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  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020

    Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020

    Sexarbeit, Bordelle und Corona - Informationsupdate 16.04.2020Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020

    Mein persönlicher Prolog

    Der oder das Virus hat unsere Gesellschaft nach wie vor fest im Griff! Unsere „Mutti“ Merkel vermeldet erste Erfolge, diverse Ministerpräsidenten nutzen den Virus als „Chance“, um sich selbst ins rechte Licht zu setzen oder um in der mehr als schwierigen Zeit die deutsche Streitkultur nicht zu kurz kommen zu lassen. Eine Heidelberger Rechtsanwältin ruft zur „Revolution“ auf, berichtet von „Killern“ vor ihrer Haustür und berichtet von einer „Misshandlung“ durch Polizisten, die sich später als alkoholisierter Sturz vom Fahrrad herausstellt.

    Baumarkt-Gottesdienste in Form von kollektivem Einkauf sind erlaubt, während in Kirchen und Moscheen das Licht ausbleiben muss. Eisdielen werden zu Wallfahrtsorten, während die kleinen Eckkneipen vernagelt sind. Themen der Zeit sind Klopapier und beschlagnahmte Masken, öffentlicher Ramadan fällt nun aus und „Corona-Bier“ ist pleite, während es dem amerikanischen Präsidenten Trump wichtig ist zu betonen, dass er bei Corona gottgleich grundsätzlich alles richtig macht, obwohl die Leichenberge in New York ihre eigene Sprache sprechen. Bänkelsänger stimmen „Da simmer dabei, dat ist prima. Viva Coronia!“ an und die sozialen Medien sind voll mit „Virologen“, deren Botschaften entweder ermutigen, verwirren oder Panik auslösen.

    Einfache Bürger befassen sich mit „Genomen“ und dem Helix-Aufbau von Chromosomen, derweil andere schlaue Zeitgenossen das Ende der Zeiten, die Unterwanderung durch eine geheime Weltregierung oder aber die „Bill-Gates-Rockefeller-Verschwörung“ auf dem Schirm haben und „glaubhaft“ davon berichten, dass Angela Merkel bald in ihr vorbereitetes Exil nach Südamerika abhauen wird, wo die Nachfahren von Erich Honecker bereits sehnsüchtig auf sie warten. Auferstanden aus Ruinen? Mutieren oder gegen die Krise nach Anleitung onanieren? Der Trend geht zum persönlichen „Corona-Tagebuch“ bei Facebook, wo man seine Umwelt am eigenen „Leid“ teilhaben lässt, was in vielen Fällen aus absoluten „Banalitäten“ besteht.

    Hochkonjunktur für psychische Verwirrung und narzisstische Bestrebungen. Mein Fazit: gestern standen wir vor dem Abgrund! Heute sind wir bereits einen deutlichen Schritt weiter! Hurra!

    Die harten Fakten

    Als Berater der Erotikbranche habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, die „Corona-Entwicklungen“ zu analysieren und die Auswirkungen für Sexarbeit, Bordellbetriebe und Co. möglichst transparent darzustellen. Ein Großteil meines Arbeitstags wird durch die Auswertung von Informationen bestimmt, die ich öffentlich oder aber auch auf „internem Weg“ erhalte. Heute nun das daraus resultierende „Update“, zu dem ich auch weiteres downloadbares Informationsmaterial liefere. Die beherrschende Frage in Mail und am Telefon lautet momentan:

    Wann darf in Deutschland wieder Prostitution betrieben werden? Wann darf ich meinen erotischen Betrieb wieder öffnen?

