Schlagwort: Hermann Pascha Müller

  • Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Freilassung hatte sich erneut verzögert – Entlassung am 21. August 2018 erfolgt!

    Hermann Pascha Müller ist endlich wieder auf freiem Fuß! Der Kölner Express zeigt nun das
    erste „offizielle“ Pressefoto von Hermann und hat dazu natürlich einen Bericht veröffentlicht:

    https://www.express.de/koeln/das-erste-foto-hier-lacht-koelns-bordell-koenig-in-freiheit-31145044

  • Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!Eilmeldung Bild.de: Hermann Pascha Müller wird heute aus JVA entlassen!

    Der Bundesgerichtshof hob jetzt Urteil des Landgerichts Augsburg auf!

    Endlich gute Nachrichten für Hermann „Pascha“ Müller: Nach einem Bericht der Bild-Zeitung hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg, das Müller im September 2017 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt hatte, jetzt auf! Müller soll am heutigen Donnerstag, 16.08.2018, auf freien Fuß kommen und die JVA Augsburg-Gablingen nach gut 22 Monaten Haft verlassen.

    Der Fall selbst muss jedoch nach der Aufhebung des Urteils vor einer anderen Kammer des Landgerichts Augsburg neu verhandelt werden. Da das Finanzgericht München erhebliche Zweifel „an der strafrechtlichen Täterschaft Müllers“ hat und die Haftungsbescheide im Steuerverfahren aufgehoben hat, könnte der neue Prozess mit einem Freispruch enden und u.U. eine reine Formsache sein.

    Es war für den engagierten Anwalt Dr. Sebastian Korts ein harter Kampf, da sich besonders das Landgericht Augsburg quer stellte und eine frühere Entlassung verhindert bzw. womöglich behindert wurde. Müller wurde wohl als eine Art „Symbolfigur“ betrachtet, mit dem der Staat sein entschiedenes Vorgehen gegen „Steuerhinterziehung im Rotlicht“ belegen wollte! Nun ist die Rede von Unterlagenfälschung seitens der Steuerfahndung und von einem
    „Richter Gnadenlos“, bei dem der Zweck die Mittel heiligt?

    Der Spuck hat nun erst einmal ein Ende! Hermann Müller, der in der Haft ernsthaft erkrankt sein soll, kann es sicher kaum erwarten den „Häfen“ (so heißt die freiheitberaubende Ummauerung in Österreich) am heutigen Tag umgehend zu verlassen! Hipp, hipp, lieber Hermann! Lass es Dir erst mal gut gehen und erhole Dich von den letzten 2 Jahren!

    Den Bild-Artikel nachlesen unter:
    https://www.bild.de/regional/koeln/bordell/pascha-gruender-kommt-aus-dem-knast-56688928.bild.html

  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Finanzgericht München setzt Vollziehung ohne Sicherheit aus! Aktenzeichen 3 V 249/18

    Der bundesweit bekannte Bordellbetreiber Hermann „Pascha“ Müller, wurde im September 2017 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Müller und sein Betriebsleiter sollen im „Pascha München“, ein Betrieb der jetzt anders firmiert, Steuern von über 1 Millionen Euro hinterzogen haben!

    Das Gericht ging, vereinfacht dargestellt, davon aus, dass die im Münchener Pascha-Betrieb tätigen Sexworkerinnen nicht „selbstständig“ tätig waren, sondern als „Angestellte“ zu bewerten seien, da die Art der Betriebsführung entsprechend ausgerichtet gewesen sei. Es gab Dienstpläne, vom Haus festgelegte Preise und die Sexworkerinnen sollen „weisungsgebunden“ gewesen sein, was regelmäßig ein Indiz für ein „Angestelltenverhältnis“ ist. Folge: es ist zum einen Lohnsteuer zu zahlen und zum anderen hat der „Chef“ auch die entstandene „Umsatzsteuer der Sexworkerinnen“ zu zahlen! „Scheinselbstständigkeit“ mit schwerwiegenden Folgen, denn auch Sozialabgaben werden natürlich nachträglich in Rechnung gestellt! Der entstandene „Schaden“ für den Staat wurde von den Finanzbehörden geschätzt und sobald 500.000 € erreicht sind, ist seit eine Haftstrafe in Deutschland „obligatorisch“!

