Schlagwort: Ordnungsrecht

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Prostitution 2017 - Eros-Center-Alarm in Krefeld - Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution 2017 – Eros-Center-Alarm in Krefeld – Amt drückte Jahrzehnte Augen zu!

    Die Einschläge kommen näher! – Ausgelöst durch das neue deutsche Prostitutionsgesetz und die Erstellung eines neuen städtischen Vergnügungsstättenkonzept, kam es in einer Ratssitzung in Krefeld (NRW) zu einer handfesten Überraschung: Das große Eros-Center in der Mevissenstrasse, ein Unternehmen der bekannten Schütz-Gruppe Frankfurt/Main, die u.a. auch das Crazy Sexy im Frankfurter Bahnhofsviertel betreibt, betreibt nach vorliegenden amtlichen Unterlagen seit den 1990-er Jahren scheinbar keinen Bordellbetrieb, sondern ein „Wohnheim“ als „Hotel Garni“. Vergnügungssteuer, die in besonderer Form in Krefeld als „Sexsteuer“ generell zu zahlen ist, wird für das „Crazy Sexy“ interessanterweise nicht erhoben! Ja, weil es ja eben kein Bordellbetrieb ist, sondern eben ein Hotel?

    Die Ratsmitglieder waren jedenfalls sehr verwundert und wollten Auskünfte vom zuständigen Ordnungsamt, auf welche Art und Weise ein solches „Agreement“ zustande gekommen sein könnte. Ein Blick fast 30 Jahre zurück, wo die damals beteiligten Parteien wohl nicht mehr greifbar sind. Offenbar spielte hier der sogenannte „politische Wille“ eine Rolle, ein Wille, der scheinbar in der Lage war oder ist, Behörden zu stoppen und dazu zu bringen, Umstände durchzuwinken, die zum Himmel schreien! Blind und taub auf Knopfdruck? Sind wir doch viel mehr unterwandert, als wir es uns vorstellen können?

    Nun stellt sich in Krefeld ganz konkret die Frage, wie mit der Vergnügungsstätte umzugehen ist, die auf dem Papier gar keine ist. Wenn man das neue Gesetz eng auslegt, müsste das „Hotel Garni“ im Laufe des Jahres eine Prostitutionsstätten-Erlaubnis beantragen und die Stadt Krefeld müsste dann auch die Bauakten prüfen. Ob es dann ausreicht, nur eine Nutzungsänderung zu beantragen oder ob der Betrieb womöglich durch die neue Gesetzgebung in seiner Existenz bedroht ist, kann man nur schwer abschätzen.

    Das hängt dann auch wieder vom schon erwähnten „politischen Willen“ ab, den man im zurückliegenden Fall auch gut mit „Rechtsbeugung“ gleichsetzen könnte. Aufarbeitung tut Not und ich bin mir sicher, dass es solch merkwürdige Umstände an vielen Orten der Republik geben wird. Das war scheinbar früher ganz normal und ich will da Korruption weder ausschließen, noch behaupten!

    Alle Infos zum Krefelder Eros-Wunder finden Sie im Artikel von RP-Online unter:

    Eros-Center: Stadt hat offenbar jahrelang beide Augen zugedrückt

  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Prostituierte

    Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Prostituierte

    Bildquelle: Bernd Kasper / pixelio.de
    Bildquelle: Bernd Kasper / pixelio.de

    Posting vom 04.09.2016 by Howard Chance:

    Welche Unterlagen und Dokumente benötige ich, um mich als Prostituierte in Deutschland zukünftig bei Amt anmelden zu können? – Prostitution ist doch eigentlich kein richtiges Gewerbe? – Das war zumindest bisher so! – Hat sich da etwas geändert und wenn ja: was? Man hört in den Medien so einiges, aber so richtig zu verstehen ist das alles nicht! – Oder? Offensichtlich gibt es eine Kehrtwende in Deutschland: die Liberalität in der Prostitution wird 2017 Geschichte sein und es kommen harte Zeiten der Reglementierung auf das Gewerbe zu. Es wird nicht mehr alles erlaubt sein und zukünftig darf sich in Deutschland nicht mehr jede und jeder einfach so „prostituieren“. So bestimmt es das neue Gesetz!

    Um den neuen deutschen Huren-Ausweis zu erhalten, der zukünftig die Grundlage für eine legale Arbeit in der Prostitution sein wird, muss es mir grundsätzlich erlaubt sein in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Als Bundes- oder EU-Bürger habe ich damit natürlich kein Problem. Anders sieht dies bei Bürgern aus sogenannten „Drittstaaten“ aus, womit die Länder bezeichnet werden, die eben nicht zur EU gehören. Bürger aus diesen Staaten benötigen eine ausländerrechtliche Erlaubnis, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Konkret sind dies die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis. Wer als Bürger aus Drittstaaten diese Papiere nicht besitzt, kann keinen Huren-Ausweis erhalten und
    kann dementsprechend der Prostitution ab Mitte 2017 nicht mehr legal nachgehen!

    Dies gilt auch besonders für „Prostitutions-Touristinnen“, die über ein Touristenvisum nach Deutschland einreisen und dann für einige Monate in Bordellen oder Privatwohnungen arbeiten. Für diese Personen gibt es keine Möglichkeit eine Anmeldung durchzuführen und die sexuelle Dienstleistung kann nur „total illegal“ angeboten werden.

    Weitere Denkansätze finden Sie unter der Kategorie:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/themenuebersicht/