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  • Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Sexkaufverbot erst mal vom TischDer Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Eine politisch sachliche Einschätzung by Howard Chance

    Für die Erotikbranche waren die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen sehr spannend: die CDU/CSU hatte sich in der vergangenen Legislatur für die umgehende Einführung eines Sexkaufverbots und eine damit verbundene Freierbestrafung eingesetzt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet und sich unter dem kryptischen „3-Säulen-Modell“ auch im Wahlkampf deutlich positioniert.

    So was es dann auch kein Wunder, dass das Sexkaufverbot ein zu erörterndes Thema in einer der Unterverhandlungsgruppen der Koalitionäre wurde. Die CDU/CSU erneute die Absicht den Sexkauf in Deutschland zu verbieten, die SPD sprach sich klar dagegen aus und regte an die gerade stattfindende Evaluation des ProstSchG abzuwarten und danach zu überlegen, was zu tun sei.

    Im Ergebnis hat sich die SPD in diesem Punkt durchgesetzt: das Sexkaufverbot ist laut Koalitionsvertrag nun erst einmal vom Tisch. Wichtig für die Branche! – Dennoch finden wir im Koalitionsvertrag den Hinweis, dass Deutschland Drehscheibe des Menschenhandels geworden sei und man die Prostitutionsgesetzgebung nach erfolgter Evaluation „bei Bedarf“ unter Hinzuziehungen von unabhängigen Experten nachbessern werde. Die Formulierung ist schwammig, wie vieles in dem umfangreichen Vertrag.

    In der kommenden Regierung wird das Familienministerium von der CDU geführt werden und dieses ist für die Evaluation des ProstSchG und die Auswertung der Ergebnisse dann zukünftig verantwortlich. Als Ministerin ist die Juristin SIlvia Breher im Gespräch, die auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden der Union ist und im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der Frauenunion „Sympathie für das Nordische Modell“ bekundete. Wie sie sich in Ministerverantwortung dann positioniert, bleibt abzuwarten.

    Die Gallionsfigur der Sexkaufgegner:Innen in der CDU/CSU Frau Dorothee Bär zieht es hingegen in den Weltraum: sie soll Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden und ist dann vielleicht die erste deutsche Politikerin im Weltall? Unseren Segen hat sie jedenfalls und wir hoffen, dass sie ihr neues Betätigungsfeld ausfüllt.

    Wenn die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen und Friedrich Merz Anfang Mai zum Bundeskanzler gewählt wird, werden sich dann auch die diversen Ausschüsse konstituieren. Die Evaluation des ProstSchG ist bereits abgeschlossen, der entsprechende Abschlußbericht dürfte bereits in der Schublade des Familienministeriums liegen, wo eben dann die CDU als Hausherr einziehen wird. Spätestens am 1. Juli 2025 wird der Bericht den Mitgliedern des Familienausschusses zugehen und man wird diesen dann wohl zunächst intern diskutieren.

    Ein gewisser weiterer Handlungsbedarf wird sicherlich entstehen und wird vermutlich in einigen Anpassungen am ProstSchG münden. Das gewünschte erste Etappenziel (Sexkaufverbot verhindern) ist erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU das Thema weiterverfolgen wird und dass auch die Sexkaufgegner:innen weiter auf die Barrikaden gehen werden.

    Ob bei den Koalitionsvereinbarungen einfach die Vernunft gesiegt hat oder ob der vorliegende Kompromiß quasi „zeitlich verschiebend“ herbei geführt wurde, um den Koalitionsvertrag zeitnah zu ermöglichen, werden wir nicht erfahren und für diverse Mythen, die dazu im Web kursieren, gibt es keine belegbaren Fakten.

    Das „Bündnis für legale Sexarbeit“ wirft jetzt nicht unter dem Motto „Alles gut!“ die Flinte ins Korn! – Der höchst informative Faktenreader 2025 ist größtenteils erstellt, wird nun noch aktualisiert und dann in nicht allzu ferner Zukunft als konkretes Arbeitspapier für Betreiber:innen, Politik und Verwaltung präsentiert und in Umlauf gebracht. Weitere Informationen folgen dazu noch vor dem Osterfest.

