ im gewerblichen Bereich untersagt. In „FKK-Clubs“ soll „FKK“ nicht mehr zulässig sein, da die „Anordnung von Nacktheit“ eine unzulässige Weisung gegenüber den Prostituierten darstellt und deren Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Bei „Flat-Rate“ und „Gangbang“ sieht die Politik die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet und stellt klar, dass solche Geschäftsmodelle zukünftig amtlich nicht mehr geduldet werden.

    So findet eine Prostituierte, die zwar persönlich kein Problem mit dem „Gangbang“ oder der „Flat-Rate“ hat, demnächst in dem Bereich einfach kein solches Beschäftigungsfeld mehr vor, da niemand solche Dinge zukünftig gewerblich anbieten darf. Wenn eine Prostituierte die „Gewerblichkeit“ umgeht, indem sie selbst, ohne Hinzuziehung weiterer bezahlter Kolleginnen, in ihrer Wohnung zu einem kleinen Gangbang einlädt, dürfte dies rechtlich wohl nicht zu rügen oder gar zu verbieten sein. Hier tun sich wahrscheinlich diverse „Gestaltungsmöglichkeiten“ auf, wenn man nur ein wenig intensiver darüber nachdenkt! – Es ist ein bisschen wie beim Schach: die Strategie entscheidet und es dauert, bevor man „matt“ steht!

    Man sollte die „Sache“ aber unbedingt beachten, da empfindliche Bußgelder drohen und Betreiber bei wiederholten Verstössen auch ihre „Erlaubnis“ verlieren können!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/13/neue-werbeverbote-ab-1-juli-2017-durch-das-prostitutionsgesetz/

  • Coco macht es für 80 € ohne … Freierforen machen das Geschäft transparent!

    Coco macht es für 80 € ohne … Freierforen machen das Geschäft transparent!

    Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!
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    Prostitution: Mitteilungsfreudige Freier erfreuen Branche und Behörden!

    Wenn mir ausnahmsweise einmal langweilig ist, schaue ich gerne mal in den bekannten Freierforen vorbei, um mir einen jeweils aktuellen Überblick über den lokalen Markt in NRW zu verschaffen und um allgemeine Trends der käuflichen Lust zu erkennen. Wie entwickeln sich die Dienstleistungen und die Preise? – Wie ist die Nachfrage und welche Highlights haben die „Einkäufer“ in den letzten Wochen entdeckt?

    Platzhirsch bei den Freierforen ist in Nordrhein-Westfalen eindeutig das „Rheinforum“ mit Tausenden von Berichten, Bewertungen und Hinweisen zu Clubs und Dienstleisterinnen. Täglich gibt es neue Beiträge und Kommentare der „Gemeinde“, die darauf geeicht ist, neue Damen zu lokalisieren, aufzusuchen und dann anschließend über die Besuche zu berichten.

    „Neu: Coco (21) aus China. Mönchengladbach. Für 80 € gibt es die schöne halbe Stunde ohne! – Die Kleine ist hammergeil und bietet alles, was das Männerherz begehrt!“

    OK. Um niemanden hier zu kompromitieren, habe ich den Namen und den Ort leicht verändert, aber im Originalbericht eines zufriedenen Kunden, gibt es einen Link zum Werbeprofil der asiatischen Massagekünstlerin, wo es neben Hochglanzbildern direkt auch die Adresse des Massageinstituts und eine Kontakt-Telefonnummer gibt. Den Bericht des Kunden haben innerhalb weniger Tage mehrere Hundert Forenmitglieder gelesen und dabei die mehr als klare Botschaft vernommen: wer auf junge Chinesinnen steht und eine Abneigung gegen Latex hat, ist bei Coco absolut richtig. Und wenn „Asia Klausi“ nun noch verkündet, dass die Coco „hammergeil“ ist und ein weiterer Poster dies gerne bestätigt und noch den günstigen Preis hervorhebt , ist in Mönchengladbach für Konjunktur gesorgt!

    Auch Sauna- und FKK-Clubs werden natürlich im Forum geführt: Stammgäste posten gerne, wer dort wann anzutreffen ist, welche Preisaktionen es gibt und welche Damen für welchen Service bekannt sind:

    Saunaclub Lust. Wuppertal. Französisch-Total-Abend jeden Freitag. Daisy und Sonja  aus Venezuela sind aus dem Urlaub zurück! – Wer kennt die beiden heißen Schluckluder und kommt nächsten Freitag mit ins Tal? – Sandwich?

