Schlagwort: Landesverordnung

  • Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

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    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Im Bundesland Niedersachsen gibt es nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ 20.000 Sexworker(innen) und 1.000 Sexbetriebe, die unter der neue Prostitutionsgesetz fallen. Die Landesregierung hat das neue Gesetz wiederholt kritisiert und es in den letzten 9 Monaten nicht geschafft, die entsprechenden Strukturen zu schaffen!

    Erst im Ende März 2017 wurden interne Zuständigkeiten geklärt und das Sozialministerium mit der Koordinierung beauftragt. Ein Verordnungsentwurf wurde erarbeitet und Mitte Juni den Städten und Gemeinden vorgelegt, die diesen bis 20. Juli prüfen und kommentieren sollen. Man ist also in Niedersachsen enorm früh dran!

    Während NRW rechtzeitig am Start ist, hat man wohl an der Leine kräftig gepennt und übt sich nun in Kritik! Seltsam! Hätte man seine Hausaufgaben frühzeitig gemacht, müsste man nun nicht jammern und verkünden, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Die Bundesregierung hat schon Ende vergangenen Jahres Finanzierungspläne vorgelegt, die in NRW und Bayern scheinbar „passen“, aber in Niedersachsen nicht? – Was ist da los?

    Nun werden die Sexworker und Betreiber in Niedersachsen sicher nicht jammern, wenn die Ämter erst mal nichts unternehmen können, weil ihnen die Vorgaben fehlen, aber ein wenig grotesk klingt es doch, wenn 2 Tage vor dem „Stichtag“ eine organisatorische Bankrott-Erklärung erfolgt. Erst mal Sommerferien und dann mal schauen?

    In der SPD gab es früher den schönen Spruch: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!“

    So wird es wohl in Niedersachsen kommen. Wenn die Städte und Gemeinden sich bis zum 20. Juli 2017 erklären, ist die Angelegenheit ja noch nicht in trockenen Tüchern und es wird wohl fast Herbst, bevor man in der Heimat von Schröders Gerd an den Start kommt.

    Ich formuliere heute scharf gegen Niedersachsen, muss der Fairness halber aber mitteilen, dass es in den meisten anderen Bundesländern ähnlich läuft. Nur erspart man sich dort gerade das demonstrative Jammern und stellt sich nicht selbst ein Armutszeugnis aus!

    Wir drücken mal symbolisch den Daumen, das die Verwaltung es irgendwann doch noch schafft … kommt Zeit, kommt Rat!

    Die aktuelle Meldung aus Niedersachsen finden Sie unter:

    https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/916229/kommunen-kritisieren-prostitutionsgesetz

  • Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!
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    Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem „zipp“ und „zapp“, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein „Ei ins Nest“ legt!

    Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um „Schlupflöcher“ zu vermeiden.

    Bei „stehenden“ Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein „gültiges Abschlusstestat“ erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

    Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie „Sexworker“ angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die „Huren-Ausweise“ kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

    Das riecht alles nach dem ganz großen „Verwaltungsverfahren“, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

    Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur „Betriebsbibel“, auf der man „festgenagelt“ wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das „festgeschriebene“ Konzept erteilt!

    Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

    Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

    Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution - Verordnung Schleswig-Holstein - Zentralstelle in Neumünster
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    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Der BSD e.V. (Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen) hat kürzlich eine Stellungnahme zur Landesverordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Schleswig-Holstein veröffentlicht und zu den dortigen Plänen Stellung bezogen.

    Schleswig-Holstein will in Neumünster eine Zentralstelle für die Sexworker-Registrierung einrichten, was für die betroffenen Damen und Herren natürlich nicht optimal ist, da Reisen notwendig werden und so der „betriebliche Alltag“ unterbrochen werden muss. Dafür soll der ungeliebte Ausweis aber kostenlos sein.

    Offensichtlich handelt es sich bei dem Erlaß des Landes Schleswig-Holstein noch um ein Geheimpapier, da ich es trotz intensiver Google-Recherche und mit Dokument-Suche auf dem Server der Landesregierung bislang nicht finden konnte. Aber ich vertraue hier dem Team des BSD um Stephanie Klee, die für seriöse Arbeit bekannt ist und ja keine Stellungnahme hätte verfassen können, wenn das Dokument nicht vorgelegen hätte!

    So lassen wir diese Information einfach einmal als Kurzmeldung so stehen und ergänzen diese dann zu einem späteren Zeitpunkt um weitere Informationen und um einen Download des Dokuments, sobald dieses für die Öffentlichkeit verfügbar ist.

    Also haben jetzt Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein konkrete Pläne beschlossen und vorgelegt. Der Rest (also 13 weitere!) üben scih in selbstgewählter Geduld, bei der man eben nicht so schnell ins schwitzen gerät. Runde Tische und Arbeitskreise sind ja eine schöne Sache, aber die Betroffenen wollen und müssen langsam wissen, was wann, wie und wo zu tun ist. Es gibt nämlich nichts schlimmers, als Ungewißheit und das erst recht, wenn es möglicherweise um die eigene Existenz geht.

    Diejenigen, die ohnehin mit dem neuen Gesetz kollidieren werden, freuen sich natürlich über jegliche Verzögerung; die anderen, die sich vorbereiten möchten, werden vertröstet und wissen einfach immer noch nicht, was auf sie zukommt. Das ist sehr unerfreulich und nicht typisch deutsch!