Schlagwort: Klagepool

  • Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Prostitution 2020 - Der 01.09. - Gesamtöffnung gescheitert! - Was nun? Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

    Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

    Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

    Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

    Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

    Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu und erlaubt „Normalverkehr“, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg nun ab 05.09. wohl Sex ohne GV erlaubt sein soll? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

    Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

    Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

    Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

    Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

    Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

    Anders kann man die unterschiedliche Sicht der Richter nicht verstehen und ich glaube, dass es in der Geschichte der Justiz kaum ähnliche Fälle gibt, wo Oberverwaltungsgerichte bei identischer Sachlage ständig zu völlig konträren Urteilen kommen! – Das kann im Ergebnis so nicht stehen bleiben und wahrscheinlich ist der Gang zum Verfassungsgericht jetzt die letzte Möglichkeit, um die Existenz zu retten! Warum? – Weil die Möglichkeiten im Verwaltungsrecht jetzt ausgeschöpft sind! – Zwar sind die meisten Entscheidungen in „Eilverfahren“ abgelehnt worden, denen in der Regel noch „Hauptsacheverfahren“ folgen, aber diese werden in diesem Jahr kaum noch stattfinden und daher muss man nun andere Wege suchen, da es sich bei den „Corona-Maßnahmen“ um Eingriffe in Grundrechte handelt und es im Ergebnis nicht mehr um Verwaltungsrecht sondern um Verfassungsrecht geht!

    Die derzeitige „Ungleichbehandlung“ ist nicht hinzunehmen! – So muss das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) bundesweit ebenso  gleich gegeben sein wie das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3 Absatz 1 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang mehrfach gesträubt bezogen auf die Corona-Verordnungen der Bundesländer Klagen zur Entscheidung anzunehmen. Es wurde wiederholt verlangt erst alle anderen Rechtswege vor den Verwaltungsgerichten „auszuschöpfen“. Dies dürfte nun bei vielen Klägerinnen und Klägern der Fall sein! Daher laufen nun in dieser Woche Vorbereitungen für den Gang zum Verfassungsgericht. Wahrscheinlich ist es sinnvoll die Intentionen zu bündeln und aus den Einzelbegehren eine „Gesamtklage“ zu machen. Hier sind nun die Anwälte gefragt, die vor den Obergerichten gescheitert sind und wo neue Eilverfahren keinen Sinn mehr machen. Ich habe entsprechende Signale vernommen und werde diese nun gerne „kanalisieren“!

    Wir geben nicht auf, sondern kämpfen mit Nachdruck weiter! Die Branche lebt und wird sich weiter wehren! Möglichst „kollektiv“!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Prostitution 2020 - Aktionspläne zur Wiederöffnung der ProstitutionsbetriebeProstitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe

    Der gestrige Tag war geprägt vom „Sexkaufverbot“, mit dem eine kleine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für „Furore“ sorgte. Frei nach dem Motto „wenn die sündigen Buden schon mal zu sind, kann man die Gunst der Stunde nutzen und dem Gewerbe mal fix den Garaus machen“. Sehr unsportlich, wenn man es sehr freundlich formulieren möchte. Der Brief der 16 Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dessen genauer Inhalt sind im Web bislang leider nicht zu finden, aber der Verteiler „DPA“ hat dafür gesorgt, dass in- und ausländische Medien umfangreich berichten. Die neuerliche Kampagne bietet wenig neue Inhalte, arbeitet mit wüsten Behauptungen und ist ein krasser Angriff auf die gerade stark gebeutelte Branche. Macht man so etwas? Ja! Macht man, weil der Zeitpunkt günstig erscheint und die „Gegenwehr“ eingeschränkt erscheint! Ein Trugschluss! Ein Verbot ist rechtlich kaum zu rechtfertigen und schon gar nicht mit „Corona“. Wir werden sehen, was passiert. Wahrscheinlich und hoffentlich wenig! Denn: das Bundesfamilienministerium und auch die CDU/CSU-Fraktion äußern sich kritisch, wie ein Pressebericht der Oldenburger Onlinezeitung verdeutlicht.

    Die Branche muss sich mit dem eigentlichen Problem befassen, nämlich mit der Notwendigkeit einer baldigen Öffnung!

    Über 2 Monate Shutdown haben der Branche schwerstens zugesetzt. Während die Kleinbetriebe mit den hoffentlich erhaltenen Soforthilfen womöglich ihre Kosten bis Mitte Juni 2020 noch decken können, hat es bei den Großbetrieben noch nicht mal für den ersten Monat gereicht. Ohne zeitliche Perspektive für eine Öffnung, sind Finanzierungsmodelle schwer darstellbar. Wo bekommt man für das Rotlicht einen Kredit, wenn in den Medien ein „Sexkaufverbot“ gefordert wird? Wohl dem, der frühzeitig KfW-Mittel beantragt und erhalten hat. Ob Anträge in dieser Richtung nun noch Sinn machen, ist eine berechtigte Frage.

