Schlagwort: Prozeß

  • Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!Presseschau Express.de: Hermann Müller endlich in Freiheit!

    Freilassung hatte sich erneut verzögert – Entlassung am 21. August 2018 erfolgt!

    Hermann Pascha Müller ist endlich wieder auf freiem Fuß! Der Kölner Express zeigt nun das
    erste „offizielle“ Pressefoto von Hermann und hat dazu natürlich einen Bericht veröffentlicht:

    https://www.express.de/koeln/das-erste-foto-hier-lacht-koelns-bordell-koenig-in-freiheit-31145044

  • Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Hans Leyendecker - Süddeutsche Zeitung - Den Namen des Zuhälters auf der HautHans Leyendecker – Süddeutsche Zeitung – Den Namen des Zuhälters auf der Haut

    Meinungsmache und Verallgemeinerungen! Leider!

    Informationsstand: 19. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Hans Leyendecker ist ohne Frage zweifelsohne ein journalistisches Schwergewicht: bis 2016 leitete er das investigative Ressort der „Süddeutschen Zeitung“ und war an der Aufdeckung zahlloser Skandale beteiligt. Auch im „Unruhestand“ ist er aktiv und hat in diesem Jahr sogar die Präsidentschaft beim Evangelischen Kirchentag übernommen, was für einen gewissen „Konservatismus“ sprechen mag? Leyendecker hat sich jedenfalls jetzt in der Süddeutschen Zeitung mit einer markanten Schlagzeile zu Wort gemeldet:

    „Prostitution – Den Namen des Zuhälters auf der Haut“

    Es folgt eine „Bestandsaufnahme“, die den bekannten Klischees folgt und dabei mal wieder den Eindruck erweckt, dass die gesamte deutsche Rotlicht-Branche aus Kriminellen bestehen würde! Das wird zwar so nicht geschrieben, aber unterschwellig kann man es so wahrnehmen und das reicht dem „Normalbürger“ zur Meinungsbildung dann aus!

    Leyendecker berichtet leider oberflächlich vom derzeitigen Stuttgarter „Paradise-Prozess“ und stellt das Saubermann-Image des Jürgen Rudloff in Frage, obwohl der Prozess gerade erst begonnen hat und die Unschuldsvermutung gelten muss. Von gefährlichen Clans ist die Rede, gegen die es aber selten zum „Prozess“ kommt. Der bekannte Kriminalist Manfred Paulus aus Ulm wird zitiert: ein Mann der Jahrzehnte an der Front war und der nahezu jede öffentlich rechtliche Prostitutions-Dokumentation schmückte. Er hat wohl neuerlich einen bemerkenswerten Fachaufsatz veröffentlicht, der aber merkwürdigerweise nicht verlinkt wurde! Dafür wird der Bericht von der gestrigen „Thai-Razzia“ auf der Webseite der „Süddeutschen“ direkt in den Kontext gebracht, um die vorgebrachten Thesen anschaulich zu unterstützen! Auch der Zeitpunkt der Erscheinung ist auffällig und sicher kein Zufall!

    Nun soll an dieser Stelle nicht der Eindruck entstehen, dass ich Leyendecker und Paulus für unglaubwürdig halte! Natürlich gibt es im deutschen Rotlicht auch schlimme Entgleisungen, Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt. Keine Frage! Diese Verbrechen müssen bekämpft werden! Aber durch eine spezielle Berichterstattung eine ganze Branche unterschwellig generalisiert anzugreifen, geht für mein Empfinden zu weit! Ich entnehme Leyendeckers Artikel die Nachricht „Menschenhandel ist überall!“ und auch „Die vermeintlichen Saubermänner entpuppen sich doch als Verbrecher!“ Die bemühten anständigen Betreiber haben dann doch (fast alle) Dreck am Stecken?  Vermutlich, wahrscheinlich, überhaupt?

    Obwohl Leyendeckers Artikel nur ein „kurzer Anriss“ ist, könnte die Schlussfolgerung der Ruf nach einem generellen Verbot von Prostitution in Deutschland sein, da die Kriminalität ja allgegenwärtig und damit die Regel ist? Generalverdacht!

    Die „Solidarität der Anständigen“ ist jetzt gefordert und die Veranstaltergemeinschaft des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird hierzu auch zeitnah eine „Frankfurter Erklärung gegen Menschenhandel und Ausbeutung“ formulieren, die dem generellen Klischee entgegenwirken soll. Spiel über Bande … ist nämlich nicht unser Geschäft! Den „Dreckspatzen im Rotlicht-Gewerbe muss ganz klar das Handwerk gelegt werden, aber es darf nicht sein, dass für eine ganze Branche ein „Generalverdacht“ erzeugt wird!

