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  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere AktionenProstitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben!

    Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen!

    Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert?

    Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk!

    Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt!

    Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt!

    Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden!

    Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

    Die Fraktion der „Abwartenden“, die in unserer Facebook-Gruppe ja auch vorhanden ist, unterstützt letztendlich unsere Gegner und beim Nachdenken, wie genau man handeln könnte, bleibt die Energie auf der Strecke! Man kann die Art und Weise von Demonstrationen, Kundgebungen und Postings eigentlich nur dann kritisieren, wenn man selbst aktiv ist und Alternativen am Start hat. Meckern um des Meckerns willen, ist eine zutiefst nervige Praktik, mit der man aber keinen Schritt vorankommt! Auch das „Unken“ und die Veröffentlichung von Falschmeldungen, macht keinen Sinn! Dann hält man besser mal die „Klappe“, um sich nicht gänzlich unglaubwürdig zu machen!

    Zeit für „RedlightON“ und viele weitere Aktionen! Es ist Zeit und wir haben viel zu verlieren! Die Branche wir aktiv und diese Aktivitäten müssen wir intensivieren!

    In der vergangenen Woche gab es die Aktion des Liberty Berlin in Zusammenarbeit mit dem UEGD, wobei es die Betreiberin Kerstin sogar mit einem Live-Interview in Bild-TV schaffte, was einem breiten Publikum die Problematik vor Augen führte. Einige Tage später dann die von Stephanie Klee organisierte gemeinsame Aktion von BSD und BesD vor dem Bundesrat in Berlin, eine Aktion, die im DPA-Ticker landete und damit von von allen führenden Medien der Republik veröffentlicht wurde. Im RBB-Fernsehen dann ein Video-Bericht von der Demonstration und ein Interview mit Johanna Weber, dass hohe Aufmerksamkeit erregte!

    Ob man nun einen Stufenplan über Massagen und dann späteren Verkehr propagiert oder ob man mit markanten Sprüchen wie „Der Staat fickt uns, aber zahlt uns nicht“ auftritt und dabei nicht in Kostüm und Anzug auftritt, ist erst einmal völlig egal! Es geht in erster Linie darum aus dem Schatten zu treten und eben Aufmerksamkeit zu erregen! Das Rotlicht ist ein breites Feld und es geht dabei von Armut bis Luxus, von rudimentärer Existenz bis Lifestyle, wobei die gemeinsame Botschaft lautet:

    Wir wollen arbeiten; wir wollen aufmachen! Nicht mehr, aber auch nicht weniger!“

    Die Aktionen werden jetzt über die neue Plattform „RedlightON“ gebündelt, wo als nächste Aktion der bundesweite „Tag der Offenen Türe“ am 16.07.2020 propagiert wird. Bitte nehmt an dieser wichtigen Aktion teil! Die Zeit drängt nun natürlich und die Liste der teilnehmenden Betriebe sollte sich unbedingt noch weiter füllen, um ein deutliches politisches Signal zu setzen!

    https://www.redlight-on.de/

    Zusätzlich wird gerade noch eine „Sternfahrt nach Berlin“ für den 25. Juli 2020 geplant, wo an diesem Tag der reale und virtuelle „CSD“ stattfinden wird. Die Sternfahrt wird in Kooperation mit den Berliner Betreibern und über unsere Facebook-Gruppe organisiert! Wir stehen hier noch am Anfang, aber im Laufe der Woche werde ich hierzu noch intensiv berichten und posten! Den Termin bitte schon einmal vormerken!

    Für heute erst einmal „genug“ … ich wünsche frohes und konstruktiven „Schaffen“!

    Euer Howard Chance

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

    https://www.mhconsulting.online

    https://prostitution2017.de

  • Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Logik und Co.

    Prostitution 2020 - Nachgedacht - Öffnungsklagen - Intensionen und Co.Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co.

    In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte

    Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt.

    Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet?

    Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert!

    Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen.

    Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig!

    Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung!

    In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

    Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf  „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt!

    Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? 

    Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Oberverwaltungsgericht, Landes- bzw. Bundesverfassungsgericht, je nach Art des Rechtsbegehrens, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand!

    Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“:

    Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln!

    Diskussion dazu gerne in der Facebook-Gruppe Zukunft Rotlicht

    Kontakt natürlich gerne auch immer unter:

  • Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 - News by Dona Carmen e.V. - Howard´s Einspruch!Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Der Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. hat am 21. April 2020 einen Blog-Artikel unter der Überschrift „Prostitution unter dem Corona-Regime: Verboten oder zulässig?“ veröffentlicht und zweifelt darin an, dass Prostitutionstätigkeiten in Deutschland momentan unter dem Vorzeichen „Corona“ gänzlich verboten sind!

    Zitat: Die vielfach verbreitete Vorstellung, unter dem Vorzeichen von Corona sei die Ausübung der Prostitutionstätigkeit … gänzlich verboten, teilt Doña Carmen e.V. allerdings nicht.

    Es folgt eine gewohnt präzise Analyse und Betrachtung der unterschiedlichen Erlasse und Verordnungen der Bundesländer, die, juristisch betrachtet, bezogen auf die Ausübung der Prostitution durchaus einige „Lücken“ aufweisen. Was den Betrieb von „Prostitutionsstätten“ anbelangt, so ist dieser in allen Bundesländern untersagt. Man darf also keine Bordelle und Clubs betreiben. Klare Sache! Der Graubereich „Escortservice“ ist hingegen in einigen Landesverordnungen nicht direkt untersagt, in anderen hingegen im übertragenen Sinne oder auch direkt, dann nämlich, wenn das Verbot für „Prostitutionsgewerbe aller Art“ ausgesprochen wurde. Die Formulierung „Prostitutionsstätten und ähnliches“ ist hingegen sehr unpräzise, da „ähnliches“ eben total schwammig ist. Egal!

    Was die „private“ Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, also etwa der Empfang zu Hause (Wohnungsprostitution) oder aber diskrete Hausbesuche in Eigenregie, kann man, wie Dona Carmen e.V. es getan hat, durchaus „Lücken“ in einigen Verordnungen finden, wo man einer „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ im Fall der Fälle möglicherweise „Paroli“ bieten kann. Ohne tief ins Detail gehen zu wollen, gibt es einige Landesverordnungen, die im Bereich der „Dienstleistungen“ keine klare Kontaktsperre anordnen, sondern den „Mindestabstand“ nur „empfehlen“, diesen relativieren, wenn die „Notwendigkeit“ zur „Unterschreitung“ gegeben ist. Ein gutes Beispiel sind da beispielsweise Friseure und Physiotherapeuten, die ja ihren Kunden „nah kommen“. Wenn man diese „Notwendigkeit“ auf erotische Massage und Prostitution überträgt, kann man im Ergebnis zu der These kommen, dass diese Tätigkeit „zulässig“ sein können, wenn man sich im Bereich eines Bundeslandes befindet, das eben nicht „präzise formuliert“ hat. Soweit hat der Autor des Dona-Carmen-Artikels schon recht und es ist, wie bei Dona Carmen e.V. üblich, eine sehr umfangreiche und präzise Analyse.

    Die viel wichtigere Frage ist aber für mich, welchen Sinn es hat auf solche vorhandenen Lücken hinzuweisen. Daher auch heute mein „Einspruch“, der entstand, nachdem mich gestern eine Vielzahl von WhatsApp-Nachrichten und Anrufen erreichten, die mich auf den Artikel hinwiesen und wo ich nach meiner Einschätzung gefragt wurde.

