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  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Finanzgericht München setzt Vollziehung ohne Sicherheit aus! Aktenzeichen 3 V 249/18

    Der bundesweit bekannte Bordellbetreiber Hermann „Pascha“ Müller, wurde im September 2017 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Müller und sein Betriebsleiter sollen im „Pascha München“, ein Betrieb der jetzt anders firmiert, Steuern von über 1 Millionen Euro hinterzogen haben!

    Das Gericht ging, vereinfacht dargestellt, davon aus, dass die im Münchener Pascha-Betrieb tätigen Sexworkerinnen nicht „selbstständig“ tätig waren, sondern als „Angestellte“ zu bewerten seien, da die Art der Betriebsführung entsprechend ausgerichtet gewesen sei. Es gab Dienstpläne, vom Haus festgelegte Preise und die Sexworkerinnen sollen „weisungsgebunden“ gewesen sein, was regelmäßig ein Indiz für ein „Angestelltenverhältnis“ ist. Folge: es ist zum einen Lohnsteuer zu zahlen und zum anderen hat der „Chef“ auch die entstandene „Umsatzsteuer der Sexworkerinnen“ zu zahlen! „Scheinselbstständigkeit“ mit schwerwiegenden Folgen, denn auch Sozialabgaben werden natürlich nachträglich in Rechnung gestellt! Der entstandene „Schaden“ für den Staat wurde von den Finanzbehörden geschätzt und sobald 500.000 € erreicht sind, ist seit eine Haftstrafe in Deutschland „obligatorisch“!

    Hermann Müller hat über seinen Kölner Anwalt Dr. Sebastian Korts die „Schätzbescheide“ angefochten und war in diesem Zusammenhang inzwischen erfolgreich: das zuständige Finanzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 3 V 249/18 bei 4 Bescheiden die „Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleitung“ gewährt! Herr Dr. Korts hat am 13. Juni 2018 beim Finanzamt München die „Aufhebung der Bescheide“ unter Fristsetzung gefordert! (das Dokument liegt mir in Kopie vor!)

    Was bedeutet das? Ohne die Akte zu kennen, scheint es so zu sein, dass die Bescheide nicht „haltbar“ sind! Ansonsten wäre die Entscheidung des Finanzgerichtes zur „Aussetzung“ nicht denkbar, zumal die „Aussetzung“ wohl auch „unanfechtbar“ ist. Eine „Aufhebung“ der Bescheide muss wohl von der Finanzbehörde selbst vorgenommen werden! Kommt die Behörde diesem „Wunsch“ nicht nach, gibt es weitere Rechtsmittel beim Finanzgericht!

    Wenn nun die Bescheide aus der Welt sind, wäre die Steuerhinterziehung hinfällig und Hermann Müller müsste sofort aus der Haft entlassen werden? Tja, so einfach ist es leider nicht, denn wir haben es mit 2 getrennten Verfahren zu tun: zum einen mit dem „Steuerverfahren“, bei dem die „finanziellen Aspekte“ bewertet werden und zum anderen mit dem „Strafverfahren“, bei dem die Ergebnisse des „Steuerverfahrens“ als „Beweismittel“ dienen. Zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gab es die belastenden Beweismittel, die letztendlich zur Verurteilung führten. Wenn diese nun durch „Aufhebung der Bescheide“ nichtig werden, kann das „Strafverfahren“ natürlich neu aufgenommen werden!

    Hermann Müller scheint auf einem guten Weg zu sein, aber die amtlichen Mühlen mahlen nun mal sehr langsam und vielleicht auch ein wenig mit „politischem Willen“? Ich bleibe in jedem Fall an der Sache dran, die von den großen „Nachrichtenagenturen“ und sonstigen Medien momentan „ignoriert“ wird, obwohl die Fakten nach meiner Einschätzung eindeutig sind!

    Update 22.06.2018: Nach Auskunft von Herrn Werner Krieger (Fränkische Illustrierte), der in Kontakt mit Familie Müller und deren Anwälten steht, gibt sich Hermann Müller, der ja noch in Haft sitzt, wieder kämpferisch und will seine Rechte deutlich einfordern! Der für die Aufhebung der Haft zuständige Rechtsanwalt hofft, dass Hermann Müller bis zum 7. Juli 2018 auf freiem Fuß sein wird! Dann wird sich Hermann Müller ganz sicher zu Wort melden!

    Update 08.07.2018: Der Kölner „Express“ ist jetzt auch in die Berichterstattung eingestiegen!
    Hier geht es zum veröffentlichten aktuellen Bericht von Oliver Meyer (Redaktion Express Köln):Express.de: Neuigkeiten von Hermann Müller – Kölner Bordell-König bald wieder raus aus dem Knast?

  • Express Köln: Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten … ein Kommentar!

    Express Köln: Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten … ein Kommentar!

