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  • Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

    Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten

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    Hygiene-Schutz-Konzepte NRW – Update 16.09.2020

    Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von „vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten“ erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue „Zusatz-Verordnung NRW“ vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me.

    Demo-Wochenende Frankfurt am Main – 19. September 2020

    Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus „bestimmten Gründen“ noch nicht angekündigt werden können.

    Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern.

    Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der „Alten Oper“, die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration „Grünes Licht fürs Rotlicht“, bei der wir gemeinsam noch einmal „Alles“ geben werden! – Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen!

    Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten.

    Zum Aktionstag in Frankfurt/Main gibt es eine „Veranstaltungs-Ankündigung“ bei Facebook: https://www.facebook.com/events/335747270910927/

    Über alle Entwicklungen, News und Aktionen wird selbstverständlich in den Facebook-Gruppen berichtet und diskutiert. Alle Meetings werden zudem als Veranstaltungen angekündigt und verlinkt!

    Die Gruppen, denen man natürlich auch beitreten kann:

    Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise

    Zukunft Rotlicht – Die Betreibergruppe

    Mit Schwung und Energie in die neue Woche! – Wir brauchen weiter Power, um unsere Ziele zu erreichen!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more

    Bayern ist „auf“! – Berlin erste Stufe „offen“ und am 1.9. „komplett offen“ – Prostitutionsverbot im Saarland aufgehoben – Stufenplan oder „Feuer frei?“

    Die vergangene Woche inhaltlich zusammenzufassen, fällt dem Autor heute besonders schwer: zuviel Ereignisse, zuviel Input und dazu ein Haufen offener Fragen. Aufgrund der ständigen Nachfragen heute, ausnahmsweise am Wochenende Stand 08.08.2020 13.00 Uhr der aktuelle Statusbericht, der aber wie immer innerhalb von wenigen Stunden teilweise „überholt“ sein kann. Fangen wir mit der aktuell spannendsten Frage an:

    Öffnet das Saarland den Bereich Prostitution und Prostitutionsstätten „komplett“ oder „nur“ mit „eingeschränktem Service“?

    Wir warten seit Donnerstagabend auf die neue Corona-Verordnung des Saarlandes. Die alte Verordnung läuft am Sonntag, 09.08.2020, 23:59 Uhr ab und bislang wurde auf dem Landesserver des Saarlandes noch keine neue Version veröffentlicht. Eigentlich ein Unding, denn der Bereich „Prostitution“ muss nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis unbedingt angepasst werden. Das „Prostitutionsverbot“ ist am heutigen Samstag und morgigen Sonntag durch den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag, der nicht „anfechtbar“ ist, aufgehoben und wie es mit der Prostitution weiter gehen soll, muss in der neuen Verordnung zwingend geregelt werden, es sei denn man beschließt keinerlei „neue“ Einschränkungen, was aber abwegig erscheint. Spätestens morgen Abend werden wir es wohl wissen. Alle saarländischen Kunden sind jetzt jedenfalls in Alarmbereitschaft und haben Vorbereitungen getroffen und beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel und auch Fieberthermometer organisiert. Ob man dann am Montag mit „erotischen Massagen“ oder mit „Fullservice“ startet, liegt Stand jetzt noch in den Sternen!

    Berlin öffnet heute am 08.08.2020 mit „erotischen Massagen“ – Stufenplan! – Ab 01. September dann „Vollprogramm“

    Tätä: Es ist soweit: am heutigen Samstag gehen in Berlin die Türen in vielen Prostitutionsstätten wieder auf! Hurra! Allerdings sind bis zum 01. September 2020 lediglich „erotische Massagen“ und „Popoklopfen“ erlaubt, also Praktiken, bei denen es nicht zum „Geschlechtsverkehr“ kommt. Ob „Blas-Massage“ erlaubt ist, kann man nicht genau sagen und ich will darüber auch nicht nachhaltig „unken“, weil das wieder nur zu „Missverständnissen“ führt! – Ab dem 01. September ist dann in Berlin wieder der „komplette Verkehr“ vorgesehen, wobei hierfür natürlich auch besondere „Hygieneregeln“ gelten werden, ab 01. Oktober 2020 werden dann auch die „Lovemobile“ wieder starten dürfen! – Berlin hat bis jetzt die einzige „offizielle Öffnung“ bundesweit. Warum das so ist, erfahrt Ihr im nächsten Absatz:

    Bayern ist „auf“, obwohl die Verordnung der Bayerischen Landesverordnung prinzipiell etwas anderes besagt!

