Schlagwort: Datenschutz

  • DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    DSGVO - Last-Minute-Info - Datenschutzerklärung für Webseiten!DSGVO – Last-Minute-Info – Datenschutzerklärung für Webseiten!

    Datenschutz-Grundverordnung! Neuer europäischer Wahnsinn!

    Informationsstand: 26. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit Freitag, 25. Mai 2018, gilt in Deutschland die sogenannte DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar!. Sie war bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten, allerdings hatten die Mitgliedstaaten eben 2 Jahre Zeit um die nationale Umsetzung zu regeln. Die Verordnung, die eben keine Richtlinie ist, sondern konkrete Maßnahmen verlangt, ist ein ziemliches bürokratisches Monster, wie man diversen Fernsehberichten der vergangenen Wochen und Tage entnehmen kann! Auch Facebook ist voll mit Kritik, Kommentaren, Tipps und Anleitungen. Es gibt Online-Generatoren für die wichtige Datenschutzerklärung, die jede gewerbliche Webseite nun haben muss und jede Menge „Experten“ melden sich zu Wort! Natürlich alles mehr oder weniger auf letzte Minute und mit Panikmache inklusive! Im Fernsehen wird von Sportvereinen berichtet, die durch die DSGVO kurz vor dem organisatorischen Zusammenbruch sind und es wird immer wieder von Millionenstrafen gesprochen, die scheinbar jeder und jedem drohen, der das Thema auf die leichte Schulter nimmt! Es wird dabei so getan, als wenn jede und jeder sofort mit Konsequenzen zu rechnen hat und eine Herde von Abmahnanwälten bereits „Gewehr bei Fuß“ steht, um morgen die erste Post in den Kasten zu befördern. Theoretisch denkbar ist dies sicherlich und daher sollten zumindest die „Basics“ ab heute abend auf der Webseite vorhanden sein!

    An meinem eigenen Beispiel werde ich erläutern, welche Gefahren drohen und was man unbedingt schnell erstellen oder beseitigen sollte! Ich beschränke mich dabei wirklich auf die essentiellen Basics und auf die Dinge, die beim Bloggen und bei der Präsentation von erotischen Dienstleistungsangeboten eklatant wichtig sind:

    Impressum und Datenschutzerklärung

    Bereits vor dem 25. Mai 2018 war ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) Pflicht, ebenso die Verantwortlichkeitserklärung gemäß § 55 Abs. 2 RStV
    (Rundfunkstaatsvertrag). Erklärungen des Seitenbetreibers zu den Themen Haftung für Inhalte, Haftung für Links und zum Urheberrecht waren obligatorisch und auch das Thema Datenschutz wurde durch „Drag & Drop“ (Kopieren vorformulierter Floskeln) geregelt. Mit dem Inhalt der Floskel hat man sich dann aber nur selten auseinander gesetzt! Hauptsache da steht irgendwas und der Pflicht ist genügt!

    Nun ist, was die Webseite anbelangt, aber eine ausführliche und nachvollziehbare Datenschutzerklärung Pflicht! Nicht kopiertes „Wische-Waschi“, sondern klare Facts, die sowohl der User, als auch eine prüfende Behörde jederzeit nachvollziehen können!

    Sobald meine Internet-Präsenz persönliche Daten sammelt, ermittelt oder ausliest, muss ich die Userin oder den User hierüber informieren! Das beginnt schon bei „Cookies“ oder mit der erfolgten Installation von Google-Analytics-Tools, die IP-Adressen protokollieren und eine Rückverfolgung zum User ermöglichen. Wenn ich Kontaktformulare auf der Webseite habe, muss ich komplizierte „Opt-In“-Verfahren anwenden, um der Verordnung zu genügen und auch mein Newsletter-System ist vom Datenschutz betroffen, selbst wenn ich nur Mailadressen gesammelt habe, die keiner Person direkt zuzuordnen sind!

    Ich selbst habe die Google-Analytics-Tools schon seit längerem deaktiviert, da Verstösse durch die Nutzung der Tools sehr wahrscheinlich erscheinen und auch mein Kontaktfomular werde ich vorsorglich entfernen. Alle Abonnenten meines Newsletters werde ich heute über die „Opt-Out-Funktion“ informieren und dabei auch den Zweck der Datenspeicherung erläutern, wie es die DSGVO eben vorschreibt! Auch die Kommentier-Funktion von WordPress werde ich heute abschalten!