    Oder könnte das „Credo“ am Ende lauten: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber es ist so!“ Was man nicht beweisen kann, taugt aber nicht zum Beweis und auch nicht zur Behauptung! Aber bei der Meinungsmache gelten scheinbar „andere Gesetze“?

    Hans Leyendeckers Artikel finden Siie unter:
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/prostitution-den-namen-des-zuhaelters-auf-der-haut-1.3949456

  • Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Prostitution 2018 - Überraschung im Fall "Artemis" - Anklage in Vorbereitung?Prostitution 2018 – Überraschung im Fall „Artemis“ – Anklage in Vorbereitung?

    Der Fall des Berliner Bordells „Artemis“ sorgte vor 2 Jahren für heftige Schlagzeilen: Fast Tausend Ermittler von Polizei und Zoll hatten das bekannte Großbordell vornehmlich wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten und wegen Verdacht des Menschenhandels gestürmt. Es sollte eine Zusammenarbeit mit den „Hells Angels“ gegeben haben und man fuhr personell die ganz großen Geschütze auf. Die Staatsanwaltschaft wurde stark kritisiert und das Berliner Kammergericht setzte die festgenommenen Betreiber des „Artemis“ wegen nicht vorliegendem „dringenden Tatverdacht“ auf freien Fuß.

    Das war im April 2016. Seitdem hörte man, dass die Betreiber erwägten,die Staatsanwaltschaft zu verklagen. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte weiter und zeigte sich von der Meinung des Berliner Kammergerichtes unbeeindruckt. Auch das allgemeine Gelächter der Rotlicht-Branche zeigte keine Wirkung!

    Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ aktuell, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin so gut wie abgeschlossen sind und dass eine Anklage gegen die Betreiber bald erfolgen soll! Dabei geht es allerdings nicht mehr um Ausbeutung und Zuhälterei, sondern, wie in vielen ähnlichen „deutschen Fällen“ um Steuerhinterziehung und vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung. Bei der Steuerhinterziehung soll es um 80 Fälle gehen, bei der Sozialversicherung sogar um über 100.

    Starker Tobak, denn wenn die Vorwürfe stichhaltig sind, geht es schnell um Millionen und bei Millionen landet man im Fall einer Verurteilung in Steuersachen inzwischen grundsätzlich im Knast.

    Die Systematik ist durchaus mit dem Fall „Hermann Pascha Müller“ vergleichbar, dem auch „Beschäftigungsverhältnisse“ unterstellt wurden und wo ihn das Gericht in Bayern auch deswegen verurteilte. Insider sprechen gerne vom „Al-Capone-Effekt“: wenn man es nicht schafft kapitale Verbrechen nachzuweisen, gibt es oft die Hintertür über die „Steuer“ und deren Nebenschauplätze!

    Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich zu den „Gerüchten“ nicht äußern; der Verteidiger der „Artemis“-Betreiber teilte mit, dass es in der Sache keine Neuigkeiten gebe, sondern das ständig die gleichen Behauptungen wiederholt würden! Doch wenn der „Spiegel“ berichtet, kann man davon ausgehen, dass an der „Sache“ etwas dran sein könnte! Wie immer habe ich die Angelegenheit auf „Beobachtung“! Ehrensache!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!

    Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!

    Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozeß - Hohe Strafen!
    Bildquelle: Pixabay

    Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!

    Vier Jahre Verhandlungsdauer, um die 200 Zeugenvernehmungen und 316 Prozesstagen: am vergangenen Freitag, dem 21. Juli 2017, endete einer der längsten Strafprozesse, der je vor dem Landgericht Düsseldorf stattgefunden hat. Der Hauptangeklagte Thomas M. (genannt „Tom“) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einem Monat verurteilt, weil die Strafkammer es nun für erwiesen erachtet, dass der Angeklagte für systematisches „Ausplündern“ von Gästen unter der Verwendung sogenannter „KO-Tropfen“ verantwortlich ist! Gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, sowie gewerbs- und bandenmäßiger Betrug wurden vom Gericht attestiert, was dann in der Konsequenz eben zu der hohen Strafe führte.

    Im Laufe des Verfahrens ging die Betriebsgesellschaft pleite, der frühere Betreiber Bert Wollersheim, dem man solche „Aktivitäten“ nun überhaupt nicht zutraut, weil er ein sympatischer und grundsolider Typ ist, geriet zeitweilig in Haft und in Zwielicht, die bekannten und beliebten Betriebe in der Rethelstrasse waren schließlich Geschichte! Rien ne va plus! Nichts geht mehr! Bert Wollersheims Lebenswerk von Geschäftspartnern zerstört!

