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  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 - Der WDR unterwegs im Bordell - Enthüllungen?Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Unterwegs im Bordell: „Kein Nischenphänomen“. So titel der WDR und fügt dann als Untertitel hinzu: „Für die Reportage „Sex gegen Geld?“ hat WDR-Reporterin Donya Farahani als Putz- und Thekenkraft in einem Bordell angeheuert. Ein Gespräch über eine intensive Milieu-Erfahrung.“ Nun ja! Der öffentlich-rechtliche Sender versucht es nun einmal mit einem Format, dass man ja eher von den privaten Sendern kennt, die „explosiv“ berichten und Umstände gerne drastisch darstellen, aber eben so, dass man seine Chips noch mag und das einem vor Schreck nicht gleich die Budget-Bierdose runterfällt.

    Ich habe den Beitrag gestern Abend versäumt, wollte ihn eben in der Mediathek laden, wurde dann aber darauf hingewiesen, dass der Inhalt für „Jugendliche unter 16 Jahren“ nicht geeignet ist und daher nur zwischen 22 und 6 Uhr zur Verfügung steht. So schreibt es das öffentlich-rechtliche Medienrecht wohl vor und so muss ich mich bis zum Abend gedulden und konnte bislang nur das Interview auf der Webseite lesen, wobei mir beim Titelbild gleich Ulla Oberender ins Auge fiel, die den Saunaclub „Van Gogh“ betreibt und als Bordelltesterin gemeinsam mit Michael Beretin im Privatfernsehen unterwegs war („Die Rotlicht-Experten“).

    Offensichtlich wurde im Club live gefilmt, was bei den „Mitarbeiterinnen“ und vor allem bei den um Diskretion bemühten Gästen wohl nicht so gut ankam. Wer will schon beim Puffbesuch interviewt werden und wer will sich als Dame öffentlich outen? Bei den „Privaten“ gibt es in der Regel bezahlte Statisten, die sich gegen einen Obolus dazu bekennen Sex mit einem Pferd zu haben oder sich in den Eiffelturm verliebt zu haben! Aber bei „öffentlich-rechtlich“ macht man das nicht! Oder?

    In der deutschen Betreiberszene hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass man seine Nase besser aus dem Fernsehen lässt! Szene-Größen wie Hermann Müller und Jürgen Rudloff, aber auch der allerseits bekannte „Prinz Marcus“ traten im TV auf und bekamen nicht viel später eine irgendwie geartete behördliche „Quittung“. Mit „Rotlicht“ im Fernsehen zu kokettieren, spornt einige Beamte offensichtlich an und die Puff-Testerin Ulla O., die ihren Club in einer amtlich-konservativen Gegend betreibt, hatte auch einmal schon Besuch von Steuerfahndung und vom emsigen Staatsanwalt!

    Doch bekanntlich muss ja jede und jeder selbst wissen, was man tut oder besser lässt. Ich werde mir die Reportage später ansehen, um zu sehen, ob es in der „Darstellung“ wirklich Unterschiede zu den privaten Formaten gibt oder ob auch hier gewohnte Klischees bedient werden.

    Interview und Link zur Mediathek gibt es unter:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/interview-farahani-prostitution-unterwegs-im-westen-100.html


    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Kaum schreibe ich einen Artikel über Brandschutz in Prostitutionsstätten, schon schlägt das Schicksal in der Nähe meiner letzten Behausung gnadenlos zu! Nach einer Mitteilung von Radio Hochstift, ist der über die Region OWL hinaus bekannte Saunaclub Harem in Bad Lippspringe bereits seit vergangenem Donnerstag, dem 6. April 2017, amtlich geschlossen, weil u.a. die Brandmeldeanlage defekt war.

    Dies bedeutet, dass im Falle eines Brandes womöglich die Brandmeldung per Haussirene und/oder die automatische Alarmauslösung bei der zuständigen Feuerwache ausbleibt. Auch automatische Brandschutztüren, die Brandabschnitte automatisch abriegeln, könnten den Dienst verweigern, wenn die steuernde Anlage den Dienst verweigert. Aber es würde auch schon ausreichen, wenn nur einige Brandsensoren, von denen es im Objekt sicher eine große Anzahl gibt, den Ermüdungstod gestorben sind.

    Aus eigener Erfahrung in einem großen Betrieb weiß ich, dass Brandmeldezentralen nur bei regelmässiger Wartung zuverlässig funktionieren. Da diese Wartungen bei zugelassenen Fachbetrieben recht teuer sein können, wenn man nicht zielführend verhandelt, wird hier oft am falschen Ende gespart oder sogar selbst ein wenig gebastelt, was dann im Brandfall gleich auch noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, wenn nämlich ein Gutachter Manipulationen erkennen sollte!

