Schlagwort: Prostitutionsgesetz

  • Ankündigung – Tour Rhein-Ruhr – Christoph Rohr und Howard Chance

    Ankündigung – Tour Rhein-Ruhr – Christoph Rohr und Howard Chance

    Ankündigung - Tour Rhein-Ruhr - Christoph Rohr und Howard ChanceAnkündigung – Tour Rhein-Ruhr – Christoph Rohr und Howard Chance

    Montag 30.7. bis Donnerstag 2.8. in Köln – Düsseldorf – Dortmund – Hannover

    Es geht einfach nichts über eine vernünftige Planung und daher gebe ich heute schon den Termin der gemeinsamen „Tour Rhein-Ruhr“ bekannt, bei dem der geschätzte  Kollege Christoph Rohr (Rotlicht-Akademie.de / Zustellanschrift.de) gemeinsam durch die Region reisen, um altbewährte Produkte und Dienstleistungen vorzustellen und um den ersten „Runden Tisch ProstSchG“ in Düsseldorf durchzuführen!

    Wir besuchen am Montag, dem 30.7. und Mittwoch, dem 1.8. erotische Betriebe in der Region Köln – Düsseldorf – Dortmund – Essen und sind am Dienstag, dem 31.7. von 14 bis 18 Uhr im

    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf

    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    um uns mit Kundinnen und Kunden und Interessenten zum „1.Runden Tisch ProstSchG“ in Nordrhein-Westfalen zu treffen! Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, jede und jeder zahlt lediglich die vor Ort verzehrten Speisen und Getränke! Bei schönem Wetter steht ein diskreter Biergarten zur Verfügung und in der Nähe des Brauhauses gibt es ein Parkhaus und die Tram / U-Bahn-Stationen am Pempelforter Platz.

    Wir bitten um Voranmeldung per Mail, WhatsApp, telefonisch etc. oder aber über die Themenseite bei Facebook, da es sich ja um eine diskrete geschlossen Veranstaltung handelt. Es sind bereits über 10 Personen angemeldet und wir möchten den Kreis klein halten, um sinnvoll ins Gespräch kommen zu können.

    Themen werden die aktuelle Situation bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen sein, aber auch Fragen zu Anmeldeverfahren bei Sexworkern und das leidige Problem „Zustelladresse“ und „Steuerliche Erfassung“. Dementsprechend ist die Teilnahme sowohl für Betreiberinnen und Betreiber sowie für Sexarbeiter(innen) sinnvoll!

    Es handelt sich bei der Veranstaltung um kein Seminar und um keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern um einen offenen Erfahrungsaustausch. Selbstverständlich haben wir Informationsmaterial dabei und wir werden aus dem Beratungsalltag berichten, wobei mein derzeitiger Schwerpunkt ohnehin auf NRW liegt, wo viele „meiner“ Akten gerade in der amtlichen Bearbeitung sind und wo ich auch einige „Neugründungen“ betreue, bei denen die Situation gerade in den Großstädten nicht gerade unkompliziert ist!

    Grüße heute aus Düsseldorf von Howard Chance

  • Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein

    Der Begriff „Verfassungsbeschwerde“ ist im Bereich der Prostitution in diesem Jahr ein wichtiges „Schlagwort“ und auch in den Suchmaschinen stark nachgefragt! Schließlich ruhen die Hoffnungen von vielen Sexworkern und Betreibern auf dem von Dona Carmen e.V. initiierten „außerordentlichen Rechtsbehelf“, der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist und wo laut Gerichtsagenda noch in diesem Jahr verhandelt werden soll!

    Nun sorgt ein Bericht des Rotlicht-Weblog.de für weitere „Hoffnung“, da mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen eine weitere „Verfassungsbeschwerde“ gegen das neue Gesetz eingereicht haben! Also gehen jetzt sogar Städte und Gemeinden auf das Gesetz los? Dann kommt ja wohl richtig Schwung in die Sache!

    Zu diesem Ergebnis kann man kommen, wenn man den Artikel des verehrten Kollegen Thomas Schiller, nicht gründlich liest, sondern nur die Überschrift „speichert“!

    Die jetzt eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde nämlich gar nicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, sondern beim „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“ in Münster. Dieser Gerichtshof ist für sogenannte „Organstreitigkeiten“ zuständig, also beispielsweise für Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung auf der einen und Städten und Gemeinde in NRW auf der anderen Seite.

    Ziel der Beschwerde ist nicht etwa die „Abschaffung“ oder „Abänderung“ des geltenden Bundesgesetzes! Hierfür wäre nämlich das Bundesverfassungsgericht zuständig!

    Es geht um den „Belastungsausgleich“, der in einer Landesverordnung zum ProstSchG festgeschrieben wurde. Im Belastungsausgleich ist geregelt, welche finanziellen Mittel den Städten und Gemeinden vom Land für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden.

    Hier beginnt nun der gerichtliche Streit, da die beschwerdeführenden Städte mit den gewährten „Mitteln“ nicht einverstanden sind! Nach Berechnungen der Städte, die auch vom „Städtetag NRW “ unterstützt werden, sind die geplanten „Zuwendungen“ des Landes NRW viel zu niedrig und z.B. in Köln noch nicht einmal zur Hälfte kostendeckend! Ergebnis: die Städte und Gemeinden bleiben bei ohnehin angespannten „Haushalten“ auf den Kosten sitzen!

    Der Verfassungsgerichtshof NRW soll nun im Verfahren feststellen, ob die Landesverordnung gegen das „Recht zur gemeindlichen Selbstverwaltung“ verstößt! Im Ergebnis geht es dann wohl darum mehr „Zuwendungen“ für die Gesetzesumsetzung zu erlangen oder, aber hier bin ich mir nicht sicher, um die Möglichkeit zu erhalten „kommunale Zusatzgebühren“ zu erheben?

    Leider hat die „Verfassungsbeschwerde auf Landesebene“ keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren in Karlsruhe, sondern ist lediglich eine „interne Organstreitigkeit“, die keine direkte öffentliche Wirkung hat!

    Zu den Informationen von Thomas Schiller gelangen Sie über nachfolgenden Link:

    05.07.2018 – Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein 

     

     

     

  • Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Rotlicht-App statt Hurenpass? - Plemplem 2.0 - Niedersächsische Visionen!Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Digitalisierung im Rotlicht-Gewerbe auf Teufel komm raus? – Prostituiertenschutzgesetz

    Die „Digitalisierung“ ist in aller Munde, die „öffentliche Verwaltung 2.0“ ist ein erklärtes politisches Ziel. Die sich selbst bearbeitende Steuererklärung über „Elster“ ist bereits Realität und viele amtliche Dienstleistungen können bereits „online“ bestellt und auch abgewickelt werden. Wenig Mensch, viel Maschine und die Erledigung lästiger Aufgaben über das Smartphone. Gut, schön und praktisch, aber natürlich nicht ohne Gefahren und Grenzen!

    Der aktuelle Vorstoß des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) den sogenannten „Hurenpass“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz durch eine digitale „App“ zu ersetzen, erscheint selbst in der so modernen Welt mehr als sonderbar!

    Der Verband beruft sich auf eine interessante Statistik des statistischen Bundesamtes von Juli 2018, wonach sich im Jahr 2017 bundesweit nur 6959 Sexworkerinnen amtlich registriert haben. Dies bezieht sich also auf die ersten 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen ProstSchG und ist zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich nicht mehr repräsentativ, da die Ausweise in vielen Bundesländern überhaupt erst Ende 2017 verfügbar waren. Dennoch gehe ich persönlich davon aus, dass bundesweit nur etwa 20% der Sexworker(innen) mit dem unbeliebten „Ausweis“ ausgerüstet sind.