    Auch hier sind jegliche Missverständnisse ausgeschlossen und nach dem Aufruf zum gemeinsamen Clubbesuch, folgt dann nach wenigen Tagen der authentische (weil nicht gefakte) Bericht eines Herrn, der mit vor Ort war und detailliert vom geilen Abend berichtet:

    Daisy (35), geil gemachte Titten und praller Latina-Arsch, bläst was das Zeug hält und macht einen nach dem andern leer! – Ein geiler Abend mit viel Sahne. Lohnt sich!

    Schön oder eben auch nicht. Momentan ist dies nur eine Frage des Geschmacks, aber unter dem Eindruck des neues Prostitutionsgesetzes für 2017 doch schon sehr bedenklich, weil die hier beispielhaft aufgeführten Threads in einem Jahr klare Verstöße gegen das Gesetz dokumentieren würden:

    Die Freier, von denen man zwar nur den Nicknamen kennt, hätten eindeutig gegen die neue Kondompflicht verstossen; die Dienstleisterinnen natürlich auch. Und zweitere wären durch die Verlinkungen zur Homepage und durch die Kontaktdaten genauso leicht zu identifizieren wie der Betreiber des fiktiven Clubs in Wuppertal, der in seinem sündigen Haus Dinge dulden oder anpreisen würde, die dann verboten sind und sogar seine Konzession gefährden!

    Nun gibt es ja nicht nur das umfangreiche „Rheinforum“, sondern bestimmt 50 weitere größere Freier-Portale, wo man mit wenig Suchaufwand zu fast jeder Dienstleisterin und zu jedem Club relativ aktuelle Informationen findet. Es reicht oft schon aus, die Handynummer einer Dame zu googeln und schwupps findet man Berichte zu Preisen und Service, die dem erfahrenen Freier nützliche Hinweise liefern. Ficken 2.0!

    Oder man bewegt sich direkt in „AO-Foren“, wo Freunde der tabulosen Lust eine Auflistung von bestimmt 500 Damen finden, die für „unseren Service“, also Sex ohne Kondom, ebenso bekannt wie berüchtigt sind. Und für den ganz schlechten Geschmack gibt es sogar weitere „Speziallisten“, wo man sogar unverblümt verraten bekommt, welche Drogen-Bedürftigen abends in der Taunusanlage zu Frankfurt am Main für 20 € ohne Gummi blasen und sich für nur 10 € mehr auch schnell mal ungewaschen besamen lassen.

    Elvira (45) Rumänien. Schwarze Leggins. Ab 22 Uhr Ecke Pontoplatz. Junkie bläst für 20 FT. Geht mehr wenn drauf… aber Vorsicht: Pilze!

    Wenn man letzteres liest, kann man den „Schutzgedanken“ des neuen Gesetzes womöglich nachvollziehen, allerdings werden sich Damen und auch Herren, die ihre Sucht irgendwie finanzieren müssen, sicher nicht als Prostituierte registrieren und die mehr als schmutzige Sache wird weiter im Untergrund stattfinden.

    Doch die gegenwärtige Foren-Kultur zeigt einfach, wie transparent die Branche durch das Internet geworden ist!

    Viele Clubs und Sexworker „leben“ ja von den guten Berichten oder haben Umsatzeinbrüche durch negative „Schlagzeilen“: eine noch so tolle Homepage hilft nichts, wenn in einschlägigen Foren vor dem Club gewarnt wird oder eine einzelne Liebeskünstlerin als „Abzockerin“ gebrandmarkt wird. Die positiven Berichte sind geradezu Pflicht, wenn man auf dem umkämpften Markt bestehen will.

    Der großen Haken an der Sache wird nun das neue Prostitutionsgesetz sein, wo dann in den Foren neben potentiellen Freiern auch amtliche Ermittler aufschlussreiche Dinge aus Vergangenheit und Gegenwart erfahren können.

