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  • Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Sexkaufverbot erst mal vom TischDer Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Eine politisch sachliche Einschätzung by Howard Chance

    Für die Erotikbranche waren die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen sehr spannend: die CDU/CSU hatte sich in der vergangenen Legislatur für die umgehende Einführung eines Sexkaufverbots und eine damit verbundene Freierbestrafung eingesetzt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet und sich unter dem kryptischen „3-Säulen-Modell“ auch im Wahlkampf deutlich positioniert.

    So was es dann auch kein Wunder, dass das Sexkaufverbot ein zu erörterndes Thema in einer der Unterverhandlungsgruppen der Koalitionäre wurde. Die CDU/CSU erneute die Absicht den Sexkauf in Deutschland zu verbieten, die SPD sprach sich klar dagegen aus und regte an die gerade stattfindende Evaluation des ProstSchG abzuwarten und danach zu überlegen, was zu tun sei.

    Im Ergebnis hat sich die SPD in diesem Punkt durchgesetzt: das Sexkaufverbot ist laut Koalitionsvertrag nun erst einmal vom Tisch. Wichtig für die Branche! – Dennoch finden wir im Koalitionsvertrag den Hinweis, dass Deutschland Drehscheibe des Menschenhandels geworden sei und man die Prostitutionsgesetzgebung nach erfolgter Evaluation „bei Bedarf“ unter Hinzuziehungen von unabhängigen Experten nachbessern werde. Die Formulierung ist schwammig, wie vieles in dem umfangreichen Vertrag.

    In der kommenden Regierung wird das Familienministerium von der CDU geführt werden und dieses ist für die Evaluation des ProstSchG und die Auswertung der Ergebnisse dann zukünftig verantwortlich. Als Ministerin ist die Juristin SIlvia Breher im Gespräch, die auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden der Union ist und im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der Frauenunion „Sympathie für das Nordische Modell“ bekundete. Wie sie sich in Ministerverantwortung dann positioniert, bleibt abzuwarten.

    Die Gallionsfigur der Sexkaufgegner:Innen in der CDU/CSU Frau Dorothee Bär zieht es hingegen in den Weltraum: sie soll Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden und ist dann vielleicht die erste deutsche Politikerin im Weltall? Unseren Segen hat sie jedenfalls und wir hoffen, dass sie ihr neues Betätigungsfeld ausfüllt.

    Wenn die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen und Friedrich Merz Anfang Mai zum Bundeskanzler gewählt wird, werden sich dann auch die diversen Ausschüsse konstituieren. Die Evaluation des ProstSchG ist bereits abgeschlossen, der entsprechende Abschlußbericht dürfte bereits in der Schublade des Familienministeriums liegen, wo eben dann die CDU als Hausherr einziehen wird. Spätestens am 1. Juli 2025 wird der Bericht den Mitgliedern des Familienausschusses zugehen und man wird diesen dann wohl zunächst intern diskutieren.

    Ein gewisser weiterer Handlungsbedarf wird sicherlich entstehen und wird vermutlich in einigen Anpassungen am ProstSchG münden. Das gewünschte erste Etappenziel (Sexkaufverbot verhindern) ist erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU das Thema weiterverfolgen wird und dass auch die Sexkaufgegner:innen weiter auf die Barrikaden gehen werden.

    Ob bei den Koalitionsvereinbarungen einfach die Vernunft gesiegt hat oder ob der vorliegende Kompromiß quasi „zeitlich verschiebend“ herbei geführt wurde, um den Koalitionsvertrag zeitnah zu ermöglichen, werden wir nicht erfahren und für diverse Mythen, die dazu im Web kursieren, gibt es keine belegbaren Fakten.

    Das „Bündnis für legale Sexarbeit“ wirft jetzt nicht unter dem Motto „Alles gut!“ die Flinte ins Korn! – Der höchst informative Faktenreader 2025 ist größtenteils erstellt, wird nun noch aktualisiert und dann in nicht allzu ferner Zukunft als konkretes Arbeitspapier für Betreiber:innen, Politik und Verwaltung präsentiert und in Umlauf gebracht. Weitere Informationen folgen dazu noch vor dem Osterfest.

    Für heute verbleibe ich mit kollegialen Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

    Koalitionsvertrag 2025 zum Download: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag_2025.pdf?media=1786978676

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    Die Koalition aus SPD, FDP und Grünen ist Geschichte – Neuwahlen stehen jetzt vorzeitig an!

