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  • Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Prostitution 2020 - Lockdown 2 - Situationsbericht - 16.11.2020Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Montag, 16.11.2020 – 3. Woche des Lockdown 2 – Heute Konferenz Bundesregierung und Länder – Verschärfungen statt Lockerungen? – Klagewelle dürfte beendet sein! – Update Infektionsschutzgesetz noch diese Woche? – Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die 3. Woche des Lockdowns beginnt

    Die Infektionszahlen haben jetzt wohl das sogenannte „Plateau“ erreicht: die Zahl der täglichen Neuinfektionen nimmt nicht zu, stagniert oder nimmt sogar leicht ab. Dennoch sind die 7-Tages-Werte immer noch sehr hoch und von den Werten, wo man über „Lockerungen“ nachdenkt, ist man in vielen Regionen des Landes noch weit entfernt. Erst wenn der 7-Tages-Wert unter 50 sinkt, soll ein „normales Leben“ wieder möglich sein. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Wert mit 42 am niedrigsten, während Berlin mit 206 das aktuelle RKI-Ranking anführt. Entspannung sieht anders aus und wenn man die Mathematik bemüht, wird man schnell feststellen, dass der notwendige 50-er-Wert in den Regionen, wo man momentan zwischen 100 und 200 liegt, bis Ende des Monats nicht erreicht werden kann. Womöglich könnte man in den Regionen, wo der Wert schon jetzt günstig ist, Ende November lockern. Ob man dies dann „regional“ tut, bleibt abzuwarten. Flächendeckend wird es nicht möglich sein; soviel steht schon jetzt fest!

    Konferenz Angela Merkel und Ministerpräsidenten – Merkel-Knigge

    Am heutigen Montag, 16.11.2020, findet die nächste Videoschalte zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten statt und bereits im Vorfeld wurde berichtet, dass dieser Gipfel diesmal auf 2 Stunden begrenzt sein wird, da es eben nicht der richtige Zeitpunkt für neue Entscheidungen ist. Die Zahlen sind zu hoch, um vorzeitig zu lockern. Man will eine Bestandsaufnahme vornehmen, deren Ergebnis eigentlich schon feststeht. Für großen Unmut sorgt bereits der neue „Merkel-Knigge“ mit angedachten „Verschärfungen“, die in einer neuerlichen Beschlussvorlage für die heutige Videoschaltkonferenz gelistet sind. Kontakt nur noch zu einem anderen Haushalt ist ein absolutes Reizthema und auch die weiteren „denkbaren Einschränkungen“ sind alles andere als lustig. Nach der Konferenz ist vor der Konferenz: am Mittwoch, dem 25.11.2020, soll nochmals getagt werden und an diesem Tag kommt dann wohl „die Stunde der Wahrheit“!

    Heilmittel „Impfstoffe“ – Durchbruch und Zeitfragen

    In der vergangenen Woche wurde vom ersten Durchbruch bei einem Impfstoff berichtet und die Experten sind durchweg begeistert. Im 1. Quartal 2021 wird es mit den Impfungen losgehen, aber bis man die notwendige Zahl an Bürgerinnen und Bürgern geimpft hat, wird wohl ein halbes bis ein dreiviertel Jahr ins Land gehen. Perspektivisch haben wir also noch in ganz 2021 mit Einschränkungen zu rechnen, wie führende Politiker und Experten prognostizieren. Haben wir es nicht schon geahnt?

    Ein Blick auf die gegenwertige „Klagewelle“ – Game over!

    Ich habe eine Woche lang die Urteile der deutschen Oberverwaltungsgerichte beobachtet und analysiert. Bis auf Rheinland-Pfalz, wo sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts getan hat, gibt es in allen anderen Bundesländern „unanfechtbare“ Entscheidungen. Außer im Saarland, in Bayern und in Hamburg, wo einige Eilanträge Erfolg hatten, wurden diese breit abgelehnt und zwar sowohl beim Aspekt der „Ungleichbehandlung“, wo mit der Kompensation durch den Staat in Form von wirtschaftlichen Hilfen argumentiert wurde, wie auch beim bemängelten „Parlamentsvorbehalt“, der dann Ende vergangenen Woche selbst in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als eher „relativ“ bewertet wurde. Das „positive Urteil“ in Bayern wurde durch eine Veränderung der Verordnung quasi aufgehoben; die positive Entscheidung in Hamburg wurde durch eine Eilverfügung einstweilen blockiert. Im Ergebnis sind wir, was unsere Branche anbelangt, momentan beim „Game over“! Noch anhängige Eilverfahren dürften kaum mit anderem Inhalt „glänzen“: körpernah ist weitestgehend ein „no go“ und die Öffnung von Prostitutionsstätten dürfte mal wieder die „letzte Maßnahme“ sein, die der Staat ermöglichen wird. Schade für alle Klägerinnen und Kläger, die nun abermals Geld verbrannt haben, aber man hätte auf die erfahrenen Branchen-Anwälte hören sollen, die den jetzigen Zeitpunkt für eine Klage als „sehr unklug“ betrachtet hatten und die nur dann geklagt haben, wenn die „Kundschaft“ ausdrücklich darauf bestand! Eine Übersicht der Klageergebnisse der vergangenen Wochen findet sich auf meiner „Sonderseite Klagen im Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten“. Was „Klagen allgemein und zukünftig“ anbelangt, kann es „bald“ deutlich schwieriger werden, da sich die Gesetzgebung rasch verändern wird:

    Infektionsschutzgesetz wird erweitert! – Paragraph 28a wird wohl verabschiedet!

    Am 18. November 2020 wird die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wohl im Deutschen Bundestag verabschiedet. Am gleichen Tag findet eine Sondersitzung des Bundesrates statt, wo der Bundesrat dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zustimmen soll und wird. Der neue Paragraph 28a, der von vielen Verfassungsrechtlern bereits bemängelt wird, führt vermutlich zu einer Legalisierung der zukünftigen „Corona-Verordnungen“, die bislang ohne Beteiligung der Parlamente beschlossen wurden. Das ändert sich nun und wird zunächst einmal Bestand haben. Selbst wenn man das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreift, was sehr wahrscheinlich ist, wird es eine ganze Zeitlang die Rechtsprechung prägen. Ausgang ungewiss! Klagemöglichkeiten zunächst eingeschränkt!

    Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die aktuellen Berichte, Links und Diskussionen auf Facebook und in unseren Gruppen zeigen, wie blank die Nerven einiger Protagonisten liegen: für die einen gibt es Corona gar nicht, andere sprechen von wenig Gefahr. Die Weltverschwörung wird erwähnt, die Impfung soll Nanopartikel enthalten, die eine völlig Kontrolle ermöglichen. Mutationen sind bereits unterwegs und der Staat erfindet überlastete Krankenhäuser. Es stirbt niemand? Mit ein paar Toten kann man leben? Auslese der Natur versus Verschwörungstheorien. Tausende Hobby-Virologen sind am Start und ereifern sich ohne Ende! Leugner, Schwarzmaler und Lobbyisten. Der Sumpf lebt und erzeugt täglich neue „Bilder“! Der Umgang wird ruppiger und auch im Alltag geht es vor der Tür rustikal zur Sache! Die „Masken fallen“ auch im übertragenen Sinn und manchmal schaut man in eine „fiese Fratze“! Man fordert die Meinungsfreiheit für sich selbst ein, verweigert diese aber dem „Gegner“? So funktioniert Demokratie nicht! Wenn dann noch persönliche Angriffe und Beleidigungen hinzu kommen, ist das „Ende der Fahnenstange“ erreicht!

    Erotik-Branche wohin? – Muss der Puff jetzt uff?

    Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Ansätze. Manche, die klagen, wollen „aus Prinzip“ öffnen; manche haben erkannt, dass die Freude am gewerblichen „Bumsen“ gerade nicht so recht vorhanden ist und dass es betriebswirtschaftlich schlauer ist die „November-“ und möglicherweise „Dezember-Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, anstatt die Notreserven in Klagen zu investieren, die gerade krachend scheitern. Die Geschmäcker sind verschieden, aber selbst hartnäckige „Puff-Uff-Votanten“ sind momentan verstummt. Zwar ist „geschützter Verkehr“ wahrscheinlich nicht gefährlicher als eine üppige neue Dauerwellen-Erschaffung beim Frisör, dennoch kommt man in der gesellschaftlichen Debatte mit der „Puff-Uff-Forderung“ gerade nicht auf den Thron der Sympathie. Klar, im Untergrund und bei Tante Lieschen privat, wird nach wie vor gepimpert, dies aber eben in der Grauzone und mit angezogener Handbremse. Der Trieb findet ebenso seinen Weg, wie es der Geldbedarf tut und der Staat schaut an vielen Stellen einfach weg oder hat sich anderen Aufgaben verschrieben! Darum erspare ich mir heute auch jegliche ethische Bewertung!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 - NRW-Plan - Demo Frankfurt - AktivitätenProstitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Hygiene-Schutz-Konzepte NRW – Update 16.09.2020

    Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von „vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten“ erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue „Zusatz-Verordnung NRW“ vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me.

    Demo-Wochenende Frankfurt am Main – 19. September 2020

    Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus „bestimmten Gründen“ noch nicht angekündigt werden können.

    Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern.

    Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der „Alten Oper“, die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“, bei der wir gemeinsam noch einmal „Alles“ geben werden! – Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen!

    Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten.

    Zum Aktionstag in Frankfurt/Main gibt es eine „Veranstaltungs-Ankündigung“ bei Facebook: https://www.facebook.com/events/335747270910927/

    Über alle Entwicklungen, News und Aktionen wird selbstverständlich in den Facebook-Gruppen berichtet und diskutiert. Alle Meetings werden zudem als Veranstaltungen angekündigt und verlinkt!

    Die Gruppen, denen man natürlich auch beitreten kann:

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe

    Mit Schwung und Energie in die neue Woche! – Wir brauchen weiter Power, um unsere Ziele zu erreichen!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Düsseldorf - 27.08.2020 - Sexwork-Demo - Öffnet die Bordelle!Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle!

    Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste!

    Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist!


    Das „Gerücht“, das am 1. September 2020 ein „geheimer Stufenplan“ greift, hält sich zwar stetig, wird aber nirgendwo offiziell bestätigt. Es gibt nach meinen Recherchen in NRW eine seit Juni 2020 anhängige Klage im Eilverfahren vor dem OVG Münster und aktuell mindestens 3 neue Klageerhebungen im Eilverfahren, aber wenn man auf den Kalender schaut, ist der September nicht mehr weit, es sind nur noch Tage!

    Die Situation ist in Deutschlands bevölkerungsreistem Bundesland besonders kritisch: im Bereich der Prostitution sind gerade zahllose Existenzen massiv bedroht, da in NRW jegliche Form der Prostitution untersagt ist und sich nun „alles“ im Graubereich abspielt, wo es für die Protagonisten keinen Schutz und keine Sicherheit gibt! Statt die Sexarbeiterinnen gezielt vor „Corona“ zu schützen, drängt sie der Staat in die ungewollte Illegalität. In genehmigten und ständig überprüften Prostitutions-Betrieben, wo Hygienekonzepte gezielt realisiert werden könnten, ist Prostitution verboten! Auf der Strasse und in Hotels, die für diese Art der „Geschäftsausübung“ keine Erlaubnis besitzen, wird täglich gegen das Gesetz verstossen, weil staatlich Hilfen nicht greifen und in vielen Fällen das Überleben nur mit illegalem Handeln gesichert werden kann!

    Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wird zur Farce, da der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt und eine missliebige Branche in die Enge drängt! Obwohl in 3 Bundesländern höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, die im Tenor besagt, dass bei der Einhaltung von strengen Hygieneregeln und dem vorgeschriebenen 1:1-Kontakt von der Ausübung der Prostitution kein wirklich höheres Corona-Infektions-Risiko ausgeht, dass der Dienstleistungsbereich Prostitution den sonstigen „körpernahen Dienstleistungen“ gleichzustellen ist, reagieren 12 von 16 Bundesländern nicht und verschärfen damit die Situation zunehmend!

    Um auf diese unsinnigen Auswirkungen des „Föderalismus“ aufmerksam zu machen, gehen an vorderster Front die Lovemobile-Aktivistinnen Bibi und Nicole, sowie der BesD e.V., der BSD e.V. und Mitglieder des Aktionsbündnisses „Zukunft Rotlicht“ am kommenden Donnerstag erneut auf die Straße, um Politik und Öffentlichkeit über den eklatanten Missstand zu informieren und um gleichzeitig den Appell „Öffnet die Bordelle! – Jetzt“ zu propagieren! Nach Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart, geht es nun in die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf, wo Landesfürst Armin Laschet m.E. ein wenig zuviel Ruhe walten lässt und wo Gesundheitsminister Laumann ebenfalls den „abwartenden Helmut Kohl“ gibt, während Sexarbeiterinnen und Betreibern nachhaltig die Luft ausgeht!

    Ok, es gibt nach wie vor nicht wenige Neuinfektionen, aber diese entstehen nachweislich in anderen Bereichen, nämlich bei Reiserückkehrern und bei den „Partyfreunden“, die sämtliche Regeln missachten und die Umwelt so massiv gefährden! Beim geschützten „Nümmerchen“ ist das Risiko eklantant geringer und selbst das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht das Infektionsrisiko deutlich geringer, als einige „panische Politiker“, die Corona mit „Moral“ kombinieren und im Sinne der Volksgesundheit nun ein „Sexkaufverbot“ propagieren! Was für ein Etikettenschwindel!

    Zur NRW-Kampagne werde ich am kommenden Montag ein intensives „Positionspapier“ veröffentlichen und dies zusammen mit der Veranstaltungeinladung an die 199 Landes-Parlamentarier versenden. Hierfür sind auf meinem Paypal-Konto Spenden eingegangen, die die Kosten decken werden und für die ich an dieser Stelle herzlich danke!

    Hier der vorläufige Ablaufplan für die Demonstration am kommenden Donnerstag, 27.08.2020:

    Sexwork-Demonstration auf der Landtagswiese der Landeshauptstadt Düsseldorf von 11 – 18 Uhr


    Adresse: Landtag NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
    https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

    Zusammenkunft ab 11 Uhr, Pressekonferenz um 11:30 Uhr

    Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V. ), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke, (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften)  u.a.

    Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens Sexarbeiterin (14:00 & 15:45 Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm.

    Die Anmeldelinks bei Facebook:

    Bibbi & Nicole:
    https://www.facebook.com/events/299095914703516/

    BesD – Veranstaltungslink: https://www.facebook.com/events/3706944732668811

    BSD – Veranstaltungslink:
    https://www.facebook.com/events/621906005430280



    Abschließender Spendenaufruf:

    Bibbi und Nicole sind seit vielen Wochen für die Branche auf der „erotischen Walz“ durch die Republik. Dabei sind inzwischen die „Dienstfahrzeuge“ (Demo-Lovemobil und das Bibbi-Mobil) arg in Mitleidenschaft gezogen worden und auch die sonstigen entstandenen Kosten sind nicht unerheblich! – Während mancherorts Tausende von Euro in Klagen etc. fließen, müssen die engagierten Sexworkerinnen ihr eigenes kaum vorhandenes Geld investieren. Ich rufe an dieser Stelle zu „Solidarität“ im Sinne der Sache auf! Gebt was Ihr könnt! Auch Kleinvieh macht Mist!

    Jeder Taler per Paypal an Nina19983@icloud.com hilft den beiden unermüdlichen Aktivistinnen und wer kein Paypal hat, kann die Beiden natürlich auch über die Mailadresse kontaktieren.

    Infos zu den Aktionen der Aktivistinnen immer aktuell unter:
    https://www.facebook.com/Bibiundnicole/?hc_location=group


     

    https://zukunft-rotlicht.info

    Infos gibt es natürlich auch in den bekannten Facebook-Gruppen der Betreiber: https://www.facebook.com/groups/1781551198651477/ und in der Offenen Gruppe https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/ fortlaufend veröffentlicht.

