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  • Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Prostitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Prostitution und Corona - Info-Dauerticker by Howard ChanceProstitution und Corona – Info-Dauerticker by Howard Chance

    Ticker zum Thema „Corona“ haben gerade Hochkonjunktur und diese Ticker haben den Vorteil, dass man Infos kurz und knapp nachlesen kann und man so immer auf dem neuesten Stand bleibt.

    Leitartikel von Howard Chance

    Sexarbeit, Bordelle und Corona – Das Informationsupdate

    Tickermeldungen edited by Howard Chance – Updated 27.04.2020

    Mo, 27.04.2020 – NRW-Soforthilfen werden wieder ausgezahlt! – Der NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart berichtete in der heutigen Pressekonferenz, dass in NRW von 400.000 Anträgen auf Soforthilfe inzwischen 300.000 Auszahlungen geleistet wurden. 100.000 Anträge sind noch in der Prüfung. Auszahlungen sollen noch in dieser Woche erfolgen. Siehe Bericht Express.de

    Mo, 27.04.2020 – Markus Söder denkt, dass Gastronomie-Öffnungen mit bestimmten Auflagen Ende Mai wieder möglich sein könnten! Vielleicht, eventuell? Die Formulierungen sind vorsichtig gehalten. Man will halt nichts wirklich versprechen und hält sich diverse Hintertürchen auf. Siehe Bericht Welt.de

    Do, 23.04.2020 – Bundesweite Maskenpflicht ist beschlossene Sache! – Erst war es nur eine „Empfehlung“ der Bundesregierung, nun kommt die bundesweite Maskenpflicht doch! Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich? Über Sinn und Zweck wird nach wie vor recht kontrovers diskutiert. Artikel dazu Spiegel.de

    Do, 23.04.2020 – Erotikmesse Venus Berlin fällt in 2020 aus! – Der Veranstalter hat rechtzeitig die Reißleine gezogen, da die Stadt Berlin Großveranstaltungen wohl bis Ende des Jahres nicht zulassen wird. Ein entsprechender Erlass ist zwar noch ein wenig „salomonisch“, hat aber für Veranstalter keine Planungssicherheit! Pressemitteilung des Veranstalters

    Mi, 22.04.2020 – KfW-Umfrage: Ein Drittel der Selbständigen hat überhaupt keine Einnahmen mehr! – Es sind drastische Zahlen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in einer Blitz-Umfrage ermittelt wurden: Bei mehr als der Hälfte der Selbstständigen sind mehr als 75 Prozent der Erlöse weggebrochen, ein Drittel hat gar keine Einnahmen mehr. Details bei Spiegel.de

    Di, 21.04.2020 – RKI (Robert-Koch-Institut): Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität! Wie auch Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn weist das RKI darauf hin, dass erst nach Vorhandensein eines Impfstoffs eine mehr oder weniger vollständige Rückkehr in alte Lebensumstände möglich sein wird. Die Prognose für die Bereitstellungsfähigkeit eines Impfstoffs wird mit Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 angegeben. Eine verdammt lange Zeit! Bericht dazu bei Bild.de

    Mo, 20.04.2020 – Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert  die gegenwärtigen „Öffnungsdiskussionsorgien“ Angela Merkel sieht Gefahr in zuviel Öffnungen, da die dadurch entstehenden Kontakte den positiven Trend umkehren könnten! Ähnlich sieht es auch Markus Söder, der für einen strengen Kurs steht und damit in Opposition zu Armin Laschet steht, der in NRW diverse Zugeständnisse macht. Details dazu bei welt.de

    Mo, 20.04.2020 – DEHOGA: Jedem dritten gastronomischen Betrieb droht das Aus! Alarmierende Zahlen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Von den 223.000 gastronomischen Betrieben ist ein Drittel kurzfristig von einer Pleite bedroht! Kein Wunder bei anhaltenden Schließungen. Der Verband fordert Hilfen von der Bundesregierung. Detail dazu bei Managermagazin.de

    So, 19.04.2020 – Gesundheitsminister Spahn: Abstandsregelungen noch für Monate notwendig! Jens Spahn hat in diversen Interviews betont, dass die geltenden Abstandsregelungen wohl noch für Monate gelten werden! Erst wenn ein Impfstoff vorhanden ist, sollen hier Lockerungen möglich sein. Nicht positiv für Branchen, die „Körperkontakt“ praktizieren bzw. praktizieren wollen. Details dazu bei Tagesschau.de

    Fr, 1704.2020 – RKI / Minister Spahn: Ausbruch ist beherrschbarer geworden! In einer Pressekonferenz berichten Lothar Wieler und Jens Spahn über die aktuelle Entwicklung bei Infektionen und Erkrankungen und kommen zu dem Fazit, dass der „Ausbruch beherrschbarer geworden ist“. Lage in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und Staaten recht entspannt! Details bei Bundesregierung.de