    Doch ist eine „Rotlicht-App“ mit einer geforderten „vereinfachten Anmeldung“ nun die Lösung? Als Kommunikationsmittel sehe ich da keine Probleme, wenn eine solche App beispielsweise den Kontakt zur jeweils zuständigen Behörde automatisch herstellen würde! So könnten Termine vereinbart und Übersetzungsfunktionen geboten werden. Doch die alles was „danach“ kommt, ist eine sehr sensible und schutzbedürftige Angelegenheit!

    Sexworkerinnen-Daten müssen vertraulich bleiben und zum anderen müssen die antragstellenden Personen natürlich eindeutig identifizierbar sein. Wie soll man wissen, wer eine solche App verwendet? Wie sollen Manipulationen ausgeschlossen werden? Wie will man den Datenschutz (Stichwort DSGVO) gewährleisten und wer soll eine solche App anbieten?

    Eine zentrale Aufgabe der Behörden nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ist es, Personen „in Augenschein“ zu nehmen, um eventuelle „Fremdbestimmungen“ zu erkennen und um kriminelle Machenschaften wie „Menschenhandel“ zu ermitteln. Man muss mit den Menschen „face-to-face“ sprechen, denn es geht ja nicht um die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder um eine Umzugs-Meldung! Der Gesetzgeber hat für die Gesundheitsberatung und für die Anmeldung jeweils eine Stunde als zeitlichen Rahmen vorgegeben und zahlreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten im Verfahren verankert! Diese Pflichten kann eine App unmöglich erfüllen!

    Der Vorschlag des NSGB klingt total innovativ, ist im Ergebnis aber ein kompletter Unsinn! Wenn ich mich nicht irre … eine „Ente“ für die Sommerzeit!

    Die Berichterstattung zum Thema finden Sie in folgenden Artikeln der „Neuen Osnabrücker Zeitung“:

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Kommunen fordern Rotlicht-App für Prostituierte

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Rotlicht-App löst das Problem nicht!

  • Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? - Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main – Eine amtliche Bilanz

    Gleich mehrere Medienberichte befassen sich aktuell mit der „Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes“ in Frankfurt am Main. Gesundheitsdezernent Stefan Majer und Sicherheitsdezernent Markus Frank als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main zogen eine „positive Jahresbilanz“:

    Obwohl man in Frankfurt lange auf eine Umsetzungsverordnung des Landes wartete und diese auch anmahnte, konnten nach einem Bericht von „Frankfurt Live“ im abgelaufene ersten „Umsetzungsjahrs“ (1. Juli 2017 bis 1. Juli 2018) 1.620 Gesundheitsberatungen und 1.531 „Registrierungstermine“ für Sexworker(innen) durchgeführt werden. Nach  den Informationen der „Frankfurter Rundschau“ wurden damit etwa 2/3 der Frankfurter Sexarbeiterinnen erfasst.

    Beide Medien berichten von „positiven Rückmeldungen“ der Sexarbeiter(innen) und ich selbst habe bei Gesprächen in der Main-Metropole auch schon vernommen, dass Gesundheitsamt und Ordnungsamt in Frankfurt am Main einen freundlichen Umgang pflegen und mit großem personellen Aufwand tätig sind, ohne dabei übermäßig zu kontrollieren und zu reglementieren. Die Umsetzung erfolgt in stetiger Kooperation der Ämter und „im Fluss“! So sollte es sein! Eine gute Planung zahlt sich hier halt aus!

    Der Stadt Frankfurt war es wichtig, zunächst die „Huren-Ausweise“ in Umlauf zu bringen, was bei einem vorliegenden ständigen „Sexarbeiter(innen)-Wechsel“ nicht unproblematisch ist und natürlich eine „Dauerbaustelle“ bleiben wird! Parallel wurde aber auch bereits mit der Prüfung von eingereichten „Betriebskonzepten“ begonnen, wobei aber bislang noch keine Genehmigungen erteilt werden konnten, da es in Hessen leider noch keine gültige „Gebührenordnung“ gibt! Die Stadt Frankfurt ist also dem Land Hessen (wieder einmal) deutlich voraus und wartet nun auf die Verabschiedung einer Gebührensatzung, um bei den Genehmigungen zum letzten Schritt zu kommen! Es geht also „irgendwie“ und „irgendwann“ voran. Ganz sicher!

    Ein so „heißes Pflaster“ wie Frankfurt am Main mit seinem „Bahnhofsviertel“ bedarf der ständigen „Betreuung“ durch die amtlichen „Gewalten“, denn sonst würde hier schnell eine „Selbstverwaltung“ entstehen, die politisch nicht gewünscht sein kann!

    Die Presseberichte findet Ihr / finden Sie unter nachfolgenden Links:

    http://www.frankfurt-live.com/neues-prostituiertenschutzgesetz-erfolgreich-umgesetzt-104714.html

    http://www.fr.de/rhein-main/prostituiertenschutzgesetz-in-hessen-prostituierte-lassen-sich-fuer-hurenpass-registrieren-a-1540196

  • Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution - Stichtag 1. Juli 2018 - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzProstitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Regulierung vor Schutz – Bestandsaufnahme und Prognose by Howard Chance

    „Stichtag“ bleibt „Stichtag“ … auch im übertragenen Sinne

    Der Begriff „Stichtag“ besitzt beim Thema „Prostitution“ die von mir absolut geliebte „Doppeldeutigkeit“! Schließlich gehört der „Stich“ zum gepflegten Vokabular der altdeutschen „Luden“ und wurde stets gerne bei der telefonischen Abfrage der „Tagesumsätze“ verwendet. Je mehr „Stiche“, desto mehr Umsatz wurde gemacht und bei der damaligen „50:50-Verteilung“ war ein erstes Hinweis darauf gegeben, was man(n) verdient hatte. Stiche mit „Extras“ waren natürlich noch besser, wenn man die „Zusatzleistung“ auch noch „teilte“ und die Dienstleisterin um „Ehrlichkeit“ bemüht war! Im „Flate-Rate-Club“ wurden die „Stiche“ summiert und dann eine tägliche „Auszahlungsquote“ ermittelt, wobei die einzelne „Nummer“ dann unter Umständen nur 5 € Vergütung bedeutete! Einige dieser Betriebe ordneten sogar „Pflicht-Stiche“ an, also eine vorgegebene Mindest-Anzahl von „Geschlechtsverkehren“, die gegenüber den Kunden zu erbringen waren, um überhaupt weiter im Club tätig sein zu dürfen! Unglaublich, aber leider wahr!

    Nun soll sich die Lage in den „deutschen Landen“ ja maßgeblich geändert haben: seit genau einem Jahr, seit dem 1. Juli 2017, gilt schließlich das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG), das die Sexarbeiter(innen) nun umfänglich schützt und wo den Betreiberinnen und Betreibern schwerstes Ungemach droht, wenn „Weisungen“ erteilt, „Stich-Quoten“ angeordnet und „Ausbeutung“ stattfindet! Wucherei bei Zimmermieten soll es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben und „Menschenhandel“ soll, auch in Kombination mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandel“ von 2016, wirksam geahndet werden! Die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll sich verbessern und es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf schriftliche Vereinbarungen, deren unbedingte Gesetzeskonformität vom Staat auf „Herz und Nieren“ geprüft werden soll! Zudem gibt es nun verpflichtende Beratungen, die natürlich primär dem Schutz dienen und die Sexworker(innen) gewissermaßen für ihre Tätigkeit „professionalisieren“!