    Die Existenz der „Lücken“ konnte bzw. musste ich bestätigen, da ich mich in den vergangenen Wochen auch fast täglich mit den Verordnungen beschäftigt habe. Zum „Nutzen der Lücken“ habe ich aber bewusst nie geraten, da sich hier ethische und moralische Fragen stellen. Nicht alles, was man darf, weil es nicht explizit verboten ist, ist in der gegenwärtigen Situation „gut“! Wenn man die Schwachstellen der jeweiligen Verordnungen „ausweist“, gibt man zudem den Behörden die Möglichkeit zeitnah „nachzubessern“. So etwas ist ja beispielsweise in Baden-Württemberg unlängst erfolgt und zwar wohl auch deshalb, weil man in bekannten Foren berichtete, dass „Prostitution dort nicht generell verboten sei!“

    Ohne Frage wird die Internet-Präsenz von Dona Carmen e.V. regelmäßig von Behörden besucht, da der Informationsgehalt sehr hoch ist. Unter diesem Aspekt könnte sich Dona Carmen e.V. nun aber auch selbst einen „Bärendienst“ erwiesen haben, wenn die vorhandenen „Schwachstellen“ nun offenkundig werden!  Der Artikel kann für betroffene Behörden sehr hilfreich sein, um Verordnungen abzuändern und damit „klare Verhältnisse“ zu schaffen. Zudem kann auch wieder ein „negatives Bild“ bezogen auf die Ausübung der Prostitution entstehen, frei nach dem Motto: „Aha, die Prostituierten suchen nach Möglichkeiten zu tricksen!“ Dies kann dann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Behörden die „Wiederzulassung der Prostitution und der Prostitutionsbetriebe“ bewusst verzögern? Eine unterschwellige Gefahr, die ich in solchen „Erörterungen“ sehe!

     

  • Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution - Stichtag 1. Juli 2018 - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzProstitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Regulierung vor Schutz – Bestandsaufnahme und Prognose by Howard Chance

    „Stichtag“ bleibt „Stichtag“ … auch im übertragenen Sinne

    Der Begriff „Stichtag“ besitzt beim Thema „Prostitution“ die von mir absolut geliebte „Doppeldeutigkeit“! Schließlich gehört der „Stich“ zum gepflegten Vokabular der altdeutschen „Luden“ und wurde stets gerne bei der telefonischen Abfrage der „Tagesumsätze“ verwendet. Je mehr „Stiche“, desto mehr Umsatz wurde gemacht und bei der damaligen „50:50-Verteilung“ war ein erstes Hinweis darauf gegeben, was man(n) verdient hatte. Stiche mit „Extras“ waren natürlich noch besser, wenn man die „Zusatzleistung“ auch noch „teilte“ und die Dienstleisterin um „Ehrlichkeit“ bemüht war! Im „Flate-Rate-Club“ wurden die „Stiche“ summiert und dann eine tägliche „Auszahlungsquote“ ermittelt, wobei die einzelne „Nummer“ dann unter Umständen nur 5 € Vergütung bedeutete! Einige dieser Betriebe ordneten sogar „Pflicht-Stiche“ an, also eine vorgegebene Mindest-Anzahl von „Geschlechtsverkehren“, die gegenüber den Kunden zu erbringen waren, um überhaupt weiter im Club tätig sein zu dürfen! Unglaublich, aber leider wahr!

    Nun soll sich die Lage in den „deutschen Landen“ ja maßgeblich geändert haben: seit genau einem Jahr, seit dem 1. Juli 2017, gilt schließlich das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG), das die Sexarbeiter(innen) nun umfänglich schützt und wo den Betreiberinnen und Betreibern schwerstes Ungemach droht, wenn „Weisungen“ erteilt, „Stich-Quoten“ angeordnet und „Ausbeutung“ stattfindet! Wucherei bei Zimmermieten soll es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben und „Menschenhandel“ soll, auch in Kombination mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandel“ von 2016, wirksam geahndet werden! Die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll sich verbessern und es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf schriftliche Vereinbarungen, deren unbedingte Gesetzeskonformität vom Staat auf „Herz und Nieren“ geprüft werden soll! Zudem gibt es nun verpflichtende Beratungen, die natürlich primär dem Schutz dienen und die Sexworker(innen) gewissermaßen für ihre Tätigkeit „professionalisieren“!

    So oder eben so ähnlich wurde von staatlicher Seite argumentiert! Doch wenn man in der gelebten Realität nun den Schutz sucht, wird man selten fündig! Die gesundheitliche Beratung und die „Befragungen“ auf den Ordnungsämtern scheinen in erster Linie ein ganz anderes Ziel zu verfolgen, der dem eigentlichen Titel des Gesetzes schon eher gerecht wird:

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    Erkennen Sie die maßgebliche Reihenfolge: Erst Regulierung, dann Schutz? Haben Sie einmal geprüft, wie viel Regulierung im Gesetz vorhanden ist und wieviel Schutz? Ich wundere mich, dass der Kurztitel „ProstSchG“ (Prostituiertenschutzgesetz) lautet, obwohl an dieser Stelle „ProstRegG“ (Prostitutionsregulierungsgesetz“ viel treffender wäre! Der Staat bringt sich mit der Begrifflichkeit selbst in die Bredouille, da sich die Proteste der Betroffenen gegen ein „Schutzgesetz“ richten, das ganz klar ein „Regulierungsgesetz“ ist!

    Man will die in Deutschland tätigen „Prostituierten“ aufspüren und erfassen! Man will von ihnen Steuern und Abgaben und will die Gesellschaft vor ihnen, den Sexarbeitern, schützen! So bekommt der Schutzgedanke dann doch noch eine Bedeutung, allerdings ganz anders, als man dies zuvor naiv vermutet hatte! Der Gesetzestitel ist eine „Mogelpackung“, wo man erst beim Auspacken entdeckt, was sich in der netten bunten Schachtel verbirgt!

    Man darf sich seit einem Jahr in Deutschland nur noch prostituieren, wenn man dies dem Staat gemeldet hat und wenn dieser eine „Registrierung“ vorgenommen hat! Es gibt nun ein bundesweites „Huren-Register“, aus welchem man nur schwer wieder heraus kommt! Denn: die erhobenen Daten gehen an weitere Behörden, wie zum Beispiel an das Finanzamt, wo man auf Lebenszeit „Steuerbürger“ bleibt! Daten, die bei mehren Behörden im „Umlauf“ sind, verschwinden vermutlich nie, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird und im Bereich der Prostitution ist auch das deutsche „Steuergeheimnis“ nichts wert, wenn Steuerfahnder ihre Erkenntnisse mit Polizei und Ordnungsämtern teilen! Das passiert jeden Tage, ohne das dabei ein „schlechtes Gewissen“ entsteht! Sexworker(innen) und Bordellbetreiber darf man halt nicht mit Samthandschuhen anfassen! Die verstehen das schon und verzichten auf Gegenmaßnahmen, da sie ja mehr oder weniger alle „Dreck am Stecken“ haben! Alle in einen Sacke und drauf! Das sich die Branche gewandelt hat, scheint den meisten Leutchen entgangen zu sein!

    Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Konfliktvermeidung ist ratsam!

    In der Tat und in der Regel versuchen sowohl die Sexworker(innen) wie auch die Betreiber(innen) „Konflikte“ mit amtlichen Stellen zu vermeiden! Wenn man nämlich die Öffentlichkeit sucht, Missstände in den Medien anprangert und in Konfrontation geht, lässt der „amtliche Hammer“ nicht lange auf sich warten! Denken Sie an dieser Stelle beispielsweise an „Pascha Hermann Müller“, der durch „Aufmüpfigkeit gegen das System“ die volle Aufmerksamkeit des Staates erlangte und noch immer gegen die „Windmühlen“ kämpft!

    Prostitution 2018: Gemeinsame Lobbyarbeit? Leider totale Fehlanzeige! Premium- oder Armutsprostitution? Kasten-Denken?