    Für heute verbleibe ich mit kollegialen Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

    Koalitionsvertrag 2025 zum Download: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag_2025.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

  • Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Die Betreibertagung – Zukunft Rotlicht – 24.09.2024 – Düsseldorf

    Meldung vom 03.09.2024: Der Anmeldeschluss zur Tagung war am 31.08.2024. Es sind nur noch sehr wenige Restplätze vorhanden! – Wer kurzfristig noch an der Tagung teilnehmen möchte, sollte sich noch schnell anmelden. Kontakt maxen2205@live.de oder unter 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    Wie sieht die Zukunft für das Rotlicht aus? – Wann und wie handeln und wir? – Perspektiven entwickeln!

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht veranstaltet am Dienstag, dem 24.09.2024 eine Betreibertagung zum Thema “Nordisches Modell” in Düsseldorf.

    Die Veranstaltung entstand aufgrund von Anregungen mehrerer Gruppenmitglieder, die die aktuellen politischen Entwicklungen zum Thema “Nordisches Modell – Sexkaufverbot in Deutschland” mit grosser Sorge betrachten.

    CDU/CSU haben sich klar positioniert: ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Sexkaufverbot ist bereits im parlamentarischen Verfahren und es ist mehr als wahrscheinlich, dass die CDU/CSU im kommenden Wahljahr 2025 in Regierungsverantwortung kommen wird. Es ist möglich, dass ein zukünftiger Koalitionspartner im Rahmen von Koalitionsverhandlungen das Gesetzesvorhaben in Form eines Kuhhandels unterstützt.

    Während die Prostitutionsgegner massiv trommeln und wöchentlich mit Presse-Statements und Verlautbarungen öffentlichkeitswirksam agieren, hat sich unsere Branche nach dem “Weckruf” zu Beginn des Jahres, wo die CDU/CSU-Initiative bekannt wurde, wieder in die allgemeine Wohlgefälligkeit zurückgezogen.

    In einem Jahr – exakt in nur 13 Monaten – ist Bundestagswahl und danach kann das Unglück sehr schnell seinen Lauf nehmen. Wenn man noch politischen Einfluß nehmen will, ist es jetzt an der Zeit zu handeln! Mit Abwarten und Tee trinken erreicht man vermutlich nichts und wenn der sprichwörtliche Esel erst einmal tot ist, sind Vitamintabletten zwecklos.

    Wir wissen nicht, ob die gerade stattfindene Evaluation des ProstSchG überhaupt noch eine Wirkung entfaltet, wenn sich die politischen Verhältnisse im Herbst 2025 radikal ändern oder ob die Untersuchung zur Makulatur wird. Die große Glaskugel liefert zwar Anhaltspunkte und Tendenzen, aber ein Ergebnis lässt sich nicht abschätzen und dies sorgt für große Unruhe.

    Im Mai 2024 habe ich in einem recht umfangreichen Artikel “Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland” eine allgemeine Betrachtung vorgenommen und in diesem Kontext eine Kampagne angedacht, deren Umsetzung noch möglich ist, wo die Zeit aber stetig davon läuft.

    Bei der Veranstaltung am 24.09.2024 in Düsseldorf möchten wir persönlich ins Gespräch kommen und im offenen Austausch und in einer nicht zu großen Gruppe (angedacht sind etwa 25 – 30 Personen) intensiv diskutieren. Es gilt Synergien zu finden, da der konkrete Austausch zwischen den Betreibern leider kaum noch stattfindet und die Branche selten noch ein “Wir-Gefühl” entwickelt.

    Das Treffen wird daher keine Vortragsveranstaltung, sondern vielmehr ein großes Brainstorming sein, von dem dann hoffentlich neue Impulse für einen “Kampf” ausgehen, der nach meiner Einschätzung in jedem Fall geführt werden sollte. Der Stillstand muss dringend beendet werden! Mit Stammtisch-Parolen und Aussitzen wie bei Kohl und Merkel kommt man nicht weiter!

    Für die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht wird u.a. Rechtsanwalt Guntram Knop teilnehmen, Stephanie Klee vom BSD e.V. hat ihr Erscheinen angekündigt,  der  BesD e.V. wird mit Johanna Weber namhaft vertreten sein und vom Verband deutscher Laufhäusern e. V. wird der bekannte Stuttgarter Unternehmer John Heer anwesend sein.