    Kaum war die Nachricht aus den Vereinigten Staaten bezüglich der Wiederwahl von Donald Trump halbwegs verdaut, gab es in Berlin einen „Super-Wumms“: Bundeskanzler Olaf Scholz, sonst eher für sein Leisetreten berühmt und berüchtigt, beendete bei der eigentlich als konstruktiv gedachten Tagung des Koalitions-ausschusses die Berliner Ampel-Koalition, indem er Bundesfinanzminister Christian Lindner seines Amtes enthob. 3 Jahre Hickhack, monatelange Streitereien und sinkende Umfragewerte für alle 3 Regierungsparteien; zuletzt nun ein Zerwürfnis zwischen der SPD und den Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite. Nun ein abruptes Ende mit schwerwiegenden Folgen für die Regierungsfähigkeit.

    Die verbliebene Koalition aus SPD und Grünen hat  keine Mehrheit mehr im Deutschen Bundestag und ob es gelingt mit der Opposition für die noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalte 2024 und 2025 in den kommenden Wochen Lösungen zu finden, ist mehr als fraglich. Die Regierung ist nach wie vor im Amt, kann aber aus eigener Kraft keine Gesetze mehr beschließen, sondern quasi nur noch den Mißstand verwalten.

    Eine vorzeitige Neuwahl ist notwendig und wird kommen … der Terminplan steht fest!

    Die CDU/CSU-Fraktion, aber auch andere Oppositionsparteien, fordern, nicht ohne gewisse Hintergedanken sofortige Neuwahlen und haben den Bundeskanzler zum umgehenden Stellen der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag aufgefordert; Olaf Scholz hatte diese erst für Mitte Januar 2025 angekündigt, natürlich auch aus nachvollziehbaren Gründen, doch nun gibt es einen neuen Zeitplan:

    Montag, 16. Dezember 2024 – Vertrauensfrage Olaf Scholz im Bundestag

    bis spätestens 06. Januar 2025 – Auflösung des Parlaments durch Bundespräsident

    Sonntag, 23. Februar 2025 – Vorgezogene Bundestagswahl

    bis spätestens 23. März 2025 – Neukonstituierung Deutscher Bundestag

    Die aktuelle „Sonntagsfrage“ (allerdings erhoben vor dem Koalitionsbruch) sieht die CDU/CSU bei 34 %, die AfD bei 17 %, die SPD bei 16%, die Grünen bei 11% und das BSW bei 6% und die FDP bei lediglich 4%. Für die CDU/CSU sind möglichst schnelle Neuwahlen sehr wünschenwert, während SPD und Grüne sich erst „neu sortieren“ müssen und die FDP nach dem Ausstieg aus der Regierung versuchen muß die verlorenen Stammwähler zurück zu gewinnen, um bei der Wahl wieder in den Deutschen Bundestag einziehen zu können.

    Das Scholz nun auf Zeit spielt ist offensichtlich und das er bei der Neuwahl erneut Kanzler der Deutschen wird, ist ziemlich unrealistisch. Der nächste Kanzler wird wohl Friedrich Merz heissen, allerdings ist dabei völlig unklar in welcher zukünftigen Koalition. Absolute Mehrheiten sind in Deutschland nicht mehr denkbar und Koalitionen aus mehr als 2 Parteien werden zukünftig die Regel sein.

    Bis zur neuen Regierungsbildung bleibt  das Rest-Team Olaf Scholz auch nach der Auflösung des Deutschen Bundestags geschäftsführend im Amt.

    6 Monate eingeschränkte Regierungsfähigkeit zu befürchten!

    Vor Anfang Mai 2025 rechne ich persönlich nicht mit der Bildung und Vereidigung einer neuen Bundesregierung. Für diesen Zeitraum liegen wichtige Projekte auf Eis, aber auch wenn der „Alte Deutsche Bundestag“ aufgelöst sein wird, bleibt der „alte Bundestag“ bis zur Neukonstituierung weiter „im Amt“: der Parlaments-Betrieb wird aufrecht erhalten und auch die Auschußsitzungen finden weiterhin statt, allerdings wird es in der Übergangszeit nur wenige Beschlüsse geben, da sich das alte Parlament ja quasi „abwickelt“!