    Es gibt oder gab (?) ein ehernes (ewig währendes) Gesetz der Rotlicht-Branche im „Verborgenen“ zu agieren! Die erfolgte „Entkriminalisierung von Prostitution“ (ProstG von 2002) wurde hier jedoch von nicht wenigen Betreiberinnen und Betreibern missverstanden! Zwar werden „Prostitutionsgewerbe“ inzwischen sogar als „normale Gewerbe“ charakterisiert, sie werden aber nach wie vor nicht so behandelt! Vorurteile sind die Regel! Weder die Sexarbeit als solches, noch das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, gereichen zu „Ruhm und Ehre“! Es ist jede Menge „Bargeld“ im Spiel, die Protagonistinnen und Protagonisten sind, bei vermuteten 80% Osteuropäerinnen an der Prostitutionsfront, für die Behörden von eher „zweifelhaftem Charakter“! Prostitution ist auch keine „Wissenschaft“, wie es einige elitäre Prostitutionsverbände mitunter unterschwellig propagieren: neben den durchaus vorhandenen selbstbestimmten Sexworkerinnen (20%?), die einen durchaus hohen Bildungsstand besitzen und genau wissen, was sie tun und darüber auch schon mal in schwülstigen „populären“ Büchern berichten, ist der überwiegende Anteil (über 50%?) nicht so privilegiert und in der öffentlichen Diskussion auch kaum vertreten! Während es den einen um ihre „Bürgerrechte“ geht, versuchen andere einfach irgendwie zu „überleben“! Dazwischen gibt es dann die, die weder „Fisch“ noch „Fleisch“ sind (20%?) und sich selbst trefflich organisieren, darüber aber keine großen Worte verlieren! Drei Gruppen, die nicht so einfach zusammenfinden können oder wollen und deren Ziele höchst unterschiedlich sind! Dies erschwert natürlich einen gemeinschaftlichen „Kampf“ auf politischer Ebene!

    Man will vermeintlich das Gleiche, legt den Schwerpunkt aber auf die Unterschiede? Merkwürdig!

    Die Verbände der Sexworker(innen) haben ja durchaus Gemeinsamkeiten, verfolgen aber unterschiedliche „Ideologien“: einige, wie z.B. „Dona Carmen e.V. Frankfurt, lehnen das Gesetz gänzlich ab und verweigern folgerichtig auch die Kooperation bei dessen Umsetzung, andere versuchen sich zu „arrangieren“ oder lassen sich sogar vom Staat fördern, was dann natürlich Abhängigkeiten schafft! Das schöne Zitat „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!“ kann man hier nicht gänzlich ignorieren! Das „Bündeln“ gemeinsamer Interessen schlägt fehl und so bleibt der erforderliche „Lobbyismus“ Stückwerk! Man setzt sich nicht an einen großen gemeinsamen Tisch und politische Erfolge bleiben leider aus! Die letzte Hoffnung liegt nach wie vor in der von Dona Carmen e.V. innitierten Verfassungsbeschwerde, die noch in diesem Jahr in Karlsruhe verhandelt werden soll! Hier muss ich der Fairness halber erwähnen, dass sich an dieser wichtigen Beschwerde auch Beschwerdeführer aus anderen Verbänden „persönlich“ beteiligt haben, aber ohne das federführende Engagement von Juanita Henning und ihren Mitstreitern wäre wahrscheinlich nichts passiert! Siehe hierzu auch: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/05/03/sexworkerinnen-verbaende-portale-betreiberinnen-solidaritaet-fehlanzeige/

    Sisters & Co. – Die Prostitutionsgegner(innen) formieren sich und finden Mitstreiter(innen), die über das Ziel hinaus schießen!

    Im vergangen Jahr haben sich auch die Gegner(innen) jeglicher Prostitution neu formiert! Während sich Alice Schwarzer nach wie vor über „Emma“ artikuliert, zieht es die „Sisters“ sogar auf die Strassen und vor die Saalbauten der Republik! „Rotlicht aus“ steht auf Plakaten, die in deutschen Fussgängerzonen hängen und die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ hatte die engagierten Damen in Frankfurt auch schon „live“ vor der Tür! Die Argumentation mit „Staatsversagen“ bei Prostitution bezieht sich dabei nicht auf die „mangelhafte Umsetzung des ProstschG“, nein, die „Sisters“ wollen ein komplettes Prostitutionsverbot und agieren dabei „plakativ“, wobei die Grenzen zwischen Engagement und Manie schon mal verwischen. Wenn man öffentlich wahrgenommen werden will, muss man halt den „Marktschreier“ geben und darf nicht zimperlich sein! Solange die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden und niemand wieder besseren Wissens „verunglimpft“ wird, habe ich damit kein Problem! Freies Land! Freie Bürger! Und natürlich eine geltende Gesetzgebung, an der sich vermutlich nicht viel ändern wird! Deutlich befremdlicher war da der Marsch von einer singenden Schar von „Jesus-Erweckungs-Schwestern“, die ich am 1. Juni 2018 im Frankfurter Bahnhofsviertel erlebte, als diese mit „He´s got the whole world in his hand“ und „Swing low, sweet charoit“ an den Eroscentern vorbei zogen und wo der Paradeweg durch die Frankfurter Polizei von „Drogensüchtigen“ vorab „gesäubert“ wurde!

    Skandal? Keine Allianz der Betreiberinnen und Betreiber erkennbar! Eigene Suppe statt Gemeinschaftsverpflegung?

    Anderes Thema: Wenn man die „Betreiberseite“ betrachtet, so stellt man fest, dass auch hier die „Gemeinsamkeit“ und das „gemeinschaftliche Handeln“ nicht zu erkennen ist! Es gibt keinen repräsentativen Verband, der Interessen bündelt und das „klein, klein“ vermittelt kein politisches Signal! Wie auch? Persönliche Initiativen zu einer Verbandsgründung schlagen regelmäßig fehl! Wer will sich auch viel Arbeit machen, wenn die Unterstützung der anderen möglicherweise sehr rudimentär sein wird? Der Aufruf des Kollegen Michael Beretin beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 zu Frankfurt am Main verhallte auch ungehört? Oder sind „gewerbliche Verbände“ eine Alternative, wo sich der „Vorstand“ sein Handeln „ansprechend“ bezahlen lässt? Von so etwas habe ich schon einmal etwas vernommen.

    Prostitution 2018: Eine persönliche Kurz-Bilanz! Howard Chance berichtet!

    Ich bin ja nun schon seit eineinhalb Jahren bundesweit beratend und betreuend unterwegs und habe für eine nicht kleine Anzahl an Mandanten bereits „Genehmigungen“ erlangt und zwar in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Hessen befinden sich eine Reihe „meiner“ Akten noch in Bearbeitung: hier gibt es noch keine Gebührenordnung und dementsprechend noch keine Genehmigungen. Auch in Berlin habe ich Akten eingereicht, die Bearbeitung ist aber noch nicht erfolgt und auch im Saarland sind die Anträge noch „schwebend“. Die „Bearbeitungs-Bilanz“ ist ein Jahr nach „Gesetzeswirkung“ im Sinne der Rechtsordnung erschreckend! Eine flächendeckende Bearbeitung gibt es aus meiner Sicht momentan lediglich in NRW, selbst in Bayern gibt es deutliche regionale Unterschiede. Der Osten (sogenannte neue Bundesländer) befindet sich „umsetzungstechnisch“ noch in den „Kinderschuhen“ und jetzt kommen ja wieder die berühmten „Ferienmonate“, in denen bekanntlich behördlich wenig geschieht! Gibt es dann einen „heißen Herbst“? Damit hatten wir an der Beraterfront bereits im Herbst 2017 gerechnet! Geschehen ist prozentual ganz wenig! An einem einheitlichen „Leitfaden“ für alle Bundesländern hapert es noch immer, wahrscheinlich wird es einen solchen auch gar nicht geben! Der Föderalismus ermöglicht eben unterschiedliche Handhabung und viele Köche kochen eben keinen schmackhaften Brei!

    Direkte Auswirkung: Wo sind bloß die Mädels hin, wo sind sie geblieben? Im Puff brennt Licht, aber die Zimmer sind leer?

    Was durch die neue Gesetzgebung hingegen gelungen ist, sehen wir deutlich bei der „Personalfrage“: unglaublich viele Sexworker(innen) sind seit Jahresbeginn verschwunden! Ab 1. Januar 2018 war der „Huren-Pass“ theoretisch deutschlandweit Pflicht und diese Pflicht wurde dann doch als „Bürde“ empfunden. Ich persönlich schätze, das ein Drittel der Sexarbeiter(innen) „verschollen“ sind. FKK-Clubs und Großbordelle haben sehr wenig Damen und auch in Wohnungsbordellen werden händeringend Mädels gesucht! Bei mäßigem Angebot bleiben natürlich auch viele Gäste aus und so mancher Club arbeitet bereits nicht mehr kostendeckend! Die „Marktbereinigung“ hat auch ohne amtliche Kontrollen bereits eingesetzt! Der Begriff „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ ist gar nicht abwegig, sondern konkret durchaus passend!

