Schlagwort: Gesetzgebung

  • Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Das Bündnis für legale Prostitution in Deutschland hat sich im September 2024 aus der Notwendigkeit heraus gegründet, der Allianz von Sexkaufgegner:innen entgegen zu treten, die mit breit gestreuten und öffentlichkeitswirksamen PR-Kampagnen seit Jahren versuchen die deutsche Sexarbeitsbranche in ein mehr als schlechtes Licht zu rücken.

    Konzessionierte geprüfte Betreiber:innen von erotischen Betrieben, die sich an Recht und Ordnung und das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) halten, werden immer wieder als „Ausbeuter“ gebrandmarkt und bewusst in die Nähe von Menschenhandel und organisierter Kriminalität gerückt.

    Sexarbeitende sind für die Prostitutionsgegner:innen grundsätzlich Opfer, denen man jede Eigenverantwortung abspricht oder eine desolate psychische Gesundheit unterstellt. Prostitution wird als Beruf abgelehnt, obwohl das Bundesverfassungsgericht die bestehende „Berufsfreiheit“ für diesen sensiblen Bereich bereits attestiert hat.

    Die Gegner:innen der Prostitution, die als Maxime für eine „Welt ohne Prostitution“ kämpfen, haben es im vergangen Jahr 2024 geschafft die CDU/CSU in Deutschland auf ihrer Seite zu ziehen und CDU/CSU verankerten das politische Ziel eines Sexkaufverbots und einer damit verbundenen Freierbestrafung nach Muster des sogenannten „Nordischen Modells“ schließlich sogar in ihrem Programm für die Bundestagswahl 2025.

    Die CDU/CSU hat die Wahl gewonnen, Friedrich Merz wurde Bundeskanzler, aber im Rahmen der Koalitionsverhandlungen konnte das gewünschte „Nordische Modell“ mit dem Koalitionspartner SPD nicht vereinbart werden. Ob das Thema „Verhandlungsmasse“ war, wissen wir nicht, aber dass man das Thema Prostitution und Prostitutionsgesetzgebung weiter politische diskutieren wird, ist ausgemachte Sache.

    Schließlich wurde im Juli 2025 der gesetzlich vorgeschriebene „Evaluationsbericht“ zum ProstSchG vorgelegt, dessen Inhalt in weiten Teilen den persönlichen Erfahrungen und Bewertungen der legalen Betreiber:innen entspricht und viele „Thesen“ der Gegner:innen wissenschaftlich ad absurdum führt. Aber was kümmern Fakten, wenn man eine Mission hat, die diesen Ergebnissen widerspricht? – So entstand bereits frühzeitig quasi eine „private Gegenstudie“ zum Evaluationsbericht und die durchgeführte Evaluation des  Kriminologischen Instituts Niedersachsen wurde von „wahren Experten“ methodisch umgehend in Zweifel gezogen.

    Etwa zeitgleich zum Evaluationsbericht hat das Bündnis für legale Prostitution, bestehend aus führenden Verbänden, Zusammenschlüssen und Arbeitskreisen der Sexarbeit, einen 80-seitigen Faktenreader erstellt, der eigentlich schon in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs Verwendung finden sollte, dessen Erscheinung sich aber aus organisatorischen Gründen verzögerte und dann an die aktuellen politischen Entwicklungen angepasst werden musste, um eben weiterhin aktuell zu sein.

    Im jetzt vorliegenden Faktenreader „Kein Sexkaufverbot!“, der am Mittwoch, dem 17. September 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz offiziell vorgestellt wird,  beleuchten und bewerten ausgewiesene Expertinnen und Experten die möglichen Auswirkungen eines Sexkaufverbots in Deutschland und räumen dabei mit vielen verbreiteten Mythen auf.

    Die Juristen Dr. Margarete von Galen, Dr. Martin Theben und Guntram Knop befassen sich dabei sowohl mit der Verfassungsmäßigkeit eines Sexkaufverbots, mit ordnungsrechtlichen Aspekten und mit Diskriminierungsaspekten, die sich beispielweise im Bereich der Sexualassistenz ergeben könnten.