    Pontius Pilatus sagte: Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wer bis 30. Juni 2017 im Internet mit umfangreichen Berichten als „AO-Queen“ gepriesen wurde, steht doch automatisch im Verdacht den gleichen Service auch weiterhin irgendwie verdeckt anzubieten: die Kunden haben sich doch an diesen Service gewöhnt und werden als Stammkunden sicher davon ausgehen, weiterhin tabulos bedient zu werden. Wie sich der Service dann verändert, wird ganz sicher in den Foren stehen!

    Der Pauschalclub, den die schon erwähnte Freier-Gemeinde für die „99 € all inclusive“ lobte, zieht sein Angebot sicher aus der Werbung zurück, aber die Kunden werden doch dann sicher berichten, wie es dann weitergeht und wie die Anpassung nun aussieht.

    Der berichtende Freier, der sich ja in der Anonymität wähnt, wird weiter selbstvrliebt posten und stellt dabei eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar!

    Denn bei Konzessionierungsverfahren für Prostitutionsstätten, die ja ab 2017 Pflicht werden, können sich durch einfache Suchmaschinen-Anwendung schnell Verdachtsmomente ergeben, die eine Erlaubnis fraglich machen. Auch wenn ein anonymer Internet-Bericht kein direkt verwertbarer Beweis ist, können Ämter dadurch doch auf mögliche Umgehungs-Tatbestände aufmerksam werden und dadurch durch eine viel stärkere Lupe schauen!

    Die digitale Vernetzung hat große Vorteile für diverse Branchen, aber im bald zu regulierenden deutschen Rotlicht-Gewerbe, hat man leider die ermittelnden Internet-Agenten (nämlich die Freier) bereits an Bord und diese liefern und speichern täglich Tausende von verwertbaren Informationen! – Man ist als Sexworker und Betreiber also immer „im Netz“, wobei ich bei dieser Begrifflichkeit gleichermaßen an das Internet und an die Fischerei denke!

  • Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16

    Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16

    Howard Chance - Kostenloses PDF für Sexworker - Update November 16Howard Chance – Kostenloses PDF für Sexworker – Update November 16

    In den vergangenen Tagen habe ich den kostenlosen Extrakt für Sexworker in leicht veränderter Form neu als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt. Darin finden Sie die Regeln des neuen Prostitutionsgesetzes für die Sexworker, insbesondere eine exakte Vorstellung der Anmeldeprozedur und der vorgeschriebenen Gesundheitsberatung, Details zum „Huren-Ausweis“ und Hinweise auf die steuerrechtlichen Aspekte des neuen Gesetzes, was zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Die Links zum Download des absolut kostenfreien PDF-Dokument, das Sie gerne auch an Kolleginnen und Kollegen weitergeben können, finden Sie hier:

    Kostenfreies PDF-Dokument für Sexworker

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

  • Gelten auch Dominas und Sklavinnen demnächst als Prostituierte?

    Gelten auch Dominas und Sklavinnen demnächst als Prostituierte?

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    BDSM – Was sind die Dienstleisterinnen der dunklen Lust nach dem neuen Gesetz?

    Mit dieser Fragestellung wurde ich vor einigen Tagen bei einer Beratung konfrontiert, wo mich eine Dame aus dem hohen Norden fragte, ob sie sich als Betreiberin eines Domina-Studios im kommenden Jahr einen Huren-Ausweis holen muss und ob sie wirklich zu amtlicher Anmeldung und Gesundheitsberatung verpflichtet sein wird.

    Domina-Studios hat man schon immer irgendwie zum Rotlicht-Gewerbe gezählt, obwohl die angebotenen Dienstleistungen oft überhaupt nichts mit Sex und Geschlechtsverkehr zu tun haben. Erziehungsspiele, Züchtigung und ähnliches, beinhalten zwar durchaus körperliche Berührung, aber die direkte sexuelle Komponente fehlt meistens.

    Bei den Beschreibungen „öft kein Sex und Geschlechtsverkehr“ sowie „sexuelle Komponente fehlt meistens“, ist aber schon zu erkennen, dass sexuelle Handlungen zwar nicht im Vordergrund stehen, aber hin und wieder durchaus vorkommen können. Wenn im Portfolio des Studios Zwangsentsamungen oder Hoden-Abbindung angeboten werden, sind dies nach dem aktuellen Gesetzestext eindeutig „sexuelle Handlungen“. Das Berühren der Geschlechtsteile (und sei es auch mit der Peitsche) ist nun mal völlig ausreichend; eine Ejakulation ist, wie auch bei dem massierenden Happy End im Tantrastudio, nicht notwendig. Und die Vornahme einer Handlung muss auch nur einseitig erfolgen: da ist es dann eben nicht entscheidend, ob die Domina berührbar ist oder nur selbst berührt.