    Nach einem Monat Stillstand sind diese Fragen mehr als berechtigt, aber eine „positive Antwort“, also die Benennung eines Zeitpunkts, wann es weitergeht, ist nicht möglich! Denn: die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich zwar gestern (15.04.2020) auf schrittweise Lockerungen geeinigt, aber auf „unsere spezielle Branche“ bezogen, gibt es mangels öffentlichen Interesses keine direkt verwertbaren Informationen! So muss man zwischen den Zeilen lesen und daraus seine Schlüsse ziehen. Ein Exzerpt für unsere Branche mit Punkten, die uns betreffen:

    1. Die Kontaktsperre gilt unverändert bis zum 3. Mai 2020! Der dabei angeordnete Sicherheits-Abstand zwischen Personen beträgt mindestens 1,5 m.

    Zitat Beschluss der Bundesregierung 15.04.2020: Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

    Sexeln oder erotische Massage lässt sich unter diesem Aspekt nicht darstellen. Es gibt direkten Körperkontakt, der sich nicht vermeiden lässt. An Escort oder  an den Empfang von Gästen zu Hause ist also nicht zu denken, obwohl diese „Dinge“ natürlich weiter stattfinden, wie ich im Rahmen von virtuellen „Stichproben“ in NRW klar ermitteln konnte. In Düsseldorf waren es 15 und in Köln 10 „Treffer“, wobei diese Treffen natürlich nicht stattgefunden haben!

    2. Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche dürfen unter Auflagen ab „sofort“ (?) wieder öffnen!

    Zitat Beschluss der Bundesregierung 15.04.2020 : Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:  alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche• sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

    Die Umsetzung dieser Punkte ist, wie alles andere auch, Ländersache. Die Öffnung der Geschäfte kann, nach Formulierung entsprechender Auflagen, wohl schon jetzt (?) oder aber in der kommenden Woche erfolgen. Anders ist dies bei den „vunerablen Friseuren“: hier wird explizit der 4. Mai genannt. Wichtig: Prostitutionsbetriebe gehören nicht zum Einzelhandel und Prostitution als persönliche Dienstleistung natürlich auch nicht! Prostitution mit dem Friseurwesen zu vergleichen, scheint verlockend zu sein, aber im Beschluss ist in der Tat ausschließlich von „Friseur“ die Rede und zum Thema Prostitution gibt es im Anhang des gestrigen Beschlusses die unmissverständliche Formulierung:

    Zitat Beschluss Bundesregierung 15.04.2020: Für den Publikumsverkehr geschlossen sind (weiterhin) … Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

    Bis mindestens 3. Mai 2020 geht somit gar nichts und niemand kann vorhersagen, welche weiteren Lockerungen in der nächsten „Bund-Länder-Konferenz“, die am 30. April 2020 (also in 14 Tagen) stattfinden soll, angedacht oder beschlossen werden!

    Bezogen auf erotische Betriebe, die u.a. auch als „Gastronomie“ betrieben werden, also z.B. Swingerclubs, Partytreffs etc. gilt zudem folgendes:

    3. Für den Publikumsverkehr geschlossen sind a. Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. b. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.

    Auch hier ist bis mindestens 3. Mai 2020 eine verbindliche Regelung getroffen und für „Großveranstaltungen“, die ja in einigen Clubs der Swingerszene stattfinden können, gilt das Verbot sogar explizit bis zum 31. August 2020. Sehr tragisch für die Veranstalterinnen und Veranstalter und die Betreiberinnen und Betreiber.

    Ausführliche Dokumentation zum Thema

    Alle hier aufgeführten Denkansätze und Bewertungen können anhand des „Beschluss-Protokolls der Bundesregierung“ vom 15.04.2020 überprüft werden. Das Protokoll finden Sie hier zum Download als PDF-Datei.

    Eine leicht zu verstehende General-Übersicht hierzu hat Bild Online veröffentlicht:
    https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/covid-19-regelungen-was-jetzt-in-deutschland-gilt-69443480/52,w=1134,q=low,c=0.bild.png

    Abgesang und Prognose

    Ich stelle abschließend fest, dass alle Maßnahmen jetzt bis zum 3. Mai 2020 Gültigkeit haben. Ausnahme sind die Großveranstaltungen, die bis 31. August 2020 untersagt bleiben sollen. Am 30.04.2020 wird in der „Bund-Länder-Konferenz“ erneut getagt. Dann sind weitere „Lockerungen“ möglich. Sollte sich die „Virus-Lage“ erneut verschärfen, sind natürlich auch jederzeit Rückschritte möglich! Planungssicherheit gibt es definitiv nicht! Durchhalten ist angesagt!