    Seit 14 Tage sind Betriebe, die eine 1:1-Konstellation und Hygieneschutzkonzepte verwirklichen können, wieder in der Lage zu arbeiten. Einige Städte und Gemeinden sperren sich zwar noch immer, die erfolgte „Stellungnahme“, bzw. den Hinweis-Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren, aber seit die Landeshauptstadt München weitreichend „grünes Licht“ für die Sonderregelung gegeben hat, haben viele Betriebe ihre Arbeit wieder aufgenommen. Interessanterweise hängt man dies medial und von Seiten der Politik nicht an die berühmte „große Glocke“, ganz im Gegenteil: man tut so, als wäre nichts passiert und man hat zu allem Überfluss das „generelle“ Verbot von Prostitutionsstätten in der Landesverordnung zeitgleich „verlängert“. Komische Welt? Allerdings! So kann niemand der Staatsregierung die Schuld geben! Passt! Keine Erklärungsnot für Herrn Söder, Kanzlerschaft nicht gefährdet und überhaupt …

    Klagen und Aktionen aktuell – Die Strategie für die kommenden Wochen, um die Republik trotz steigender RKI-Zahlen erotisch zu öffnen.

    Wo es Freud gibt, da gibt es leider auch Leid! – In 3 Bundesländern wird gejubelt, aber in den 13 anderen Gemarkungen gibt es leider noch keinen Anlass zu irgendwelcher Freude. Zwar gab es aus Hamburg anlässlich einer dortigen Demo mal eine Andeutung, dass der „Norden“ (bestehend aus den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg) eine Öffnung zum 01. September 2020 erwäge, aber der Beweis, dass sich hier wirklich etwas tut, wurde nicht erbracht, sondern vom Land Schleswig-Holstein sogar massiv in Frage gestellt! Von Einigkeit, wenn man den Medien glauben kann, keine Spur. Die Sprache der Verordnungen ist eine andere! Der Blick auf die Großländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erfreut das Gemüt ebenfalls nicht: in NRW schloss die Landesregierung eine Öffnung zum 01. September 2020 aus. Alles andere muss erst auf sein, bevor man über Bordellbetriebe nachdenken kann. NRW ist der letzte verbliebene große Hardliner, denn in NRW ist die Prostitutionsausübung in jeglicher Hinsicht verboten. Zwar gibt es in einigen Städten Baden-Württembergs sogar lokale „Sexkaufverbote“, aber eben nicht flächendeckend.

    Erst wenn die Groß-Bastionen „NRW“ und „BaWü“ fallen, wird die „Öffnung“ nicht mehr aufzuhalten sein! Darum wird momentan auch mit allen Kräften daran gearbeitet weitere Klagen im Eilverfahren zu platzieren, wobei es im Moment in Nordrhein-Westfalen wohl an „Klagewillen“ fehlt. Dies ist ja auch bezogen auf die jüngste Vergangenheit sehr auffällig: keine Berichte über Verfahren in NRW, wenn ich mich nicht irre! Das Land NRW ist also scheinbar nicht unter Druck. Man möge mich korrigieren, aber wir brauchen jetzt gerade in NRW energische Ansätze. In Baden-Württemberg sind neue Klagen am Laufen, auch in Rheinland-Pfalz sind Verfahren am Gang, wobei man ja nicht immer unbedingt erfährt, was wo läuft, da es für Klagen ja keine „Meldepflicht“ gibt.

    Ich werde in den kommenden Tagen auch noch eine eigene preiswerte Zusatzaktion starten, bei der es darum geht die lokalen Ordnungsbehörden zum Handeln aufzufordern! Zur Vorbereitung benötige aber noch ein wenig Zeit!

