Schlagwort: Hurenpass

  • Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion "Sexworker-Ausweis NRW" - Ein Bericht aus der praktischen ArbeitAktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    MH-Consulting hat ja bereits vor einigen Wochen den „Postfach-Service“ für Sexworkerinnen in der Kanzlei in Oberhausen eingerichtet, der helfen soll die möglicherweise brisante Post vom heimischen Briefkasten fern zu halten. Den „Huren-Ausweis“, amtliche Mitteilungen und steuerliche Erfassungsbögen finden Freunde, Eltern, Lebensgefährten und Kinder nicht so wirklich gut und da ist es ja nicht schlecht ein diskretes Postfach zu haben. Außerhalb von NRW arbeiten wir übrigens mit dem Postfach-Dienst „Zustelladresse.com“ von Christoph Rohr zusammen, der hier eine interessante Online-Lösung entwickelt hat.

    Nun haben wir in Nordrhein-Westfalen im Kundenauftrag begonnen, Sexworkerinnen bei der Erlangung der „notwendigen Papiere“ zu unterstützen und halten dafür eine private „Sozialarbeiterin“ bereit, die Termine koordiniert und in den Kontakt mit den zuständigen Behörden tritt. Da es noch immer nicht bei jeder kreisfreien Stadt oder jedem Kreis in NRW Gesundheitsberatung und „den Ausweis“ gibt, ist dieses Unterfangen recht schwierig und äußerst zeitintensiv. Aber wer am 1. Januar 2018 das „unerwünschte Papier“ nicht hat, der darf (in NRW) nicht arbeiten! – Ich schreibe das „in NRW“ absichtlich in Klammern, da sich in anderen Bundesländern durch amtliche Versäumnisse noch „andere Lagen“ ergeben können.

    Wenn man bedenkt, dass die „Anmeldefrist für Sexworkerinnen“ in ca. 10 Wochen abläuft, wird es langsam Zeit, sich um dieses wesentliche Element der zukünftigen Arbeit zu kümmern!

    Bei aller vorhandener Bequemlichkeit sollte man jetzt nicht mehr zu lange warten! Denn: wenn im Dezember alle gleichzeitig „wach werden“ und zum Amt laufen, kann man sich unschwer vorstellen, was auf den amtlichen Fluren geschehen wird. Schon jetzt sind Beraterinnen und Berater krank gemeldet und klagen über meistens noch gar nicht vorhandene Überlastung. Hektische Wochen sind in der „Adventszeit“ in den Großstädten garantiert und das die eine oder der andere sicher schon jetzt „den Glühwein auf“!

    Ich erlebe in den Gesprächen, die ich mit betroffenen Sexworkerinnen dann und wann führe, immer noch die „Angst vor der Registrierung“, die manchmal gut begründet und manchmal nur ein Bauchgefühl ist. Wie hoch die „Registrierquote“ dann im Ergebnis sein wird, vermag ich aber nicht abzuschätzen. Lassen wir uns überraschen!

     

  • Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!
    Bildquelle: Pixabay

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Jedes Bundesland kann bekanntlich Zusatzverordnungen und gesonderte Bestimmungen zum Bundesgesetz erlassen. Dies steht so im Gesetz! Nun liegt der „Entwurf“ eines solchen „Ausführungsgesetzes“ für Baden-Württemberg vor, der einen besonders zu erwähnenden Paragraphen enthält, der, falls der Entwurf denn angenommen und beschlossen wird, für erhebliche Konfusionen sorgen wird:

    § 2 Gültigkeit der Anmeldebescheinigung: Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

    Ist das jetzt der „BaWü-Hurenpass“? Eine Anmeldebescheinigung aus Baden-Württemberg gilt dann nur in einem Bundesland? Die „Regionalisierung“ macht keinen wirklichen Sinn, sondern wird zu viel mehr Bürokratie führen und den Sexworkerinnen den Alltag erschweren. Akzeptiert BaWü dann keine Bescheinigungen aus anderen Bundesländern? Gibt es am Ende dann mehrere unterschiedliche „Ausweise“ und macht das Modell aus dem Süden am Ende bundesweit Schule? Dies Frage beantwortet der Paragraph natürlich nicht und dies führt zwangsläufig zu Spekulationen.

    Sehr interessant ist auch der „Stichtag“, der für das Inkrafttreten des Landesgesetzes geplant ist: hier ist der 1. Januar 2018 vorgesehen, was darauf hindeutet, dass man sich im „Ländle“ noch viel Zeit lassen will. Gründlich geht nun mal vor eilig! Landestradition!

    Wer soll bei all dem „Föderalismus“ da überhaupt noch durchblicken? Die Festlegungen sind zwischen den Bundesländern scheinbar nicht koordiniert und selbst für erfahrene „Verwalter“ nicht mehr zu durchschauen. Sexworkerinnen, die „reisen“, haben demnächst mit unterschiedlichen Vorschriften zu kämpfen und die Wahrscheinlichkeit Fehler zu machen, nimmt ganz erheblich zu! Muss das wirklich so sein? Es war doch mal von Bürokratie-Abbau die Rede? Und nun bläht sich die Bürokratie gerade gewaltig auf! Glückwunsch!