    Fr, 17.04.2020 – Prostitution in der Corona-Krise: Vogelschutz vor Frauenrechten! Sind Stadttauben wichtiger als Menschen in der Prostitution? Wie werden bei uns momentan Prioritäten gesetzt? Die „Ruhrbarone“ haben dazu einen interessanten wie provokanten Artikel verfasst. Denkansätze und Thesen in schwieriger Zeit. Zum Artikel

    Fr, 17.04.2020 – Land Baden-Württemberg verschärft das Prostitutionsverbot! Da es in der bisherigen Verordnung wohl Lücken gab und „lediglich“ der Betrieb von sogenannten „Prostitutionsstätten“ untersagt war, gibt es nun eine neue erweiterte Verordnung, die jegliche Tätigkeit nach § 2 Absatz 3 ProstSchG verbietet. Absolut keine Lockerung, Verschärfung! Nachzulesen auf der Seite der Landesregierung

    Do, 16.04.2020 – Die Eckpunkte der Bund-Länder-Vereinbarung zur Corona-Krise! Auf der Seite der Bundesregierung sind die Eckpunkte der Einigung nachzulesen, die die Bundesregierung mit den Bundesländern getroffen hat! Wichtig: die Bundesländer sind an diese Regelungen nicht strikt gebunden, sondern können „Teilaspekte“ individuell handhaben! Details bei Bundesregierung.de

  • Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 - Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Ich habe in der vergangenen Woche die Zeitleiste für den Bereich der Prostitution ausführlich dargestellt, wiederhole es an dieser Stelle aber nochmals kurz und prägnant:

    Bis mindestens 3. Mai 2020 ist durch die geltende „Abstandsregelung“ von 1,5 m jegliche gewerbliche erotische Betätigung unmöglich und daher untersagt.

    Dass nach wie vor auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen und auch in einigen „Betrieben“ erotisch gearbeitet wird, ist oft der persönlichen „Not“ geschuldet, aber bei entsprechender Risikobereitschaft und beim ignorieren staatlicher Vorschriften sogar sehr ertragreich! So schilderte mir gestern eine Düsseldorfer Escortdame, dass Hausbesuche momentan stark gefragt seien und dass die Tarife auch „höher“ seien als vor der Corona-Krise. Ziemlich unverantwortlich, finde ich!

    Im Portal Kaufmich, wo ich in der vergangenen Woche intensiv recherchiert habe, gibt es nach wie vor „Daterinnen“, aber auch eine Vielzahl von neuen Profilen, die zunächst nur Videos gegen Geld anbieten, dafür aber versprechen bei Videokauf demnächst die Käufer bei „Terminvergaben“ zu bevorzugen. Es gibt Unmengen neue Profile mit absolut identischen Texten und ob sich dahinter wirklich „später buchbare Damen“ befinden, möchte ich hier einmal deutlich anzweifeln!

    Doch zurück zu meiner Zeitleiste und meinen Gedanken für die Zukunft: bis 3. Mai geht im Bereich Prostitution und auch Gastronomie garantiert nicht und damit stehen 2 weitere Wochen des Stillstands fest und spätestens Anfang Mai werden die nächsten Mieten fällig. Interessanterweise sind ja die „Soforthilfen“ auf 3 Monate angelegt und dies wird einen „internen“ Sinn haben!

    Am 30. April 2020 soll die nächste Konferenz zwischen Bundesregierung und Landesregierungen stattfinden und dabei soll dann beschlossen werden, wie es nach dem 3. Mai 2020 weitergehen wird. Die Hotellerie- und Gastronomie-Branche macht bereits mächtig Druck. 223.000 Betriebe sind deutschlandweit betroffen und es wird von einem Umsatzausfall von 10 Milliarden Euro (Anfang März bis Ende April 2020) gesprochen. Die „Soforthilfen“ sind in diesem Bereich schnell verbraucht und eine komplette weitere „Quarantäne“ über den 3. Mai hinaus würde nach seriösen Prognosen wohl die Hälfte der Branche in Insolvenz bringen.

    Sollte die virale Situation stabil bleiben oder sich sogar verbessern, rechne ich damit, das Hotels und Restaurants nach dem 3. Mai 2020 unter Auflagen und Einschränkungen wieder eröffnen dürfen, um zumindest einige Teilumsätze erwirtschaften zu können. Sicher ist dies aber absolut nicht!

    Was die „körperlichen Dienstleistungen“ anbelangt, also Dienstleistungen, die direkt am Menschen vollzogen werden und wo ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zu realisieren ist, will man „Friseuren“ nach dem 3. Mai 2020 die Wideraufnahme der Tätigkeit erlauben. Dabei gilt es als sicher, dass sowohl Kunden wie Friseure Masken tragen müssen und die Friseure auch Handschuhe zu verwenden haben, um das Risiko zu minimieren. Die Ausnahmeregelung ist nur für Friseurbetriebe angedacht, nicht etwa für Wellness-Massagen oder erotische Dienstleistungen!