    Wenn nun die Sexarbeiter(innen), die sich registriert haben, durch Datenübermittlung an die Finanzbehörden unter Umständen zeitnah in die „Steuerfalle“ tappen, wird die Zahl der „Aussteiger(innen“ sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Auch die Arbeit in der Illegalität wird schwieriger, seit die Behörden „Kontaktanzeigen-Märkte“ ins Visier genommen haben und hier effektiv ermitteln! Die digitale Welt des Internets ist eben doch gut kontrollierbar, wenn man sein Geld ausschließlich bei „Face-to-Face“ bzw. bei „Body-to-Body“-Kontakt verdient! Jedes Treffen wird dabei zum Risiko, da der „Freier“ ja das Amt sein kann! Ein total unentspanntes Arbeit

    Nach Rückblick und aktueller Situationsbeschreibung fehlt nun noch der Ausblick! Heute stehen wir vor dem Abgrund … morgen sind wir einen Schritt weiter?

    Ich habe mich am vergangenen Wochenende mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie getroffen, mit dem mich eine intensive und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet! Wir haben die Lage analysiert und intern einmal zusammengetragen, was im Laufe des vergangenen Jahres alles so passiert ist. Bezogen auf vermutete 200.000 bis 400.000 Sexworker(innen) in Deutschland und mindestens 20.000 erotische Betriebe (vom Großbordell bis zur Einzelunternehmerin) ist statistisch betrachtet „Nichts“ passiert! Sind die Schätzungen der Anzahl der Personen völlig verkehrt, nämlich übertrieben hoch? Warum prostituieren sich noch immer zahllose Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung selbst in Gegenden, wo man die Lage „eigentlich“ im Griff hat? Warum sind AO-Angebote noch überall zu finden?

    Einfache Antwort? Weil es bislang so gut wie keine Kontrollen gibt! Selbst in NRW, wo die Ämter am Drücker sind, überwiegt gerade noch die „Schreibtisch-Arbeit“. Huren-Ausweise, Betriebskonzepte, interne Schulungen! Bevor man nach den „schwarzen Schafen“ sucht, will man die Aktenberge bewältigen! So hat es mir ein nicht zu nennender Verwaltungsleiter in NRW berichtet, der an regelmäßigen Zusammenkünften der Ordnungsämter in NRW teilnimmt. Als erstes will man die „Pass-Frage“ regeln, danach sind die eingereichten Betriebskonzepte dran und im quasi dritten Schritt wird dann die „Fahndung“ nach den schon erwähnten „Übeltätern“ einsetzen. Je nach Größe der Städte oder Kreise wird letzteres früher oder später passieren. Das man der amtlichen Kontrolle aber gänzlich entgeht, ist zumindest in NRW nahezu ausgeschlossen! Wenn man irgendwo mit Werbung in Erscheinung tritt und nicht nur bereits vorhandene Stammkunden betreut, ist die Entdeckung ungenehmigter Machenschaften sehr wahrscheinlich! Einfach eine Frage der Zeit!

    Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bundesland die Umsetzung des Gesetzes komplett „vergisst“, ist nicht sonderlich hoch! Irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen, um nicht in die Kritik des Bundes oder anderer Länder zu geraten. Klar, man kann unterschiedliche Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber eine komplette „Verweigerung“ ist kaum denkbar!

    Das Feuer wurde am 1. Juli 2017 angezündet, aber die Flamme züngelt noch verhalten. der Großbrand ist aber nach wie vor sehr wahrscheinlich!

    Information und Austausch ist wichtig und in diesem Sinn werden die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting weiter arbeiten! Wir werden weiter informieren und beraten! Neue Projekte, wie beispielsweise die geplanten „Runden Tische“, aber auch ein „Herbst-Kongress“ von „Zukunft Rotlicht“ sind gerade in Vorbereitung. Die Zustellanschrift.de wird um Funktionalitäten erweitert und auch beim Thema „Hurensteuer“ gibt es demnächst neue hilfreiche Produkte. Ich selbst werde den Sommer 2018 für ein neues Buchprojekt nutzen, eine Stapel neuer „Betriebskonzepte“ auf den Weg bringen und „Spezialprojekte“ bearbeiten, während Christoph Rohr neue Partnerschaften entwickelt und etabliert. Unser Netzwerk wird immer größer, da die Anforderungen der Kundschaft stetig zunehmen. Steuerfragen sind immer brandaktuell, es kommen Fragen nach Versicherungen für Bordellbetriebe und auch beim Thema günstige wie effektive Notrufsysteme tut sich viel. Christoph und ich sind immer am Puls der Zeit und wir können uns nicht über mangelnde Arbeit beschweren!

    Die Erotikbranche war und ist weiter im Umbruch! Lassen Sie uns gemeinsam an „Zukunft Rotlicht“ arbeiten! Denn: gemeinsam sind wir stärker!

    In diesem Sinne grüßt an einem sonnigen Sonntag aus Frankfurt am Main

    Ihr / Euer Howard Chance

    Kontextartikel – Leidartikel vor einem Jahr by Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/leidartikel-juli-2017-howard-chance/

     

  • Prostitution 2018 – Nachruf – Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorben

    Prostitution 2018 – Nachruf – Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorben

    Prostitution 2018 - Nachruf - Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorbenProstitution 2018 – Nachruf – Meinhard Starostik am 12. Juni 2018 verstorben

    Der Verfasser der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz ist tot

    Heute morgen erreichte mich die mehr als traurige Nachricht, dass der Rechtsanwalt und Verfassungsrichter des Landes Berlin, Herr Meinhard Starostik nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren verstorben ist. Das Aktionsbündnis „digitalcourage.de“ würdigt den „Freund und Mitstreiter“ mit einem Nachruf unter der Überschrift

    „Die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen vertreten“

    einen Nachruf, den ich nachfolgend im kompletten Wortlaut zitiere:

    „Unser Freund und Mitstreiter Meinhard Starostik hat sich bis zum letztem Atemzug für Grundrechte eingesetzt. Er war Verfassungsrichter des Landes Berlin und hat als Rechtsanwalt mehrere Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. 2010 und 2016 gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen die Bestandsdatenauskunft, gegen Videoüberwachung, gegen ELENA) vertreten. So hat er das erste Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Er ist gegen die Protokollierung des Surfverhaltens anhand von IP-Adressen und gegen die Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Auch hat er sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen eingesetzt und mit der Verwertungsgesellschaft C3S eine Alternative zur Gema aufgebaut. Jüngst gründete er die pEp-Genossenschaft, die Werkzeuge für einfache Verschlüsselung unterstützen soll.“

    Meinhard Starostik sagte zu seiner Arbeit: „Es ist eigentlich immer mein Thema gewesen, die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen zu vertreten. Dass die technische Revolution des Internets, die ja unser aller Leben völlig umgestaltet, eben auch dazu führt, dass alte Überwachungswahnvorstellungen hochkommen und uns tatsächlich bedrohen in unserer Freiheit. Also ich sehe die größten Gefahren für die persönliche Freiheit darin, dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können.“


    „Meinhard Starostik hat sich um die Freiheitsrechte verdient gemacht. Durch seine freundliche, kompetente und stets hilfsbereite Art hat er sich allseits Respekt und Anerkennung erworben. Er wird der Bürgerrechtsbewegung sehr fehlen. Wir werden seine Arbeit weiter führen.

    Digitalcourage e.V.
    Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“

    Quelle: https://digitalcourage.de/2018/06/12/pm-nachruf-auf-meinhard-starostik-die-ohnmaechtigen-gegen-die-maechtigen-vertreten


    Ich habe Herrn Starostik nie persönlich kennengelernt, stand mit ihm aber mehrfach im Mailverkehr, als er an seinem wohl letzten großen Projekt, der Verfassungsbeschwerde gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ arbeitete, die inzwischen in Karlsruhe angenommen wurde! Beim Informations-Seminar bei Dona Carmen e.V, am 1. Juni 2018, fehlte Herr Starostik aus gesundheitlichen Gründen. Doch niemand hat wohl mit seinem Ableben gerechnet und die Bestürzung wird auch in der Erotikbranche groß sein! Möge Meinhard Starostik in Frieden ruhen!

