Schlagwort: Ohne Gummi

  • Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Prostitution - Macht es Coco immer noch ohne? - Aufwind im AO-Forum!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Mein Artikel „Coco macht es für 80 € ohne“ gehört zu denen am meisten gelesenen Artikeln in meinem Blog. Er wurde über 9.000 mal gelesen und in verbundenen Foren auch divers kommentiert. Was einige als Ausnahme oder Missstand verstanden, war im letzten Winter in Großstädten schon näher an der Regel, als an der Ausnahme. Zusatzleistung für zusätzliches Geld oder eben ein eher „ungesundes“ Alleinstellungs-Merkmal! Nicht unbedingt ideal für die Volksgesundheit und die damit verbundene Denke!

    Wenn gegen Geld „erlaubt ist, was gefällt“, wird es schwierig und hier setzt der Gesetzgeber ja auch mit der Kondompflicht an, die aber nicht zu überprüfen sein wird.

    Da ja wohl nichts zu überprüfen ist, scheint das „tabulose Angebot“ weiter im Angebot zu sein. Lediglich die offensive Werbung scheint weitestgehend verschwunden zu sein. Logisch: es gibt ja seit dem 1. Juli 2017 ein gesetzliches Werbeverbot, für das es (ausnahmsweise) keine Übergangsfristen gibt. Da könnt schnell das Bußgeld nahen!

    Aufschlussreich sind hier die „geheimen“ Tabulos-Foren, die eben nicht geheim sind, sondern intensiv genutzt werden. Deutsche Domain oder deutsches Impressum sind natürlich selten vorhanden, dafür ist der „Surf-Verkehr“ recht intensiv. Und momentan ist besagter „Verkehr“ und vor allem die Anzahl der neuen „Postings“ überraschend.

    Wo geht noch AO? Wo gibt es „Einschränkungen“? Wo gibt es neue „Stars am AO-Himmel“?

    Die Freier sind gewohnt schmerzfrei und posten frei von der Leber über die AZFs und die Premium-Anbieterinnen, die nach wie vor „stark katholisch“ unterwegs sind. Damit haben die Ämter, die u.U. auch in den Foren unterwegs sind, schon mal Denkansätze und Inhalte für die Akte. Auch wenn Forenberichte nicht zum gerichtlichen Beweis taugen, liegen aber doch starke Indizien vor, um einmal eine intensive Untersuchung zu starten.

    Ticken die Huren jetzt anders? Ich habe da so meine Zweifel … Bei den Freiern stelle ich die Frage erst gar nicht!

    Nenne wir es doch einfach „sexuelle Marktwirtschaft“: Angebot und Nachfrage regeln das Geschäft und das neue Gesetz kann im Bereich der „tabulosen Praktiken“ nicht effektiv beißen, wenn im stillen Kämmerlein nur zwei Personen anwesend sind, die einvernehmlich eine Ordnungswidrigkeit begehen.

    Der „Schutzgedanke“ des neuen Gesetzes bleibt „blanke“ Theorie (man beachte hier das Wortspiel).

     

  • Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

    Prostitution 2017 – Die Megastrafe für den Freier kommt!

    Kondompflicht - Megastrafe für Freier kommt ab 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Freier Egon muss sein Eigenheim verkaufen, weil er ohne Gummi pimpert!

    Der Freier ist mit sage und schreibe „bis zu 50.000 Euro“ dabei, wenn er ab Juli 2017 gegen die bundesweite Kondompflicht verstößt. Eine geradezu unglaubliche Summe mit einer deutlichen Signalwirkung, wobei die Bußgeld-Spanne bei einem Euro beginnt und bei 50.000 Euro endet. Der Freier (oder vielleicht netter formuliert: der Kunde) ist übrigens der einzige der am „Verstoß“ beteiligten Personen, der direkt mit einem saftigen Bußgeld bedroht wird!

    Prostituierte und Clubbetreiber, die beim „Kondomverzicht“ mitwirken, diesen anbieten oder auch dulden, können nach den gesetzlichen Vorschriften nur auf indirektem Weg mit einem Bußgeld belegt werden und dann auch nur mit einer Summe im eher erträglichen Bereich. Hier kann bei fortgesetztem Zuwiderhandeln eine „amtliche Anordnung“ erfolgen, die unbedingt zu befolgen ist. Wird sie nicht befolgt, gibt es selbstverständlich ein Bußgeld und beim Betreiber kann auch im Extremfall die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Also ist die „Tabulosigkeit“ als eindeutige Werbebotschaft ab 2017 überhaupt nicht mehr zu empfehlen und es ist davon auszugehen, dass kaum jemand so dumm sein wird hier eine Angriffsfläche zu bieten, wobei Ausnahmen natürlich, wie immer, die Regel bestätigen.

    Aber wie man die einschneidende Pflicht in der Praxis überhaupt überwachen will, sagt das Gesetz leider nicht! Scheinfreier sind angeblich nicht vorgesehen und Kondom-Polizisten, die beim Vollzug des Aktes Türen eintreten, dann die Taschenlampe zücken, um den eingeführten Schniedel eingehend zu beschauen, würden sich dabei auch einem sehr hohen persönlichen Gesundheitsrisiko aussetzen: Aktion dicke Nase? – Kondompflicht als „Verstoß“ ist übrigens auch ein sehr schönes Wortspiel … oder etwa nicht?

    Wer freut sich über die neue Vorschrift? – Ganz sicher die Latex-Industrie, die zumindest mit leichten Umsatzzuwächsen rechnen kann. Warum schreibe ich nur „leicht“? – Weil in der Regel dem „französisch ohne“ ein „GV mit“ folgt und so bei fast jedem gewerblichen Akt ein Verhüterli im Einsatz ist. „AO“ ist zum Glück nicht die Regel, denn dann wären Epidemien ja geradezu vorprogrammiert!


    Lesen Sie dazu gerne auch:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/