    Liebe Grüße von Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Prostitution 2020 – Die Gedanken sind frei – Statusbericht August 2020

    Bayern öffnet die Bordelle? – Berlin ermöglicht Erotikmassagen und SM! – Die Nordstaaten denken über Öffnung der Bordellbetriebe zum 1. September nach?Verbände der Erotikbranche auf Demo-Marathon! – Deutschland bereitet sich auf die 2. Welle vor? – Mega-Anti-Corona Demo in Berlin – Die Infektionszahlen steigen deutlich! – Bürgerinnen und Bürger verzweifeln langsam aber sicher!

    Die Themen der vergangenen Woche kurz zusammenzufassen, fällt in dieser Woche schwer! Ich bin erst einmal froh, dass ich meine Webseite und hier speziell den WordPress-Blog wieder in Betrieb nehmen konnte. Eine abgelaufene Domain, die nur über einen komplizierten Rettungs-Prozess in den USA zurückzuholen sein wird, führte zu Chaos. Nur durch Änderung der DNS-Zuweisungen auf eine andere Domain, konnte der Blog gestern wieder in Betrieb genommen werden. Meine aktiven Website-Adressen lauten jetzt ab sofort https://zukunft-rotlicht.info und https://prostitution2020.de, meine Unternehmensberatung ist unter der Domain https://mhconsulting.online wieder erreichbar.

    Bayern macht die Bordelle auf? – Die Sensationsmeldung der Woche!

    Schon seit der RedlightON-Aktion am 16. August 2020, wo Rechtsanwalt Michael Karthal auf der Pressekonferenz in Frankfurt am Main von eine „eingeklagten Öffnung“ in Kempten (Allgäu) berichtete, liefen die Drähte heiß: Kempten öffnet? Öffnet dann Bayern komplett? Die zweite Frage konnte man vor 14 Tagen so nicht  beantworten und die Ordnungsbehörden in Bayern waren auch überfordert, als die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber eingingen. Gab es wirklich ein Urteil? Was war dessen Inhalt? Waren die Feststellungen und der Beschluss allgemeingültig oder nur auf den berühmten Einzelfall anwendbar? Komischerweise interessierten sich zunächst Betreiberinnen und Betreiber, die gar nicht in Bayern beheimatet sind, für die Ergebnisse. Trotz diverser Webinare und pausenlosen Nachfragen in der Facebook-Gruppe, konnte man sich keinen Reim machen, was da nun genau passiert war und noch weniger war zu einem zweiten Verfahren zu erfahren, das ebenfalls in ähnlicher Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geführt wurde. Es war chaotisch und der Kollege Christoph Rohr und ich benötigten auch gut eine Woche, um halbwegs Durchblick zu erhalten.

    Im Ergebnis ist es Stand heute jetzt so, dass diverse Städte und Gemeinden aufgrund der gerichtlichen „Erörterungen“ die nach wie vor geltende und gerade auch wieder verlängerte Infektionsschutzverordnung differenziert anwenden und Prostitutionsstätten, die einen strikten 1:1-Kontakt zwischen Dienstleisterinnen und Kunden gewährleisten, nun nicht mehr als Prostitutionsstätte im Sinn der Verordnung betrachten. Kann ich also in Bayern in meinem Betrieb absolut sicherstellen, dass nie mehr als 2 Personen aufeinander treffen, falle ich nicht unter die Verbotsverordnung! Aber: ich muss Hygienepläne aufstellen und diese natürlich streng einhalten, denn sonst kann man meinen Betrieb wegen „Hygienemängeln“ schließen und das womöglich dauerhaft. Die gesamten Hintergründe der Normenkontrollklage möchte ich heute nicht weiter erläutern; das jetzige Ergebnis zählt und die Zeit für „warum“ und „wieso“ fehlt gerade! Ich bin in der Angelegenheit „Bordell-Öffnung“ bereits seit Mitte der Woche in Augsburg, Schweinfurt, Ingolstadt und Nürnberg und ab heute auch in der Landeshauptstadt München im Einsatz, um zu prüfen, ob sich bestimmte Betriebe unmittelbar oder aber mit weiteren Vorkehrungen und Konzeptanpassungen öffnen lassen. Bei 5 von mir betreuten bayerischen Betrieben wird in den kommenden Tagen zu 99% eine Öffnung erfolgen und dies natürlich im Einvernehmen mit den lokalen Behörden, die in der Regel durchaus kooperativ sind. Wer in Bayern noch Unterstützung benötigt, kann mich oder auch den Kollegen Rohr gerne auch kurzfristig kontaktieren!

    In Berlin darf wieder erotisch massiert werden / SM auch wieder möglich

    Auch Berlin vermeldet zumindest „Teilerfolge“, die aber mit denen von Bayern nicht vergleichbar sind. In Berlin darf in zwei Massagestudios wieder „erotisch massiert“ werden, wobei aber „Body-to-Body“ ebenso verboten ist wie Geschlechtsverkehr und zudem darf der branchenübliche „Handjob“ nur mit Kondom oder Handschuh angeboten werden. Ob dass einen Kunden wirklich inspiriert? Ich habe da starke Zweifel. Auch SM, was unter das ProstSchG, ist in einem Berliner Studio wieder erlaubt, wobei im veröffentlichten Urteil aber steht, das keine erotischen Dienstleistungen stattfinden dürfen! Popo voll ja; Beutel leer nein! Auch ein Kompromiss, der am Bedarf der Kundschaft vorbei gehen dürfte. Aber immerhin erste kleine Schritte, über die man sich ja in der Gemarkung, wo Prostitution gänzlich verboten ist, schon freut.

    „Nordländer“ haben sich angeblich auf 1. September verständigt

    Der Leiter des Bezirksamts Hamburg Mitte, Falko Droßmann (SPD), hat auf einer beeindruckenden Demonstrationsveranstaltung, die am vergangenen Dienstag, 28. Juli 2020, auf der Reeperbahn in Hamburg stattfand, angedeutet, dass sich die sogenannten „Nordländer“ (bestehend aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) auf das Öffnungsdatum 1. September 2020 für Prostitutionsstätten geeinigt haben oder zumindest einigen wollen. Offizielle Bestätigungen gab es aus den anderen Bundesländern dazu leider nicht und so ist die vorliegende Meldung noch sehr mit Vorsicht zu genießen!

    Rotlicht-Demonstrationen Hamburg – Köln – Stuttgart

    Die Demonstrationen der Sexarbeiter- und Betreiberverbände BSD und BesD in Hamburg und Köln waren beeindruckend und haben in jedem Fall „Bewegung“ gebracht, Bewegung, die man nun politisch nutzen muss und darum ist es wichtig jetzt „Druck auf dem Kessel“ zu halten. Darum heißt die Devise „nach der Demo ist vor der Demo“ und ich weise daher heute auf die nächste Demonstration in Stuttgart hin, die am Donnerstag, dem 6. August 2020 stattfinden wird. Stuttgart ist die Hauptstadt der Prostitutionsgegner und eine der wenigen Städte, die sogar ein „Sexkaufverbot“ verhangen haben und damit unglaublich polarisiert! Demonstrieren in Stuttgart ist unbedingt notwendig und ich werde selbst auch dort sein und mit den Freundinnen und Freunden die Fahne hoch halten! Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der BesD-Infopage zur Demonstration.

    Am morgigen Montag erfolgt ein ausführlicher Newsletter … ich mache mich jetzt eilig auf den Weg nach München! „Glück Auf“ für die Branche!

    Ihr / Euer Howard Chance


    https://zukunft-rotlicht.info        https://prostitution2020.de

  • Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 - Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Ich habe in der vergangenen Woche die Zeitleiste für den Bereich der Prostitution ausführlich dargestellt, wiederhole es an dieser Stelle aber nochmals kurz und prägnant:

    Bis mindestens 3. Mai 2020 ist durch die geltende „Abstandsregelung“ von 1,5 m jegliche gewerbliche erotische Betätigung unmöglich und daher untersagt.

