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  • Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

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    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essener Privatbordell

    Auch wenn ich kein großer Freund von reißerischen Geschichten bin, kann ich heute einfach nicht verschweigen, dass es im Ruhrgebiet einen weiteren gewaltsamen Todesfall im Rotlicht-Milieu gegeben hat. Ende vergangenen Jahres war es der Tod von zwei chinesischen Masseurinnen in Essen, wo der mutmaßliche Täter, ein Landsmann, inzwischen gefasst werden konnte. Heute berichtet Bild und Im Westen vom Tod einer bekannten 62-jährigen Domina, die in einem „privaten“ Bordell in Essen-Frohnhausen tägig gewesen sein soll.

    Die inzwischen erfolgte Obduktion legt den Todeszeitpunkt auf Samstag, den 17.02.2018 fest und attestiert „gewaltsamen Tod“. Hinter dieser Amtssprache können sich sowohl schwere Körperverletzung mit Todesfolge, wie auch Totschlag oder Mord verbergen. Was es war, weiß man erst, wenn man den oder die Täter und das Motiv kennt und bewertet hat.

    Wer bringt eine ältere Domina um, während sich im gleichen Haus noch eine Reihe von asiatischen und afrikanischen Sexworkerinnen befindet? Fragen, die sich sich eine Essener Mordkommision nun stellt; Fragen, die einmal mehr das amtliche Auge auf besondere „Prostitutionsformen“ richtet! Die Anwohner, die von der Presse befragt wurden, wussten angeblich nichts von der Existenz des Bordells in einem Reihenhaus. Ungewöhnlich! Aber vielleicht hat man nur Leute befragt, denen sämtliche Antennen fehlen oder die sich generell nicht für Umstände in ihrem Wohnviertel interessieren.

    Für weitere „Wohnungsbordelle“, die es in Essen ja reichlich gibt, ist die Sache besonders kontraproduktiv, man entschuldige angesichts eines tragischen Todesfalles den Begriff. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass die Genehmigungsbehörden damit weitere starke Argumente haben, ähnlichen Betrieben keine Erlaubnis zu erteilen! Ob Notrufsysteme, wenn sie denn vorhanden gewesen wären, geholfen hätten? Schwer zu sagen! Wenn man eine Frau in einem privaten Raum urplötzlich attackiert, stehen die Chancen für eine Alarmauslösung sehr schlecht! Das Überraschungsmoment ist einfach zu spontan!

    Dass die verbliebenen Sexworkerinnen im Tat-Haus nun Angst haben ist völlig klar, obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Täter am selben Ort erneut zuschlägt! Ich denke die gesamte Rotlicht-Gemeinde im Ruhrgebiet sollte gewarnt sein und gewarnt werden! Ein Serientäter kann nach jetzigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden! Passt auf Euch auf!

    Abschließend verbleibe ich mit einem „RIP“ als letztem Gruß an das Opfer und meinem Beileid für die Angehörigen von „Angelique“.

    Weitere fortlaufende Berichterstattung gibt es unter:

    https://www.derwesten.de/staedte/essen/tote-frau-62-in-essener-bordell-aufgefunden-prostituierte-haben-angst-vor-weiterer-gewalt-id213494509.html

  • Gelten auch Dominas und Sklavinnen demnächst als Prostituierte?

    Gelten auch Dominas und Sklavinnen demnächst als Prostituierte?

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    BDSM – Was sind die Dienstleisterinnen der dunklen Lust nach dem neuen Gesetz?

    Mit dieser Fragestellung wurde ich vor einigen Tagen bei einer Beratung konfrontiert, wo mich eine Dame aus dem hohen Norden fragte, ob sie sich als Betreiberin eines Domina-Studios im kommenden Jahr einen Huren-Ausweis holen muss und ob sie wirklich zu amtlicher Anmeldung und Gesundheitsberatung verpflichtet sein wird.

    Domina-Studios hat man schon immer irgendwie zum Rotlicht-Gewerbe gezählt, obwohl die angebotenen Dienstleistungen oft überhaupt nichts mit Sex und Geschlechtsverkehr zu tun haben. Erziehungsspiele, Züchtigung und ähnliches, beinhalten zwar durchaus körperliche Berührung, aber die direkte sexuelle Komponente fehlt meistens.

    Bei den Beschreibungen „öft kein Sex und Geschlechtsverkehr“ sowie „sexuelle Komponente fehlt meistens“, ist aber schon zu erkennen, dass sexuelle Handlungen zwar nicht im Vordergrund stehen, aber hin und wieder durchaus vorkommen können. Wenn im Portfolio des Studios Zwangsentsamungen oder Hoden-Abbindung angeboten werden, sind dies nach dem aktuellen Gesetzestext eindeutig „sexuelle Handlungen“. Das Berühren der Geschlechtsteile (und sei es auch mit der Peitsche) ist nun mal völlig ausreichend; eine Ejakulation ist, wie auch bei dem massierenden Happy End im Tantrastudio, nicht notwendig. Und die Vornahme einer Handlung muss auch nur einseitig erfolgen: da ist es dann eben nicht entscheidend, ob die Domina berührbar ist oder nur selbst berührt.

    Wie will man in 2017 einem Amt verkaufen, dass man als Domina den Genitalbereich des Klienten grundsätzlich auslässt?