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern (Sonntag, 19.04.2020) verkündet, dass die Abstandsregelungen noch „Monate“ andauern werden, was für alle „kontaktbedürftigen Gewerbe“, wozu auch die Prostitution gehört, keine gute Nachricht ist! Kontaktsperren und Masken, bis es einen Impfstoff gibt? Davon hat Angela Merkel ja bereits auch gesprochen!

    Wie würde Sex mit Schutzmaßnahmen überhaupt aussehen? Schutzmaske für beide Beteiligten im SM-Style oder aber hygienisch einwandfreie „Glory holes“ in Kabinen, wo das mit Kondom bestückte Glied durch ein Loch ragt? Oder sind „Knetter-Kisten“ eine Lösung, wo der Unterleib der Dienstleisterin aus der Kiste ragt? Ganz schön schräge Ideen, wobei das „Glory hole“ durchaus praktikabel erscheint! Ob man mit dieser Idee aber beim örtlichen Ordnungsamt Applaus erntet, sei einmal dahingestellt, zumal ein solches „Betriebskonzept“ ja erlaubnispflichtig ist und bleibt! Aber, einen Versuch wäre es im Einzelfall wert!

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Bereich „Prostitution“ in den Beratungen am 30. April 2020 nach wie vor keine Rolle spielen wird und dass es Anfang Mai dementsprechend noch keine Lockerungen in diesem Bereich  geben wird! Während die Gastronomen und Hotels sehr zahlreich im DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) organisiert ist, fehlt es den Prostitutionsbetrieben an einer geschlossenen Vertretung der Interessen, was nun in der Krise ein großes Problem ist! Wenn 100.000 DEHOGA-Mitglieder eine Petition starten, bewegt sich sicher etwas; wenn einzelne Bordellbetreiber mobil machen, wird kein Echo zu vernehmen sein! Ist leider so und so schnell auch nicht zu ändern!

    Die Ankündigungen einiger Betriebe, die ich heute bei der Recherche bei Facebook fand, dass ab 4. Mai wohl wieder geöffnet wird, halte ich für sehr verwegen, zumal dies schnell falsche Hoffnungen weckt!

    Gerade jetzt machen sich viele in der Branche Gedanken, wie die Krise überlebt werden kann! Die Soforthilfen werden schnell „verpuffen“ und in vielen Fällen wird es spätestens Ende Mai ganz eng. Womöglich können zusätzliche KfW-Kredite retten? Will man sich wirklich langfristig verschulden oder gehe ich, wenn ich beispielsweise eine GmbH oder UG betreibe besser in Insolvenz und starte dann unter neuer Firmierung neu durch? Viele übersehen ja, dass sich eine Insolvenz nicht zwangsläufig zur Pleite führt, sondern möglicherweise die Existenz durchaus erhalten kann, wenn zumindest Mittel vorhanden sind um das Insolvenz-Verfahren zu bezahlen.

    Hier bin ich momentan als Berater stark gefordert. Schon seit 1989 (damals bei der Treuhand-Anstalt) befasse ich mich mit Krisen und Sanierung und die damalige Situation bei der „Sanierung der DDR“ ist mit den jetzigen Umständen durchaus vergleichbar.

    Gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie und weiteren aktiven Kooperationspartnern, bin ich momentan in „Klausur“, um Beratungsangebote zu konzipieren und Hilfestellung über Branchengrenzen hinaus zu geben. Dazu wird es dann im Laufe der kommenden Wochen auch ein neues Informations-Portal für die Branche geben. Momentan braucht man vor allem eines: Geduld!

    Eine möglichst angenehme Woche wünscht Ihnen / Euch

    Howard Chance

  • Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020

    Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020

    Sexarbeit, Bordelle und Corona - Informationsupdate 16.04.2020Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020

    Mein persönlicher Prolog

    Der oder das Virus hat unsere Gesellschaft nach wie vor fest im Griff! Unsere „Mutti“ Merkel vermeldet erste Erfolge, diverse Ministerpräsidenten nutzen den Virus als „Chance“, um sich selbst ins rechte Licht zu setzen oder um in der mehr als schwierigen Zeit die deutsche Streitkultur nicht zu kurz kommen zu lassen. Eine Heidelberger Rechtsanwältin ruft zur „Revolution“ auf, berichtet von „Killern“ vor ihrer Haustür und berichtet von einer „Misshandlung“ durch Polizisten, die sich später als alkoholisierter Sturz vom Fahrrad herausstellt.

    Baumarkt-Gottesdienste in Form von kollektivem Einkauf sind erlaubt, während in Kirchen und Moscheen das Licht ausbleiben muss. Eisdielen werden zu Wallfahrtsorten, während die kleinen Eckkneipen vernagelt sind. Themen der Zeit sind Klopapier und beschlagnahmte Masken, öffentlicher Ramadan fällt nun aus und „Corona-Bier“ ist pleite, während es dem amerikanischen Präsidenten Trump wichtig ist zu betonen, dass er bei Corona gottgleich grundsätzlich alles richtig macht, obwohl die Leichenberge in New York ihre eigene Sprache sprechen. Bänkelsänger stimmen „Da simmer dabei, dat ist prima. Viva Coronia!“ an und die sozialen Medien sind voll mit „Virologen“, deren Botschaften entweder ermutigen, verwirren oder Panik auslösen.