    Was nun im „Harem“ vorlag, entzieht sich meiner Kenntnis, aber eine einwöchige Schliessung kostet richtig Taler und ist zudem noch mit einem ziemlichen Imageschaden verbunden. Zum Glück kann man Schäden an Brandmeldeanlagen in der Regel schnell reparieren und das Team vom Harem bekommt übermorgen (Donnerstag 13. April 2017) die Chance, dem untersuchenden Amt die reparierte Anlage erneut zu präsentieren. Ist alles OK, kann der Club umgehend wieder öffnen!

    Interessant war der im Pressebericht erwähnte „anonyme Hinweis“, der zur amtlichen Kontrolle führte: der Tippgeber muss ein Experte gewesen sein, der sich mit der Funktionsweise solcher Anlagen gut auskennt. Denn eine technische Störung sieht man eigentlich nur auf dem Anlagen-Display, wenn diese optisch eine Störung vermeldet. Ein defekter Senor selbst macht keine Töne und es wird wohl niemand alte Socken in die Alarm-Sirenen gesteckt haben, um akustische Signale zu unterdrücken.

    Ich tippe hier eher auf einen (ehemaligen) Mitarbeiter, der um die Probleme wußte und den Betreibern, aus welchem Grund auch immer, eins auswischen wollte, was ja nun auch eindruckvoll gelungen ist! Prost, Mahlzeit!

    Mit Bränden kenne ich mich leider sehr gut aus! Nicht, weil ich ständig Brand, also großen Durst habe, sondern vor einigen Jahren Opfer eines Brandanschlags wurde, wo eine intakte Brandmeldeanlage nichts mehr nützte, weil der Täter Brandbeschleuniger benutzte, der innerhalb von Minuten ein wahres Inferno erzeugte. Aber auch ohne kriminelle Energie und Hilfsstoffe, sind defekte Brandmeldeanlagen natürlich ein absolutes „no go“!

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Prostitutionsgesetz - Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Mit dieser Frage wurde ich in der Beratung kürzlich konfrontiert. Ein Bordellbetreiber, der einen etwas grösseren Wohnzimmer-Club betreibt, hatte Kontakt zu den Inhabern eines großen Saunaclubs gehabt und er hatte diese nach ihrer Einschätzung zum neuen Gesetz befragt. Es hatte ihn überrascht, dass die „FKKler“ ganz entspannt waren und mit der Gesetzeseinführung im Gegensatz zu ihm keine wirklichen Probleme befürchten.

    Daher stellte sich der Herr die Frage, was er denn mit seinem recht kleinen Club falsch macht und ob der Gesetzgeber womöglich erotische Großbetriebe schlichtweg irgendwie begünstigt. Kann das sein oder versteht es da etwas falsch?

    Prostitutionsgesetz – Werden große FKK-Saunaclubs gesetzlich begünstigt?

    Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: die großen FKK- und Saunaclubs werden amtlich bereits als Bordellbetriebe oder bordellartige Betriebe geführt und sind baurechtlich entsprechend abgenommen. Da in vielen dieser Clubs auch Alkohol ausgeschenkt wird, gibt es in der Regel auch Gaststättenkonzessionen, bei denen die Zuverlässigkeit der Betreiber schon immer geprüft wurde. Daher ist die ab Mitte 2017 notwendige Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte eher nur eine Formsache, die in den meisten Fällen zu keinen größeren Problemen führen wird.

    Das übliche Geschäftsprinzip mit den  „weiblichen Gäste“, die genau wie die männlichen Kunden einen Tageseintritt bezahlen, dürfte absolut gesetzeskonform sein und kann auch nicht unter „Ausbeutung“ oder „Wucherei“ fallen. Zwar muss man explizit auf die Kondompflicht hinweisen und bei der Werbung etwas zurückhaltend sein, aber im großen Ganzen arbeiten die „FKKler“ bereits jetzt so, dass es den neuen Regeln entspricht.

    Weil dies so ist, hält sich in diesem Bereich auch der Beratungsbedarf sehr in Grenzen. Obwohl FKK- und Saunaclubs sehr hohe Fixkosten haben, viel Personal benötigen und auch bei der Werbung nicht sparen, betrachte ich das Konzept als solches als ein Erfolgsmodell für die Zukunft. Solange ausreichend Kunden kommen und solange sich die Club-Dichte nicht weiter massiv erhöht, kann in diesem Marktsegment zumindest rechtlich wenig anbrennen, wenn man denn das Geschäft seriös betreibt und seine Steuern brav und pünktlich entrichtet.


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/