    So oder eben so ähnlich wurde von staatlicher Seite argumentiert! Doch wenn man in der gelebten Realität nun den Schutz sucht, wird man selten fündig! Die gesundheitliche Beratung und die „Befragungen“ auf den Ordnungsämtern scheinen in erster Linie ein ganz anderes Ziel zu verfolgen, der dem eigentlichen Titel des Gesetzes schon eher gerecht wird:

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    Erkennen Sie die maßgebliche Reihenfolge: Erst Regulierung, dann Schutz? Haben Sie einmal geprüft, wie viel Regulierung im Gesetz vorhanden ist und wieviel Schutz? Ich wundere mich, dass der Kurztitel „ProstSchG“ (Prostituiertenschutzgesetz) lautet, obwohl an dieser Stelle „ProstRegG“ (Prostitutionsregulierungsgesetz“ viel treffender wäre! Der Staat bringt sich mit der Begrifflichkeit selbst in die Bredouille, da sich die Proteste der Betroffenen gegen ein „Schutzgesetz“ richten, das ganz klar ein „Regulierungsgesetz“ ist!

    Man will die in Deutschland tätigen „Prostituierten“ aufspüren und erfassen! Man will von ihnen Steuern und Abgaben und will die Gesellschaft vor ihnen, den Sexarbeitern, schützen! So bekommt der Schutzgedanke dann doch noch eine Bedeutung, allerdings ganz anders, als man dies zuvor naiv vermutet hatte! Der Gesetzestitel ist eine „Mogelpackung“, wo man erst beim Auspacken entdeckt, was sich in der netten bunten Schachtel verbirgt!

    Man darf sich seit einem Jahr in Deutschland nur noch prostituieren, wenn man dies dem Staat gemeldet hat und wenn dieser eine „Registrierung“ vorgenommen hat! Es gibt nun ein bundesweites „Huren-Register“, aus welchem man nur schwer wieder heraus kommt! Denn: die erhobenen Daten gehen an weitere Behörden, wie zum Beispiel an das Finanzamt, wo man auf Lebenszeit „Steuerbürger“ bleibt! Daten, die bei mehren Behörden im „Umlauf“ sind, verschwinden vermutlich nie, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird und im Bereich der Prostitution ist auch das deutsche „Steuergeheimnis“ nichts wert, wenn Steuerfahnder ihre Erkenntnisse mit Polizei und Ordnungsämtern teilen! Das passiert jeden Tage, ohne das dabei ein „schlechtes Gewissen“ entsteht! Sexworker(innen) und Bordellbetreiber darf man halt nicht mit Samthandschuhen anfassen! Die verstehen das schon und verzichten auf Gegenmaßnahmen, da sie ja mehr oder weniger alle „Dreck am Stecken“ haben! Alle in einen Sacke und drauf! Das sich die Branche gewandelt hat, scheint den meisten Leutchen entgangen zu sein!

    Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Konfliktvermeidung ist ratsam!

    In der Tat und in der Regel versuchen sowohl die Sexworker(innen) wie auch die Betreiber(innen) „Konflikte“ mit amtlichen Stellen zu vermeiden! Wenn man nämlich die Öffentlichkeit sucht, Missstände in den Medien anprangert und in Konfrontation geht, lässt der „amtliche Hammer“ nicht lange auf sich warten! Denken Sie an dieser Stelle beispielsweise an „Pascha Hermann Müller“, der durch „Aufmüpfigkeit gegen das System“ die volle Aufmerksamkeit des Staates erlangte und noch immer gegen die „Windmühlen“ kämpft!

    Prostitution 2018: Gemeinsame Lobbyarbeit? Leider totale Fehlanzeige! Premium- oder Armutsprostitution? Kasten-Denken?

    Es gibt oder gab (?) ein ehernes (ewig währendes) Gesetz der Rotlicht-Branche im „Verborgenen“ zu agieren! Die erfolgte „Entkriminalisierung von Prostitution“ (ProstG von 2002) wurde hier jedoch von nicht wenigen Betreiberinnen und Betreibern missverstanden! Zwar werden „Prostitutionsgewerbe“ inzwischen sogar als „normale Gewerbe“ charakterisiert, sie werden aber nach wie vor nicht so behandelt! Vorurteile sind die Regel! Weder die Sexarbeit als solches, noch das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, gereichen zu „Ruhm und Ehre“! Es ist jede Menge „Bargeld“ im Spiel, die Protagonistinnen und Protagonisten sind, bei vermuteten 80% Osteuropäerinnen an der Prostitutionsfront, für die Behörden von eher „zweifelhaftem Charakter“! Prostitution ist auch keine „Wissenschaft“, wie es einige elitäre Prostitutionsverbände mitunter unterschwellig propagieren: neben den durchaus vorhandenen selbstbestimmten Sexworkerinnen (20%?), die einen durchaus hohen Bildungsstand besitzen und genau wissen, was sie tun und darüber auch schon mal in schwülstigen „populären“ Büchern berichten, ist der überwiegende Anteil (über 50%?) nicht so privilegiert und in der öffentlichen Diskussion auch kaum vertreten! Während es den einen um ihre „Bürgerrechte“ geht, versuchen andere einfach irgendwie zu „überleben“! Dazwischen gibt es dann die, die weder „Fisch“ noch „Fleisch“ sind (20%?) und sich selbst trefflich organisieren, darüber aber keine großen Worte verlieren! Drei Gruppen, die nicht so einfach zusammenfinden können oder wollen und deren Ziele höchst unterschiedlich sind! Dies erschwert natürlich einen gemeinschaftlichen „Kampf“ auf politischer Ebene!

    Man will vermeintlich das Gleiche, legt den Schwerpunkt aber auf die Unterschiede? Merkwürdig!

    Die Verbände der Sexworker(innen) haben ja durchaus Gemeinsamkeiten, verfolgen aber unterschiedliche „Ideologien“: einige, wie z.B. „Dona Carmen e.V. Frankfurt, lehnen das Gesetz gänzlich ab und verweigern folgerichtig auch die Kooperation bei dessen Umsetzung, andere versuchen sich zu „arrangieren“ oder lassen sich sogar vom Staat fördern, was dann natürlich Abhängigkeiten schafft! Das schöne Zitat „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!“ kann man hier nicht gänzlich ignorieren! Das „Bündeln“ gemeinsamer Interessen schlägt fehl und so bleibt der erforderliche „Lobbyismus“ Stückwerk! Man setzt sich nicht an einen großen gemeinsamen Tisch und politische Erfolge bleiben leider aus! Die letzte Hoffnung liegt nach wie vor in der von Dona Carmen e.V. innitierten Verfassungsbeschwerde, die noch in diesem Jahr in Karlsruhe verhandelt werden soll! Hier muss ich der Fairness halber erwähnen, dass sich an dieser wichtigen Beschwerde auch Beschwerdeführer aus anderen Verbänden „persönlich“ beteiligt haben, aber ohne das federführende Engagement von Juanita Henning und ihren Mitstreitern wäre wahrscheinlich nichts passiert! Siehe hierzu auch: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/05/03/sexworkerinnen-verbaende-portale-betreiberinnen-solidaritaet-fehlanzeige/

    Sisters & Co. – Die Prostitutionsgegner(innen) formieren sich und finden Mitstreiter(innen), die über das Ziel hinaus schießen!

    Im vergangen Jahr haben sich auch die Gegner(innen) jeglicher Prostitution neu formiert! Während sich Alice Schwarzer nach wie vor über „Emma“ artikuliert, zieht es die „Sisters“ sogar auf die Strassen und vor die Saalbauten der Republik! „Rotlicht aus“ steht auf Plakaten, die in deutschen Fussgängerzonen hängen und die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ hatte die engagierten Damen in Frankfurt auch schon „live“ vor der Tür! Die Argumentation mit „Staatsversagen“ bei Prostitution bezieht sich dabei nicht auf die „mangelhafte Umsetzung des ProstschG“, nein, die „Sisters“ wollen ein komplettes Prostitutionsverbot und agieren dabei „plakativ“, wobei die Grenzen zwischen Engagement und Manie schon mal verwischen. Wenn man öffentlich wahrgenommen werden will, muss man halt den „Marktschreier“ geben und darf nicht zimperlich sein! Solange die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden und niemand wieder besseren Wissens „verunglimpft“ wird, habe ich damit kein Problem! Freies Land! Freie Bürger! Und natürlich eine geltende Gesetzgebung, an der sich vermutlich nicht viel ändern wird! Deutlich befremdlicher war da der Marsch von einer singenden Schar von „Jesus-Erweckungs-Schwestern“, die ich am 1. Juni 2018 im Frankfurter Bahnhofsviertel erlebte, als diese mit „He´s got the whole world in his hand“ und „Swing low, sweet charoit“ an den Eroscentern vorbei zogen und wo der Paradeweg durch die Frankfurter Polizei von „Drogensüchtigen“ vorab „gesäubert“ wurde!