    Je länger die Schließung andauert, desto leerer werden die „Kriegskassen“ und nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber werden in den kommenden Wochen „die Flügel strecken“ (müssen). Es ist dramatisch und es hat nun über 8 Wochen gedauert, bis sich der Widerstand massiv formierte.

    Der UEGD, der BSD, der BesD, Dona Carmen und auch die großen Erotik-Werbeportale sind aktiv geworden! Neben der politischen Arbeit sind „Hygiene-Konzepte“ ein großes Thema. Man will in den verschiedenen Bundesländern mit den zuständigen Ministerien in Kontakt treten, diesen eigenentwickelte Hygiene-Konzepte für die Branche präsentieren und so verdeutlichen, wie man trotz „Corona“ sicher gewerblich „sexeln“ kann. Ich habe die Webseiten der Verbände verlinkt und jede bzw. jeder kann sich so einen Eindruck verschaffen, wer was fordert und was wie umgesetzt werden soll.

    Ich habe mich natürlich mit den unterschiedlichen Konzepten und Vorschlägen befasst und auch mit Kollegen, Portalen und Anwälten darüber intensiv diskutiert. Lobbyarbeit ist sehr wichtig, dauert aber in der gegenwärtigen Lage viel zu lang, um kurzfristig zum Erfolg zu führen.

    Große Hoffnung setze ich hingegen auf Klagen mit Eilantrag vor den Verwaltungsgerichten, bei denen es darum geht eine „Gleichbehandlung“ mit anderen zugelassenen „körpernahen Dienstleistungen“ zu erreichen. In den Klagen muss dargelegt werden, warum es bezogen auf mögliche Infektionen mit dem „Corona-Virus“ bei der „geschützten Sexarbeit“ keine Unterschiede zu Massage- oder Kosmetikbehandlungen gibt, die bereits wieder erlaubt sind. Im Fall eines Tattoo-Studios, das in Niedersachsen verboten war, war eine solche Klage in der vergangenen Woche erfolgreich und das Urteil „wirkt“ dabei für alle anderen Tattoo-Studios. Im Fall des „Obsiegens“ ist eine solche Klage übrigens kostenfrei, da der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat.

    Vor den Verwaltungsgerichten ist man übrigens theoretisch auch ohne anwaltliche Vertretung als Privatperson oder Betreiber(in) klageberechtigt, aber ohne Einhalten der Formalien und ohne eine präzise Klageschrift sind die Erfolgsaussichten eher unterirdisch. Vor Gericht sind theoretisch alle gleich, Juristen aber in der Regel „gleicher“!

    Unser Ansatz: Regionale Klagepools gründen und dann Eilverfahren zügig einleiten!

    Hier ist zunächst einmal zu klären, ob Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Form von Streitgenossenschaft möglich sind oder ob eine „Klagegemeinschaft“ einen „Präzedenz-Fall“ schafft, in dem Kläger mit dem exakt gleichem Begehren einen aus der „Gruppe“ klagen lassen und die Klage mitfinanzieren. Wenn die Situation eines Mitbewerbers „gleich“ ist, wirkt die möglich Aufhebung der Beschränkung auch für diesen.

    Die mitunter komplizierten Fragen des Vorgehens lassen wir durch unsere Anwälte prüfen, damit alles Hand und Fuß hat. Hier möchte ich auch ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit RA Andreas-Oliver Meyer loben, der rotlichtretten.de  ins Leben gerufen hat und dem ich im ständigen Austausch stehe.

    Die Gründung der „Regionalpools“ als kleine Interessengemeinschaften ist im Gange und soll ausdrücklich nicht als Konkurrenz zu den Verbandsangeboten verstanden werden. Sich mit 10 Leuten regional gemäß den Corona-Regeln an Tische mit Sicherheitsabstand zu setzen, ist für die direkte Diskussion erheblich einfacher und zudem viel schneller zielführend, erst recht, wenn es sich um Leute handelt, die sich kennen und im selben Gewerbezweig tätig sind.

    Eine einheitliche Klage für alle, also quasi eine Sammelklage, ist in Deutschland nicht möglich und auch Musterklagen, wie im VW-Abgasskandal, sind in unserer Branche nicht möglich! Zudem gibt es im Klageaufbau erhebliche Unterschiede bei der Betrachtung von Großbetrieben und Kleinbetrieben. Je größer der Laden, desto komplizierter dürfte die Argumentation werden. Ein „Klagemuster“ taugt daher nur sehr bedingt.

    Wir bereiten momentan in folgenden Bundesländern Klagen vor: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Weitere werden folgen, wenn entsprechendes Interesse besteht und bekundet wird.

    Ein erstes Koordinationstreffen findet am kommenden Samstag, 23.05.2020, in Rheinland-Pfalz statt. Die Teilnehmerliste ist allerdings schon voll! (Corona) Über die Ergebnisse der Zusammenkunft werde ich dann natürlich berichten.

    Wer, in welchem Bundesland auch immer, „mitmachen“ möchte, kann mich gerne kontaktieren: howard.chance@t-online.de oder eben per Telefon / WhatsApp unter 0151-71885164. Kontakt ist natürlich auch über die Facebook-Gruppe möglich.