Schlagwort: Milieukriminalität

  • Howard Chance – Neues Buch – 10 Jahre ProstSchG – Kommt ein Sexkaufverbot?


    Sexarbeit in Deutschland auf dem Prüfstand: Kommt bald ein Sexkaufverbot?

    Das Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ ist momentan wieder ein allgegenwärtiges Streitthema in Gesellschaft und Politik. Die CDU/CSU fordert das Verbot, der Koalitionspartner SPD zögert und ist unentschlossen.

    Ein breites Bündnis von Sexkaufgegner:innen verbreitet mit einem immensen Aufwand fragwürdige Erzählungen über die Rotlicht-Branche in Deutschland. Märchen & Mythen, die nicht dem entsprechen, was die Expert:innen der Branche beobachten. Statt christlicher Menschenliebe gibt es fromme schamlose Demagogie von selbsternannten Retter:innen.

    Nach der erfolgten Evaluation des ProstSchG hat das Bundesfamilienministerium eine Expert:innen-Kommission einberufen, die zum Thema momentan berät und der Politik dann Vorschläge zur Reform des ProstSchG unterbreiten wird. Was dabei herauskommen wird ist ungewiss … Das Prostitutionsrecht sollte in Deutschland „in guter Verfassung“ bleiben. Dafür setze ich mich ein!

    10 Jahre nach meinem Buch „Das neue Prostitutionschutzgesetz – Todesstoß für die Rotlicht-Branche“ – veröffentlicht zur damaligen Gesetzesverabschiedung der ProstSch – habe ich nun die aktuelle Situation analysiert und mit einem umfangreichen Fragenkatalog versehen, der der Meinungsbildung dienen soll.

    Das Buch richtet sich primär an die Branche, aber auch unbedingt auch an Politiker:innen, die mit dem Thema zu tun haben und in naher Zukunft Entscheidungen treffen müssen.

    Das Buch wurde zum 30. April 2026 fertigestellt und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung erfolgt dann druckfrisch ab dem 18. Mai 2026.

    Zum Howard-Chance-Shop:

    https://howard-chance-shop.mozello.shop/shop/params/category/0/item/5107962/

    Alternativ ist auch eine Bestellung per WhatsApp an 0176-77080604 oder per Email an maxen2205@live.de möglich.

  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 - Das plötzliche Ende der "Thai-Connection" - Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Die „größte Aktion der Bundespolizei“ seit ihrer Gründung war gestern Anlass für umfangreichste Berichterstattung auf allen Kanälen. 1.500 Bundespolizisten durchsuchten am frühen Morgen bundesweit 62 Bordellbetriebe, in denen thailändische Sexworkerinnen tätig waren. Es soll konkret um Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten gehen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die die Ermittlungen leitet, spricht von einer organisierten Bande, die Siam-Damen mit „erschlichenen Visas“ in die Bundesrepublik eingeschleust hat, um sie der Prostitution zuzuführen.

    In Siegen, meiner Heimatstadt, klickten gestern morgen die Handschellen für die vermeintlichen Rädelführer, eine 59-jährige Thailänderin und ihren 67-jährigen Partner, die in einem „Thaihaus“ in der Eiserfelder Straße angetroffen und festgenommen wurden! Das beschauliche Siegen als Sitz einer bundesweit agierenden „Verbrecher-Bande“? Heftig! Sogar die GSG 9 war mit martialischer Ausrüstung vor Ort, da man ja „milieutypisch“ mit eventueller Gegenwehr rechnen muss? Express.de berichtet spektakulär von der Siegener „Thai-Bestie“, weniger ging wohl nicht?