    Folgen für „unsere Branche“ … Stichwort CDU/CDU-Antrag auf Sexkaufverbot in Deutschland

    Nach dem „Ampel-Ende“, erreichten mich diverse Nachrichten über WhatsApp:

    „Das Sexkaufverbot rückt näher!“ – „Doro Bär wird bestimmt Bundesfamilienministerin!“ – „Wann geht es uns an den Kragen?“ …

    Spontane Reaktionen, die es einzuordnen gilt! – Der gegenwärtige Antrag auf Sexkaufverbot wird in der laufenden Legislatur vermutlich nicht mehr abschließend beraten werden. Die erforderliche 2. und 3. Lesung wird im engen Zeitfenster  nicht mehr stattfinden,  der aktuelle Gesetzesantrag wird somit weder abgelehnt noch angenommen und unterliegt dann der sogenannten „sachlichen Diskontinuität“.

    Die „Neuauflage“ es Antrags kann jedoch sehr schnell erfolgen, die CDU/CSU wird das konservative Thema im Wahlkampf verwenden und vermutlich auch in einem zukünftigen Koalitionsvertrag festschreiben wollen.

    Wir sind nun durch die verfrühten Neuwahlen gezwungen viel schneller als geplant zu handeln und unsere Aktionsgemeinschaft, die sich in den kommenden Tagen wieder in noch kleiner Runde bei „Zoom“ trifft, ist sich dieser Tatsache durchaus bewußt.

    Es ist an der Zeit „auf die Tube“ zu drücken und dass nicht erst im Frühjahr, sondern nun bereits noch vor Weihnachten.

    Ich werde in den kommenden Tagen berichten und weiter „visionieren“. In diesem Sinne: „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 - Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Eine „Grüne“ mit Eigeninteressen und die Landespolitik wackelt sofort! – Wenn man mit einer Stimme Mehrheit regiert und dann eine Stimme das politische Lager wechselt, helfen nur noch Neuwahlen. So ist es in der vergangenen Woche in Niedersachsen passiert und in einigen Tagen löst sich der niedersächsische Landtag auf. Neuwahl wird dann im Oktober sein und der dann neu gewählte Landtag wird dann wohl erst Ende Oktober oder Anfang November zusammentreten.

    Für den noch notwendigen Beschluss einer „Umsetzungsverordnung“ für das neue Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen bedeutet dies konkret „Vollbremsung“: kein amtierendes Landesparlament gleich kein Beschluss! Und da die Landesregierung im Oktober wechseln kann und die Gremien anders besetzt sein können, bleibt die „Vorlage“ sicher längere Zeit liegen. Es ist fraglich, ob die Umsetzung dann, wie angedacht, im Januar 2018 überhaupt beginnen kann oder ob aus vorliegendem wichtigen Grund eine weitere Verzögerung eintreten wird.

    Durch die entstandenen politischen Umstände gibt es nun eine weitere „Gnadenfrist“ im Land der Welfen und der Löwen, wenn man nicht gerade mit baurechtlichen Verfahren angegangen wird, die unabhängig vom neuen Gesetz natürlich bereits jetzt jederzeit möglich sind. Bei einer Reise nach Braunschweig wurde ich mit entsprechenden Entwicklungen „hautnah“ konfrontiert und in der Region wurden ja auch bereits Bußgelder wegen „Verstössen“ gegen die Kondompflicht verhangen, die wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand haben werden.

    In der Bibel finden wir die  aussagestarke Warnung:

    „Haltet Euch bereit, der Herr kann stündlich kommen!“

    Die Bibel bezieht dies auf das „Jüngste Gericht“, beim Baurecht und beim Prostituiertenschutzgesetz haben wir es zum Glück „nur“ mit dem Verwaltungsgericht zu tun, bei dem zumindest Rechtsmittel möglich sind. ich weiß, dass manche meine merkwürdigen Späße nicht verstehen, aber ich mag eben anschauliche verbale Bilder, die Umstände verdeutlichen!

    Trotz der diversen „Bremsungen“ bei der Umsetzung, wird lediglich Zeit gewonnen bzw. verloren, aber an den grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen ändert sich natürlich gar nichts. Punkt! Oder irre ich mich?

    Update: 11.08.2017- Amtliche Post in Niedersachsen eingetroffen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/08/12/prostitution-post-vom-amt/