    Einfache Bürger befassen sich mit „Genomen“ und dem Helix-Aufbau von Chromosomen, derweil andere schlaue Zeitgenossen das Ende der Zeiten, die Unterwanderung durch eine geheime Weltregierung oder aber die „Bill-Gates-Rockefeller-Verschwörung“ auf dem Schirm haben und „glaubhaft“ davon berichten, dass Angela Merkel bald in ihr vorbereitetes Exil nach Südamerika abhauen wird, wo die Nachfahren von Erich Honecker bereits sehnsüchtig auf sie warten. Auferstanden aus Ruinen? Mutieren oder gegen die Krise nach Anleitung onanieren? Der Trend geht zum persönlichen „Corona-Tagebuch“ bei Facebook, wo man seine Umwelt am eigenen „Leid“ teilhaben lässt, was in vielen Fällen aus absoluten „Banalitäten“ besteht.

    Hochkonjunktur für psychische Verwirrung und narzisstische Bestrebungen. Mein Fazit: gestern standen wir vor dem Abgrund! Heute sind wir bereits einen deutlichen Schritt weiter! Hurra!

    Die harten Fakten

    Als Berater der Erotikbranche habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, die „Corona-Entwicklungen“ zu analysieren und die Auswirkungen für Sexarbeit, Bordellbetriebe und Co. möglichst transparent darzustellen. Ein Großteil meines Arbeitstags wird durch die Auswertung von Informationen bestimmt, die ich öffentlich oder aber auch auf „internem Weg“ erhalte. Heute nun das daraus resultierende „Update“, zu dem ich auch weiteres downloadbares Informationsmaterial liefere. Die beherrschende Frage in Mail und am Telefon lautet momentan:

    Wann darf in Deutschland wieder Prostitution betrieben werden? Wann darf ich meinen erotischen Betrieb wieder öffnen?

    Nach einem Monat Stillstand sind diese Fragen mehr als berechtigt, aber eine „positive Antwort“, also die Benennung eines Zeitpunkts, wann es weitergeht, ist nicht möglich! Denn: die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich zwar gestern (15.04.2020) auf schrittweise Lockerungen geeinigt, aber auf „unsere spezielle Branche“ bezogen, gibt es mangels öffentlichen Interesses keine direkt verwertbaren Informationen! So muss man zwischen den Zeilen lesen und daraus seine Schlüsse ziehen. Ein Exzerpt für unsere Branche mit Punkten, die uns betreffen:

    1. Die Kontaktsperre gilt unverändert bis zum 3. Mai 2020! Der dabei angeordnete Sicherheits-Abstand zwischen Personen beträgt mindestens 1,5 m.

    Zitat Beschluss der Bundesregierung 15.04.2020: Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

    Sexeln oder erotische Massage lässt sich unter diesem Aspekt nicht darstellen. Es gibt direkten Körperkontakt, der sich nicht vermeiden lässt. An Escort oder  an den Empfang von Gästen zu Hause ist also nicht zu denken, obwohl diese „Dinge“ natürlich weiter stattfinden, wie ich im Rahmen von virtuellen „Stichproben“ in NRW klar ermitteln konnte. In Düsseldorf waren es 15 und in Köln 10 „Treffer“, wobei diese Treffen natürlich nicht stattgefunden haben!

    2. Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche dürfen unter Auflagen ab „sofort“ (?) wieder öffnen!

    Zitat Beschluss der Bundesregierung 15.04.2020 : Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:  alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche• sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

    Die Umsetzung dieser Punkte ist, wie alles andere auch, Ländersache. Die Öffnung der Geschäfte kann, nach Formulierung entsprechender Auflagen, wohl schon jetzt (?) oder aber in der kommenden Woche erfolgen. Anders ist dies bei den „vunerablen Friseuren“: hier wird explizit der 4. Mai genannt. Wichtig: Prostitutionsbetriebe gehören nicht zum Einzelhandel und Prostitution als persönliche Dienstleistung natürlich auch nicht! Prostitution mit dem Friseurwesen zu vergleichen, scheint verlockend zu sein, aber im Beschluss ist in der Tat ausschließlich von „Friseur“ die Rede und zum Thema Prostitution gibt es im Anhang des gestrigen Beschlusses die unmissverständliche Formulierung:

    Zitat Beschluss Bundesregierung 15.04.2020: Für den Publikumsverkehr geschlossen sind (weiterhin) … Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

    Bis mindestens 3. Mai 2020 geht somit gar nichts und niemand kann vorhersagen, welche weiteren Lockerungen in der nächsten „Bund-Länder-Konferenz“, die am 30. April 2020 (also in 14 Tagen) stattfinden soll, angedacht oder beschlossen werden!

