Schlagwort: Eilverfahren

  • Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Bayern ist „auf“! – Berlin erste Stufe „offen“ und am 1.9. „komplett offen“ – Prostitutionsverbot im Saarland aufgehoben – Stufenplan oder „Feuer frei?“

    Die vergangene Woche inhaltlich zusammenzufassen, fällt dem Autor heute besonders schwer: zuviel Ereignisse, zuviel Input und dazu ein Haufen offener Fragen. Aufgrund der ständigen Nachfragen heute, ausnahmsweise am Wochenende Stand 08.08.2020 13.00 Uhr der aktuelle Statusbericht, der aber wie immer innerhalb von wenigen Stunden teilweise „überholt“ sein kann. Fangen wir mit der aktuell spannendsten Frage an:

    Öffnet das Saarland den Bereich Prostitution und Prostitutionsstätten „komplett“ oder „nur“ mit „eingeschränktem Service“?

    Wir warten seit Donnerstagabend auf die neue Corona-Verordnung des Saarlandes. Die alte Verordnung läuft am Sonntag, 09.08.2020, 23:59 Uhr ab und bislang wurde auf dem Landesserver des Saarlandes noch keine neue Version veröffentlicht. Eigentlich ein Unding, denn der Bereich „Prostitution“ muss nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis unbedingt angepasst werden. Das „Prostitutionsverbot“ ist am heutigen Samstag und morgigen Sonntag durch den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag, der nicht „anfechtbar“ ist, aufgehoben und wie es mit der Prostitution weiter gehen soll, muss in der neuen Verordnung zwingend geregelt werden, es sei denn man beschließt keinerlei „neue“ Einschränkungen, was aber abwegig erscheint. Spätestens morgen Abend werden wir es wohl wissen. Alle saarländischen Kunden sind jetzt jedenfalls in Alarmbereitschaft und haben Vorbereitungen getroffen und beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel und auch Fieberthermometer organisiert. Ob man dann am Montag mit „erotischen Massagen“ oder mit „Fullservice“ startet, liegt Stand jetzt noch in den Sternen!

    Berlin öffnet heute am 08.08.2020 mit „erotischen Massagen“ – Stufenplan! – Ab 01. September dann „Vollprogramm“

    Tätä: Es ist soweit: am heutigen Samstag gehen in Berlin die Türen in vielen Prostitutionsstätten wieder auf! Hurra! Allerdings sind bis zum 01. September 2020 lediglich „erotische Massagen“ und „Popoklopfen“ erlaubt, also Praktiken, bei denen es nicht zum „Geschlechtsverkehr“ kommt. Ob „Blas-Massage“ erlaubt ist, kann man nicht genau sagen und ich will darüber auch nicht nachhaltig „unken“, weil das wieder nur zu „Missverständnissen“ führt! – Ab dem 01. September ist dann in Berlin wieder der „komplette Verkehr“ vorgesehen, wobei hierfür natürlich auch besondere „Hygieneregeln“ gelten werden, ab 01. Oktober 2020 werden dann auch die „Lovemobile“ wieder starten dürfen! – Berlin hat bis jetzt die einzige „offizielle Öffnung“ bundesweit. Warum das so ist, erfahrt Ihr im nächsten Absatz:

    Bayern ist „auf“, obwohl die Verordnung der Bayerischen Landesverordnung prinzipiell etwas anderes besagt!

    Seit 14 Tage sind Betriebe, die eine 1:1-Konstellation und Hygieneschutzkonzepte verwirklichen können, wieder in der Lage zu arbeiten. Einige Städte und Gemeinden sperren sich zwar noch immer, die erfolgte „Stellungnahme“, bzw. den Hinweis-Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren, aber seit die Landeshauptstadt München weitreichend „grünes Licht“ für die Sonderregelung gegeben hat, haben viele Betriebe ihre Arbeit wieder aufgenommen. Interessanterweise hängt man dies medial und von Seiten der Politik nicht an die berühmte „große Glocke“, ganz im Gegenteil: man tut so, als wäre nichts passiert und man hat zu allem Überfluss das „generelle“ Verbot von Prostitutionsstätten in der Landesverordnung zeitgleich „verlängert“. Komische Welt? Allerdings! So kann niemand der Staatsregierung die Schuld geben! Passt! Keine Erklärungsnot für Herrn Söder, Kanzlerschaft nicht gefährdet und überhaupt …

    Klagen und Aktionen aktuell – Die Strategie für die kommenden Wochen, um die Republik trotz steigender RKI-Zahlen erotisch zu öffnen.