    Dies kann man zwar behaupten, aber wirklich glaubwürdig klingt das erst mal nicht! Außerdem müsste man den Umstand, dass man keine Geschlechtsteile berührt, auch auf der eigenen Homepage und bei jeglicher Werbung ausdrücklich betonen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Wenn SM-Sklavinnen mit im Spiel sind, wäre es Pflicht, den Kunden wirksam daran zu hindern deren Geschlechtsteile zu berühren und hier wird die ganze Angelegenheit dann völlig absurd. Man müsste das Angebot einschränken, nur um eine Registrierung zu vermeiden, würde damit einen Teil der Kundschaft verlieren und würde dennoch stets unter dem Generalverdacht stehen, vor Ort doch anders zu arbeiten.

    Deswegen wird es aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn machen, den Versuch zu unternehmen den gesetzlichen Vorschriften zu entgehen. Zum Glück heißt die amtliche Anmeldebestätigung ja nicht wirklich „Huren-Ausweis“ und trägt keine entsprechende Beschriftung.

    Problem: SM-Studios mit mehreren Damen werden zur „Prostitutionsstätte“

    SM- und Dominastudios benötigen als logische Konsequenz der vorherigen Ausführungen eine amtliche Erlaubnis (Konzession), wenn dort außer der Inhaberin auch nur eine weitere Person gewerblich tätig wird. Dabei geht es nicht darum, ob bereits ein Gewerbe angemeldet wurde, was sicher in den meisten Fällen so sein wird. Es geht um die Erlaubnis eine Prostitutionsstätte betreiben zu dürfen! – Da haben wir es dann wieder mit den ähnlichen Problemen wie bei den Wohnungsbordellen zu tun, wo sich baurechtliche Fragen stellen und man vorab nicht genau wissen kann, ob die Zulässigkeit örtlich gegeben ist! Zudem muss die Betreiberin ihre persönliche Zuverlässigkeit unter die Lupe nehmen lassen und vielen weiteren Pflichten nachkommen!

    Welche Pflichten es gibt, entnehmen Sie bitte meinen Artikeln zu „Prostitutionsgewerbe“ und zu den „Prostitutionsstätten“:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/29/definition-prostitutionsgewerbe/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/mindestanforderungen-an-prostitutionsstaetten/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/29/erlaubnispflicht-und-konzessionen/

  • Prostitution: Was sind sexuelle Dienstleistungen?

    Prostitution: Was sind sexuelle Dienstleistungen?

    Bildquelle. Juergen Jotzo / pixelio.de
    Bildquelle: Juergen Jotzo / pixelio.de

    Reicht künftig Handanlegen schon aus, um Prostituierte zu werden?

    Prostituierte sind Personen (also egal ob männlich oder weiblich), die eine sexuelle Handlung an oder vor einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt (also gegen Bezahlung) erbringen oder eine entsprechende Handlung an sich selbst zulassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur hin und wieder ausgeübt wird und ob es im Rahmen einer „Anstellung“ oder auf selbständiger Basis erfolgt.

    „Dem Gesetz liegt grundsätzlich ein weites Verständnis von Prostitution zugrunde, das möglichst alle Angebotsformen entgeltlicher sexueller Kontakte und deren gewerbsmäßige Organisation dem Bereich der Prostitution zurechnet. Entsprechend seinem Schutzzweck wird damit das Ziel verfolgt, den Anwendungsbereich auf eine möglichst große Bandbreite an Geschäftsmodellen im Bereich der sexuellen Dienstleistung zu erstrecken.“

    Der Gesetzgeber stellt damit klar, dass man die Begriffe „Prostitution“ und „sexuelle Dienstleistung“ auch bei speziellen Dienstleistungsformen wie beispielsweise SM (Sado-Maso) anwendet und man auch Praktiken, die nicht mit direktem Körperkontakt oder Geschlechts-verkehr verbunden sind, unter die Begrifflichkeit fasst. Auch „Tantra“ und „Erotik-Massage“ mit dem beliebten „Happy-End“ fällt so wohl unter dieses Gesetz, zumal mehrere ordentliche Gerichte beim Thema „Sexsteuer“ schon entschieden haben, dass diese „erotischen Formen“ der Massage als sexuelle Dienstleistungen zu betrachten sind.

    Warum ist es so wichtig, zu überprüfen, ob man nach den Begriffs-Bestimmungen des neuen Gesetzes nun Prostituierte(r) ist oder nicht? – Weil man demnächst als Prostituierte(r) im Sinne des Gesetzes verpflichtet sein wird, einer Anmeldepflicht und zusätzlich einer berufsbezogenen Gesundheitsberatung regelmäßig nachzukommen. Das bisherige Recht, sich einfach so irgendwo nach Lust, Geldbedarf oder Laune zu „prostituieren“, wird es nicht mehr geben. Was es damit genau auf sich hat? – Was zu tun ist?

    Aufgemerkt: Bin ich vielleicht zukünftig nicht nur „einfache Prostituierte“ sondern durch die Art und Weise meiner Berufsausübung sogar „Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes“? Dann muss ich mich nämlich besonders warm anziehen, weil der Staat in diesem Fall das gesamte „Füllhorn“ über mich ausschüttet! – Bangemachen gilt nicht? – In diesem Fall leider schon!


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/neues-prostitutionsgesetz-2017/