    Sehr hilfreich erscheint in diesem Zusammenhang der vorhandene Online-Generator von MeinDatenschutzbeauftrager.de, mit dessen Hilfe man „auf die Schnelle“ eine einstweilen verträgliche Datenschutzerklärung erstellen kann. Klar liegt die Tücke dann im Detail, aber ich kann und will schon aus rechtlichen Gründen keine Einzelfallbetrachtungen vornehmen! Dazu bin ich auf das Detail bezogen einfach zu wenig im sehr komplexen Thema! Glück auf!

  • Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 - Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, KongressProstitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Informationsstand: 28. Januar 2018 – Autor: Howard Chance

    Von Zeit zu Zeit ziehe ich gerne temporäre „Fazite“, die dann eine Gegenwartsbeschreibung beinhalten, die natürlich subjektiv und nicht allgemein verbindlich sein kann! Darum der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker oder besser Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater“. Zwinker!

    Hurenausweis-Kontrollen / Betriebs-Besichtigungen / Amtliche Verfügungen

    Ich hatte für den Monat Januar 2018 zumindest im gut präparierten Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Kontrollen gerechnet, besonders was die nicht gemeldeten Erotikbetriebe und die „Hurenausweisen“ anbelangt. Die Befürchtung, dass die zuständigen Ordnungsämter in Deutschlands größtem Bundesland schnell aktiv werden könnten, hat sich bislang nicht bestätigt und ich habe durch persönliche Gespräche mit Behördenvertretern auch erfahren, warum dies so ist:

    Man hat Prioritäten gesetzt und will zunächst die Gesundheitsberatungen, die ordnungsamtlichen Beratungsgespräche und die Ausstellung der „Ausweise“ vornehmen, bevor man dann im März/April 2018 in die Prüfung von eingereichten Betriebskonzepten und in weitere Ermittlungen zu nicht gemeldeten „Wohnungen“ und „Betrieben“ einsteigen wird. Dies gilt ausdrücklich nicht für alle Kreise und Städte, sondern explizit für die „Hochburgen“ an Rhein und Ruhr, wo Hunderte von Beratungsterminen anstehen! In Gebieten, wo es wenig Prostitution gibt, können die Prozesse viel schneller in Gang kommen!

    Einige „rote Karten“ gab es aber schon von diversen Bauämtern in NRW, wo man umfangreiche „Nutzungsänderungen“ fordert oder aber solche bereits kategorisch abgelehnt hat! Hier müssen die betroffenen Betreiber nun abwägen, ob der Kampf mit den Ämtern lohnt oder ob es möglicherweise alternative Objekte gibt, bei denen die Lage günstiger erscheint. Beratung ist oft notwendig und erfolgt natürlich in diesem Bereich recht intensiv!

    Datenschutz bei der amtlichen Registrierung! Fehlanzeige?

    Während mir ein Behördenmitarbeiter letzte Woche versicherte, dass in seinem „Kreis“ keine automatische Kooperation mit dem Finanzamt erfolgt, wurde ich an einem anderen Ort mit der Realität konfrontiert. Ich habe ja einigen Kundinnen und Kunden angeboten meine Büroadresse für die amtliche Zustellungen zu verwenden und die Kundinnen und Kunden haben „ihren“ Damen dazu geraten diese Adresse als „Zustellanschrift“ zu verwenden. Das Resultat: einen Monat nach dem „Behördengespräch“ stand nun eine Steuerfahnderin in der Kanzlei, um eine bestimmte Sexworkerin persönlich zu sprechen! Woher hat die Fahnderin bloß die Adresse? Wenn man den Gesetzestext liest, findet man auch den Passus mit der automatischen Datenweitergabe! Also eigentlich keine wirkliche Überraschung!

    Die „Verwaltungsvorschift Land Baden-Württemberg“ erweitert Bundesgesetz umfangreich!

    Der Kollege Christoph Rohr, mit dem ich letzte Woche in Ulm intensiv getagt habe, hat mir vor etwas mehr als einer Woche die Verwaltungsvorschrift zum Prostituiertenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geschickt und es ist schon erstaunlich wie umfangreich das Bundesland das Bundesgesetz erweitert und zwar natürlich nicht unter dem „Schutzaspekt“ sondern unter dem Aspekt der „Regulierung“! Es war mir noch nicht möglich die Vorschrift intensiv zu prüfen, aber die Dinge, die ich beim ersten „Überfliegen“ gefunden habe, sind schon ausreichend, um die Brisanz zu erkennen: neben recht hohen Gebühren für die amtlichen Dienstleistungen, wird nahezu jedes zu prüfende Detail aufgelistet und den Ämtern werden sehr vielfältige „Waffen“ in die Hand gegeben, um Prostitution zu verhindern!
    Den Betreibern in BaWü empfehle ich die Lektüre des Dokuments