    Dass nach wie vor auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen und auch in einigen „Betrieben“ erotisch gearbeitet wird, ist oft der persönlichen „Not“ geschuldet, aber bei entsprechender Risikobereitschaft und beim ignorieren staatlicher Vorschriften sogar sehr ertragreich! So schilderte mir gestern eine Düsseldorfer Escortdame, dass Hausbesuche momentan stark gefragt seien und dass die Tarife auch „höher“ seien als vor der Corona-Krise. Ziemlich unverantwortlich, finde ich!

    Im Portal Kaufmich, wo ich in der vergangenen Woche intensiv recherchiert habe, gibt es nach wie vor „Daterinnen“, aber auch eine Vielzahl von neuen Profilen, die zunächst nur Videos gegen Geld anbieten, dafür aber versprechen bei Videokauf demnächst die Käufer bei „Terminvergaben“ zu bevorzugen. Es gibt Unmengen neue Profile mit absolut identischen Texten und ob sich dahinter wirklich „später buchbare Damen“ befinden, möchte ich hier einmal deutlich anzweifeln!

    Doch zurück zu meiner Zeitleiste und meinen Gedanken für die Zukunft: bis 3. Mai geht im Bereich Prostitution und auch Gastronomie garantiert nicht und damit stehen 2 weitere Wochen des Stillstands fest und spätestens Anfang Mai werden die nächsten Mieten fällig. Interessanterweise sind ja die „Soforthilfen“ auf 3 Monate angelegt und dies wird einen „internen“ Sinn haben!

    Am 30. April 2020 soll die nächste Konferenz zwischen Bundesregierung und Landesregierungen stattfinden und dabei soll dann beschlossen werden, wie es nach dem 3. Mai 2020 weitergehen wird. Die Hotellerie- und Gastronomie-Branche macht bereits mächtig Druck. 223.000 Betriebe sind deutschlandweit betroffen und es wird von einem Umsatzausfall von 10 Milliarden Euro (Anfang März bis Ende April 2020) gesprochen. Die „Soforthilfen“ sind in diesem Bereich schnell verbraucht und eine komplette weitere „Quarantäne“ über den 3. Mai hinaus würde nach seriösen Prognosen wohl die Hälfte der Branche in Insolvenz bringen.

    Sollte die virale Situation stabil bleiben oder sich sogar verbessern, rechne ich damit, das Hotels und Restaurants nach dem 3. Mai 2020 unter Auflagen und Einschränkungen wieder eröffnen dürfen, um zumindest einige Teilumsätze erwirtschaften zu können. Sicher ist dies aber absolut nicht!

    Was die „körperlichen Dienstleistungen“ anbelangt, also Dienstleistungen, die direkt am Menschen vollzogen werden und wo ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zu realisieren ist, will man „Friseuren“ nach dem 3. Mai 2020 die Wideraufnahme der Tätigkeit erlauben. Dabei gilt es als sicher, dass sowohl Kunden wie Friseure Masken tragen müssen und die Friseure auch Handschuhe zu verwenden haben, um das Risiko zu minimieren. Die Ausnahmeregelung ist nur für Friseurbetriebe angedacht, nicht etwa für Wellness-Massagen oder erotische Dienstleistungen!

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern (Sonntag, 19.04.2020) verkündet, dass die Abstandsregelungen noch „Monate“ andauern werden, was für alle „kontaktbedürftigen Gewerbe“, wozu auch die Prostitution gehört, keine gute Nachricht ist! Kontaktsperren und Masken, bis es einen Impfstoff gibt? Davon hat Angela Merkel ja bereits auch gesprochen!

    Wie würde Sex mit Schutzmaßnahmen überhaupt aussehen? Schutzmaske für beide Beteiligten im SM-Style oder aber hygienisch einwandfreie „Glory holes“ in Kabinen, wo das mit Kondom bestückte Glied durch ein Loch ragt? Oder sind „Knetter-Kisten“ eine Lösung, wo der Unterleib der Dienstleisterin aus der Kiste ragt? Ganz schön schräge Ideen, wobei das „Glory hole“ durchaus praktikabel erscheint! Ob man mit dieser Idee aber beim örtlichen Ordnungsamt Applaus erntet, sei einmal dahingestellt, zumal ein solches „Betriebskonzept“ ja erlaubnispflichtig ist und bleibt! Aber, einen Versuch wäre es im Einzelfall wert!

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Bereich „Prostitution“ in den Beratungen am 30. April 2020 nach wie vor keine Rolle spielen wird und dass es Anfang Mai dementsprechend noch keine Lockerungen in diesem Bereich  geben wird! Während die Gastronomen und Hotels sehr zahlreich im DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) organisiert ist, fehlt es den Prostitutionsbetrieben an einer geschlossenen Vertretung der Interessen, was nun in der Krise ein großes Problem ist! Wenn 100.000 DEHOGA-Mitglieder eine Petition starten, bewegt sich sicher etwas; wenn einzelne Bordellbetreiber mobil machen, wird kein Echo zu vernehmen sein! Ist leider so und so schnell auch nicht zu ändern!

    Die Ankündigungen einiger Betriebe, die ich heute bei der Recherche bei Facebook fand, dass ab 4. Mai wohl wieder geöffnet wird, halte ich für sehr verwegen, zumal dies schnell falsche Hoffnungen weckt!

    Gerade jetzt machen sich viele in der Branche Gedanken, wie die Krise überlebt werden kann! Die Soforthilfen werden schnell „verpuffen“ und in vielen Fällen wird es spätestens Ende Mai ganz eng. Womöglich können zusätzliche KfW-Kredite retten? Will man sich wirklich langfristig verschulden oder gehe ich, wenn ich beispielsweise eine GmbH oder UG betreibe besser in Insolvenz und starte dann unter neuer Firmierung neu durch? Viele übersehen ja, dass sich eine Insolvenz nicht zwangsläufig zur Pleite führt, sondern möglicherweise die Existenz durchaus erhalten kann, wenn zumindest Mittel vorhanden sind um das Insolvenz-Verfahren zu bezahlen.

    Hier bin ich momentan als Berater stark gefordert. Schon seit 1989 (damals bei der Treuhand-Anstalt) befasse ich mich mit Krisen und Sanierung und die damalige Situation bei der „Sanierung der DDR“ ist mit den jetzigen Umständen durchaus vergleichbar.

    Gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie und weiteren aktiven Kooperationspartnern, bin ich momentan in „Klausur“, um Beratungsangebote zu konzipieren und Hilfestellung über Branchengrenzen hinaus zu geben. Dazu wird es dann im Laufe der kommenden Wochen auch ein neues Informations-Portal für die Branche geben. Momentan braucht man vor allem eines: Geduld!

    Eine möglichst angenehme Woche wünscht Ihnen / Euch

    Howard Chance

  • Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Howard Chance berichtet – Veranstaltung 28. Oktober 2019 – Saalbau Griesheim

    „Er hat es wieder getan!“ Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Vorjahr, ließ es sich Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie nicht nehmen die 1. Ausgabe noch einmal deutlich zu „toppen“. Der Saalbau Griesheim war die ideale Location für die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und nahmen an einer bundesweit einmaligen Veranstaltung teil, bei der sich Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Betrieben, aber auch zahlreiche Behörden-Vertreter aus der ganzen Republik einfanden, um über die aktuellen Entwicklungen bei der schwierigen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu diskutieren und um regen Austausch zu pflegen.

    Dazu hatte der Veranstalter wieder eine Riege von Experten eingeladen, die zu unterschiedlichen Aspekten referierten und in Workshops diverse Hilfestellungen gaben. Rotlicht war bis 2017 keine große Wissenschaft, doch die Paradigmen haben sich inzwischen dramatisch verändert. Ohne detaillierte Kenntnisse im Steuer- und Baurecht ist eine Bruchlandung als erotischer Unternehmer nicht unwahrscheinlich! Ohne persönliche Zuverlässigkeit und ohne gründliche Dokumentation von Abläufen im Betrieb, gerät man jetzt schnell in die Defensive.