    Skandal? Keine Allianz der Betreiberinnen und Betreiber erkennbar! Eigene Suppe statt Gemeinschaftsverpflegung?

    Anderes Thema: Wenn man die „Betreiberseite“ betrachtet, so stellt man fest, dass auch hier die „Gemeinsamkeit“ und das „gemeinschaftliche Handeln“ nicht zu erkennen ist! Es gibt keinen repräsentativen Verband, der Interessen bündelt und das „klein, klein“ vermittelt kein politisches Signal! Wie auch? Persönliche Initiativen zu einer Verbandsgründung schlagen regelmäßig fehl! Wer will sich auch viel Arbeit machen, wenn die Unterstützung der anderen möglicherweise sehr rudimentär sein wird? Der Aufruf des Kollegen Michael Beretin beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 zu Frankfurt am Main verhallte auch ungehört? Oder sind „gewerbliche Verbände“ eine Alternative, wo sich der „Vorstand“ sein Handeln „ansprechend“ bezahlen lässt? Von so etwas habe ich schon einmal etwas vernommen.

    Prostitution 2018: Eine persönliche Kurz-Bilanz! Howard Chance berichtet!

    Ich bin ja nun schon seit eineinhalb Jahren bundesweit beratend und betreuend unterwegs und habe für eine nicht kleine Anzahl an Mandanten bereits „Genehmigungen“ erlangt und zwar in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Hessen befinden sich eine Reihe „meiner“ Akten noch in Bearbeitung: hier gibt es noch keine Gebührenordnung und dementsprechend noch keine Genehmigungen. Auch in Berlin habe ich Akten eingereicht, die Bearbeitung ist aber noch nicht erfolgt und auch im Saarland sind die Anträge noch „schwebend“. Die „Bearbeitungs-Bilanz“ ist ein Jahr nach „Gesetzeswirkung“ im Sinne der Rechtsordnung erschreckend! Eine flächendeckende Bearbeitung gibt es aus meiner Sicht momentan lediglich in NRW, selbst in Bayern gibt es deutliche regionale Unterschiede. Der Osten (sogenannte neue Bundesländer) befindet sich „umsetzungstechnisch“ noch in den „Kinderschuhen“ und jetzt kommen ja wieder die berühmten „Ferienmonate“, in denen bekanntlich behördlich wenig geschieht! Gibt es dann einen „heißen Herbst“? Damit hatten wir an der Beraterfront bereits im Herbst 2017 gerechnet! Geschehen ist prozentual ganz wenig! An einem einheitlichen „Leitfaden“ für alle Bundesländern hapert es noch immer, wahrscheinlich wird es einen solchen auch gar nicht geben! Der Föderalismus ermöglicht eben unterschiedliche Handhabung und viele Köche kochen eben keinen schmackhaften Brei!

    Direkte Auswirkung: Wo sind bloß die Mädels hin, wo sind sie geblieben? Im Puff brennt Licht, aber die Zimmer sind leer?

    Was durch die neue Gesetzgebung hingegen gelungen ist, sehen wir deutlich bei der „Personalfrage“: unglaublich viele Sexworker(innen) sind seit Jahresbeginn verschwunden! Ab 1. Januar 2018 war der „Huren-Pass“ theoretisch deutschlandweit Pflicht und diese Pflicht wurde dann doch als „Bürde“ empfunden. Ich persönlich schätze, das ein Drittel der Sexarbeiter(innen) „verschollen“ sind. FKK-Clubs und Großbordelle haben sehr wenig Damen und auch in Wohnungsbordellen werden händeringend Mädels gesucht! Bei mäßigem Angebot bleiben natürlich auch viele Gäste aus und so mancher Club arbeitet bereits nicht mehr kostendeckend! Die „Marktbereinigung“ hat auch ohne amtliche Kontrollen bereits eingesetzt! Der Begriff „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ ist gar nicht abwegig, sondern konkret durchaus passend!

    Wenn nun die Sexarbeiter(innen), die sich registriert haben, durch Datenübermittlung an die Finanzbehörden unter Umständen zeitnah in die „Steuerfalle“ tappen, wird die Zahl der „Aussteiger(innen“ sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Auch die Arbeit in der Illegalität wird schwieriger, seit die Behörden „Kontaktanzeigen-Märkte“ ins Visier genommen haben und hier effektiv ermitteln! Die digitale Welt des Internets ist eben doch gut kontrollierbar, wenn man sein Geld ausschließlich bei „Face-to-Face“ bzw. bei „Body-to-Body“-Kontakt verdient! Jedes Treffen wird dabei zum Risiko, da der „Freier“ ja das Amt sein kann! Ein total unentspanntes Arbeit

    Nach Rückblick und aktueller Situationsbeschreibung fehlt nun noch der Ausblick! Heute stehen wir vor dem Abgrund … morgen sind wir einen Schritt weiter?

    Ich habe mich am vergangenen Wochenende mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie getroffen, mit dem mich eine intensive und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet! Wir haben die Lage analysiert und intern einmal zusammengetragen, was im Laufe des vergangenen Jahres alles so passiert ist. Bezogen auf vermutete 200.000 bis 400.000 Sexworker(innen) in Deutschland und mindestens 20.000 erotische Betriebe (vom Großbordell bis zur Einzelunternehmerin) ist statistisch betrachtet „Nichts“ passiert! Sind die Schätzungen der Anzahl der Personen völlig verkehrt, nämlich übertrieben hoch? Warum prostituieren sich noch immer zahllose Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung selbst in Gegenden, wo man die Lage „eigentlich“ im Griff hat? Warum sind AO-Angebote noch überall zu finden?

    Einfache Antwort? Weil es bislang so gut wie keine Kontrollen gibt! Selbst in NRW, wo die Ämter am Drücker sind, überwiegt gerade noch die „Schreibtisch-Arbeit“. Huren-Ausweise, Betriebskonzepte, interne Schulungen! Bevor man nach den „schwarzen Schafen“ sucht, will man die Aktenberge bewältigen! So hat es mir ein nicht zu nennender Verwaltungsleiter in NRW berichtet, der an regelmäßigen Zusammenkünften der Ordnungsämter in NRW teilnimmt. Als erstes will man die „Pass-Frage“ regeln, danach sind die eingereichten Betriebskonzepte dran und im quasi dritten Schritt wird dann die „Fahndung“ nach den schon erwähnten „Übeltätern“ einsetzen. Je nach Größe der Städte oder Kreise wird letzteres früher oder später passieren. Das man der amtlichen Kontrolle aber gänzlich entgeht, ist zumindest in NRW nahezu ausgeschlossen! Wenn man irgendwo mit Werbung in Erscheinung tritt und nicht nur bereits vorhandene Stammkunden betreut, ist die Entdeckung ungenehmigter Machenschaften sehr wahrscheinlich! Einfach eine Frage der Zeit!

    Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bundesland die Umsetzung des Gesetzes komplett „vergisst“, ist nicht sonderlich hoch! Irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen, um nicht in die Kritik des Bundes oder anderer Länder zu geraten. Klar, man kann unterschiedliche Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber eine komplette „Verweigerung“ ist kaum denkbar!