    Soviel für heute von

    Howard Chance

     

     

     

     

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?

  • Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz - Umsetzungverordnung wohl erst Ende 2017!
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    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Aus Rheinland-Pfalz hat man bislang zum Thema Prostitution nur wenig gehört! Ein ruhiges Bundesland, wo man sich gelassen gibt, obwohl die im Grenzgebiet gelegene Stadt Trier ein unglaublich hohes Prostitutionsaufkommen hat, was vielen Bürgern dort gewaltig auf den Geist geht! Werbe-LKWs, großflächige Werbetafeln und sogar Radiowerbung sind normal, wie ich bei einem Besuch vor Ort kürzlich wieder feststellen konnte.

    Der „Trierer Volksfreund“ hat nun beim Land Rheinland-Pfalz und bei den Behörden im Ort nachgefragt, wie denn nun das neue Prostitutionsgesetz umgesetzt werden soll. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, fehlt es in auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bislang an einer Umsetzungsverordnung der Landesregierung. Ohne Verordnung keine Umsetzung!

    So lehnt man sich auf den Amtsstuben erst einmal zurück und erwartet die Verordnung, die wohl erst Ende des Jahres 2017 erfolgen soll.

    Das Land Rheinland-Pfalz nimmt so quasi eine eigene „Übergangsregelung“ in Anspruch und spielt einfach auf Zeit. Also erst mal keine Sicherheit, aber auch keine Gefahr für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und wahrscheinlich auch erst einmal keine „Ausweise“ für die Sexworkerinnen im Land? Schon erstaunlich, was man innerhalb eines 3/4 Jahres seit der Verabschiedung des Gesetzes geschafft bzw. nicht geschafft hat!

    Die Entwicklung zeigt deutlich, wie wenig Gewicht viele Bundesländer dem neuen Gesetz zubilligen. Würde man es als wichtige staatliche Aufgabe verstehen, hätte man sicherlich gehandelt und nicht den kollektiven „Trödel-Schalter“ gedrückt! Lediglich in Nordrhein-Westfalen spürt man einen gewissen Eifer, der selbst den für „Law and Order“ bekannten Bayern den Rang abläuft. Steckte da die Energie von Innenminister a.D. Ralf Jäger dahinter?

    „Wie Sie sehen, sehen Sie fast nichts!“ – So könnte die aktuelle Parole lauten!

    Nun wünschen sich die meisten Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben ganz sicher keinen ausufernden behördlichen Aktivismus, aber man möchte schon wissen, wohin die Reise denn nun geht. Während sich dies in NRW und Bayern schon recht klar herauskristallisiert, ruht in den anderen Bundesländern noch still der See.

    Ich werde den Sommer 2017 nutzen, um bei den „schlafenden Ländern“ einmal nachzufragen, welche Zeitpläne es denn nun gibt. Die Ergebnisse werde ich sukzessive hier in meinem Block veröffentlichen! Versprochen!

  • Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!
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    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Jedes Bundesland kann bekanntlich Zusatzverordnungen und gesonderte Bestimmungen zum Bundesgesetz erlassen. Dies steht so im Gesetz! Nun liegt der „Entwurf“ eines solchen „Ausführungsgesetzes“ für Baden-Württemberg vor, der einen besonders zu erwähnenden Paragraphen enthält, der, falls der Entwurf denn angenommen und beschlossen wird, für erhebliche Konfusionen sorgen wird:

    § 2 Gültigkeit der Anmeldebescheinigung: Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

    Ist das jetzt der „BaWü-Hurenpass“? Eine Anmeldebescheinigung aus Baden-Württemberg gilt dann nur in einem Bundesland? Die „Regionalisierung“ macht keinen wirklichen Sinn, sondern wird zu viel mehr Bürokratie führen und den Sexworkerinnen den Alltag erschweren. Akzeptiert BaWü dann keine Bescheinigungen aus anderen Bundesländern? Gibt es am Ende dann mehrere unterschiedliche „Ausweise“ und macht das Modell aus dem Süden am Ende bundesweit Schule? Dies Frage beantwortet der Paragraph natürlich nicht und dies führt zwangsläufig zu Spekulationen.

    Sehr interessant ist auch der „Stichtag“, der für das Inkrafttreten des Landesgesetzes geplant ist: hier ist der 1. Januar 2018 vorgesehen, was darauf hindeutet, dass man sich im „Ländle“ noch viel Zeit lassen will. Gründlich geht nun mal vor eilig! Landestradition!

    Wer soll bei all dem „Föderalismus“ da überhaupt noch durchblicken? Die Festlegungen sind zwischen den Bundesländern scheinbar nicht koordiniert und selbst für erfahrene „Verwalter“ nicht mehr zu durchschauen. Sexworkerinnen, die „reisen“, haben demnächst mit unterschiedlichen Vorschriften zu kämpfen und die Wahrscheinlichkeit Fehler zu machen, nimmt ganz erheblich zu! Muss das wirklich so sein? Es war doch mal von Bürokratie-Abbau die Rede? Und nun bläht sich die Bürokratie gerade gewaltig auf! Glückwunsch!

    Wo findet man den Entwurf? – Natürlich im Internet unter:
    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchG-Entwurf-Ausfuehrungsgesetz-BW.pdf

    Abschließend noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass es sich bei diesem Dokument um einen Entwurf handelt, der momentan noch keine Rechtskraft besitzt! Doch die Wahrscheinlichkeit, dass die „Verabschiedung“ so oder so ähnlich erfolgt, ist m.E. recht hoch!

  • Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

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    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Im Bundesland Niedersachsen gibt es nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ 20.000 Sexworker(innen) und 1.000 Sexbetriebe, die unter der neue Prostitutionsgesetz fallen. Die Landesregierung hat das neue Gesetz wiederholt kritisiert und es in den letzten 9 Monaten nicht geschafft, die entsprechenden Strukturen zu schaffen!

    Erst im Ende März 2017 wurden interne Zuständigkeiten geklärt und das Sozialministerium mit der Koordinierung beauftragt. Ein Verordnungsentwurf wurde erarbeitet und Mitte Juni den Städten und Gemeinden vorgelegt, die diesen bis 20. Juli prüfen und kommentieren sollen. Man ist also in Niedersachsen enorm früh dran!

    Während NRW rechtzeitig am Start ist, hat man wohl an der Leine kräftig gepennt und übt sich nun in Kritik! Seltsam! Hätte man seine Hausaufgaben frühzeitig gemacht, müsste man nun nicht jammern und verkünden, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Die Bundesregierung hat schon Ende vergangenen Jahres Finanzierungspläne vorgelegt, die in NRW und Bayern scheinbar „passen“, aber in Niedersachsen nicht? – Was ist da los?

    Nun werden die Sexworker und Betreiber in Niedersachsen sicher nicht jammern, wenn die Ämter erst mal nichts unternehmen können, weil ihnen die Vorgaben fehlen, aber ein wenig grotesk klingt es doch, wenn 2 Tage vor dem „Stichtag“ eine organisatorische Bankrott-Erklärung erfolgt. Erst mal Sommerferien und dann mal schauen?