    Vorläufiges Tagungsprogramm – Stand: 29.08.2024

    11:00 -11:10 Uhr
    Howard Chance: Begrüßung und Einführung in das Tagesprogramm 

    11:10 – 11:45 Uhr 
    Rechtsanwalt Guntram Knop: Rechtliche Aspekte eines Sexkaufverbots
    Wie läuft ein Gesetzgebungsverfahren? – Welche Hürden muss der Gesetzgeber juristisch überwinden? – Ist ein Sexkaufverbot verfassungskonform? – Welche Klageverfahren sind denkbar, wenn ein Sexkaufverbot beschlossen würde? – Gibt es Entschädigungen? – Kann man präventiv tätig werden?

    11:45 – 12:45 Uhr
    Fragen – Diskussion –  Austausch

    12:45 – 14:15 Uhr
    Mittagspause mit Essensgelegenheit (Selbstzahler)

    14:15 – 14:45 Uhr
    Stephanie Klee, Johanna Weber und berichten aus der aktuellen politischen Arbeit
    Die Verbände BSD e.V. (Betreiber) und BesD e.V. (SexworkerInnen) sind im ständigen Austausch mit der Politik. Die Funktionärinnen berichten aus der aktuellen Arbeit, Gesprächen mit PolitikerInnen und insbesondere auch von der Anhörung, die am 23.09. im Deutschen Bundestag stattfinden wird. Auch die aktuell laufende Betreiber-Befragung des KFN wird ein Thema sein!

    14:45 – 15:45 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch

    15:45 – 16:00 Uhr
    Kaffeepause

    16:00 – 16:30 Uhr
    Howard Chance: Was können wir tun? – Wann starten wir unsere Kampagne?
    Das Motto lautet: es gibt nicht Gutes, ausser man tut es! – Howard stellt seinen Kampagnen-Ansatz vor, der ja bereits in meinem Artikel „Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit“  veröffentlicht wurde, der aber zur Tagung noch fortlaufend präzisiert wird.

    16:30 – 18:00 Uhr
    Fragen – Diskussion – Austausch – Offene Runde


    Basic-Facts:

    Dienstag, 24.09.2024 von 11 – 18 Uhr in Düsseldorf-City
    Tagungsort in einem bahnhofsnahen Hotel.

    Tagungsgebühr inkl. Saalmiete, Tagungsunterlagen, Kaffee und Softdrinks:
    80 € pro Person

    Anmeldung und Kartenverkauf bis zum 31.08.2024 per Mail an maxen2205@live.de oder per WhatsApp an 0176-77080604

     


    Übernachtungstipps

    Was eventuell gewünschte Übernachtungen anbelangt ,empfehle ich folgende Hotels in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsorts:

    Premier Inn – Düsseldorf – Friedrichstadt

    Hampton by Hilton Düsseldorf

    Etwas weiter entfernt (etwa 3 km) ist mein Preis-Leistungs-Tipp:

    The Niu Tab – Düsseldorf

    Alle erwähnten Hotels sind auch über HRS oder Booking.com buchbar, wo man unter Umständen etwas sparen kann.

  • Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024

    Das Nordische Modell - Nicht für Deutschland! - Kampagne 2024Das Nordische Modell – Nicht für Deutschland! – Kampagne 2024 – Kein Sexkaufverbot!

    Antagonismus zu den Kampagnen der Sexkaufsgegner und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag– Dokumentation und Onlineprojekt Positive Sexarbeit 2024 – Projektstart März 2024

    Am 23.02.2024 beantragte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen, was von der regierenden Ampel-Koalition in der ersten Lesung aber abgelehnt wurde. Dennoch geht der Antrag weiter in die Beratung der zuständigen Ausschüsse. Einen Bericht zur gegenwärtigen Lage habe ich in einem umfangreichen Artikel beschrieben:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Auch wenn die Chancen für die Einführung eines Sexkaufverbots in der laufenden Legislatur momentan nicht gegeben sind, da die Mehrheiten dafür fehlen, darf man den Ernst der Lage nicht unterschätzen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die nächste Bundesregierung ab Ende 2025 von der CDU/CSU geführt wird und so kann ein neuer Gesetzesvorstoß absolut nicht ausgeschlossen werden.

    Aus der „Gefahrenbewertung“ nun „Nichts zu tun“ ist sicherlich der völlig falsche Weg und ich habe als Gründer der Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht, die „bei Corona“ großen Zuspruch fand, bereits mit mehreren Verbänden der Sexarbeit gesprochen und nachgefragt, ob Interesse an gemeinsamen Aktion besteht. Dies wurde von einigen bejaht und ich habe auch eine ganze Reihe von Zuschriften durch BetreiberInnen und SexarbeiterInnen bekommen, die sich aktiv an Aktionen und Kampagnen beteiligen werden.