    Das Feuer wurde am 1. Juli 2017 angezündet, aber die Flamme züngelt noch verhalten. der Großbrand ist aber nach wie vor sehr wahrscheinlich!

    Information und Austausch ist wichtig und in diesem Sinn werden die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting weiter arbeiten! Wir werden weiter informieren und beraten! Neue Projekte, wie beispielsweise die geplanten „Runden Tische“, aber auch ein „Herbst-Kongress“ von „Zukunft Rotlicht“ sind gerade in Vorbereitung. Die Zustellanschrift.de wird um Funktionalitäten erweitert und auch beim Thema „Hurensteuer“ gibt es demnächst neue hilfreiche Produkte. Ich selbst werde den Sommer 2018 für ein neues Buchprojekt nutzen, eine Stapel neuer „Betriebskonzepte“ auf den Weg bringen und „Spezialprojekte“ bearbeiten, während Christoph Rohr neue Partnerschaften entwickelt und etabliert. Unser Netzwerk wird immer größer, da die Anforderungen der Kundschaft stetig zunehmen. Steuerfragen sind immer brandaktuell, es kommen Fragen nach Versicherungen für Bordellbetriebe und auch beim Thema günstige wie effektive Notrufsysteme tut sich viel. Christoph und ich sind immer am Puls der Zeit und wir können uns nicht über mangelnde Arbeit beschweren!

    Die Erotikbranche war und ist weiter im Umbruch! Lassen Sie uns gemeinsam an „Zukunft Rotlicht“ arbeiten! Denn: gemeinsam sind wir stärker!

    In diesem Sinne grüßt an einem sonnigen Sonntag aus Frankfurt am Main

    Ihr / Euer Howard Chance

    Kontextartikel – Leidartikel vor einem Jahr by Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/leidartikel-juli-2017-howard-chance/

     

  • Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg - Ernüchternde BilanzProstituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Bericht des Schwäbischen Tageblatts und Beobachtungen von Howard Chance

    Das „Schwäbische Tageblatt“ hat am 19.06.2018 einen Artikel unter der Überschrift „Prostituiertenschutzgesetz kommt nur langsam im Rotlicht-Milieu an“ veröffentlicht, der deutlich zeigt, dass die Umsetzung des Gesetzes im „Ländle“ noch Stückwerk ist und die abschließende Bearbeitung womöglich noch Jahre in Anspruch nehmen wird!

    Der Start der Umsetzung war recht ungewöhnlich: nach dem 1. Juli 2017 gab es lediglich eine zentrale Stelle im Stuttgarter Sozialministerium, wo sich Sexworker(innen) und auch Betreiber(innen) von Prostitutionsbetrieben „melden“ konnten. Diese Meldung war aber nicht viel mehr als ein „Hallo, es gibt mich!“ und der zuständige Sachbearbeiter ging, nachdem sein Telefon 200 Mal geklingelt hatte, schon bald nicht mehr an den Hörer, sondern schaltete einfach den Anrufbeantworter ein. Zusätzlich war es möglich per E-Mail Kontakt zur Behörde aufzunehmen, wobei viele der Anfragen dann doch nicht schlüssig beantwortet werden konnten! Schließlich war die „Kontaktstelle“ beim Ministerium von Anfang an nur als „Übergangslösung“ gedacht! Denn die Zuständigkeit verlagerte sich durch den Erlass der baden-württembergische Ausführungsverordnung (November 2017) auf die Städte und Kreise.

    Die Landesstelle, die eher symbolischen Charakter hatte, nahm laut „Schwäbischem Tageblatt“ von Juli bis Oktober 2017 „Anmeldungen von Prostituierten“ entgegen, „Huren-Pässe“ konnten aber „damals“ noch nicht ausgestellt werden. Wie viele Betriebe sich meldeten, ist nicht bekannt (bzw. wurde nicht veröffentlicht!), aber da es sich ja in den meisten Fällen um „Bestands-Betriebe“ handelte, denen Übergangsfristen zugebilligt wurden, war dieses Thema auch eher zu vernachlässigen!

    Wenn nun die Landeshauptstadt Stuttgart im Juni 2018 vermeldet, erst ein „einstellige Anzahl“ von „Huren-Ausweisen“ ausgestellt zu haben, obwohl es in der Stadt sicher mehrere Hundert Sexarbeiterinnen gibt, wird deutlich, wie weit die Behörden voran gekommen sind. Die Ausweis-Ausstellung ist ja auch erst seit Anfang Juni möglich? Wie kann das sein? Fehlende Drucker, fehlende Formulare? So etwas hörte man vor 10 Monaten aus NRW! Oder fehlt es einfach an (geschulten) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

    Auch bei den „Erlaubnis-Anträgen“ und deren Bearbeitung, sieht es momentan nicht besser aus! Aus meiner beraterlichen Tätigkeit kenne ich noch keinen Betrieb in Baden-Württemberg, der bislang eine abschließende Genehmigung erhalten hat! Ja, gut Ding will Weile haben, aber das ständige Warten ist für die Betreiberinnen und Betreiber doch äußerst nervig!

    Die erlassene „Verwaltungsvorschrift“ ist wohl die umfangreichste ihrer Art in der Bundesrepublik. Theoretisch liegt alles auf dem Tisch! Die praktische Umsetzung ist aber eben eine ganz andere Sache und diese erfolgt auch alles andere als „einheitlich“: während Freiburg die Umsetzung immer wieder verzögert und man hinter verschlossenen Türen davon spricht erst in 2020 wirklich „umsetzen“ zu können, spricht man in Stuttgart davon, „Übergangsbescheinigungen von Sexworkern“ in Kürze nicht mehr zu akzeptieren! Auf dem einen Seite war man ein Jahr lang nicht in der Lage zu beraten, zu registrieren und „Ausweise“ auszustellen. Nun, wo der Andrang zunimmt, setzt man die Sexarbeiterinnen und damit auch die Betreiberinnen und Betreiber zusätzlich unter Druck? Wenn das so ist, benutzt das Land Baden-Württemberg das ProstSchGesetz wohl wirklich als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“! Allerdings werden die zuständigen Verwaltungsgerichte Schwierigkeiten haben, eine solche behördliche Praxis für rechtskonform zu erachten! Ob man die „gängige Praxis“ als „seriös“ bezeichnen kann, stelle ich hier einmal in Frage!

  • Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?

    Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?

    Prostitution 2018 - Konzession im Saarland sehr teuer - Wucherei?Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?

    Auch Kleinbetriebe bekommen Höchstgebühren vorab in Rechnung gestellt!

    Mich erreichten in den vergangenen Tagen Nachrichten aus dem Saarland, wo der Regionalverband Saarbrücken mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betraut ist. Nach langer Verzögerung durch fehlende Vorgaben in 2017, geht es nun auch im Saarland zur Sache und zwar, was die Verwaltungsgebühren anbelangt, in voller Härte!

    Im Saarland kostet die „Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Wiederholungsprüfung“ gemäß der „Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die zuständige Behörde zur Durchführung von Aufgaben nach dem saarländischen Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz vom 9. Januar 2018“ zwischen 508-1.908 €, die obligatorische „Zuverlässigkeitsprüfung Betriebsleitung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und Wiederholungsprüfung“ kostet zusätzliche 254-1.018 €. Zudem sind weitere Gebühren möglich, falls weitere „Prüfungen“ (beispielsweise Stellvertreter-Zuverlässigkeit) oder die „Erteilung besonderer Auflagen“ notwendig werden sollten!