    Nun ja, wahrscheinlich hätte ein Anruf bei der Siegener Kreispolizeibehörde ausgereicht, um die Gefährlichkeit der „Haupttäter“ zu überprüfen. Als „Alt-Siegener“ kenne ich die Protagonisten, nämlich die Thaidame und ihren Mann, aus meiner langjährigen Siegener Zeit. Unauffällige Leute, die seit bestimmt 20 Jahren in Siegen tätig sind und ihre „Betriebe“ in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet ausgeweitet haben: neben der Eiserfelder Straße gab es noch „Niederlassungen“ in der Friedrichstraße. Es dürften regelmäßig um die 10 wechselnde Damen gewesen sein, die über Jahre hinweg in Siegen der Prostitution nachgingen.

    Auffallend war dabei, dass es sich bei den Siegener Thailadies vornehmlich um junge und sehr attraktive Damen handelte, die nach diversen Forenberichten einen recht tabulosen Service anboten. Die Gäste reisten oft von weit her an, da es besondere „katholische Angebote“ gab, die man sich auch etwas mehr kosten ließ. Angebot und Nachfrage?

    Die deutsche „Thai-Gemeinde“ besteht grundsätzlich aus zwei sehr unterschiedlichen Fraktionen: zum einen sind es die Damen, die in den 80-er und 90-er Jahren nach Deutschland kamen, oft deutsche Männer heirateten und heute „Massage-Institute“ betreiben oder aber durch legal erworbene Aufenthaltspapiere nach wie vor in Eroscentern und Terminwohnungen aktiv sind; zum anderen sind es eben Damen, die mit „familiären Einladungen“ oder über fingierte „Touristen-Visas“ nach Deutschland einreisen und dann in Bordellbetrieben tätig werden. Die erste Gruppe (die eingedeutschten Thai-Damen) sind meistens deutlich über 40 Jahre alt, während die „Touristinnen“ zwischen 20 und 30 Jahren alt sind!

    Das „System“ ist den deutschen Behörden eigentlich bekannt und ich stelle mir die Frage, wie es möglich war, dass diese offensichtlichen Missstände über viele Jahre nicht entdeckt wurden. Kontrollen sind auch in Siegen üblich und es bedurfte nicht des neuen Gesetzes, um „Touristinnen“ zu entdecken! Und spätestens seit der „Huren-Pass-Pflicht“ hätte eigentlich Schluss sein müssen mit der „Illegalen Arbeit“! Denn: mit einem Touristen-Visum bekommt man den „Huren-Ausweis“ nicht!

    Aber das scheint ja in den Siegener Thaiclubs und in 60 weiteren Betrieben bundesweit nicht aufgefallen zu sein? Oder haben die Behörden im Hintergrund Material gesammelt, um dann eben in der „Riesen-Razzia“ zuzuschlagen? Das ist durchaus denkbar! So entsteht dann auch
    der Aktionserfolg von „100 Festnahmen“, wovon die meisten sicher dem Zweck der Abschiebung von Sexworkerinnen in die thailändische Heimat dienen! Interessant ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Bericht von n-tv.de, der davon berichtet das heute (also am 19.04.2018) lediglich 3 Personen in Untersuchungshaft sind! Also doch keine Riesen-Bande? Gegen 81 Personen wird wegen Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht ermittelt, berichtet das Portal TAG24 und das sind dann wohl die vorübergehend festgenommen Sexworkerinnen!

    Hätten sich die Siegener „Organisatoren“ mit dem neuen Prostitutionsgesetz beschäftigt, so hätten sie schnell erkannt, dass ihr „Geschäft“ so nicht weiter „gut gehen“ konnte. Schon die Einschleusung hätte ausgereicht, um empfindlich bestraft zu werden! Dies dann noch, wie behauptet, mit massivster Ausbeutung zu verbinden, ist natürlich hochkriminell und nicht zu beschönigen! Das „Einschleusungs-Gebühren“ von 10.000 Euro für Papiere und Flug nicht ungewöhnlich sind, ist in der Branche bekannt; die Einbehaltung von 100% des „Hurenlohns“
    gehört aber nicht zum Geschäftsprinzip! Dann hat man nämlich äußerst „unmotivierte“ Mitarbeiterinnen“, die bei den Gästen nicht „ankommen“!