    „Zukunft Rotlicht“ war und ist kein Verband, verfügt aber über einen großen Verteiler und viele Kolleginnen und Kollegen, die sich im Dienst der Sache einbringen möchten. Wir sind also gewissermaßen ein „Sammelbecken“ für Leute, die in Verbänden organisiert sind oder eben auch nicht.

    Ständiger (virtueller) Ausschuss in Gründung

    Mit den politisch engagierten Verbänden BSD e.V. und BesD e.V. bin ich bereits im Gespräch, was ein gemeinsames Agieren unter dem Motto „Zusammenhalt der Branche“ anbelangt und ich werde in den kommenden Wochen auch meine Kontakte zu anderen Protagonisten intensivieren, um den Gedanken eines „ständigen beratenden Ausschusses“ voranzubringen.

    Für die erste virtuelle Zusammenkunft des Ausschusses, der natürlich nicht zu groß werden soll, sondern 10 bis 15 Mitglieder haben soll, werde ich mit unserem Zoom-Gruppen-Koordinator Thomas Schiller nach einem Termin Mitte April schauen und dann die „MitspielerInnen“ frühzeitig per Mail informieren. Parallel werden die Themen natürlich auch im offenen Zoom-Chat diskutiert werden, der nach wie vor 14-tägig am Freitagabend stattfindet.

    Streitschrift und Kampagne „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“

    Ich selbst werde im April/Mai 2024 an einem „Plädoyer für den Erhalt der Sexarbeit“ (Arbeitstitel) intensiv „werkeln“ und eine Streitschrift entwickeln, die dann später quasi in einem zweiten Schritt zur Meinungsbildung an alle aktuell 735 Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags postalisch verschickt werden soll. Hier werde ich auch Co-Autoren aus dem juristischen und soziologischen Bereich hinzuziehen, damit das Werk rund und überzeugend wird. Der dritte Schritt wird dann im Wahlkampf 2025 erfolgen, wo es im Rahmen der Kampagne dann darum geht WahlbewerberInnen zu informieren.

    Kampagnen-Details werde ich erarbeiten und „bei Zeiten“ vorstellen. Von „heute auf morgen“ geht das nicht: gut Ding will bekannliche Weile haben!

    Angewandter Positivismus? – Die Sexarbeit darstellen wie sie ist!

    Natürlich ist in der Prostitution nicht alles gut und schön. Die öffentliche Meinungsbildung wird allerdings seit Jahren von den Sexkaufgegnern massiv beeinflußt und zwar eben mit Horror-Kampagnen und Fakten, die keine sind. Der Kampf gegen jede Form von Menschenhandel wird von unserer Branche jederzeit unterstützt, doch die Gegner lassen keine Möglichkeit den legalen Betreiberinnen und Betreibern Kooperation mit Menschenhändlern und Wegschauen bei Mißständen zu unterstellen.

    Alle, die mit der Prostitution Dritter ihr Geld verdienen, sind moralisch fragwürdig und sogar kriminell? Klassische „Sex & Crime-Logik“, die in Boulevard-Blättern und auch darüber hinaus für Spannung bei den Lesern sorgt.

    Hinzu kommt der „Zahlen-Absolutismus“, der ohne Vorlage von Fakten unterstellt, dass 90 % der SexarbeiterInnen unter Zwang arbeiten. Das klingt „fulminant“, ist aber einfach nur eine freche Erfindung. Man stellt sich an die Seite von „Opfern“, die sich gar nicht als Opfer sehen und besitzt dann noch die Unverschämtheit diesen die Existenzgrundlage mit einem Sexkaufverbot entziehen zu wollen.

    Vielleicht starten wir die bereits angedachte Kampagne „Gesichter der Sexarbeit“ mit Video- und Podcast-Beiträgen? – Hier sind die SexarbeiterInnen gefragt und die sind ja bereits auf ihren Plattformen sehr aktiv. Die Öffentlichkeit soll die selbstbestimmten und freiwilligen Damen und Herren sehen!

    Machen wir uns ans Werk! – Ohne zuviel Panik und ohne zuviel Eile, aber bestimmt und mit viel Engagement.

