Schlagwort: erotikwerbung

  • Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Prostitution 2017 - Portal-Beta-Tester(innen) gesucht - 11./12.09.2017
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    Prostitution 2017 – Portal-Beta-Tester(innen) gesucht – 11./12.09.2017

    Ja, der liebe Howard ist ja sehr umtriebig und nach wie vor auch als Publizist und Content-Entwickler tätig! Den ganzen Tag immer wieder das gleiche zu machen, ist ja langweilig und ist nicht wirklich kreativ! Daher arbeite ich gerade mit einem großen Medienunternehmer an der Weiterentwicklung und „Evolution“ eines Lifestyle-Portals im Bereich Erotik und Erotikkontakte. In der zweiten September-Woche steht eine erste umfangreiche Beta-Version bereit, die von „fiktiven“ Kundinnen und Kunden getestet werden soll.

    Welche Optik gefällt? Wie lässt sich die Oberfläche bedienen? Welche Funktionen sind gut und welche sollten verbessert werden? Gibt es denkbare Funktionen, die das Entwicklerteam möglicherweise vergessen hat? Laufen die Online-Tools sicher und zügig auf diversen Kunden-Plattformen oder gibt es hier womöglich „Bugs“?

    Was in der Theorie und im Testlabor gut funktioniert, kann in der Praxis vor Ort (also am heimischen PC oder Pad) doch noch Tücken haben und was für den Programmierer intuitiv erscheint, kann beim User ganz anders „ankommen“. Daher sind umfangreiche Tests vor einem Relaunch absolute Pflicht!

    Für einen solchen Test reisen wir am Montag, dem 11. September 2017 nach Köln und Düsseldorf und am Dienstag, dem 12. September 2017 durchs Rhein-Main-Gebiet, um persönlich ins Gespräch zu kommen. In etwa 30 – 45 minütigen „Interviews“ wollen wir dies ermitteln und daraus viele hilfreiche Schlüsse ziehen!

    Wir suchen primär Sexworkerinnen und Erotikbetriebe, die Online-Annoncen selbst erstellen und gestalten und auch Erfahrungen mit „Online-Tools“ haben, mit denen man Annoncen aufgibt und Bilder hoch lädt. Für die Teilnahme am „Beta-Test“ gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung und einige „Gimmicks“ für die persönliche Online-Werbung. Ob die „Interviews“ an zentralen Orten oder aber in Betrieben stattfinden, steht noch nicht fest, sondern wird im Sinne der Praktikabilität kurzfristig abgesprochen.

    Ich würde mich freuen, wenn Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, gerne aber auch interessierte Blog-Leserinnen und Leser von Prostitution 2017 mitwirken würden. Wer Zeit und Interesse hat, möge mir doch eine Email oder eine WhatsApp-Nachricht senden. Merci!

    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de   WhatsApp: 0177-2727897

     

  • Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 - Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen - Update
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    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Am gestrigen Abend erhielt ich über Facebook die Anfrage eines Freundes, der mich zu einer sehr speziellen Thematik befragte, die ich zwar schon einmal kurz in einem Artikel erwähnt habe, wo es aber anscheinend noch konkreten wie erweiterten Informationsbedarf gibt. Die Fragestellung lautete:

    Werden Internet-Portale wie Berlin Intim, Ladies, Gesext, KM, Markt etc. nach dem neuen Gesetz als „Prostitutionsgewerbe“ eingestuft und benötigen diese dann eine Erlaubnis?

    Zu dieser und zu weiteren interessanten Fragen, die Erotikwerbung unter dem Eindruck des neues Gesetzes betreffen, fand Anfang November 2016 in Berlin ein Expertengespräch statt, an dem große deutsche Erotikportale auf Einladung von Berlin Intim und der RTO-GmbH (Ladies.de) teilgenommen haben. Ich selbst war dort auch anwesend.

    Nach dort vorherrschender und fundierter Meinung, werden die Portale nicht zu „Prostitutionsgewerben“ und benötigen dementsprechend auch keine amtliche Erlaubnis! Erotik-Anzeigen gelten nicht als „Prostitutionsvermittlung“!

    Urheber der Anzeigen sind grundsätzlich die Kunden der Portale, die die Anzeigen in Auftrag geben und die Auftraggeber müssen natürlich die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Jugendschutz und auf das neue Prostitutionsgesetz beachten.

