Schlagwort: Prostitution

  • 1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!
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    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gemeinsam am Start!

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Wenn man die aktuelle Presseschau zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main betrachtet, wird man, oh Wunder, direkt wieder mit Klischees konfrontiert, die einem Journalisten der Frankfurter Neuen Presse besonders erwähnenswert erscheinen: „ein Maserati auf dem Parkplatz und bullige Türsteher am Eingang“ bei „einem eher ungewöhnlichen Branchentreffen“. Titel des Artikels: „Weiterbildung. Bordellbetreiber informieren sich im Gallus über Zukunft Rotlicht“. Wem nun der Maserati gehörte, ist mir nicht bekannt und auch nicht wichtig und die Türsteher waren nach meiner Wahrnehmung nicht wirklich bullig, sondern zurückhaltend und freundlich. Garantiert keine Milieu-Leute und erst recht keine Rocker, sondern zertifizierte Sicherheits-Fachkräfte, die man bei Veranstaltungen aller Art einsetzt. Bei einem „Rotlicht-Kongress“ ist das dann scheinbar besonders erwähnenswert? Nun gut! In der Tat war es aber gut, dass solch besonnene Leute eingesetzt wurden, denn es gab auch einen Besuch der „Sisters Stuttgart“, die eine besondere Botschaft in den Saalbau Gallus bringen wollten: „Deutschlands erster Kongress für Menschenhandel und Zuhälterei“ stand auf einem selbstgemalten großflächigen Banner. Die „Hessenschau“ berichtet dazu im Artikel „Frauen protestieren gegen Bordellbetreiber-Kongress“.

    Die politische Botschaft der „Sisters“ gegen die Prostitution als solches ist eine zu respektierende Meinung, aber eben an der völlig falschen Stelle präsentiert und mit den falschen Adressaten! Der Staat wäre der richtige Ansprechpartner und folgerichtig bezeichnen die „Sisters“ den Staat auch als „den größten Zuhälter“ …

    Übrigens: im Saalbau Gallus tagten nicht nur Bordellbetreiber, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Behördenmitarbeiter und auch Sexworkerinnen, die freiwillig im Gewerbe tätig sind und das Sisters-Banner eher irritiert zur Kenntnis nahmen. Es ging thematisch um die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und um die damit verbundenen staatlichen Auflagen und eben auch darum „sauber“ = gesetzeskonform zu arbeiten und der Branche eine Zukunft zu geben! Menschenhandel und Zuhälterei? Fehlanzeige! Wenn sich Leute treffen, um ein Gesetz kennen zulernen, um steuerliche Aspekte erklärt zu bekommen, um zu wissen welche baulichen Maßnahmen und Anträge notwendig werden, ist man von einem „Zuhältertreffen“ mit Wein, Weib und Gesang kilometerweit entfernt! Dies mussten auch die erwähnten „Sisters“ einsehen, die sehr überrascht waren, dass unterschiedliche Referenten, darunter auch ich, bereit waren, die „kühne These“ mit ihnen intensiv zu diskutieren! Denn wir, die Dozenten, haben und hatten mit Menschenhandel nie etwas am Hut und verurteilen auch alle Formen von Zuhälterei und Ausbeutung! Besonders die Rechtsanwälte, die ja nun einmal „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind, mussten im Vorfeld des Kongresses schon kräftig schlucken, als sogenannte „Stoerenfridas“ behaupteten, dass eine Clique von Vorbestraften im Saalbau Gallus referieren würde! Eine Frechheit, die mit „freier Meinungsäußerung“ nichts mehr gemein hat! Die „Sisters“ waren darauf „angesprungen“, stellten aber vor Ort fest, dass die vermuteten bösen Leute nicht vorhanden waren! Keine finster blickenden Goldketten-Luden, keine „gezwungenen Pferdchen mit blauen Augen“, sondern „normale Menschen, wie du und ich“, die versuchen, in einem oft gescholtenen Gewerbe „anständig“ zu arbeiten! So endete die „Protestaktion“ in einem angenehmen Dialog, der nichts mit einer „Störung“ zu tun hatte.

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Der Kongress und seine Themen – Alles war vorab bekannt! – Natürlich rechtskonform!

    Das Kongress-Programm von „Zukunft Rotlicht“ war weder geheim noch anzüglich! Jede und jeder, der sich für das Thema „Prostituiertenschutzgesetz“ interessiert oder als Betreiberin oder Betreiber sogar interessieren muss, konnte das Programm seit Anfang März auf der Homepage https://zukunft-rotlicht.de abrufen und natürlich auch die teilnehmden Referenten ausführlich „googeln“.  Es ging beim Kongress nicht um „Rechtsbeugung“, „Umgehungs-Konstrukte“ oder „Steuerspar-Modelle“, sondern um gesetzeskonforme Arbeit mit einem neuen Gesetz, dessen Intention teilweise noch wenig greifbar erscheint! Keine Zusammenkunft von Verschwörern! Warum auch?

    Das komplizierte deutsche Steuerrecht stand gleich mehrfach auf dem Programm, wobei die Umsatzsteuerproblematik, aber auch die Besteuerung von Sexworkerinnen im Mittelpunkt standen. Das neue Gesetz bietet hier für die Finanzbehörden verschiedene Angriffspunkte und es gibt schon eine ganze Reihe von „Fahndungen“ und rückwirkenden Steuerfestsetzungen, die im Extremfall zur Existenzvernichtung führen können! Die Fachanwälte Guntram Knop (Frankfurt/Main) und Harald Martin (Karlsruhe) stellten die wichtigsten Aspekte und Gefahren vor und kamen mit dem interessierten Publikum intensiv ins Gespräch! Ohne Steuerberater kommt man als Betreiberin oder Betreiber im Gewerbe ohnehin nicht aus und wenn es kompliziert wird, ist der Steuerfachanwalt unentbehrlich! Wer kennt sonst alle Doppelbesteuerungsabkommen europaweit, wenn es ums Thema Steuerpflichten bei Sexworkern geht, die durch die gesamte EU reisen und möglicherweise irgendwann von der Steuerfahndung im Betrieb gesucht werden? Und wer verhandelt sonst mit dem Finanzamt auf Augenhöhe?

    Der Verwaltungsfachmann und Jurist Andreas Ramisch (Forchheim), der bei einer Behörde in leitender Funktion angestellt ist und bundesweit Behörden-Mitarbeiter(innen) zum neuen Prostituiertenschutzgesetz schult, erwies sich einmal mehr als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Verwaltungsrechts und lieferte in seinen Referaten praktische Hilfe für den Umgang mit Behörden und erläuterte Verfahrensabläufe im Detail. Ramisch ist kompetent und hat ein unglaubliches Fachwissen, das er sogar an seinem Geburtstag (den er Montag hatte) gerne vermittelte. Auch in den Seminarpausen wurde er ständig befragt und um seine Meinung gebeten! Ramisch konstatierte, dass sich die Behörden in den meisten Bundesländern noch im Wartestand befinden, dass aber jetzt gerade intensive Schulungsmaßnahmen laufen! Ruhig wird das Jahr 2018 weder auf der einen (Betreiber) noch auf der anderen Seite (Behörden) werden!