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info


  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Prostitution 2023 – Achtung: CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!

    Schwerwiegendes Positionierungspapier veröffentlicht

    Das sogenannte „Nordische Modell“ (ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung) geistert seit einigen Jahren durch die politische Landschaft. Die Medien greifen die „Sex-and-crime-Argumenten“ der abolitionistischen Bewegung gerne auf und so manifestiert sich ein Mantra im Diesseits, bei dem die Fakten leider nicht so ganz stimmen.

    Niemand will ernsthaft bestreiten, dass es im Rotlicht Missstände gibt und das die Freiwilligkeit der Sexarbeit hier und da schon einmal in Frage gestellt werden kann. Allerdings sehe ich die mangelnde Freiwilligkeit primär nicht durch dritte „zwingende Personen“ begründet, sondern durch persönliche Lebensumstände, bei denen mangels Bildung und Möglichkeit oft keine andere berufliche Perspektive besteht.

    Was die Abolitionisten allerdings verkünden, gleicht einem brutalen Horrorfilm aus Zwang, Machtausübung und Missbrauch und dies wird plakativ als „Regelfall“ postuliert! Selbstbestimmte Sexarbeiterinnen gibt es nicht und wenn doch, sind diese irgendwie psychisch krank oder abnorm veranlagt. Die von Zuhältern und Menschenhändlern zur Arbeit gezwungene und regelmäßig verprügelte Prostituierte aus einem armen Land wird zum „Normalfall“ der deutschen Prostitutionsszene deklariert und überhaupt sind alle Bordellbetreiber sowieso in die kriminellen Vorgänge involviert, von denen sie ja geschäftlich erheblichst profitieren.

    Prägnante Zusammenfassung: Bordellbetreiber sind prinzipiell Abschaum und verdienen sich am Leid ihrer „Sexsklavinnen“, ohne mit der Wimper zu zucken, eine goldene Nase! Prostitution tötet! Prostitution verstößt gegen die Menschenwürde und muss umgehend abgeschafft werden!

    Der jahrelange „intensive Vortrag“ hat Wirkung gezeigt und man muss dem generalstabmäßigen Vorgehen der Anti-Prostitutions-Lobby durchaus Respekt zollen: man hat es, wenn auch mit recht perfiden Methoden und vielen „Unwahrheiten“ geschafft die öffentliche Meinung maßgeblich zu beeinflussen.

    Dies sieht man nun exemplarisch an einem aktuell „Positionspapier“, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Woche veröffentlicht hat und über das alle relevanten Medien „öffentlichkeitswirksam“ berichten. Die konservativen Politiker sehen die Regulierung des Prostitutionsgewerbes durch das ProstG und das ProstSchG als gescheitert an und wollen die gerade laufende Evaluation des ProstSchG, die 2025 enden wird, gar nicht mehr abwarten. Sie wollen ein Sexkaufverbot und die Freierbestrafung am besten jetzt gleich sofort!

    Nun ist ja bekannt, dass die CDU/CSU momentan in der Opposition ist und in dieser Situation eben nicht in der Lage ist Gesetze zu beschließen. Dennoch ist es erstaunlich, dass die Konservativen das Thema Prostitution gerade jetzt für sich entdeckt haben und natürlich eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative starten könnten. Auch in der SPD gibt es nicht wenige Personen, die, was das Thema Sexkaufverbot anbelangt ins gleiche Horn stoßen. Wer erinnert sich nicht an die Attacken der SPD-Abgeordneten Breymaier gegen die Branche während der Corona-Zeit. Die FDP und die Grünen betrachten Prostitution recht liberal, jedoch auch ohne jegliche Romantisierung.

    Wenn man nun einmal davon ausgeht, dass man vernünftigerweise die gerade laufende Evaluation des ProstSchG abwarten wird, hängt beim Thema Sexkaufverbot viel vom Ausgang der kommenden Bundestagswahl in 2025 ab. Wir beobachten gerade in den Umfragen die Unzufriedenheit mit der Ampel-Koalition und die deutlich steigende Zuneigung zum konservativen Lager.

    Die CDU/CSU kommt auf über 30 % und ist damit fast so stark wie die gesamte Ampelkoalition. Die AfD wäre aktuell zweitstärkste Kraft, die FDP müsste um die 5 % kämpfen und die Linke wird bei Gründung der Wagenknecht-Partei vermutlich nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die CDU/CSU wäre die eindeutig stärkste Partei und würde daher den Auftrag zur Regierungsbildung ableiten, wobei es weder mit SPD noch mit den Grünen für eine Mehrheit reichen würde.

