Schlagwort: Dona Carmen e.V.

  • Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? - Howard Chance fragte nach!
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    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Schnell sind Falschmeldungen in der Welt und nach dem Prinzip der stillen Post verteilen sich Informationen in unserer multimedialen Zeit rasend schnell. Ein gutes Beispiel dafür ist mein Bericht über einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Thema Dona Carmen e.V. und der Verfassungsbeschwerde, die „angeblich“ Anfang Juni 2017 eingereicht werden soll: da ich durch Presse- und Szenekontakte immer gut informiert bin, erschien mir die vermeintlich neue Strategie des Frankfurter Vereins mehr als merkwürdig.

    Rechtsanwalt Starostik hatte nämlich ein „Eilverfahren“ wohl geprüft, aber davon abgeraten, da eben die Hürden hier besonders hoch liegen und die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch erschienen. Diese Meinungen teilen viele Fachjuristen, die sich ansatzweise mit der Thematik befasst haben.

    Nun dachte ich: der Kunde ist König und Dona Carmen e.V. wagt eben den schnellen Schritt, um das „Stoppen“ vor dem 1. Juli 2017 doch noch zu versuchen. Wenn man aber die Homepage betrachtet, sieht man dort den Termin für eine neuerliche Zusammenkunft am 2. Juni 2017, wo das Vorhaben Verfassungsbeschwerde abschließend besprochen werden soll!

    Das riecht nun gar nicht nach „Eilverfahren“ und der Redakteur der Frankfurter Rundschau hat entweder die Monate Juni und Juli verwechselt oder sonst etwas falsch verstanden? Kann ja in unserer hektischen Zeit passieren, sorgt aber jetzt für Aufregung, da mit einem Eilverfahren, was jetzt wohl nicht stattfindet, vielfältige Hoffnungen verbunden waren!

    Ohne „Einstweilige Entscheidung“ kein Stopp und „nur“ der Weg über ein Normalverfahren, das Jahre dauern kann und der Branche akut nicht helfen wird! Sind alle Sexworker registriert und ind erotische Betriebe erst einmal geschlossen, kann man das Rad der Zeit in dr Zukunft nicht mehr zurückdrehen! Passiert ist dann passiert und damit ein für allemal Geschichte!

    Dona Carmens Aufruf an die Stadt Frankfurt, mit der Umsetzung des neuen Prostituionsgesetzes zu warten, bis die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, worüber die Frankfurt Rundschau ebenfalls berichtete, ist natürlich absurd, weil dies ein klarer Rechtsbruch wäre: ein Gesetz, was gilt, das gilt … ohne wenn und aber!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

  • Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau - Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?
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    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Die Frankfurter Rundschau hat am gestrigen Sonntag (14.05.2017) einen Bericht veröffentlicht, in welchem erstmals ein konkreter Termin für die Einreichung der von Dona Carmen e.V. initierten Verfassungsbeschwerde genannt wird:

    Anfang Juni, so die Frankfurter Rundschau, soll die Beschwerde der Sexworker und Betreiber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden!

    Diese Termin ist ist interessant, weil sich daraus ableiten läßt, in welcher Form die Beschwerde erfolgen soll: normalerweise sind solche Beschwerden nämlich erst möglich, wenn ein angegriffenes Gesetz bereits Rechtskraft erwirkt hat, also gilt! Da das Inkrafttreten im vorliegenden Fall am 1. Juli 2017 erfolgt, deutet der „Juni“, den die Zeitung vermeldet nun
    doch auf ein „Eilverfahren“ hin, was aber besonders hohe Hürden hat.

    Ein solches Eilverfahren zielt in der Regel darauf ab, ein Gesetz vorläufig zu stoppen und seine Einführung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ist dies nach meiner Einschätzung auch die einzig sinnvolle Möglichkeit, wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum dies so lange gedauert hat?

    Ob „kurz vor knapp“ hier die richtige Strategie ist?

    Um in einem einstweiligen Verfahren Erfolg zu haben, müssen die Beschwerdegründe sehr gewichtig sein und den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes unmittelbar davon überzeugen, dass das neue Gesetz die Grundrechte mehr oder weniger massiv verletzt. Daher ist die Qualität und die Aussagekraft des eingereichten Schriftsatzes von entscheidender Bedeutung, da ja zunächst kein mündlicher Termin stattfindet, sondern nach Aktenlage entschieden wird.

    Die erfahrenen obersten Richter des Landes müssen eine „vorläufige“ Entscheidung treffen, die dann eben festlegt, ob das Gesetz zunächst gestoppt werden muß oder ob die Verfassungsbeschwerde im „normalen“ Verfahren durchgeführt wird, was letzendlich Jahre dauern kann. Es wird also spannend, wenn die Beschwerde wirklich Anfang Juni in Karlsruhe eingehen sollte! Bislang verkündete Dona Carmen e.V. immer: wir sind auf dem Weg! Ich hoffe, das dabei der Weg nicht das Ziel ist, sondern das endlich etwas entscheidendes passiert!

    Wie sagte Hannelore Kraft gestern nach dem Wahl-Debakel:

    „Glück auf!


    Achtung: Informations-Update – Meldung Franfurter Rundschau offensichtlich fehlerhaft! Im Juni ist lediglich ein Treffen bei Dona Carmen geplant – Wohl kein Eilverfahren:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/16/verfassungsbeschwerde-presseente/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!