    Marketingfachmann Michael Beretin (Stuttgart) beschäftigte sich mit dem wichtigen Aspekt der „Werbung für Prostitution“ und zeigte Gefahren auf, die sich z.B. ergeben, wenn man von „Team und seinen Damen“ spricht und diese „Botschaft“ auch an die Behörden sendet! Wenn man plötzlich zum „Arbeitgeber“ von 100 Damen wird, sollte man sein Sparschwein prüfen, denn dann sind Nachzahlungen in Millionenhöhe für Steuern und Sozialabgaben schnell vorprogrammiert und außerdem kann man auch noch empfindlich bestraft werden! Beretin, der in bekannt charmanter wie bestimmter Art auftrat  rief auf dem Podium auch zur Gründung eines neuen Verbandes auf, der „endlich“ die Interessen der Branche bündelt und vertritt! Die Idee fand großer Zuspruch und wird möglicherweise recht zeitnah in die Tat umgesetzt!

    Mit praktischen Hilfen rund um das ProstSchGesetz befasste sich der Veranstalter Christoph Rohr in seinem Seminar-Block: die Zustellanschrift.de, Christophs Herzblut-Baby, ist in aller Munde und verbreitet sich immer mehr. Damen ohne Wohnsitz in Deutschland oder Damen, die den Blick des Partners fürchten, können ihre Behörden-Post ganz legal nach Ulm umleiten und erhalten per E-Mail, SMS, WhatsApp Nachricht, wenn etwas im Kasten liegt. Ein ausgeklügeltes Verfahren, verwaltungsrechtlich geprüft und für sehr gut befunden! Ein Produkt, was die Branche braucht und dass es für ganz kleines Geld gibt! Eine Erfolgsstory, die aber den ganzen Mann fordert …

    Ich selbst, in der Branche als Howard Chance bekannt und von einigen Leuten auch als die „böse Bild-Zeitung des Rotlichts“ verunglimpft, habe mich beim Kongress mit den „Kaufmännischen Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber im Rotlicht“ befasst und einen weiteren Seminarblock zum Thema „Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden“ angeboten. Die Präsentationen zu beiden Themen werden demnächst auch
    online verfügbar sein!

    Die Conclusio für heute …

    Der liebe Kollege Christoph Rohr hat die komplette organisatorische Abwicklung des Kongresses übernommen, war in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit dem Kongress beschäftigt und wusste oft nicht, wo ihm gerade der Kopf stand. Wie viel Vorbereitung und Koordination nötig ist, um einen einzigen Kongress-Tag bis ins Detail zu organisieren, kann sich kaum jemand vorstellen! Wir haben fast täglich telefoniert, Dinge abgesprochen und erledigt. Meine Kunden wurden auch oft vertröstet, Christoph musste seine „Rotlicht-Akademie“ pausieren und sogar die Weiterentwicklung der Zustellanschrift.de zeitweise vernachlässigen! Der Tag hat eben nur 24 Stunden … an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank nach Dornstadt für die hervorragende Arbeit! Prall … Herr Rohr! Mit Dir immer wieder gerne!

    Nach dem Kongress ist  jetzt nicht „vor dem Kongress“: unser Zusammenarbeit hat sich beim Kongress bewährt und wird sich jetzt bei unseren „Kern-Kompetenzen“ fortsetzen: Christoph wird sein Produkt promoten, denkt über Zusatztools nach, ich werde reisen und texten und wir werden weiter intensiv im Bereich der „Unternehmensberatung“ tätig sein und uns hier mit der Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sinnvoll ergänzen! Unsere Partner und weitere Details werde ich in den kommenden Tagen in meinem „2. Bericht zum Kongress“ vorstellen! Genug für heute! Die Arbeit ruft! Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

  • Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!Zukunft Rotlicht? Das Prostituiertenschutzgesetz und seine Folgen!

    Das Editorial von Howard Chance zur Prostitution in Deutschland

    Informationsstand: 24. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Regulierung oder Schutz? Die entscheidende Frage!

    Seit 1. Juli 2017 ist im deutschen Rotlicht-Milieu nichts mehr, wie es war. Mit der Einführung des bundesweit geltenden Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGesetz), dass statt wirksamem Schutz für Sexworkerinnen und Sexworkern vielmehr umfassende Regulierung eines ausgeuferten Gewerbes zum Inhalt hat, setzte ein Paradigmenwechsel ein, der zwar zögerlich begann, nun aber, im Frühjahr 2018, seine Wirkung entfaltet. Waren die Behörden im Jahr 2017 eigentlich nur in Nordrhein-Westfalen und Bayern wirklich aktiv, so kommt seit dem Jahreswechsel auch in den 14 weiteren Bundesländern etwas Bewegung in die Sache. In vielen Bundesländern wird die Umsetzung des Gesetzes nach wie vor als lästige Pflicht betrachtet: die Formalitäten und der Aufbau von geeigneten Strukturen sind personal- und zeit-intensiv, es entstehen Kosten und der wahre Nutzen ist in vielen Städten und Gemeinden, die letztendlich an der Front stehen, kaum erkennbar!

    Ein guter Leumund allein nützt wenig gegen die ganze Härte des Gesetzes!

    Paradoxerweise fallen Betriebe, die über Jahrzehnte vorbildlich geführt wurden, beispielsweise dem Baurecht zum Opfer und selbst die regelmäßige Zahlung von “Sexsteuer” als besondere Form der Vergnügungssteuer, befreit nicht von der baurechtlichen Prüfung. In NRW sind die Ausführungsbestimmungen eindeutig und jede “Prostitutionsstätte” benötigt den Segen des zuständigen Bauamtes. Die Zeiten, wo man gegen eine Spende oder durch gute Worte eine “Duldung” erlangen konnte, sind wohl vorbei, denn bei den vorgeschriebenen Konzessionierungsverfahren sind immer mehrere Dienststellen involviert, die zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen oder einfach emotionslos Dienst nach Vorschrift machen. Wenn das Bauamt nicht stempelt weil beispielsweise der Brandschutz in einem Objekt nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, kann die rote Lampe schnell erlöschen und dass in einer Zeit, wo die Geschäfte eher mäßig laufen und umfangreiche Investitionen in ein Objekt kaum lohnen. Die einen nennen es “Marktbereinigung”, die anderen sehen im neuen Gesetz Hunderte von Schikanen, die den Zweck verfolgen, Prostitution und Rotlicht möglichst komplett zu vertreiben. Wenig Schutz, viel Regulierung und wirksame Waffen in den Händen von Behörden, die mit ein wenig List einen “politischen Willen” durch die Hintertür durchsetzen können, wollen oder sollen! Ausgang ungewiss! Nun gehörten Bordellbetriebe und ähnliches für den Staat noch nie zu förderungswürdigen Unternehmungen, dass jedoch ein Bedarf nach käuflicher Lust bestand und besteht, wurde nie geleugnet. Man duldete die anrüchigen Betriebe, versuchte diese in städtebaulich zu vernachlässigende Bezirke zu konzentrieren und schaute bei den “Modellwohnungen” und “Kleinbordellen”, die sich in Misch- und Wohngebieten befanden, nicht so genau hin, wenn es dort keine Auffälligkeiten, Belästigungen oder Begleitkriminalität gab. Wer eine gewisse Unauffälligkeit zeigte, hatte selten etwas zu befürchten: mal ein informativer Besuch der Sittenpolizei, mahnende Worte des Ordnungsamtes und ein Besuch von Streetworkern, die neue Broschüren für die Damen ablieferten. Der Staat hielt sich zurück und die Selbstregulierung wurde fast zur Regel. Aus und vorbei! Selbst wenn der Ordnungsamtsleiter nur positive Dinge zum “Bordell XY” zu vermelden weiß, kann er die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf Dauer nicht ignorieren und ich weiß aus vielen  intimen vertraulichen Gesprächen, dass man in manchen Amtsstuben mit dem Gesetz hadert und sich daher auch mit der Umsetzung gerne Zeit lässt!

