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  • Presseschau – Politik und Rotlicht in Bayern – CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden

    Presseschau – Politik und Rotlicht in Bayern – CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden

    Politik und Rotlicht in Bayern - CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden
    Bildquelle: Bild Online

    Politik und Rotlicht in Bayern – CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden

    Haben wir es nicht schon immer gewußt: Politik und Prostitution haben gemeinsame Nenner oder eben manchmal verhängnisvolle Verknüpfungen, die dann, wenn etwas schiefläuft, sehr
    plakativ in der gierenden Presse landen. Spitzen-Politiker, die Escort-Damen ins Hotel bestellen, Bürgermeister, die nach der Ratsitzung im Whirlpool des Clubs Lamour gesichtet werden und Ex-Senatoren, die sich als SM-Sklaven verdingen und am Halsband kriechen! Es menschelt halt und zum fetten Skandal taugt es nur selten!

    In einem Bundesland, das besonders für Recht und Ordnung steht, dem Freistaat Bayern, schaut man allerding stets etwas genauer hin, wenn Amtspersonen oder Ex-Amtspersonen in markanten Rotlicht-Schwierigkeiten versinken.

    Georg Schlagbauer, von Beruf Metzger, galt als Hoffnungsträger der CSU und war in 2016 im Sumpf versunken. Gegen ihn wurde wegen Drogenerwerbs ermittelt und in diesem Zusammenhang wurde der Club Extasia durchsucht, bei dem Schlagbauer 14.700 € Schulden haben soll. So berichtet es die Bild-Zeitung in der heutigen Online-Version (22.05.2017).

    Nun sollte ein Zivilprozess vor dem Münchener Landgericht öffentlicht stattfinden, um die Schuld zu titulieren, was aber nun, nach der vorliegenden Einigung der Parteien, vermieden wird. Schließlich hat der Beklagte sicherlich keinerlei Interesse, dass die Öffentlichkeit und die Parteifreunde erfahren, welche „Leistungen“ erbracht wurden und wie sich das Miteinander im Puff gestaltete. Die „Bild“ lag ja schon auf der Lauer und die „Zeuginnen“ hatten sicher auch nur wenig Interesse in der „Abendschau“ zu landen!

    Wer Metzger ist, der mag Fleisch und das im vorliegenden Fall wohl auch im übertragenen Sinne. Dass ist ja auch in Bayern nicht verboten, wenn man die Fleischeslust nicht mit Nasen-Füllungen kombiniert und auch noch „anschreiben“ lässt! Da wird man als Stadtrat und Fleischhandels-Funktionär einfach erpressbar und untragbar! Selber schuld, wenn man es dann doch etwas zu weit „treibt“ und sich selbst in Schwierigkeiten bringt!

    Den ursprünglichen Bericht von Bild Online finden Sie unter:

    http://www.bild.de/regional/muenchen/ruecktritt/wiesn-stadtrat-schlagbauer-tritt-zuerueck-46207306.bild.html

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

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    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    In Bayern versteht man bekanntlich bei illegaler, weil verbotener Prostitution in Sperrgebieten keinen Spaß und gerade in der Landshauptstadt München zeigt man wenig Gnade, wenn ein „Verbrecher“ offensiv sexuelle Dienste in verbotenen Zonen anbietet.

    So wurde, wie „Focus Online“ berichtet, vor wenigen Tagen ein 27-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz von einer Zivilstreife verhaftet, weil dieser einem der Beamten „ein wenig Spaß“ angeboten hatte. Eine rustikale „Nummer“ im feuchten Gebüsch, ist nun wirklich Geschmackssache, aber unser Übeltäter hat nun einmal alles falsch gemacht, was man eben in München falsch machen kann:

    Akquise im Sperrbezirk, Ansprechen eines Polizisten, Wiederholungstäter und dann noch ohne festen Wohnsitz!

    Wo endet sowas? Im Zweifelsfall im Knast! Jedenfalls soll der erwischte Sexworker dem Haftrichter vorgestellt werden und bei fortgesetzdem Verstoss gegen das Prostitutionsverbot sind in einem Verfahren durchaus Haftstrafen möglich! Warum direkt zum Haftrichter? Weil bei nicht vorhandenem Wohnsitz grundsätzlich Fluchtgefahr besteht und sich der Täter recht einfach dem ordnungsgemässen Verfahren entziehen könnte.

    Unlustig, aber die Münchener Geschichte macht deutlich, dass mit diesen besonderen Verboten nicht zu spaßen ist. Verstösse sind, wenn sie immer wieder passieren, kein Kavaliersdelikt und können im Extremfall da enden, wo Übernachtung und Verpflegung kostenlos sind, wo die Türen nach aussen aber abgeschlossen sind!

    Übringes wird bei der Diskussion rund um das neue Prostitutionsgesetz oft vergessen, dass es in Deutschland eine große Anzahl von männlichen Sexworkern gibt, die ab Juli 2017 auch einen „Huren-Ausweis“ benötigen werden! In den Regenbogen-Saunen der Republik will man davon aber nichts hören, weil man sich als „geschlossene Community“ betrachtet und die auffälligen Stricher, die man oft an den Bahnhöfen der Großstädte antrifft, haben meist ganz andere Probleme und auch keine Ansprechpartner, die umfangreich informieren.

    Aber das wird die Ordnungsämter und die Polizei (besonders natürlich in München) nicht wirklich interessieren: der fehlende Ausweis wird ein zusätzliches Druckmittel werden und daher ist ab Juli 2017 von weiteren Terminen beim Haftrichter schon jetzt auszugehen!

    Den Bericht von Focus Online finden Sie unter:

    http://www.focus.de/regional/muenchen/polizei-muenchen-verbotene-prostitution-im-sperrbezirk-ludwigsvorstadt_id_6953417.html