Schlagwort: Polizei

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
    Bildquelle: Pixabay

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 - Polizeiinformation aus Regensburg - Postwurfsendung?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    In einigen wenigen Regionen der Republik geht es nun doch ans berühmte „Eingemachte“, wie die Fotografie eines polizeilichen Schreibens zeigt, das mir von Consulting-Kunden aus Bayern zugesendet wurde. Polizeiinspektionen in Bayern waren in den vergangenen Wochen in den „Revieren“ unterwegs und haben Infoschreiben an Sexworkerinnen übergeben, die dazu auffordern, selbiges an die Vermieterinnen und Vermieter von Hostessen-Wohnungen zu übergeben:


    In einer sehr freundlichen Tonlage fordert im vorliegenden Beispiel der zuständige Regensburger Kriminalhauptkommissar die (unbekannten?) Vermieterinnen und Vermieter der „Prostitutionswohnungen“ zur Kontaktaufnahme auf und betont, dass bei korrekter Handhabung von Seiten der Polizei keine Repressalien zu erwarten sind!

    Die Polizei hat die „Arbeitswohnungen“ in Regensburg, aber auch in einigen anderen bayerischen Städten katalogisiert und eben als „Arbeitswohnung zum Zweck der Prostitution“ klassifiziert. Das die Zustellung an die Mieterinnen erfolgte, zeigt, dass die Vermieterinnen und Vermieter wohl teilweise „unbekannt“ sind, denn sonst hätte man ja sicher Briefe mit Adressat verschickt. Denn wenn das Schreiben nicht weitergeleitet wird, kommt man wohl nur schwer in Kontakt.

    Der Hinweis auf das neue Prostitutionsgesetz ist recht allgemein gehalten und enthält keinen Hinweis auf die geltenden Übergangsfristen, wobei die rechtliche Beratung nun auch nicht Aufgabe der Polizeiinspektionen ist. Offenbar möchte man erst einmal informativ ins Gespräch kommen und möglicherweise „Betreiber ermitteln“!

    Das zum informativen Gespräch sicherlich eine Aktennotiz gefertigt wird, in der persönliche Daten erfasst werden, sollte jeder und jedem dabei klar sein! Und das die städtischen Ordnungsämter auf Anfrage die polizeilich erhobenen Daten jederzeit erhalten, steht auch außer Frage!

    Wenn man sich der Polizei als Betreiberin oder Betreiber zu erkennen gibt, ist dies eine Form der indirekten Registrierung, die im Zweifelsfall gerichtsverwertbar ist. Zurückrudern macht dann später wenig Sinn. Auch wenn die Dialogbereitschaft der Polizei zu loben ist, darf man nicht vergessen, dass man es mit einer Behörde zu tun hat, die Daten und Erkenntnisse sammelt. Es entscheide jede und jeder selbst, wie weit man hier gehen möchte!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

  • Mord an Sexworkerin in Nürnberg – Motiv-Hinweise in AO-Forum?

    Mord an Sexworkerin in Nürnberg – Motiv-Hinweise in AO-Forum?

    Mord an Sexworkerin in Nürnberg - Motiv-Hinweise in AO-Forum?
    Bildquelle: Pixabay

    Mord an Sexworkerin in Nürnberg – Motiv-Hinweise in AO-Forum?

    Ein mysteriöser Mord an einer 22-jährigen Sexworkerin aus Rumänien, beschäftigt momentan die Nürnberger Kriminalpolizei, die eine Mordkommision eingerichtet hat und auf Zeugensuche ist:

    Am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, wurde die Feuerwehr Nürnberg gegen 19.30 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Nürnberger Innenstadt gerufen, wo dann in einer Wohnung im 6. Stock eine leblose Person aufgefunden wurde, die aber nicht etwas dem Feuer zum Opfer gefallen war, sondern bereits vorher durch massive Gewalteinwirkung zu Tode gekommen war. Der Brand wurde wahrscheinlich gelegt, um Spuren zu beseitigen!

    Die junge rumämische Sexworkerin, die im Internet unter „Yenna“ inserierte, war der Nürnberger Kundschaft ebenso bekannt, wie die Adresse als solches, bei der es sich um eine Hostessen-Wohnung handelt, die für „preiswerten Sex“ bekannt ist. Zur Klärung der Umstände sucht die Polizei nun Zeugen, die möglicherweise etwas zur Tat berichten können oder diesbezüglich Beobachtungen gemacht haben.

    Recht bizarr sind die Anmerkungen des Portals reporter-24.com zum Mordfall, bei dem Berichte über „Yenna“ aus einem einschlägig bekannten AO-Forum zitiert und abgebildet werden: offensichtlich hatte die Dienstleisterin u.a. Absprachen zum Sex ohne Gummi nicht eingehalten und hatte für zu wenig sexuelle Leistung zuviel Geld genommen. Auch mit den Betreibern anderer Nürnberger Bordellbetriebe, soll es Streitigkeiten gegeben haben.