    Bezogen auf erotische Betriebe, die u.a. auch als „Gastronomie“ betrieben werden, also z.B. Swingerclubs, Partytreffs etc. gilt zudem folgendes:

    3. Für den Publikumsverkehr geschlossen sind a. Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. b. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.

    Auch hier ist bis mindestens 3. Mai 2020 eine verbindliche Regelung getroffen und für „Großveranstaltungen“, die ja in einigen Clubs der Swingerszene stattfinden können, gilt das Verbot sogar explizit bis zum 31. August 2020. Sehr tragisch für die Veranstalterinnen und Veranstalter und die Betreiberinnen und Betreiber.

    Ausführliche Dokumentation zum Thema

    Alle hier aufgeführten Denkansätze und Bewertungen können anhand des „Beschluss-Protokolls der Bundesregierung“ vom 15.04.2020 überprüft werden. Das Protokoll finden Sie hier zum Download als PDF-Datei.

    Eine leicht zu verstehende General-Übersicht hierzu hat Bild Online veröffentlicht:
    https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/covid-19-regelungen-was-jetzt-in-deutschland-gilt-69443480/52,w=1134,q=low,c=0.bild.png

    Abgesang und Prognose

    Ich stelle abschließend fest, dass alle Maßnahmen jetzt bis zum 3. Mai 2020 Gültigkeit haben. Ausnahme sind die Großveranstaltungen, die bis 31. August 2020 untersagt bleiben sollen. Am 30.04.2020 wird in der „Bund-Länder-Konferenz“ erneut getagt. Dann sind weitere „Lockerungen“ möglich. Sollte sich die „Virus-Lage“ erneut verschärfen, sind natürlich auch jederzeit Rückschritte möglich! Planungssicherheit gibt es definitiv nicht! Durchhalten ist angesagt!

    Soviel für heute von

    Howard Chance

     

     

     

     

  • Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Mehr als unruhige Zeiten in der Branche. Das Update am 24.03.2020 mit allen Informationen, die mir momentan zur Verfügung stehen:

    Inzwischen, Stand 24.03.2020, haben alle Bundesländer im Bereich der Prostitution Anordnungen erlassen, die den Betrieb von Prostitutionsstätten untersagen. Diese Anordnungen der Bundesländer resultieren aus mehreren gemeinsamen Verabredungen mit der Bundesregierung, allerdings sind in vielen Landesverfügungen einige Details verändert worden, was aufgrund des Föderalismus zulässig ist. Die Hoheit über die jeweilige Anordnung haben die Bundesländer und strenggenommen können die Städte und Gemeinde sowie die Landkreise innerhalb der Bundesländer auch abweichende und ergänzende Regeln erlassen. Diese Regelung tritt nur außer Kraft, wenn, wie in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen wird und damit die Anordnungsbefugnis bei der Landesregierung zentralisiert wird.

    In allen Bundesländern, außer Bayern, liegt momentan die Anordnungsbefugnis noch auf der „unteren Ebene“, also bei den jeweiligen Gesundheits- und Ordnungsbehörden der Städte, Kommunen und Landkreise und es gibt hier eine Reihe von Beispielen für unterschiedliche Handhabungen: die Stadt Stuttgart hat ein generelles Prostitutionsverbot für die Landeshauptstadt erlassen, während die Landesregierung erst einige Tage später aktiv wurde und eine „harmlosere“ Verfügung erließ, die aber die Verfügung der Stadt nicht aufhebt oder relativiert!

    Die Behauptung, dass eine getroffene Landesverfügung „über der kommunalen Verfügung“ steht, ist falsch! Die kleine Einheit (im vorliegenden Fall die Stadt Stuttgart) kann selbst entscheiden, wie weit sie Maßnahmen für erforderlich hält! Deswegen war und ist es für Betreiberinnen und Betreiber wichtig zu prüfen, was „lokal“ gilt! Nur so lassen sich Missverständnisse und mögliche Bußgelder vermeiden!

    In der Beratung wird mir in den vergangenen Tagen immer wieder die Frage gestellt, ob man etwas „Schriftliches“ erhalten muss, um schließen zu müssen! Klares „Nein“! Mit der Veröffentlichung über Homepage und Medien haben die Städte und Gemeinden ihre Pflicht getan! Die „Mein-Name-ist-Hase-Nummer“ zieht sicher nicht, zumal die Medien sehr umfangreich informieren. In Großstädten ist die persönliche Zustellung kaum möglich. Hier wurden oftmals Telefonate geführt! Es ist aber in den kommenden Tagen davon auszugehen, dass es gezielte Kontrollen geben wird.

