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  • Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? - Howard Chance fragte nach!
    Bildquelle: Pixabay

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Schnell sind Falschmeldungen in der Welt und nach dem Prinzip der stillen Post verteilen sich Informationen in unserer multimedialen Zeit rasend schnell. Ein gutes Beispiel dafür ist mein Bericht über einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Thema Dona Carmen e.V. und der Verfassungsbeschwerde, die „angeblich“ Anfang Juni 2017 eingereicht werden soll: da ich durch Presse- und Szenekontakte immer gut informiert bin, erschien mir die vermeintlich neue Strategie des Frankfurter Vereins mehr als merkwürdig.

    Rechtsanwalt Starostik hatte nämlich ein „Eilverfahren“ wohl geprüft, aber davon abgeraten, da eben die Hürden hier besonders hoch liegen und die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch erschienen. Diese Meinungen teilen viele Fachjuristen, die sich ansatzweise mit der Thematik befasst haben.

    Nun dachte ich: der Kunde ist König und Dona Carmen e.V. wagt eben den schnellen Schritt, um das „Stoppen“ vor dem 1. Juli 2017 doch noch zu versuchen. Wenn man aber die Homepage betrachtet, sieht man dort den Termin für eine neuerliche Zusammenkunft am 2. Juni 2017, wo das Vorhaben Verfassungsbeschwerde abschließend besprochen werden soll!

    Das riecht nun gar nicht nach „Eilverfahren“ und der Redakteur der Frankfurter Rundschau hat entweder die Monate Juni und Juli verwechselt oder sonst etwas falsch verstanden? Kann ja in unserer hektischen Zeit passieren, sorgt aber jetzt für Aufregung, da mit einem Eilverfahren, was jetzt wohl nicht stattfindet, vielfältige Hoffnungen verbunden waren!

    Ohne „Einstweilige Entscheidung“ kein Stopp und „nur“ der Weg über ein Normalverfahren, das Jahre dauern kann und der Branche akut nicht helfen wird! Sind alle Sexworker registriert und ind erotische Betriebe erst einmal geschlossen, kann man das Rad der Zeit in dr Zukunft nicht mehr zurückdrehen! Passiert ist dann passiert und damit ein für allemal Geschichte!

    Dona Carmens Aufruf an die Stadt Frankfurt, mit der Umsetzung des neuen Prostituionsgesetzes zu warten, bis die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, worüber die Frankfurt Rundschau ebenfalls berichtete, ist natürlich absurd, weil dies ein klarer Rechtsbruch wäre: ein Gesetz, was gilt, das gilt … ohne wenn und aber!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

  • Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Prostitution 2017 - Pikante Infokampagne - Selbstbefriedigung macht blind!
    Bildquelle: Mc Donalds

    Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Als ich neulich nachts durch den Hamburger Hauptbahnhof fuhr, fiel mir ein großes beleuchtetes Werbeschild auf, das in unübersehbar großen Buchstaben verkündete:

    „Selbstbefriedigung macht blind!“

    Huch, eine Kampagne der deutschen Bordellbetreiber, die mit einer auffälligen Werbeform verhindern wollen, dass die deutschen Freier demnächst aus Angst vor dem neuen Prostitutionsgesetz und dessen Kontrollmechanismen nicht mehr in den Puff gehen, sondern daheim selbst kräftig Hand anlegen?

    Dies war der erste Gedanke, der mein noch leichtes Hirn durchzuckte. Doch dann entdeckte ich in der rechten oberen Ecke des Plakats das gelbe „M“, das ich sofort mit der bekannten Fast-Food-Kette Mc Donalds in Verbindung brachte. Eine Kooperation zwischen deutschem Rotlicht und amerikanischen Burgerbratern? Merkwürdig!

    Die zum Plakat gehörende Linkadresse, konnte ich im Vorbeifahren nicht entziffern und so konnte ich mir erst einmal keinen wirklichen Reim darauf machen. Bezog sich die Aktion etwa auf die Reeperbahn, wo womöglich eine neue schicke Mc Donalds-Filiale eröffnet hat oder steckt etwas ganz anderes dahinter? Die Botschaft, die ich nicht spontan entschlüsseln konnte, hatte ihr Ziel erreicht: man kommt ins Nachdenken und speichert die Information sehr intensiv.

    Als ich Hannover Hauptbahnhof erreichte, entdeckte ich eine Werbetafel in ähnlichem Design
    und ebenfalls mit dem gelben „M“ verziert.

    „Bielefeld, gibt es doch gar nicht!“, stand als Slogan in den gleichen Lettern auf der Plakatfolie.

    Aha, in Hannover ist man also doch etwas prüder und hat die sexistische Zote für die niedersäschsische Landeshautstadt gepimpt!

    Nee, bei einer Recherche im Netz fand ich des Rätsels Lösung: Mc Donalds hat eine Anti-Fake-News-Kampagne ins Leben gerufen, um damit „Gerüchten im Internet“ zu begegnen, in denen von minderwertigen Zutaten in und auf Burgern des Unternehmens berichtet wird: Ammoniak und Fettmasse soll zu „Fleisch“ werden, Fritten sollen keine Fritten sein, sondern chemieverseuchte Analogartikel. Alles böswillige Behauptungen, die den Umsatz schmälern und im Web schnell und gern geteilt werden.

    Wer hinter diesen „Fake News“ steckt, ist dann oft nur sehr schwer zu ermitteln und wenn die „Verteilung“ erst mal läuft, ist es meistens schon viel zu spät!

    Darum hat Mc Donalds beschlossen, Plakatwände mit Fake-Infos zu verzieren, wobei ich aber befürchte, dass viele Mitbürger nicht weiter „nachforschen“ werden, sondern einfach an einen derben Spaß glauben, den sich die Burgerfreunde da erlauben.

    Selbstbefriedigung macht übrigens wirklich temporär blind, wenn einem nämlich im Eifer des genußvollen Würgens zuviel Schweiß in die Augen läuft … Kicher!