    Ähnlich wie bei den „China-Connections“ profitieren zwar die „Organisatoren“ und deren Netzwerk mehr von der Prostitution, als die Damen selbst, aber in der Regel sind die „Konditionen“ vor der Anreise aus fernen Ländern bereits „vereinbart“ und die Sexworkerinnen haben, aus welchen Gründen auch immer, eingewilligt! Besser schlechte Konditionen als kein Verdienst in der Heimat, könnte die Devise sein! Dass keine Steuern bezahlt werden, gehört auch zum „Geschäftsprinzip“ und schädigt natürlich uns alle! Ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Betreiber!

    Im vorliegenden Fall reden wir ja nicht von einigen wenigen Damen, sondern wohl von Hunderten, die über die Jahre im Netzwerk tätig waren! Haben die deutschen Behörden wirklich über Jahre davor die Augen verschlossen? Oder wollte man den medienwirksamen „Hammer“ produzieren? Letzteres ist ja nun gelungen und Horst Seehofer konnte einen ersten „großen Erfolg“ als Bundesinnenminister feiern! Hurra! Keine Toleranz! Passt scho!

    Mandanten, die völlig legale „Thaibetriebe“ unterhalten, die ihre „Erlaubnis“ beantragt haben und nur Sexworkerinnen mit „Huren-Ausweis“ beschäftigen, riefen mich gestern an und berichteten von „0 Kunden“! Klar, wenn man im Fernsehen, bei Facebook und in den Zeitungen von der „Thai-Razzia“ liest, kommt man schnell zur „Verallgemeinerung“: das ist in allen Thai-Betrieben so und da sollte ich besser nicht mehr hingehen, denn wenn ich als Gast dort bei einer Razzia angetroffen werde, werde ich womöglich noch mit Zwangsprostitution in Zusammenhang gebracht und bekomme vielleicht unangenehme Post nach Hause, die meine unwissende Ehefrau in Empfang nimmt? Bingo!

    Das Verhalten großer schwarzer Schafe schädigt die gesamte Branche und selbst in Bordellen, in denen keine „Thais“ tätig sind, war gestern „tote Hose“! Das Thema „Prostitution“ kam schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und die „Notwendigkeit“ des neuen Gesetzes wird durch die Aktion und deren „Erfolg“ massivst untermauert! Der Staat liefert ein überzeugendes Argument durch eigenes Handeln!

  • Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 - Berlin - Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    In dieser Woche befassen sich wieder jede Menge Presseberichte mit den merkwürdigen Zuständen in der Berliner Kurfürstenstraße. Die Stadt Berlin will nach Jahren der sehr fragwürdigen Tolerierung den völlig ausgeuferten Straßenstrich in halbwegs „normale“ Bahnen lenken und denkt dabei sogar über die Aufstellung von „Verrichtungsboxen“ nach. Nun fand auch eine Bürgerbefragung im betroffenen Bezirk statt, deren Ergebnisse nun intensiv diskutiert werden. Ist es dort auf dem Straßenstrich wirklich so schlimm oder übertreiben die Anwohner bei ihren Schilderungen?

    Im Rahmen einer Recherche, habe ich mir die „Kurfürstenstraße“ im vergangenen Jahr mal für einen Tag „gegeben“: ich habe mich nachmittags in ein Café gesetzt und dann einmal beobachtet, was sich in der Gegend abspielt. Ein emsiges Treiben von anzüglich gekleideten Damen, die zwischen Cafés, Geschäften und Wohnhäusern nach Kundschaft suchen. Dei Akquise findet nicht etwa, wie sonst üblich, an einer Ausfallstraße statt, sondern mitten im Wohn- und Geschäftsbezirk, wo Bürgerinnen und Bürger, Rentner und Kinder leben und natürlich auch auf der Strasse unterwegs sind. Ja, das gibt es in Berlin auch in der Oranienburger Strasse, allerdings wirkt die Szenerie dort etwas „dezenter“.