    Ein Bundesgesetz und unterschiedlichste Umsetzung? Kann das sein?

    Ja, der Föderalismus macht es möglich! Bundestag und Bundesrat beraten und beschließen ein Gesetz, dessen Umsetzung dann auf Länderebene erfolgt und bei der die Länder die Möglichkeit haben das Gesetz zu “verfeinern”! Man entschuldige die Begrifflichkeit, denn ich erinnere mich hier an das alte deutsche Sprichwort “Viele Köche verderben den Brei!”. Beim “verfeinern” kann es ja nur darum gehen, Dinge zu “verschärfen”, denn der “Tenor” des Gesetzes muss ja unbedingt eingehalten werden! Ein Land kann so nicht sagen: “Paragraph YZ” gefällt uns nicht, den streichen wir durch eine Landesverordnung!” Aber es besteht die Möglichkeit “schwammige Paragraphen”, von denen es im Gesetz so einige gibt, in einer Landesverordnung zu “präzisieren” oder zu erweitern! Exemplarisch sei hier das Bundesland Baden-Württemberg genannt, wo die ergänzende Umsetzungsverordnung den ursprünglichen Gesetzestext inhaltlich nahezu verdoppelt. Je nachdem, in welchem Bundesland mein Betrieb sitzt, habe ich es mit einigen wenigen Auflagen zu tun oder aber mit einer kaum zu bewältigten Fülle! Wer meint, mit der Lektüre des Bundesgesetzes schon alles zu wissen, der wird sich wundern, welche Zusatzvorschriften einige Bundesländern “erfunden” haben! Wir haben es mit einer Art “Baukasten-System” zu tun, bei dem man höllisch aufpassen muss, wo und an welchem Ort welche Zusatzbestimmungen gelten. Was in Rheinland-Pfalz belanglos ist, kann in Nordrhein-Westfalen das Ende bedeuten! Wer kann sich damit wirklich auskennen? Wie ist überhaupt der Informationsstand bei den Ämtern?

    Prostitution 2018 – Eine Situationsbeschreibung

     

    Das Jahr 2018 wird ein Jahr der Unruhe im “Milieu” werden und dies betrifft natürlich auch die Sexworkerinnen und Sexworker, die ja das “Kapital der Branche” sind! Vielen Damen und auch Herren ist nämlich die Lust vergangen, seit der sogenannte “Huren-Ausweis” Pflicht wurde, ohne den man in Deutschland nicht mehr legal als Prostituierte bzw. Prostiutierter arbeiten darf! Dieser Ausweis schützt nämlich nicht, sondern beschert dem deutschen Staat ein umfangreiches praktisches “Huren-Register”, das es den Finanzbehörden ermöglicht Steuern zu erheben und Steuerhinterziehungen auch rückwirkend zu untersuchen. Wer einen “Huren-Ausweis” beantragt, bekommt in der Regel wenige Wochen später einen steuerlichen Erfassungsbogen und wenn man diesen nicht schlüssig ausfüllt und zurücksendet, gerät man schnell in einen Prüfmechanismus, der oft Unheil bedeutet. Die Finanzämter bauen zwar manchmal “Brücken”, sind aber generell nicht “Freund und Helfer”, sondern eben die “Finanzierer” des Staatshaushaltes. Der Staat braucht Geld und die romantische Meinung, dass Prostitution eben etwas anderes sei als normale Arbeit und das man für “unmoralische Tätigkeiten” doch eigentlich nicht steuerlich zur Kasse gebeten werden kann, lässt den Bundesfinanzminister allenfalls grinsen. Selbst Drogenhandel oder die Erträge aus Banküberfällen sind nach der Abgabenordnung steuerpflichtig, ohne wenn und aber! Regulierung bedeutet also auch im Bereich der Prostitution Gewinnoptimierung für die Staatskasse. Ein Großteil der “Normalbürger” wird dies ganz sicher befürworten! Wer seine Lohnsteuer automatisch abgezogen bekommt, hat sicher kein Verständnis, wenn besondere Berufsgruppen täglich Bargeld kassieren und der “Brutto-gleich-Netto-Regel” folgen und einfach kein Kassenbuch führen. Besonders prekär wird es auch bei der Umsatzsteuer, die ja die Haupt-Einnahmequelle des deutschen Staates ist! Bei jedem gewerblichen Verkauf und bei jeder gewerblichen Dienstleistung fällt in Deutschland Umsatzsteuer an und von den 100 € Liebeslohn, die im Bordell gezahlt wird, sind, vereinfacht dargestellt, 19% sofort an den Staat zu zahlen, während der Restbetrag dann bei einer Einkommensteuererklärung zu versteuern ist. Doch, ganz ehrlich, welche Liebesdame zahlt Umsatzsteuer? Viele werden den Begriff im Zusammenhang mit Prostitution noch nie vernommen haben. Da das Eintreiben bei den bislang eher unbekannten Damen schwierig und aussichtslos ist, versuchen die Finanzbehörden mitunter die Bordellbetreiber in Haftung zu nehmen. Beim bekannten 50/50-Modell, wo für die Dienstleisterin kein unternehmerisches Risiko besteht, kann man die “Selbständigkeit” der Dame in Abrede stellen und den Betreiber heranziehen? Kann man dann sogar ein “Beschäftigungsverhältnis” annehmen oder unterstellen? Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen wären dann auch schnell mit Forderungen zur Stelle!

    Zukunft Rotlicht? Eine sehr ungewisse Situation!


    In der täglichen Arbeit als Berater erlebe ich fast täglich neue Überraschungen und ich stelle fest, dass eine Karriere im Rotlicht-Gewerbe momentan und wohl auch in Zukunft nicht mehr so ertragreich sein wird, wie sie einmal war. Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Unternehmen wissen dies längst, aber nicht wenige Damen des Gewerbes empfinden die neuen Gegebenheiten als “Ungerechtigkeit” und weigern sich nach wie vor wie “normale Kaufleute” zu arbeiten. “Republikflucht” ist gerade bei osteuropäischen Sexworkerinnen ein Weg, um dem einnehmenden deutschen Staat zu entkommen! Angeblich soll es in anderen EU-Ländern jetzt besser sein, weil die Bürokratie nicht so wirksam arbeiten soll, wie in der Bundesrepublik? Einen Versuch ist es wohl wert? Die deutschen Bordelle haben jedenfalls momentan erhebliche “Personalprobleme” und suchen händeringend nach Fachkräften, die jetzt aber anscheinend nach anderen Wegen suchen, um das persönliche Problem zu lösen!

    Hartes Durchgreifen der Staatsmacht? Die jüngste Aktion der Bundespolizei

    Der Staat ist gerüstet und geht mit der „0-Toleranz-Strategie“ des Heimat-Innenministers Horst Seehofer gegen „Verbrecher“ effizient vor? So geschehen bei der deutschlandweiten „Thai-Razzia“, bei der die Presse genauso schnell vor Ort war wie die „GSG 9“. Was dann so aussah wie ein Dreh zu „Cobra 11“, war eine „Polizeiübung“ ungeahnten Ausmasses. Am Ende saß ein drahtziehendes Rentnerpaar im Polizeibus und eine recht große Anzahl von thailändischen Prostituierten wurde festgenommen, um mögliche Visa-Vergehen zu überprüfen! Ob der Einsatz von 1.500 Bundespolizisten hier wirklich erforderlich war? Jedenfalls wurde der „Einsatz gegen die Thaibestie von Siegen“ zum medialen Hit und gleichzeitig kamen natürlich alle Prostitutionsgegner flugs aus dem Gebüsch, um zu betonen, dass es im deutschen Rotlicht eben kriminell zugehe! Neuer Beweis liegt vor und so muss das neue Prostituiertenschutzgesetz ja gepriesen werden, auch wenn es natürlich viel zu schwach erscheint! Am besten legt man den ganzen „Rotlicht-Sumpf“ gleich komplett trocken! Weg mit den ganzen Verbrechern!  Dass es aber in fast allen Bereichen des deutschen Prostitutionsgewerbes eher geordnet und „anständig“ zugeht, kann und will ja niemand glauben! Eine solche Meldung, würde ja auch niemanden interessieren! Der Beweis eines Klischees, bestätigt abstruse Meinungen und fertig ist die Suppe! Die Branche bedankt sich mit zynischem Stirnrunzeln! Was bleibt denn auch anderes übrig?