    AO-Forum zum Thema Yenna
    Quelle: reporter-24.com

    Nun gut, dass mag ja alles sein, aber im Zusammenhang mit dem Mord, klingt dies doch recht zynisch und kann doch wohl überhaupt nicht zur Rechtfertigung taugen. Mord ist Mord und setzt niedrige Beweggründe voraus. Und reine Verärgerung über einen vermeintlich schlechten oder zu teuren Service, schließe ich persönlich eher aus. Die wahrscheinlichere Variante wird eher eine Beziehungs- oder Triebtat sein.

    Ich finde es äußerst geschmacklos, dass die Reporter-Kollegen den Versuch unternehmen, die Tat unterschwellig ein wenig zu rechtfertigen, so nach dem Motto „ist zwar eine schlimme Sache, aber die Dame hat vielleicht doch ein bisschen Mitschuld am eigenen Ableben, da sie ja nicht ganz korrekt gearbeitet hat!“

    Solche Bewertungen benutzt man gerne für Straftaten im Milieu und wenn alle Klischees passen, ist es doch noch viel schöner. Wenn man dann noch die alte deutsche Weisheit zitiert, die besagt: „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!“, sind sicher alle zufrieden?

    Nein, sicher nicht! Das Ereignis zeigt vielmehr, dass „private“ Einzel-Prostitution in Wohnungen nach wie vor besondere Gefahren birgt und das unsere neues Prostitutionsgesetz diese Unternehmensformen nun auch noch fördert, da Wohngemeinschaften, die derzeit noch einen gewissen Schutz bieten, vielerorts nicht mehr zulässig sein werden!

    „RIP Yenna!“

    Einen seriösen Tatsachen-Bericht finden Sie beim Bayerischen Rundfunk unter:

    http://br.de/s/2rl7OlQ

    Achtung – Neue Entwicklung – Weiteres Verbrechen in Nürnberg:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/08/sexworker-mord-nuernberg-2/

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!

  • Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 - Die Polizei unser Feind? - Die Behörden unsere Gegner?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Wenn man einigen „Polizeistaat-Schreiern“ folgt und in jedem Staatsdiener einen potentiellen Gegner sieht, hat man schnell sein persönliches Feindbild entwickelt und kann trefflich schimpfen. Als „Selbstzweck“ mag dies zwar bei allgemeiner Lebens-Tristesse helfen, aber man tut dem Staat und seinen Organen damit auch Unrecht an, denn es dieser existiert ja nicht, um seine Bürgerinnen und Bürger zu knechten. Vielmehr geht es erst einmal darum, dass Gemeinwohl zu ordnen und Dinge eben so zu regeln, dass ein Zusammenleben funktioniert! Wenn jede und jeder machen könnte und würde, was sie oder er will, würde unser System in wenigen Stunden völlig zusammenbrechen und wir würden unwiederbringlich im Chaos versinken.

    Ohne Gesetze und ohne Ordnung geht es nicht!

    Die staatlichen Organe der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) entwerfen, beraten und beschließen Gesetze; Staatliche Diener als Exekutive (Beamte, Behörden) setzten diese um und überwachen die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften. Gerichte (Judikative) entscheiden, ob alles seine Ordnung hat und ob die Verfassung gewahrt wird. Ein System der Gewaltenteilung, das sich bewährt hat und das uns als Bürger vor Willkür schützt!

    Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum man Polizei und Ordnungsämter gerne unter den Generalverdacht stellt, ständig Jagd auf Bürger zu machen und warum grundsätzlich negative Absichten in den Vordergrund gestellt werden. Der Beamte, in welcher Behörde er nun auch arbeiten mag, hat einen klaren gesetzlichen Auftrag und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die er auf seinen Tisch bekommt.

    Im Fall des neuen Prostitutionsgesetzes ist das nicht anders und hier entsteht gerade eine neue Problemstellung, die man so auch nicht automatisch im Blick hat: bis auf einige wenige „Spezialdezernate“ (Sittenpolizei und Schwerpunkt-Arbeitsgruppen) hat man in den deutschen Amtsstuben bislang wenig Berührung mit „Prostitution“ und die Funktionsweisen des Rotlicht-Milieus hat man nicht wirklich auf dem Schirm. Wie auch? Fälle, wo man in der Vergangenheit ordnungsrechtlich einschreiten musste, kamen nicht so oft vor. Nun sind die deutschen Ordnungsämter ab Juli 2017 in der Pflicht, einzureichende Betriebskonzepte auf Gesetzeskonformität zu prüfen, was einfach ein breites Hintergrundwissen voraussetzt. Wie will man Wucherei ermitteln, wenn einem Handreichungen dazu fehlen und wie will man vorgeschriebene Beratungsgespräche führen, wenn man branchenfremd und unerfahren ist?

    Diese Fragen stellt man sich momentan auch auf den Ämtern der Republik! Logo, in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt/Main, Stuttgart und München, wo es Rotlichtviertel, umfangreiche Wohnungsprostitution oder sogar Sperrgebietsverordnungen gibt, sind auch amtliche „Rotlicht-Experten“ zu finden, die auch ohne das neue Gesetz bereits seit Jahren vielfältige regulierende Aufgaben im „Gewerbe“ übernehmen.