    Wo es Freud gibt, da gibt es leider auch Leid! – In 3 Bundesländern wird gejubelt, aber in den 13 anderen Gemarkungen gibt es leider noch keinen Anlass zu irgendwelcher Freude. Zwar gab es aus Hamburg anlässlich einer dortigen Demo mal eine Andeutung, dass der „Norden“ (bestehend aus den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) eine Öffnung zum 01. September 2020 erwäge, aber der Beweis, dass sich hier wirklich etwas tut, wurde nicht erbracht, sondern vom Land Schleswig-Holstein sogar massiv in Frage gestellt! Von Einigkeit, wenn man den Medien glauben kann, keine Spur. Die Sprache der Verordnungen ist eine andere! Der Blick auf die Großländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erfreut das Gemüt ebenfalls nicht: in NRW schloss die Landesregierung eine Öffnung zum 01. September 2020 aus. Alles andere muss erst auf sein, bevor man über Bordellbetriebe nachdenken kann. NRW ist der letzte verbliebene große Hardliner, denn in NRW ist die Prostitutionsausübung in jeglicher Hinsicht verboten. Zwar gibt es in einigen Städten Baden-Württembergs sogar lokale „Sexkaufverbote“, aber eben nicht flächendeckend.

    Erst wenn die Groß-Bastionen „NRW“ und „BaWü“ fallen, wird die „Öffnung“ nicht mehr aufzuhalten sein! Darum wird momentan auch mit allen Kräften daran gearbeitet weitere Klagen im Eilverfahren zu platzieren, wobei es im Moment in Nordrhein-Westfalen wohl an „Klagewillen“ fehlt. Dies ist ja auch bezogen auf die jüngste Vergangenheit sehr auffällig: keine Berichte über Verfahren in NRW, wenn ich mich nicht irre! Das Land NRW ist also scheinbar nicht unter Druck. Man möge mich korrigieren, aber wir brauchen jetzt gerade in NRW energische Ansätze. In Baden-Württemberg sind neue Klagen am Laufen, auch in Rheinland-Pfalz sind Verfahren am Gang, wobei man ja nicht immer unbedingt erfährt, was wo läuft, da es für Klagen ja keine „Meldepflicht“ gibt.

    Ich werde in den kommenden Tagen auch noch eine eigene preiswerte Zusatzaktion starten, bei der es darum geht die lokalen Ordnungsbehörden zum Handeln aufzufordern! Zur Vorbereitung benötige aber noch ein wenig Zeit!

    Lasst uns gemeinsam noch einmal „Gas geben“ … Jetzt gilt es „Öffnungen“ mit allen vorhandenen „Brechstangen“ zu erwirken, bevor die angekündigte oder sogar heraufbeschworene „2. Welle“ womöglich einen Strich durch die Rechnung macht! Alles Unwägbarkeiten, die das Hirn belasten und keinerlei Planungssicherheit bieten.

    Unsere Informationsstränge laufen nach wie vor in der Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“ zusammen und werden dann natürlich auch regelmäßig in anderen Foren gespiegelt. Trotz der gerade anhaltenden Hitze, muss man informiert bleiben und daran arbeiten wir alle mit Hochdruck! – Auch diese Webseite wird momentan mehrmals täglich aktualisiert!

    https://prostitution2020.de

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

  • Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen möglich?

    Prostitution 2020 - Die "Causa Bayern" - Bordellöffnungen rechtmäßig?Prostitution 2020 – Die „Causa Bayern“ – Bordellöffnungen rechtmäßig?

    Die in Frankfurt am Main versammelte Branche, lauschte am vergangenen Donnerstag, 16.07.2020, anlässlich des Kampagnentags „RedlightON“, gebannt den Ausführungen von Rechtsanwalt Michael Karthal, der bei der Pressekonferenz im „My Way“ eine „Sensation“ verkündete: ein von ihm im Rahmen eines sogenannten „Normenkontrollverfahrens“ vertretenes Bordell in Bayern hatte am Abend zuvor offiziell wieder geöffnet! Wie kann bzw. wie konnte das sein?