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 - Das plötzliche Ende der "Thai-Connection" - Razzia Bundespolizei

    Prostitution 2018 – Das plötzliche Ende der „Thai-Connection“ – Razzia Bundespolizei

    Die „größte Aktion der Bundespolizei“ seit ihrer Gründung war gestern Anlass für umfangreichste Berichterstattung auf allen Kanälen. 1.500 Bundespolizisten durchsuchten am frühen Morgen bundesweit 62 Bordellbetriebe, in denen thailändische Sexworkerinnen tätig waren. Es soll konkret um Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten gehen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die die Ermittlungen leitet, spricht von einer organisierten Bande, die Siam-Damen mit „erschlichenen Visas“ in die Bundesrepublik eingeschleust hat, um sie der Prostitution zuzuführen.

    In Siegen, meiner Heimatstadt, klickten gestern morgen die Handschellen für die vermeintlichen Rädelführer, eine 59-jährige Thailänderin und ihren 67-jährigen Partner, die in einem „Thaihaus“ in der Eiserfelder Straße angetroffen und festgenommen wurden! Das beschauliche Siegen als Sitz einer bundesweit agierenden „Verbrecher-Bande“? Heftig! Sogar die GSG 9 war mit martialischer Ausrüstung vor Ort, da man ja „milieutypisch“ mit eventueller Gegenwehr rechnen muss? Express.de berichtet spektakulär von der Siegener „Thai-Bestie“, weniger ging wohl nicht?

    Nun ja, wahrscheinlich hätte ein Anruf bei der Siegener Kreispolizeibehörde ausgereicht, um die Gefährlichkeit der „Haupttäter“ zu überprüfen. Als „Alt-Siegener“ kenne ich die Protagonisten, nämlich die Thaidame und ihren Mann, aus meiner langjährigen Siegener Zeit. Unauffällige Leute, die seit bestimmt 20 Jahren in Siegen tätig sind und ihre „Betriebe“ in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet ausgeweitet haben: neben der Eiserfelder Straße gab es noch „Niederlassungen“ in der Friedrichstraße. Es dürften regelmäßig um die 10 wechselnde Damen gewesen sein, die über Jahre hinweg in Siegen der Prostitution nachgingen.

    Auffallend war dabei, dass es sich bei den Siegener Thailadies vornehmlich um junge und sehr attraktive Damen handelte, die nach diversen Forenberichten einen recht tabulosen Service anboten. Die Gäste reisten oft von weit her an, da es besondere „katholische Angebote“ gab, die man sich auch etwas mehr kosten ließ. Angebot und Nachfrage?

    Die deutsche „Thai-Gemeinde“ besteht grundsätzlich aus zwei sehr unterschiedlichen Fraktionen: zum einen sind es die Damen, die in den 80-er und 90-er Jahren nach Deutschland kamen, oft deutsche Männer heirateten und heute „Massage-Institute“ betreiben oder aber durch legal erworbene Aufenthaltspapiere nach wie vor in Eroscentern und Terminwohnungen aktiv sind; zum anderen sind es eben Damen, die mit „familiären Einladungen“ oder über fingierte „Touristen-Visas“ nach Deutschland einreisen und dann in Bordellbetrieben tätig werden. Die erste Gruppe (die eingedeutschten Thai-Damen) sind meistens deutlich über 40 Jahre alt, während die „Touristinnen“ zwischen 20 und 30 Jahren alt sind!

    Das „System“ ist den deutschen Behörden eigentlich bekannt und ich stelle mir die Frage, wie es möglich war, dass diese offensichtlichen Missstände über viele Jahre nicht entdeckt wurden. Kontrollen sind auch in Siegen üblich und es bedurfte nicht des neuen Gesetzes, um „Touristinnen“ zu entdecken! Und spätestens seit der „Huren-Pass-Pflicht“ hätte eigentlich Schluss sein müssen mit der „Illegalen Arbeit“! Denn: mit einem Touristen-Visum bekommt man den „Huren-Ausweis“ nicht!

    Aber das scheint ja in den Siegener Thaiclubs und in 60 weiteren Betrieben bundesweit nicht aufgefallen zu sein? Oder haben die Behörden im Hintergrund Material gesammelt, um dann eben in der „Riesen-Razzia“ zuzuschlagen? Das ist durchaus denkbar! So entsteht dann auch
    der Aktionserfolg von „100 Festnahmen“, wovon die meisten sicher dem Zweck der Abschiebung von Sexworkerinnen in die thailändische Heimat dienen! Interessant ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Bericht von n-tv.de, der davon berichtet das heute (also am 19.04.2018) lediglich 3 Personen in Untersuchungshaft sind! Also doch keine Riesen-Bande? Gegen 81 Personen wird wegen Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht ermittelt, berichtet das Portal TAG24 und das sind dann wohl die vorübergehend festgenommen Sexworkerinnen!

    Hätten sich die Siegener „Organisatoren“ mit dem neuen Prostitutionsgesetz beschäftigt, so hätten sie schnell erkannt, dass ihr „Geschäft“ so nicht weiter „gut gehen“ konnte. Schon die Einschleusung hätte ausgereicht, um empfindlich bestraft zu werden! Dies dann noch, wie behauptet, mit massivster Ausbeutung zu verbinden, ist natürlich hochkriminell und nicht zu beschönigen! Das „Einschleusungs-Gebühren“ von 10.000 Euro für Papiere und Flug nicht ungewöhnlich sind, ist in der Branche bekannt; die Einbehaltung von 100% des „Hurenlohns“
    gehört aber nicht zum Geschäftsprinzip! Dann hat man nämlich äußerst „unmotivierte“ Mitarbeiterinnen“, die bei den Gästen nicht „ankommen“!

    Ähnlich wie bei den „China-Connections“ profitieren zwar die „Organisatoren“ und deren Netzwerk mehr von der Prostitution, als die Damen selbst, aber in der Regel sind die „Konditionen“ vor der Anreise aus fernen Ländern bereits „vereinbart“ und die Sexworkerinnen haben, aus welchen Gründen auch immer, eingewilligt! Besser schlechte Konditionen als kein Verdienst in der Heimat, könnte die Devise sein! Dass keine Steuern bezahlt werden, gehört auch zum „Geschäftsprinzip“ und schädigt natürlich uns alle! Ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen Betreiber!

    Im vorliegenden Fall reden wir ja nicht von einigen wenigen Damen, sondern wohl von Hunderten, die über die Jahre im Netzwerk tätig waren! Haben die deutschen Behörden wirklich über Jahre davor die Augen verschlossen? Oder wollte man den medienwirksamen „Hammer“ produzieren? Letzteres ist ja nun gelungen und Horst Seehofer konnte einen ersten „großen Erfolg“ als Bundesinnenminister feiern! Hurra! Keine Toleranz! Passt scho!