    Immer wieder taucht auch die durchaus interessante Frage auf, was mit „Escort“ und „privater Wohnungsprostitution“ ist und ob diese Tätigkeiten momentan ebenfalls verboten sind. In einigen Verordnungen ist lediglich von Prostitutionsstätten und „ähnlichem“ die Rede; andere Verordnungen schließen inzwischen die „Prostitutionsvermittlung“ ein. Telefonische Nachfragen bei einigen Landesbehörden ergaben, dass man „Escort“ nicht untersagt habe; das Ordnungsamt Düsseldorf teilte wiederum mit, dass „Escort“ unter die Verfügung falle und eben mit der Ergänzung „und ähnlichem“ abgedeckt sei. Ein schwieriges Feld! Wer sicher sein möchte, möge die lokal zuständigen Behörden kontaktieren und sich im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass die Vermittlung erlaubt ist!

    Was die privaten Damen angelangt, die unter Umständen „Stammkunden“ trotz Corona-Gefahr empfangen möchten, bewegen wir uns in einer bekannte „Grauzone“, die mal wieder auf die beliebte Floskel  „wo kein Kläger, da kein Richter“ hinausläuft. Wenn man keine „Prostitutionsstätte“ ist und Prostitution in der Verfügung nicht generell verboten ist, ist auf den ersten Blick keine „Ordnungswidrigkeit“ erkennbar! Aber auch hier können Behörden „einstweilig“ vorgehen, wenn es die allgemeine Lage erfordern sollte! Corona ist kein Spaß und die Anordnungsmöglichkeiten sind grundsätzlich vielfältig!

    Allen Betreiberinnen und Betreibern kann ich nur raten die Prostitution in offiziellen Prostitutionsstätten wirksam zu unterbinden! Wenn man Damen in den Betrieben „wohnen“ lässt, was vielerorts ebenfalls behördlich untersagt wurde, ist immer die Gefahr gegeben, dass Gäste „durch die Hintertür“ empfangen werden, weil die Damen natürlich Einnahmen benötigen! Entdeckt die Behörde solche „Umgehungen“, sind Bußgelder fällig und unter Umständen kann sogar die „Konzession“ widerrufen werden, weil man dann „unzuverlässig“ ist und dass womöglich ohne eigenes Verschulden!

    Ich teile übrigens die bisweilen vertretene These, dass der Staat „Corona“ nutze, um der Prostitution nun generell ein Ende zu bereiten, ausdrücklich nicht! Dass bei „körperlichen Kontakten“ ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, dürfte außer Frage stehen! Wenn man in Restaurants 1,5 bis 2 Meter Sicherheitsabstand einhalten soll, ist es wohl nicht ratsam gemeinsam auf die „Matte“ zu gehen. Gehen „Corona“ hilft das Kondom kaum und „Verkehr“ mit „Ganzkörperschutzanzug“ ist sicher total unerotisch. Die oft geforderte „persönliche Freiheit“ ist nun mal gerade deutlich eingeschränkt! Wenn Beerdigungen ohne Trauergäste stattfinden müssen und man Oma und Opa im Altenheim nicht mehr besuchen darf, weiß man, wo man steht! Über die „Leben oder Tod“-Argumentation des Herrn Laschet mag man nachdenken; zum „Schmunzeln“ eignet sie sich nicht! Wenn die „Prostitutionsbranche“ ein Gewerbe wie jedes andere sein will, sollten „Sonderwege“ momentan vermieden werden, damit das „Werkeln“ nach der Corona-Krise nicht gefährdet ist! Überlebensnotwendig! Punkt!

    Wer kommt für den Schaden auf? – Wie überlebt man die Krise! – Was ist jetzt zu tun?

    Für viele Betreiberinnen und Betreiber, aber natürlich auch für die nun gebeutelten Dienstleisterinnen, stellt sich die Frage nach dem temporären Überleben! Umsätze 0 und die Kosten laufen weiter! Realität in ganz Deutschland! Wenn man Eigentümer eines Bordells ist, steht man noch relativ gut da, wenn man ein solches aber gemietet oder finanziert hat, sind die Ausfälle schnell bedrohlich. Die von der Bundesregierung zugesagten „KfW-Kredite“ kommen zudem nur in Frage, wenn man von seiner Hausbank „Bonität“ bescheinigt bekommt und diese dann den Antrag an die „KfW“ weiterleitet. Das Verfahren ist, wie heute in der Bild-Zeitung zu lesen war, durchaus langwierig und bringt nicht von jetzt auf gleich Taler! – Ob Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz eventuell greifen, wird im Moment noch geprüft. Die Experten sind sich nicht einig! Einige Länder planen Krisenhilfen. Hier ist Bayern momentan bereits aktiv! Unternehmen in Bayern erhalten dort finanzielle Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

    Andere Bundesländer sind noch in der Planungsphase oder müssen Gesetze verabschieden, um Gelder bereitstellen zu können. Ich werde in den kommenden Tagen eine Übersicht dazu erarbeiten und natürlich auch alle Kundinnen und Kunden, bei denen „Aussicht“ besteht, gesondert per Mail informieren.