    Hermann Müller hat über seinen Kölner Anwalt Dr. Sebastian Korts die „Schätzbescheide“ angefochten und war in diesem Zusammenhang inzwischen erfolgreich: das zuständige Finanzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 3 V 249/18 bei 4 Bescheiden die „Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleitung“ gewährt! Herr Dr. Korts hat am 13. Juni 2018 beim Finanzamt München die „Aufhebung der Bescheide“ unter Fristsetzung gefordert! (das Dokument liegt mir in Kopie vor!)

    Was bedeutet das? Ohne die Akte zu kennen, scheint es so zu sein, dass die Bescheide nicht „haltbar“ sind! Ansonsten wäre die Entscheidung des Finanzgerichtes zur „Aussetzung“ nicht denkbar, zumal die „Aussetzung“ wohl auch „unanfechtbar“ ist. Eine „Aufhebung“ der Bescheide muss wohl von der Finanzbehörde selbst vorgenommen werden! Kommt die Behörde diesem „Wunsch“ nicht nach, gibt es weitere Rechtsmittel beim Finanzgericht!

    Wenn nun die Bescheide aus der Welt sind, wäre die Steuerhinterziehung hinfällig und Hermann Müller müsste sofort aus der Haft entlassen werden? Tja, so einfach ist es leider nicht, denn wir haben es mit 2 getrennten Verfahren zu tun: zum einen mit dem „Steuerverfahren“, bei dem die „finanziellen Aspekte“ bewertet werden und zum anderen mit dem „Strafverfahren“, bei dem die Ergebnisse des „Steuerverfahrens“ als „Beweismittel“ dienen. Zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gab es die belastenden Beweismittel, die letztendlich zur Verurteilung führten. Wenn diese nun durch „Aufhebung der Bescheide“ nichtig werden, kann das „Strafverfahren“ natürlich neu aufgenommen werden!

    Hermann Müller scheint auf einem guten Weg zu sein, aber die amtlichen Mühlen mahlen nun mal sehr langsam und vielleicht auch ein wenig mit „politischem Willen“? Ich bleibe in jedem Fall an der Sache dran, die von den großen „Nachrichtenagenturen“ und sonstigen Medien momentan „ignoriert“ wird, obwohl die Fakten nach meiner Einschätzung eindeutig sind!

    Update 22.06.2018: Nach Auskunft von Herrn Werner Krieger (Fränkische Illustrierte), der in Kontakt mit Familie Müller und deren Anwälten steht, gibt sich Hermann Müller, der ja noch in Haft sitzt, wieder kämpferisch und will seine Rechte deutlich einfordern! Der für die Aufhebung der Haft zuständige Rechtsanwalt hofft, dass Hermann Müller bis zum 7. Juli 2018 auf freiem Fuß sein wird! Dann wird sich Hermann Müller ganz sicher zu Wort melden!

    Update 08.07.2018: Der Kölner „Express“ ist jetzt auch in die Berichterstattung eingestiegen!
    Hier geht es zum veröffentlichten aktuellen Bericht von Oliver Meyer (Redaktion Express Köln):Express.de: Neuigkeiten von Hermann Müller – Kölner Bordell-König bald wieder raus aus dem Knast?

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 - Hermann Pascha Müller vor Gericht - ein wichtiger Musterprozeß!
    Bildquelle: Paschaentertainment

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    21.06.2018 Achtung: Neue Entwicklung im Fall Hermann Müller siehe aktueller Artikel:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/21/prostitution-2018-entscheidende-wende-im-fall-hermann-pascha-mueller/

    Wer kennt ihn nicht: Hermann Müller, auch „Pascha Müller“ oder „Puffmüller“ genannt! Ein umtriebiger Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten in der Branche aktiv ist und mit seinem berühmten österreichischem „Schmäh“ so mancher Talkshow zu mehr Glanz verhalf. Unvergessen sein Auftritt bei „Maischberger“, wo er versuchte, der guten Alice Schwarzer die Breitseite zu bieten. Hermann Müller, ein Kämpfer für die saubere Prostitution, aber auch ein erfolgreicher und sympathischer Geschäftsmann, der mit Prostitution viel Geld verdiente.