    Mandanten, die völlig legale „Thaibetriebe“ unterhalten, die ihre „Erlaubnis“ beantragt haben und nur Sexworkerinnen mit „Huren-Ausweis“ beschäftigen, riefen mich gestern an und berichteten von „0 Kunden“! Klar, wenn man im Fernsehen, bei Facebook und in den Zeitungen von der „Thai-Razzia“ liest, kommt man schnell zur „Verallgemeinerung“: das ist in allen Thai-Betrieben so und da sollte ich besser nicht mehr hingehen, denn wenn ich als Gast dort bei einer Razzia angetroffen werde, werde ich womöglich noch mit Zwangsprostitution in Zusammenhang gebracht und bekomme vielleicht unangenehme Post nach Hause, die meine unwissende Ehefrau in Empfang nimmt? Bingo!

    Das Verhalten großer schwarzer Schafe schädigt die gesamte Branche und selbst in Bordellen, in denen keine „Thais“ tätig sind, war gestern „tote Hose“! Das Thema „Prostitution“ kam schlagartig wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und die „Notwendigkeit“ des neuen Gesetzes wird durch die Aktion und deren „Erfolg“ massivst untermauert! Der Staat liefert ein überzeugendes Argument durch eigenes Handeln!

  • Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Prostitution 2018 - Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?Prostitution 2018 – Warum ist Howard´s Buch aus dem Handel?

    Wir reden über den „Todesstoß für das Rotlichtgewerbe?“, nämlich meine Publikation zum neuen Prostituiertenschutzgesetz, die  im September 2016 erschien und die sich im Handel sehr gut verkaufte. Ich war jedenfalls hoch zufrieden! Im vergangenen Jahr wurde dann und wann bei Beratungstermin angemerkt, dass wohl einige Inhalte meines Buches „überholt“ seien! Das ist natürlich kein Wunder, da die Publikation quasi „prophetisch“ entstand und bereits fertig editiert war, bevor der Bundesrat dem Gesetz am 23. September 2016 abschließend zustimmte. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Umsetzverordnungen der Länder, keine Druckvorlagen für die Huren-Pässe, sondern lediglich den Gesetzestext und einen Kommentar der Bundesregierung, in der die vermeintlichen „Absichten“ verkündet wurden. Auch war zu diesem Zeitpunkt noch keine „Verfassungsbeschwerde“ angedacht!

    Wenn man nun mein Portal www.prostitution2017.de nicht parallel verfolgt hat und das Buch Mitte 2017 erworben hat, stellte man sich zu Recht die Frage, warum wesentliche Informationen in der Druckausgabe fehlen und viele haben den Zeitpunkt der Ausgabe nicht berücksichtigt und mir als Autor dann „lückenhafte Arbeit“ unterstellt. Dabei war das gesamte Projekt so angedacht, mit der gedruckten Ausgabe den Informationsreigen zu eröffnen und den Diskurs dann im Portal zu starten. Nachdem dann im Herbst 2017 immer mehr Bundesländer ihre Landesverordnungen präsentierten und zusätzliche Bestimmungen zum „Huren-Pass“ formuliert wurden, war es an der Zeit über eine „Neuausgabe“ nachzudenken. Doch der richtige Zeitpunkt war dann nicht zu finden: zum einen war ich durch meine Reisen überaus beschäftigt, andererseits veränderte sich die „Lage“ ständig und ich wollte abwarten, bis die Regeln für alle Bundesländer endlich klar definiert sein würden!

    Da dies bis zum heutigen Tag abschließend noch nicht der Fall ist, habe ich das Vorhaben der „Neuausgabe“ noch einmal „auf Eis gelegt“. Bis zum Kongress in Frankfurt wird es nichts werden, zumal die Inhalte ja jetzt neben der allgemein notwendigen Information auch pragmatische Vorgehensweisen erläutern sollte. Deswegen wird es statt einer „Neuauflage“ eher ein völlig neues „Handbuch“ werden, das einen praktischen Nutzen haben soll und das eben die Entwicklungen berücksichtigt, die im September 2016 prophetisch einfach nicht zu leisten waren.

    Ich stelle jedenfalls heute einmal das „alte Manuskript“ meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ als PDF-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung:

    Das neue Prostitutionsgesetz 2017 – Untertitel: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?

  • Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 - Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main - Wochenfrist!Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Die Zeit vergeht, mit zunehmendem Alter, immer schneller, als man denkt! Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ schien kürzlich noch in weiter Ferne, doch nun sind es gerade noch 8 Tage, bis wir in Frankfurt in großer Runde zusammen kommen werden. Solche Veranstaltungen folgen immer ihren eigenen Regeln und auch wenn man sich frühzeitig präpariert, wird die letzte Woche immer hektisch! Manuskripte müssen erarbeitet werden, die Powerpoint-Präsentation muss erstellt werden und man muss abschätzen, wie lang ein Vortrag wird und welche Fragestellungen sich dazu ergeben können. Für die Vorbereitung eines 1 1/2 -stündigen Seminars können schnell  2 Arbeitstage nötig werden und ich werde in Frankfurt zwei solcher Seminare anbieten, die in der gegenwärtigen Situation hilfreich sein dürften:

    1. Seminar – Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz fordert von den Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsbetrieben“ besondere „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“! So müssen sämtliche Vereinbarungen mit Sexworkerinnen schriftlich dokumentiert werden, Registrierungsbescheinungen müssen  geprüft werden und „Aufklärungsgespräche“ sind jetzt obligatorisch! Datenschutz, sichere Aufbewahrung und rechtzeitige Löschung muss garantiert werden und eine Art „tägliches Melderegister“ wird Pflicht! Darüber hinaus gibt es diverse Auskunftspflichten und Bestimmungen, die bei der Personalauswahl dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem dürfen bestimme „hoheitliche Aufgaben“ nur von Personen wahrgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes „zuverlässig“ sind und bei denen dieses auch amtlich „attestiert“ wurde! Auch die kaufmännischen Aufgaben sind vielfältig und wer will schon Probleme mit dem Finanzamt riskieren, weil man nicht darüber informiert ist, wie Quittungen und Rechnungen auszusehen haben! Die „Verwerfung einer Buchhaltung“ kann eine mögliche Folge sein, die einen teuer zu stehen kommen kann! Und dann sind da noch die neuen Vorschriften für die „Bewerbung“ sexueller Dienstleistungen. Ich werde alle neuen Bestimmungen in meinem Seminar vorstellen und auch darlegen, wie man am sinnvollsten und am erfolgreichsten mit Behörden kooperiert. Außerdem werde ich aufgrund meiner Erfahrungen über „Nachbesserungen“ bei Betriebskonzepten referieren und auch die Grundzüge bei der „Existenzgründung“ in der gegenwärtigen Situation erläutern. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Zeit für Fragen und eine offene Diskussionsrunde!