    Verbände der Sexarbeit (BSD e. V., BesD e. V. und der Verband deutsche Laufhäuser e. V.) und deren Vorstände kommen zu Wort, die Historikerin Sonja Dolinsek beschreibt die Rechts- und Sozialhistorie der Prostitutionsregulierung und Dr. Laura Méritt befasst sich im Kontext mit Sexualität und Sexuellen Rechten. Sexarbeitende und Kunden der Sexarbeit stellen ihre Standpunkte dar, Berater:innen berichten aus ihrem Alltag und Betreiber:innen sprechen über reale Existenznöte für den Fall, dass es zu einem Sexkaufverbot kommen würde.

    Als Bündnis für legale Prostitution sprechen wir uns, wir es der Name des Bündnisses schon sagt, für legale – also gesetzeskonforme – Sexarbeit aus. Wir lehnen jede Art von Menschenhandel und Gewalt gegen Sexarbeitende ab und suchen den Dialog mit Gesellschaft und Politik und natürlich auch mit den Gegner:innen, die allerdings bislang wenig dialogbereit erscheinen.

    Der vorliegende Evaluationsbericht empfiehlt diverse Nachbesserungen am bestehenden ProstSchG, das zuständige Ministerium plant die Einrichtung eines Expertenbeirats. Wir empfehlen der Politik pragmatische Lösungen statt Dogmen und sprechen uns ganz klar gegen ein „Nordisches Modell“ in Deutschland aus, das nach unserer Ansicht die Situation in der Sexarbeit nicht verbessern, sondern erheblich verschlimmern würde.

    Howard Chance – Bündnispartner Zukunft Rotlicht


    Fakten zur Pressekonferenz:

    Die Pressekonferenz findet am Mittwoch, dem 17.09.2025, ab 11 Uhr in der Bar jeder Vernunft Berlin statt. Es ist geplant auch einen Livestream einzurichten, wobei Fragen aber ausschließlich live vor Ort gestellt werden können.

    Anreise zur Bar jeder Vernunft:

    Eine ganze Reihe von Autorinnen und Autoren des Readers wird bei der Pressekonferenz anwesend sein und auch einige Vorstände der beteiligten Verbände werden mit Anwesenheit und Fachwissen glänzen. Ebenso haben sich bereits Betreiber:innen aus den Verbänden bereit erklärt der Presse Auskunft zu geben.

    Kontaktdaten – Koordinatoren:

    Rückfragen gerne per Mail an maxen2205@live.de oder telefonisch unter:

    Stephanie Klee 0174-9199246     –      Howard Chance 0176-77080604

     

     

     

  • 2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des ProstitutionsgewerbesDie umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist nicht mehr aufzuhalten!

    Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten. Die begriffliche Abfolge – also Regulierung vor Schutz – ist wohl bewusst so gewählt, da sich im Gesetz viel mehr Paragraphen mit Regulierungen befinden, als solche zum „Schutz von Menschen in der Prostitution“. – Während die Politik immer wieder die Schutzfunktion in den Vordergrund zu stellen versuchte, wiesen die Berufsverbände der Prostituierten – aber auch Juristen-Gruppen – schon frühzeitig darauf hin, dass es dem Gesetzgeber wohl hauptsächlich um die Kontrolle und Reglementierung des ungeliebten Bereichs „Rotlicht“ gehen könnte, was sich nun in Gesetzestitel und -inhalt eben deutlich zeigt, wo das im Wortlaut verwendete „sowie“ den Schutzgedanken positionell eindeutig an die zweite Stelle setzt.

    In einem Bericht zum Prostitutionsgesetz 2002, den die Bundesregierung 2007 veröffentlichte, wurde deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Gesetzes-Ziele erreicht worden war und weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Vieles passt heute mehr zum Begriff „Freiwild“, als zur „Freiwilligkeit“. Da der „zuhälterische Generalverdacht“ durch das Gesetz 2002 erheblich gemildert wurde, eröffneten in Folge der neuen Rechtssicherheit immer mehr „Flat-Rate-“ und „Sauna-Clubs“ bundesweit ihre Pforten. Sex wie beim Discounter, günstige „All-you-can-fuck“-Pauschalangebote auch für den kleinen Geldbeutel, veränderten die Sex-Branche merklich. Die Unternehmerinnen aus den ärmeren EU-Staaten, bekamen laut Werk-Vertrag um die 10 Euro als „Fall-Pauschale“ für einen möglichst tabulos durchzuführenden Schnell-Geschlechtsverkehr, was dann auch die etablierten deutschen Erotik-Dienstleisterinnen schockierte, die bislang für einen noch halbwegs „anständigen“ Tarif gearbeitet hatten und sich nun urplötzlich im intensiven Tarif- und Service-Kampf befanden. Fast die gesamte Branche wurde verdorben durch Dumping-Preise, die im Internet geradezu schamlos propagiert wurden. Geiz ist oder macht doch geil, natürlich auch im deutschen Rotlicht-Gewerbe!