    Das Kölner „Pascha“ in der Hornstraße trägt seine Handschrift, aber auch in Linz, Graz und Salzburg ist Müller aktiv, wobei er sich stets gerne mit Zigarre und Golfschläger präsentiert. Ein Lebemann alter Schule, der momentan allerdings wenig zu lachen hat! Denn: Müller sitzt seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft und muss sich aktuell vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Die Staatsanwaltschaft
    hat in Müller ein Feindbild gefunden und wirft dem Grande Charmeur vor, Umsatzsteuer hinterzogen und Sozialabgaben nicht abgeführt zu haben.

    Vereinfacht zusammengefasst, geht es im Prozeß um die Frage, wer die Umsatzsteuer für sexuelle Dienstleistungen im vorliegenden Fall zu entrichten hat: der Betreiber des Eroscenters, der eigentlich nur Zimmer an selbständige Damen vermietet oder eben die Damen? Ein Frage, mit der viele Betriebe in Deutschland bereits zu kämpfen haben. Wenn es dem Finanzamt gelingt, nachzuweisen, dass die selbständigen Damen gar nicht wirklich selbständig sind, sondern weisungsgebunden „arbeiten“, kommt es nämlich knüppeldick: dann wird die Umsatzsteuer komplett dem Betreiber in Rechnung gestellt und zudem werden auch Sozialabgaben fällig, weil man die Damen dann eben wie Angestellte behandelt.

    Eine böse Falle, die auch Berti Wollerheim in Düsseldorf schon erschreckte und die im Fall Müller nun zu einem sicher langwierigen Prozeß führen wird. Mr. Pascha hat gleich 6 Verteidiger aufgeboten und gibt sich siegessicher. Er pocht auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von Bordellbetrieben und seine Anwälte beantragten gleich am ersten Verhandlungstag eine Aussetzung des Verfahrens, worüber die Kammer nun zu beraten hat.

    Für die gesamte Bordellbranche ist der jetzt laufende Prozeß mehr als interessant, da man viele Betriebe und Betreiber ähnlich robust angehen kann und sich Geschäftsmodelle oft sehr ähneln. Wird Müller verurteilt, müssen sich viele Kollegen auch fürchten; wird er hingegen freigesprochen, kann sich die Branche vermutlich leicht entspannen!

    Das Strafmaß für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist übrigens beträchtlich: bei Summen bis 1 Mio. Euro, kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Summen über 1 Mio. Euro ist dies nicht möglich und man landet unweigerlich im Gefängnis, wie der Fall Uli Hoeneß bereits zeigte! Auch wenn Hermann Müller mit seinen 64 Jahren frisch und munter wirkt, sind schwedische Gardinen für ihn der totale Alptraum, zumal er nach seiner Verlegung in die JVA Augsburg leider auch keine Catering-Menüs von Alfons Schuhbeck erhält, die ihm in der JVA München das Leben ein wenig versüsst hatten!

    Auch ohne das neue Prostitutionsgesetz, ist das Leben als Bordellbetreiber nicht ungefährlich, wie der aktuelle Fall zeigt. Die Finanzbehörden sind aktiv, schießen schon mal gerne über das Ziel hinaus und haben dabei eine stoische Ruhe: wenn sie etwas falsch beurteilt haben und das Gericht später für den vermeintlichen Sünder entscheidet: nun gut, dann hat man es eben versucht. So einfach ist das! Regreß oder Staatshaftung kann man dann fast nie verlangen, weil ungeklärte Rechtsfragen bis zur abschliessenden Klärung durch hohe Instanzen immer „strittig“ sind und bleiben. Wehe dem, der in diese Mühlen gerät!

    Die aktuelle und fortlaufende Berichterstattung können Sie im Express verfolgen.