    2. Seminar – Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden

    Das vermeintliche „Schutzgesetz“ ist ein „Regulierungsgesetz“, mit dem der „Kaiser“ das haben haben will, was „des Kaisers ist“: Steuern! Ja, es ist ein gewisser Etikettenschwindel, den der Gesetzgeber da anwendet, um ein wenig zu „verschleiern“, worum es bei der umfangreichen Datenerhebung geht! Wenn man „Steuerpflichtige“ nicht kennt, kann man sie schlecht „veranlagen“ und dass nach der „Registrierung“ beim Amt innerhalb weniger Wochen ein „Erhebungsbogen“ ins Haus flattert, hat sich inzwischen schon vielfach bewahrheitet! Eigentlich nicht schlimm, wenn man nicht bereits seit Jahren schwarze Erträge erzielt hat und womöglich hohe Summen mit Western Union durch die Welt geschickt hat! Die Abgabenordnung ist da recht unbarmherzig und die Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst sehr spät ein! Außerdem stellt sich bei Vollerwerbs-Sexworkerinnen zusätzlich die Frage, ob vielleicht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer eingetreten ist? Hier lauern Gefahren im Gebüsch, über die man nur ungerne nachdenkt! Die Theorie, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ vor weiterer „Verfolgung“ oder vor der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schützt, ist ein Ammenmärchen! Immer wieder gerne erzählt, aber von der Realität mit Schwung überholt! Im Gegensatz zu den deutschen Ordnungsämtern, die sich mit dem neuen Gesetz schwer tun, sind die deutschen Steuerbehörden wahre Meister in der „Ermittlung“ und ich stelle im Seminar Ermittlungsansätze vor, an die Sie möglicherweise noch nie gedacht haben. Dies betrifft auch „Rotlicht-Betriebe“, die manchmal gar nicht wissen, welch sensible Daten regelmäßig unwissend erzeugt werden! Das Howardsche Seminar ist natürlich keine Anleitung oder Anstiftung zur erfolgreichen Steuerhinterziehung, sondern ein Bericht aus der „Berater-Praxis“, der verdeutlichen soll, dass man mit den deutschen „Finanzbehörden“ nicht spielen sollte, es sei denn man ist „größenwahnsinnig“ und will das (nicht vorhandene) Glück herausfordern!

    Sehen wir uns am 23. April 2018 in Frankfurt? Ich würde mich freuen, zumal viele weitere interessante Themen auf dem Kongressprogramm stehen! Falls Sie teilnehmen möchten und noch keine Karte besitzen, können Sie noch bis zum 17.04. mit dem Rabattcode „Howard Chance“ eine Karte zum Vorzugspreis von 149 € buchen und falls Sie zusätzlich noch eine zweite Karte benötigen, erhalten Sie diese für 87 €. Buchungen unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.de/buchen/

     

  • Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung - RBB - Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in BerlinAktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    RBB.24 berichtet am 11.04.2018 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Berlin, dass 145 Betriebe nach Auskunft der Senatsverwaltung in Berlin bislang zur Konzessionierung „angemeldet“ worden, wobei allerdings die Frage offen bleibt, ob es sich dabei ausschließlich um „Bestand“ handelt, also Unternehmen, die sich durch die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu einer notwendigen „Konzessionierung“ bis zum 31.12.2017 melden mussten oder ob auch Neugründungen dabei waren. Die Zahl 145 erscheint verschwindend gering, wenn man die wahren Verhältnisse in der Hauptstadt kennt! Ich würde die Gesamtzahl der vorhandenen Betriebe, zu denen ja auch Hostessenwohnungen und erotische Massagestudios zählen, auf deutlich über 500 schätzen!
    Hat etwa nur ein Drittel oder Viertel der Betriebe eine Meldung eingereicht?

    Während die „Bordell-Konzessionen“ von den Ordnungsämtern der jeweiligen Bezirke bearbeitet werden, haben sich inzwischen 1.200 Sexworker(innen) (von angeblich 8.000 Personen) bei der zentralen Sexworker-Stelle in Tempelhof – Schöneberg „gemeldet“ und haben vom dortigen Amt eine bis Oktober 2018 befristete „Zulassung“ bekommen. Dabei wird es sich wohl um eine sogenannte „Übergangsbescheinigung“ handeln, die schlicht dokumentiert, dass die Pflicht-Gesundheitsberatung und die abschließende Registrierung (zum Huren-Ausweis) noch nicht möglich war! Das für die Sexworkerinnen zuständige „Team“ hat angeblich momentan noch keine Büroräume oder keine Büroräume mehr? Wo und wie werden die Damen denn dann vorstellig? Klingt nach „Chaos pur auf dem Flur“!

    Die Senatsinformationen sind auf der Seite von rbb24 mit zwei Schaubildern zu bewundern und ich frage mich, ob diese Art der Informationsvermittlung nicht einmal mehr beweist, dass die Berliner Behörden mit so ziemlich allen Aufgaben total überlastet sind? Dass Ordnungsämter wegen Personalknappheit nur bis nachmittags Kontrollen durchführen können, hat die BILD ja neulich schon berichtet. Dass ein neuer Personalausweis Monate dauert  und dass selbst die Anmeldung von Fahrzeugen einen wochenlangen Vorlauf benötigt, ist auch kein Geheimnis. Das „Milieu“ muss sich in Berlin beim Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht wirklich fürchten: die Beamten sind so umfangreich beschäftigt, dass nur in schwerwiegenden Einzelfällen mit „Besuchen“ zu rechnen ist?

    Aber lesen Sie doch bitte selbst, was rrb24 berichtet:
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/04/berlin-umsetzung-prostituiertenschutzgesetz-hinkt.html

  • Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    Prostitution 2018 - Berlin - Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?Prostitution 2018 – Berlin – Wer will schon Sex auf dem Dixi-Klo?

    In dieser Woche befassen sich wieder jede Menge Presseberichte mit den merkwürdigen Zuständen in der Berliner Kurfürstenstraße. Die Stadt Berlin will nach Jahren der sehr fragwürdigen Tolerierung den völlig ausgeuferten Straßenstrich in halbwegs „normale“ Bahnen lenken und denkt dabei sogar über die Aufstellung von „Verrichtungsboxen“ nach. Nun fand auch eine Bürgerbefragung im betroffenen Bezirk statt, deren Ergebnisse nun intensiv diskutiert werden. Ist es dort auf dem Straßenstrich wirklich so schlimm oder übertreiben die Anwohner bei ihren Schilderungen?

    Im Rahmen einer Recherche, habe ich mir die „Kurfürstenstraße“ im vergangenen Jahr mal für einen Tag „gegeben“: ich habe mich nachmittags in ein Café gesetzt und dann einmal beobachtet, was sich in der Gegend abspielt. Ein emsiges Treiben von anzüglich gekleideten Damen, die zwischen Cafés, Geschäften und Wohnhäusern nach Kundschaft suchen. Dei Akquise findet nicht etwa, wie sonst üblich, an einer Ausfallstraße statt, sondern mitten im Wohn- und Geschäftsbezirk, wo Bürgerinnen und Bürger, Rentner und Kinder leben und natürlich auch auf der Strasse unterwegs sind. Ja, das gibt es in Berlin auch in der Oranienburger Strasse, allerdings wirkt die Szenerie dort etwas „dezenter“.

    Die „Stiefeldamen“ in der Oranienburger haben es vornehmlich auf „Touris“ abgesehen und die Preise, die dort aufgerufen werden, sind beträchtlich! In der Kurfürstenstrasse riecht es eher nach „Armutsprostitution“, zumal man in den Cafés jede Menge von „Managern“ antrifft, die so tun, als würde ihnen der Bezirk gehören! Unangenehme Zeitgenossen mit schlechtem Benehmen, die einen Kaffee nach dem anderen trinken und darauf warten, dass die „Pferdchen“ das Geld für die nächste Tankfüllung „erwirtschaften“. Allein die Anwesenheit dieser Herren verursacht ein mulmiges Gefühl und von entspannter „Sexarbeit“ kann keine Rede sein!