    Abschließend ein „prophetisches“ Gedicht von Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719 – 1803):

    An meinen Tischler

    Macht meinen Sarg von Tannenbrettern,
    Von euren dünnsten, Meister Dill,
    Weil ich in Marmor nicht, gleich unsern Erdengöttern,
    Zur Erde wieder werden will!
    Man liegt in ihm zu lange still,
    Ist guter Samen nicht, in Erden
    Des guten Säemanns, ists in unfruchtbarem Stein:
    Ich will, sobald ich kann, zur Erde wieder werden,
    Um nützlich wieder bald zu sein!
    ,

  • Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main

    Prostitution 2018 - Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/MainProstitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main

    Verfassungsbeschwerde, politische Arbeit, Situation ProstSchGesetz, Steuerrechts-Referat

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Am vergangenen Wochenende war ich gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie in Frankfurt am Main zu Gast, um neue gemeinsame Projekte zu besprechen, um ein wenig am Main zu entspannen und, last but not least, um an einer Veranstaltung von Dona Carmen e.V. teilzunehmen, die am Freitag, dem 1. Juni 2018 in der Beratungsstelle Elbestrasse stattfand.

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie steht es um die anhängige Verfassungsbeschwerde? 

    Nach der Begrüßung durch Juanita Henning, berichtete Franziska Funk zum gegenwärtigen Stand der Verfassungsbeschwerde, die ja vom Bundesverfassungsgericht angenommen und auf die Agenda des Gerichts gesetzt wurde. Wurde zunächst vermutet, dass die numerische Aktenzeichen-Nummer für eine eher späte Verhandlung im Herbst oder Winter 2018 stehen könnte, sind die Nummern nach Auskunft des Verfassungsgerichts keine chronologische Festlegung! Es kann also sein, dass die Beschwerde aus möglicherweise erkannten Gründen der Dringlichkeit früher im Jahr verhandelt wird! Bei Dona Carmen e.V. ist man zuversichtlich, hat aber zusätzlich auch noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Planung, falls man in Karlsruhe scheitern sollte! Mit Prognosen für das Beschwerdeverfahren war man vorsichtig, da in Deutschland Rechtssprechung und Politik oft nahe beieinander sind und die Richterinnen und Richter in Karlsruhe ja auch von der Regierung ins Amt berufen werden. Zwar gibt es eine Gewaltenteilung, aber gegenüber Gesetzen der Regierung sind die Verfassungsrichter(innen) womöglich zurückhaltender? Außerdem gibt es ja noch den bekannten Spruch zu Ereignissen „vor Gericht und auf hoher See“, wo es durchaus Überraschungen geben kann! Justizia ist nun mal nicht blind, sondern zum Glück oder leider, je nachdem auf welcher Seite man gerade steht, auch menschlich! Entscheidungen folgen also nicht nur der juristischen wertfreien Logik, sondern ein Stück weit auch der persönlichen Ethik und Emotion! Daher kann man nur abwarten, was noch in 2018 passiert! Die unpopulistische Darstellung von Dona Carmen e.V. war hier wohltuend und auch absolut seriös.

    In diesem Zusammenhang sei hier auch die Pressemitteilung des Vereins zum „Internationalen Welthurentag“ erwähnt, die Sie unter folgendem Link finden:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-internationaler-hurentag-2018-behoerden-vertuschen-ausmass-der-illegalisierung-von-sexarbeit-durch-prostituiertenschutzgesetz/#more-2020

    Der Verein Dona Carmen e.V. bezeichnet das „Prostituiertenschutzgesetz“ nach wie vor als „Schandgesetz“ (Zitat Juanita Henning) und hat sich daher bewusst entschieden nicht bei der Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken! „Man kann ja nicht einerseits gegen ein Gesetz kämpfen und gleichzeitig die Umsetzung unterstützen!“ Diese klare Position vertritt Dona Carmen e.V. im Gegensatz zu vielen anderen Beratungsorganisationen und Sexworker-Verbänden, die sich gewissermaßen mit den Umständen „arrangiert“ haben oder sogar durch öffentliche Fördermittel „beeinflusst“ wurden! Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing?

    Dona Carmen-Vorstandsmitglied Gerhard Walentowitz machte hier aus seiner persönlichen Verärgerung über den bisweilen erkennbaren „Opportunismus“  keinen Hehl und Juanita Henning betonte nochmals die Wichtigkeit des politischen Protests, der die juristischen Maßnahmen unbedingt begleiten muss! Wird es möglicherweise eine Sternfahrt nach Karlsruhe geben, wenn das Beschwerdeverfahren dort stattfindet? Lassen sich überhaupt Sexworker(innen) und Betreiber in größerer Zahl mobilisieren oder bleibt die Last auf einigen wenigen Schultern liegen? Wie kommt das Thema wieder in den Blick der Öffentlichkeit? Die Branche erscheint „bequem“, und „konsumiert“ gerne Information, wird aber nicht wirklich „aktiv“, selbst dann nicht, wenn es um die eigene Existenz geht? Juanita Henning regte die Gründung eines „Betreiber-Verbandes“ an, der dringend erforderlich sei, um Interessen zu bündeln und um gemeinsam etwas zu erreichen! Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Wie ist die aktuelle Lage im Bereich der Prostitution? Wo und wie wird das Gesetz in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?

    Gerhard Walentowitz hatte für die Veranstaltung eine umfangreiche Excel-Präsentation entwickelt, die verdeutlichte wie unterschiedlich die „Lage“ in den Bundesländern ist. Es gibt Bundesländer mit Umsetzungverordnungen, in einigen fehlt sie noch! Mal werden Sexworkerinnen an einer zentralen Stelle beraten, mal gibt es hierfür viele kleine Einheiten. Bayern, NRW und Niedersachsen machen bereits „ernst“, anderenorts wartet man noch ab. Eine Bund-Länder-Kommission tagt im Hintergrund und es werden womöglich umfangreiche
    Prüf-Szenarien geplant und gemeinsame „Ziele“ formuliert? Spekulationen, aber vielleicht nicht so abwegig! Mir persönlich behagt dieses „Freund-Feind-Bild“ nicht, da ich schon viele sehr positive Behördenkontakte hatte und den generellen „Vernichtungswillen“ nicht erkennen kann, aber unter Umständen bin ich da ein wenig naiv? Die momentan noch herrschende Ruhe ist jedenfalls trügerisch, denn wir stehen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erst am Anfang der „Regulierung“, die unweigerlich erfolgen wird!

    Da (sehr) viele in der Branche noch nicht „direkt“ betroffen sind und auf bundesweite Sicht ein Großteil der „Sexworkerinnen“ noch nicht erfasst und der überwiegende Teil der „Betriebe“ noch keinen Konzessionierungs-Antrag gestellt hat (so die Vermutung), wird es in nicht ferner Zukunft sicher zu erheblichen „Überraschungen“ für die kommen, die davon ausgehen, dass das Gesetz irgendwie an ihnen vorüber geht! Wenn die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht greift, wird es nach und nach überall „unromantisch“ im Gewerbe! Da sind sich die Experten sicher!

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Steuerliche Aspekte für Sexworker(innen) und Betreiber – Fachvortrag

    Während der erste Teil des Tagesseminars vornehmlich der Situationsbeschreibung diente und Dona Carmen e.V. bewusst keine Hilfestellung zur Umsetzung des Gesetzes gab, sich also nicht mit Betriebskonzepten und ähnlichem befasste, war der zweite Teil deutlich praxisorientierter.

    Es ging um die Definition von „Selbstständigkeit“ in der Sexarbeit, um Umsatzsteuer und darum, wer diese warum zu entrichten hat. Alles Fachthemen, die auch ohne das neue Prostituiertenschutzgesetz von Bedeutung sind und waren, die nun aber durch die „Zwangsregistrierung“ einer ganzen Branche ganz erhebliche Massnahmen auslösen. Zehntausende von Sexworker(innen) haben wahrscheinlich keine Steuernummer; Steuervorauszahlungen wurden, wenn überhaupt, lediglich im „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet. Nun werden „Erfassungsbögen“ verschickt, die eindeutig das Ziel haben, neue „Steuerbürger(innen)“ zu generieren und auch der Blick in die „steuerliche Vergangenheit“ ist sehr wahrscheinlich.