    Die „Stiefeldamen“ in der Oranienburger haben es vornehmlich auf „Touris“ abgesehen und die Preise, die dort aufgerufen werden, sind beträchtlich! In der Kurfürstenstrasse riecht es eher nach „Armutsprostitution“, zumal man in den Cafés jede Menge von „Managern“ antrifft, die so tun, als würde ihnen der Bezirk gehören! Unangenehme Zeitgenossen mit schlechtem Benehmen, die einen Kaffee nach dem anderen trinken und darauf warten, dass die „Pferdchen“ das Geld für die nächste Tankfüllung „erwirtschaften“. Allein die Anwesenheit dieser Herren verursacht ein mulmiges Gefühl und von entspannter „Sexarbeit“ kann keine Rede sein!

    Für mich persönlich steht außer Frage, dass wir es in der Kürfürstenstrasse oft mit organisierter „Prostitutionskriminalität“ zu tun haben, Kriminalität die sich gegen die Sexworkerinnen richtet, Kriminalität die man nicht tolerieren kann! Der Gedanke, dass sich hier Anwohner, Politik und „Milieu“ an einen Tisch setzen, wie es momentan von engagierten
    Aktivistinnen gefordert wird, erscheint mir total abwegig! In einem gefühlten „Wohnbezirk“ die Sexarbeit in ihrer rudimentärsten Form zu „integrieren“ und dafür „Verrichtungsboxen“ aufzustellen, klingt doch reichlich irre! Das „Strassenmanagement“ lacht sich wahrscheinlich bereits kaputt!

    Nun ist die Strasse sehr lang und sicher wird nicht in jedem Gebüsch „gepimpert“, aber wenn man es genau nimmt, hat Strassenprostitution, zumindest in den Strassenbereichen, wo das öffentliche Leben intensiv stattfindet, nach meiner Auffassung einfach nichts zu suchen! Es gibt Dinge, die einfach nicht zueinander passen und daran ändern „Dialoge“ und politische Arbeitskreise nun mal nichts! Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!

    Wenn ich dann heute bei „Sputniknews“ lese, dass Sexarbeitsaktivistinnen den „öffentlichen Sex“ auch für Kinder in der Großstadt nicht für so schlimm erachten und so tun, als wenn hier niemand geschützt werden müsste, platzt mir aber gewaltig der Kragen! Was kippt Ihre Euch denn in die Bluna? Alles gar nicht so schlimm?

    Ein Sichtschutz ist nicht nötig, weil: „Dass es Sex gibt, wissen Kinder, auch aus dem Internet. Das ist eine völlig falsche, paternalistische Haltung.“ Und: „Berliner Kinder haben schlimmere Probleme, als ein Kondom auf dem Bürgersteig zu finden.“ Geht es noch? Ich empfinde solche Zustände als groben Verstoß gegen den Jugendschutz und was da stattfindet ist die ständige „Erregung von öffentlichen Ärgernissen“. Dabei spielt die genaue Anzahl von Häufchen und benutzten Kondomen eine untergeordnete Rolle! Punkt! Da braucht man keinen „Dialog“, sondern klare Regeln! Und dass „uniformierte Präsenz“ die Kunden der Sexarbeiterinnen vertreibt, ist für diese zwar „geschäftsschädigend“, tut der Bevölkerung aber möglicherweise einen Gefallen? Paternalismus? Ja, zum Schutze der Allgemeinheit!

    Über was wird hier eigentlich debattiert? Über das angebliche Recht einiger weniger, die breite Öffentlichkeit und darunter viele Kinder massiv zu belästigen und das möglicherweise noch als „urbane Notwendigkeit“ oder „Großstadt-Charmanz“ zu verkaufen? Berlin ist die einzige wirklich Großstadt in Deutschland und nach meiner Auffassung gibt es genügend geeignete Flächen, wo man mit Straßenprostitution kaum jemanden belästigt. Im belebten Kurfürstenkiez hat sie, in der Form, wie sie momentan praktiziert wird, für mich nichts zu suchen! Sorry!