    Das „neue“ ProstSchG, das nun seit 2 Jahren „wirkt“, hat es in sich und die in ihm enthaltenen Kontrollpflichten des Staates sind erheblich! Die Zeiten, wo man nach dem Motto „Weiber rein, Schild dran, Werbung schalten, Puff läuft“ arbeitete, sind lange vorbei und heutzutage ist der umsichtige Rotlicht-Unternehmer gefragt, der intelligent handelt und sein Unternehmen in schwieriger Zeit zukunftssicher aufstellt.

    Zentrale Themen von „Zukunft Rotlicht“ waren in diesem Jahr Bau- und Steuerrecht. Noch immer sind Bordellbetriebe in „Mischgebieten“ umstritten, je nach Bundesland oder Stadt gibt es Genehmigungen oder nicht und die Verwaltungsgerichte sind momentan mit umfangreichen Verfahren belastet, deren Ausgang man nicht absehen kann. Die anwesenden Baurechts-Experten waren sich sicher, dass sich gerade durch das neue Gesetz Grundsätze der Rechtssprechung ändern müssen. Die „Milieu-Kriminalität“, die häufig ein Hemmnis für Genehmigungen war, fällt durch die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung weg und dies muss sich zwangsläufig auf die alten Bauordnungen auswirken. Wo kein Täter, da keine Kriminalität!

    Im Bereich „Steuer“ ist die Lage noch prekärer und auch unter den Experten sehr umstritten. Einige haben positive Erfahrungen mit dem „Düsseldorfer Verfahren“, andere lehnen den eigentlich überhaupt nicht nicht rechtskonformen „Hilfskonstrukt“  kategorisch ab. Zudem wurde deutlich, dass die Finanzbehörden auch sehr unterschiedlich arbeiten und das für das Rotlicht scheinbar ganz eigene „Steuer-Gesetze“ gelten, die zum Teil bewusst konstruiert erscheinen. Sonderregelungen, die Gefahr der Umsatzsteuer-Hinzurechnung und viele unangenehme Themen mehr, wurden intensiv diskutiert. „Klarheit“ gibt es momentan leider nicht und vielen Teilnehmern rauchte dementsprechend später der Kopf. Zu viele Sonderfälle und Einzelfälle, die der Überprüfung bedürfen und nicht „08-15“ beantwortet werden können. Ein Kongress kann Impulse bieten und neue Sichtweisen eröffnen, aber natürlich nicht im Workshop individuelle Probleme lösen.

    Auch die Lage der Sexarbeiter(innen) wurde natürlich erörtert und auch hier sind die steuerlichen Schwierigkeiten dominant. Wo zahle ich Steuern, wie werde ich erfasst und warum ist eine Zustellanschrift.de für ausländische Dienstleisterinnen die Adresse der Wahl?

    Der Verein Dona Carmen e.V., in Deutschland federführend beim „Kampf gegen das ProstSchG und dessen Willkür“ referierte gewohnt routiniert zu aktuellen Zahlen und Fakten. 2/3 der Betriebe ohne Genehmigung, nur geschätzte 25 – 30 % Registrierungen bei den Sexworkern in Deutschland? Da läuft etwas schief und die Bezeichnung „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ hat durchaus eine Berechtigung!

    Nicht zu vergessen sind die zahlreich vertretenen Aussteller aus der Erotikbranche und der Hauptsponsor „London“, der durch sein neuerliches großzügiges Engagement die Durchführung der Veranstaltung förderte. Eine „Familie“, die in großen Teilen an einem Strang zieht und die Christoph Rohr bereits wieder ermutigt haben es in 2020 „wieder zu tun“!

    Am Schluss auch ein Lob an das Team und die Köche der „Rotlicht-Akademie“, die für reibungslosen Ablauf und kulinarische Köstlichkeiten sorgten. Essen und Trinken hält bekannt Leib und Seele zusammen und das ersehnte Gemeinschaftsgefühl wurde durch die Veranstaltung wieder deutlich gestärkt!

    Howard Chance
    https://mhconsulting.online

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress – Frankfurt am Main – 28.10.2019

    Die zweite Auflage des deutschlandweiten Kongresses

    Knapp 2 Jahre ist das ProstSchG in Kraft – Theorie und Praxis sind oft sehr unterschiedlich! Langsam zeigt sich, wo für Betreiber, Sexworker aber auch Behörden Handlungsbedarf besteht – auch wenn das ProstSchG in der Realität regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird!

    Auf dem Kongress „Zukunft-Rotlicht“ 2019 in Frankfurt wird es u.a. zu diesen Themen Seminare, Workshops und Diskussionsrunden mit Experten geben:

    • ProstSchG – wie entwickelt es sich in der Praxis – Nachbesserung Betriebskonzept
    • Steuerfallstricke à la Umsatzsteuerhinzurechnung der Sexworker auf die Betreiber
    • Richtiger Internet- / Werbeauftritt für Betreiber und Sexworker
    • Probleme mit dem Bauamt
    • Aufzeichnungspflichten laut ProstSchG und Hilfsprodukte hierzu, um Papierkrieg zu vermeiden
    • Sexworker und Steuer sowie Büro- und Zustellanschriftservice für Sexworker, damit die „böse Überraschung“ nicht im Heimatland wartet.

    Das Team der Rotlicht-Akademie hat in Kooperation mit MH-Consulting und den Referenten der Veranstaltung ein praxisbezogenes Programm entwickelt, das umfangreiche Informationen bietet und natürlich auch zum intensiven Erfahrungsaustausch einlädt.

    Erste Informationen zur Veranstaltung finden Sie ab sofort auf der Homepage https://www.zukunft-rotlicht.de

  • Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Messe- und Seminarbericht – Venus Berlin 2018 – News Zukunft Rotlicht

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht präsentierte sich in Berlin

    Die Venus Erotikmesse Berlin rief und die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht reiste in die Hauptstadt, um sich dem Publikum zu präsentieren! Unter der bewährten Projektleitung von Christoph Rohr waren die Hauptstadt-Erotiker von BERLINintim, das aufstrebende Erotikportal Rotlicht.de, die Kleinanzeigen-Experten von Quoka.de, die Zustellanschrift.de sowie MH-Consulting by Howard Chance nebst der Rotlicht-Akademie aus Ulm gemeinsam am Start. Unter dem innovativen Label „Zukunft Rotlicht“ und sponsored by „London – The Condom“ wurde ein umfangreiches Angebot für die Rotlicht-Branche präsentiert.

    Messeaktivitäten auf der Venus Berlin 2018

    Kondome, GV-Energie-Brause und Erotikwerbung by Rotlicht.de aus Schwerin

    Der emsige wie sympathische Kollege Thomas Schiller von Rotlicht.de hatte Feuerzeuge, hochwertige Kugelschreiber, GV-Energie-Brause und sehr wandstarke Präservative im Gepäck, Lustwaren, die bei den Besucherinnen und Besuchern reißenden Absatz fanden. Howard Chance betätigte sich auch als aktiver Kondomtester, brachte Schillers Hardcore-Tüten  aber selbst mit dem gesponsorten Teppichmesser von BERLINintim nicht zum bersten. Ganz harte Ware für den Wüsten-Nahkampf-Einsatz, die den Vergleichstest mit einem neuen No-Name-Produkt unter dem Label „das dünnste Kondom der Welt“ ganz klar für sich entschied. Denn das dünnhäutige Produkt platzte prompt, nachdem ich nur ganz leicht hinein gepustet hatte! Qualitätsurteil: Mangelhaft! – Die „Schiller-Tüte“ hielt hingegen sogar im erweiterten Praxistest, wobei das wahrgenommene „Feeling am Glied“ jedoch den Eindruck vermittelte einen LKW-Reifen montiert zu haben. Ein absolut „Safe-Produkt“, aber mit den bewährten gefühlsechten Kondomen unseres Sponsors „London“ eben überhaupt nicht zu vergleichen! „Einmal London, immer London“, war das Fazit des emsigen Testers! Doch Rotlicht.de war ja nicht gekommen, um Kondome zu promoten, sondern präsentierte ein Rotlicht-Portal, dass von Schwerin aus agiert, dort „Platzhirsch“ ist, und nun deutlich auf Expansionskurs ist. Von Schwerin aus in die gesamte Republik! Der Start ist geglückt!