    Viele steuerliche Regeln kollidieren sogar mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, das „Düsseldorfer Verfahren“ ist umstritten, aber momentan noch notwendig? Wohnsitz-Finanzämter und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer Verfahren“ verwaltet, buhlen um die Taler für die Staatskasse? Eine merkwürdige Situation, auf die man sich aber einstellen sollte, bevor man ins Visier der Finanzermittler gerät! Der Wille zu einer „gewissen Steuerehrlichkeit“ sollte stets vorhanden sein und man sollte sein „steuerliches Konzept“ eben frühzeitig entwickeln.

    Prof. Dr. Thomas Zacher (Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln) erläuterte anhand einer umfangreichen Präsentation, wie Finanzbehörden den „Selbstständigkeits-Status“ im „Rotlicht“ prüfen und welche Folgen es hat, wenn „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt oder vorliegen könnte! Wer zahlt die Umsatzsteuer? Wer ist überhaupt wann und wie umsatzsteuerpflichtig und warum sollte man unterschiedliche „Konstellationen“ überdenken? Denn das „Steuermodell“ muss auch im Betriebskonzept des Betreibers dargelegt werden und die „selbstständigen Dienstleisterinnen“ sollten wissen, warum sie „selbstständig“ sind! Prof. Dr. Zacher erläuterte charmant und sachkundig und beantwortete auch viele Fragen aus dem sehr wissbegierigen Publikum! Wie Finanzbehörden und Ordnungsbehörden zusammenfinden werden, ist noch ziemlich unklar, aber die „Allianz“ wird für alle gefährlich, die „unsauber“ arbeiten. Die staatlichen „Forscher“ arbeiten mit modernster Technik und dabei regelmäßig sehr effektiv! Und: der Staat fordert konkrete Ergebnisse, nämlich umfangreiche neue Einnahmen für die hungrige Staatskasse. Weniger Moral, mehr Geld?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Entdeckte Gemeinsamkeiten – Visionen – Ziele

    An dieser Stelle danke ich, sicher auch im Namen von Christoph Rohr, dem gesamten Team von Dona Carmen e.V. für die Einladung zur Veranstaltung in Frankfurt am Main. Es war für uns wichtig Gemeinsamkeiten zu entdecken und ein Stück weit den Schulterschluss zu suchen, der in unserer Arbeit essentiell ist! Zwar sind wir als gewerblich tätige Berater immer wieder in der Kritik, weil wir ja Geld für unsere Dienstleistungen nehmen, aber ich glaube, dass wir mit einigen Vorurteilen aufräumen konnten?

    Prostitution 2018 – Informative Veranstaltung bei Dona Carmen Frankfurt/Main – Afterparty im „Leierkasten“ – Die Berater zu Gast bei Freundinnen und Freunden

    Der Frankfurter „Leierkasten“ ist legendär und dies nicht erst seit der Zeit, wo Tommy (genannt die Zofe) im Auftrag der Familie Schütz im Haus das „Mädchen für alles“ war. Eine In-Kneipe im „Crazy Sexy-Laufhaus“ mit Außengastronomie, wo es Touristen, schwere Jungs und leichte Mädels aus dem Kiez hinzieht. Nur einen Katzensprung vom Dona-Carmen-Domizil entfernt, gab es dort am Freitagnachmittag die inoffizielle „Afterparty“, wo geklönt und nochmals fleissig diskutiert wurde. Franziska war da, der „Frankfurter Wolfgang“, Annette als langjährige Betreiberin, eine Kollegin aus München und weitere Protagonisten. Eine illustre Runde, in der wir uns wohlfühlten. Neue Kontakte und möglicherweise neue Projekte, die Christoph und ich im Biergarten des „MainNizza“ und bei einer gemeinsamen Schifffahrt auf dem Main andachten. Es lebe die Kooperation und der Austausch: vielleicht bald bei einem „Runden Tisch Prostitution Deutschland„? Dazu weitere Informationen in Kürze! Glück auf!

  • Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Howard Chance - Aufgaben und Projekte Juni 2016 - Frisch ans Werk!Howard Chance – Aufgaben und Projekte Juni 2016 – Frisch ans Werk!

    Der Publizist und Unternehmensberater wie immer voll im Einsatz!

    Informationsstand: 31. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich habe es mir ja inzwischen zur Gewohnheit gemacht, monatliche Planungen zu veröffentlichen, bei denen ich geplante Projekte und Aufgaben darstelle, soweit es eben möglich und sinnvoll erscheint. Durch den Server- und WordPress-Crash sind Ende Mai eine ganze Reihe von nicht so eiligen Akten unbearbeitet geblieben und ich habe lediglich Eilsachen und Notfälle bearbeiten können.

    Komplizierte Mandate und „nachträgliche“ Konzepte

    Die Mandate, die ich oft in Kooperation mit dem Kollegen Rohr übernehme, sind inzwischen unglaublich vielfältig und auch durchaus schwierig in der konkreten Bearbeitung! Mal stoßen wir auf völlig unvorbereitete Ämter, die Akten ablegen, weil man nicht weiß, wie man diese bearbeiten soll, ein anderes Mal haben wir es mit übereifrigen Beamtinnen und Beamten zu tun, die bei Betreibern Dinge einfordern, die in keinem Gesetz und diein keiner Verordnung stehen!

    Nachbesserung von Betriebskonzepten ist eine stark nachgefragte Dienstleistung und diesbezüglich werde ich auch im Juni 2018 wieder umfangreich unterwegs sein! Und in einigen Bundesländern kommt man nach einem komplett verschlafenen Jahr nun mit neuen „Fristen“ an den Start und übt damit Druck auf Betreiberinnen und Betreiber aus, die schon damit gerechnet hatten, bei der amtlichen Erfassung vergessen worden zu sein!

    Oft ist es sogar noch möglich gewissermaßen „nachträglich“ Konzessionierungsanträge zu stellen, die wohlwollend als „fristwahrend“ betrachtet werden, obwohl der 31.12.2017 eindeutig in  der Vergangenheit liegt. Seltsam, aber durchaus nicht unüblich!

    Finanzamtspost / Verwegene Postkästen / Steuerberatung

    Dann gibt es das immense Problem mit falschen Zustelladressen, mit denen Betriebe und Sexworker(innen) gleichermaßen zu kämpfen haben: Erfassungsbogen-Post von Finanzämtern landet in Postkästen, wo sie garantiert nicht hingehört, wo sie eigentlich überhaupt nicht eingelegt werden darf und die rechtlichen Folgen sind noch nicht abzusehen! Ob Sexworkerinnen nun mit oder ohne Wissen eines Clubbetreibers dessen Anschrift als „Wohnsitz“ oder „Zustelladresse“ angegeben haben, ist eigentlich egal! Die Finanzämter verfahren nach „Schema F“ und es entstehen Unmengen von Irrläufern, Schätzungen und Vorsteuer-Bescheiden, die den Adressaten überhaupt nicht erreichen! Wenn man dann wenigstens so intelligent war die Zustellanschrift.de zu buchen, hat man dann mit dem Erfassungsbogen zu kämpfen, den man ohne fachkundige Hilfe kaum ausfüllen kann, denn dieser Bogen ist „universell“ und natürlich in der Amtssprache Deutsch verfasst! So haben ausländische Dienstleisterinnen keine Chance die Inhalte zu verstehen und auch die deutsche Bürgerin kann mit der beigefügten Ausfüllhilfe wenig anfangen! Hier arbeite ich gerade mit Christoph Rohr gedanklich an einer Lösung, in die auch mein Kollege Steuerberater einbezogen ist!

