Schlagwort: Jugendschutz

  • Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 - Berlin - Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    In dieser Woche befassen sich wieder jede Menge Presseberichte mit den merkwürdigen Zuständen in der Berliner Kurfürstenstraße. Die Stadt Berlin will nach Jahren der sehr fragwürdigen Tolerierung den völlig ausgeuferten Straßenstrich in halbwegs „normale“ Bahnen lenken und denkt dabei sogar über die Aufstellung von „Verrichtungsboxen“ nach. Nun fand auch eine Bürgerbefragung im betroffenen Bezirk statt, deren Ergebnisse nun intensiv diskutiert werden. Ist es dort auf dem Straßenstrich wirklich so schlimm oder übertreiben die Anwohner bei ihren Schilderungen?

    Im Rahmen einer Recherche, habe ich mir die „Kurfürstenstraße“ im vergangenen Jahr mal für einen Tag „gegeben“: ich habe mich nachmittags in ein Café gesetzt und dann einmal beobachtet, was sich in der Gegend abspielt. Ein emsiges Treiben von anzüglich gekleideten Damen, die zwischen Cafés, Geschäften und Wohnhäusern nach Kundschaft suchen. Dei Akquise findet nicht etwa, wie sonst üblich, an einer Ausfallstraße statt, sondern mitten im Wohn- und Geschäftsbezirk, wo Bürgerinnen und Bürger, Rentner und Kinder leben und natürlich auch auf der Strasse unterwegs sind. Ja, das gibt es in Berlin auch in der Oranienburger Strasse, allerdings wirkt die Szenerie dort etwas „dezenter“.

    Die „Stiefeldamen“ in der Oranienburger haben es vornehmlich auf „Touris“ abgesehen und die Preise, die dort aufgerufen werden, sind beträchtlich! In der Kurfürstenstrasse riecht es eher nach „Armutsprostitution“, zumal man in den Cafés jede Menge von „Managern“ antrifft, die so tun, als würde ihnen der Bezirk gehören! Unangenehme Zeitgenossen mit schlechtem Benehmen, die einen Kaffee nach dem anderen trinken und darauf warten, dass die „Pferdchen“ das Geld für die nächste Tankfüllung „erwirtschaften“. Allein die Anwesenheit dieser Herren verursacht ein mulmiges Gefühl und von entspannter „Sexarbeit“ kann keine Rede sein!

    Für mich persönlich steht außer Frage, dass wir es in der Kürfürstenstrasse oft mit organisierter „Prostitutionskriminalität“ zu tun haben, Kriminalität die sich gegen die Sexworkerinnen richtet, Kriminalität die man nicht tolerieren kann! Der Gedanke, dass sich hier Anwohner, Politik und „Milieu“ an einen Tisch setzen, wie es momentan von engagierten
    Aktivistinnen gefordert wird, erscheint mir total abwegig! In einem gefühlten „Wohnbezirk“ die Sexarbeit in ihrer rudimentärsten Form zu „integrieren“ und dafür „Verrichtungsboxen“ aufzustellen, klingt doch reichlich irre! Das „Strassenmanagement“ lacht sich wahrscheinlich bereits kaputt!

    Nun ist die Strasse sehr lang und sicher wird nicht in jedem Gebüsch „gepimpert“, aber wenn man es genau nimmt, hat Strassenprostitution, zumindest in den Strassenbereichen, wo das öffentliche Leben intensiv stattfindet, nach meiner Auffassung einfach nichts zu suchen! Es gibt Dinge, die einfach nicht zueinander passen und daran ändern „Dialoge“ und politische Arbeitskreise nun mal nichts! Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!

    Wenn ich dann heute bei „Sputniknews“ lese, dass Sexarbeitsaktivistinnen den „öffentlichen Sex“ auch für Kinder in der Großstadt nicht für so schlimm erachten und so tun, als wenn hier niemand geschützt werden müsste, platzt mir aber gewaltig der Kragen! Was kippt Ihre Euch denn in die Bluna? Alles gar nicht so schlimm?