    Nach der Veröffentlichung in unserer Facebook-Gruppe und in diversen Portalen, glühten die Drähte und der Internet-Verkehr nahm erheblich zu. Der Kollege Christoph Rohr und ich wurden beim „After Work“ ständig angerufen, da wir ja mit Michael Karthal bei der Pressekonferenz gewesen waren und die „Angelegenheit“ auch kurz erörtert hatten. Dass die Zusammenhänge durchaus als sehr komplex zu bezeichnen sind, stellte sich erst später heraus. Mein dazu eilig veröffentlichtes „Quick-Video“ brachte die Gemüter noch weiter in Wallung und es wurde wild spekuliert. Rechtsanwälte aus der ganzen Republik „verlangten“ nach „belastbaren Schriftstücken“ und die „Armee der Hobby-Juristen“ warf dann natürlich öffentlich Äpfel und Birnen in die große Kiste; Clubs in der gesamten Republik wollten durch den bayerischen „Beschluss“, den es in dieser Form gar nicht gab, in völlig anderen Bundesland sofort öffnen. Am besten „rückwirkend“!

    Die „Causa Bayern“ in ganz groben Zügen

    Im bereits erwähnten „Normenkontrollverfahren“, das ein Betrieb in Kempten (Bayern) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angeschoben hatte, wurde von der Bayerischen Staatsregierung auf Nachfrage des Gerichts „mitgeteilt“, das man in Bayern nicht die Prostitution als solches untersagt hätte, sondern lediglich die Prostitutionsstätten und zwar aus Gründen des Infektionsschutzes, wenn es zu Ansammlungen von mehreren Personen komme. Gegen die Prostitutionsausübung in einer 1:1-Konstellation (1 Prostituierte: 1 Gast) beständen keine Bedenken und hier gäbe es zwischen den in Bayern nicht untersagten Haus-Hotel-Besuchen und der Erbringung von Dienstleistungen in Prostitutionsstätten keine Unterschiede. Resultat: wenn ein Betrieb gewährleistet, dass es nur zu den 1:1-Konstellationen kommt, fällt er nicht unter die Untersagungs-Verfügung! Prostitutionsstätte ist folglich nicht gleich Prostitutionsstätte, wobei sich die Hygienemaßnahmen natürlich in Klein(st)betrieben sicher einfacher umsetzen lassen, als im Laufhaus oder Großbordell!

    Durch diese möglicherweise wegweisende Stellungsnahme des Verordnungsgebers wurde die Normenkontrollklage somit quasi „gegenstandslos“, da die angestrebte Öffnung ja nun erfolgen konnte und die „Erledigung“ der Klage im Eilverfahren zumindest von der Klägerin erklärt werden konnte. Allerdings war gestern noch offen, ob die Beklagte den Rechtsstreit ebenfalls für „erledigt“ erklären wird oder ob es doch noch zu einem Beschluss des Gerichts kommen muss.

    Der klagende Betrieb in Kempten hatte in der vergangenen Woche für 2 Tage geöffnet, wurde dann aber von der örtlichen Polizei wieder geschlossen! Ob diese Schließung rechtmäßig war, wird nun juristisch zu klären sein. Die polizeiliche Anordnung kann nun vor dem örtlichen Verwaltungsgericht im Eilverfahren angegriffen werden, wobei natürlich mit dem Tenor der Normenkontrollklage argumentiert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass es momentan keinen Beschluss des Gerichts gibt und man ja „nur“ mit der Stellungnahme der Staatsregierung arbeiten kann. Welches Gewicht dieses Dokument hat, ist noch nicht abzuschätzen!

    Umso verwunderlicher ist es, dass Ordnungsbehörden in anderen Regionen Bayerns Betrieben mit Hinweis auf die Stellungnahme der Staatsregierung nun eine zeitnahe Öffnung in Aussicht gestellt haben sollen, wenn geeignete Hygiene-Konzepte vorgelegt werden. Der „Präzedenzfall Kempten“, der noch gar keiner ist und wo die „Schließung“ gerade noch anhält, wirkt in anderen Orten und veranlasst zu Zusagen? Merkwürdig und daher bei mir unter ständiger Beobachtung!

    Angeblich haben heute diverse Locations, u.a. auch große Laufhäuser wieder geöffnet. Ich werde das fortlaufend prüfen und dazu immer wieder berichten!

    Vorsicht! –  Bitte keine eigenmächtigen Schnellschüsse! – Gefahr!

    Wie schon in der Facebook-Gruppe geschehen, möchte ich nochmals davor warnen in Bayern ohne Rücksprache mit den Behörden einfach so zu öffnen. Das Kempten-Verfahren ist, zumal es ja keinen anwendbaren Beschluss gibt, ein „Einzelfall“, der durch die wieder erfolgte Schließung von Amts wegen, höchst wackelig ist und für andere Fälle in anderen bayerischen Regionen womöglich nicht den Signalcharakter hat, der forsch unterstellt wurde.