    Geräucheter Hasenrücken à la Meyer und das BERLINIntim-Magazin zur Messe

    Der Berliner Erotikpionier Thomas Meyer, Gründer des Portals BERLINIntim, erfreute die Standgemeinschaft mit frischem Kaffee, hausgemachter Gourmet-Leberwurst und selbstgeräuchertem Hasenrücken (womöglich aus der Berliner Hasenheide?) mit markantem Buchenholz-Finish und war ein stets gefragter Gesprächspartner zu technischen und ideologischen Themen der Erotikwerbung in Berlin. Ein „alter Hase“, was ja wieder zum Räuchern passt! Thomas und auch seine liebe Frau bringt man so schnell nicht aus der Ruhe, zumal diese auch bei der „schärfsten Party der Stadt“ mitwirkten, bei der die Branche im „Carlitos“ den Messestart beging! Am Gemeinschaftsstand auf der Venus wurde auch eine kostenfreie Messezeitung ausgegeben, die sich mit dem Sonderteil „Rotlicht-Fibel“ mit dem ProstSchG und seiner Umsetzung befasste! Natürlich haben wir das Magazin auch in einer PDF-Version produziert! Es steht unter folgender Adresse zum Anschauen für Sie / für Euch bereit: https://www.yumpu.com/xx/document/view/62142387/venusmagazin2018

    Zustellanschrift.de für Sexworker(innen) / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Die starke bundesweite Allianz von Christoph Rohr und Howard Chance (icke) informierte Bordellbetreiber, Escort-Agenturen und Sex-Dienstleisterinnen am Stand über die Notwendigkeiten nach dem neuen Prostitutiertenschutzgesetz und über damit verbundene Schwierigkeiten bei der rechtssicheren Zustellung von amtlichen Dokumenten! Wie stelle ich meinen Betrieb auf, wie kooperiere ich mit Behörden, wie bekomme ich eine „Konzession“. Wie stellt eine reisende Dienstleisterin ihren „Postverkehr“ sicher, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt? Themen, die auch beim Seminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ intensiv behandelt wurden, wovon später noch die Rede sein wird!

    Quoka.de – Der Schlüssel(anhänger) zum Erfolg! – Clevere Ideen für die Branche

    Das Portal gehört zu den klickstärksten Online-Kleinanzeigen-Märkten der Republik und unterhält auch einen umfangreichen Erotik-Bereich, in welchem regelmäßig über 75.000 Inserate zu finden sind! Die Produktmanagerin und Prokuristin engagiert sich seit Jahren für die Erotikbranche und für die rechtskonforme Arbeit nach dem ProstSchG und empfand es auch in diesem Jahr als wichtig in Berlin die Quoka-Flagge zu zeigen. Mit einem 4-er-Team war man zur Werbeberatung vor Ort, verteilte schicke Schlüsselanhänger und Kennenlern-Gutscheine und war auch beim Fachseminar unterstützend tätig, wofür wir uns herzlich bedanken! Es lebe die Kooperation: jetzt und natürlich in Zukunft!

    Rotlicht trifft Blaulicht – Das Fachseminar am Venus-Wochenende in Berlin!

    Nach dem großen Erfolg des Seminars „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 (Saalbau Gallus Frankfurt am Main) hatte sich Kollege Christoph entschieden, mal wieder „volles Rohr Gas zu geben“ (Zitat), um eine weitere Großveranstaltung im Rahmen der Venus zu präsentieren. Schließlich gibt es bei der Umsetzung des ProstSchG spätestens seit Sommer 2018 bundesweit verstärkte Aktivitäten der Behörden, die den „Dornröschen-Schlaf“ wohl langsam beendet haben. Es geht vielen Betrieben gerade an den baurechtlichen „Kragen“ und die Finanzbehörden sind fleißig dabei neue „Steuerbürgerinnen“ zu erfassen und zu taxieren! Kein Tag ohne hilfesuchende Anrufe bei den Hotlines von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting! Täglich neue verunsichernde Presseberichte mit teils fragwürdigem Wahrheitsgehalt! Nach wie vor ein ziemliches Chaos an der deutschen Prostitutions-Front!

    ProstSchG, ProstG, Abgabenordnung, Verwaltungs- und Ordnungsrecht

    Der Verwaltungsjurist Andreas Ramisch und der Frankfurter Rechtsanwalt Guntram Knop hatten für Berlin den Auftrag Licht in manches Dunkel zu bringen und die Beiden waren wie immer trefflich vorbereitet. Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und stellte klar, dass eine baurechtliche Prüfung und die Vorlage baurechtlicher Dokumente grundsätzlich nicht zu den Pflichten eines Betreibers im ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gehören. Entsprechende Anforderungen, wie sie z.B. in NRW gestellt wurden, sind bezogen auf das ProstSchG nicht gesetzeskonform, was die umsetzenden Verwaltungen inzwischen „eingesehen“ haben. Das Baurecht bleibt „unberührt“, was dem Antragsteller aber keinen Vorteil bringt: ein Ordnungsamt kann einen Betrieb ohne baurechtliche Prüfung genehmigen, muss diese Prüfung sogar unterlassen! Aber: das Bauamt kann jederzeit in einem getrennten Verfahren Prüfmaßnahmen ergreifen und trotz vorhandener „Konzession“ Nutzungen untersagen, wenn das Baurecht verletzt wird! Ja, kompliziert, schon vom Grundsatz her! Ich verwende zur Verdeutlichung hier gerne ein Beispiel aus der automobilen Welt: wenn ich einen Führerschein erwerbe, darf ich zwar Autofahren, aber eben nur ein Fahrzeug, was eine Zulassung und Betriebserlaubnis besitzt! Im Bereich Prostitution und Baurecht sind Konflikte vorprogrammiert und dabei könnte eine „aktive Duldung“ eines eigentlich rechtswidrigen Umstands durchaus von Bedeutung sein, wie Rechtsanwalt Knop verdeutlichte, der aktuell umfangreich mandantiert ist und neben finanzrechtlichen Verfahren auch in Verwaltungsverfahren involviert ist. Eine Stadt kassiert jahrelang Vergnügungssteuer für einen Betrieb und untersagt diesen dann aus baurechtlichen Gründen? In einer Stadt werden Bordelle in Mischgebieten (ausnahmsweise) erlaubt, in der anderen wird eine solche Nutzung kategorisch ausgeschlossen? Es gibt zu diesen Themengebieten bislang nur wenig Urteile und wenn, sind diese oft nicht allgemein übertragbar und niedriginstanzlich. Die Klagewelle steht erst noch bevor, da es eben an Normen fehlt, die sich erst ergeben werden!

    Die beiden Experten, die keine Berührungsängste mit der Branche haben, zeigten Problemstellungen exakt und anschaulich auf: Ramisch aus strenger Behördensicht und Knop mit dem klaren Blick auf mögliche Kompromisse und Rechtsmittel, die den Experten erfordern. Wer meint, selbst „werkeln“ zu können, wird schnell feststellen, dass es in der juristischen Welt nicht immer nach den Regeln der „allgemeinen Logik“ geht, sondern dass es erforderlich ist, sich im rechtlichen „Kanon“ zu bewegen, der mit einer „besonderen Logik“ arbeitet, die den Laien vor unlösbare Probleme stellen kann. Wer kennt sich schon mit materiellem und formellem Recht aus und der Bedeutung dieser Antipoden? Und was ist, wenn die antipodische Definition so nicht ganz stimmt? Hurra, Zeit für eine juristische Doktorarbeit! Fest steht: das ProstSchG an sich ist ein recht einfaches Gesetz, dessen Brisanz erst durch die Koexistenz mit anderen Rechtsnormen entsteht. Es gibt deutliche Widersprüche zur Abgabenordnung und deren Vorschriften, aber auch Konfrontationen mit Bauordnungen, die zu allem Überfluss auch nicht bundesweit einheitlich sind. Fragen über Fragen und eben noch keine explizite Rechtsprechung!

