Schlagwort: Juni 2017

  • Prostitution 2017 – Mordserie an Sexworkerinnen in Nürnberg? – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Mordserie an Sexworkerinnen in Nürnberg? – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Mordserie an Sexworkerinnen in Nürnberg? - Vorsicht!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Mordserie an Sexworkerinnen in Nürnberg? – Vorsicht!

    Ich habe in der vergangenen Woche von dem Tötungsdelikt an der osteuropäischen Dienstleisterin Yenna berichtet, die in einer brennenden Nürnberger Wohnung aufgefunden wurde, aber bereits vor dem Brand brutal traktiert worden war und trotz eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb. Der Brand sollte wohl zur Beseitigung von Spuren dienen, was aber nur teilweise gelang. Den Versuch eines Reporter-Portals (ich berichtete), ein brauchbares Motiv in einem AO-Forum zu finden, war mehr als makaber und pietätlos, da man Yenna eine Mitschuld zuschreiben wollte, da sie wohl beim Service nicht tabulos genug war oder falsche Versprechungen gemacht haben soll. Geschmacklos, oder? Suggestivfrage, was sonst? Ein schlimme Sache, die man, wenn man denn etwas „Geschmack“ hat, sicher so mit nicht beschönigen kann und darf. Mord bleibt Mord! Basta!

    Nun gibt es in Nürnberg eine sehr beunruhigende Entwicklung, da in den vergangenen Tagen ein weiteres Verbrechen entdeckt wurde, dass sich gegen eine weitere Sexworkerin richtete: eine 44-jährige Chinesin wurde in einen bekannten „Modellwohnung“ tot aufgefunden!

    Die „Abendzeitung München“ berichtet von „Gewalt gegen den Hals“ als Todesursache in beiden Fällen, wobei die Begrifflichkeit recht schrägt klingt, aber sicher dem Wörterbuch der Gerichtsmedizin entstammt und mit „erwürgen“ übersetzt werden kann.

    Die Polizei sieht aufgrund der Auffindesituation und der Obduktionsergebnisse deutliche Parallelen, die nun sogar auf einen Serientäter hindeuten, der möglicherweise weitere Morde begehen könnte! Dies alarmiert die „Szene“ in Nürnberg, wo es nach den Recherchen des Münchener „Merkur“ rund 180 bordellartige (Klein-Betriebe geben soll, von denen viele eben 1-Personen-Apartements sind, die durch ihre Disposition kaum Schutz bieten.

    Das letzte tödliche Verbrechen im Nürnberger Rotlichtmilieu liegt weit zurück und fand nach Angaben der Polizei im Jahr 2003 statt. Nun sind es 2 Taten in einer Woche und die Ermittlungen laufen nun natürlich auf Hochtouren, damit nicht noch weitere üble Taten hinzukommmen. Den Täter wähnt man in der Freier-Szene; einen Tatverdächtigen, den man vorläufig festgenommen hatte, ist wieder auf freiem Fuß, da sich die Verdachtsmomente nicht erhärteten.

    In Nürnberg muss man nun sehr vorsichtig sein, wenn man alleine in einer Wohnung der Prostitution nachgeht, denn die Gefahr ist momentan überhaupt nicht gebannt! Passen Sie auf sich auf! Die Polizei kann nämlich nicht jederzeit überall sein!

  • Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? - Howard Chance fragte nach!
    Bildquelle: Pixabay

    Verfassungsbeschwerde im Juni = Presse-Ente? – Howard Chance fragte nach!

    Schnell sind Falschmeldungen in der Welt und nach dem Prinzip der stillen Post verteilen sich Informationen in unserer multimedialen Zeit rasend schnell. Ein gutes Beispiel dafür ist mein Bericht über einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Thema Dona Carmen e.V. und der Verfassungsbeschwerde, die „angeblich“ Anfang Juni 2017 eingereicht werden soll: da ich durch Presse- und Szenekontakte immer gut informiert bin, erschien mir die vermeintlich neue Strategie des Frankfurter Vereins mehr als merkwürdig.

    Rechtsanwalt Starostik hatte nämlich ein „Eilverfahren“ wohl geprüft, aber davon abgeraten, da eben die Hürden hier besonders hoch liegen und die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch erschienen. Diese Meinungen teilen viele Fachjuristen, die sich ansatzweise mit der Thematik befasst haben.

    Nun dachte ich: der Kunde ist König und Dona Carmen e.V. wagt eben den schnellen Schritt, um das „Stoppen“ vor dem 1. Juli 2017 doch noch zu versuchen. Wenn man aber die Homepage betrachtet, sieht man dort den Termin für eine neuerliche Zusammenkunft am 2. Juni 2017, wo das Vorhaben Verfassungsbeschwerde abschließend besprochen werden soll!

    Das riecht nun gar nicht nach „Eilverfahren“ und der Redakteur der Frankfurter Rundschau hat entweder die Monate Juni und Juli verwechselt oder sonst etwas falsch verstanden? Kann ja in unserer hektischen Zeit passieren, sorgt aber jetzt für Aufregung, da mit einem Eilverfahren, was jetzt wohl nicht stattfindet, vielfältige Hoffnungen verbunden waren!

    Ohne „Einstweilige Entscheidung“ kein Stopp und „nur“ der Weg über ein Normalverfahren, das Jahre dauern kann und der Branche akut nicht helfen wird! Sind alle Sexworker registriert und ind erotische Betriebe erst einmal geschlossen, kann man das Rad der Zeit in dr Zukunft nicht mehr zurückdrehen! Passiert ist dann passiert und damit ein für allemal Geschichte!

    Dona Carmens Aufruf an die Stadt Frankfurt, mit der Umsetzung des neuen Prostituionsgesetzes zu warten, bis die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, worüber die Frankfurt Rundschau ebenfalls berichtete, ist natürlich absurd, weil dies ein klarer Rechtsbruch wäre: ein Gesetz, was gilt, das gilt … ohne wenn und aber!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/