    Egal wie die örtlichen Behörden reagieren, es bleibt festzustellen, dass das vorhandene Betriebskonzept nach dem ProstSchG zu den jetzigen Eröffnungserfordernissen passen muss und dass es in jedem Fall ein Hygienekonzept geben muss, das den Vorgaben entspricht! Hier sind wir, nämlich die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gerne Ansprechpartner in Detailfragen. Wir stellen natürlich auch gerne Kontakt zu den Anwälten her, die sich in die Materie eingearbeitet haben und weitere Hilfestellungen geben können.

    Howard Chance – 21.07.2020

     

     

  • Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere AktionenProstitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen

    Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben!

    Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen!

    Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert?

    Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk!

    Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt!

    Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt!

    Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden!

    Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

    Die Fraktion der „Abwartenden“, die in unserer Facebook-Gruppe ja auch vorhanden ist, unterstützt letztendlich unsere Gegner und beim Nachdenken, wie genau man handeln könnte, bleibt die Energie auf der Strecke! Man kann die Art und Weise von Demonstrationen, Kundgebungen und Postings eigentlich nur dann kritisieren, wenn man selbst aktiv ist und Alternativen am Start hat. Meckern um des Meckerns willen, ist eine zutiefst nervige Praktik, mit der man aber keinen Schritt vorankommt! Auch das „Unken“ und die Veröffentlichung von Falschmeldungen, macht keinen Sinn! Dann hält man besser mal die „Klappe“, um sich nicht gänzlich unglaubwürdig zu machen!

    Zeit für „RedlightON“ und viele weitere Aktionen! Es ist Zeit und wir haben viel zu verlieren! Die Branche wir aktiv und diese Aktivitäten müssen wir intensivieren!

    In der vergangenen Woche gab es die Aktion des Liberty Berlin in Zusammenarbeit mit dem UEGD, wobei es die Betreiberin Kerstin sogar mit einem Live-Interview in Bild-TV schaffte, was einem breiten Publikum die Problematik vor Augen führte. Einige Tage später dann die von Stephanie Klee organisierte gemeinsame Aktion von BSD und BesD vor dem Bundesrat in Berlin, eine Aktion, die im DPA-Ticker landete und damit von von allen führenden Medien der Republik veröffentlicht wurde. Im RBB-Fernsehen dann ein Video-Bericht von der Demonstration und ein Interview mit Johanna Weber, dass hohe Aufmerksamkeit erregte!

    Ob man nun einen Stufenplan über Massagen und dann späteren Verkehr propagiert oder ob man mit markanten Sprüchen wie „Der Staat fickt uns, aber zahlt uns nicht“ auftritt und dabei nicht in Kostüm und Anzug auftritt, ist erst einmal völlig egal! Es geht in erster Linie darum aus dem Schatten zu treten und eben Aufmerksamkeit zu erregen! Das Rotlicht ist ein breites Feld und es geht dabei von Armut bis Luxus, von rudimentärer Existenz bis Lifestyle, wobei die gemeinsame Botschaft lautet:

    „Wir wollen arbeiten; wir wollen aufmachen! Nicht mehr, aber auch nicht weniger!“

    Die Aktionen werden jetzt über die neue Plattform „RedlightON“ gebündelt, wo als nächste Aktion der bundesweite „Tag der Offenen Türe“ am 16.07.2020 propagiert wird. Bitte nehmt an dieser wichtigen Aktion teil! Die Zeit drängt nun natürlich und die Liste der teilnehmenden Betriebe sollte sich unbedingt noch weiter füllen, um ein deutliches politisches Signal zu setzen!

    https://www.redlight-on.de/

    Zusätzlich wird gerade noch eine „Sternfahrt nach Berlin“ für den 25. Juli 2020 geplant, wo an diesem Tag der reale und virtuelle „CSD“ stattfinden wird. Die Sternfahrt wird in Kooperation mit den Berliner Betreibern und über unsere Facebook-Gruppe organisiert! Wir stehen hier noch am Anfang, aber im Laufe der Woche werde ich hierzu noch intensiv berichten und posten! Den Termin bitte schon einmal vormerken!

    Für heute erst einmal „genug“ … ich wünsche frohes und konstruktiven „Schaffen“!

    Euer Howard Chance

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

    https://www.mhconsulting.online

    https://prostitution2017.de