    Für mich persönlich steht außer Frage, dass wir es in der Kürfürstenstrasse oft mit organisierter „Prostitutionskriminalität“ zu tun haben, Kriminalität die sich gegen die Sexworkerinnen richtet, Kriminalität die man nicht tolerieren kann! Der Gedanke, dass sich hier Anwohner, Politik und „Milieu“ an einen Tisch setzen, wie es momentan von engagierten
    Aktivistinnen gefordert wird, erscheint mir total abwegig! In einem gefühlten „Wohnbezirk“ die Sexarbeit in ihrer rudimentärsten Form zu „integrieren“ und dafür „Verrichtungsboxen“ aufzustellen, klingt doch reichlich irre! Das „Strassenmanagement“ lacht sich wahrscheinlich bereits kaputt!

    Nun ist die Strasse sehr lang und sicher wird nicht in jedem Gebüsch „gepimpert“, aber wenn man es genau nimmt, hat Strassenprostitution, zumindest in den Strassenbereichen, wo das öffentliche Leben intensiv stattfindet, nach meiner Auffassung einfach nichts zu suchen! Es gibt Dinge, die einfach nicht zueinander passen und daran ändern „Dialoge“ und politische Arbeitskreise nun mal nichts! Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!

    Wenn ich dann heute bei „Sputniknews“ lese, dass Sexarbeitsaktivistinnen den „öffentlichen Sex“ auch für Kinder in der Großstadt nicht für so schlimm erachten und so tun, als wenn hier niemand geschützt werden müsste, platzt mir aber gewaltig der Kragen! Was kippt Ihre Euch denn in die Bluna? Alles gar nicht so schlimm?

    Ein Sichtschutz ist nicht nötig, weil: „Dass es Sex gibt, wissen Kinder, auch aus dem Internet. Das ist eine völlig falsche, paternalistische Haltung.“ Und: „Berliner Kinder haben schlimmere Probleme, als ein Kondom auf dem Bürgersteig zu finden.“ Geht es noch? Ich empfinde solche Zustände als groben Verstoß gegen den Jugendschutz und was da stattfindet ist die ständige „Erregung von öffentlichen Ärgernissen“. Dabei spielt die genaue Anzahl von Häufchen und benutzten Kondomen eine untergeordnete Rolle! Punkt! Da braucht man keinen „Dialog“, sondern klare Regeln! Und dass „uniformierte Präsenz“ die Kunden der Sexarbeiterinnen vertreibt, ist für diese zwar „geschäftsschädigend“, tut der Bevölkerung aber möglicherweise einen Gefallen? Paternalismus? Ja, zum Schutze der Allgemeinheit!

    Über was wird hier eigentlich debattiert? Über das angebliche Recht einiger weniger, die breite Öffentlichkeit und darunter viele Kinder massiv zu belästigen und das möglicherweise noch als „urbane Notwendigkeit“ oder „Großstadt-Charmanz“ zu verkaufen? Berlin ist die einzige wirklich Großstadt in Deutschland und nach meiner Auffassung gibt es genügend geeignete Flächen, wo man mit Straßenprostitution kaum jemanden belästigt. Im belebten Kurfürstenkiez hat sie, in der Form, wie sie momentan praktiziert wird, für mich nichts zu suchen! Sorry!

    Den Artikel, der meinen erweiterten Unmut erregte, finden Sie unter:

    https://de.sputniknews.com/panorama/20180411320293644-sexarbeit-prostitution-hygiene/

  • Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 - Beratung - Es kommt knüppeldick - Hilfe!Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    In den vergangenen Wochen hatte ich mich schon gewundert, dass mein Telefon deutlich weniger läutete, als es zum Jahresende 2017 und Jahresanfang 2018 der Fall war. Klar, viele Betriebskonzepte wurden (zumindest in NRW) fristgemäß eingereicht und bis auf einige „Nachzügler“ und „Neugründer“, die ich ja auch gerne betreue, wurde der Aktenberg stetig niedriger. Endlich einmal Zeit ein wenig zu verschnaufen! Hurra!

    Doch seit letzter Woche ist es mit der Ruhe dahin! Auf vielen Ämtern haben die Akten scheinbar 3 Monate gelegen, die Behörden haben sich selbst geschult und nun wird (und hier beziehe ich mich wieder primär auf NRW) der vorhandene Berg „abgetragen“. Ein normaler Vorgang, der aber nun in der „Nachbetreuung“ für erheblichen Arbeitsaufwand sorgt. Dabei ist es absolut erstaunlich, welche Rückfragen von Behörden kommen und welche Vorschriften angeblich im Gesetz stehen!

    Gibt es irgendwo eine Bestimmung, die es vorschreibt, dass alle selbständigen Prostituierten zusätzlich zum „Huren-Ausweis“ ein „Führungszeugnis“ beibringen müssen und dieses dem Bordellbetreiber in Kopie überlassen müssen? Habe ich heute einem amtlichen Schreiben so entnommen! Auch die amtliche Forderung, dass die Vermieterin einer „Modellwohnung“ vorsorglich für sich selbst einen „Huren-Ausweis“ beantragen solle, kam schon auf den Tisch und das bei einer rüstigen 80-jährigen Beamtenwitwe, die niemals Strapse trug und eine späte Karriere als Sexworkerin auch überhaupt nicht im Sinn hatte! Ich glaube der Dame!

    Nun, bis hierher klingt das ja lustig, aber bei der Überprüfung von Betriebskonzepten kommt es momentan immer wieder vor, dass „Theorie“ und „Praxis“ deutlich voneinander abweichen! Klartext: was man zu Papier gebracht hat, sollte vor Ort auch genauso gehandhabt werden, wie man es dem Amt präsentiert hat!

    Wenn ich beispielsweise nach meinem Konzept mit jeder Dame schriftliche Mietverträge oder Vereinbarungen abschließe, ist es ziemlich tödlich, wenn es in meinem Betrieb nicht ein solches Schriftstück gibt, im Haus aber alle Hostessen-Appartements belegt sind! Wenn ich mich hinter „Strohleuten“ verstecke, sollten diese auch real vorhanden sein!

    Auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Liebesdamen, die in ihrem gemieteten Einzimmer-Eros-Appartement nicht nur arbeiten, sondern des nachts auch kollektiv schnarchen, kann man bei einer Kontrolle schwer erklären, wenn man im Konzept ausdrücklich versichert hat, dass ab 1 Uhr nachts niemand mehr im Haus verweilt und Schlafen generell nicht stattfindet!

    Gerade in einer Phase, wo die amtliche Erlaubnis noch nicht erteilt wurde, braucht man nicht viel Fantasie um zu erkennen, dass man selbst ein „Hemmnis“ geschaffen hat! Der notwendige Stempel kommt so nicht besonders schnell auf´s Papier!

    Aber auch Leute, die sich mit ihrem Konzept viel Mühe gegeben haben, werden oft von Abteilung zu Abteilung geschickt, erhalten von Sachbearbeitern unterschiedliche Auskünfte oder landen auf Bauämtern, die vom neuen Gesetz noch nie etwas gehört haben oder nicht wissen, welche neuen Aufgaben auf sie zukommen!

    Ist das Bauplanungsamt zuständig, das Bauordnungsamt oder eine ganz Stelle? In Großstädten ist man, wie ich zum Beispiel heute, 5 Stunden mit Mandanten in Ämtern und kommt genauso schlau heraus, wie man hinein gekommen ist. Gut, das ist nicht immer so, aber eben doch sehr oft! Abläufe müssen sich einspielen, aber es mutet doch seltsam an, wenn eine Bauvoranfrage ein gutes halbes Jahr dauern soll, weil es halt an Sachbearbeitern fehlt. Der federführende Beamte macht Druck, weiß aber möglicherweise nicht, dass sein Kollege in der anderen Dienststelle völlig überlastet ist. Auch den Griff zum Telefon gibt es selten! Man wird aufgefordert überall selbst vorzusprechen oder „eine Mail zu senden!“

    Das alles treibt der Kundschaft durchaus den Schweiß auf die Stirn und ich muss oft beruhigend einwirken, damit es nicht zur „realen Explosion“ kommt! Glücklicherweise gibt es aber auch Erfolgserlebnisse, wo man es mit strukturiert arbeitenden Sachbearbeitern zu tun hat, die auch komplexe Zusammenhänge verstehen und eben nicht auf andere Dienststellen verweisen! Ich habe jedenfalls wenig Lust ganze Tage in Fluren zu sitzen und dann ohne Ergebnis vertröstet zu werden!