    Den Artikel, der meinen erweiterten Unmut erregte, finden Sie unter:

    https://de.sputniknews.com/panorama/20180411320293644-sexarbeit-prostitution-hygiene/

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essen Privatbordell

    Screenshot Bild Online

    Prostitution 2018 – Huch – Gewaltsamer Tod in Essener Privatbordell

    Auch wenn ich kein großer Freund von reißerischen Geschichten bin, kann ich heute einfach nicht verschweigen, dass es im Ruhrgebiet einen weiteren gewaltsamen Todesfall im Rotlicht-Milieu gegeben hat. Ende vergangenen Jahres war es der Tod von zwei chinesischen Masseurinnen in Essen, wo der mutmaßliche Täter, ein Landsmann, inzwischen gefasst werden konnte. Heute berichtet Bild und Im Westen vom Tod einer bekannten 62-jährigen Domina, die in einem „privaten“ Bordell in Essen-Frohnhausen tägig gewesen sein soll.

    Die inzwischen erfolgte Obduktion legt den Todeszeitpunkt auf Samstag, den 17.02.2018 fest und attestiert „gewaltsamen Tod“. Hinter dieser Amtssprache können sich sowohl schwere Körperverletzung mit Todesfolge, wie auch Totschlag oder Mord verbergen. Was es war, weiß man erst, wenn man den oder die Täter und das Motiv kennt und bewertet hat.

    Wer bringt eine ältere Domina um, während sich im gleichen Haus noch eine Reihe von asiatischen und afrikanischen Sexworkerinnen befindet? Fragen, die sich sich eine Essener Mordkommision nun stellt; Fragen, die einmal mehr das amtliche Auge auf besondere „Prostitutionsformen“ richtet! Die Anwohner, die von der Presse befragt wurden, wussten angeblich nichts von der Existenz des Bordells in einem Reihenhaus. Ungewöhnlich! Aber vielleicht hat man nur Leute befragt, denen sämtliche Antennen fehlen oder die sich generell nicht für Umstände in ihrem Wohnviertel interessieren.

    Für weitere „Wohnungsbordelle“, die es in Essen ja reichlich gibt, ist die Sache besonders kontraproduktiv, man entschuldige angesichts eines tragischen Todesfalles den Begriff. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass die Genehmigungsbehörden damit weitere starke Argumente haben, ähnlichen Betrieben keine Erlaubnis zu erteilen! Ob Notrufsysteme, wenn sie denn vorhanden gewesen wären, geholfen hätten? Schwer zu sagen! Wenn man eine Frau in einem privaten Raum urplötzlich attackiert, stehen die Chancen für eine Alarmauslösung sehr schlecht! Das Überraschungsmoment ist einfach zu spontan!

    Dass die verbliebenen Sexworkerinnen im Tat-Haus nun Angst haben ist völlig klar, obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Täter am selben Ort erneut zuschlägt! Ich denke die gesamte Rotlicht-Gemeinde im Ruhrgebiet sollte gewarnt sein und gewarnt werden! Ein Serientäter kann nach jetzigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden! Passt auf Euch auf!

    Abschließend verbleibe ich mit einem „RIP“ als letztem Gruß an das Opfer und meinem Beileid für die Angehörigen von „Angelique“.

    Weitere fortlaufende Berichterstattung gibt es unter:

    https://www.derwesten.de/staedte/essen/tote-frau-62-in-essener-bordell-aufgefunden-prostituierte-haben-angst-vor-weiterer-gewalt-id213494509.html

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten


    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden
    Bildquelle: Pixabay


    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Durch einige widrige Umstände und willkürlich entstandene „Not-Termine“, konnte ich meinen sehnsüchtig geplanten Kurzurlaub nicht antreten und verbrachte die letzten 6 Tage bei den japanischen Freunden im „Toyoko Inn“ am Frankfurter Hauptbahnhof, wo ich inzwischen schon meinen eigenen Schreibtisch beantragt habe, da mein Übernachtungskontingent für 2017 schon bei etwa 50 Nächten liegt. Aber das nur am Rande bemerkt!