    Wie will man in 2017 einem Amt verkaufen, dass man als Domina den Genitalbereich des Klienten grundsätzlich auslässt?

    Dies kann man zwar behaupten, aber wirklich glaubwürdig klingt das erst mal nicht! Außerdem müsste man den Umstand, dass man keine Geschlechtsteile berührt, auch auf der eigenen Homepage und bei jeglicher Werbung ausdrücklich betonen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Wenn SM-Sklavinnen mit im Spiel sind, wäre es Pflicht, den Kunden wirksam daran zu hindern deren Geschlechtsteile zu berühren und hier wird die ganze Angelegenheit dann völlig absurd. Man müsste das Angebot einschränken, nur um eine Registrierung zu vermeiden, würde damit einen Teil der Kundschaft verlieren und würde dennoch stets unter dem Generalverdacht stehen, vor Ort doch anders zu arbeiten.

    Deswegen wird es aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn machen, den Versuch zu unternehmen den gesetzlichen Vorschriften zu entgehen. Zum Glück heißt die amtliche Anmeldebestätigung ja nicht wirklich „Huren-Ausweis“ und trägt keine entsprechende Beschriftung.

    Problem: SM-Studios mit mehreren Damen werden zur „Prostitutionsstätte“

    SM- und Dominastudios benötigen als logische Konsequenz der vorherigen Ausführungen eine amtliche Erlaubnis (Konzession), wenn dort außer der Inhaberin auch nur eine weitere Person gewerblich tätig wird. Dabei geht es nicht darum, ob bereits ein Gewerbe angemeldet wurde, was sicher in den meisten Fällen so sein wird. Es geht um die Erlaubnis eine Prostitutionsstätte betreiben zu dürfen! – Da haben wir es dann wieder mit den ähnlichen Problemen wie bei den Wohnungsbordellen zu tun, wo sich baurechtliche Fragen stellen und man vorab nicht genau wissen kann, ob die Zulässigkeit örtlich gegeben ist! Zudem muss die Betreiberin ihre persönliche Zuverlässigkeit unter die Lupe nehmen lassen und vielen weiteren Pflichten nachkommen!

    Welche Pflichten es gibt, entnehmen Sie bitte meinen Artikeln zu „Prostitutionsgewerbe“ und zu den „Prostitutionsstätten“:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/29/definition-prostitutionsgewerbe/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/mindestanforderungen-an-prostitutionsstaetten/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/29/erlaubnispflicht-und-konzessionen/

  • Verfassungsbeschwerde! – Keine Einladung zum Kindergeburtstag!

    Verfassungsbeschwerde! – Keine Einladung zum Kindergeburtstag!

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    Die Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf:

    Die Diskussionen der vergangenen Tage zur „Verfassungsbeschwerde“, umgangssprachlich auch „Verfassungsklage“ genannt, haben mich nachhaltig beeindruckt! – Es kursieren recht merkwürdige pseudo-juristische Einschätzungen und sogar schon Bewertungen zur Klage von Dona Carmen e.V. , deren Ausarbeitung aber noch gar nicht erfolgt ist!

    Beispiel 1 – Begrifflichkeiten:

    Die Verfassungsbeschwerde ist nur die kleine Form der Verfassungsklage. Am besten nimmt man direkt die Klage, wenn man denn wirklich etwas erreichen will!“

    Fakt: Der Begriff „Verfassungsklage“ wird umgangssprachlich verwendet, meint aber genau dasselbe wie der juristisch korrekte Begriff „Verfassungsbeschwerde“. Eine kleine Form oder Vorstufe der Verfassungsbeschwerde existiert nicht!



    Beispiel 2 – Juristische Bewertungen:

    Dona Carmen e.V. führt den Artikel 12 des Grundgesetzes – Freiheit der Berufswahl – bei den Gründen für eine Verfassungsbeschwerde an … diese wird durch das neue Gesetz eingeschränkt … also ist dieses verfassungswidrig! – Ganz klar!