    Ein Sichtschutz ist nicht nötig, weil: „Dass es Sex gibt, wissen Kinder, auch aus dem Internet. Das ist eine völlig falsche, paternalistische Haltung.“ Und: „Berliner Kinder haben schlimmere Probleme, als ein Kondom auf dem Bürgersteig zu finden.“ Geht es noch? Ich empfinde solche Zustände als groben Verstoß gegen den Jugendschutz und was da stattfindet ist die ständige „Erregung von öffentlichen Ärgernissen“. Dabei spielt die genaue Anzahl von Häufchen und benutzten Kondomen eine untergeordnete Rolle! Punkt! Da braucht man keinen „Dialog“, sondern klare Regeln! Und dass „uniformierte Präsenz“ die Kunden der Sexarbeiterinnen vertreibt, ist für diese zwar „geschäftsschädigend“, tut der Bevölkerung aber möglicherweise einen Gefallen? Paternalismus? Ja, zum Schutze der Allgemeinheit!

    Über was wird hier eigentlich debattiert? Über das angebliche Recht einiger weniger, die breite Öffentlichkeit und darunter viele Kinder massiv zu belästigen und das möglicherweise noch als „urbane Notwendigkeit“ oder „Großstadt-Charmanz“ zu verkaufen? Berlin ist die einzige wirklich Großstadt in Deutschland und nach meiner Auffassung gibt es genügend geeignete Flächen, wo man mit Straßenprostitution kaum jemanden belästigt. Im belebten Kurfürstenkiez hat sie, in der Form, wie sie momentan praktiziert wird, für mich nichts zu suchen! Sorry!

    Den Artikel, der meinen erweiterten Unmut erregte, finden Sie unter:

    https://de.sputniknews.com/panorama/20180411320293644-sexarbeit-prostitution-hygiene/

  • Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Prostitution 2017 - Falle Jugendamt - Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!

    Fälle aus dem Leben! Möglicherweise eine interessante neue Rubrik, die möglicherweise Denkprozesse in Gang setzen kann, weil es nun mal Sachen gibt, auf die man nicht zwangsläufig kommt. Wie im vorliegenden Fall, auf den ich in einem persönlichen Gespräch aufmerksam gemacht wurde:

    Silke (25), der Name wurde von mir natürlich geändert, ist eine junge alleinerziehende Mutter, die mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) in Berlin lebt und in ihrer Privatwohnung dann und wann gewerblichen Herrenbesuch empfängt. Die Kinder sind tagsüber in einer Kindergrippe untergebracht, Silke hat einen Teilzeitjob bei einem Lebensmitteldiscounter, wo die Bezahlung aber dürftig ist.

    Vom Kindergeld bleibt nichts übrig und da sind die regelmäßigen Besuche von Egon und Erwin, die sich nach äußerst erotischer Massage mit einigen zusätzlichen „Bonbons“ sehnen, für Silke ein probates Mittel, um ein wenig mehr Geld in der Tasche zu haben.

    Zwischen 5 und 10 Termine finden monatlich statt, wobei zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat zusätzlich in der Familienkasse landen. Ja, ein Taschengeld, wovon der Staat ja nun nichts wissen muss. Mit einigen kostenlosen Anzeigen in Internet-Anzeigenmärkten bekommt Silke genug Anfragen. Sie versucht alte Besucher als Stammgäste zu halten und den Kundenkreis immer ein wenig auszubauen. Nicht zuviel, nicht zu wenig, so die Devise!

    Die Massagetermine, bei denen neben Handentspannung durchaus auch mal französische Varianten oder Vereinigungen praktiziert werden, finden vornehmlich vormittags statt, wenn die Kinder in Verwahrung sind. Im Wohnzimmer gibt es eine mobile Massagebank, die schnell aufgeklappt und damit betriebsbereit ist. Manchmal lassen sich aber abendliche Termine nicht vermeiden, weil es eben Kunden gibt, die nur abends können. Dann müssen die Kinder eben mit fadenscheinigen Gründen bei der Oma im anderen Stadtbezirk geparkt werden, wenn es eben möglich ist.