    In der SPD gab es früher den schönen Spruch: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!“

    So wird es wohl in Niedersachsen kommen. Wenn die Städte und Gemeinden sich bis zum 20. Juli 2017 erklären, ist die Angelegenheit ja noch nicht in trockenen Tüchern und es wird wohl fast Herbst, bevor man in der Heimat von Schröders Gerd an den Start kommt.

    Ich formuliere heute scharf gegen Niedersachsen, muss der Fairness halber aber mitteilen, dass es in den meisten anderen Bundesländern ähnlich läuft. Nur erspart man sich dort gerade das demonstrative Jammern und stellt sich nicht selbst ein Armutszeugnis aus!

    Wir drücken mal symbolisch den Daumen, das die Verwaltung es irgendwann doch noch schafft … kommt Zeit, kommt Rat!

    Die aktuelle Meldung aus Niedersachsen finden Sie unter:

    https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/916229/kommunen-kritisieren-prostitutionsgesetz

  • Prostitution 2017 – Baden-Württemberg – Landesregierung tagt am 20. Juni

    Prostitution 2017 – Baden-Württemberg – Landesregierung tagt am 20. Juni

    Prostitution 2017 - Baden-Württemberg - Landesregierung tagt am 20. Juni
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baden-Württemberg – Landesregierung tagt am 20. Juni

    Während Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein klare Vorgaben für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes formuliert und erlassen haben, hat Sachsen vorläufig kapituliert, an anderen Regierungs-Orten denkt man einfach noch nach und dass kurz vor den anstehenden Parlaments-Ferien, die ab Juli die politische Arbeit weitestgehend lahmlegen werden. Von Mitte Juli bis September wird auf Bundes- und Landesebene kaum etwas beschlossen, da es keine Plenarsitzungen gibt und zudem die Bundestagswahl ansteht, der besonderes Gewicht beigemessen wird!

    Kurz vor „Toresschluß“, will nun das Bundesland Baden-Württemberg doch noch an den Start kommen, was die Prostitution und deren Regulierung im „Ländle“ anbelangt: am 20. Juni will das Landes-Kabinett die erarbeiteten Lösungen des Sozialministeriums beraten. Über den Inhalt der Papiere hüllt man sich in Schweigen und so kann man hier absolut keine sichere Prognose wagen, was die Details anbelangt. Ob am 20. Juni abschließend beraten wird oder ob dies erst nach der Sommerpause geschieht, ist völlig offen.

    Ohne einen Umsetzungbeschluss, lässt sich nicht handeln und wenn die Behörden vor Ort Ihre „Zuständigkeit“ noch nicht „verliehen“ bekommen haben, können Sie auch nicht tätig werden! Das ist plausibel und zeigt, mit welch „ruhiger Hand“ hier gearbeitet wird! Folglich muss man halt abwarten, was erlassen wird und wie lange es dann dauert, bis sich überhaupt entsprechende Strukturen gebildet haben werden. Kommt Zeit, kommt Rat!

    Doch wer will da meckern? Bis auf weiteres bleibt einfach erst mal alles, wie es ist und für manche ist der Zeitgewinn auch die Chance, sich noch neu aufzustellen oder sein Betriebskonzept zu optimieren. Und dies natürlich nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in den anderen Bundesländern, wo es an klaren Vorgaben noch mangelt!

    Den Ämtern schon jetzt Stress zu machen und Dinge einzufordern, denen es an landesrechtlicher Verordnung fehlt, macht keinen Sinn, kann aber durchaus zukünftigen Unmut fördern! Wer den Hund reizt, wird unter Umständen gebissen!

  • Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!
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    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Achtung: Informations-Update – Bayern vernachlässigt doch nichts! – Stand: 02.07.17:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

    Nach und nach trudeln in meinem Postfach amtliche Merkblätter ein, die bisweilen jede Stadt und jede Kommune selbst verfasst. Da wird dann aus dem Gesetz zitiert, aber auch bisweilen eine eigene Auslegung vorgelegt, die man dann durchaus kritisch prüfen sollte.

