Schlagwort: Grundgesetz

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau - Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?
    Bildquelle: Pixabay

    Pressemeldung Frankfurter Rundschau – Verfassungsbeschwerde Dona Carmen im Juni?

    Die Frankfurter Rundschau hat am gestrigen Sonntag (14.05.2017) einen Bericht veröffentlicht, in welchem erstmals ein konkreter Termin für die Einreichung der von Dona Carmen e.V. initierten Verfassungsbeschwerde genannt wird:

    Anfang Juni, so die Frankfurter Rundschau, soll die Beschwerde der Sexworker und Betreiber beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden!

    Diese Termin ist ist interessant, weil sich daraus ableiten läßt, in welcher Form die Beschwerde erfolgen soll: normalerweise sind solche Beschwerden nämlich erst möglich, wenn ein angegriffenes Gesetz bereits Rechtskraft erwirkt hat, also gilt! Da das Inkrafttreten im vorliegenden Fall am 1. Juli 2017 erfolgt, deutet der „Juni“, den die Zeitung vermeldet nun
    doch auf ein „Eilverfahren“ hin, was aber besonders hohe Hürden hat.

    Ein solches Eilverfahren zielt in der Regel darauf ab, ein Gesetz vorläufig zu stoppen und seine Einführung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ist dies nach meiner Einschätzung auch die einzig sinnvolle Möglichkeit, wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum dies so lange gedauert hat?

    Ob „kurz vor knapp“ hier die richtige Strategie ist?

    Um in einem einstweiligen Verfahren Erfolg zu haben, müssen die Beschwerdegründe sehr gewichtig sein und den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes unmittelbar davon überzeugen, dass das neue Gesetz die Grundrechte mehr oder weniger massiv verletzt. Daher ist die Qualität und die Aussagekraft des eingereichten Schriftsatzes von entscheidender Bedeutung, da ja zunächst kein mündlicher Termin stattfindet, sondern nach Aktenlage entschieden wird.

    Die erfahrenen obersten Richter des Landes müssen eine „vorläufige“ Entscheidung treffen, die dann eben festlegt, ob das Gesetz zunächst gestoppt werden muß oder ob die Verfassungsbeschwerde im „normalen“ Verfahren durchgeführt wird, was letzendlich Jahre dauern kann. Es wird also spannend, wenn die Beschwerde wirklich Anfang Juni in Karlsruhe eingehen sollte! Bislang verkündete Dona Carmen e.V. immer: wir sind auf dem Weg! Ich hoffe, das dabei der Weg nicht das Ziel ist, sondern das endlich etwas entscheidendes passiert!

    Wie sagte Hannelore Kraft gestern nach dem Wahl-Debakel:

    „Glück auf!


    Achtung: Informations-Update – Meldung Franfurter Rundschau offensichtlich fehlerhaft! Im Juni ist lediglich ein Treffen bei Dona Carmen geplant – Wohl kein Eilverfahren:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/16/verfassungsbeschwerde-presseente/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/