    Frankfurt am Main hat ja bekanntlich ein sehr breites Angebot an „käuflicher Erotik“ und dementsprechend groß ist natürlich auch die Nachfrage nach Beratung in vielfältiger Art. Da meine Kundinnen und Kunden stets auf meine Diskretion vertrauen können, gebe ich natürlich die Inhalte der Konsultationen hier wohlweislich nicht wieder, sondern beschränke mich auf die groben Inhalte: Betriebkonzepte, Steuerstrafverfahren, Anzeigen zum 1. Oktober 2017 und einige baulichen Fragen wurden intensiv behandelt. Alltagsgeschäft!

    Doch man braucht ja zwischen und nach den Terminen auch etwas „Zerstreuung“, die man eigentlich nicht im „Bahnhofsviertel“ suchen sollte. Die Häuser mit den bunten roten Lichtern sind generell „Tabu“, doch auch das erweiterte Umfeld ist durchaus mit Vorsicht zu geniessen.

    Schon am Donnerstagnachmittag wurde mein Kaffeegenuß beim bekannten Bäcker Eifler in der Kaiserstrasse stark beeinträchtigt, als über 10 Polizeifahrzeuge und 2 Notarzt-Wagen in das Viertel rasten, um das „Rote Haus“ zu umstellen. Eine Festnahme-Einheit mit Helmen, Maschinenpistolen und Schutzwesten zog auf und der Verkehr kam zum Stillstand. Bierflasche gegen Rambo-Messer, war später in der Zeitung zu lesen. Zwei Hitzköpfe hatten sich in der Spielstube neben dem Puffhaus traktiert. Ergebnis: zwei erheblich verletzte Streithähne, die ins Krankenhaus verbracht wurden. Dass die Ordnungshüter gewichtig taten und mal schnell mit den Flinten durchs Laufhaus liefen, ist völlig normal.

    Was wie eine „Cobra 11-Inszenierung“ wirkte, ist am Bahnhof ganz normal und soll öfter vorkommen. Warum bloß?

    Japanische Touristen, die im Rudel an der Szenerie vorbeizogen, hatten natürlich ihre Handies im Anschlag und waren der Meinung, dass dies ein inszeniertes Touristen-Spektakel sei. Karl-May-Festspiele? Ninja-Warrior Special Edition? Wie auch immer …

    Zurück bei „Eifler“, hatte sich eine neuerlich illustre Mischung von Bürgern versammelt, die dort ganztätig die Sitzgruppen vor der Tür belagern und bei Kaffee, Zigaretten und Kuchen nachhaltig oder oberflächlich ins Gespräch kommen. Politik, Szene-News und „Big Business“. Blinde, die von der Farbe reden und Visionäre, die theoretisch so richtig durchstarten. Alle waren schon mal Pleite, setzen aber in 2017 noch einmal zum großen „Finale“ an.

    Ein Herr im fleckigen Trenchcoat outete sich ungefragt als „Mossad-Agent“, der für die Eigentümer der Frankfurter Eroscenter tätig ist und „Unterwanderungen“ frühzeitig verhindern soll. Der macht das so geheim, dass ihn jeder kennt, was aber sicher seine „Strategie“ ist. Gegenüber saß ein älterer Herr in Lederjacke, dem die polnische Staatsbank 25 Millionen Euro schuldet und der sich bei der EZB heftig beschweren will. Da er dort keinen Termin bekam, saß er nun beim „Eifler“ und fragte die vorbeilaufenden rumänischen Bettlerinnen ständig nach „Saxofon“, was wohl das Codewort für „Blasen im Gebüsch“ sein soll.