    Dona Carmen / Rotlicht-Akademie / MH-Consulting

    Am Freitag, dem 1. Juni 2018, findet eine neuerliche Informationsveranstaltung bei Dona Carmen e.V. in Frankfurt am Main statt, wo es vornehmlich um den Stand der Verfassungsbeschwerde und den allgemeinen gedanklichen Austausch gehen wird! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting nehmen am Termin informativ teil und wir nutzen unseren gemeinsamen Aufenthalt zur „Kongress-Nachlese“ und zur Planung neuer Projekte! Wir sind uns sicher, dass der Sommer, aber spätestens der Herbst 2018 sehr arbeitsreich werden wird, da die Behörden in intensiven Schulungen sind und von „oben“ nun langsam aber sicher flächendeckend Druck aufgebaut wird! Wir sind gewappnet, haben inzwischen bundesweit umfangreiche Erfahrung und kennen die Experten, die in allen Bereichen helfen können, wenn es denn brennt!

    Sprechen Sie uns an, wenn Sie / wenn Ihr Hilfe benötigt! Wir sind wahrscheinlich viel besser als unser Ruf, lernen gerne täglich hinzu und schmunzeln dann und wann über selbsternannte Experten, die als reine Theoretiker agieren und dabei noch keinen Puff von innen gesehen haben! Das Metier ist aber nichts für „Schreibtischtäter“, denn „gelebte Praxis“ kann nichts ersetzen! In diesem Sinne für heute ein „Glück Auf!“

  • Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) –  Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) - Solidarität Fehlanzeige?Sexworker(innen), Verbände, Portale, Betreiber(innen) – Solidarität Fehlanzeige?

    Wann zieht die Branche endlich an einem Strang? Wäre wichtig!

    Informationsstand: 11. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Seit dem Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, stelle ich mir die Frage, ob es zwischen Sexworker(innen), Verbänden, Portalen und Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsstätten“ überhaupt „Solidarität“ gibt oder ob wir es mit jeder Menge Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern zu tun haben, die im Alltag mehr oder weniger „erimitisch“ leben und am liebsten gar nicht in Erscheinung treten möchten.

    Wie es der Kollege Michael Beretin beim Frankfurter Kongress schon richtig feststellte, fehlt es der deutschen „Prostitutionsbranche“ an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Die bekannten Sexworker-Verbände haben zusammen nur wenige Hundert Mitglieder und können so unmöglich repräsentativ für vermutete 200.000 Sexworker(innen) sein! Die von mir geschätzten 20.000 Prostitutions-Betriebe in Deutschland, die mitunter völlig andere Interessen als die Sexworker(innen) haben, treten ebenfalls nicht kollektiv auf und haben daher kein gemeinschaftliches Gesicht! So ist wirksame Interessenvertretung schwierig!

    Jeder wurschtelt für sich selbst und das „große Ganze“ ist scheinbar nicht im Blick! Bei der von Dona Carmen e.V. initiierten Verfassungsbeschwerde hat das gemeinsame Handeln noch halbwegs funktioniert, bei der pragmatischen Umsetzung des Gesetzes ist eine gemeinsame Linie nicht mehr erkennbar!

    Statt kleiner „Nischen-Veranstaltungen“, wäre ein großer „Deutschlandtag der Sexarbeit“ aus meiner Sicht wünschenswert, bei dem einmal intensiv über die „Lage“ diskutiert werden könnte und dies eben nicht nur unter feministischen oder politischen Gesichtspunkten, sondern unter dem Aspekt der „gegenwärtigen Notwendigkeiten“! Es hilft ja wenig Utopien zu propagieren, wenn die Ämter bereits „unbarmherzig“ handeln und Existenzen bedroht sind! Da der „Protest“ kaum mehr wahrgenommen wird, wären Aktionen sinnvoll, die das Thema mal wieder medienwirksam in den Blick der Öffentlichkeit bringen könnten!

    Gerade die nicht wenigen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen, haben keinen erkennbaren „Verband“ und die Interessen von Sexworker(innen) und Betreibern sind in vielen Aspekten grundverschieden! Ein Großteil der „Umsetzungsaufgaben“ des neuen Gesetzes muss von den „Betreibern“ erbracht werden: Organisation des Betriebs, Umsetzung der Dokumentations- und Aufklärungspflichten und die steuerliche Ausrichtung! Ist es nicht wirklich an der Zeit einen „Verband“ zu gründen, der hier in Dialog mit Politik und Behörden kommt? Ich freue mich auf Rückmeldungen und Zuschriften!

     

     

  • Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Das Editorial von Howard Chance zur Prostitution in Deutschland

    Informationsstand: 24. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Regulierung oder Schutz? Die entscheidende Frage!

    Seit 1. Juli 2017 ist im deutschen Rotlicht-Milieu nichts mehr, wie es war. Mit der Einführung des bundesweit geltenden Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGesetz), dass statt wirksamem Schutz für Sexworkerinnen und Sexworkern vielmehr umfassende Regulierung eines ausgeuferten Gewerbes zum Inhalt hat, setzte ein Paradigmenwechsel ein, der zwar zögerlich begann, nun aber, im Frühjahr 2018, seine Wirkung entfaltet. Waren die Behörden im Jahr 2017 eigentlich nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern wirklich aktiv, so kommt seit dem Jahreswechsel auch in den 14 weiteren Bundesländern etwas Bewegung in die Sache. In vielen Bundesländern wird die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor als lästige Pflicht betrachtet: die Formalitäten und der Aufbau von geeigneten Strukturen sind personal- und zeit-intensiv, es entstehen Kosten und der wahre Nutzen ist in vielen Städten und Gemeinden, die letztendlich an der Front stehen, kaum erkennbar!

    Ein guter Leumund allein nützt wenig gegen die ganze Härte des Gesetzes!

    Paradoxerweise fallen Betriebe, die über Jahrzehnte vorbildlich geführt wurden, beispielsweise dem Baurecht zum Opfer und selbst die regelmäßige Zahlung von “Sexsteuer” als besondere Form der Vergnügungssteuer, befreit nicht von der baurechtlichen Prüfung. In NRW sind die Ausführungsbestimmungen eindeutig und jede “Prostitutionsstätte” benötigt den Segen des zuständigen Bauamtes. Die Zeiten, wo man gegen eine Spende oder durch gute Worte eine “Duldung” erlangen konnte, sind wohl vorbei, denn bei den vorgeschriebenen Konzessionierungsverfahren sind immer mehrere Dienststellen involviert, die zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen oder einfach emotionslos Dienst nach Vorschrift machen. Wenn das Bauamt nicht stempelt weil beispielsweise der Brandschutz in einem Objekt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, kann die rote Lampe schnell erlöschen und dass in einer Zeit, wo die Geschäfte eher mäßig laufen und umfangreiche Investitionen in ein Objekt kaum lohnen. Die einen nennen es “Marktbereinigung”, die anderen sehen im neuen Gesetz Hunderte von Schikanen, die den Zweck verfolgen, Prostitution und Rotlicht möglichst komplett zu vertreiben. Wenig Schutz, viel Regulierung und wirksame Waffen in den Händen von Behörden, die mit ein wenig List einen “politischen Willen” durch die Hintertür durchsetzen können, wollen oder sollen! Ausgang ungewiss! Nun gehörten Bordellbetriebe und ähnliches für den Staat noch nie zu förderungswürdigen Unternehmungen, dass jedoch ein Bedarf nach käuflicher Lust bestand und besteht, wurde nie geleugnet. Man duldete die anrüchigen Betriebe, versuchte diese in städtebaulich zu vernachlässigende Bezirke zu konzentrieren und schaute bei den “Modellwohnungen” und “Kleinbordellen”, die sich in Misch- und Wohngebieten befanden, nicht so genau hin, wenn es dort keine Auffälligkeiten, Belästigungen oder Begleitkriminalität gab. Wer eine gewisse Unauffälligkeit zeigte, hatte selten etwas zu befürchten: mal ein informativer Besuch der Sittenpolizei, mahnende Worte des Ordnungsamtes und ein Besuch von Streetworkern, die neue Broschüren für die Damen ablieferten. Der Staat hielt sich zurück und die Selbstregulierung wurde fast zur Regel. Aus und vorbei! Selbst wenn der Ordnungsamtsleiter nur positive Dinge zum “Bordell XY” zu vermelden weiß, kann er die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf Dauer nicht ignorieren und ich weiß aus vielen  intimen vertraulichen Gesprächen, dass man in manchen Amtsstuben mit dem Gesetz hadert und sich daher auch mit der Umsetzung gerne Zeit lässt!

    Ein Bundesgesetz und unterschiedlichste Umsetzung? Kann das sein?

