Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das neue „Prostitutiertenschutzgesetz“ sehr früh in Angriff genommen und die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ich aus einem umfangreichen „Kundengespräch“ auch persönlich kenne, arbeiten freundlich, kompetent und zielgerichtet. Als Landeshauptstadt hat man ja auch eine Vorbildfunktion, der die Behörden in Düsseldorf nach meiner Wahrnehmung unbedingt nachkommen. Man hat die Betriebe schon im vergangenen Jahr „katalogisiert“, diese besucht, angerufen und dabei auf die gesetzlichen Pflichten hingewiesen. Die Ausrede: „Davon habe ich ja gar nichts gewusst!“, taugt in Düsseldorf „nichts“, da das Amt durch Internet-Recherchen und ähnliche Untersuchungen fast niemanden vergessen haben dürfte. Alle Kundinnen und Kunden, die ich in Düsseldorf betreue, waren überrascht, wie gut das Ordnungsamt informiert war und ist! Man weiß, was im Gesetz steht und rudert, im Gegensatz zu vielen anderen nordrhein-westfälischen Behörden nicht ziellos durch das „Haifischbecken“, denn die Hausaufgaben wurden einfach gemacht!
Natürlich gibt es bei baurechtlichen Aspekten schon mal unterschiedliche „Auffassungen“, über die man aber konstruktiv diskutieren kann und die Düsseldorfer Behörde ist kein vorsätzlicher „Existenz-Vernichter“, aber Recht und Ordnung sind hier ein hohes Gut und das Einschalten der Baubehörde ist in Düsseldorf meistens obligatorisch! Auch bei den Beratungsgesprächen für Sexworkerinnen wird wirklich ausführlich gesprochen und informiert! Düsseldorf hält die Beratungszeiten ein und überreicht nicht einfach nach 10 Minuten „Blabla“ ein gestempeltes Dokument! Schiefe Geschäfte und „Halbwahrheiten“ haben in Düsseldorf wenig Chancen und auch bei den „Betriebskonzepten“ möchte man schon konkrete und nachprüfbare Informationen der Betreiberinnen und Betreiber! Darauf besteht ja auch ein gesetzlicher Anspruch und so sollte man sich schon etwas Mühe geben, um nicht als „zweiter Sieger“ vom Platz zu gehen. Vielleicht ist die Beschreibung „Hart aber fair“ die korrekte Charakterisierung für die Düsseldorfer Staatsdiener?
In diesem Zusammenhang, gab es gestern, am Dienstag, dem 24. April 2018, einen recht umfangreichen Bericht der „Rheinischen Post“, den ich heute Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit zur Lektüre empfehle:
Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers
Die Presse überschlägt sich seit einigen Wochen mit Meldungen zum Thema „Prostitution in Deutschland“ und „Prostituiertenschutzgesetz“. Darum nachfolgend mal eine bunte Mischung, was so alles berichtet wird. Einfach ein simpler Zusammentrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne die sonst übliche Kommentierung:
Kurz bevor die Stadt Frankfurt am Montag mit der Registrierung von Sexarbeiterinnen nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz beginnt, fordert die Organisation Doña Carmen die Aussetzung des Gesetzes. Als „Affront“ bezeichnet Doña Carmen die Tatsache, dass die Registrierung in Frankfurt bei der Behörde „Akute Gefahrenabwehr“ angesiedelt sein werde. Damit würden die Prostituierten stigmatisiert. Kritisiert wird auch, dass vom zuständigen Ordnungsamt angeblich keine Dolmetscher für die vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgespräche sowie für die Gesundheitsberatung vorgesehen seien – obwohl dies im seit 1. Juli dieses Jahres geltenden Gesetz erwähnt sei.
Ich war zwei Jahre lang Prostituierte. Nicht der Verkehr mit Fremden machte mir zu schaffen – sondern wie die Gesellschaft Sexarbeit stigmatisiert. Nach dem ersten Mal, als ich Sex mit einem Freier hatte, schaute ich lange in den Spiegel. Ich dachte: Etwas müsste jetzt doch anders sein. Mein Gesichtsausdruck vielleicht oder etwas in meinem Blick. Aber alles war wie immer. Mein erster Kunde war sehr unauffällig gewesen. Um die 40, weder dick noch dünn, ich sah solche Männer jeden Tag Hunderte Male auf der Straße. Der Sex war okay. Dass dieser Sex Arbeit war, auch.
Seit Montag können sich Prostituierte in Frankfurt registrieren lassen. Das teilte das Ordnungsamt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit setzt die Stadt einen weiteren Teil des neuen Prostituiertenschutzgesetzes um. Bis zum 31. Dezember haben Prostituierte nun Zeit, sich anzumelden – solange gelte die Übergangsfrist, sagt Andrea Brandl vom Ordnungsdezernat Frankfurt. Wer neu in das Geschäft einsteige, müsse sich direkt melden. Neben der Anmeldebescheinigung ist auch eine Alias-Bescheinigung mit Pseudonym möglich.
