Schlagwort: Rechtsverordnungen

  • Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz - Umsetzungverordnung wohl erst Ende 2017!
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    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Aus Rheinland-Pfalz hat man bislang zum Thema Prostitution nur wenig gehört! Ein ruhiges Bundesland, wo man sich gelassen gibt, obwohl die im Grenzgebiet gelegene Stadt Trier ein unglaublich hohes Prostitutionsaufkommen hat, was vielen Bürgern dort gewaltig auf den Geist geht! Werbe-LKWs, großflächige Werbetafeln und sogar Radiowerbung sind normal, wie ich bei einem Besuch vor Ort kürzlich wieder feststellen konnte.

    Der „Trierer Volksfreund“ hat nun beim Land Rheinland-Pfalz und bei den Behörden im Ort nachgefragt, wie denn nun das neue Prostitutionsgesetz umgesetzt werden soll. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, fehlt es in auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bislang an einer Umsetzungsverordnung der Landesregierung. Ohne Verordnung keine Umsetzung!

    So lehnt man sich auf den Amtsstuben erst einmal zurück und erwartet die Verordnung, die wohl erst Ende des Jahres 2017 erfolgen soll.

    Das Land Rheinland-Pfalz nimmt so quasi eine eigene „Übergangsregelung“ in Anspruch und spielt einfach auf Zeit. Also erst mal keine Sicherheit, aber auch keine Gefahr für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und wahrscheinlich auch erst einmal keine „Ausweise“ für die Sexworkerinnen im Land? Schon erstaunlich, was man innerhalb eines 3/4 Jahres seit der Verabschiedung des Gesetzes geschafft bzw. nicht geschafft hat!

    Die Entwicklung zeigt deutlich, wie wenig Gewicht viele Bundesländer dem neuen Gesetz zubilligen. Würde man es als wichtige staatliche Aufgabe verstehen, hätte man sicherlich gehandelt und nicht den kollektiven „Trödel-Schalter“ gedrückt! Lediglich in Nordrhein-Westfalen spürt man einen gewissen Eifer, der selbst den für „Law and Order“ bekannten Bayern den Rang abläuft. Steckte da die Energie von Innenminister a.D. Ralf Jäger dahinter?

    „Wie Sie sehen, sehen Sie fast nichts!“ – So könnte die aktuelle Parole lauten!

    Nun wünschen sich die meisten Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben ganz sicher keinen ausufernden behördlichen Aktivismus, aber man möchte schon wissen, wohin die Reise denn nun geht. Während sich dies in NRW und Bayern schon recht klar herauskristallisiert, ruht in den anderen Bundesländern noch still der See.

    Ich werde den Sommer 2017 nutzen, um bei den „schlafenden Ländern“ einmal nachzufragen, welche Zeitpläne es denn nun gibt. Die Ergebnisse werde ich sukzessive hier in meinem Block veröffentlichen! Versprochen!

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!