    Lasst uns gemeinsam noch einmal „Gas geben“ … Jetzt gilt es „Öffnungen“ mit allen vorhandenen „Brechstangen“ zu erwirken, bevor die angekündigte oder sogar heraufbeschworene „2. Welle“ womöglich einen Strich durch die Rechnung macht! Alles Unwägbarkeiten, die das Hirn belasten und keinerlei Planungssicherheit bieten.

    Unsere Informationsstränge laufen nach wie vor in der Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht“ zusammen und werden dann natürlich auch regelmäßig in anderen Foren gespiegelt. Trotz der gerade anhaltenden Hitze, muss man informiert bleiben und daran arbeiten wir alle mit Hochdruck! – Auch diese Webseite wird momentan mehrmals täglich aktualisiert!

    https://prostitution2020.de

    https://www.facebook.com/groups/zukunftrotlicht/

  • Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Prostitution 2017 - Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen - Update
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Haftungsfragen Werbeportale für sexuelle Dienstleistungen – Update

    Am gestrigen Abend erhielt ich über Facebook die Anfrage eines Freundes, der mich zu einer sehr speziellen Thematik befragte, die ich zwar schon einmal kurz in einem Artikel erwähnt habe, wo es aber anscheinend noch konkreten wie erweiterten Informationsbedarf gibt. Die Fragestellung lautete:

    Werden Internet-Portale wie Berlin Intim, Ladies, Gesext, KM, Markt etc. nach dem neuen Gesetz als „Prostitutionsgewerbe“ eingestuft und benötigen diese dann eine Erlaubnis?

    Zu dieser und zu weiteren interessanten Fragen, die Erotikwerbung unter dem Eindruck des neues Gesetzes betreffen, fand Anfang November 2016 in Berlin ein Expertengespräch statt, an dem große deutsche Erotikportale auf Einladung von Berlin Intim und der RTO-GmbH (Ladies.de) teilgenommen haben. Ich selbst war dort auch anwesend.

    Nach dort vorherrschender und fundierter Meinung, werden die Portale nicht zu „Prostitutionsgewerben“ und benötigen dementsprechend auch keine amtliche Erlaubnis! Erotik-Anzeigen gelten nicht als „Prostitutionsvermittlung“!

    Urheber der Anzeigen sind grundsätzlich die Kunden der Portale, die die Anzeigen in Auftrag geben und die Auftraggeber müssen natürlich die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Jugendschutz und auf das neue Prostitutionsgesetz beachten.

    Allerdings könnten Behörden durchaus versuchen, in Deutschland ansässige Portale dazu zu verpflichten, die Veröffentlichung von rechts- und ordnungswidriger Inhalte generell zu verhindern, um nicht in den Verdacht zu geraten, grenzwertige Dinge zu unterstützen oder sogar zu begünstigen. Denn wenn ich als in Deutschland ansässiger Portalbetreiber rechtswidrige Veröffentlichungen dulde, kann dies durchaus als „Beihilfe“ gewertet werden!

    Daher haben einige der großen Portale schon vor Jahren eine Allianz beim Jugendschutz geschlossen und einen gemeinsamen Kodex (Berliner Liste) entwickelt, nach dem präzise und einvernehmlich vorgegangen wird, um Schaden zu vermeiden. Ähnlich wird es nun auch beim neuen Prostitutionsgesetz sein, wo man auch festlegen wird, welche Inhalte ab Juli 2017 auf den gemeinsamen „Verbotsindex“ gesetzt werden.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren ist in der gewerblichen Form (also unter dem Aspekt der sexuellen Handlung gegen Bezahlung=Prostitution) nicht mehr erlaubt und daher werden Anzeigen mit solchem Inhalt nicht mehr angenommen werden. Auch gewerblicher Flat-Rate-Sex und Gangbang wird man ähnlich betrachten.

    Mir ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellte geplante Vorgehensweise von den Portalen verabredete wurde, die sich unter dem Projekt Erotic24 zusammengeschlossen haben. Wie sich beispielsweise Kaufmich, Poppen und Markt zum Thema positionieren, ist mir momentan nicht bekannt. Ich bleibe aber, wie bei allen anderen Themen auch, immer am Ball!