    Im Artikel 12 des Grundgesetzes lesen wir: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Eine klare und unmissverständliche Formulierung, wobei jedoch eine zweite Aussage folgt, die Satz 1 deutlich relativiert: „Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

    Dass Recht, jeden Beruf und jedes Gewerbe zu wählen, besteht, allerdings können zur Berufsausübung Auflagen gemacht werden. Wenn man den Beruf des Arztes wählt, kann man den Beruf nur ausüben, wenn man ein Medizinstudium erfolgreich absolviert; wenn man den Beruf des Richters ergreifen möchte, sind juristische Staatsexamen notwendig. Völlig klar! – Wenn man ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank ausüben möchte, muss man gesetzliche Vorgaben erfüllen, um dafür geeignet zu sein.

    Wenn der Gesetzgeber nun Auflagen für die Prostitution als „gewerbliche Tätigkeit“ macht und Bordellbetriebe mit einer „Konzessionierungspflicht“ belegt, sehe ich hier keine Unterschiede zu den bereits existierenden Beschränkungen für andere Gewerbe und kann die Verfassungswidrigkeit des neuen Prostitutionsgesetzes unter diesem Aspekt zumindest auf den ersten Blick so nicht erkennen. Aber wie der Experte die Relevanz des Artikels 12 für Dona Carmen hier begründen wird, ist ja auch noch gar nicht bekannt!


    Dona Carmen führt den Artikel 13 des Grundgesetzes an: Unverletzlichkeit der Wohnung. In diesem Punkt ist das neue Prostitutionsgesetz aber absolut verfassungswidrig, weil es jederzeit Kontrollen ohne konkreten Anlass auch in Privatwohnungen erlaubt! – Wenn Dona Carmen damit durchkommt, ist das ganze Gesetz zum Glück Geschichte!

    Diesen Punkt halte ich inhaltlich für sehr stichhaltig, wobei ich mich auch mit diversen rechtlichen Kommentaren zum Thema beschäftigt habe. Der Artikel 13 des Grundgesetzes wird vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig nicht nur für private Wohnungen, sondern auch für Betriebs- und Geschäftsräume als anwendbar erachtet. Wenn keine „Gefahr im Verzug ist“ oder eine „richterliche Durchsuchungsanordnung“ vorliegt, dürfen Behörden grundsätzlich nicht in Wohnungen oder Geschäftsräume eindringen. Die im neuen Prostitutionsgesetz enthaltenen jederzeitigen Kontrollrechte sind daher sehr fragwürdig.

    Aber: selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Paragraphen für verfassungswidrig erklären würde, hätten andere Inhalte und Verordnungen trotzdem weiter Gültigkeit. Ein oder mehrere ungültige Paragraphen führen nicht automatisch zur Aufhebung des gesamten Gesetzes!


    Sexworker werden durch den Huren-Ausweis stigmatisiert! – Das ungewollte „Outing“ verstösst gegen die Menschenrecht und eindeutig gegen Artikel 2 des Grundgesetzes (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)

    Was steht denn überhaupt im Artikel 2? – Lesen wir doch einmal nach:

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Ich kann also in unserem Staat tun und lassen, was ich will, wenn ich mit meinem Tun nicht die Rechte meiner Mitbürger verletzte oder einschränke, wenn ich nicht gegen die Verfassung oder Gesetze verstoße. Aber, was sind denn Sittengesetze, die im Artikel 12 ja besondere Erwähnung finden?

    Damit sind keine direkt in Paragraphen gefassten Vorschriften gemeint, sondern eher abstrakt die allgemeingültigen Moral- und Wertevorstellungen der Gesellschaft, also Werte, die sich seit Verabschiedung des Grundgesetzes vor 66 Jahren (!) immer wieder leicht verändert haben und weiter ändern werden. In der Rechtssprechung sieht man den Sittenbegriff übrigens länderübergreifend und orientiert sich dabei u.a. an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Trotzdem ist eine Definition der „guten Sitten“ natürlich äußerst schwierig!