    Bündnisse / Koalitionen / Rotlicht-Kongress 2018

    Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker!“ gibt es momentan bereits ein Bündnis der Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr, des Steuerberater-Konsortiums um Christian Deák und der MH-Consulting by Howard Chance. Dahinter steht es weiteres Netzwerk von Rechtsanwälten, Marketing-Fachleuten und Experten für verschiedene spezielle Bereiche. Unsere Themen sind so komplex, dass man nur im Netzwerk zu guten Ergebnissen kommt und daher gibt es jetzt eine wöchentliche „Telefonkonferenz“ der „Koalitionsführer“, bei denen Entwicklungen besprochen und gemeinsame Projekte geplant werden. Christoph und Howard diskutieren „aktuelle Fälle“ und landesspezifische Besonderheiten, Christian analysiert die steuerrechtlichen Aspekte, es geht um die „Zustellanschrift.de“ und um den geplanten „Rotlicht-Kongress“ im Frühjahr 2018 im Rhein-Main-Gebiet, den wir gerade mit vielen Mühen in die berühmten „trockenen Tücher“ bringen möchten! Weitere Infos folgen!

    Aufgaben und Aktionen by Howard Chance – Beratung, Monitoring und Co.

    Viele Kundinnen und Kunden denken, dass ich meine „intensiven Beratungen“ inzwischen weitestgehend abgeschlossen habe! Dabei wird aber völlig vergessen, dass es in 13 von 16 Bundesländern noch keine „endgültige Umsetzung“ gibt und dass es „umfangreiche Gebiete“ gibt, wo man Betriebskonzepte noch nicht eingefordert hat und wo auch von Seiten der Betreiberinnen und Betreiber noch keine Unterlagen vorbereitet wurden. Außerdem müssen bereits eingereichte Konzepte möglicherweise noch „verteidigt“ werden und auch bei Neugründungen und Betriebsübernahmen bin ich nach wie vor beteiligt! An Arbeit mangelt es nach wie vor nicht, zumal ja auch noch meine neue Publikation „Handbuch Prostitution 2018“ in Vorbereitung ist! Hierfür benötige ich einige ruhige „Klausurphasen“, bei denen das Telefon für einige Tage stumm bleibt. Ich bin aber stets per Mail oder Whatsapp zu erreichen und antworte in der Regel innerhalb weniger Stunden.

    Ich grüße heute aus Nürnberg (Bayern) mit dem berühmten Pott-Gruß á la Müntefering:

    „Glück auf!“

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1230821083728606?pnref=story

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

    Prostitutionsgesetz - Wer bekommt Zugriff auf meine Daten
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Wer bekommt Zugriff auf meine Daten

    Datenerhebung, Datenweitergabe, Datenauswertung: 3 Begriffe, die eng mit dem neuen Prostitutionsgesetz verbunden sind und die bei vielen in der Branche Ängste schüren. Die digitale Welt, in der wir leben, produziert minütlich Daten über uns, über unser Verhalten und lässt sich mit Hilfe von Computern analysieren und auswerten.

    Daten, die einmal erhoben sind, bleiben immer irgendwo in Verzeichnissen und man erfährt nie genau, was mit der „Sammlung“ geschieht!

    Im neuen Prostitutionsgesetz werden einige der „Datenverwendungszwecke“ aufgeführt, die sich auf die anmeldepflichtigen Sexworker beziehen:

    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Datenbank gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben!
    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden automatisch und „umgehend“ an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet!
    • Die Anmeldedaten der Sexworker werden anonym zu statistischen Zwecken an
      dafür zuständige Behörden weitergeleitet.

    Hieraus ergibt sich, dass der „Beruf Sexworker(in)“ in den verschiedensten Computern mit Personenzuordnung erscheint und diese Information dann zukünftig mit den behördlichen Daten verknüpft sein wird. Bei allem, was ich auf dem Ordnungsamt zu erledigen habe, kann dementsprechend dem jeweiligen Sachbearbeiter das „Stigma“ automatisch ins Auge springen. Wenn ich als Zeuge, Beschuldigter oder Anzeigenerstatter(in) zur Polizei gehe, liegt dort ebenfalls der Hinweis auf „Prostitution“ vor, weil der Computer diese Information liefert. Beim Finanzamt wird meine Tätigkeit ebenfalls bekannt und ich habe zukünftig durchaus mit Nachfragen zu rechnen, wenn ich keine Steuererklärung einreiche oder meine eingereichte Steuererklärung keine Umsätze aus „Prostitution“ enthält.