    Aber auf dem sprichwörtlichen „flachen Land“, also in kleineren Städten und ländlichen Kreisen und Gemeinden, wird die Umsetzung des Gesetzes zum großen Problem, weil es eben an ausgewiesenen Experten fehlt und man auf dem „Markt“ auch mal nicht so eben Fachleute akquirieren kann, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können und zudem milieuerfahren sind. Planstellen für „Prostitution“ sind hier auch nicht wirklich vorgesehen, weil das nun mal erheblich Geld kosten würde, das ohnehin in schlank gemachten Verwaltungen fehlt!

    Vor diesem Hintergrund war es für mich dann auch nicht wirklich überraschend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Ordnungsbehörden mein Buch bestellt haben und mich auch per E-Mail kontaktiert haben, um mir für mein Engagement zu danken. Ja, merkwürdig aber wahr: behördenintern gibt es noch keine ausführlichen Leitfäden und da ist man dann froh, wenn man auf dem „freien Markt“ zu Informationen kommt, die einem den Einstieg ins Thema erleichtern.

    Boah, Howard, Du kooperierst mit dem Feind? Ist ja ganz übel!

    Howard ist für alle da! – Ich kooperiere grundsätzlich mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema zu tun haben! – Sexworker finden ebenso meinen Rat, wie Bürger in Uniform oder mit Amtsgewalt, die sich informieren möchten und dabei (Überraschung!) sogar auf erweiterten Dialog setzen. Bei Gesprächen mit Bauämtern, die im Kundenauftrag erfolgten, bat man mich auf Amtsseite sogar um Hilfestellung, um Dinge „einvernehmlich“ zu lösen. Da saß dann kein böser Amtsschimmel, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der überhaupt keine persönliche Intention hat, die Prostitution in Deutschland abzuschaffen!

    Nur sprechenden Leuten kann auch geholfen werden!

    Im persönlichen Dialog und im Gespräch kann man viel erreichen und wenn man freundlich fragt, sind Antworten meistens auch nicht negativ gefärbt! Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man mit jedem deutschen Amt ins Gespräch kommen und man wird sehr überrascht sein, dass man dort nicht nur auf Ablehner trifft, sondern sogar brauchbare Tipps erhält, wie man sein Projekt gestalten sollte, um eine Genehmigung zu erhalten.

    Die Polizei: Dein Freund und Helfer?

    Auch das kann ich durchaus bejahen! Zwar gibt schon einige polizeiliche Würger, die gerne ihre Macht demonstrieren und entsprechend markant auftreten, aber der überwiegende Teil der Polizeibeamten arbeitet völlig anders und korrekt: da wird schon mal ein Auge zugedrückt und statt eines Bußgelds gibt es nur eine mündliche Verwarnung. Im Gegensatz zu den Ordnungshütern in anderen europäischen Staaten, muss man sich vor der deutschen Polizei nicht fürchten, da Eigendynamik unerwünscht ist und der rechtliche Rahmen sehr eng gesteckt ist. Recht und Ordnung gelten nach innen und außen und Willkür ist so kaum möglich. Hier ist das existente Systeme vielen Bürgern eher zu lasch als zu streng und die Beamtinnen und Beamten beklagen sich oft über fehlende Befugnisse, weil der Staat diese eben bewusst nicht erteilt. Im Ergebnis ist es hier auch so, wie im „übrigen Leben“: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

    Mir persönlich gefällt der Begriff vom „Bürger in Uniform“, dessen Image zwar immer angegriffen wird, der aber eben neben seiner Funktion auch ein normaler Bürger ist, der seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet und im Sinne der Rechtsordnung unverzichtbar ist. Er muss möglicherweise Dinge „vollstrecken“, die gar nicht seiner persönlichen Meinung entsprechen und wird dabei schnell zum Buhmann, der für das haften soll, was andere beschlossen und in Gesetzestexte gefasst haben. So geht es auch den Beamten ohne Uniform, die nun eben mit dem neuen Prostitutionsgesetz arbeiten „müssen“ und sich sicher schönere Sachen vorstellen können. Wenn ein Beamter künftig Ablehnungen verschickt, handelt er, wenn er nicht schwerwiegende Irrtümern unterliegt, einfach nur nach dem Gesetz und nicht persönlich, wie es sehr gerne unterstellt wird!

    Wenn ich beim Verständnis helfen kann und Menschen in Gedankenaustausch und Dialog bringe, sehe ich mich ganz sicher nicht als „Verräter“ oder „Kolaborateur“, sonder eher als Wegbereiter und -ebner. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der erfolgversprechende Weg ist und vom Gegenteil wird man mich nur schwer überzeugen können!

  • Prostitution 2017 – Glossar – Zuhälterei

    Prostitution 2017 – Glossar – Zuhälterei

    Prostitution 2017 - Glossar - § 181a StGB - Zuhälterei
    Bildquelle: Pixabay

    § 181a StGB: Zuhälterei

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

    2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

    (3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die im Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.