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Publizist Howard Chance deckt auf – Eine Presseschau mit zwinkerndem Auge

    In meiner Presseschau präsentiere ich regelmäßig ausgewählte Nachrichten und Artikel zum Thema Prostitution und Prostitutionsgesetz, um diversen Meinungen und Entwicklungen deutschlandweit nachzugehen. Es ist für mich wichtig Informationen zu sammeln und diese falls nötig auch kritisch zu hinterfragen.

    Der Artikel aus dem Express vom 23. September 2016 fiel mir sofort ins Auge, als ich ein wenig auf Kölner Boulevard machte und online in der alten Wahlheimat vorbeischaute:

    Kritik an neuem Gesetz – Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten

    Sofort schoss mir der Gedanke in den Kopf: ja, als was galten die Huren denn in Köln vor dem „jetzt“, also in der Vergangenheit? – Und was hat das neue Gesetz damit zu tun?

    Doch der Express legt sogar noch nach und versieht das Titelbild, welches eine schlanke fast unbekleidete Dame mit Strapsen und Handschellen zeigt, mit der ebenfalls sehr intelligenten Bildunterschrift:

    „Der Job bei einem Escort-Service wird zur Prostitution.“

    Der Inhalt des Berichts der Kollegin Solveig Giesecke, bezieht sich dann auf die Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes und die damit verbundenen einengenden Regularien, wobei übliche Klischees wie Schutzlosigkeit in der Illegalität als Folge des neues Gesetzes und die markante Feststellung „das Gesetz ist für die Tonne“ nicht fehlen. Zum Thema „Escort“ wird die Rechtsexpertin Frau Prof. Dr. Maria Wersig von der Fachhochschule Dortmund angeführt, die dem Express wohl mitgeteilt hat, dass

    „… ein Mann oder eine Frau, die für einen Escort-Service arbeiten, sich künftig als Prostituierte anmelden müsse.“

    Ja, das steht so im neuen Gesetz, aber ändert doch nichts an der Tatsache, dass Escort-Damen und -Herren schon seit Jahrzehnten zu Haus- und Hotelbesuchen aufbrechen und dort sexuelle Dienstleistungen anbieten und vollziehen. Das „Sex gegen Geld“ schon immer als Prostitution galt, scheint nur unsere Kölner Reporterin zu überraschen. Hätte sie mal ein wenig im Internet recherchiert, hätte sie schnell festgestellt, dass es bundesweit Hunderte von Escort-Agenturen gibt, die mit den erotischen Leistungen ihrer Mitarbeiter(innen) nicht geizen, sondern diese ausführlich in geschmackvoller bis geschmackloser Weise öffentlich kommunizieren.

    Gerade beim Express gibt es erfahrene Milieureporter, die ich persönlich kenne, und denen wahrscheinlich auch die Brille etwas beschlagen ist, als sie die vermeintliche Entrüstung der jungen Kollegin im eigenen Blatt lesen mussten. Die Kölner Escort-Damen konnten die Intention des Artikels sicher auch nicht so ganz verstehen. Klar, der Begriff „Escort-Lady“ klingt edel und weltgewandt, während Hure“ den Duft der großen weiten Welt eindeutig vermissen lässt und nach dem Duden der Gossensprache entstammt. Zur Beruhigung des Gemüts, stelle ich einmal fest, dass aus unserer Escort-Lady durch das neue Gesetz mitnichten eine „Hure“ wird! – Die Escort-Lady bleibt das, was sie ist, nämlich eben eine Escort-Lady und muss dem Amt in 2017 mitteilen, dass sie der Prostitution“ in spezieller Form nachgeht. Dass ist von der Begrifflichkeit zwar auch nicht wirklich prickelnd und die Anmeldepflicht ist zudem auch sehr unerfreulich, aber niemand degradiert die Ladies aus dem schicken Hochpreis-Bereich hier in niedere Dienstränge.

    Der reißerische Titel, der nach einem unglaublichen Skandal klingt, ist einfach blanker Unsinn und hat weder aufklärerische Qualität noch rhetorischen Scharfsinn. Hoffentlich lesen wir nicht demnächst im Express:

    Unglaublich! – Warum Kardinal Woelki  jetzt als katholischer Priester gilt …

    oder

    Sensation! –  Ex-FC-Torwart Toni Schumacher bekennt schon immer ein Fussballer gewesen zu sein …

    Wir wollen es der lieben Kölner Kollegin natürlich verzeihen, dass sie offensichtlich sehr milieufremd unterwegs ist, empfehlen ihr aber bei kommenden journalistischen Projekten doch eine etwas intensivere Recherche.

    Autor: Howard Chance – Publizist – 19.10.2016

    Den ganzen Artikel gibt es zur Nachlese unter folgendem Link:

    http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/kritik-an-neuem-gesetz-warum-escort-damen-jetzt-als-huren-gelten-24794762