    Allerdings könnten Behörden durchaus versuchen, in Deutschland ansässige Portale dazu zu verpflichten, die Veröffentlichung von rechts- und ordnungswidriger Inhalte generell zu verhindern, um nicht in den Verdacht zu geraten, grenzwertige Dinge zu unterstützen oder sogar zu begünstigen. Denn wenn ich als in Deutschland ansässiger Portalbetreiber rechtswidrige Veröffentlichungen dulde, kann dies durchaus als „Beihilfe“ gewertet werden!

    Daher haben einige der großen Portale schon vor Jahren eine Allianz beim Jugendschutz geschlossen und einen gemeinsamen Kodex (Berliner Liste) entwickelt, nach dem präzise und einvernehmlich vorgegangen wird, um Schaden zu vermeiden. Ähnlich wird es nun auch beim neuen Prostitutionsgesetz sein, wo man auch festlegen wird, welche Inhalte ab Juli 2017 auf den gemeinsamen „Verbotsindex“ gesetzt werden.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren ist in der gewerblichen Form (also unter dem Aspekt der sexuellen Handlung gegen Bezahlung=Prostitution) nicht mehr erlaubt und daher werden Anzeigen mit solchem Inhalt nicht mehr angenommen werden. Auch gewerblicher Flat-Rate-Sex und Gangbang wird man ähnlich betrachten.

    Mir ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte geplante Vorgehensweise von den Portalen verabredete wurde, die sich unter dem Projekt Erotic24 zusammengeschlossen haben. Wie sich beispielsweise Kaufmich, Poppen und Markt zum Thema positionieren, ist mir momentan nicht bekannt. Ich bleibe aber, wie bei allen anderen Themen auch, immer am Ball!

  • Erotik-Werbebranche befürchtet massive Umsatzeinbrüche!

    Erotik-Werbebranche befürchtet massive Umsatzeinbrüche!

    Bildquelle: Delater / pixelio.de
    Bildquelle: Delater / pixelio.de

    Die Werbung für Prostitution in Deutschland wird sich ändern!

    Posting vom 24.09.2016 by Howard Chance:

    In Gesprächen mit den Betreibern von großen Erotik-Werbeportalen, die sich über Anzeigen von Huren und Bordellen finanzieren, gibt es eine klare Meinung zum neuen Gesetz:

    Die Sache wird uns richtig Geld kosten, da viele Huren keine Werbung mehr schalten werden. Eine Anmeldung kommt für viele einfach nicht in Frage!

    Wenn man nämlich Mitte 2017 noch annonciert, ist man nicht nur für die gewünschten Kunden, sondern auch für die Behörden im Internet leicht zu finden und wenn man dann nicht amtlich mit dem Huren-Ausweis registriert ist, droht Ungemach: Ist Freier Egon am Telefon, der eine schöne Stunde erleben möchte oder ist Herr Mustermann vom Ordnungsamt, der die Einhaltung des Gesetzes fordert und mich amtlich einbestellt?

    Habe ich „nebenbei“ ein Paar Taler erwirtschaftet und meine Steuerpflicht einfach vergessen oder bin ich mit einem Touristenvisum aus China unterwegs und vertrete meine Schwester Ling nur für einige Tage in ihrem geheimen Wohnungspuff? – Weiß mein Partner einfach nicht, dass ich regelmäßig Escort-Termine in den Hotels der Stadt mache, während er auf Dienstreise ist und mich friedlich zu Hause wähnt?

    Bislang schaut ja kaum jemand hin, selbst wenn die Geschäftsmodelle verwegen sind. Dies wird sich natürlich ändern, wenn man mit dem neuen Gesetz alle Prostituierten identifizieren und lokalisieren will. Landet man mit seinem dann illegalen Tun erst mal in einer amtlichen Datei, ist das Leben nicht mehr so schön, wie es vorher wahrscheinlich einmal war. Denn dann droht Post oder Besuch vom amtlichen Schimmel mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.

    Für illegales Tun zu werben, wäre ja eine große Dummheit und die Werbeportale spüren bereits die aufkommende Unsicherheit unter den „Hobbyhuren“, die sich nach und nach mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen, da das Gesetz nun wohl nicht mehr zu stoppen sein wird! – In diesem Bereich wird es im kommenden Jahr sicher noch sehr spannend werden.