Das neue Gesetz ist schwer umzusetzen: Die Prostituierten müssen einen Ausweis beantragen. Wie die Kontrollen bei der hohen Fluktuation im Gewerbe aussehen sollen, ist unklar. Das Ziel ist klar definiert: Durch ein neues Gesetz sollen Sexarbeiter besser geschützt werden. Fraglich ist jedoch, ob das mit den vorgegebenen Instrumenten des so genannten Prostitutionsschutzgesetzes möglich ist. Da wäre beispielsweise die darin enthaltene Kondompflicht für Freier – und die Frage, wie die kontrolliert werden soll.
Mit der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes könnten bestimmte Formen von käuflichem Sex künftig in die Illegalität gedrängt werden – diese Befürchtung gibt es auch in Kaiserslautern. Es zeige sich „bereits jetzt, dass versucht wird, die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetz zu umgehen“, teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung am Dienstag mit. „Es muss damit gerechnet werden, dass bestimmte Formen der Prostitution, die nach dem Prostituiertenschutzgesetz verboten sind, im Verborgenen durchgeführt werden.“ Inwieweit diese entdeckt und unterbunden werden könnten, bleibe abzuwarten.
Schon seit fünf Monaten ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt werden die neuen Regeln vor Ort umgesetzt. Im Zentrum steht die Anmeldepflicht. Straßenstrich, Laufhaus, Tantra-Massagen oder Escort-Service – das Geschäft mit käuflichem Sex hat viele Formen. Seit Juli regelt ein neues Bundesgesetz die Prostitution. Die Anwendung der Bestimmungen hat sich in fast allen Bundesländern verzögert, kommt nun aber auch in Rheinland-Pfalz in Gang, wobei es etliche skeptische Stimmen gibt. «Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu verwirklichen sein wird», heißt es im rheinland-pfälzischen Frauenministerium.
Die Stadt Karlsruhe weist alle Betreiber von Prostitutionsstätten eindringlich daraufhin, dass ab dem 1. Januar ein Erlaubnisantrag für ein solches Gewerbe vorliegen muss. Wer die Frist zum Jahresende verpasst, muss sein Bordell zumindest solange schließen, bis die Erlaubnis vorliegt. Schärfere Gesetze in Sachen Prostitution. Seit dem 1. November ist das städtische Ordnungsamt für das Prostitutionsgewerbe in Karlsruhe zuständig. Zuvor regelte dies das baden-württembergische Sozialministerium. „Wir führen die nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes notwendigen Anmelde- und Erlaubnisverfahren durch und stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz den Betroffenen zur Verfügung“, fasst Amtsleiter Björn Weiße den Aufgabenbereich des Ordnungsamts zusammen.
Das neue Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet nicht nur zu regelmäßigen Untersuchungen, sondern verlangt von Sexarbeiterinnen, sich registrieren zu lassen. Die protestierten gegen Zwangs-Outing. Der Himmel über dem Rathaus-Schöneberg ist knallblau. Rosa Luftballons blinken in der Dezembersonne. Die Hochzeitsgesellschaft vor dem Standesamt guckt nach oben. Strahlende Gesichter. Zwischen den Gästen flattert ein weißer Schleier. Der schönste Tag im Leben. Die Frauen, die sich um die Ecke, ein paar Schritte weiter, vor dem Haupteingang des Rathauses aufgestellt haben, sehen sie nicht. Kein Schleier, kein Rosa. Johanna Weber trägt rote Overknees. Sie machen ihre Beine noch länger und passen perfekt zu dem roten Spitzenbody, den sie über das schwarze langärmelige Top gezogen hat. Der Wind, der um das Rathaus pfeift, ist kühl. Bei der Arbeit zeigt sie mehr Haut.
Der Landkreis Cloppenburg hatte vor einigen Wochen angekündigt, die vier Lovemobile auf den Parkplätzen an der B 72 und an der B 401 entfernen zu lassen. Bislang stehen die Mobile in Petersfeld in der Gemeinde Garrel und in Sedelsberg in der Gemeinde Saterland aber noch immer auf den Parkplätzen. Am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Cloppenburg Verfügungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz an die Halterin der vier Lovemobile und den zu vermutenden Eigentümer der Fahrzeuge zugestellt, informierte Kreissprecherin Sabine Uchtmann auf NWZ-Nachfrage.
Ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes haben sich nach Angaben der Landesregierung in NRW erst rund 650 Sexarbeiter bei den Behörden angemeldet. Dafür gibt es wohl verschiedene Gründe. Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten droht seine Wirkung zu verfehlen. Bis Mitte Oktober hatten in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Landesregierung erst 525 Frauen und zwölf Männer eine Tätigkeit als Prostituierte angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Josefine Paul hervor. Gut einen Monat später waren es nach Angaben des NRW-Gleichstellungsministeriums rund 650. Allein die Zahl der weiblichen Prostituierten in NRW wird aber auf 25.000 bis 45.000 geschätzt.