    Klar, auch bei Bert war es nicht „billig“, aber das sollte es ja auch nicht sein! Gute Leistung kostet nun mal Geld und die Gäste, die eben auf Nachtclub mit „Pi, Pa und vor allem Po“ stehen, waren gerne bereit, ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen, wenn eben besonderer Service geboten wurde. Unvergessen sind die pinke Stretchlimousine, die zahlungskräftige Kunden durch die Nacht „shuttelte“ und der emsige Gastgeber, der in seinem „Wohnzimmer“ zu frivolem Verweilen inspirierte und sich um die Belange seiner Gäste rührig kümmerte.

    Was nun nach dem Ende der aktiven Ära Wollersheim in den erotischen Betrieben geschehen sein soll, liest sich wirklich wie ein Revolver-Roman. Sicher gibt es in teuren Etablissements auf Wunsch und durch die Hintertür schon mal „Stimulanzen“ aus Südamerika, aber KO-Drinks vermutet man doch eher auf St. Pauli oder im finsteren Bahnhofsvierteln der Republik und nicht auf den plüschigen Sofas, die Bert einst organisierte und zelebrierte.

    Entscheidend ist, was hinten rauskommt? Ja, leider, denn die Düsseldorfer Institution fehlt und hätte sich nach dem medienwirksamen Skandal wohl auch nie wieder erholt. Der Hauseigentümer hatte jedenfalls von „Rotlicht“ nachhaltig die Nase voll und seine Objekte inzwischen unerotisch anderweitig vermietet und Bert Wollersheim gibt inzwischen als „etablierte Marke“ wieder Gas, wovon wir uns auf Facebook überzeugen können!

    „Bert, Du schaffst das … ganz sicher!“

    Aktuelle Berichterstattung zum Thema:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-ex-bordellboss-muss-fuer-mehr-als-acht-jahre-in-haft-a-1159106.html

     

  • Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller – Wer macht mit?

    Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller - Wer macht mit?Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller – Wer macht mit?

    Hermann „Pascha“ Müller sitzt, wie ich bereits vor Monaten berichtet habe, seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft. Im wird u.a. Steuerhinterziehung angelastet, der diesbezügliche Prozess vor dem Landgericht Augsburg scheint aber momentan unterbrochen zu sein, da man wohl auf eine Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) wartet, mit der höchstrichterlich entschieden werden soll, wie Bordellbetriebe zu versteuern sind.

    Zum aktuelle Stand des Verfahrens, habe ich leider keine Informationen, ich weiß lediglich, dass Hermann Müller, der sich gegen die strafrechtlichen und steuerrechtlichen Vorwürfe massiv wehrt, nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt, weil er sich im Laufe der Ermittlungen ins Ausland abgesetzt hatte und so weiter Fluchtgefahr attestiert wurde. So sind leider die Regeln und Verfahren können langwierig sein!

    Müller hält die Vorwürfe für haltlos und konstruiert, muss nun aber bis zur Fortsetzung des Prozesses im Gefängnis verbleiben, was natürlich eine mehr als missliche Situation ist. Das will keiner, das braucht keiner, ist nun aber einmal gängige Praxis!

    Übrigens kann der Ausgang des Prozesses in Augsburg für viele Betreiberinnen und Betreiber von ähnlichen Betrieben wichtig sein, denn über vielen kreist ein ähnliches Schwert!

    Freundinnen und Freunde von Hermann Müller vom Pascha Linz, vom Sex City Süd Wien und
    vom Pascha Köln haben jetzt über Facebook aus besonderem Grund zu einer Postkartenaktion für den Cheffe aufgerufen:

    Offensichtlich geht es Hermann Müller im Gefängnis nicht gut, er ist gesundheitlich angeschlagen und eben nicht mehr ganz so jung. Alle, die einmal länger in Haft gesessen haben, werden dies nachvollziehen können!

    Der Freundeskreis Hermann Müller ruft jedenfalls dazu auf, den „Pascha“ mit Postkarten und Briefen zu bedenken und nennen die passende Zustelladresse:

    Hermann Müller
    JVA Augsburg-Gablingen
    Am Fliegerhorst 1
    86456 Gablingen
    Deutschland

    Wer keine Postkarte zur Hand hat, kann auch den kostenlosen Service von PrintPlanet nutzen, wo sich eine selbst gestaltete Postkarte erstellen und versenden lässt:

    http://www.printplanet.de/_doorway/index_magicname.php?sProduct=gratispostkarten

    Natürlich kann man die Aktion auch auf Facebook liken, teilen und kommentieren:

    https://www.facebook.com/hashtag/hermannpascha?source=feed_text&story_id=1444326098959643

     

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    Prostitution 2017 - Hermann Pascha Müller vor Gericht - ein wichtiger Musterprozeß!
    Bildquelle: Paschaentertainment

    Prostitution 2017 – Hermann Pascha Müller vor Gericht – ein wichtiger Musterprozeß!