    Oder, und hier kommen wir zum problematischen Teil der Geschichte, die Kinder bleiben im Kinderzimmer und die Wohnzimmer-Tür wird für ein gutes Stündchen abgeschlossen! Zwar nur im absoluten Ausnahmefall, aber wenn mal alle Stricke reißen und gleichzeitig ein akuter Geldbedarf besteht, ist die junge Mutter zum möglicherweise verhängnisvollen Kompromiss bereit!

    In einem großen Wohnblock fallen gelegentlich erscheinende Herren nicht wirklich auf und in einer Privatwohnung ist Prostitution ja irgendwie erlaubt. Und das Finanzamt wird in der Großstadt keine Zeit haben, solchen „Bagatellen“ nachzugehen!

    So ist Silkes Betrachtungsweise und der Logik kann man sich durchaus anschließen, wenn da eben nicht die Kinder wären, um deren Wohl sich auch das Berliner Jugendamt sorgt! Alle 2 Monate kommt bei Silke nämlich eine Sozialarbeiterin vorbei, die im Rahmen einer gewünschten Familienhilfe tätig ist und so eben dann und wann zum Gespräch vor Ort erscheint. Eine gute Sache, wenn man eben nichts zu verbergen hat und wenn es keinen ehemaligen Lebensgefährten gäbe, der mit einer umfangreichen Missgunst gesegnet ist!

    Denn eins ist klar: würde die Sozialarbeiterin von der häuslichen Prostitution erfahren oder der Exmann durch Zufall einschlägige Annoncen entdecken und diese melden, hätte Silke ein sehr ernstes Problem: das Kindeswohl würde von amtlicher Seite als „sehr gefährdet“ eingestuft werden und das könnte nicht nur der dann womöglich zuständige Vormundschafts- oder Familienrichter so sehen, sondern auch jede und jeder andere, der eine gewisse Vernunft im Schädel hat.

    Ein lustvoll stöhnender Gast, der von Mutti im Wohnzimmer verwöhnt wird, passt so gar nicht zu den kleinen schutzbefohlenen Mitbürgern, die im Kinderzimmer im Hello-Kitty-Buch malen, Sponge-Bob schauen und durch die Milchglasscheibe ganz nebenbei einen nackten Onkel sehen, der sich zu Reinigungszwecken ins Familien-Badezimmer bewegt.

    Silkes Frage, ob sie durch die Registrierung als Sexworkerin demnächst automatisch Probleme mit dem Jugendamt bekommen kann, konnte und wollte ich nicht schlüssig beantworten, da ich momentan nicht weiß, ob die Ordnungsämter bei der Registrierung die persönlichen Lebensumstände prüfen und bei Hinweisen auf erotische „Heimarbeit“ kurz mal ins Melderegister schauen. Das ist gut denkbar, weil die EDV das eben hergibt und sich zudem das Jugendamt oft im gleichen Haus befindet! Ein Verdachtsmoment ist so schnell kommuniziert!

    Aber im vorliegenden Fall haben wir es in allererster Linie mit einem eher ethischen Problem zu tun, da man eine solche Arbeitsweise eben nicht begrüssen kann!

    Ein bisschen flexibel sind wir ja alle, aber Kleinkinder mit Prostitution zu konfrontieren, ist eben ein Unding und einfach ein beschissenes Geschäftsprinzip (Entschuldigung für die harten Worte, aber das bringt es eben unmissverständlich zum Ausdruck!) So lag es mir auch völlig fern, konkrete Tricks zu empfehlen, da mir die ganze Sache einfach zuwider war.