    Prostitution ist seit 2002 in Deutschland nicht mehr sittenwidrig! – Somit verstoße ich durch die Ausübung der Tätigkeit nicht (mehr) gegen die guten Sitten. Streng genommen beinhaltet der „Huren-Ausweis“ aber eine „Stigmatisierung“, die zumindest den Anschein erweckt, als ob die Sittenwidrigkeit noch gegeben wäre! – Im Umkehrschluss könnte man aber auch argumentieren, dass man nicht mit etwas stigmatisiert werden kann, was nicht mehr sittenwidrig ist! – Dann würde man die „Anmeldebestätigung“ (wie es amtlich korrekt bezeichnet wird) ähnlich wie eine Gewerbeanmeldung verstehen, die ja für alle gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland üblich ist und bei der es bei diversen spezialisierten Gewerbearten auch Auflagen und Genehmigungspflichten gibt. Ein sehr schwieriges Thema, wo man nicht weiß, wie die Waage der Justitia letztendlich ausschlagen wird!


    Artikel 3 des Grundgesetzes – Gleichheit vor dem Gesetz – Damit kippt das Prostitutionsgesetz doch sicher, wegen der von Dona Carmen angeführten durchgängigen gewerberechtlichen Ungleichbehandlung?

    Hier einen konkreten Ansatz zu finden, ist auch sehr schwierig, da Artikel 3 sehr allgemein gehalten ist und man die vermeintliche gewerberechtliche Ungleichbehandlung nicht direkt erkennen oder ableiten kann. Die Ungleichbehandlung impliziert eine Form der Diskriminierung, die, wenn sie vorliegen sollte, verfassungswidrig sein würde.

    Was Bordellbetriebe anbelangt, sind diese, im Gegensatz zu Gaststättenbetrieben und Co, nach jetzt noch gültiger Gewerbeordnung eher übervorteilt als benachteiligt. Wenn der Gesetzgeber nun für Bordellbetriebe die gleichen Regeln wie für das alkoholausschänkende Gastgewerbe anwendet, tritt aber in diesem Punkt nur Gleichheit ein. Eine Beschwerde aufzubauen, aus der sich zukünftige Diskriminierung von Bordellbetreibern ergibt, erscheint mir relativ sinnlos und ist wohl auch nicht angedacht!

    Einzelne Sexworker (Prostituierte) werden nach dem neuen Gesetz zwar im Prinzip wie ein Gewerbebetrieb behandelt, dennoch werden sie es nach der Gewerbeordnung nicht sein. Denn: es gibt nur wenige Ämter in Deutschland, die eine Gewerbeanmeldung als „Prostitutierte“ annehmen, weil es der offizielle Gewerbearten-Katalog nicht vorsieht. Dass man wie eine Gewerbebetrieb behandelt wird, aber formal keiner ist, kann man als Ungleichbehandlung verstehen, wobei der Nachteil dann aber herausgearbeitet werden müsste. Da eine einzelne Prostituierte in ihrer eigenen Wohnung ihr Gewerbe, was eigentlich keins ist, ohne gewerberechtliche Auflagen betreiben darf, ist zum Bespiel ein klarer Vorteil, der sicher nicht als Diskriminierung verstanden werden kann. Wo soll hier der Ansatz bei der geplanten Verfassungsbeschwerde sein?

    Oder: meint Dona Carmen e.V. bei diesem Punkt die zukünftige Konzessionierungspflicht für Wohnungsbordelle, die genehmigungspflichtig werden, wenn mehr als eine Person dort der Prostitution nachgeht? – Diese Betriebe werden nämlich automatisch Prostitutionsstätten und unterliegen den gleichen Pflichten wie größere Bordellbetriebe.

    Im Ergebnis sehe ich es so: alle Prostituionsstätten werden zukünftig gleichbehandelt, mit Ausnahme der 1-Personen-Betriebe (die keine sind). Prostitutionsstätten werden (fast) gleich behandelt wie Gastronomiebetriebe mit Alkoholausschank. Prostitutionsstätten könnten sich folglich beschweren, dass die 1-Personen-Sexworker vom Gesetz bevorteilt werden? Und die Konsequenz wäre, dass das Gesetz diese Ausnahme streichen müsste? – Das wäre ein Bärendienst an den Sexworkern, die Dona Carmen e.V. ja hauptsächlich vertritt!



