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  • Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Zwischen Oktober und Dezember 2017 beginnt die „Hoch-Zeit“ der Gesundheitsberatungen und Registrierungen für die Sexworkerinnen in Deutschland. Dabei ist eine Zustelladresse von entscheidender Bedeutung, da der „Huren-Pass“ und weitere amtliche Dokumente auf dem Postweg zugestellt werden. Dies gilt natürlich auch für steuerliche Erfassungsbögen und für die Zuteilung von Steuernummern durch die deutschen Finanzbehörden.

    Während die „normale Postzustellung“ im Prinzip an jede deutsche Anschrift mit Briefkasten erfolgen kann, wenn die Sexworkerin es so wünscht, ist es bei Finanzamtspost durchaus ratsam, einen Steuerberater zu bevollmächtigen, der sich um Anträge und Abwicklung fachmännisch kümmert. Da ich seit kurzem mein NRW-Büro in einer Oberhausener Steuerberatungskanzlei betreibe und mit dem dortigen Steuerberater eng kooperiere, sind beide Dienstleistungen quasi in einem zu bewerkstelligen.

    MH-Consulting organisiert den zuverlässigen bevollmächtigen „Postservice“ und die spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft übernimmt auf Wunsch das steuerliche Handling und auch die unter Umständen notwendige steuerliche Erst- oder Folgeberatung!

    Was wird nun konkret angeboten?

    1. Basis-Leistungen

    Bereitstellung einer Post-Zustelladresse für den Versand des „Huren-Ausweises“ und für den
    Erhalt von steuerlichen Erfassungsbögen am Standort Oberhausen. Aus organisatorischen Gründen nehmen wir vornehmlich Kundschaft aus Nordrhein-Westfalen an, die den Standort
    auch persönlich erreichen können.

    2. Plus-Leistungen (optional)

    Steuerliche Erst- und Folgeberatung durch den Steuerberater und Verhandlungen mit den zuständigen Finanzbehörden in NRW möglicherweise auch unter dem Aspekt des „Düsseldorfer Verfahren“, dass ja in Nordrhein-Westfalen umfangreich betrieben wird. Auch mögliche „Selbstanzeigen“ wegen Verstössen gegen diverse Steuerpflichten können natürlich mit den Experten diskutiert werden.

    3. Premium-Leistungen (optional)

    Betreuung des gesamten Meldeprozesses Gesundheitsberatung / Registrierung inklusive notwendiger Terminvereinbarung und Koordinierung mit den jeweils zuständigen Behörden in NRW. Hierzu wird es ab Mitte Oktober eine „private Sozialarbeiterin“ geben, die sich um diese speziellen Belange im Auftrag kümmern wird.

    Die Ankündigung dieses neuen Services erfolgt heute rein informativ. Die genauen Tarife legen wir in den kommenden Wochen in der Kanzlei fest und informieren dann hier im Blog und mit unserem wöchentlichen Newsletter.

    Der gleiche Service wird womöglich auch in unserem Standort Frankfurt/Main Mitte Oktober angeboten werden. Hier müssen allerdings noch einige organisatorische Notwendigkeiten erledigt und vorbereitet werden.

    Alle Sexworkerinnen, die sich für den Service in NRW oder Hessen (Frankfurt) interessieren, können sich gerne bereits jetzt per Mail bei uns melden: howard.chance@t-online.de

  • Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Bildquelle: Pixabay

    Hauptgewinn: Gestern 500.000 € Umsatzsteuer-Rückerstattung in NRW!

    Mein Steuerberatungspartner aus Oberhausen, konnte gestern einen großen Erfolg vermelden: ein Kunde, der vom Schäuble-Stundenhotel-Erlaß profitieren wollte, hatte die Kanzlei vor einigen Wochen beauftragt, gezahlte Umsatzsteuer-Taler beim zuständigen Finanzamt zurück zu fordern. Dann begann eine intensive Prüfung der Unterlagen, zu der Experten aus allen „Steuerarten“ hinzugezogen wurden, um gegenüber den Finanzbehörden schlagkräftig argumentieren zu können. Das Team prüfte, analysierte und stellte dann schließlich den Erstattungsantrag, dem gestern ohne gerichtliches Verfahren entsprochen wurde:

    Der Kunde erhält eine Erstattung von über 500.000 € und kann sein „Glück“ momentan kaum fassen!

    Zu schwierig, zu gefährlich, zu aussichtslos: so hatte es ein früherer Berater prognostiziert. Doch das Ergebnis der Oberhausener Profis, die sich eben spezialisiert haben, kann sich nun absolut sehen lassen, zumal es sich jetzt um einen Präsedenzfall handelt und weitere ähnlich gelagerte Verfahren gerade intensiv angeschoben werden!

    Ich selbst wurde auf Veranstaltungen in den letzten Wochen mehrfach auf das etwas komplizierte Thema angesprochen. Auch Verbände zeigten großes Interesse und ich kann nun den „erfolgreichen Vollzug“ eines ersten Falls melden, dem ganz sicher weitere folgen werden! Alle, die direkt oder indirekt mit stundenweiser Zimmervermietung zu tun haben und hierfür Umsatzsteuer entrichten oder entrichtet haben, sollten prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht. Zwar sind in der Regel umfangreiche Vorprüfungen durch die Steuerkanzlei notwendig, aber u.U. arbeitet diese auf Erfolgshonorar-Basis.

    Wunder, gibt es immer wieder?

    Aber man muss nicht unbedingt auf Wunder warten, sondern kann aktiv werden und die Möglichkeiten einfach prüfen lassen! Sprechen Sie mich gerne per Mail an, hinterlassen Sie dabei Ihre Rufnummer und erwähnen Sie dabei einfach das Stichwort „Steuer“. Ich gebe die Information dann gerne an den Kollegen weiter!

    Nicht verzagen: Den Fachmann fragen!