    21.06.2018 Achtung: Neue Entwicklung im Fall Hermann Müller siehe aktueller Artikel:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/21/prostitution-2018-entscheidende-wende-im-fall-hermann-pascha-mueller/

    Wer kennt ihn nicht: Hermann Müller, auch „Pascha Müller“ oder „Puffmüller“ genannt! Ein umtriebiger Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten in der Branche aktiv ist und mit seinem berühmten österreichischem „Schmäh“ so mancher Talkshow zu mehr Glanz verhalf. Unvergessen sein Auftritt bei „Maischberger“, wo er versuchte, der guten Alice Schwarzer die Breitseite zu bieten. Hermann Müller, ein Kämpfer für die saubere Prostitution, aber auch ein erfolgreicher und sympathischer Geschäftsmann, der mit Prostitution viel Geld verdiente.

    Das Kölner „Pascha“ in der Hornstraße trägt seine Handschrift, aber auch in Linz, Graz und Salzburg ist Müller aktiv, wobei er sich stets gerne mit Zigarre und Golfschläger präsentiert. Ein Lebemann alter Schule, der momentan allerdings wenig zu lachen hat! Denn: Müller sitzt seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft und muss sich aktuell vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Die Staatsanwaltschaft
    hat in Müller ein Feindbild gefunden und wirft dem Grande Charmeur vor, Umsatzsteuer hinterzogen und Sozialabgaben nicht abgeführt zu haben.

    Vereinfacht zusammengefasst, geht es im Prozeß um die Frage, wer die Umsatzsteuer für sexuelle Dienstleistungen im vorliegenden Fall zu entrichten hat: der Betreiber des Eroscenters, der eigentlich nur Zimmer an selbständige Damen vermietet oder eben die Damen? Ein Frage, mit der viele Betriebe in Deutschland bereits zu kämpfen haben. Wenn es dem Finanzamt gelingt, nachzuweisen, dass die selbständigen Damen gar nicht wirklich selbständig sind, sondern weisungsgebunden „arbeiten“, kommt es nämlich knüppeldick: dann wird die Umsatzsteuer komplett dem Betreiber in Rechnung gestellt und zudem werden auch Sozialabgaben fällig, weil man die Damen dann eben wie Angestellte behandelt.

    Eine böse Falle, die auch Berti Wollerheim in Düsseldorf schon erschreckte und die im Fall Müller nun zu einem sicher langwierigen Prozeß führen wird. Mr. Pascha hat gleich 6 Verteidiger aufgeboten und gibt sich siegessicher. Er pocht auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von Bordellbetrieben und seine Anwälte beantragten gleich am ersten Verhandlungstag eine Aussetzung des Verfahrens, worüber die Kammer nun zu beraten hat.

    Für die gesamte Bordellbranche ist der jetzt laufende Prozeß mehr als interessant, da man viele Betriebe und Betreiber ähnlich robust angehen kann und sich Geschäftsmodelle oft sehr ähneln. Wird Müller verurteilt, müssen sich viele Kollegen auch fürchten; wird er hingegen freigesprochen, kann sich die Branche vermutlich leicht entspannen!

    Das Strafmaß für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist übrigens beträchtlich: bei Summen bis 1 Mio. Euro, kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Summen über 1 Mio. Euro ist dies nicht möglich und man landet unweigerlich im Gefängnis, wie der Fall Uli Hoeneß bereits zeigte! Auch wenn Hermann Müller mit seinen 64 Jahren frisch und munter wirkt, sind schwedische Gardinen für ihn der totale Alptraum, zumal er nach seiner Verlegung in die JVA Augsburg leider auch keine Catering-Menüs von Alfons Schuhbeck erhält, die ihm in der JVA München das Leben ein wenig versüsst hatten!

    Auch ohne das neue Prostitutionsgesetz, ist das Leben als Bordellbetreiber nicht ungefährlich, wie der aktuelle Fall zeigt. Die Finanzbehörden sind aktiv, schießen schon mal gerne über das Ziel hinaus und haben dabei eine stoische Ruhe: wenn sie etwas falsch beurteilt haben und das Gericht später für den vermeintlichen Sünder entscheidet: nun gut, dann hat man es eben versucht. So einfach ist das! Regreß oder Staatshaftung kann man dann fast nie verlangen, weil ungeklärte Rechtsfragen bis zur abschliessenden Klärung durch hohe Instanzen immer „strittig“ sind und bleiben. Wehe dem, der in diese Mühlen gerät!

    Die aktuelle und fortlaufende Berichterstattung können Sie im Express verfolgen.