    Conclusio: Was denken Sie, wenn Sie meine Argumentation verfolgen und bewerten? – Habe ich womöglich wesentliche Aspekte vergessen oder sind Ergebnisse der Verfassungsbeschwerde möglicherweise doch schon absehbar?

    Richtig, wir kennen Inhalt und Begründung noch nicht und daher betreiben wir im Moment einfach etwas Prophetie. Aber das ist ja nicht verboten und soll durchaus der Meinungsbildung dienen.

    Am Ende meines heutigen Gedankengebildes steht mein „sehr vorläufiges Ergebnis“:

    Bei Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung sehe ich einen sehr guten Ansatz und halte es für wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht unbegründete Kontrollen in privaten Wohnungen, aber auch in Betrieben für nicht verfassungskonform erklärt und diese Vorschriften kassieren wird!

    Bei Artikel 2 Persönlichkeitsrecht kann ich überhaupt keine Beurteilung treffen und so halte dementspechend mal die Klappe.

    Bei Artikel 2 Freiheit der Berufswahl und Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz, sehe ich keine wirklich brauchbaren Ansätze, sondern sogar eine gewisse Kontraproduktivität.

    Womit rechnet die Branche? – Damit, dass das Gesetz möglicherweise komplett aufgehoben wird? – Ich sehe bislang nur, dass einige wenige Bestimmungen „gefährdet“ sind! – Klar, wenn die Anmeldung (Huren-Ausweis) verfassungswidrig sein sollte, wäre das Gesetz arg beschädigt, würde aber die Regulierung der Prostitutionsstätten nicht beeinflussen. Warten wir es ab: es bleibt spannend!

    Autor: Howard Chance – Publizist – 30.10.2016


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/28/heureka-prostitutionsgesetz-bereits-gestoppt-irrungen-wirrungen/

  • Prostituierte: Der Huren-Ausweis kommt 2017!

    Prostituierte: Der Huren-Ausweis kommt 2017!

    hurenausweis
    Anmeldepflicht für Sexworker kommt zum 1. Juli 2017:

    Der „Huren-Ausweis“, der in amtlicher Sprache ganz harmlos „Anmeldebestätigung“ heißt, wird nächstes Jahr, also 2017, Realität. Das neue Gesetz hat am 23.09.2016 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und wird nun wohl wie geplant zum 1. Juli 2017 bundesweit eingeführt.

    Neben Personal-Ausweis, Krankenkassenkarte und Bahn-Card, hat man dann als Hure eben noch den Beweis im Geldbeutel, dass man öffentlich registriert „anschaffen“ geht oder gehen will. Dass auf der „Bescheinigung“ irgendwo, wenn vielleicht auch nur recht , „Prostitution“ drauf steht, macht diese Karte sehr unerfreulich, da die Information „zufällig“ in falsche Hände fallen könnte, wenn die Handtasche z.B. einmal verloren gehen sollte.

    Die Anmeldebescheinigung muss ich nach Absolvierung einer Gesundheits-Beratung beim zuständigen Amt beantragen, um zukünftig der Prostitution überhaupt (weiter) nachgehen zu können. Dazu sind 2 Lichtbilder, mein Name, mein Wohnort oder eine Zustellanschrift, sowie die Angabe in welchen Ländern und Gemeinden ich die Prostitution ausüben möchte, notwendig. Mit einem gültigen Ausweisdokument weise ich die Richtigkeit meiner Angaben nach, unterziehe mich einem amtlichen Informations- und Aufklärungsgespräch und erhalte dann in der Regel nach wenigen Tagen meinen Huren-Ausweis, den ich dann bei meiner Tätigkeit immer mitführen muss und mit dem ich mich gegenüber Behörden und Betreibern von Prostitutionsstätten ausweisen muss. Der Ausweis enthält übrigens keine Wohnsitz-Adresse und kann auf Wunsch durch eine Alias-Bescheinigung ergänzt werden, wo ein selbst gewählter Künstlername meine wahre Identität schützt!

    Auch Tantra- und Erotik-Masseurinnen sind vom neuen Gesetz betroffen  und benötigen die
    Anmeldung als Prostituierte, da der Gesetzform jegliche Form von sexueller Dienstleistung unter diesen unschönen Begriff fasst. Warum dies so ist lesen Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/08/20-09-erotik-massage-faellt-unter-den-prostitutionsbegriff/