    Die junge Mutter führt nichts Böses im Schilde, hat aber irgendwie den Überblick verloren! Der Zweck heiligt hier sicher nicht die Mittel und ich gehe davon aus, dass es eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen gibt, bei deren Kenntnis der Normalbürger mit Schwung vom Stuhl fallen würde. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass es einem Massage-Besucher auch merkwürdig auffällt und er nach seinem Besuch eine anonyme Meldung an die Ordnungsbehörden verschickt, bei denen dann die Alarm-Glocke schrillt!

    Es wird übrigens auch nicht besser, wenn die Kinder keine Kinder mehr sind, sondern als jugendliche Heranwachsende eingestuft werden, denn ab einem gewissen Alter nimmt man Dinge nicht nur wahr, sondern ist aufgrund der geistigen Reife auch in der Lage Einschätzungen vorzunehmen. Da ist der nette nackte Onkel eben nicht mehr ein wertfreies Objekt zum grinsen, sondern eben der „Freier“, der die Mama für Geld vögelt, was der jugendlichen Seele sicher nicht gut tut und Lebenswege prägen kann!

    Sexuelle Heimarbeit unter solch merkwürdigen Umständen wird der Gesetzgeber sicher nicht dulden, sondern mit allen Mitteln zu verhindern wissen! Das Recht auf die „Prostitution“ der eigenen Person in der eigenen Wohnung kann unter solchen Umständen nicht erstritten werden! Wer es versucht, wird grandios scheitern!

  • Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 - Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen - Update
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Am gestrigen Abend erhielt ich über Facebook die Anfrage eines Freundes, der mich zu einer sehr speziellen Thematik befragte, die ich zwar schon einmal kurz in einem Artikel erwähnt habe, wo es aber anscheinend noch konkreten wie erweiterten Informationsbedarf gibt. Die Fragestellung lautete:

    Werden Internet-Portale wie Berlin Intim, Ladies, Gesext, KM, Markt etc. nach dem neuen Gesetz als „Prostitutionsgewerbe“ eingestuft und benötigen diese dann eine Erlaubnis?

    Zu dieser und zu weiteren interessanten Fragen, die Erotikwerbung unter dem Eindruck des neues Gesetzes betreffen, fand Anfang November 2016 in Berlin ein Expertengespräch statt, an dem große deutsche Erotikportale auf Einladung von Berlin Intim und der RTO-GmbH (Ladies.de) teilgenommen haben. Ich selbst war dort auch anwesend.

    Nach dort vorherrschender und fundierter Meinung, werden die Portale nicht zu „Prostitutionsgewerben“ und benötigen dementsprechend auch keine amtliche Erlaubnis! Erotik-Anzeigen gelten nicht als „Prostitutionsvermittlung“!

    Urheber der Anzeigen sind grundsätzlich die Kunden der Portale, die die Anzeigen in Auftrag geben und die Auftraggeber müssen natürlich die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Jugendschutz und auf das neue Prostitutionsgesetz beachten.

    Allerdings könnten Behörden durchaus versuchen, in Deutschland ansässige Portale dazu zu verpflichten, die Veröffentlichung von rechts- und ordnungswidriger Inhalte generell zu verhindern, um nicht in den Verdacht zu geraten, grenzwertige Dinge zu unterstützen oder sogar zu begünstigen. Denn wenn ich als in Deutschland ansässiger Portalbetreiber rechtswidrige Veröffentlichungen dulde, kann dies durchaus als „Beihilfe“ gewertet werden!

    Daher haben einige der großen Portale schon vor Jahren eine Allianz beim Jugendschutz geschlossen und einen gemeinsamen Kodex (Berliner Liste) entwickelt, nach dem präzise und einvernehmlich vorgegangen wird, um Schaden zu vermeiden. Ähnlich wird es nun auch beim neuen Prostitutionsgesetz sein, wo man auch festlegen wird, welche Inhalte ab Juli 2017 auf den gemeinsamen „Verbotsindex“ gesetzt werden.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren ist in der gewerblichen Form (also unter dem Aspekt der sexuellen Handlung gegen Bezahlung=Prostitution) nicht mehr erlaubt und daher werden Anzeigen mit solchem Inhalt nicht mehr angenommen werden. Auch gewerblicher Flat-Rate-Sex und Gangbang wird man ähnlich betrachten.