    Nach dem ausführlichen Vortrag von Andreas Ramisch zum Ordnungsrecht, kamen die „Spezialitäten des Steuerrechts“ zur Sprache: Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerliche Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen. Vermeintlich innovative Geschäftsmodelle, der Scheinselbständigkeit zugrunde liegen könnte! Warum werde ich möglicherweise zum Arbeitgeber ohne es zu wollen? Was ist mit Altlasten, die bei der „steuerlichen Erfassung“ von Sexworkerinnen entstehen können? Warum ermittelt die Steuerfahndung im europäischen Ausland? Viel komplexer geht es kaum und Guntram Knop bemühte sich die vielfältigen Fragen des Publikums zu beantworten, wobei diese oft auf sehr speziellen Einzelfällen beruhen, die im Detail bewertet werden müssen! Nur: wenn einen das Finanzamt packt, ist schnell Schluss mit lustig, gerade wenn bei Hinzurechnungen und Schätzungen unglaublich hohe Zahlen im Bescheid stehen, die den Ruin zur Folge haben können! Da passt dann in vielen Fällen die makabere Beschreibung: „Schönes Kind, leider tot!“

    Die Köpfe rauchten und nicht wenige Seminar-Teilnehmer hatten Sorgenfalten auf der Stirn und natürlich das Bedürfnis den Wissensstand weiter zu vertiefen! Guntram Knop wird in den
    kommenden Wochen sicher gut zu tun haben und ist bestens informiert und präpariert. An dieser Stelle muss auch einmal die hervorragende Zusammenarbeit in der „Akademie“ hervorgehoben werden: Christoph Rohr und ich sind an der Front unterwegs, wir erledigen die Basisarbeit, können dies aber natürlich nur bis zu einem Punkt bewältigen. Spätestens wenn es in die Rechtsberatung und vor Gericht geht, muss der Experte Knop mit der schwarzen Robe ran. Die Tiefen des deutschen Verwaltungsrechts bleiben dem Nicht-Verwaltungsrechtler auf ewig verschlossen. Gut, dass es dann den Andreas Ramisch gibt, der geduldig zuhört und präzise Analysen liefert! Ohne das Expertenteam wären wir als Unternehmensberater aufgeschmissen und überfordert!

    ProstSchG – Berichte aus der Praxis by Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance

    Kein Theorie ohne Berichte aus der Praxis! Stephanie Klee vom BSD e.V. ist eine Ikone der Branche, die „man“ kennt und die ihre umfangreiche Arbeit „politisch“ versteht. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der praktischen Arbeit nichts bringt in Opposition zum Staat und dessen Organen zu gehen! Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, dass man nicht überhören darf! Ja: das ProstSchG gilt ohne wenn und aber! Der Staat und die Staatsdiener handeln auf gesetzlich eindeutiger Grundlage. Berufsverbände wie der BSD e.V. opponieren politisch weiter, sind aber durch das Gesetz, im Gegensatz zu den Betreiberinnen und Betreibern, nicht in der Existenz gefährdet! Man kann als Betreiberin / Betreiber und Sexworker(in) durchaus auch weiter politischen Prostest üben, muss aber in der Praxis die staatlichen Regeln einhalten. Ohne wenn und aber! Stephanie Klee erlebt das ProstSchG als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ und wer will ihr da widersprechen? Je mehr Unannehmlichkeiten entstehen und je mehr es auch an den Geldbeutel geht, desto uninteressanter wird der Beruf der Sexarbeiterin und das Betreiben eines Bordells. Der Staat will Prostitution auf ein Minimum zurückdrängen und die Gesetzgebung ebnet den Weg dazu! Der Umgang mit Sexarbeitenden ist dabei ziemlich rücksichtslos und unnachgiebig. Viele der Damen und Herren in der Branche fühlen sich wie Menschen 2. Klasse, die man scheinbar bevormunden muss! Liberalität: Fehlanzeige!

    Christoph Rohr liegen die praktischen Hilfen für Sexarbeiterinnen am Herzen: er präsentierte neuerlich seine „Zustellanschrift.de„, die für die Branche ein Segen ist! Gerade wenn man als Sexarbeiterin viel reist und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, geht wichtige Post schnell verloren! Befinden sich unter den Fehlläufern Steuerbescheide und ähnliche wichtige Dokumente, kann man seine Recht nicht wahren und hat plötzlich mörderische Schulden, die inzwischen auch im Ausland beigetrieben werden. Das Produkt „Zustellanschrift“ löst dieses Problem wirksam und man wird per E-Mail oder SMS informiert, wenn Post in der Ulmer Postzentrale eingegangen ist und die Post selber wird gescannt und digital zur Verfügung gestellt.

    Ich selbst, Onkel Howard, hielt zum Abschluss der Veranstaltung eine „Kurzandacht“, bei der ich auf einige Probleme in der Umsetzungspraxis hinwies und einige wichtige Aspekte des Tages noch einmal zusammenfasste. Natürlich waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon deutlich geschafft und sicherlich froh, dass ich mich hier, entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, kurz hielt. Nach dem Schluss-Dank von Christoph Rohr an die Referenten und ans Publikum, endete ein interessanter und aufschlussreicher Seminar-Tag! Fortsetzung folgt, denn das Thema entwickelt sich zum „Dauerbrenner“ und wir bleiben als Interessen- und Arbeitsgemeinschaft wie immer am Ball! Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, so sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

    Ihr / Euer Howard Chance

    MH-Consulting by Howard Chance
    http://mhconsulting.online
    howard.chance@t-online.de

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    https://www.rotlicht-akademie.de
    info@rotlicht-akademie.de


     

    Kontext-Artikel zum Thema im „Kaufmich-Magazin“:

    https://www.kaufmich.com/magazin/rotlicht-trifft-blaulicht-betreiber-diskutierten-in-berlin-ueber-die-zukunft-des-rotlichts/

  • Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    Berlin ruft! – Venus Erotikmesse – Seminar Zukunft Rotlicht – Consulting

    News by Howard Chance – Dienstag 09. Oktober 2018

    Nach fast einem Monat der schöpferischer Blog-Pause, die einfach meinem Buch-Projekt geschuldet waren, bereite ich mich heute auf eine lange „Venus-Woche“ in Berlin vor! 6 Tage in der Hauptstadt mit jeder Menge Aktivitäten, nämlich:

    Messestand der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus“

    Die vom Kollegen Christoph Rohr und mir gegründete Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ präsentiert sich von Donnerstag, 11. Oktober, bis Sonntag, 14. Oktober 2018 an einem Gemeinschaftsstand in der Business-Halle 20 / Standnummer 20 der Venus-Erotikmesse. Mit dabei sind BERLINIntim, MH-Consulting by Howard Chance, Quoka.de, Rotlicht-Akademie.de, Rotlicht.de und Zustellanschrift.de. Umfangreiche Informationen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), kompetente Ansprechpartner zum Thema und Gedankenaustausch zu einer komplexen Materie, die die Rotlicht-Branche fordert. Was gibt es Neues? Was muss man tun? Wer kann mir bei Genehmigungsantrag und Betriebskonzept helfen? Wo und wie kann ich erfolgreich werben und welche Hilfsprodukte sind lohnenswert oder sogar dringend notwendig. Besuchen Sie uns am Stand, kommen Sie mit uns persönlich ins Gespräch! Am Stand erhalten Sie auch unser kostenloses Messe-Magazin mit wertvollen Infos und Tipps! Die Öffnungszeiten der Business-Halle 20: Donnerstag, 11. Oktober 11:00 – 20:00 Uhr, Freitag, 12. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr, Samstag, 13. Oktober 11:00 – 20:30 Uhr und Sonntag, 14. Oktober 11:00 – 19:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie! Informationen zur „Venus“ finden Sie unter: https://www.venus-berlin.com/


    Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar Samstag, dem 13. Oktober 2018, in Berlin

    Am Samstag, dem 13. Oktober 2018 präsentieren wir die „Sexte Ausgabe“ der Seminarreihe „Rotlicht trifft Blaulicht“ im Mercure-Hotel Berlin City West.  Das Fachseminar richtet sich an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und an besonders an die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, die ihren Betrieb neu aufstellen und/oder einen Erlaubnisantrag stellen müssen. Ein bundesweites Team von Experten und Beratern ist beim Seminar am Start, um wertvolle Tipps zu geben und die Fragen des Auditoriums zu beantworten. Rechtsanwalt Guntram Knop referiert zu Fragestellungen des Steuerrechts und hat viele neue Informationen zum Umgang der Finanzbehörden mit dem „Rotlicht“, Verwaltungsjurist Andreas Ramisch kennt die Vorgehensweisen der Verwaltungsbehörden aus der eigenen täglichen Praxis und ist ein gefragter Experte, der genau weiß, worauf die Ämter Wert legen und wie Recht in der Praxis angewendet wird! Stephanie Klee, Christoph Rohr und Howard Chance sind als erfahrene Berater tätig und begleiten Unternehmen und Dienstleisterinnen in Konzessionierungsverfahren nach dem ProstSchG. Das Fachseminar bietet geballte aktuelle Informationen und verschafft eine Wissensvorteil, den man nicht unterschätzten sollte! Alle Informationen zum Fachseminar finden Sie im aktuellen Flyer der veranstaltenden Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr. Restkarten für die Veranstaltung können noch zum Preis von 80 € pro teilnehmende Person noch über die Seite der Rotlicht-Akademie bestellt werden, sind aber auch am Stand der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht erhältlich.


    Consulting-Termine Howard Chance vom 10. bis 15. Oktober in Berlin

    Ich habe als Consultant bundesweit eine umfangreiche Anzahl von Kunden, von denen einige auch zur Venus nach Berlin anreisen. Neben temporärer Standpräsenz und meiner Teilnahme am Fachseminar, werde ich in Berlin eine ganze Reihe von persönlichen Beratungsterminen „am Rand der Venus“ führen, die natürlich nicht mitten im Messetrubel stattfinden werden. Am Mittwoch, dem 10. Oktober 2018, bin ich bereits exklusiv und ganztägig von einem Großkunden gebucht. An anderen Tagen, außer Samstag, stehe ich nach Absprache für „Rendezvous“ zur Verfügung und dies auch noch am Montag nach der Messe. Ich bitte um möglichst frühzeitige Terminvereinbarungen, falls ein Gesprächswunsch besteht. Mein Messe-Hotel befindet sich am Kurfürstendamm und damit nicht wirklich weit vom Messegelände entfernt! Kontakt per Phone: 0151-71885164 oder gerne auch per E-Mail: howard.chance@t-online.de

  • Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018
    Rotlicht trifft Blaulicht 2018 – Berlin

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rotlicht mit Seminarangebot und Messestand in Berlin

    Große Ereignisse werfen bereits jetzt ihre umfangreichen Schatten voraus: am Samstag, dem 13. Oktober 2018 (also am diesjährigen Venus-Wochenende) findet in Berlin die 6. Ausgabe von „Rotlicht trifft Blaulicht“ statt! Die Veranstaltungsreihe wurde von BERLINintim erfunden und war in den vergangenen Jahren stets sehr gut besucht. Informationen zum ProstSchG, steuerliche Fragen, ordnungsrechtliche Aspekte und die Sorgen und Nöte von Sexworkern und Betreibern standen und stehen im Mittelpunkt, wobei jeweils Experten aus unterschiedlichen Bereichen informierten und referierten.

    In diesem Jahr, wo die Umsetzung des Gesetzes nun merklich voranschreitet und ordnungsrechtliche Maßnahmen deutlich zunehmen, haben sich die Macher von „Rotlicht trifft Blaulicht“ mit den Erfindern von „Zukunft Rotlicht“ vereinigt, um im Oktober 2018 ein großes bundesweit angelegtes Tagesseminar anzubieten, das vom Kondomhersteller „London“ präsentiert wird.

    Die Veranstaltung findet auch in diesem Jahr im zentral gelegenen Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstr. 4-6, 13629 Berlin statt, wobei das Seminar-Raumangebot stark erweitert wurde, um möglichst vielen Betreiberinnen und Betreibern sowie Sexworkerinnen und Sexworkern die Möglichkeit zur Teilnahme ermöglichen zu können.

    Der Termin wurde bewusst auf das Wochenende gelegt, am dem die „Venus Erotikmesse“ in den Hallen unter dem Funkturm stattfindet! Die Veranstaltergemeinschaft ist dort auch mit einem informativen Messestand vertreten. Auf der Venus gibt es Informationsmaterial zum ProstSchG und zu dessen Umsetzung und auch eine brandaktuelle Berliner „Rotlicht-Fibel“! So lassen sich auch der Messe-Besuch und die Teilnahme am Seminar sinnvoll verbinden, zumal es für den Termin auch attraktive Hotel-Angebote gibt!

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht – Seminar ProstSchG – Sa 13.10.2018

    Beim Tagesseminar im Mercure-Hotel Berlin City West werden am 13. Oktober 2018 u.a. folgende Referenten erwartet:

    Berlin: Rotlicht trifft Blaulicht - Seminar ProstSchG - Sa 13.10.2018

    • Stephanie Klee (Berlin)
      Diplom-Verwaltungswirtin, Sexarbeiterin, Dozentin ProstSchG / Sexarbeit und 1. Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
    • Guntram Knop (Frankfurt/Main)
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dozent ProstSchG
    • Andreas Ramisch (Forchheim)
      Jurist, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent Gewerbe- und Ordnungsrecht
    • Christoph Rohr (Ulm)
      Berater Rotlicht-Akademie, Zustellanschrift.de
    • Howard Chance (Köln)
      Unternehmensberatung ProstSchG / MH-Consulting

    Folgende Themen stehen momentan auf der Agenda:

    • Betriebskonzepte und Nutzungsvereinbarung und deren „Nachbesserung“!
    • Rotlicht & Steuer: Achtung Steuerfallstricke! – Umsatzsteuer-Hinzurechnung
    • Baurecht: Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen existenzvernichtend?
    • Aufzeichnungspflichten im laufenden Betrieb / Korrekte Konzeptumsetzung?
    • Bordell-Fachwirt … ein Beruf mit Zukunft?
    • Schutzlos als Sexworker(in)? Anmeldepflichten und deren Auswirkung!
    • Problematiken der Sexarbeit: Datenschutz, Steuern, Stigmatisierung
    • Erotikwerbung ohne negative Folgen! Wie macht man das?

    Natürlich haben wir aktuelle Entwicklungen stets im Blick und werden dazu auch in Berlin berichten, wenn es beispielsweise Neuigkeiten zur anhängigen Verfassungsbeschwerde geben sollte oder wenn neue Landesverordnungen kurzfristig entstehen sollten! Aktualität ist uns wichtig und wir sind immer am Puls der Zeit!

    Teilnahmegebühr: nur 80 € pro Person inkl. Umsatzsteuer, Seminargetränken, Snacks und Unterlagen. Begrenzte Teilnehmerplätze! Frühzeitige Buchung wird empfohlen!

    Den aktuellen Infoflyer können als PDF herunterladen: Info-Flyer Rotlicht trifft Blaulicht 2018

    Das Anmeldeformular kann ebenfalls als PDF geladen werden: Anmeldeformular

    Weitere Informationen zur Veranstaltung und Informationen zum Kartenerwerb / Anmeldung finden Sie regelmäßig aktualisiert unter www.rotlicht-akademie.de

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