Schlagwort: Malu Dreyer

  • Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Prostitution 2020 - Lockdown 2 - Situationsbericht - 16.11.2020Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020

    Montag, 16.11.2020 – 3. Woche des Lockdown 2 – Heute Konferenz Bundesregierung und Länder – Verschärfungen statt Lockerungen? – Klagewelle dürfte beendet sein! – Update Infektionsschutzgesetz noch diese Woche? – Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die 3. Woche des Lockdowns beginnt

    Die Infektionszahlen haben jetzt wohl das sogenannte „Plateau“ erreicht: die Zahl der täglichen Neuinfektionen nimmt nicht zu, stagniert oder nimmt sogar leicht ab. Dennoch sind die 7-Tages-Werte immer noch sehr hoch und von den Werten, wo man über „Lockerungen“ nachdenkt, ist man in vielen Regionen des Landes noch weit entfernt. Erst wenn der 7-Tages-Wert unter 50 sinkt, soll ein „normales Leben“ wieder möglich sein. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Wert mit 42 am niedrigsten, während Berlin mit 206 das aktuelle RKI-Ranking anführt. Entspannung sieht anders aus und wenn man die Mathematik bemüht, wird man schnell feststellen, dass der notwendige 50-er-Wert in den Regionen, wo man momentan zwischen 100 und 200 liegt, bis Ende des Monats nicht erreicht werden kann. Womöglich könnte man in den Regionen, wo der Wert schon jetzt günstig ist, Ende November lockern. Ob man dies dann „regional“ tut, bleibt abzuwarten. Flächendeckend wird es nicht möglich sein; soviel steht schon jetzt fest!

    Konferenz Angela Merkel und Ministerpräsidenten – Merkel-Knigge

    Am heutigen Montag, 16.11.2020, findet die nächste Videoschalte zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Ministerpräsidenten statt und bereits im Vorfeld wurde berichtet, dass dieser Gipfel diesmal auf 2 Stunden begrenzt sein wird, da es eben nicht der richtige Zeitpunkt für neue Entscheidungen ist. Die Zahlen sind zu hoch, um vorzeitig zu lockern. Man will eine Bestandsaufnahme vornehmen, deren Ergebnis eigentlich schon feststeht. Für großen Unmut sorgt bereits der neue „Merkel-Knigge“ mit angedachten „Verschärfungen“, die in einer neuerlichen Beschlussvorlage für die heutige Videoschaltkonferenz gelistet sind. Kontakt nur noch zu einem anderen Haushalt ist ein absolutes Reizthema und auch die weiteren „denkbaren Einschränkungen“ sind alles andere als lustig. Nach der Konferenz ist vor der Konferenz: am Mittwoch, dem 25.11.2020, soll nochmals getagt werden und an diesem Tag kommt dann wohl „die Stunde der Wahrheit“!

    Heilmittel „Impfstoffe“ – Durchbruch und Zeitfragen

    In der vergangenen Woche wurde vom ersten Durchbruch bei einem Impfstoff berichtet und die Experten sind durchweg begeistert. Im 1. Quartal 2021 wird es mit den Impfungen losgehen, aber bis man die notwendige Zahl an Bürgerinnen und Bürgern geimpft hat, wird wohl ein halbes bis ein dreiviertel Jahr ins Land gehen. Perspektivisch haben wir also noch in ganz 2021 mit Einschränkungen zu rechnen, wie führende Politiker und Experten prognostizieren. Haben wir es nicht schon geahnt?

    Ein Blick auf die gegenwertige „Klagewelle“ – Game over!

    Ich habe eine Woche lang die Urteile der deutschen Oberverwaltungsgerichte beobachtet und analysiert. Bis auf Rheinland-Pfalz, wo sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts getan hat, gibt es in allen anderen Bundesländern „unanfechtbare“ Entscheidungen. Außer im Saarland, in Bayern und in Hamburg, wo einige Eilanträge Erfolg hatten, wurden diese breit abgelehnt und zwar sowohl beim Aspekt der „Ungleichbehandlung“, wo mit der Kompensation durch den Staat in Form von wirtschaftlichen Hilfen argumentiert wurde, wie auch beim bemängelten „Parlamentsvorbehalt“, der dann Ende vergangenen Woche selbst in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als eher „relativ“ bewertet wurde. Das „positive Urteil“ in Bayern wurde durch eine Veränderung der Verordnung quasi aufgehoben; die positive Entscheidung in Hamburg wurde durch eine Eilverfügung einstweilen blockiert. Im Ergebnis sind wir, was unsere Branche anbelangt, momentan beim „Game over“! Noch anhängige Eilverfahren dürften kaum mit anderem Inhalt „glänzen“: körpernah ist weitestgehend ein „no go“ und die Öffnung von Prostitutionsstätten dürfte mal wieder die „letzte Maßnahme“ sein, die der Staat ermöglichen wird. Schade für alle Klägerinnen und Kläger, die nun abermals Geld verbrannt haben, aber man hätte auf die erfahrenen Branchen-Anwälte hören sollen, die den jetzigen Zeitpunkt für eine Klage als „sehr unklug“ betrachtet hatten und die nur dann geklagt haben, wenn die „Kundschaft“ ausdrücklich darauf bestand! Eine Übersicht der Klageergebnisse der vergangenen Wochen findet sich auf meiner „Sonderseite Klagen im Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten“. Was „Klagen allgemein und zukünftig“ anbelangt, kann es „bald“ deutlich schwieriger werden, da sich die Gesetzgebung rasch verändern wird:

    Infektionsschutzgesetz wird erweitert! – Paragraph 28a wird wohl verabschiedet!

    Am 18. November 2020 wird die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wohl im Deutschen Bundestag verabschiedet. Am gleichen Tag findet eine Sondersitzung des Bundesrates statt, wo der Bundesrat dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung zustimmen soll und wird. Der neue Paragraph 28a, der von vielen Verfassungsrechtlern bereits bemängelt wird, führt vermutlich zu einer Legalisierung der zukünftigen „Corona-Verordnungen“, die bislang ohne Beteiligung der Parlamente beschlossen wurden. Das ändert sich nun und wird zunächst einmal Bestand haben. Selbst wenn man das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreift, was sehr wahrscheinlich ist, wird es eine ganze Zeitlang die Rechtsprechung prägen. Ausgang ungewiss! Klagemöglichkeiten zunächst eingeschränkt!

    Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen

    Die aktuellen Berichte, Links und Diskussionen auf Facebook und in unseren Gruppen zeigen, wie blank die Nerven einiger Protagonisten liegen: für die einen gibt es Corona gar nicht, andere sprechen von wenig Gefahr. Die Weltverschwörung wird erwähnt, die Impfung soll Nanopartikel enthalten, die eine völlig Kontrolle ermöglichen. Mutationen sind bereits unterwegs und der Staat erfindet überlastete Krankenhäuser. Es stirbt niemand? Mit ein paar Toten kann man leben? Auslese der Natur versus Verschwörungstheorien. Tausende Hobby-Virologen sind am Start und ereifern sich ohne Ende! Leugner, Schwarzmaler und Lobbyisten. Der Sumpf lebt und erzeugt täglich neue „Bilder“! Der Umgang wird ruppiger und auch im Alltag geht es vor der Tür rustikal zur Sache! Die „Masken fallen“ auch im übertragenen Sinn und manchmal schaut man in eine „fiese Fratze“! Man fordert die Meinungsfreiheit für sich selbst ein, verweigert diese aber dem „Gegner“? So funktioniert Demokratie nicht! Wenn dann noch persönliche Angriffe und Beleidigungen hinzu kommen, ist das „Ende der Fahnenstange“ erreicht!

    Erotik-Branche wohin? – Muss der Puff jetzt uff?

    Auch hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen und Ansätze. Manche, die klagen, wollen „aus Prinzip“ öffnen; manche haben erkannt, dass die Freude am gewerblichen „Bumsen“ gerade nicht so recht vorhanden ist und dass es betriebswirtschaftlich schlauer ist die „November-“ und möglicherweise „Dezember-Hilfe“ in Anspruch zu nehmen, anstatt die Notreserven in Klagen zu investieren, die gerade krachend scheitern. Die Geschmäcker sind verschieden, aber selbst hartnäckige „Puff-Uff-Votanten“ sind momentan verstummt. Zwar ist „geschützter Verkehr“ wahrscheinlich nicht gefährlicher als eine üppige neue Dauerwellen-Erschaffung beim Frisör, dennoch kommt man in der gesellschaftlichen Debatte mit der „Puff-Uff-Forderung“ gerade nicht auf den Thron der Sympathie. Klar, im Untergrund und bei Tante Lieschen privat, wird nach wie vor gepimpert, dies aber eben in der Grauzone und mit angezogener Handbremse. Der Trieb findet ebenso seinen Weg, wie es der Geldbedarf tut und der Staat schaut an vielen Stellen einfach weg oder hat sich anderen Aufgaben verschrieben! Darum erspare ich mir heute auch jegliche ethische Bewertung!

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Prostitution 2020 - Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen!

    Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020

    Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt!

    Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden!

    Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um

    1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und

    2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat!

    Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang.

    Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz:

    • Die allgemeinen Corona-Schutz-Regeln nach der Landesverordnung Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich einzuhalten. Dies bedeutet, dass grundsätzlich Abstand zu halten ist und dass Schutzmasken zu tragen sind, wie dies bei allen körpernahen Dienstleistungen der Fall ist. In den Hygieneregeln für Prostitutionsstätten / Prostitutionsvermittlung Rheinland-Pfalz ist es sogar vorgeschrieben beim Vollzug der sexuellen Handlung ständig Maske zu tragen. Küssen und Französisch in jeglicher Form scheiden somit völlig aus und sollten daher auch von den Sexworkern nicht beworben werden! Der Austausch von Aerosolen und Körperflüssigkeiten aller Art soll unbedingt vermieden werden!
    • Prostitutive Handlungen dürfen immer nur zwischen maximal 2 Personen stattfinden und die Dienstleistungs-Räume dürfen dementsprechend auch immer nur von 2 Personen genutzt werden. Dreier und Orgien mit mehreren Personen sind untersagt!
    • In der jeweiligen Prostitutionsstätte dürfen keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume zur Verfügung gestellt werden, wo sich mehr als 2 Personen aufhalten können. Solche Räume sind geschlossen zu halten! Also sind Barbetriebe mit erotischem Angebot nicht möglich und auch Clubs und Laufhäuser werden, wenn überhaupt, nur mit Kompromissen betrieben werden können. Hier habe ich diverse Erfahrungen in den Bundesländern Bayern, Saarland und Niedersachsen, wo ich in den vergangenen Monaten intensiv beraten habe. Hier muss unter Umständen dann geprüft werden, ob es Parallelgewerbe geben kann und man die Gastronomie von der Prostitution so separieren kann, dass die Ordnungsbehörden einverstanden sind.
    • Es gibt die Pflicht zur Terminvereinbarung in telefonischer oder digitaler Form! – Bevor ich ein Prostitutionsstätte betrete, muss vorab ein Termin vereinbart werden! – Laufkundschaft ist dabei auf den ersten Blick ausgeschlossen, aber in der Beratung haben wir Ideen entwickelt, wie man diesem Dilemma begegnen kann. Im „Nähkästchen“ gibt es durchaus „Ideen“ und darüber kann man dann gerne unter 4 Augen reden.
    • Die höchste Hürde: Rheinland-Pfalz schreibt die Erhebung von Kontaktdaten vor und verlangt einen Abgleich mit Ausweisdaten! – Dies zu umgehen, ist momentan nicht möglich! – Es gibt zwar in Niedersachsen, wo es die gleiche Pflicht gibt, diesbezüglich ein Klageverfahren, aber wer momentan in Rheinland-Pfalz öffnen möchte, kann sich der Pflicht nicht entziehen! Es ist sogar vorgeschrieben eine verantwortliche Person für die Kontaktdaten-Nachverfolgung zu benennen. Auch für die Aufbewahrung der sensiblen Daten und deren Vernichtung gibt es klare Regeln!
    • Es gibt die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Hygiene-Konzepts und selbstverständlich müssen alle Mitarbeiter(innen) und alle anreisenden Dienstleisterinnen darüber informiert werden. Dabei ist dann auch zu prüfen, ob die Umsetzung zentral über die Betreibung gewährleistet werden kann oder ob man die Pflichten (wie bei vermieteten Terminwohnungen ohne direkte Betreibung) vertraglich an die Mieterinnen übertragen kann oder sogar muss. Es fällt in jedem Fall jede Menge „Papierkram“ an. Das persönliche Hygienekonzept muss zwar nicht „vorab“ beim Ordnungsamt oder beim Gesundheitsamt eingereicht werden, es muss aber bei einer Kontrolle vorliegen und natürlich vor Ort auch „gelebt“ werden.
    • In der Prostitutionsstätte ist eine Beschilderung mit diversen Hinweisschildern (Maskenpflicht,– Abstand, Desinfektion) vorzunehmen, es müssen viruzide Desinfektionsmittel und Einweg-Masken zur Verfügung stehen. Nach jeder Raumbenutzung sind die Auflagen zu wechseln, alle berührbaren Flächen und auch die Sanitärbereiche sind zu reinigen, es hat eine Lüftung zur Aerosol-Vertreibung zu erfolgen. Begegnungen zwischen mehr als 2 Personen sind zu vermeiden.

    Dies nur eine Übersicht der wichtigsten Regeln, die ich den neuen Vorschriften entnommen habe. Ich habe mich im Kundenauftrag bereits mit „schnellen“ Individualkonzepten befasst und werde an diesem Wochenende möglicherweise noch in die Pfalz reisen. Die Öffnung ist in vielen Fällen zu bewerkstelligen, allerdings werden viele Betriebe erst am kommenden Montag startklar sein, da die Ankündigung der Landes leider (wieder) auf letzte Minute erfolgte.

    Für Rückfragen und kurzfristige Beratungen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung! – Mit meinen Kunden in der Pfalz bin ich bereits intensiv im Kontakt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Howard Chance