    Ja, der Föderalismus macht es möglich! Bundestag und Bundesrat beraten und beschließen ein Gesetz, dessen Umsetzung dann auf Länderebene erfolgt und bei der die Länder die Möglichkeit haben das Gesetz zu “verfeinern”! Man entschuldige die Begrifflichkeit, denn ich erinnere mich hier an das alte deutsche Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei!”. Beim “verfeinern” kann es ja nur darum gehen, Dinge zu “verschärfen”, denn der “Tenor” des Gesetzes muss ja unbedingt eingehalten werden! Ein Land kann so nicht sagen: “Paragraph YZ” gefällt uns nicht, den streichen wir durch eine Landesverordnung!” Aber es besteht die Möglichkeit “schwammige Paragraphen”, von denen es im Gesetz so einige gibt, in einer Landesverordnung zu “präzisieren” oder zu erweitern! Exemplarisch sei hier das Bundesland Baden-Württemberg genannt, wo die ergänzende Umsetzungsverordnung den ursprünglichen Gesetzestext inhaltlich nahezu verdoppelt. Je nachdem, in welchem Bundesland mein Betrieb sitzt, habe ich es mit einigen wenigen Auflagen zu tun oder aber mit einer kaum zu bewältigten Fülle! Wer meint, mit der Lektüre des Bundesgesetzes schon alles zu wissen, der wird sich wundern, welche Zusatzvorschriften einige Bundesländern “erfunden” haben! Wir haben es mit einer Art “Baukasten-System” zu tun, bei dem man höllisch aufpassen muss, wo und an welchem Ort welche Zusatzbestimmungen gelten. Was in Rheinland-Pfalz belanglos ist, kann in Nordrhein-Westfalen das Ende bedeuten! Wer kann sich damit wirklich auskennen? Wie ist überhaupt der Informationsstand bei den Ämtern?

    Prostitution 2018 – Eine Situationsbeschreibung

     

    Das Jahr 2018 wird ein Jahr der Unruhe im “Milieu” werden und dies betrifft natürlich auch die Sexworkerinnen und Sexworker, die ja das “Kapital der Branche” sind! Vielen Damen und auch Herren ist nämlich die Lust vergangen, seit der sogenannte “Huren-Ausweis” Pflicht wurde, ohne den man in Deutschland nicht mehr legal als Prostituierte bzw. Prostiutierter arbeiten darf! Dieser Ausweis schützt nämlich nicht, sondern beschert dem deutschen Staat ein umfangreiches praktisches “Huren-Register”, das es den Finanzbehörden ermöglicht Steuern zu erheben und Steuerhinterziehungen auch rückwirkend zu untersuchen. Wer einen “Huren-Ausweis” beantragt, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen steuerlichen Erfassungsbogen und wenn man diesen nicht schlüssig ausfüllt und zurücksendet, gerät man schnell in einen Prüfmechanismus, der oft Unheil bedeutet. Die Finanzämter bauen zwar manchmal “Brücken”, sind aber generell nicht “Freund und Helfer”, sondern eben die “Finanzierer” des Staatshaushaltes. Der Staat braucht Geld und die romantische Meinung, dass Prostitution eben etwas anderes sei als normale Arbeit und das man für “unmoralische Tätigkeiten” doch eigentlich nicht steuerlich zur Kasse gebeten werden kann, lässt den Bundesfinanzminister allenfalls grinsen. Selbst Drogenhandel oder die Erträge aus Banküberfällen sind nach der Abgabenordnung steuerpflichtig, ohne wenn und aber! Regulierung bedeutet also auch im Bereich der Prostitution Gewinnoptimierung für die Staatskasse. Ein Großteil der “Normalbürger” wird dies ganz sicher befürworten! Wer seine Lohnsteuer automatisch abgezogen bekommt, hat sicher kein Verständnis, wenn besondere Berufsgruppen täglich Bargeld kassieren und der “Brutto-gleich-Netto-Regel” folgen und einfach kein Kassenbuch führen. Besonders prekär wird es auch bei der Umsatzsteuer, die ja die Haupt-Einnahmequelle des deutschen Staates ist! Bei jedem gewerblichen Verkauf und bei jeder gewerblichen Dienstleistung fällt in Deutschland Umsatzsteuer an und von den 100 € Liebeslohn, die im Bordell gezahlt wird, sind, vereinfacht dargestellt, 19% sofort an den Staat zu zahlen, während der Restbetrag dann bei einer Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Doch, ganz ehrlich, welche Liebesdame zahlt Umsatzsteuer? Viele werden den Begriff im Zusammenhang mit Prostitution noch nie vernommen haben. Da das Eintreiben bei den bislang eher unbekannten Damen schwierig und aussichtslos ist, versuchen die Finanzbehörden mitunter die Bordellbetreiber in Haftung zu nehmen. Beim bekannten 50/50-Modell, wo für die Dienstleisterin kein unternehmerisches Risiko besteht, kann man die “Selbständigkeit” der Dame in Abrede stellen und den Betreiber heranziehen? Kann man dann sogar ein “Beschäftigungsverhältnis” annehmen oder unterstellen? Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen wären dann auch schnell mit Forderungen zur Stelle!

    Zukunft Rotlicht? Eine sehr ungewisse Situation!


    In der täglichen Arbeit als Berater erlebe ich fast täglich neue Überraschungen und ich stelle fest, dass eine Karriere im Rotlicht-Gewerbe momentan und wohl auch in Zukunft nicht mehr so ertragreich sein wird, wie sie einmal war. Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Unternehmen wissen dies längst, aber nicht wenige Damen des Gewerbes empfinden die neuen Gegebenheiten als “Ungerechtigkeit” und weigern sich nach wie vor wie “normale Kaufleute” zu arbeiten. “Republikflucht” ist gerade bei osteuropäischen Sexworkerinnen ein Weg, um dem einnehmenden deutschen Staat zu entkommen! Angeblich soll es in anderen EU-Ländern jetzt besser sein, weil die Bürokratie nicht so wirksam arbeiten soll, wie in der Bundesrepublik? Einen Versuch ist es wohl wert? Die deutschen Bordelle haben jedenfalls momentan erhebliche “Personalprobleme” und suchen händeringend nach Fachkräften, die jetzt aber anscheinend nach anderen Wegen suchen, um das persönliche Problem zu lösen!

    Hartes Durchgreifen der Staatsmacht? Die jüngste Aktion der Bundespolizei

    Der Staat ist gerüstet und geht mit der „0-Toleranz-Strategie“ des Heimat-Innenministers Horst Seehofer gegen „Verbrecher“ effizient vor? So geschehen bei der deutschlandweiten „Thai-Razzia“, bei der die Presse genauso schnell vor Ort war wie die „GSG 9“. Was dann so aussah wie ein Dreh zu „Cobra 11“, war eine „Polizeiübung“ ungeahnten Ausmasses. Am Ende saß ein drahtziehendes Rentnerpaar im Polizeibus und eine recht große Anzahl von thailändischen Prostituierten wurde festgenommen, um mögliche Visa-Vergehen zu überprüfen! Ob der Einsatz von 1.500 Bundespolizisten hier wirklich erforderlich war? Jedenfalls wurde der „Einsatz gegen die Thaibestie von Siegen“ zum medialen Hit und gleichzeitig kamen natürlich alle Prostitutionsgegner flugs aus dem Gebüsch, um zu betonen, dass es im deutschen Rotlicht eben kriminell zugehe! Neuer Beweis liegt vor und so muss das neue Prostituiertenschutzgesetz ja gepriesen werden, auch wenn es natürlich viel zu schwach erscheint! Am besten legt man den ganzen „Rotlicht-Sumpf“ gleich komplett trocken! Weg mit den ganzen Verbrechern!  Dass es aber in fast allen Bereichen des deutschen Prostitutionsgewerbes eher geordnet und „anständig“ zugeht, kann und will ja niemand glauben! Eine solche Meldung, würde ja auch niemanden interessieren! Der Beweis eines Klischees, bestätigt abstruse Meinungen und fertig ist die Suppe! Die Branche bedankt sich mit zynischem Stirnrunzeln! Was bleibt denn auch anderes übrig?