    Parallel zu Ordnungsamt und Bauamt, bekommen es die Betreiber auch schnell mit den Finanzbehörden zu tun, die gerade Morgenluft und „Taler“ wittern und zu völlig unpassender Zeit mit „Sonderprüfungen“ beginnen oder den Zoll entsenden, um einmal nach dem Rechten zu sehen. Von Zufällen kann kaum die Rede sein, zumal sich die Finanzämter auch sehr für den Inhalt der Konzepte interessieren! Und dann sind da ja noch die städtischen Steuerämter, die ihre „Sexsteuer“ neu berechnen möchten und vom vermeintlich großen Kuchen ihr angestammtes „Bürgermeisterstück“ abbekommen möchten.

    Viele Bordellbetreiberinnen und -betreiber sind momentan so richtig genervt und berichten mir dann von ihrem Leid und dies in der Hoffnung auf eine pragmatische Lösung! Die Sache mit dem „Zaubern“ beherrsche ich (noch) nicht, aber ich gebe mir alle Mühe positive Ergebnisse zu erreichen! Dass der Jahresurlaub 2018, in dem Jahr wo ich tatsächlich 50 Jahre alt werde, wieder ausfallen wird, ist offensichtlich! Selbstgewähltes Schicksal! Glück auf!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Prostitution 2018 - Erfreuliche Berichte - Erste NRW-Genehmigungen erteilt!Prostitution 2018 – Erfreuliche Berichte – Erste NRW-Genehmigungen erteilt!

    Man hat mich ja in der Vergangenheit bereits „Untergangsprediger“ genannt und mir unterstellt einen „Miesmacher-Blog“ zu betreiben, da ich ja immer wieder die Finger in die Wunde gelegt habe und auch in meinem Buch, dessen Update momentan in Vorbereitung ist, wurden viele „Fallstricke“ beleuchtet, mit denen man es bei der Konzessionierung zu tun haben kann, wenn amtliche Sachbearbeiter gründlich arbeiten und das neue Gesetz gründlich studiert haben. Klar, es hat bereits viele Betreiber im negativen Sinn „erwischt“, aber ich kann heute, nicht ganz ohne Stolz, berichten, dass einige meiner Kunden in NRW ihre amtliche Betriebserlaubnis in den vergangenen Wochen erhalten haben! Glückwunsch!

    Da ich gegenüber meine Kunden, deren Konzepterstellung ich zu verantworten habe, eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben habe, kann ich die „erfolgreichen Fälle“ natürlich nicht als „Referenz“ listen! Ich kann aber sagen, dass sich darunter einige Großbetriebe befinden, aber auch einige eher „gemütliche Betriebe“, wo die Inhaberinnen und Inhaber zunächst in großer Sorge waren, da die Existenz bedroht war! Insgesamt befinden sich momentan bundesweit noch um die 40 Betriebskonzepte von MH-Consulting in der amtlichen Prüfung oder in der amtlichen „Sortierung“.

    NRW, Bayern, Niedersachsen prüfen bereits intensiv, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sind auch aktiv, während man aus Berlin, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und aus den östlichen Bundesländern eher Absichtserklärungen hört! Hier „sortieren“ sich die Ämter noch, was aber sicher nicht als „Entwarnung“ gewertet werden darf!

    Besondere Emsigkeit ist übrigens für mich bislang nur in Nordrhein-Westfalen zu erkennen, wo sich die Aktenordner bereits mächtig füllen und wo auch nach wie vor mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt! In NRW sind die Gespräche und „Auseinandersetzungen“ mit dem Behörden zum Teil recht intensiv, meistens aber auch zielführend, Bisher bislang!

    In der nächsten Woche habe ich in NRW und Hessen zu tun und dann steht in zwei der Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main an, auf den ich mich auch intensiv vorbereiten muss! Das Anmeldeaufkommen ist sehr hoch und der 23. April 2018 wird ganz sicher das Branchenereignis des Frühling für Sexworkerinnen und Betreiber.

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

     

  • Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires - Frohe Ostern gehabt zu haben!Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn sich Ostern und der 1. April terminlich vereinen, hat man die Qual der Wahl, was man zuerst veröffentlicht: den Aprilscherz oder den Ostergruß „Buenos Aires“! Ich habe mich in diesem Jahr für „Scherz“ vor „Ostergruß“ entschieden!

    Die gestrige Meldung „Sex-Maut soll Prostitutionsbesteuerung revolutionieren“, war eine klassische „Ente“ zum 1. April, allerdings könnte das vorgestellte „Steuer-Modell“ durchaus eine Lösung der Besteuerungs-Problematik sein: quasi ein „Update“ des „Düsseldorfer Verfahrens“, wenn da nicht das Problem mit der „Steuergerechtigkeit“ wäre, die besagt,

    dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert (Leistungsfähigkeitsprinzip) und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist (Folgerichtigkeitsprinzip).

    Wirkliche „Gerechtigkeit“ kann es aber nicht geben, weil ja schon die Festlegung einer Progression hinterfragt werden kann. Ob eine „Solidargemeinschaft“ als „gerecht“ zu bezeichnen ist, hängt stark davon ab, auf welcher Seite vom Tisch man gerade sitzt!

    Wenn man aber einen Bereich wie das „Rotlicht-Geschäft“ mit klaren steuerlichen Regeln belegt und dabei im Auge hat, dass wegen der Unkontrollierbarkeit der „wirklichen Umsätze und Erträge“ weiterhin umfangreiche Steuerverkürzungen möglich sind, könnte eine „Pauschalierung“ durchaus Sinn machen? Dazu mal wieder das bekannte „Howardsche Fragezeichen“, weil die Konsequenz „staatstragend“ wie „revolutionär“ sein könnte. Aber so weit sind wir im Moment noch nicht! Momentan ist klassischer „Pragmatismus“ angesagt!

    Vielleicht werden wir das Thema auch in Frankfurt am Main beim „Rotlicht-Kongress“ am 23. April 2018 diskutieren, wo ja Steuerfachleute anwesend sind, die sich auch zur Historie des „Düsseldorfer Verfahrens“ bewertend äußern können und dürfen!

    Hier bin ich schon bei einem weiteren Thema, das mit dem Zukunft-Rotlicht Kongress in engem Zusammenhang steht: Frauenverbände, die sich den „Kampf gegen jegliche Form der Prostitution“ auf die Fahne geschrieben haben, attackieren den „Kongress“ ideologisch per offenem Brief und verstecken sich hinter Ghostwritern und Pseudonymen. Dabei gilt wohl das Motto: „Werfe mit Dreck und es bleibt sicher etwas hängen!“

    In der kommenden Woche wird es zu diesem unerfreulichen Thema eine Stellungnahme der Kongress- Referenten geben! An dieser Stelle geht mein ausdrücklicher Dank an Dona Carmen e.V., die dem Kongress, trotz einer vorhandenen anderen politischen Ausrichtung, bereits helfend zur Seite gesprungen ist! Mehr zu Thema in der kommenden Woche!

    Also: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben! Alles Gute!“