    Als Basis-Betrag werden beim „einfachen Verfahren“ (also Bearbeitung Erlaubnisantrag plus Zuverlässigkeitsprüfung des einzelnen Betreibers“) mindestens 762 € und höchstens 2.926 € fällig! Wie die Spanne (von … bis) angewendet werden soll und welche Kriterien hier zugrunde liegen, verrät die Verordnung nicht! In der amtlichen Praxis erhalten momentan auch antragstellende kleinere Betriebe eine „Vorabrechnung“, die regelmäßig den Höchstbetrag einfordert! Ohne Zahlung der Gebühr wird der Antrag nicht bearbeitet! Und die Bearbeitungsgebühr ist eben und hier muss man den genauen Wortlaut beachten eine Gebühr für eine zu erbringende Dienstleistung, die auch für eine „erfolgreiche Ablehnung“ fällig wird! Im Klartext: möglicherweise zahle ich im Saarland um die 3.000 € und bekomme meine Konzession dann aber nicht!

    Selbst Betriebe, die im Vorfeld von der Baubehörde bereits darüber informiert wurden, dass eine amtliche Genehmigung aus baurechtlichen Gründen sehr unwahrscheinlich ist, bekommen den Gebührenbescheid ohne weiteren Hinweis. Ist es die Absicht des Saarlandes sich „Ablehnungen“ möglichst teuer bezahlen zu lassen?

    Da ich ja in Nordrhein-Westfalen weitreichende Erfahrungen habe und auch die verlangten dortigen Gebühren kenne, kann ich feststellen, dass die Genehmigung im Saarland bei vergleichbaren Betriebsgrößen das Doppelte oder Dreifache kostet! Oder nimmt man im Saarland den Höchstbetrag als „Depot-Zahlung“ und erstattet dann später womöglich einen Teil zurück? Ich werde dieser Fragestellung im Kundenauftrag nachgehen, denn die unangenehme Gebührennoten enthalten natürlich keine Hinweise wie das Verfahren überhaupt „läuft“! Oh Wunder!

  • Dokumentation Dona Carmen e.V. – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Dokumentation Dona Carmen e.V. – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Dokumentation Dona Carmen e.V. - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzDokumentation Dona Carmen e.V. – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Dona Carmen e.V. präsentiert aktuelle Infos zur Prostitutions-Lage

    Wie bereits bei der Informationsveranstaltung am 1. Juni 2018 in Frankfurt am Main angekündigt, hat Dona Carmen e.V. in den vergangenen Tagen eine 33-seitige Dokumentation zum Thema „Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz – Die Umsetzung des Gesetzes und seine Folgen“ veröffentlicht, die ich Eurer / Ihrer Lektüre ausdrücklich empfehle. Dona Carmen e.V. hat amtliche Mitteilungen, Pressemeldungen und sonstige Verlautbarungen zusammengetragen und daraus anschauliche Tabellen erstellt, die ein Stück weit verdeutlichen sollen, wie die „Prostitutions-Lage“ ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist. Eine echte „Fleißarbeit“, die hoffentlich gedankt wird. Das PDF-Dokument kann unter folgendem Link auf der Webpräsenz von Dona Carmen e.V. heruntergeladen werden:

    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/1-JAHR-UMSETZUNG-ProstSchG.pdf

  • Prostitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren

    Prostitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren

    Prostitution 2018 - Häufige Hürden im amtlichen GenehmigungsverfahrenProstitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren

    Konstruktiver Kontakt zu den Behörden hilft fast immer!

    Ich habe ja seit Monaten fast täglich mit Ämtern und Behörden zu tun, die über die notwendigen „Konzessionen“ entscheiden! Das reine „Durchwinken“ ist eher unüblich und da die Behörden (zumindest in NRW, Bayern, Niedersachsen) inzwischen flächendeckend als durchaus „geschult“ zu bezeichnen sind, werden die Nachfragen zu eingereichten, aber noch nicht abschließend bearbeiteten „Betriebskonzepten“, nun „intensiver“! Gerade bei den geschilderten „Betriebsabläufen“ kommt es immer wieder zu „Unklarheiten“, zumal die diesbezügliche schriftliche „Dokumentationspflicht“ von vielen Betreiberinnen und Betreibern (noch) nicht „gelebt“ wird!

    „Leben“ bedeutet, dass die Theorie (also das, was im Konzept steht) mit dem übereinstimmt, was vor Ort (also im Betrieb) praktisch stattfindet, übereinstimmt! Wenn ich laut Konzept lediglich Zimmer vermiete, ist es merkwürdig, wenn die Mieterinnen vor Ort vom Chef sprechen, mit dem man die Umsätze einvernehmlich teilt! Genauso auffällig ist es, wenn „weibliche Gäste“ von FKK-Clubs neben dem Gäste-Eintritt eine Werbekostenpauschale entrichten, von der im Konzept aber keine Rede ist! Selbst bei der Anzahl der Zimmer wird schon mal gerne geschummelt, um bei der „Sexsteuer“ zu sparen. Man klebt ein Schild „Privat“ an die Tür, öffnet dies aber bei großem Andrang regelmäßig!

    Ich könnte hier sicher noch 50 weitere Beispiele aufführen, bei denen die Behörden stutzig werden und in den „Null-Toleranz-Modus“ umschalten! Niemand will sich verarschen lassen und so mancher „Vor-Ort-Termin“ kann sehr schicksalhaft werden, denn die Behörden sitzen am längeren Hebel und haben bei offensichtlichem „Antrags-Betrug“ die Möglichkeit den Antrag abzulehnen und auch die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers für die Zukunft zu verneinen! Dieses Status ist natürlich total kontraproduktiv!

    Auch auf Behördenseite gibt es einige „Missverständnisse“ und unnötige Forderungen, die man so nicht im Gesetz findet. Bagatell-Bußgelder sind nach Meinung einiger „Fachleute“ geeignet, um eine „Unzuverlässigkeit“ zu unterstellen und um die Erlaubnis zu verweigern! Das Gesetz hat die Versagungsgründe aber genau definiert und in der Regel müssen die „Vergehen“ schon „gravierend“ oder „einschlägig“ sein! Aber viele Ämter tun sich schwer, den Gesetzestext präzise zu lesen und verschrecken dann und wann mit „flotten Sprüchen“ zwischen Tür und Angel! Es „menschelt“ halt überall und diesen Faktor darf man nie vergessen!

    Trotzdem rate ich nach wie vor zum konstruktiven Dialog und daher begleite ich meine Mandantschaft auch sehr oft zu Amtsterminen. Das hat sich bewährt und bereits zu einigen Erfolgen geführt. Ich musste auch schon mehrfach die Dienstaufsicht anrufen, wenn eben überhaupt keine Kommunikation erfolgte und man wie ein „Bittsteller“ vor der Tür bleiben sollte! Aber „Verwaltung 2.0“ geht nun mal nicht mehr wie in der Kaiserzeit und wenn sich eine Behörde im Internet als „Dienstleistungs-Konzern“ definiert, nimmt man dieses Angebot doch einfach nur in Anspruch! In der Summe gesehen ist der Umgang aber durchweg eher angenehm bis sehr angenehm.

    Wer in seinem Genehmigungsverfahren mit zu vielen Hürden zu kämpfen hat oder wer sein Betriebskonzept noch anpassen oder ändern muss, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und beauftragen! Das wird inzwischen zur Routine und es ist nicht so schlimm wie der Besuch beim Zahnarzt! Klar, man muss präpariert sein, aber dann läuft es meistens!

  • Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Prostitution 2018 - Howard, was machst Du eigentlich alles? - Dolce vita?Prostitution 2018 – Howard, was machst Du eigentlich alles? – Dolce vita?

    Howard Chance – Bohemien oder Multitasker? Eine kurze Beschreibung!

    Bei Symposien und sonstigen Zusammenkünften werde ich immer wieder gefragt, wie ich so meinen Tag verbringe und welche Aufgaben ich als Publizist und Unternehmensberater habe. Die einen vermuten, dass ich den halben Tag in Turbo-Whirlpools verbringe und dabei attraktive Damen aus dem Rotlicht-Gewerbe im Arm habe; andere denken, dass ich dringend Aufträge suche, um mich im Rotlicht weiter zu etablieren oder um Chef-Lobbyist der deutschen Bordellwirtschaft zu werden. Beide Vermutungen sind falsch und ich möchte heute einmal versuchen, damit aufzuräumen!