    Doch die älteren Damen scheinen nicht so musikalisch zu sein! Die Gebete des Investors wurden nicht erhört! Egal … vielleicht wurde ja nur der Code geändert! Völlig geschmacklos und ausgrenzend war dann der Kommentar des Musikers, der grinsend verkündete:

    „Die spielen alle prächtig Saxofon. Haben die von ihren Vätern und Opas gelernt!“ Pfui Teufel!

    Eine russische Lady mit großem Busen und zu knapper Bluse, zog nun unsere Blicke auf sich! Sie war aufgeregt, weil sie ihr Lover wohl versetzt hatte. Sie brüllte Schimpfkanonaden in ihr Handy und wurde erst ruhiger, als sie vom „Mossad“ zur Quarkschnitte eingeladen wurde. Guten Appetit! Nebenbei stellte sich heraus, dass Olga gebrauchte koreanische Massagemaschinen verkauft, die irgendwo in Putins Reich vom Laster gefallen sind. Die Prospekte landeten auf dem Tisch und alle anwesenden Bahnhofsbürger blätterten in den zerknitterten Unterlagen. 500 Dollar auf den Tisch und in einer Woche kommt die Maschine dann ins Haus! Na, ob man da nicht unter Umständen vergeblich wartet?

    Inzwischen war es ja schon dunkel geworden und „Eifler“ hat nun mal nicht so lange auf. Aber da die Konferenz ja noch nicht beendet war, wurde ein „Umzug“ beschlossen und zwar in den „Bier Brezel“, wo es die altdeutsche Frikadelle und dazu Pils satt gibt. Hurra! Nachschlag!

    Einige „Zecher“ waren nach 5 Kaffee schon blank und traten den Rückzug an! Der harte Kern hatte noch nicht genug von merkwürdigen Geschichten, die jeder Grundlage entbehren!

    Im „Brezel“ trafen wir Hans, der den „Mossad“ nicht mag, weil der angeblich der größte Dummschwätzer im Viertel ist und seit seiner Pensionierung bei der Stadtreinigung psychische Probleme haben soll. Seine Ehe mit einer Thai-Dienstleisterin aus der Taunusstrasse soll zerbrochen sein, seit er im Trenchcoat unterwegs ist. Aha!

    Hans gab den erfahrenen Banker, sprach über seine Freundschaft mit Josef Ackermann, mit dem er schon oft im Whirlpool gewesen war und regte sich über „die ganzen Irren“ auf, die man rund um den Bahnhof so trifft. Dass er aber dennoch den Schulterschluss sucht, spricht eine klare Sprache. Oder?

    „Schuld an allem sind die Reptiloiden! Aber die Bevölkerung ignoriert das einfach!“

    Oh, auch Hans hat also eine „Botschaft“, die er unters interessierte Volk bringen will! Angela Merkel und Donald Trump sind nicht von dieser Welt. Sie sind Halbwesen, die unsere Energie rauben wollen. In den Banktürmen sitzen deren „Führer“, die aus „Illuminaten“ und „Freimaurern“ bestehen, aber in „Wirklichkeit“ übel gesonnene Reptiloiden sind.

    Gibt es hier zuviel Schnaps? Was hat man in Frankfurt ins Trinkwasser gekippt? Wirkte Hans zunächst strukturiert und sachlich, kam er nun als „Häuptling der Irren“ auf die Bühne und ich zog es vor, schnell zu verschwinden, bevor ich selbst noch anfangen würde, weiße Mäuse in Mengen zu sehen. Hält ja kein Mensch aus!

    Bezeichnend war dann noch die letzte Szene, die ich in einem Kiosk erlebte. Ich wollte meine Sucht nach Zigaretten stillen und wurde von einer hageren Dame angerempelt, die mich müde anzwinkerte und mir dann „Saxofon“ ins Ohr flüsterte. Die kurze Ouvertüre sollte im Hinterhof für schlappe 20 € erfolgen.

    „Hoch lebe die Musik! Dass beide Beutel gefüllt blieben, ist sicher kein großes Wunder!“

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
    Bildquelle: Pixabay


    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
    Bildquelle: Pixabay


    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!