    Heute habe ich ein solches Informations-Dokument aus dem schönen Bayern erhalten, wo ja angeblich alles so streng reglementiert ist und wo Behörden in der Regel keinen Spaß verstehen sollen? So sagt es die bekannte Legende nun einmal!

    Die vorliegende selbstgegebene Verordnung, ist jedoch viel harmloser, als die, die man aus NRW bereits kennt. Überraschung! In der bayerischen Stadt will man nämlich keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen und dies deutet auf eine Fortsetzung der
    Duldung hin, die z.B. in NRW ausgeschlossen erscheint.

    Bayern ist also liberaler als NRW? Will man ja kaum glauben … ist aber zumindest bislang so.
    Dass dürfte die Betreiber freuen, die schon mit dem unangenehmen Besuch des Bauamts gerechnet hatten, der nun wohl eher nicht erfolgen wird? Klingt zumindest so!

    Damit niemand bei der Stadt, deren Verordnung ich aufmerksam gelesen habe, durch meine Kommentierung verwirrt oder inspiriert wird, nenne ich den Ortsnamen wohlweislich nicht, damit ein Dokument, mit dem man gut leben kann, nicht doch noch neu überdacht wird.

    „Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“

    Es muß nicht immer schlecht sein, was das Team Seehofer fabriziert und manchmal sind lokale Behörden wohl doch in der Lage, eine Situation zu überblicken und eben einen gewissen Weitblick zu bewahren.

    „Geht doch, mit einem gewissen guten Willen!“

    Nun wollen wir nicht voreilig jubeln, aber wir können hier durchaus eine positiv Tendenz erkennen und harren einfach mal den Dingen, die da noch kommen. Vorsichtige Entwarnung!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution - Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!
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    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Oh Wunder: jede Menge Meldungen von überlasteten und nicht vorbereiteten Behörden und das fast bundesweit. Nun kam auch zeitnah die Meldung aus Sachsen, wo vorläufig das Handtuch geworfen und die weiße Flagge vorsorglich gehisst wird. Ahoi!

    Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung (nicht zu verwechseln mit der Sexischen Zeitung), werden die ergänzenden Ausführungsbestimmungen des Landes nicht rechtzeitig fertig. Das Land hält aber dennoch die Städte und Kommunen zur Umsetzung ab dem 1. Juli 2017 an, da diese bereit informiert sein!

    Das Land hat alo noch nicht festgelegt, wie man vorgehen will, aber die Städte und Gemeinde wissen bereits Bescheid? Dann könnten diese doch dem Land helfend zur Seite stehen, damit es noch gelingt?

    Eine solch alberne Argumentation liest man selten und ich frage mich an dieser Stelle, ob das zuständige Dresdner Ministerium von ausgebildeten Schildbürgern unterwandert ist, die ihre wirren Gedanken verkünden und wahrscheinlich auch ausleben.

    Was heisst das nun für die sächsische Praxis bei der Umsetzung des neuen Gesetzes: jede Stadt macht was sie will und das Land segnet es dann später irgendwie ab? Oder schiebt man bei den Städten und Gemeinden einfach den schwarzen Peter zurück und wartet, bis sich auf höherer Ebene etwas tut?

    Freie Fahrt für städtische Beamte, die eben so handeln, wie sie denken, das es richtig wäre oder zumindest richtig sein könnte? Na hoffentlich wissen die, was sie tun?

    Wenn man dann im Artikel liest: „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.“, fällt man doch rückwärts um. Man will also die Gegenwart in der Zukunft entscheiden, muß dann nur noch ein Rechtssystem finden, was dazu passt. Das wird Verwaltungsgerichte dann sicher total beeindrucken, anderenfalls lachen sich die Herren in den schwarzen und roten Roben sicherlich trefflich kaputt! Wollen wir wetten, liebe Leser?

    Freistaat Sachsen: Setzen, Note 6 = sitzengeblieben!