    Bleiben Sie gesund! Ich drücke die Daumen!

    Howard Chance

     

  • 2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des ProstitutionsgewerbesDie umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist nicht mehr aufzuhalten!

    Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten. Die begriffliche Abfolge – also Regulierung vor Schutz – ist wohl bewusst so gewählt, da sich im Gesetz viel mehr Paragraphen mit Regulierungen befinden, als solche zum „Schutz von Menschen in der Prostitution“. – Während die Politik immer wieder die Schutzfunktion in den Vordergrund zu stellen versuchte, wiesen die Berufsverbände der Prostituierten – aber auch Juristen-Gruppen – schon frühzeitig darauf hin, dass es dem Gesetzgeber wohl hauptsächlich um die Kontrolle und Reglementierung des ungeliebten Bereichs „Rotlicht“ gehen könnte, was sich nun in Gesetzestitel und -inhalt eben deutlich zeigt, wo das im Wortlaut verwendete „sowie“ den Schutzgedanken positionell eindeutig an die zweite Stelle setzt.

    In einem Bericht zum Prostitutionsgesetz 2002, den die Bundesregierung 2007 veröffentlichte, wurde deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Gesetzes-Ziele erreicht worden war und weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Vieles passt heute mehr zum Begriff „Freiwild“, als zur „Freiwilligkeit“. Da der „zuhälterische Generalverdacht“ durch das Gesetz 2002 erheblich gemildert wurde, eröffneten in Folge der neuen Rechtssicherheit immer mehr „Flat-Rate-“ und „Sauna-Clubs“ bundesweit ihre Pforten. Sex wie beim Discounter, günstige „All-you-can-fuck“-Pauschalangebote auch für den kleinen Geldbeutel, veränderten die Sex-Branche merklich. Die Unternehmerinnen aus den ärmeren EU-Staaten, bekamen laut Werk-Vertrag um die 10 Euro als „Fall-Pauschale“ für einen möglichst tabulos durchzuführenden Schnell-Geschlechtsverkehr, was dann auch die etablierten deutschen Erotik-Dienstleisterinnen schockierte, die bislang für einen noch halbwegs „anständigen“ Tarif gearbeitet hatten und sich nun urplötzlich im intensiven Tarif- und Service-Kampf befanden. Fast die gesamte Branche wurde verdorben durch Dumping-Preise, die im Internet geradezu schamlos propagiert wurden. Geiz ist oder macht doch geil, natürlich auch im deutschen Rotlicht-Gewerbe!

    Soll man diese Entwicklung nun als „freie Marktwirtschaft“ verstehen? – Angebot und Nachfrage? – Enorme Verbrauchervorteile durch Prostitutions-Liberalismus? – Warum ist plötzlich fast alles erlaubt und möglich? – Gibt es denn überhaupt keine verbindlichen Regeln für das Rotlicht und für die Prostitution?

    Nein! – Nicht wirklich! – Denn Konzessionen für Erotikclubs und Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordell-Betriebe und deren Betreiber, waren im Gesetz 2002 nicht vorgesehen und vorher, also vor Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes, schwieg man sich zu diesem Thema gern völlig aus, da alles „sittenwidrig“ und eigentlich nicht erlaubt, aber merkwürdigerweise doch geduldet war. Gesellschaft und die Politik schauten großzügig weg und die Bordell-Betreiber versuchten ihren Geschäften möglichst unauffällig nachzugehen. Nicht alles wahrnehmen, war auf der einen Seite die Devise, so wie das „Nicht-Auffallen“ auf der anderen. Halt ungeklärte Umstände, mit denen man sich beidseitig arrangierte und dem Markt so der Selbstregulierung überließ. Läuft doch … irgendwie! – Noch immer ist viel einfacher einen Puff zu eröffnen, als die gern zitierte und regelmäßig amtlich kontrollierte Pommes- oder Dönerbude. Solange man keinen Alkohol ausschenkt, was grundsätzlich einer Gaststätten-Konzession bedarf, steht der Eröffnung eines Clubs oder Bordell-Betriebs (noch) nicht viel im Wege, wenn man nicht mit dem Baurecht oder den Sperrgebiets-Verordnungen kollidiert. Am Puff sollte nicht wirklich auf einer Leuchtreklame „Puff AO“, „Club Tabulos“ oder „Zur geilen willigen Stute“ stehen, dann beschwert sich so schnell auch niemand! – War ja schließlich schon immer so!

    Wo es keine Regeln gibt, regelt sich der Markt halt selbst! – Vielleicht gut für das Gewerbe, aber eben gesellschaftlich überhaupt nicht akzeptabel in einem Land der Dichter und Denker! – Zumindest nicht auf Dauer! – Nun war also wieder die Politik in der Pflicht!

    Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“ Kraut gewachsen ist.

    Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017 folgendermaßen:

    „Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten. Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“

    Unser Rechtsstaat wird aktiv … auf dem Weg zu ganz neuen Erkenntnissen?- Seit 2007 war das neue Gesetz nun in Arbeit und hat dabei durch die unterschiedlichsten parlamentarischen Prozesse und Beratungen, immer wieder ein leicht verändertes Gesicht erhalten. Mal sollte es strenger sein, mal weniger einschneidend. Aber in jedem Fall sollte „das Milieu“, das nun mal nicht nur aus den gern präsentierten Zwangsprostituierten besteht, sondern auch aus vielen selbstbestimmten Sexworkern – die den staatlichen Schutz einfach nicht brauchen – einen geregelten rechtlichen Rahmen bekommen. Dieser Rahmen sollte bundesweit einheitlich und verbindlich sein. Es allen Betroffenen recht zu machen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit, da vorhandenen Strukturen und Protagonisten einfach viel zu unterschiedlich sind! – Was im einen Fall passt und gewünscht ist, ist eine Türe weiter völlig unpassend, weil ebenso unerwünscht wie faktisch unnötig. – Im Ergebnis ist ein umfangreiches „Gesetzes-Monster“ herausgekommen, dessen organisatorische Umsetzung recht schwierig werden wird, da für Verwaltung, Kontrollen und Beratung eine Unmenge von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt wird, die sich in die zum Teil sehr komplexe Materie einarbeiten müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass vom Beschluss bis zur Einführung des Gesetzes fast genau ein Jahr liegt, was für die Errichtung der notwendigen Strukturen zeitlich auch sicher erforderlich sein wird.


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

  • ProstSchG – Prostitutiertenschutzgesetz – Gesetzestext online

    ProstSchG – Prostitutiertenschutzgesetz – Gesetzestext online

    ProstSchG - Prostitutionsgesetz 2017 - Gesetzestext Online - HTML
    Bildquelle: Pixabay

    ProstSchG – Prostitutionsgesetz 2017 – Gesetzestext online – HTML

     

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    unter dem nachfolgenden Link:

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/

     

  • Neues Prostitutionsgesetz kommt zum 1.7.2017. Bundesrat lehnt Vermittlungsausschuß ab!

    Neues Prostitutionsgesetz kommt zum 1.7.2017. Bundesrat lehnt Vermittlungsausschuß ab!

    Bildquelle: Jan Köhler / pixelio.de
    Bildquelle: Jan Köhler / pixelio.de

    Der Bundesrat gibt grünes Licht für das neue Prostitutionsgesetz

    Posting vom 23.09.2016 by Howard Chance:

    Der Bundesrat hat in der 948. Plenarsitzung die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum neuen Prostitutionsgesetz abgelehnt. Damit wird es keine weiteren Verhandlungen und keine Änderungen am Gesetz mehr geben! – Das Gesetz wird also zum 1. Juli 2017 wie geplant eingeführt werden.

    Bundesministerin Schwesig verwies auf den bereits lange währenden Beratungsprozess und unterstrich die Notwendigkeit  das Gesetz möglichst bald einzuführen, um endlich mit der Regulierung des Gewerbes beginnen zu können. Sie sieht den Schutz der Prostituierten nur dann gewährleistet, wenn man den Betreibern von Prostitutionsstätten intensiv auf die Finger schauen kann, diese eine behördliche Genehmigung für den Betrieb benötigen und Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt werden. Ohne klare Vorgaben, macht das Rotlicht-Gewerbe halt, was es will und dies gehe primär zu Lasten der Prostituierten. Damit muss Schluss sein!

    Auch an der Anmeldepflicht für die Prostituierten hält Schwesig fest. Sie verwies auf eine „Handvoll Frauen“, die bislang in Deutschland überhaupt als Prostituierte gemeldet sind und auf die große Anzahl von Prostituierten, die somit für den Staat überhaupt nicht sichtbar und
    damit auch nicht zu schützen sind. Um die „Selbstbestimmung“ prüfen zu können, sei die Anmeldung unbedingt notwendig, um in direkten Kontakt mit der jeweiligen Person zu kommen und diese beraten zu können.

    „Vertrauensperson der Prostituierten sollte ein Sozialarbeiter oder ein Arzt sein, aber sicher nicht der Zuhälter“ … erklärte Schwesig.

    Der Bundesrat folgte schließlich dem Wunsch von Frau Schwesig und lehnte den vorliegenden Antrag, der den Einführungstermin auf den 1. Januar 2018 verschieben und das Gesetz zu weiterer inhaltlicher Beratung in den Vermittlungsausschuss zu bringen, mehrheitlich ab. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und kann nur noch über eine Verfassungsbeschwerde „angegriffen“ werden. Im schon möglichen „Eilverfahren“ ist dies noch nicht geschehen, reguläre Verfahren (Hauptverfahren) sind aber erst nach der
    Inkrafttretung möglich.


    Umfangreiche Infos finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/neues-prostitutionsgesetz-2017/