    Am Anfang der „Howard-Story“ stand im September 2016 das prophetische Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe“, das ich im Eigenverlag bei BoD veröffentlicht habe und das sich trotz eines relativ hohen Preises erfreulich gut verkaufte. Das Buch war pünktlich zur Gesetzesverabschiedung im Handel, viele Prognosen traten ein, einige aber natürlich auch nicht, da meine „Kugel“ natürlich nicht in die Zukunft schauen konnte! Ein Buch mit veraltetem Inhalt zu verkaufen, entspricht nicht meinen Vorstellungen und deswegen wurde die Promotion Anfang des Jahres eingestellt:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/15/prostitution-2018-warum-ist-howards-buch-aus-dem-handel/

    Gleichzeitig zur Veröffentlichung des Buches startete ich mit meinem Blog Prostitution 2017 und mit der Unternehmensberatung MH-Consulting. Ich bereiste von Januar bis Dezember 2017 fast die gesamte Bundesrepublik und veröffentlichte bis heute um die 500 Artikel zum neuen Prostituierten(schutz)gesetz. Ich klärte Rotlicht-Unternehmen über die Inhalte des neuen Gesetzes auf und unterstützte dann immer umfangreicher bei der Entwicklung und Erstellung von notwendigen Betriebskonzepten. Der Dezember wurde stressig, da ja der 31. Dezember 2017, zumindest in NRW, verbindlicher Abgabetermin war. Aber auch in anderen Bundesländern wurde ich aktiv und ich veranlasste auch „pünktliche Einreichungen“ in Gegenden, wo man es mit der Frist des Bundesgesetzes „nicht so ernst“ nahm, weil einfach Umsetzungsverordnungen gänzlich fehlten. Ohne Verordnung keine Umsetzung! Da hatten die zuständigen Behörden, die rein formal noch gar nicht zuständig waren, natürlich recht!

    Ich hatte vermutet, dass es nun, also im Januar 2018, deutlich ruhiger werden würde! Aber da sollte ich mich täuschen: nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber hatten die Frist völlig übersehen, bekamen nun Anfang 2018 von Behörden den „diskreten Hinweis“ doch mal an die Unterlagen zu denken! Diese „Aufmunterungen“ halten bis heute an und ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie kulant die meisten Behörden sind! So fertige ich nach wie vor noch Betriebskonzepte, überarbeite aber auch „Eigenproduktionen“, die bei den Ämtern keinen Gefallen fanden! Regelmässig bin ich auch mit Mandanten bei Behörden oder mache im Auftrag ein wenig „Dampf“, wenn bewusst verzögert oder „verweigert“ wird!

    Mir ist gerade alles andere als langweilig, da ich mich ja gemeinsam mit dem Kollegen Rohr auch um die Problematiken der Postzustellung kümmere und mit Fachanwälten und Steuerberatern diverse entstehende Problematiken diskutiere, für die wir Lösungen entwickeln werden! Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting arbeiten bei diese Projekten eng zusammen und wir suchen weitere sinnvolle  „Allianzen“! Egal, worum es geht: wir haben schon sehr viele spezielle Fragen gehört: sei es Finanzierung, Versicherung, Investment, Unternehmensverkauf oder Interims-Geschäftsführung. Auch Ersteller von Fachgutachten und erfahrene Bauexperten vermitteln wir gerne. Und wenn ein Anwalt nötig wird, haben wir kompetente Partner an Bord oder im Verteiler!

    Das nahezu komplette Leistungsspektrum ist der Seite von MH-Consulting zu entnehmen. wobei sich gerade immer wieder neue Fragen ergeben, mit denen wir uns gerne beschäftigen:

    http://mhconsulting.online

    Und nicht zuletzt arbeiten wir an bundesweiten „Runden Tischen“, die für die Branche einen großen Nutzen haben könnten!

    Der Whirlpool (natürlich sittenstreng!) bleibt weiter die Ausnahme, zumal ich ja heute ein neues Buchprojekt durchdacht und bereits in Angriff genommen habe:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/09/neues-buchprojekt-prostitution-2018-by-howard-chance/

    Wer mich faul nennt, könnte sich irren! In diesem Sinne eine gute Zeit und viele Grüße aus dem sommerlichen Dortmund! Die Sonnencreme sei mit Euch! So, die Arbeit ruft auch am Sonntag und in der kommenden Woche komme ich wieder „auf Touren“!

  • Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Neues Buchprojekt "Prostitution 2018" by Howard ChanceNeues Buchprojekt Prostitution 2018 by Howard Chance

    Situationsbericht und Sittengemälde – Protagonistinnen und Protagonisten gesucht

    Wenn es mir meine Zeit erlaubt, arbeite ich gerne auch mal wieder als Publizist und das natürlich zum Thema „Prostitution in Deutschland! Momentan ist mein Tisch noch recht voll mit „Betriebskonzepten“, die überarbeitet, ergänzt oder neu erstellt werden müssen, ich habe jede Woche im Kundenauftrag Behördentermine, erfreuliche und leider auch unerfreuliche Dispute und muss mir durch meine deutschlandweite Tätigkeit als Berater auch immer wieder neue Erlasse, Veröffentlichungen und Entscheidungen „reinziehen“, um am Puls der Zeit zu bleiben! Das gut organisierte „Back-Office“ ist unerlässlich und bedarf der intensiven Pflege!

    Für August 2018 plane ich jetzt eine publizistische Deutschlandreise, bei der ich die aktuelle „Stimmung“ im deutschen „Rotlicht-Gewerbe“ und in der „Sexarbeit“ aufnehmen möchte. „Aufnehmen“ heißt: mit Protagonistinnen und Protagonisten ins Gespräch kommen und daraus eine neue Publikation erstellen, die im Oktober 2018 „ungeschminkt“ auf den Markt kommen soll. Bei dem Projekt geht es primär nicht um die ungehemmte Verbreitung meiner eigenen „Schlauheiten“, sondern um die Erstellung eines „Sittengemäldes 2018“, bei der die Branche selbst in ihrer Vielfältigkeit zu Wort kommen soll!

    Welche Formen von Sexarbeit gibt es anno domini 2018 in Deutschland, wie hat sich der „Markt“ entwickelt und welchen Einfluss hat das neue Prostituiertenschutzgesetz konkret? Soll Deutschland „sauber“ werden? Haben wir es mit einem Gesetz zur „Prostitutionsverhinderung“ zu tun? Gibt es neben den „Gesetzesgegnern“ auch „Befürworter“ in der Branche, die mit dieser Meinung nicht hinter dem Berg halten? Ist Prostitution noch zeitgemäß oder ist „käufliche Lust“ in der jetzigen Form ein „Auslaufmodell“? Wie wird Sexarbeit verkauft? Gebärdet sich der Staat als „Tugend- und Moralwächter“ oder geht es bei dem „Schutzgesetz“ eigentlich um „Monetarisierung“: um die Generierung von Steuergeldern und um die „Erziehung von Steuerpflichtigen“?

    Es geht  ganz klar auch um Politik, um Feminismus, der in befürwortender und ablehnender Form „gelebt“ wird und um die Frage, ob Frauen oder Männer im Gewerbe „das Sagen“ haben, ob das Angebot die Nachfrage schafft oder ob eher die reziproke Betrachtung richtig ist! Es geht um die Präsentation eines breiten „Meinungsbilds“, aber absolut nicht um eine strenge wissenschaftliche Arbeit!

    Es ist auch nicht an eine „Wertung“ gedacht! Eine solche kann jede Leserin und jeder Leser selbst vornehmen! Gibt es womöglich Gemeinsamkeiten bei „Prostitutionsbefürwortern“ und „Prostitutionsgegnern“ und wie gestaltet sich der (öffentliche) Dialog?