    Auch die Prostitutionsstätten und deren Betreiber werden natürlich amtlich erfasst. Zwar liegen die Basisdaten und die Steueranmeldung hier bereits in fast allen Fällen vor, weil man ja (hoffentlich) ein Gewerbe angemeldet hat, aber da Zuverlässigkeitsprüfungen stattfinden, wird es natürlich auch hierzu eine neue Datenbank geben, die Anträge und Prüfergebnisse dokumentieren wird. Auch die Beantragung der Erlaubnis und das diesbezügliche Ergebnis wird von Behördenseite gespeichert werden, zumal nach dem Gesetz regelmäßige Nachprüfungen vorgesehen sind!

    Als logische Folge entsteht so eine sehr umfangreiche Datensammlung, die im Ergebnis die gesamte deutsche Rotlicht-Branche und deren Akteure lokalisierbar macht! Und aus einer solchen Datei kommt man, wenn man einmal darin aufgenommen wurde, so schnell nicht wieder heraus. Zwar gibt es angebliche automatische Löschungen, doch das diese nicht immer funktionieren, konnte ich selbst vor einigen Wochen feststellen, als ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle von den Beamten auf meine „einschlägige Rotlicht-Vergangenheit“ angesprochen wurde: in der Polizei-Datenbank war „erhöhte Eigensicherung“ hinterlegt, weil
    ich „Opfer“ einer schweren Straftat war, die ganz entfernt mit dem Rotlicht zu tun hatte.

    Dass man dann einen Geschädigten trotzdem als Milieu-Person im Polizei-Computer erfasst, und die Beamten auf eine mögliche erhöhte Gefährdung hinweist, fand ich schon sehr erschreckend! Polizeikontrolle mit Hand an der Dienstwaffe! Soviel zum Thema Daten und Datenverwendung im Alltag!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • Prostituierte: Der Huren-Ausweis kommt 2017!

    Prostituierte: Der Huren-Ausweis kommt 2017!

    hurenausweis
    Anmeldepflicht für Sexworker kommt zum 1. Juli 2017:

    Der „Huren-Ausweis“, der in amtlicher Sprache ganz harmlos „Anmeldebestätigung“ heißt, wird nächstes Jahr, also 2017, Realität. Das neue Gesetz hat am 23.09.2016 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und wird nun wohl wie geplant zum 1. Juli 2017 bundesweit eingeführt.

    Neben Personal-Ausweis, Krankenkassenkarte und Bahn-Card, hat man dann als Hure eben noch den Beweis im Geldbeutel, dass man öffentlich registriert „anschaffen“ geht oder gehen will. Dass auf der „Bescheinigung“ irgendwo, wenn vielleicht auch nur recht , „Prostitution“ drauf steht, macht diese Karte sehr unerfreulich, da die Information „zufällig“ in falsche Hände fallen könnte, wenn die Handtasche z.B. einmal verloren gehen sollte.

    Die Anmeldebescheinigung muss ich nach Absolvierung einer Gesundheits-Beratung beim zuständigen Amt beantragen, um zukünftig der Prostitution überhaupt (weiter) nachgehen zu können. Dazu sind 2 Lichtbilder, mein Name, mein Wohnort oder eine Zustellanschrift, sowie die Angabe in welchen Ländern und Gemeinden ich die Prostitution ausüben möchte, notwendig. Mit einem gültigen Ausweisdokument weise ich die Richtigkeit meiner Angaben nach, unterziehe mich einem amtlichen Informations- und Aufklärungsgespräch und erhalte dann in der Regel nach wenigen Tagen meinen Huren-Ausweis, den ich dann bei meiner Tätigkeit immer mitführen muss und mit dem ich mich gegenüber Behörden und Betreibern von Prostitutionsstätten ausweisen muss. Der Ausweis enthält übrigens keine Wohnsitz-Adresse und kann auf Wunsch durch eine Alias-Bescheinigung ergänzt werden, wo ein selbst gewählter Künstlername meine wahre Identität schützt!

    Auch Tantra- und Erotik-Masseurinnen sind vom neuen Gesetz betroffen  und benötigen die
    Anmeldung als Prostituierte, da der Gesetzform jegliche Form von sexueller Dienstleistung unter diesen unschönen Begriff fasst. Warum dies so ist lesen Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/08/20-09-erotik-massage-faellt-unter-den-prostitutionsbegriff/