    Nun kann in 2 Jahren noch viel passieren, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die CDU/CSU den nächsten Bundeskanzler stellen wird, halte ich momentan für recht wahrscheinlich. Wenn die CDU/CSU in 2025 ein starkes Ergebnis erreicht, kann das Thema Sexkaufverbot in dann anstehenden Koalitionsverhandlungen, mit welchem Partner auch immer, für unsere Branche unter Umständen brisant werden. Zwar werden dann viele andere „brennende Themen“ auf der Agenda stehen, aber es ist eben nicht auszuschließen, dass auch Prostitution neu in den Fokus gerät.

    Dabei wird es im Kontext natürlich auch spannend sein, zu welchen Ergebnissen die wissenschaftliche Evaluation des ProstSchG kommt, die ja ebenfalls in 2025 vorliegen wird. Sollte die Bewertung „vernichtend“ sein, muss die Politik ohnehin handeln und nachbessern und dies dann auch parteiübergreifend?

    2026 könnte das entscheidende Jahr werden, wenn es Ende 2025 zum Politikwechsel kommen sollte. Die Zeit vergeht schnell und gespielte Verwunderung wird dann irgendwann nicht mehr helfen.

    Nicht vergessen: auch auf EU-Ebene gibt es ja bereits die zwar unverbindliche Empfehlung für eine Einschränkung der Prostitution, aber man darf diese politische Tendenz natürlich auch nicht unbeachtet lassen.

    In der Summe gesehen befindet sich besonders die Betreiberbranche in schwerem Fahrwasser: nach Corona haben sich die Geschäfte nur teilweise erholt, die gestiegenen Energiepreise schmälern die Kaufkraft, die Reglementierungen nach dem ProstSchG haben die Betreibung erschwert und verteuert, die Zahl der Gäste nimmt ab und auch die Dienstleisterinnen, die in einem offiziellen Betrieb arbeiten möchten sind nicht mehr in dem Umfang vorhanden wie noch vor Jahren.

    Ein Sexkaufverbot in Deutschland würde die Prostitution in die absolute Grauzone drängen, die Dienstleisterinnen schutzlos machen und natürlich auf einen Schlag die Betreiber ruinieren. Was will man mit einem Bordell oder Club machen, den man nicht mehr betreiben darf?

    Ich bin regelmäßig mit Betreiberinnen und Betreibern im Gespräch, die sich Gedanken machen. Große Investitionsfreude gibt es ohnehin nicht, aber je mehr man vom möglicherweise kommenden Verbot liest, desto nervöser werden die Leute. Viele haben umfangreich investiert oder ihre Objekte langfristig über Kredite finanziert.

    Nicht wenige überlegen zu verkaufen, solange es noch geht und solange es jemanden gibt, der noch kauft. Doch wer kauft in einer vermeintlich unsicheren Situation? – Stetige Unsicherheit führt zu Magenbeschwerden und dauerhaftem Unwohlsein.

    Immer wieder taucht die Frage auf: „Was kann man tun?“ und ich weiß darauf auch keine vernünftige Antwort. Man kann Arbeitskreise gründen und diskutieren, aber jede Form von „Pro-Prostitutions-Kampagne“, wie auch immer man diese gestalten würde, hat deutlich weniger Wirkung als der kontinuierlich ausgeschüttete Schmutz der Gegenseite. Wo kann ein Ansatz liegen? Wer hat Ideen? Wer wäre bei einem Arbeitskreis dabei? Treffen im neuen Jahr?

    Wir wollen hier und heute keine Panik erzeugen oder zu tief in die Glaskugel schauen, es ist aber festzustellen, dass das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion schon schwer wiegt und eine deutliche Tendenz hat. Inhaltlich werden sämtliche vorhandenen Vorurteile der „Abolis“ unkritisch übernommen und man fragt sich, wer hier „Ghostwriter“ war. Fakten, die keine sind, sind faktisch keine Fakten! Aber die Politik nimmt es bekanntlich damit nicht so genau!

    In diesem Sinne „Glück auf!“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Das Positionspapier zum Nachlesen:

    https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2023/11/Positionspapier_Sexkauf_bestrafen.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?