    Während ich meine eigenen Publikationen in der Regel innerhalb weniger Tage per Diktat erstelle, wird es beim Buchprojekt „Prostitution 2018“ anders sein: hier werde ich intensive Interviews führen und „Fremde“ wie „Freunde“ zu Wort kommen lassen! Auch „kühne Thesen“ sind dabei zulässig und es ist natürlich auch möglich in anonymer Form teilzunehmen, da „Outings“ in der heutigen Zeit schwerwiegende Folgen haben können!

    Heute beginne ich, neben meiner eigentlichen Arbeit, mit der Projektplanung und rufe schon wieder zur Mitwirkung auf! Wer möchte sich zum Thema äußern, wer hat Themen „auf Lager“, die schon immer einmal „präsentiert“ werden sollten? Wer von Ihnen / Euch ist bereit bei einem von Howard´s Interviews mitzuwirken?

    Natürlich sind auch „Unterstützer“ und „Werbepartner“ willkommen, wobei es in erster Linie nicht um „Rubel“ geht, sondern eben um „Support“ und um den Zugang zu „medialen Kanälen“, die unerlässlich erscheinen! Powered by „Deutsche Bordellindustrie“ würde ein „Geschmäckle“ haben und den Inhalt als angewandten oder unterstellten „Lobbyismus“ sofort diskreditieren. Also müssen andere „Wege“ her!

    Ich werfe diese Anfrage heute einmal „lose“ in die Runde und freue mich über Ihre / Eure Rückmeldungen!

    Howard Chance, wie immer erreichbar unter howard.chance@t-online.de

    Alternativ ist auch jederzeit gerne Kontakt über meine diesbezügliche Facebook-Seite zum „Buchprojekt Prostitution 2018“ möglich: https://www.facebook.com/Buchprojekt-Zukunft-Rotlicht-Prostitution-2018-2108383912567472/

  • ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!ProstSchGesetz: Unwissenheit und fehlende Gebührenordnung bremsen Umsetzung!

    Überforderte Ämter brauchen Hilfe – Kommunen fehlt Gebührentabelle – Stillstand!

    Informationsstand: 7. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Es klingt nach einem oder gleich mehreren schlechten Witzen, ist aber momentan die erlebte Realität in vielen deutschen Amtsstuben. Man hat die „amtlichen Prostitutionsbeauftragten“ zwar gefunden, diesen aber zu wenig „Schulungsmaterial“ zur Verfügung gestellt, um sich in die sehr komplexe Materie einzuarbeiten! Wenn man nicht alle Abteilungen einer Ordnungsbehörde „durchlaufen“ hat oder dies eben Jahre zurück liegt, ist es zunächst schwierig alle Aspekte des Prostituiertenschutzgesetzes auf den „Schirm“ zu bekommen! Womöglich muss man erst einmal intensiv in Gewerberechtsforen „surfen“, um sich einen Überblick zu verschaffen! Ohne Vorbereitung und spezifische Ausbildung, ist es kaum möglich einen „Konzessionsantrag“ erfolgreich und abschließend zu bearbeiten!

    Es ist zwar inzwischen allgemein bekannt, dass ein „Laufhaus“ ein stehendes Gebäude und kein laufendes „Prostitutionsfahrzeug“ (KFZ) ist, aber was die Begriffe „sachgemäß“ und „geeignet“, die im Gesetzestext vermehrt vorkommen, im Detail bedeuten, ist nach wie vor ein Rätsel! Gibt man sich aus „Kulanz“ mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufrieden oder entscheidet man sich für das größte gemeinsame Vielfache? Will man sich viel Arbeit machen oder ist man mit den „Basics“ zufrieden?

    Ich betreue aktuell über 40 Erlaubnis-Anträge in verschiedenen Bundesländern und mache dabei ganz unterschiedliche Erfahrungen mit den Behörden. Es gibt einige Vorzeige-Ordnungsämter, wie z.B. das der Landeshauptstadt Düsseldorf, wo man sich sehr frühzeitig vorbereitet hat und wo Nachbarkreise regelmäßig nachfragen, wenn etwas hakt; es gibt aber auch Ämter, wo man die Akten über Monate einfach „parkt“ und die Antragsteller vertröstet! Grund: Ahnungslosigkeit, wie man das Verfahren bewältigen soll! Bei Alt-Betrieben ist das ja nicht so schlimm, da man sein Gewerbe ja solange weiterführen  darf, bis das Amt „in die Pötte“ kommt, aber wenn man „Neu-Gründer(in)“ ist und das Gewerbe erst aufnehmen darf, wenn die amtliche Erlaubnis vorliegt, wird es mehr als kritisch!

    Wie kann sein, dass ein Amtsleiter einem Antragsteller in NRW mitteilt, dass er dessen Antrag nicht bearbeiten kann, weil er keine Ahnung von „Escort-Services“ hat? Der zweite Teiler Aussage ist zumindest „grundehrlich“, nützt dem Mandanten aber wenig, da sich sein Antrag ja nun mal nicht „selbst genehmigen“  wird, da man die „Genehmigungsfiktion“ (also die automatische Genehmigungserteilung 3 Monate nach vollständiger Antragsstellung) für neue Prostitutionsgewerbe ausgeschlossen hat! Eine „Untätigkeitsklage“ macht auch nur bedingt Sinn, da der Beamte ja nicht untätig ist, sondern lediglich mit seinen „Mitteln“ nicht zum Ziel kommt! Hier müssten pragmatische Lösungen her, nach denen ich noch suche!

    Eher amüsant ist eine Information aus der hessischen Metropole Frankfurt am Main, wo das Ordnungsamt durchaus in der Lage ist Betriebskonzepte zu prüfen! Allerdings wurde dem Amt von den übergeordneten Stellen noch keine Gebührenordnung zur Verfügung gestellt! Daher können bereits bearbeitet Anträge noch nicht abschließend gestempelt werden, da die in ihrer Höhe noch unbekannte Verwaltungsgebühr in der Regel vor Überlassung der Genehmigungsurkunde gezahlt werden muss! Wer will dem Leiter dem Ordnungsbehörde hier einen Vorwurf machen? Er kann nicht handeln und die Gebührenordnung wird womöglich erst nach den Sommerferien in Ratsgremien diskutiert?

    Skurril wird es auch, wenn in einer anderen Region des Landes Neu-Anträge innerhalb weniger Wochen bearbeitet und genehmigt werden und gleichzeitig Alt-Anträge in der gleichen Dienststelle nach 7-monatiger Lagerung bereits vergilben! Hier scheint nicht der chronologische Akteneingang zu zählen und man hat den Eindruck, dass die Reihenfolge im Losverfahren ermittelt wird! Ganz zu schweigen von den verwegenen Ämtern, die Erlaubnis-Anträge und Betriebskonzepte überhaupt nicht annehmen und die Votanten nach Hause schicken. Ergebnislos ist auch oft die Suche nach „verschwundenen Bauakten“ in Großbehörden, was regelmäßig zu „Vertagungen“ führt: „Ach, kommen Sie einfach in 6 Monaten wieder!“ Ich frage mich, wie die geschredderten Akten dann wieder auferstanden sein sollen!

    Über die „Zustände“ bei der „Sexworker-Anmeldung“ will ich hier gar nicht schreiben, da ich zwar viel höre, mit den Vorgängen als solchen aber eigentlich nichts zu tun habe! Unzählige Anschreiben im Betreiberauftrag reichen aus, um meinen Büroalltag zu versüssen! Klar: ich werde für meine Arbeit gut bezahlt, aber dennoch möchte ich Erfolge „spüren“ und Akten erfolgreich „ad acta“ legen! Ob das demnächst einmal zeitnah gelingen wird?