    Wo findet man den Entwurf? – Natürlich im Internet unter:
    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchG-Entwurf-Ausfuehrungsgesetz-BW.pdf

    Abschließend noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass es sich bei diesem Dokument um einen Entwurf handelt, der momentan noch keine Rechtskraft besitzt! Doch die Wahrscheinlichkeit, dass die „Verabschiedung“ so oder so ähnlich erfolgt, ist m.E. recht hoch!

  • Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution - Verordnung Schleswig-Holstein - Zentralstelle in Neumünster
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Der BSD e.V. (Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen) hat kürzlich eine Stellungnahme zur Landesverordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Schleswig-Holstein veröffentlicht und zu den dortigen Plänen Stellung bezogen.

    Schleswig-Holstein will in Neumünster eine Zentralstelle für die Sexworker-Registrierung einrichten, was für die betroffenen Damen und Herren natürlich nicht optimal ist, da Reisen notwendig werden und so der „betriebliche Alltag“ unterbrochen werden muss. Dafür soll der ungeliebte Ausweis aber kostenlos sein.

    Offensichtlich handelt es sich bei dem Erlaß des Landes Schleswig-Holstein noch um ein Geheimpapier, da ich es trotz intensiver Google-Recherche und mit Dokument-Suche auf dem Server der Landesregierung bislang nicht finden konnte. Aber ich vertraue hier dem Team des BSD um Stephanie Klee, die für seriöse Arbeit bekannt ist und ja keine Stellungnahme hätte verfassen können, wenn das Dokument nicht vorgelegen hätte!

    So lassen wir diese Information einfach einmal als Kurzmeldung so stehen und ergänzen diese dann zu einem späteren Zeitpunkt um weitere Informationen und um einen Download des Dokuments, sobald dieses für die Öffentlichkeit verfügbar ist.

    Also haben jetzt Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein konkrete Pläne beschlossen und vorgelegt. Der Rest (also 13 weitere!) üben scih in selbstgewählter Geduld, bei der man eben nicht so schnell ins schwitzen gerät. Runde Tische und Arbeitskreise sind ja eine schöne Sache, aber die Betroffenen wollen und müssen langsam wissen, was wann, wie und wo zu tun ist. Es gibt nämlich nichts schlimmers, als Ungewißheit und das erst recht, wenn es möglicherweise um die eigene Existenz geht.

    Diejenigen, die ohnehin mit dem neuen Gesetz kollidieren werden, freuen sich natürlich über jegliche Verzögerung; die anderen, die sich vorbereiten möchten, werden vertröstet und wissen einfach immer noch nicht, was auf sie zukommt. Das ist sehr unerfreulich und nicht typisch deutsch!

  • Land NRW veröffentlicht Umsetzungsdetails: Sexworker-Registrierung kostenfrei!

    Land NRW veröffentlicht Umsetzungsdetails: Sexworker-Registrierung kostenfrei!

    Land NRW veröffentlicht Umsetzungsdetails: Sexworker-Registrierung kostenfrei!Land NRW veröffentlicht Umsetzungsdetails: Sexworker-Registrierung kostenfrei!

    Stand der Information / Reales Artikel-Datum: 9. Februar 2017 – Autor: Howard Chance

    Langsam kommen auch unsere Behörden in Schwung: Deutschland´s größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen, da wo Kraft´s Hannelore regiert und wo Jäger´s Ralf mit Schwung für die innere Ordnung sorgt, hat den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem ProstSchG veröffentlicht, der aber inhaltlich nur wenig überraschendes zu bieten hat.

    • In NRW soll das Gesundheitsministerium als oberste Dienststelle für die Gesundheitsberatung verantwortlich sein; das Wirtschaftsministerium für die Betreiber-Erlaubnis.
    • Die Sexworker-Registrierung liegt ebenso bei den Ordnungsämtern, wie die Antragsannahme für die Betreiber; Gesundheitsberatung sollen die Gesundheitsämter durchführen.

    Wie sollte es auch anders sein? Wer die amtlichen Strukturen kennt, konnte dass auch ohne Verordnung ahnen bzw. wissen. Interessant und neu ist allenfalls, dass die Sexworker-Registrierung (Aktion Huren-Pass) in NRW kostenfrei erfolgen soll, während Betreiber bei  der Konzessionierung natürlich zur Kasse gebeten werden sollen, wobei die genauen „Tarife“ noch ermittelt werden müssen.

    Ähnliche Erlasse wird es in den kommenden Wochen und Monaten auch in den anderen Bundesländern geben und strukturell wird es da kaum Überraschungen geben: kein Bundesland wird ein „Prostitutionsministerium“ einrichten, man nutzt die vorhandenen Strukturen, die in der Lage sind hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen! – Diese Umstände ergeben sich aus der sogenannten „normalen Logik“ und so kann man die allgemeine Aussage, dass das komplette Gesetz womöglich nicht umgesetzt wird, weil es keine Zuständigkeiten gibt, als kompletten Unsinn bezeichnen!

    Das komplette Dokument (Quelle: Landtag NRW) können Sie über nachfolgenden Link öffnen: NRW-Verordnung-PDF