    Mir ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte geplante Vorgehensweise von den Portalen verabredete wurde, die sich unter dem Projekt Erotic24 zusammengeschlossen haben. Wie sich beispielsweise Kaufmich, Poppen und Markt zum Thema positionieren, ist mir momentan nicht bekannt. Ich bleibe aber, wie bei allen anderen Themen auch, immer am Ball!

  • ProstSchG – Prostitutionsgesetz 2017 – Abschnitt 6 – Verbote; Bußgeldvorschriften

    ProstSchG – Prostitutionsgesetz 2017 – Abschnitt 6 – Verbote; Bußgeldvorschriften

    ProstSchG - Prostitutionsgesetz 2017 - Abschnitt 6 - Verbote; Bußgeldvorschriften
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    ProstSchG – Prostitutionsgesetz 2017 – Abschnitt 6 – Verbote; Bußgeldvorschriften


    § 32 – Kondompflicht; Werbeverbot

    (1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

    (2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.

    (3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

    1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,

    2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder

    3. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.

    Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.


    § 33 – Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer

    1. entgegen § 3 Absatz 1 eine dort genannte Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmeldet,

    2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 1, 2 oder 3 zuwiderhandelt oder

    3. entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird.

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. ohne Erlaubnis nach § 12 Absatz 1 Satz 1 oder § 13 Absatz 1 ein Prostitutionsgewerbe betreibt,

    2. einer vollziehbaren Auflage nach § 17 Absatz 1 oder 2 zuwiderhandelt,

    3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 Absatz 3, § 20 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5, § 21 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 oder § 25 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt,

    4. entgegen § 18 Absatz 5 nicht dafür Sorge trägt, dass eine in § 18 Absatz 2 genannte Anforderung eingehalten wird,

    5. entgegen § 19 Absatz 6 nicht dafür Sorge trägt, dass eine in § 19 Absatz 2 bis 4 genannte Anforderung eingehalten wird,

    6. entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1 oder § 21 Absatz 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

    7. entgegen § 25 Absatz 1 eine dort genannte Person in seinem Prostitutionsgewerbe tätig werden lässt,

    8. entgegen a) § 27 Absatz 1 oder b) § 32 Absatz 2 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt,

    9. entgegen § 27 Absatz 2 sich ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen lässt,

    10. entgegen § 28 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig fertigt,

    11. entgegen § 28 Absatz 4 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,

    12. entgegen § 28 Absatz 4 Satz 2, Absatz 6 oder Absatz 7 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,

    13. entgegen § 30 Absatz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder

    14. entgegen § 32 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine sexuelle Dienstleistung anbietet, ankündigt oder anpreist oder eine dort genannte Erklärung bekannt gibt.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 bis 5, 7, 8 Buchstabe b und Nummer 14 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 8 Buchstabe a und Nummer 9 bis 12 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.


    § 33a – Einziehung

    Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 Absatz 2 Nummer 14 bezieht, können eingezogen werden. § 123 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten findet entsprechende Anwendung.


    ProstSchG – Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
    ProstSchG – Abschnitt 2 – Prostituierte
    ProstSchG – Abschnitt 3 – Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    ProstSchG – Abschnitt 4 – Pflichten des Betreibers
    ProstSchG – Abschnitt 5 – Überwachung
    ProstSchG – Abschnitt 6 – Verbote; Bußgeldvorschriften
    ProstSchG – Abschnitt 7 – Personenbezogene Daten; Bundesstatistik
    ProstSchG – Abschnitt 8 – Sonstige Bestimmungen
    ProstSchG – Artikel 2 bis Artikel 7


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