    Soll man diese Entwicklung nun als „freie Marktwirtschaft“ verstehen? – Angebot und Nachfrage? – Enorme Verbrauchervorteile durch Prostitutions-Liberalismus? – Warum ist plötzlich fast alles erlaubt und möglich? – Gibt es denn überhaupt keine verbindlichen Regeln für das Rotlicht und für die Prostitution?

    Nein! – Nicht wirklich! – Denn Konzessionen für Erotikclubs und Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordell-Betriebe und deren Betreiber, waren im Gesetz 2002 nicht vorgesehen und vorher, also vor Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes, schwieg man sich zu diesem Thema gern völlig aus, da alles „sittenwidrig“ und eigentlich nicht erlaubt, aber merkwürdigerweise doch geduldet war. Gesellschaft und die Politik schauten großzügig weg und die Bordell-Betreiber versuchten ihren Geschäften möglichst unauffällig nachzugehen. Nicht alles wahrnehmen, war auf der einen Seite die Devise, so wie das „Nicht-Auffallen“ auf der anderen. Halt ungeklärte Umstände, mit denen man sich beidseitig arrangierte und dem Markt so der Selbstregulierung überließ. Läuft doch … irgendwie! – Noch immer ist viel einfacher einen Puff zu eröffnen, als die gern zitierte und regelmäßig amtlich kontrollierte Pommes- oder Dönerbude. Solange man keinen Alkohol ausschenkt, was grundsätzlich einer Gaststätten-Konzession bedarf, steht der Eröffnung eines Clubs oder Bordell-Betriebs (noch) nicht viel im Wege, wenn man nicht mit dem Baurecht oder den Sperrgebiets-Verordnungen kollidiert. Am Puff sollte nicht wirklich auf einer Leuchtreklame „Puff AO“, „Club Tabulos“ oder „Zur geilen willigen Stute“ stehen, dann beschwert sich so schnell auch niemand! – War ja schließlich schon immer so!

    Wo es keine Regeln gibt, regelt sich der Markt halt selbst! – Vielleicht gut für das Gewerbe, aber eben gesellschaftlich überhaupt nicht akzeptabel in einem Land der Dichter und Denker! – Zumindest nicht auf Dauer! – Nun war also wieder die Politik in der Pflicht!

    Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“ Kraut gewachsen ist.

    Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017 folgendermaßen:

    „Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten. Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“

    Unser Rechtsstaat wird aktiv … auf dem Weg zu ganz neuen Erkenntnissen?- Seit 2007 war das neue Gesetz nun in Arbeit und hat dabei durch die unterschiedlichsten parlamentarischen Prozesse und Beratungen, immer wieder ein leicht verändertes Gesicht erhalten. Mal sollte es strenger sein, mal weniger einschneidend. Aber in jedem Fall sollte „das Milieu“, das nun mal nicht nur aus den gern präsentierten Zwangsprostituierten besteht, sondern auch aus vielen selbstbestimmten Sexworkern – die den staatlichen Schutz einfach nicht brauchen – einen geregelten rechtlichen Rahmen bekommen. Dieser Rahmen sollte bundesweit einheitlich und verbindlich sein. Es allen Betroffenen recht zu machen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit, da vorhandenen Strukturen und Protagonisten einfach viel zu unterschiedlich sind! – Was im einen Fall passt und gewünscht ist, ist eine Türe weiter völlig unpassend, weil ebenso unerwünscht wie faktisch unnötig. – Im Ergebnis ist ein umfangreiches „Gesetzes-Monster“ herausgekommen, dessen organisatorische Umsetzung recht schwierig werden wird, da für Verwaltung, Kontrollen und Beratung eine Unmenge von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt wird, die sich in die zum Teil sehr komplexe Materie einarbeiten müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass vom Beschluss bis zur Einführung des Gesetzes fast genau ein Jahr liegt, was für die Errichtung der notwendigen Strukturen zeitlich auch sicher erforderlich sein wird.


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/